Finanzierung Ö.-R. und Private. Rundfunkgebühr. - Entwicklung:

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1 Finanzierung Ö.-R. und Private Rundfunkgebühr - Entwicklung: - Rundfunkgebührenurteil (1968) Gebühren sind Länderkompetenz und nicht Sache der Post; Gebühren sind im Staatsvertrag geregelt KEF (1975): Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten je ein Drittel Vertreter der Länder, der Rechnungshöfe, Sachverständige (alle unabh.); dürfen weder aus dem Rundfunkbereich noch aus der Politik stammen Empfehlungen sollen den Landesregierungen und Landesparlamenten als Entscheidungsgrundlage für Gebührenfestsetzung dienen Streit: wie wird Finanzbedarf richtig berechnet? GEZ (1976): Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - 8. Rundfunkurteil (Gebühren-Urteil, 1994) BVerG erklärt Gebührenfestsetzung als verfassungswidrig: keine Staatsferne (da Länderregierungen Gebühren festlegen) keine Absicherung, dass der Rundfunk zur Erfüllung seiner Aufgabe auch genügend finanzielle Mittel erhält Lösung ist gestuftes und kooperatives Verfahren: 1. öff.-rechtl. Anstalten: berechnen Finanzbedarf selbst 2. KEF: Prüfung, ob die Vorschläge den rechtlichen Vorgaben entsprechen und im Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit stehen 3. Länderparlamente: bindende Entscheidung; (Anstalten haben Beschwerdemöglichkeit) - 5. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (2001) Kriterien zur Ermittlung des Finanzbedarfs beenden Streit um Gebührenberechnung: bestandsbezogener Bedarf (wettbewerbsfähige Fortführung der bestehenden Sender muss gesichert werden) Entwicklungsbedarf (Teilhabe an Digitalisierung...) Kostenentwicklung und Inflation berücksichtigen - Gebührenstreit 2003: ÖR: wegen Digitalisierung brauchen sie 2 Euro mehr KEF: Nein, wir genehmigen nur 1,09 Euro Länder: 1,09 Euro sind schon zu viel; Diskussion, ob man Gebühren überhaupt braucht, 2005 höchstens 0,88 Euro mehr erkennen damit die Unabhängigkeit der KEF nicht an 18

2 - Verwendung der Gebühren: - 16,15 Euro: 11,10 an ARD (innerhalb der ARD Finanzausgleich: Subventionen für kleinere Sender, aber auch Pflichtbetrag kleiner Anstalten an die ARD) 3,71 an ZDF 0,32 an LMA (2%) 1,02 an Sonstige (Offene Kanäle...) - schon der Besitz eines Empfangsgerätes verpflichtet zur Zahlung, auch Computer mit Radio- oder TV-Karte - Situation in Dtl. (s. auch Internationales Handbuch für Hörfunk und Fernsehen 2000/2001 vom Hans-Bredow-Institut, S ): - privates Fernsehen: Verlust: vor allem regionale Programme und Pay-TV, nur 20% der Programme sind rentabel Gewinn: nur bundesweite Programme; Grund: gute technische Verbreitung - privater Hörfunk: Verlust: bundesweite Spartenprogramme (Klassikradio) haben Probleme Gewinn: landesweite (regionale und lokale) Sender, Grund: haben wenig Konkurrenz Lizenzierung eher lokale als regionale Sender (bundesweit: BiG FM, landesweit: Antenne, Radio Regenbogen..., lokal: 16 Stück, z.b. 107,7) - Zusammenfassung öff.-rechtl. und privater Rundfunk: Verlust: Grund: viele Senderneugründungen (Premiere...), die anfangs natürlich Verlust haben Öff.-Rechtl. geben mehr Geld für Produktion von Sendungen aus sind damit die Gebühren gerechtfertigt (mehr Qualität) oder arbeiten die Privaten einfach effizienter? finanzielle Grundlage der Öff.-Rechtl. ist besser als die der Privaten regionaler privater Hörfunk macht mehr Gewinn als privates reg. TV Öff.-Rechtl. sollen kostendeckend arbeiten und keine Gewinne machen! Radioproduktion ist billiger und rentabler, hat mehr Bruttowertschöpfung als TV (genauso ÖR, weil sie mehr produzieren) - Ist der Rundfunk Parteienprogramm? Möglicher pol. Einfluss bei... - Öff.-Rechtl.: personelle Verflechtungen im Rundfunkrat, außerdem ist in der Zusammensetzung nicht jede Gruppe vertreten bei der Gebührenfestsetzung haben die Länder das letzte Wort - Privaten: EU-Fernsehrichtlinie Rundfunkstaatsvertrag - Presse: Beteiligung von Parteien an Verlagen, z.b. SPD und Frankfurter Rundschau (bleibt Ausnahme) ansonsten kaum Einfluss von Parteien 19

