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1 Der Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERiODE VORLAGE 16/ Ä5 V.. ~ November2014 Seite l von 1 Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Reg.ierungschefs der Länder vom 15. bis 17. Oktober 2014 in Potsdam Sehr geehrte Frau Landtagspräsider:ltin, gemäß Abschnitt VI. Ziffer 1 der "Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung über die UnterriChtung des Landtags durch die Landesregierung"übersende Ich das Protokoll der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. bis 17. Oktober 2014 in Potsdam. 60 Überstücke füge ich mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des Hauptausschusses bei. Mit frej~ndlichen Grü Ben l /1 l' i \', ;" - 6 I \ A Y''"'-<. [" ~v -" 1 Franz- osef le~ Stadttor Düsseldorf Postanschrift: Düsseldorf Telefon poststelle@stk,nrw.de

2

3 J_ahresko-nferenz vom Oktober 2014 in Potsdam - 1 -

4 Jahreskonferenz vom Oktober 2014 in Potsdam Tagesordnung TOP 1 TOP 1.1 TOP 1.2 TOP 1.3 TOP 1.4 TOP 1.5 TOP 1.6 TOP 1.7 TOP 2 TOP 3 TOP4 TOPS TOP 6 TOP 6.1 TOP 7 TOP 8 TOP 8.1 Rundfunkthemen Jugendangebot und Sparten kanäle ARDIZDF' Novellierung des ZDF-Staatsvertrages Zuordnung von Übertragungskapazitäten an die Landesmedienanstalten für DVB-T2 (dig,ital terrestrisches Fernsehen) Zuordnung von Übertragungskapazitäten an das Deutschlandradio für DAB plus (digital terrestrischer Hörfunk). Breitbandausbau - Digitale Dividende 11 Abschlussbericht AG Beitragsstabilität Nachfolgebenennung ZDF-Fernsehrat Bund-Länder-Finanzbeziehungen Regionalisierungsmittel Sachstand NPD-Verbotsverfahren Entwicklung der Asylbewerberzahlen Glücksspiel Zukunftsperspektiven Lotteriemonopol, Novellierung Glücksspielstaats-vertrag Benennung der deutschen Mitglieder im Ausschuss der Regionen (AdR) der EU fü r die 6. Mandatsperiode von Verschiedenes Finanzausstattung der Universitätsklinika - 2 -

5 J_ahreskonferenz der Regierungschefinnenund Regierungschefs der Länder vom Oktober 2014 inpotsdam TOP 1 TOP 1.1 Rundfunkthemen Jugendangebot und Sparten kanäle ARD/ZDF 1 Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beauftragen ARD und ZDF unmittelbar mit einem gemeinsamen Jugendangebot Im Onlinebereich. 2. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen das Ziel der 8eitragsstabilität. Sie nehmen zur Kenntnis, dass ARD und ZDF für das Angebot bis 2020 keine zusätzlichen Rundfunkbeitragsmittel zur Verfügung stehen werden. Sie begrüßen, dass ARD und ZDF bereit sind, hierzu eine Selbstverpflichtungserklärung im Sinne von 3 Abs. 3 RfinStV abzugeben. Sie nehmen zur Kenntnis, dass ARD und ZDF die Ausgaben für das Jugendangebot auf Jährlich 45 Mio Euro begrenzen werden. 3 Sie verständigen sich zu den Spartenkanälen von ARD und ZDF auf Folgendes: a) EinsPlus wird eingestellt, b) ZDFkulturkanal wird eingestellt, c) 8R-alpha wirdard-alpha bel Kostentragung und Federführung durch den 8R

