Gebührenreglement. des. VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen

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1 Gebührenreglement des VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen

2 Inhaltsverzeichnis 1. Beitritt Bearbeitungsgebühr Aufnahmeprüfung Mitgliederbeitrag und Gebühren pro Jahr Mitgliederbeitrag für Aktiv- und Passiv-Mitglieder VQF Zusätzliche jährliche Gebühr für Mitgliederkategorie SRO-Mitglied VQF Zusätzliche jährliche Gebühr für Mitgliederkategorie BOVV-Mitglied VQF Kumulation zusätzliche jährliche Gebühr gemäss Pkt. 2.2 & Ausbildungen GwG Grundausbildung Weiterbildung Nachtest Firmenschulungen Umbuchungen / Stornierungen Seminare Beratung Für Aktiv- und Passiv-Mitglieder VQF Für Nicht-Mitglieder Ausnahmegesuche; Bearbeitung durch die Aufsichtskommission Mutationen Mutationen Mitglieder-Status/-Kategorie Adressänderung Weitere mitgliedschaftsbedingte Mutationen Verschiedenes Prüfungen GwG-Prüfungen Prüfungen gemäss Verhaltensregeln für Vermögensverwalter Wirtschaftsprüfungen, weitere spezialrechtliche Prüfungen & Expertentätigkeiten Massnahme- und Sanktionsverfahren Zahlungsfristen, Mahnungen, Verzugszinsen, Verjährung und Betreibung Inkrafttreten und Veröffentlichung... 8 Beilage: Übersicht jährliche Mitgliedschaftskosten VQF... 9 VQF Dok. Nr Seite 1 von 9

3 1. Beitritt Selbstregulierungsorganisation VQF (Mitgliederkategorie SRO-Mitglied VQF) und / oder Branchenorganisation VQF (Mitgliederkategorie BOVV-Mitglied VQF) 1.1. Bearbeitungsgebühr Aufnahmeverfahren als SRO-Mitglied VQF und / oder als BOVV-Mitglied VQF 1'800. Zuschlag Expressaufnahmeverfahren 500. (bzw. total 2'300. ) Beim Expressaufnahmeverfahren wird das Gesuch innert 5 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Gesuchsunterlagen bearbeitet. Ausnahme: Wird eine Aufnahmeprüfung durch die Aufsichtskommission angeordnet, ruht die 5-tägige Frist vom Zeitpunkt der Anordnung der Kontrolle bis zum Abschluss der Aufnahmeprüfung. Für die einfache Mutationserklärung betreffend Mitgliedschaftskategorie BOVV beim VQF für bestehende Mitglieder SRO VQF wird auf Pkt Mutationen Mitglieder-Status/-Kategorie verwiesen Aufnahmeprüfung Sofern eine Aufnahmeprüfung durch die Aufsichtskommission angeordnet wird: Aufnahmeprüfung nach Aufwand 750. bis 3'000. VQF Dok. Nr Seite 2 von 9

4 2. Mitgliederbeitrag und Gebühren pro Jahr 2.1. Mitgliederbeitrag für Aktiv- und Passiv-Mitglieder VQF Mitgliederbeitrag pro Jahr 400. ohne MWST 2.2. Zusätzliche jährliche Gebühr für Mitgliederkategorie SRO-Mitglied VQF Jährliche Gebühr pro GwG-File (Total durch das Jahr betreute Mandate) GwG-Files GwG-Files GwG-Files 5. (ab 1001 GwG-Files - Pauschallösungen auf Anfrage möglich) 2.3. Zusätzliche jährliche Gebühr für Mitgliederkategorie BOVV-Mitglied VQF Pauschale Jahresgebühr Kumulation zusätzliche jährliche Gebühr gemäss Pkt. 2.2 & 2.3 Bei einem Anschluss an beide Mitgliederkategorien d.h. BOVV-Mitglied VQF & SRO-Mitglied VQF, werden die zusätzlichen jährlichen Gebühren gemäss Pkt. 2.2 und 2.3. kumuliert in Rechnung gestellt. VQF Dok. Nr Seite 3 von 9

5 3. Ausbildungen GwG 3.1. Grundausbildung Grundausbildung für SRO-Mitglied VQF und / oder BOVV-Mitglied VQF 600. ohne MWST Grundausbildung für Nicht-Mitglieder 700. ohne MWST Die Preise der ganztägigen GwG - Grundausbildung, welches für die Mitglieder SRO VQF obligatorisch ist, verstehen sich inkl. Mittagessen, Begrüssungs- und Pausenkaffees und sämtlichen Kursunterlagen 3.2. Weiterbildung Weiterbildung für SRO-Mitglied VQF und / oder BOVV-Mitglied VQF 500. ohne MWST Weiterbildung für Nicht-Mitglieder 600. ohne MWST Die Preise der halbtägigen Weiterbildung verstehen sich inkl. Stehlunch, Pausenkaffee und sämtlichen Kursunterlagen 3.3. Nachtest Bearbeitungsgebühr Nachtest Firmenschulungen Individuelle Firmenschulungen auf Anfrage 3.5. Umbuchungen / Stornierungen Seminare Zur Fristwahrung müssen Umbuchungen und Stornierungen schriftlich per Post, FAX oder an info@vqf.ch eingereicht werden. Umbuchung mit gleichzeitiger Neuanmeldung 150. Stornierung ohne gleichzeitige Neuanmeldung Gesamte Kurskosten ohne MWST VQF Dok. Nr Seite 4 von 9

