Kurzinformation zum Lehramt Französisch (WPO)

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1 Zentrale Verwaltung Zentrale Studienberatung Kurzinformation zum Lehramt Französisch (WPO) INSTITUT FÜR LINGUISTIK - ROMANISTIK INSTITUT FÜR LITERATURWISSENSCHAFT ROMANISCHE LITERATUREN I Nachfolgende Informationen betreffen Studierende, 1. die das Lehramt nach WPO oder KPO studieren und dieses nach dem und vor dem 01. September 2010 begonnen haben 2. für die die nachfolgenden Übergangsregelungen gelten. Für diese Studierenden sind die Bestimmungen der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung (WPO) vom 13. März 2001 und der Künstlerischen Prüfungsordnung vom 13. März 2001 noch grundsätzlich 6 Jahre nach Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung gültig (längstens bis September 2016). Über darüber hinausgehende Ausnahmen entscheidet das Landeslehrerprüfungsamt. Anschrift: Romanische Literaturen I Keplerstraße 17, 4. OG, Stuttgart Tel martina.wentzel@ilw.uni-stuttgart.de Linguistik / Fachrichtung Romanistik Keplerstraße 17, 1. OG, Stuttgart lingrom@ling.uni-stuttgart.de Hochschulzugangsberechtigung: Allgemeine Hochschulreife Zulassungsmodus: Weitere Sprachkenntnisse: spätestens zur Meldung der letzten Teilprüfung der Akademischen Zwischenprüfung nachzuweisen: Lehramt: Latinum im Hauptfach. Studienbeginn: Ab WS 2010/11 sind Übergangsregelungen zu beachten Bewerbung: Online an Universität Stuttgart Juli (Fach ist zulassungsbeschränkt) 15. September (Fach ist zulassungsfrei) Stand: Ohne Gewähr. Gültig ist die jeweilige aktuelle Fassung der Prüfungsordnung

2 Hochschulabschlüsse: Regelstudienzeit: Studiengebühren: Praktikum: Promotion: Fachspezifische Beratung: Prüfungsordnung: Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien (Hauptfach, Beifach) wissenschaftliches Fach im Künstlerischen Lehramt 10 Semester für Wissenschaftliches Lehramt, (inkl. Praxissemester) 13 Semester für Künstlerisches Lehramt (inkl. wiss. Fach und Praxissemester) ab SS 2012 werden keine Studiengebühren mehr erhoben. Lehramt: Mit Studienbeginn WS 2000/01 ist das Praxissemester obligatorisch. Das Praxissemester soll in der Regel nach der Zwischenprüfung bzw. zum Ende des Grundstudiums hin absolviert werden. Von allen, die ab 2006 mit dem Vorbereitungsdienst beginnen und nicht Sport als Kombinationsfach haben, ist mit der Anmeldung zusätzlich ein Betriebs- oder Sozialpraktikum im Umfang von 4 Wochen nachzuweisen. Weitere Fragen beantwortet auch das zuständige Regierungspräsidium. Tel.: , abteilung7@rps.bwl.de möglich Terminvereinbarung direkt über das Institut entsprechende aktuelle Version des angestrebten Abschlusses Für Gespräche und Informationen steht Ihnen gerne auch die Zentrale Studienberatung der Universität Stuttgart zur Verfügung studienberatung@uni-stuttgart.de Weitere Informationen rund um das Lehramt finden Sie hier Stand: Ohne Gewähr. Gültig ist die jeweilige aktuelle Fassung der Prüfungsordnung