6 Protokollerklärung aller Länder: 1'. Jugendangebot Grundlage der Beauftragung sollen die nachfolgenden Eckpunkte zur Einführung eines Jugendangebots sein: Es soll eine unmittelbare Beauftragung im Staatsvertrag erfolgen. Kein Drei-Stufen-Test / Keine Sieben-Tage-Regelung / Keine Beschränkung beim Sendungsbezug. Das Angebot soll online verbreitet werden unter Vernetzung und Einbindung der jungen Hörfunkwellen der ARD Außerhalb des Internets verbreitete Fernsehprogramme sollen nicht Bestandteil sein. Wechselseitige Programmzulieferungen Sind gleichwohl möglich. Bestandteile des Angebots können alle audiovisuellen Angebote sein (beispielsweise Streaming in Bild und Ton, IP-TV, interaktive Foren, Liveübertragungen). Für das Angebot können auch eigenständige Inhalte produziert werden. 2. Telemedienauftrag Die Länder bekräftigen ihren auf der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 23. bis 25 Oktober 2013 In Heidelberg gefassten Beschluss, den Telemedienauftrag. des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zeitgemäß fortzuentwickeln. Hierzu wird die RundfunkkommissIon die Gespräche mit allen Beteiligten, insbesondere mit der EU-Kommission, aufnehmen

7 J_ahreskonferenz vom Oktober 2014 in Potsdam TOP 1 TOP 1.2 Rundfunkthemen Novellierung des ZDF-Staatsvertrages 1 Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen das vorgelegte EckpunktepapIer zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag und das Arbeitspapier zur Erarbeitung eines Vorschlags zur Zusammensetzung des Fernsehrates des ZDF zur Kenntnis. 2. Sie bitten die RundfunkkommissIon, bis zu "ihrer Konferenz am 11 Dezember 2014 einen Entscheidungsvorschlag zu den offenen Fragen vorzulegen

8 Jahreskonferenz vom Oktober 2014 inpotsdam TOP 1 TOP 1.3 Ru ndfu n kthemen Zuordnung von Übertragungskapazitäten an die Landesmedienanstalten für DVB-T2 (digital terrestrisches Fernsehen). 1. Die zur Realisierung des gemeinsamen "Planungs- und Koordinierungsauftrages der Länder für DVB-T2 im Endausbau 2020" vom 25 Juni 2014 zur Verfügung stehenden Übertragungskapazitäten für eine bundesweite Versorgung mit Fernsehprogrammen privater Veranstalter werden auf der Grundlage der Verständigung von ARD, ZDF und Landesmedienanstalten vom 17 September 2014 nach 51 Abs. 2 RStV bis zum 31 Dezember 2030 vollständig den Landesmedienanstalten zugeordnet. Die Zuordnung der vorgenannten Kapazitäten erfolgt Zug um Zug auf der Grundlage, dass nach Rückgabe der bisher zugewiesenen Kapazitäten durch die privaten Veranstalter die Jeweilige Landesmedienanstalt auf die ihr zugeord neten DVB-T -Kapazitäten verzichtet. 2. In der Übergangsphase von DVB-T nach DVB-T2 können die Landesrundfunkanstalten, das ZDF und private Fernseh-Veranstalter Im gegenseitigen Einvernehmen auch Übertragungskapazitäten des jeweils anderen Bedarfsträgers nutzen. 3 Die In Ziffer 1 genannten Übertragungskapazitäten sollen Im Verfahren nach 51 a RStV vollständig einem Plattformanbieter zugewiesen werden. Bestehende Landes- und Regionalfenster müssen mindestens In dem zum Umstellungszeitpunkt gewährleisteten Umfang abgebildet werden, soweit technische Belange dem nicht entgegenstehen. Das gilt auch für digital und terrestrisch verbreitete lokale und regionale Fernsehprogramme Die Zuweisung nach 51 a RStV soll - 6 -

9 Verpflichtungen zum Ausbau In bisher nicht versorgte regionale Mittelzentren gemäßdes DVB-T2-Bedarfskonzeptes enthalten. 4. Im Verfahren nach 51 a RStV sind die Bestandsschutz-Interessen der privaten Veranstalter, deren Programme zum 31 März 2015 über DVB-T verbreitet werden, angemessen zu berücksichtigen~ 5 Durch die vorstehende Zuordnung bleiben die. bestehenden Versorgungsbedarfe und die nach den einzelnen Landesmediengesetzen unbefristet erteilten Zuordnungen von Übertragungskapazitäten an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für drei Bedeckungen unberührt. Mit der Zuordnung der Kapazitäten nach Ziffer 1 sollen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Frequenzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verbunden sein