6 4. Beratung 4.1. Für Aktiv- und Passiv-Mitglieder VQF Fachberatung nach Aufwand Aufwand Sekretariat CHF 250. CHF Für Nicht-Mitglieder Fachberatung nach Aufwand Aufwand Sekretariat CHF 280. CHF Ausnahmegesuche; Bearbeitung durch die Aufsichtskommission Aufwand Aufsichtskommission Aufwand Legal & Compliance Aufwand Sekretariat CHF 280. CHF 250. CHF 100. VQF Dok. Nr Seite 5 von 9

7 6. Mutationen 6.1. Mutationen Mitglieder-Status/-Kategorie Bearbeitungsgebühr für Mutation betreffend - Mitgliedschaftskat. BOVV VQF für bestehende Mitglieder SRO VQF - Mitgliedschaftskat. SRO VQF für bestehende Mitglieder BOVV VQF SRO-Mitglied VQF - Wechsel Status berufsmässige (BFI) zu nichtberufsmässige (NBFI) Mitgliedschaft - Wechsel Status nichtberufsmässige (NBFI) zu berufsmässige (BFI) Mitgliedschaft Adressänderung Adressänderung inkl. Nachforderung HR- Auszug 30. Adressänderung ohne Nachforderung kostenlos Weitere mitgliedschaftsbedingte Mutationen Aufwand Aufsichtskommission Aufwand Sekretariat CHF 280. CHF Verschiedenes Mitgliederordner (pro Mitgliedschaft 1 Ordner) kostenlos - Zusätzlicher Mitgliederordner 50. VQF Dok. Nr Seite 6 von 9

8 8. Prüfungen 8.1. GwG-Prüfungen Pauschale Administrationsgebühr 500. Zusätzlich nach Zeitaufwand: Prüfung der GwG-Files vor Ort Fahrtzeit Vor- und Nachbearbeitung Prüfungen gemäss Verhaltensregeln für Vermögensverwalter Pauschale Administrationsgebühr 500. Zusätzlich nach Zeitaufwand: Prüfung vor Ort Fahrtzeit Vor- und Nachbearbeitung VQF Audit AG 8.3. Wirtschaftsprüfungen, weitere spezialrechtliche Prüfungen & Expertentätigkeiten Die Honorare werden nach branchenüblichen Ansätzen und grundsätzlich nach Zeitaufwand verrechnet. Auf Anfrage sind wir gerne bereit, Ihnen eine Offerte zu unterbreiten. VQF Dok. Nr Seite 7 von 9

9 9. Massnahme- und Sanktionsverfahren Die Aufsichtskommission bestimmt die Kostenfolgen bei Massnahme- und Sanktionsverfahren. 10. Zahlungsfristen, Mahnungen, Verzugszinsen, Verjährung und Betreibung 10.1 Für die Bezahlung von in diesem Gebührenreglement genannten Gebühren und Barauslagen ist dem Schuldner eine Frist von 30 Tagen anzusetzen. Der säumige Schuldner ist nach Ablauf der Frist zu mahnen. Erfolgt die Zahlung trotz der Mahnung nicht innert der mit der Mahnung angesetzten Frist, so ist vom Tage des Fristenablaufs an ein Verzugszins von 5% geschuldet Für die Forderung betreffend Gebühren und Barauslagen gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Die Forderungen sind nötigenfalls auf dem Betreibungsweg einzubringen. 11. Inkrafttreten und Veröffentlichung 11.1 Dieses Gebührenreglement tritt nach Beschluss des Vorstandes des VQF per 01. Januar 2013 in Kraft. Es gilt auch für sämtliche bereits hängigen Verfahren des VQF und für sämtliche Mitglieder des VQF und Aufnahmeinteressenten Dieses Gebührenreglement wurde am 01. Januar 2013 auf der Website des VQF ( veröffentlicht Ziff. 2.1 gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 13. Mai 2013 Zug, 20. November 2012 Für den Verein Der Präsident: Ein Mitglied des Vorstandes: Dr. Martin Neese Peter Stadler VQF Dok. Nr Seite 8 von 9

10 Beilage: Übersicht jährliche Mitgliedschaftskosten VQF Mitglied VQF Mitgliederkategorie Mitgliederstatus BFI Berufsmässige Mitgliedschaft Jährlicher Mitgliederbeitrag gemäss Pkt CHF (ohne MWST) Zusätzliche jährliche Gebühren gemäss Pkt pro GwG File (vgl. Pkt. 2.2.) SRO-Mitglied VQF NBFI Nichtberufsmässige Mitgliedschaft keine GwG-Files-Gebühr Aktiv- Mitglieder VQF SRO-Mitglied VQF & BOVV-Mitglied VQF 400. jährliche Gebühr (vgl. Pkt & 2.3.) pro GwG File & Pauschalgebühr BOVV-Mitglied VQF Pauschalgebühr (vgl. Pkt 2.3.) Passiv- Mitglieder VQF keine VQF Dok. Nr Seite 9 von 9

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