3 KLEINER WEGWEISER Traditionellerweise meint Romanistik oder Romanische Philologie das Studium der romanischen Sprachen und Literaturen. Gemeint sind damit all jene Sprachen, die aus dem Lateinischen in den verschiedenen Teilen des römischen Reiches entstanden sind, z. B. Französisch, Italienisch, Rätoromanisch, Sardisch, Katalanisch, Rumänisch... Das Studium der Romanistik gliedert sich in folgende Gebiete: 1. Linguistik Aufbau und Funktionen der Gegenwartssprache und ihrer historischen Entwicklung 2. Literaturwissenschaft Historische und theoretische Aspekte der romanischen Literaturen vom Mittelalter bis heute. 3. Sprachpraktische Ausbildung Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauch. Als notwendige Ergänzung zu den Übersetzungsübungen sollten die Ateliers (systematischer Erwerb von Sprachfertigkeiten wie Verstehen, Lesen, Sprechen, Schreiben durch Einsatz von Bild-, Film-, Tondokumenten, Presse) regelmäßig besucht werden. 4. Landeskunde Gegenwartsbezogene kulturelle, politische und soziale Probleme Was es sonst noch zu wissen gibt Unterrichtssprache ist im Grundstudium im Allgemeinen deutsch. Allerdings werden z. T. Vorlesungen und vor allem landeskundliche Veranstaltungen in französischer Sprache abgehalten. Im Hauptstudium wird nach Möglichkeit auf Französisch unterrichtet. Fundierte französische Sprachkenntnisse sind bereits zu Beginn des Studiums unbedingt nötig. Das Studium beinhaltet nicht das Erlernen der französischen Sprache. Die Zwischenprüfung findet zweimal im Jahr statt, Anfang März und Anfang September. Der Einführungskurs romanische Literaturwissenschaft I muss bei der Abteilung Romanische Literaturen I besucht werden. Das kommentierte Vorlesungsverzeichnis informiert, ob es für alle Sprachwissenschaften einen gemeinsamen Grundkurs Linguistik gibt. Die Grundkurse Linguistik und Literaturwissenschaft müssen vor den entsprechenden Proseminaren besucht werden. Ebenso wird die Übersetzung D-F I vor D-F II und Grammatik I vor Grammatik II verlangt. Stand: Ohne Gewähr. Gültig ist die jeweilige aktuelle Fassung der Prüfungsordnung

4 Alle Studierenden, die bei Studienbeginn noch kein Latinum haben, sollten möglichst bei Studienbeginn mit den Lateinkursen beginnen. Informationen zu den verschiedenen Kursen erhalten Sie über das Historische Institut Für Studierende im Hauptfach werden außerdem Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache gefordert. Diese Kenntnisse werden im mündlichen Abschlussexamen überprüft. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Studienplanung das Praxissemester, das Betriebs- oder Sozialpraktikum/Vereinspraktikum, die pädagogischen Studien im Gesamtumfang von 8 Semesterwochenstunden und das ethisch-philosophische Grundlagenstudium im Gesamtumfang von 4 Semesterwochenstunden ( Diese Veranstaltungen werden vom Institut für Erziehungswissenschaft und Psychologie, Azenbergstraße 16, , sekpaepsy@iep.uni-stuttgart.de sowie vom Institut für Philosophie, Seidenstraße 36, , sekretariat@philo.uni-stuttgart.de angeboten. Eine Äquivalenzliste für die Pädagogischen Studien und das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium finden Sie hier: Empfohlener Semesterplan im Grundstudium Wissenschaftliches und Künstlerisches Lehramt / Hauptfach In der Übersicht ist angegeben, für welche Prüfung der Kurs obligatorisch ist. (OP: Orientierungsprüfung, ZP: Zwischenprüfung). Außerdem muss in folgender Reihenfolge belegt werden: a) Grundkurse immer vor Proseminaren, b) Übersetzung D-F I vor D-F II und c) Grammatik I vor Grammatik II 1. Semester 2. Semester Grundkurs französische Literaturwissenschaft + Tutorium (OP) Grundkurs (französische) Linguistik + Tutorium (OP) Grammatik I (OP) Phonetik I (ZP) Grundkurs Landeskunde Proseminar Literaturwissenschaft (ZP) Proseminar Linguistik (ZP) Grammatik II Aufbaukurs (ZP) Übersetzung D-F I Orientierungsprüfung: Grammatik I und einen Grundkurs aus französischer Literatur oder (französische) Linguistik 3. Semester Proseminar Landeskunde (ZP) Übersetzung D-F II (ZP) Proseminar Literaturwissenschaft Altfranzösisch für Anfänger Vorlesung Literaturwissenschaft / Linguistik Stand: Ohne Gewähr. Gültig ist die jeweilige aktuelle Fassung der Prüfungsordnung