10 Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs d er Länder vom Oktober 2014 in Potsdam E rgebn isprotokoll TOP 1 TOP 1~4 Rundfunkthemen Zuordnung von Übertragungskapazitäten an das Deutschlandradio für DAß plus (digital terrestrischer Hörfunk) 1. Die mit Beschluss der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regie-,.. rungschefs der Länder vom 28. bis 30 Oktober 2009 vorgenommene Zuordnung der zur Realisierung der g~meinsamen Bedarfsanmeldung der Länder vom 25. März 2009 zur Verfügung stehenden Übertragungskapazitäten für ei'ne bundesweite Versorgung mit digitalem Hörfunk wird wie folgt geändert: Die Übertragungskapazitäten werden auf der Grundlage der Verständigung von Deutschlandradio, Landesmedienanstalten und Landesrundfunkanstalten vom 30 September bis 08 Oktober 2014 nach 51 Abs. 2 RStV flexibel zugeordnet und zwar zu 1/3 der Übertragungskapazität dem Deutschlandradiq und zu 1/3 der Übertragungskapazität den Landesmedienanstalten. Das "erbleibende Drittel wird dem Deutschlandradio und den Landesmediel!anstalten gemelnse.lm zugeordnet. Über die Verteilung dieses gemeinsamen Drittels der Übertragungskapazitäten verständigen Sich das Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten und teilen die Verständigung dem Vorsitz der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit. 2. Im Übrigen bleibt die Zuordnungsentscheidung unverändert

11 J_ahreskonferenz der Regierungschefinnenund Regierungschefs der Länder vom Oktober 2014 inpotsdam TOP 1 Rundfunkthemen TOP 1.5 Breitbandausbau - Digitale Dividende Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen den Bencht zum Stand der Ge~präche von Bund und Ländern zum Breitbandausbau und zur Digitalen Dividende 11 zur Kenntnis. 2. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder betonen ihren StCindpunkt, dass die nach Abzug der umstellungsbedingten Kosten verbleibenden Einnahmen aus der Vergabe der 700 MHz-Frequenzen hälftig zwischen Bund und Ländern aufzuteilen und für Zwecke des Breitbandausbaus und der Digitalislerung zu verwenden sind. 3 Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder, auf dieser Basis zunächst die Fragen. der Finanzierung.und anschließend die weiteren offenen Punkte bis zum Gespräch mit der Bundeskanzlenn Im Dezember 2014 zu klären

12 Jahreskonferenz vom Oktober 2014 in Potsdam TOP 1 TOP 1.6 Rundfunkthemen Abschlussbericht AG Beitragsstabilität 1 Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen den Abschlussbencht Sachsens zur AG Beitrag.sstabilität zur Kenntnis und danken Sachsen für die geleistete Arbeit. 2. Sie stellen fest, dass im Zuge der Tätigkeit der AG Beitragsstabilität wichtige Impulse für eine zeitgerechte 'Weiterentwlcklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks In Deutschland gegeben werden konnten

13 Jah_reskonferenz vom Oktober 2014 in Potsdam TOP 1 TOP 1.7 Rundfunkthemen Nachfolgebenennung ZDF-Fernsehrat Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder berufen gemäß 21 A~s. 1 Buchstabe I),!\bs. 3, 5 und 10 des ZDF-Staatsvertr~ges aufgrund des Vorschlages des Deutschen Städtetages Frau Charlotte Britz als Nachfolgenn von Herrn Dr Ulrich Maly für den Rest der XIV. Amtsperiode als Mitglied des ZDF-Fernsehrates

14 Jah_reskonferenz vom Oktober 2014 in Potsdam Ergebn is protokoll TOP 2 Bund-Länder-Finanzbeziehungen 1 Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen den Bencht der Finanzmimsterinnen und Finanzminister von Bund und Ländern zu den vertikalen Fragestellungen für die Neuordnung der Bund-Länder FinanzbezIehungen zur Kenntnis. 2. Aufgrund vielfältigerwechselwirkungen zwischen vertikalen und horizontalen Finanzströmen betonen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Notwendigkeit einer umfassenden Gesamtbetrachtung. Sie erachten es als Sinnvoll, diese Gesamtbetrachtung in ihrer Konferenz im Dezember 2014 nach der Vorlage des Benchts der Finanzmlnistennnen und Finanzminister über die horizontalen Fragestellungen vorzunehmen. In diese Gesamtbetrachtung wird der bereits vorliegende Bericht zu den vertikalen Finanzströmen einfließen