3 Werberegelungen EU-Fernsehrichtlinie (1997) Rundfunkstaatsvertrag (2002): Allg. Regelungen klare Trennung Werbung, Teleshopping vom Werbung muss durch akustische oder optische Programm Signale klar vom Programm getrennt sein einzelne Spots nur als Ausnahme Teilbelegung des Bildschirms mit Werbung erlaubt, wenn diese so erkennbar ist keine Schleichwerbung keine Unterbrecherwerbung; Ausnahmen: Werbung und Teleshopping müssen in Filme ab 45 min., Sportsendungen, Sendungen Blöcken zwischen die einzelnen Sendungen mit eigenständigen Teilen Werbeverbot für Tabak und verschreibungspflichtige Arzneimittel Werbung: - höchstens 15% täglicher Sendezeit, +Teleshopping 20% - höchstens 20% pro Stunde - höchstens 1 Stunde Teleshopping/Tag spezielle Richtlinien für alkoholische Getränke (nicht an Minderjährige ausgerichtet...) keine Werbung ist: - Hinweise auf eigene Programme - Spendenaufrufe - Öffentlichkeitsdienste wie Analphabetismus... - Werbeverbot für Politik, Weltanschauung oder Religion (Ausnahme: Parteienspots) - Inhaltliches Einflussverbot der Werbung auf das Programm Werbung: - pro Stunde nicht mehr als 20% - Dauerwerbesendungen müssen die ganze Zeit als solche erkennbar sein - regelmäßige Nachrichtensprecher oder Moderatoren des pol. Zeitgeschehens dürfen nicht mitmachen Rundfunkstaatsvertrag (2002): Spezielle Werberegelungen privates Fernsehen: öff.-rechtl. Rundfunk - Werbung: - höchstens 20% Werbung/Tag - höchstens 15% Spotwerbung/Tag - höchstens 20% Spotwerbung/Stunde - höchsten 1 Stunde Teleshopping/Tag - höchstens 8 Teleshopping-Fenster mit mindestens 15 min., insgesamt max. 3 Stunden/Tag (Ausnahme: reine Teleshopping-Programme) - Filme, die länger als 45 min. lang sind, dürfen 1 mal je nach 45 min. unterbrochen werden bis sie mehr als 20 min. bis zu ihrem Ende haben - Werbeunterbrechungsverbot für politische, religiöse, nachrichtliche Sendungen unter 30 min - Werbung: höchstens durchschnittlich 20 min. werktäglich/jahr (max. 25 min. Werbung/Tag) - Filme, die länger als 45 min. lang sind, dürfen 1 mal unterbrochen werden (bei Sendungen wie Sport... die Pausen enthalten oder aus Teilen bestehen, nur an diesen Stellen) - Werbeverbot nach 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen, bei dritten Fernsehprogrammen, - nur Teleshopping-Spots erlaubt - Hörfunk: höchstens durchschnittlich 90 min. tägliche Werbung/Jahr Sponsoring - Sponsoren müssen vor und nach der Sendung kurz gezeigt werden - Sponsor hat keinen Einfluss auf Inhalt oder Platzierung der Sendung - Gesponserte Sendungen dürfen nicht für Werbung des Sponsors unterbrochen werden - Sponsorverbot für politische Sendungen und Nachrichten 20

4 - Werbeumsätze-Entwicklung ( ) außer bei Online-Angeboten sind die Werbeumsätze gesunken; größte Verlierer sind Fachzeitschriften und Tageszeitungen Eigentümerstrukturen - Konzentration und Kontrolle Media-Analysen zur Ermittlung der Konzentration Träger Grundgesamtheit Erhebungsform Media Analyse (MA) AG.MA = Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.v. Interviews: - face-to-face - telefonisch Übernahme Daten aus GfK- Fernsehforschung Allensbacher Werbeträgeranalyse (AWA) Institut für Demoskopie Allensbach deutsche Bevölkerung ab 14 Jahren in Privathaushalten Hauptwohnung in Dtl. Interviews: - face-to-face "die Währung" für Presse + Hörfunk soziodemographisches und psychologisches Konsumverhalten detaillierte Werbeplanung Auswahlmethode Random-Verfahren Quota-Verfahren Partnerschaftsmodell single source Stichproben (mehrere Tranchen = Fragen zu (Testpersonen werden über Presse Presse und el. Medien werden und el. Medien befragt) getrennt; danach Datenfusion) Pressemedien: ca Befragte: ca Fallzahlen Tageszeitung: ca Radio: ca El. Medien: ca Erscheinen halbjährlich jährlich - GfK-Panel: - Stichprobe: repräsentatives Panel aus Haushalten Haushaltsvorstand deutscher oder EU-Bürger mit mindestens 1 Fernseher - alle Haushaltsmitglieder ab 3 Jahren müssen sich über eine Personentaste an- und abmelden - Übersicht Kennwerte s. nächste Seite 21

