Vorstellung. Leiter der Abteilung Licht- und Energiedienstleistungen Energie Graz GmbH & Co KG. Ing. Robert Mark. Ing. Robert Mark

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1 Vorstellung Leiter der Abteilung Licht- und Energiedienstleistungen Energie Graz GmbH & Co KG

2 Die Energie Graz betreibt weit über Lichtpunkte in der Steiermark. Die Abteilung Licht- und Energiedienstleistungen hat 50 Mitarbeiter, die rund um die Uhr für ihre Kunden am Lichtsektor im Einsatz sind.

3 Abteilung Licht In der Abteilung Licht der Energie Graz GmbH & Co KG sind 28 Mitarbeiter damit beschäftigt mehr als Leuchten in der Landeshauptstadt Graz und steirischen Gemeinden täglich neu zum Erleuchten zu bringen! Aufgabe ist eine optimale Beleuchtungssicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten. Licht gibt Sicherheit!

4 Wir errichten, planen und betreuen Straßenbeleuchtungsanlagen Parkbeleuchtung Anstrahlung Akzentbeleuchtung Weihnachtsbeleuchtung Event Beleuchtung Sportanlagen Beleuchtung Innenbeleuchtung

5 Vorschriften und Normen für Errichtung und Betrieb von Elektrotechnische Sicherheit, Anlagenverantwortlichkeit, Überprüfung der Anlagen, Dokumentation Energie Graz

6 Gesetzliche Grundlagen, elektrotechnische Sicherheit Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) Elektrotechnikverordnung ETV 2002 ETV 2002/A1 ETV 2002/A2 seit Juli 2010 Niederspannungsgeräteverordnung NspGV Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung EMVV 1995 Nullungsverordnung

7 ETG 1992 regelt Begriffe wie: elektrische Anlagen elektrische Betriebsmittel wesentliche Änderungen der Erweiterungen spezifischer Energieverbrauch Normen und Vorschriften können durch Verordnungen verbindlich erklärt werden!

8 ETG 1992 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind sicher zu: errichten herzustellen instand zu halten betreiben eigene Betriebssicherheit Sicherheit von Personen, Nutztieren und Sachen Sicherer und ungestörter Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

9 ETG 1992 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen: für den normalen Gebrauch und auf die nach vernünftigen Ermessen zu erwartende Benutzung bedacht werden Auswahlpflicht des Betreibers für Material und Fachpersonal!

10 ESV 2012 Elektroschutzverordnung 2012 Zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer/innen vor Gefahren durch den elektrischen Strom Kontrollen und wiederkehrende Prüfungen, längstens alle 5 Jahre Elektrische Anlagen sind nach der ÖVE EN zu betreiben Sichere elektrische Anlagen und Betriebsmittel Arbeiten in der Nähe von spannungsführenden Teilen Usw.

11 Betrieb von elektrischen Anlagen - ÖVE EN Anlagenverantwortlicher verantwortlich für den Betrieb elektrischer Anlagen Arbeitsverantwortlicher verantwortlich für die Durchführung der Arbeit Elektrofachkraft Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung Elektrotechnisch unterwiesene Person Person, die durch Elektrofachkräfte ausreichend unterrichtet wurde, dass sie Gefahren vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können Laie eine Person, die weder Elektrofachkraft noch elektrotechnisch unterwiesene Person ist

12 Anlagenverantwortlicher Pflichten Instandhaltungszustand der Anlagen Bei Mängel an einer elektr. Anlage die Gefahren für Personen, Nutztieren oder Sachen zur Folge haben sind unverzüglich Maßnahmen zu treffen Koordination bei Arbeiten an verbundenen Anlagen Bestimmen von Arbeitsverantwortlichen Grundsätzlich zuständig für Schaltungen in der Anlage Muss vor Beginn einer Arbeit darüber informiert sein Erteilung der Erlaubnis für vorgesehene Arbeiten

13 Anlagenverantwortlicher - Pflichten Ist dafür verantwortlich, dass die Anlagen innerhalb der festgelegten Fristen von einer Elektrofachkraft geprüft werden Sorgt für Alarm und Notfallpläne bei: Sturm und Unwetter Schnee, Eis Eiszapfen Hochwasser Unfälle Großflächige Ausfälle

14 Anlagenverantwortlicher - Pflichten Notfallpläne für: Elementarfälle oder Unfälle Muss festlegen in welcher angemessenen Zeit Handlungen gesetzt werden müssen? Entstördienst rund um die Uhr? Kann Pflichten auch delegieren. An betriebseigene Mitarbeiter oder an qualifizierte externe Unternehmen mit entsprechenden Referenzen (Auswahlpflicht des Anlagenbetreibers).