15 Jahre_sko_nJerenz vom Oktober 2014 in Potsdam TOP 3 Regionalisierungsmittel 1 Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stellen fest, dass das geltende Regionalislerungsgesetz zum 1. Januar 2015 ausläuft und bislang noch keine Anschlussregelung vorliegt. Sie bitten die Bundesregierung daher, die anstehende Revision des Reglonalisierungsgesetzes nunmehr zügig und unabhängig von der geplanten Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbezlehungen in Angriff zu nehmen. 2. Der von den Ländern in ihrem Gutachten ermittelte, bundesweite Gesamtbedarf von 8,5 Mrd. Euro Im Jahr 2015 bildet aus Sicht der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Basis für die von den Ländern benötigten Mittel. Das anstehende Gesetzgebungsverfahren sollte die Mittel deshalb an dieser Zahl ausrichten und eine an der tatsächlichen Kostenentwicklung onentierte Dynamlsierung der Reglonalislerungsmittel mit 2% Jährlich berücksichtigen. Diese Ausstattung ISt zwingend Grundlage des vorgelegten Verteilungsschlüssels, ebenso wie die Jährliche 1,25-prozentige Mindeststelgerung der heute In absoluten Zahlen zur Verfügung stehenden Mittel für Jedes Land. Das neue Reglonalislerungsgesetz sollte eine Geltungsdauer von 15 Jahren haben, um die nötige PlanungssIcherheit für langfnstige Verkehrsverträge zu schaffen. 3 Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stellen weiter fest, dass Insbesondere aufgrund der Steigerungen der Trassen- und Stationspreise der bundeseigenen Infrastrukturbetreiber aber auch aufgrund steigender EnergIeund Personalkosten Defizite bel der Finanzierung des Schlenenpersonennahver

16 kehrs entstanden sind. Dies muss bel der RevIsion der Reglonalislerungsmittel angemessen berücksichtigt werden, Indem die Steigerungen der Trassen- und Stationspreise, die über 2 % liegen, ausgeglichen werden. 4 Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterstützen die einstimmig gefassten Beschlüsse der VerkehrsmInIsterkonferenz vom 11 Juli 2014 und vom 01./02. Oktober 2014 zur Revision der Regionalislerungsmittel

17 Jahreskonferenz vom Oktober 2014 inpotsdam TOP4 Sachstand NPD-Verbotsverfahren Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen den von der Ständigen Konferenz der InnenmInIster und -senatoren der Länder (IMK) am 24. Juni 2014 vorgelegten Bencht der Länderoffenen Arbeitsgruppe über den Stand Im NPD-Verbotsverfahren (Stand: 19 Mai 2014) sowie die ergänzenden Ausführungen des. Berichterstatters zur Kenntnis

18 J_ahreskonferenz vom Oktober 2014 in Potsdam TOP 5 Entwicklung der Asylbewerberzahlen 1 Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder welsen darauf hin, dass die Unterbringung einer stetig steigenden Zahl von Flüchtlingen Länder und Kommunen vor ernste und drängende Probleme stellt. Sie begrüßen die Anstrengungen des Bundes in der Asyl- und Flüchtlingspolitik und bitten die Bundesregierung, zügig Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die die Planung und Zulassung von Flüchtlingsunterkünften erleichtern. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verweisen dazu auf den Beschluss des Bundesrates vom (BR-Drucksache 419/14 Beschluss). Sie fordern die Bunqesreglerung auf, diesen umzusetzen und unverzüglich die entsprechenden, gesetzgeberischen Schritte einzuleiten. 2. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung, die Länder und Kommunen durch (ggfs. auch befristete) Bereitstellung von geeigneten Bundesimmobilien bel der Erstellung von Flüchtlingsunterkünften zu unterstützen und hierfür ein gemeinsames, unbürokratisches und zügiges Verfahren zu entwickeln. 3 Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung darüber hinaus, zügig für eine weitere Personalausstattung des Bundesamtes für Migration 'und Flüchtlinge (BAMF) Sorge zu tragen, da dort - mit Stand Ende Juli noch ein Rückstau von me'hr als unbearbelteten Anträgen besteht und eine Im Durchschnitt mehrmonatige Bearbeitungszeit zu erhöhten leistungsrechtlichen Aufwendungen der Länder einschließlich der Kosten für die Unterbnngungführt. Die Bundesregierung Wird gebeten, die Aufwendungen für diejenigen vollständig zu übernehmen, deren Aufenthaltsdauer bis