5 4. Semester Linguistische Übung Zweite romanische Sprache Vorlesung Literaturwissenschaft / Linguistik Zwischenprüfung: Übersetzung eines deutschen Textes ins Französische (Niveau D-F II) und Klausur über Fragen der Literaturwissenschaft und der Linguistik. Wer das Fach mit Hauptfachanforderung im Künstlerischen Lehramt studiert, muss die Orientierungs- und Zwischenprüfung zwar ablegen, ist aber nicht an die Prüfungsfristen gemäß der Zwischenprüfungsordnung der Universität Stuttgart gebunden. Die anderen Veranstaltungen sollen den Semesterplan sinnvoll ergänzen. Dabei soll auf ein Gleichgewicht zwischen Literatur, Linguistik und sprachpraktischen Übungen geachtet werden. Für den linguistischen Teil der Zwischenprüfung wird die Teilnahme am Linguistischen Aufbaukurs dringend empfohlen. Empfohlener Semesterplan Wissenschaftliches Lehramt / Erweiterungsprüfung Hauptfach Wer Französisch als drittes Fach in einer Lehramtskombination mit dem Ziel der Erweiterungsprüfung Hauptfach studiert, sollte sich an den Empfehlungen des wissenschaftlichen Hauptfaches orientieren. Im Erweiterungsfach muss allerdings keine Zwischenprüfung abgelegt werden. Empfohlener Semesterplan, ausgelegt auf 4 Semester Wissenschaftliches Lehramt Erweiterungsprüfung Beifach und Künstlerisches Lehramt Beifach In der Übersicht ist angegeben, in welcher Reihenfolge die Veranstaltungen belegt werden müssen: a) Grundkurse immer vor Proseminaren, b) Übersetzung D-F I vor D-F II und c) Grammatik I vor Grammatik II Grundkurs französische Literaturwissenschaft + Tutorium 1. Semester Grundkurs (französische) Linguistik + Tutorium 2. Semester 3. Semester Proseminar Literaturwissenschaft Proseminar Linguistik im Hauptstudium Hauptseminar Literatur 4. Semester im Hauptstudium Hauptseminar Linguistik Landeskunde In beiden Fällen ist keine Orientierungs- und Zwischenprüfung abzulegen. Stand: Ohne Gewähr. Gültig ist die jeweilige aktuelle Fassung der Prüfungsordnung

6 Weitere Veranstaltungen sollen den Semesterplan sinnvoll ergänzen. Dabei soll auf ein Gleichgewicht zwischen Literatur, Linguistik und sprachpraktischen Übungen geachtet werden. AUSZUG AUS DER ORDNUNG DER UNIVERSITÄT STUTTGART FÜR DIE AKADEMISCHE ZWISCHENPRÜFUNG IN DEN STUDIENGÄNGEN MIT DEN ABSCHLÜSSEN LEHRAMT AN GYMNASIEN UND MAGISTER ARTIUM Teil A: Allgemeine Bestimmungen: (Die komplette Fassung: 3 Orientierungsprüfung Mit der Orientierungsprüfung soll die Studienwahlentscheidung überprüft werden, um eventuelle Fehlentscheidungen ohne großen Zeitverlust korrigieren zu können. Bis zum Beginn der Vorlesungszeit des dritten Semesters sind zwei Prüfungsleistungen (Orientierungsprüfung) zu erbringen. Die Prüfungsleistungen können einmal im darauffolgenden Semester wiederholt werden. Wer diese Prüfungsleistungen nicht spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des vierten Semesters erbracht hat, verliert den Prüfungsanspruch; es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Studierenden nicht zu vertreten. Hierüber entscheidet der Vorsitzende auf Antrag des Studierenden. Der zuständige Prüfungsausschuss kann nach Anhörung des betreffenden Prüfers die Wiederholung als mündliche oder schriftliche Prüfung festlegen. Soweit die als Orientierungsprüfung zu erbringenden Prüfungsleistungen aus zeitlich abgeschichteten Teilprüfungen oder studienbegleitenden Prüfungsleistungen der Zwischenprüfung bestehen, werden diese Prüfungsleistungen im Rahmen der Zwischenprüfung anerkannt. Im Studiengang mit dem Abschluss Magister Artium ist in jedem Hauptfach eine Prüfungsleistung zu erbringen. In der Kombination von einem Hauptfach mit zwei Nebenfächern muss in dem Hauptfach sowie einem der beiden Nebenfächer (nach Wahl des Studierenden) eine Prüfungsleistung erbracht werden. Im Studiengang mit dem Abschluss Lehramt an Gymnasien ist in jedem der beiden Hauptfächer eine Prüfungsleistung zu erbringen. Die Prüfungsleistung kann nicht im dritten Lehramtsfach (Erweiterungsfach) erbracht werden. 6 Zeitpunkt der (Zwischen-)Prüfung (4) Die Zwischenprüfung ist bis zum Beginn des Vorlesungszeitraums des fünften Fachsemesters abzulegen. Wer die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Beginn des Vorlesungszeitraums des siebten Fachsemesters nicht vollständig abgelegt hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten; hierüber entscheidet der Rektor auf Antrag des Kandidaten. (5) Die Fristüberschreitung hat der Student insbesondere dann nicht zu vertreten, wenn er nach Teil B dieser Ordnung bis zur Meldung zur Zwischenprüfung Fremdsprachenkenntnisse nachzuweisen hat und diese nicht bereits im Reifezeugnis ausgewiesen sind. [...] Stand: Ohne Gewähr. Gültig ist die jeweilige aktuelle Fassung der Prüfungsordnung