15 Arbeitsverantwortlicher - Aufgaben Arbeitsvorbereitung Erstellung von Arbeitsplänen mit Anlagenverantwortlichen Auswahl der Arbeitskräfte Informationen des Anlagenverantwortlichen über Art und Ort der vorgesehenen Arbeit Unterrichtung der Arbeitskräfte über Art, Umfang, Sicherheitsmaßnahmen, Verteilung der Aufgaben, Arbeitsbereich, Besonderheiten örtlicher und betrieblicher Natur, Einhaltung von Vorschriften und Anweisungen Regelmäßige Information des Anlagenverantwortlichen über Arbeitsfortschritt, Anlagenzustand bzw. sofortige Meldung bei Gefahr in Verzug Freigabe zur Arbeit den an der Arbeit beteiligten Personen Meldung an Anlagenverantwortlichen bei Beendigung der Arbeit

16 Elektrotechnisches Schutzkonzept Prüfung an Was muss von wem in welchen Abständen geprüft werden? Wie erfolgt die Dokumentation? Wer ist für die Durchführung verantwortlich?

17 Wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen Prüfintervall lt. ESV 2012 im Allgemeinen 5 Jahre Besichtigung Funktionsprüfung Funktion des Fehlerschutzes Messung der Isolationswiderstände Messung der Anlagenerder Aufzeichnung und Aufbewahrung der Prüfergebnisse

18 Vorschriften Beleuchtung OENORM EN 40 OENORM EN OENORM EN OENORM EN OENORM EN OENORM EN OENORM EN OENORM O 1051 OEVE EN 1 OEVE EN OEVE EN OEVE EN Lichtmaste Licht und Beleuchtung - Sportstättenbeleuchtung Licht und Beleuchtung - Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung Licht und Beleuchtung - Messung und Darstellung photometrischer Daten von Lampen und Leuchten Straßenbeleuchtung Instandhaltung - Dokumente für die Instandhaltung Dokumente der Elektrotechnik Straßenbeleuchtung - Beleuchtung von Konfliktzonen Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis a.c V und d.c V Direkt wirkende anzeigende elektrische Meßgeräte und ihr Zubehör - Meßgeräte mit Skalenanzeige Freileitungen - Anforderungen und Prüfungen für Armaturen Elektrische Sicherheit in Niederspannungsnetzen bis a.c. 1 kv und d.c. 1,5 kv - Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmaßnahmen OEVE/OENORM E 8001 Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis a.c V und d.c V

19 Vorschriften Beleuchtung OEVE/OENORM E 8014 Errichtung von Erdungsanlagen für elektrische Anlagen mit Nennspannungen bis AC 1000 V und DC 1500 V OEVE/OENORM E 8050 Blitzschutzsysteme - Bildzeichen OEVE/OENORM E 8351 Erste Hilfe bei Unfällen durch Elektrizität OEVE/OENORM EN Betrieb von elektrischen Anlagen OEVE/OENORM EN Sicherheitsbeleuchtungsanlagen OEVE/OENORM EN Elektromagnetische Ortungsgeräte für unter Erde verlegte Rohre und Kabel - Leistungsmerkmale und Sicherheit OEVE/OENORM EN Durchlaufspannungsprüfung an elektrischen Kabeln und Leitungen OEVE/OENORM EN Leuchten OEVE/OENORM EN Belastungsprüfungen an Freileitungstragwerken OEVE/OENORM EN Sonderfassungen OEVE/OENORM EN Geräte für Lampen - Vorschaltgeräte für Entladungslampen (ausgenommen röhrenförmige Leuchtstofflampen) OEVE/OENORM EN Geräte für Lampen - Startgeräte (andere als Glimmstarter) OEVE/OENORM EN Wechselstromversorgte elektronische Vorschaltgeräte für röhrenförmige Leuchtstofflampen OEVE/OENORM EN Geräte für Lampen - Kondensatoren für Leuchtstofflampen- und andere Entladungslampenkreise OEVE/OENORM EN Geräte für Lampen

