Strukturkonzept Leistungssport Baden-Württembergischer Golfverband e.v.

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1 Strukturkonzept Leistungssport Baden-Württembergischer Golfverband e.v.

2 Das Selbstverständnis des Baden-Württembergischen Golfverbandes e.v. Der Baden-Württembergische Golfverband e.v. ist als Mitglied des Deutschen Golf Verbandes e.v. der Landesgolfverband für alle Baden-Württembergischen Golfvereine und Golfanlagenbetreiber. Wir sind der Interessenvertreter und Partner unserer Mitglieder. Das sind die Golfvereine im Bundesland Baden-Württemberg sowie die regionalen Golfverbände in Baden (BGV), Nordbaden (NBGV) und Württemberg (WGV). Wir sind der Repräsentant und Förderer des Golfsports in Baden-Württemberg. Wir wollen als Dienstleister optimale Betreuung und Beratung unserer Mitglieder unter Einsatz interner und externer Ressourcen sicherstellen. Wir wollen sportlich nachhaltigen Erfolg durch zukunftsweisende innovative Sportstrukturen erreichen. Wir stehen für Kompetenz, Fortschritt und Zusammenarbeit. Wir stehen für Fair Play, Sportlichkeit, den Spaß und die Freude am Spiel im Sinne des in langer Tradition entwickelten spirit of the game des Golfsports, was heißen soll, dass Ehrlichkeit, Rücksichtnahme, Disziplin, Höflichkeit, Sportsgeist und das Spiel nach den Regeln stets im Vordergrund stehen. 1

3 INHALTSVERZEICHNIS Das Selbstverständnis des Baden-Württembergischen Golfverbandes I. Das Strukturkonzept Leistungssport kurz Förderkonzept genannt des BWGV und der Regionalverbände BGV, NBGV und WGV von 2013 bis 2016 I 1. Das Strukturkonzept Leistungssport 1.1. Allgemeines 1.2. Organisation und Funktionen Deutscher Golf Verband Baden-Württembergischer Golfverband a) Verbandsstruktur, Mitgliederversammlung, Präsidium b) BWGV-Sportrat I 2. Die Strukturelemente des Förderkonzepts im Golfsport in Baden-Württemberg 2.1. Organisation des Nachwuchsleistungssports Förderstufen a) Talentsuche und -förderung (Grundlagentraining) - a1) Allgemeines - a2) Gewinnung der Talente - a3) Sichtung der Talente und Nominierung der Talentkader - a4) Kaderbildung, Kadergröße, Förderung und Training der Talente - a5) Wettspielsystem b) D-Kaderförderung (Aufbautraining) - b1) Allgemeines - b2) Gewinnung der D-Kader - b3) Sichtung und Nominierung der D-/Leistungskader - b4) Kaderbildung, Kadergröße, Förderung und Training der D-Kader - b5) Wettspielsystem, Begleitende Maßnahmen c) Anschlussförderung (Anschlusstraining, Hochleistungstraining) Trainings- und Betreuungseinrichtungen (Stützpunktkonzept) a) Talentstützpunkte b) Leistungsstützpunkte c) Landesleistungszentrum Personal a) Allgemeines b) Ehrenamt, Hauptamt und Funktionen Investitionen Internate Unterstützung durch die Schule Unterstützung durch Ausbildungseinrichtungen Physiotherapeutische und sportmedizinische Betreuung a) Talentkader b) Leistungskader I c) Leistungskader II Anti-Doping-Maßnahmen Selbstverpflichtung und Ehrenkodex 2

4 I 3. I 4. Abkürzungsverzeichnis Anhang I. DGV Strukturplan Leistungssport II. Kaderstufen und zugehörige Trainings- und Fördermaßnahmen III. Ausschreibung zum TSP und LSP im Rahmen des Leistungssportstrukturkonzepts IV. Nutzungsvertrag BWGV mit dem GC St. Leon-Rot V. Stellenbeschreibung Leistungssportkoordinator VI. Stellenbeschreibung Landestrainer VII. Stellenbeschreibung Landeskadertrainer Mädchen VIII. Stellenbeschreibung Athletik-/Physiotrainer IX. Stellenbeschreibung Stützpunktleiter X. Stellenbeschreibung Fördergruppenleiter XI. Anti-Doping-Ordnung des BWGV 3