19 zum Erstbescheid drei Monate übersteigt. Ferner wird die Bundesregierung gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass eine Weiterleitung über das EASY-System auch am Wochenende möglich 1St. 4 Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen, dass sich ihre Länder bei der Unterbringung von Flüchtlingen gegenseitig unterstützen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, die Unterbnngung von Flüchtlingen auf BasIs von Vereinbarungen auch außerhalb der jeweiligen Landesgrenzen des zur Aufnahme verpflichteten Landes zu ermöglichen. Die Kostenträgerschaft verbleibt dabei bei den aufnahmepflichtigen Ländern, die Aufnahmequoten entsprechend des Königstetner Schlüssels werden beibehalten. 5 Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung unter EinbezIehung der Jugend- und Familienministerkonferenz sowie der Innenministerkonferenz, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verteilung von unbegleiteteo Minderjähngen nach den Quoten des Königsteiner Schlüssels sowie für eine interkommunale Verteilung nach Jugendhilferecht zu schaffen und auch entsprechende Zuständigkeitswechsel zu ermöglichen. Die Verteilung hat auch den Zweck, eine bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung entsprechend den Standards der Jugendhilfe zu gewährleisten und somit das Kindeswohl SIcherzustellen sowie die Belastungen der Kommunen gerechter zu verteilen. 6. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung, den Ländern zusätzliche finanzielle Mittel zur Aufnahme, Unterbnngung, Verpflegung und Integration - einschließlich von unbegleiteten Minderjähngen - zur Verfügung zu stellen und sie von bestehenden Kosten zu entlasten. 7 Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung, auf eine faire Verteilung der Asylsuchenden und auf eine Wirksame Umsetzung des EU-Asylreglmes hinzuwirken. Sie bitten auch Sicherzustellen, dass die EU dafür Sorge trägt, Mindeststandards bel der Aufnahme, Unterbnngung und Integration von Flüchtlingen zu gewährleisten

20 Jah reskonferenz vom Oktober 2014 inpotsdam TOP 6 TOP 6.1 Glücksspiel Zukunftsperspektiven Lotteriemonopol, Novellierung Glücksspielstaatsvertrag 1. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen den "ZWIschenbencht der GlücksspIelaufsIchtsbehörden der Länder und der länderoffenen CdS-Arbeitsgruppe,Zukunft des Lotteriemonopols' zur Evaluierung des GlücksspIelstaatsvertrages vom 15; Dezember 2011" zur KenntniS. 2. Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz werden beauftragt, die EU-Kommission auf Grundlage des ZWlschenbenchts zu informieren

21 Jahreskonferenz vom Oktober 2014 in Potsdam TOP 7 Benennung der deutschen Mitglieder im Ausschuss der Regionen (AdR) der EU für die 6. Mandatsperiode von Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder stellen die vom Vorsitz der Europaministerkonferenz vorgelegte Liste der deutschen Mitglieder und Stellvertreterinnen und Stellvertreter fü'r die 6 Mandatsperiode des Ausschusses der'regionen (Anlage) fest. 2. Sie bitten das Vorsitzland, der Bundesregierung diesen Beschruss kurzfnstig zur Weiterleitung an den Rat zu übermitteln. Anlage: Benennungsliste

22 Jahreskonferenz vom Oktober 2014 in Potsdam TOP 8 TOP 8.1 Verschiedenes Finanzausstattungder Universitätsklinika Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen ihren Beschluss vqm 12. Juni 2014 zur Finanzausstattung der Universitätsklinika. und bitten die Bundesregierung nachdrücklich, die Wissenschaftsseite der Länder an der Bund Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform themenbezogen und temporär zu beteiligen

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