5 Registrierung Fernsehnutzung (GfK), Kennwerte beziehen sich auf Zeitabschnitte Seher Person, die mindestens 1 Minute ohne Unterbrechung eine Sendung ansieht Durchschnittliche addierte tatsächliche Sehdauer aller Personen (gt.) Reichweite mögliche Sehdauer aller Personen (gesamte Dauer einer Sendung) [gt. =geteilt durch...] Sehbeteiligung Reichweite einer Sendung bezogen auf alle Personen ab 3 Jahren oder einer bestimmten Zielgruppe Einschaltquote Reichweite einer Sendung bezogen auf alle Haushalte (in Prozent oder Millionen) Marktanteil prozentualer Anteil: durchschnittlicher Sehbeteiligung einer Sendung (gt.) durchschnittlicher Sehbeteiligung aller Personen über alle Sender während der Sendung KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration) - die Wanderniere - Aufgabe: Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen Urteil beim Zulassungsverfahren oder Änderung der Beteiligungen an Fernsehprogrammen, ob ein Unternehmen dadurch ein Monopol erhält - Mitglieder: 6 unabhängige, weisungsfreie Sachverständige des Rundfunk- und Wirtschaftsrechts, davon 3 mit Befähigung zum Richteramt Ministerpräsidenten der Länder wählen einvernehmlich die Mitglieder der KEK auf 5 Jahre, Wiederberufung möglich Beschlussfassung durch Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder Konzentration im privaten Rundfunk Forschung, um Meinungsvielfalt bei Privaten zu sichern - Folgen Konzentration: erschwerter Marktzutritt durch Quoten-Spot-Spirale weniger Marktkontrolle weniger Qualität durch weniger Wettbewerb Mehrfachverwertung führt zu weniger Vielfalt (Bsp. Big Brother) Medieneigentümer haben mehr Einfluss auf Inhalte interne Subventionen könn(t)en Vielfalt erhöhen, funktioniert wahrscheinlich nicht Missbrauch redaktionellen Teils durch Werbung möglich horizontale Konz. führt zu Meinungsmacht bei Versorgung mit pol. Infos - privater Hörfunk: ausschließlich landesweite Programme Problem: Unternehmen dürfen in mehreren Bundesländern gleichzeitig auf relativ großen, zum Teil auch wettbewerbsarmen Märkten agieren Nebeneinander lokaler und landesweiter Programme Problem: Entstehung "Regional-Multis", die am landesweiten Veranstalter und auch noch an mehreren lokalen Sendern beteiligt sind 22

6 Situation in Dtl.: - viele private Radioprogramme - hohe Konzentration im Lokal- und Regionalfunk - Regional-Multis, z.b. SWR und Jugendradio DasDing - problematische Mehrfachbeteiligungen am Radio, z.b. Springer Verlag, RTL Group, WAZ - Gefahr Doppelmonopole im Bereich lokale Verleger - lokale Radiosender (vor allem in Ein-Zeitungs-Kreisen) - im privaten Hörfunk vorwiegend regionale Veranstalter mit hoher Beteiligung von Verlagen - privates Fernsehen: horizontale Konz.: Bsp. RTL Group, Pro7Sat1-Media-AG vertikale Konz.: Betrachtung vor- und nachgelagerter Märkte, Bsp. Bertelsmann AG und Filmrechte diagonale Konz.: Monopol auf verschiedenen Medienmärkten, Bsp. Bertelsmann AG mit Buch, Fernsehen, Musik Fallbsp.: Kirch-Imperium und Pro7Sat1-Media-AG - bei wem ist Konzentration bei Kauf höher? o Bauer: - stärkere horizontale Konz. (durch 25% RTL2) - geringere vertikale Konz. (durch Auslagerung Rechtehandel) - stärkere diagonale Konz. (Verlag und Fernsehen) o Heym Saban: - stärkere horizontale Konz. international, national geringer - geringere vertikale Konz. (hat bis jetzt diesen Bereich noch nicht ausgeweitet) - geringere diagonale Konz. (hat bis jetzt diesen Bereich noch nicht ausgeweitet) o Fazit: Heym Saban hat weniger Konzentration und wäre weniger gefährlich Situation in Dtl.: - starke Konz. durch Kirch und RTL Group - Situation kaum beurteilbar, da es duales System erst so kurz gibt - internationaler Vergleich notwendig - Rundfunkstaatsvertrag 1991: Lizenz (Vollprogramm) an mindestens 3 Anteilseigner mit max. 50% Kapital- und Stimmrechten Bis zu 2 bundesweite Programme je Veranstalter, darunter 1 Voll- /Infoprogramm Anbietergemeinschaftsmodell: Idee: Vielfalt abh. von Heterogenität Gesellschaftsstruktur Folgen: unheimlich starke horizontale Verflechtung, Strohmänner strategische Allianzen in Form von Senderfamilien werden nicht verhindert - Rundfunkstaatsvertrag (1997), Anbietergem.modell nicht effizient Zuschauermarktanteilsmodell: Idee: homogene Öffentlichkeit vs. Teilöffentlichkeiten Basis: Gesamtsehdauer aller Zuschauer ab 3 Jahren - absoluter Zuschauermarktanteil: Gesamtsehdauer aller Zuschauer des Programms A in Minuten Gesamtsehdauer aller Zuschauer aller Programme 23