7 Teil B: Fachspezifische Bestimmungen 1a Orientierungsprüfung Die Orientierungsprüfung gemäß 3 Abs. 1 des Allgemeinen Teils der Zwischenprüfungsordnung besteht in den Fächern Französisch (Lehramt an Gymnasien) und Galloromanistik (Magister) aus der erfolgreichen Teilnahme: am Grundkurs Einführung in die französische Literaturwissenschaft der Abteilung Romanische Literaturen I oder am Grundkurs Einführung in die französische Linguistik an der wissenschaftlichen Übung Französische Grammatik I 2 Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung (1) Erfolgreiche durch (Pro-)Seminare- und Übungsscheine nachgewiesene Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen: 1. Literaturwissenschaftliches Proseminar (Seminarstufe II) 2. Linguistisches Proseminar (Seminarstufe II) 3. Landeskundliches Proseminar (Seminarstufe II) 4. Übung zur Grammatik des Französischen 5. Übung zur Phonetik des Französischen 6. Übersetzungsübung Deutsch-Französisch (2) Latinum oder Lateinkenntnisse, [...] AUSZUG AUS DER VERORDNUNG DES KULTUSMINISTERIUMS ÜBER DIE WISSENSCHAFTLICHE PRÜFUNG FÜR DAS LEHRAMT AN GYMNASIEN Die komplette Fassung: Hauptfach Latinum. Soweit diese Kenntnisse nicht durch das Reifezeugnis [...]... spätestens zum Zeitpunkt der Meldung zur akademischen Zwischenprüfung... Erfolgreiche Teilnahme an - sprachpraktischen Übungen im Grundstudium im Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins I - sprachpraktische Übungen im Hauptstudium im Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins II - zwei sprachwissenschaftlichen und zwei literaturwissenschaftlichen Proseminaren - einem sprachwissenschaftlichem und einem literaturwissenschaftlichen Hauptseminar - zwei landeskundlichen Lehrveranstaltung aus 2 verschiedenen Gebieten - einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung - den Veranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien gemäß Anlage B und des Ethisch-philosophischen Grundlagenstudiums gemäß Anlage C. - ein mindestens 3monatiger zusammenhängender Aufenthalt [... ] wird erwartet Stand: Ohne Gewähr. Gültig ist die jeweilige aktuelle Fassung der Prüfungsordnung

8 Beifach Erfolgreiche Teilnahme an - sprachpraktischen Übungen im Grundstudium im Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins I - sprachpraktischen Übungen im Hauptstudium im Umfang von 4 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins II - einem sprachwissenschaftlichen und einem literaturwissenschaftlichen Proseminar - einem sprachwissenschaftlichem oder einem literaturwissenschaftlichen Hauptseminar - einer landeskundlichen Lehrveranstaltung - den Veranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien gemäß Anlage B und des Ethisch-philosophischen Grundlagenstudiums gemäß Anlage C. - ein mindestens 3monatiger zusammenhängender Aufenthalt [... ] wird erwartet Stand: Ohne Gewähr. Gültig ist die jeweilige aktuelle Fassung der Prüfungsordnung

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