20 Wartung / Instandhaltung von Tragsystemen Standsicherheit Am Beispiel von Stahlmastanlagen

21 Tragsysteme - Standsicherheit Sie haben hoffentlich nicht solche Anlagen

22 Vorbeugende Instandhaltung Inspektion Zustandsermittlung Wartung, Instandhaltung Dokumentation

23 Inspektion Begehung Sichtkontrolle Bewertung Sonderkontrolle nach Unfällen Baumbrüchen Besonderen Vorfällen Dokumentation

24 Maste- Standsicherheit, Zustandsermittlung Mögliche Verfahren Sichtprüfung Hammerprüfung Standsicherheitsprüfung Ultraschallprüfung Biegemoment Prüfung

25 Maste- Standsicherheit, Zustandsermittlung Standsicherheitsprüfung Rechnerischer Nachweis

26 Prüfen - Beispiel Stahlmastanlage Sichtkontrolle Begehung alle 2 Jahre Zustandsermittlung Ab 15 Jahre alle 5 Jahre Überprüfung durch anerkannte Prüfverfahren Sonderkontrollen Anlassbezogen nach Unfällen

27 Sonderkontrollen Anlassbezogen nach Unfällen

28 Wartung, Instandhaltung Um die Lebensdauer von Leuchtenträgern zu erhöhen, sind die bei Begehung und Sichtkontrolle festgestellten Mängel umgehend dauerhaft zu beheben: Erneuern des Rostschutzes beim Auftreten von Roststellen Rechtzeitige Erneuerung schützt vor Materialabtrag und erhöht die Lebensdauer Erneuern des Anstriches Schützt vor allem den Übergangsbereich Ausbessern oder Erneuern der Betonschutzsockel Freihalten der Leuchtenträger von Bewuchs

29 Mängel Welche Mängel kann es geben? Schlechte Gründung Beschädigung Roststellen Durchrostung

30 Verringerung der Tragfähigkeiten - Ursachen Schlechte Gründung (Fundamente) Abrostung von außen vor allem im Übergangsbereich Abrostung von innen vor allem im Übergangsbereich Überbeanspruchung an kritischen Bemessungsstellen in Folge extremer Lasten durch: Windböen Vandalismus Unfalllast Zusatzlasten Ermüdung an kritischen Stellen wie: Bei Wartungsöffnungen im Bereich erhöhten Korrosionsabtrages Bei Schweißstellen, Absetzstellen, im Übergangsbereich der Rostschutzmanschette

31 Maste- Standsicherheit Belastungen aus Umwelteinflüssen Windbelastung Schwingungsbelastung Materialversprödung Streuströme Streusalz Korrosion Spannungskorrosion Erosion

32 Maste- Standsicherheit Das richtige Tragwerk für den richtigen Zweck auswählen Statische Anforderungen erfüllen Optische Wirkung beachten Lebensdauer berücksichtigen Artfremde Nutzung beachten Wartung, Instandhaltung Konzept erarbeiten Preis - das billigste Produkt auswählen?

33 Maste- Standsicherheit Sind Maste für die Zusatzlasten gebaut?

34 Maste- Standsicherheit sichtbare Schäden

35 Maste- Standsicherheit unsichtbare Schäden Korrosionsriss durch Spannungskorrosion Schäden innerhalb des Fundamentes bei Beton oder Mast

36 Anlagenbuch Leuchtenträger Dokumentation als Wartungsgrundlage Grafische Darstellung, Standort der Maste Datenblatt mit wesentlichen Informationen, Prüfprotokolle

37 Anlagenbuch, Prüfung von elektrotechnischen Komponenten OVE/ONORM E gliedert sich in drei Teile: Teil 6-61: Erstprüfungen Teil 6-62: Wiederkehrende und außerordentliche Prüfungen Teil 6-63: Anlagenbuch und Prüfberichte