7 - relativer Zuschauermarktanteil: Prozentzahl, die Person 1 Programm A schaut + Prozentzahl, die Person 2 Programm A schaut... Anzahl der Personen, die Programm A schauen Vorteil: jeder darf unbegrenzt Lizenzen für Spartenkanäle haben, solange er das ganze Jahr über nicht mehr als 30% Zuschaueranteil und bei Vollprogrammen nicht mehr als 10% Zuschaueranteil hat (gilt auch für Öff.-Rechtl.!) Folgen: Nachteile in Form von Stabilisierung der Monopole, Modell gilt nur für horizontale Verflechtung; vertikale und diagonale Konz. werden nachlässig geprüft Zsf: Unterschiede - Gemeinsamkeiten Ö.-R. und Private öff.-rechtl. Rundfunk Stellung in Verfassung Anstalt des öff. Rechts Ziele Grundversorgung: - Info - Bildung - Unterhaltung Kostendeckung Finanzierung privater Rundfunk privatrechtl. Unternehmen Gewinn Werbung Programmverwertung Gebühren Teilnehmerentgelte Rechtsgrundlagen Rundfunkstaatsvertrag LandesrundfunkG Länderstaatsvertrag Landesmediengesetz Programmkontrolle intern durch Rundfunkrat extern durch LMA Vielfaltssicherung binnenpluralistisch vorwiegend außenpluralistisch Nachfrage Empirische Grundlagen - Rezipientenmarkt: - MA - AWA - TdWI (Burda-Verlag) - Werbemarkt: - ARD- und ZDF-Jahrbücher - ZAW-Jahrbuch (Zentralverband deutscher Werbewirtschaft) - A.C. Nielsen GmbH (Marktforschungsunternehmen) - Kontrolle: - IVW (Infogemeinschaft zur Feststellung und Verbreitung von Werbeträgern; gemeinnützig; Funkmedienprüfung, ob Spots auch tatsächlich ausgestrahlt werden) 24

8 Quoten-Spot-Spirale (für Rundfunk; für Presse: Auflagen-Anzeigen- Spirale) Fernseh- und Hörfunknutzung in Dtl. - Fernsehnutzung (2000): - Fernsehen ist seit Privatisierung attraktiver geworden mehr Konsum v.a. bei Jährigen - in Dtl. durchschnittlich mehr als 3 Stunden Fernsehen täglich 10 Lebensjahre - 45% Vielseher (mehr als 4,5 Stunden) - 38% Durchschnittsseher (2-3 Stunden) - 13% Wenigseher (<1 Stunde) - in Ostdtl. Fernsehkonsum höher als in Westdtl. - International ist deutscher Fernsehkonsum im Mittelfeld (Spitzenreiter Mazedonien 275 min. 1999) - Hörfunknutzung (2000): - das regionale tagesaktuelle Medium in Dtl. (80% Reichweite deutsche Bevölkerung als Tagesbegleitmedium) - starker Angebotsanstieg an Radiosendern, aber auch starke Sendertreue durch Formatradio (Konzentration auf 1 Zielgruppe) - tägliche durchschnittliche Hördauer stagniert bei gut 3 Stunden, in Ost 30 min höher - große Altersunterschiede: Jährige hören am längsten - Verhältnis, dass Frauen länger als Männer hören ist inzwischen umgekehrt: - Frauen: 202 min - Männer: 217 min mögliche Gründe: Erwachsene hören häufig im Auto Radio 25

9 Werbetreibende - Werbeentwicklung Rundfunk ( ): - Stundenanzahl Werbung: % - Nettoumsatz: + 486% - Mediamix (Welche Branche wirbt wo?): - Fernsehen: Ernährung, Körperpflege, Getränke Grund: Sinnliche Produkte lassen sich bildlich besser darstellen - Radio: Verkehrsmittel, Getränke, Finanzen Grund: Autowerbung gut, weil viele im Auto Radio hören, Regionalisierung, Zielgruppe - Print: Handel; Medien, die in eigener Sache werben - Werbevolumen: 1. Handel 2. Medien (werben sich selber) 3. Autos 4. Ernährung - Hörfunkwerbemarkt: - Werbebuchung nach Nielsen-Gebieten und Kern-Zielgruppen, meist in Kombis (z.b. Young & Fun City-Kombi) - Agenturen: AS&S (ARD Sales & Services) - 47% RMS (Radio Marketing Service) - 42% Sonstige - 11% 26

10 Zukunft des Rundfunks Technische Entwicklungen Übertragungsmöglichkeiten - Analoger terrestrischer Rundfunk Hörfunk: UKW-Bereich Fernsehen: PAL Probleme: - Übertragungsstörungen - mehr Leute wollen senden als es Frequenzen gibt - wird durch Digitalisierung abgelöst und damit bis 2010 abgeschaltet - Digitaler terrestrischer Rundfunk Hörfunk: DAB (zur Verbreitungsförderung Einbau in Autos) Fernsehen: DVB-T - Kabel Analog Digital (DAB, DVB-C) - Satellit Analog Digital (DVB-S) - Lang-, Mittel-, Kurzwellenhörfunk wird durch Satellit ersetzt - Internet Situation in Dtl.: - Kabel und Satellit weit verbreitet - andere Länder haben Schwerpunkt auf terrestrischer Übertragung - im digitalen Bereich sind andere Länder schon weiter Zulassung Rundfunkprogramme: - private Anbieter müssen einen schriftlichen Zulassungsantrag an die LMA stellen ( 20 RStV) LMA gewährt Zulassung nach Landesrecht und wenn eine Frequenz zur Übertragung frei ist ( 20 RStV) - Zulassungsvoraussetzungen stehen in den Landesmediengesetzen (finanziell und rechtlich) - Programme müssen den allg. Programmgrundsätzen genügen ( 41 RStV): Jugendschutz Menschenwürde verfassungsmäßige Ordnung... Koordination der Übertragung lizenzierter Rundfunkprogramme - terrestrisch: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post - Satellit: Satellitenbetreiber - Kabel: LMA auf Grundlage der Meinungsvielfalt 27

11 Digitalisierung und Privatisierung Grundlagen Vorteile Folgen Nationale Einführungsbedingungen für digitales Fernsehen 5. Rundfunkänderungsstaatsvertrag: landeseigene analoge Fernsehsender sind zu bevorzugen 6. Rundfunkänderungsstaatsvertrag: ARD, ZDF und Deutschlandradio sind berechtigt, auch digitale Übertragungswege zu nutzen und die analogen schrittweise einzustellen optimierte Übertragungsqualität wenig Störungen bei Übertragung Bessere Verarbeitung und Speicherung von Informationen mehr Sender und höhere Datenmengen übertragbar Zusatzdienste möglich wirtschaftlich: Verschärfung Wettbewerb neue Finanzierungsformen Urheberrechtemarkt wächst Rezipienten - mehr Programmauswahl - neue Dienste (Video-on-demand) und Kosten (Set-Top-Box, Abonnements) - Ausweitung Wissenskluft? Werbewirtschaft - gezielte Kom.strategien möglich und nötig - Mediaplanung komplexer und teurer politisch und juristisch: öffentliche Instanzen bekommen mehr Kontrollfunktion Harmonisierung nationaler Gesetzgebung Internationale Regelungen werden nötig Problem: Konz. statt Pluralismus Rolle öff.-rechtl. Rundfunk? 1. Größe des Marktes 2. Zustand nationaler Fernsehmärkte (BIP und Fernsehausgaben) 3. Vielfalt Fernsehempfangssysteme 4. Wettbewerbsumfeld 5. Rundfunkpolitik 6. Investitionsfähigkeit der Sender 7. Unterschiede Märkte Programmangebot - Programmnutzung 28

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