38 Erstprüfung OVE/ONORM E Teil 6-61 Darunter wird eine Zustandsfeststellung der elektrischen Anlagen verstanden. Sie enthält: Besichtigen Erproben Messen Mit Abschluss der Erstprüfung einer neu errichteten Anlage ist ein Anlagenbuch mit Befunden und Ergebnissen der Prüfung zu erstellen. Im Anlagenbuch sind Veränderungen an der Anlage festzuhalten. Falls für Anlage kein Anlagenbuch vorhanden ist, ist ein Ersatzanlagenbuch zu erstellen.

39 Wiederkehrende und außerordentliche Prüfung Unter wiederkehrender Prüfung versteht man die Prüfung einer bestehenden Anlage mit ordnungsgemäß geführtem Anlagen- oder Ersatzanlagenbuch und den Anforderungen gemäß festgelegten und eingehaltenen Prüfungsintervallen. Eine außerordentliche Prüfung ist eine bei der die Voraussetzungen auf eine wiederkehrende Prüfung (z.b. wegen fehlender Unterlagen) nicht gegeben sind. Wiederkehrend und außerordentliche Prüfungen von elektrischen Anlagen müssen so durchgeführt werden, dass die Sicherheit der Anlage und aller dazugehöriger Teile nachgewiesen wird. Prüfungen müssen so durchgeführt werden, dass dabei weder Personen, Tiere oder Betriebsmittel beschädigt werden. Umfang, Ergebnis, Fehler aber auch Einschränkungen des Prüfumfangs sind im Prüfbefund festzuhalten. Häufigkeit der Prüfungen hängen von Art und Benutzung der Anlage (auch Wartung, Wartungshäufigkeit und äußeren Einflüssen) ab. Prüfintervalle können von Behörde festgelegt sein. Z. B. Elektroschutzverordnung ESV 2003 und ESV Im Anlagenbuch sind Prüfintervalle festzuhalten.

40 Anlagenbuch Inhalte Tag der Übergabe Umfang der Installation Pläne, Schemen, Stromkreiszugehörigkeit usw. Netzsystem und Schutzmaßnahme Versorgungsangaben Nennspannung, Ströme, Frequenz Anlagenerder Art, Material, Lage Schutzleiter, Potentialausgleich, Nullungsverbindung, zusätzliche Potentialausgleiche Verteiler Lage, Bezeichnung, Pläne Messgeräteangaben

41 Aufbewahrung des Anlagenbuches Das Anlagenbuch ist dem Anlagenbetreiber zur Aufbewahrung bei der Anlage zu übergeben Übergabe ist zu bestätigen Muss für die Lebensdauer der Anlage aufbewahrt werden Muss Personen bei der Wartung oder für Wiederholungsprüfungen ausgefolgt werden

42 Vorschriften und Normen Wie kann man die Übersicht behalten? Personen mit der entsprechenden Ausbildung und Erfahrung einstellen Schulungen und Unterweisungen für eigene Mitarbeiter Erfahrenen Dienstleister mit entsprechenden Referenzen mit Wartung und Betriebsführung beauftragen Auswahlpflicht des Anlagenbetreibers sich Nachweise über den einschlägigen Ausbildungsstand der Mitarbeiter des beauftragten Unternehmens geben lassen (Meisterprüfung, zertifizierte Lichttechniker, HTL, usw) Anlagen evaluieren und sich Wartungspläne und Einschulungen erarbeiten lassen

43 Rechtshinweis Diese Ausbildungsunterlage ist dient als Hilfe für die Tagungsteilnehmer. Sie enthält wichtige Auszüge aus derzeit geltenden Gesetzen, Verordnungen und Normen für die Errichtung und den Betrieb von ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr. Auf die Einhaltung aller einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Normen wird ausdrücklich hingewiesen.

44 Vorschriften und Normen für Viel Erfolg beim Umgang mit den einschlägigen Vorschriften und beim normgerechten Betrieb von Außenbeleuchtungsanlagen. Energie Graz

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