5 I 1. Das Strukturkonzept Leistungssport 1.1. Allgemeines Mit der Aufnahme des Golfsports am 9. Oktober 2009 in den Kanon der olympischen Sportarten ergeben sich zugleich neue strukturelle Herausforderungen auf nationaler Ebene für den Spitzenverband, den Deutschen Golf Verband e.v., wie auch auf Landesebene für den Landesgolfverband, den Baden-Württembergischen Golfverband e.v. (BWGV) und seine ihm angeschlossenen Regionalverbände in Süd- (BGV) und Nordbaden (NBGV) sowie in Württemberg (WGV) wird Golf erstmals zum Wettkampfprogramm bei den olympischen Spielen gehören. Startberechtigt werden ausschließlich Profigolfer, sogenannte Professionals sein, die erstmals ab dem Jahre 2013 über das Elite Team Germany (vgl. Anhang I, Strukturplan Leistungssport des DGV, S.16, 3.2.2) in die nationalen Förderstrukturen des DGV integriert werden. Durch das vorliegende Förderkonzept möchten der BWGV und die drei Regionalverbände zukünftig noch mehr jugendliche Sportler aus dem Landesgolfverband Baden-Württemberg (LGV BW = BWGV) an die nationale und internationale Spitze im Amateurgolf heranführen und durch optimale Strukturen im Nachwuchsleistungssport dazu beitragen, dass sich die besten Amateurgolfer schließlich weltweit auch unter den besten Golfprofessionals etablieren und behaupten können. Dies kann nur durch eine breite Basisarbeit in den Mitgliederclubs mit den Clubjugendlichen sowie unter Einbeziehung externer Kinder, durch engagiertes Ehrenamt, eine gute Ausbildung der Trainer sowie durch die leistungsmotivierten Athleten selbst erreicht werden. Für diejenigen Athleten, die willens sind, eine internationale Karriere als Golfprofessional einzuschlagen, sollen durch die vier Golfverbände und ihre Mitgliederclubs gemeinsam die bestmöglichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Athleten dieses Ziel auch erreichen können. Das neue Förderkonzept knüpft an das Strukturkonzept des BWGV und seiner drei Regionalverbänden BGV, NBGV und WGV an, stellt eine Fortschreibung des bisherigen Konzeptes dar und zielt erstmals auf Baden-Württemberg weit einheitliche Förderstrukturen vom Talent- bis zum D-/Leistungskaderbereich ab. Aus diesem Konzept ergeben sich neue Aufgaben für die Verantwortlichen in den Mitgliederclubs und in den Verbänden, um die geplanten Strukturen mit Leben zu erfüllen. Viele ehrenamtlich Tätige auf allen Stufen - in den Clubs, den Regionalverbänden und im Baden-Württembergischen Golfverband - arbeiten engagiert, motiviert und fachkundig zusammen mit hauptamtlichen Kräften in diesen Organisationen für die gemeinsame Sache. Bereits im Vorwort des Strukturkonzepts hat der damalige Präsident des BWGV, Horst Strecker, darauf hingewiesen, dass zusätzlich neue Förderungsstrukturen erarbeitet werden mussten, die es auch in Zukunft sicherlich immer wieder zu überdenken und zu verändern gilt. Ebenso verhält es sich beim neuen, fortgeschriebenen Strukturkonzept. Es beschreibt Neuerungen und Änderungen, die umgesetzt und gelebt werden und, wenn erforderlich, auch zukünftig wieder an sich ändernde innere und äußere Bedingungen angepasst werden müssen. Die Mitgliederclubs des Baden-Württembergischen Golfverbandes haben auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 14. Oktober 2012 das vorliegende neue Förderkonzept verabschiedet, welches zum 01. Oktober 2013 offiziell in Kraft treten wird. 4

6 1.2. Organisation und Funktionen Deutscher Golf Verband Der Deutsche Golf Verband e.v. (DGV) mit Sitz in Wiesbaden ist der Dachverband für den Golfsport in Deutschland. Mit einer Mitgliederzahl von Golfern in 814 Mitgliederclubs lag der DGV im Jahre 2011 an achter Stelle unter allen Sportspitzenverbänden in Deutschland. Auch im Jahre 2012 hat sich das Wachstum im Golfverband fortgesetzt. Die Mitgliederzahl in den nunmehr 825 Mitgliederclubs lag zum Stichtag der Erhebung am 30. September 2012 bei Der DGV hat Ende des Jahres 2012 den DGV Strukturplan Leistungssport beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) eingereicht. Er weist darin unter dem Punkt D-Kader (vgl. Abb. 1 und Anhang I, S.10) den Landesgolfverbänden und deren zuständigen Gremien/Personen die Verantwortung für die D-Kader Förderung, für die Nominierung dieser Kader und für die Festlegung von erweiterten Nominierungskriterien zu. Abb. 1 Kaderstruktur des Deutschen Golf Verbandes (Quelle DGV) Der Baden-Württembergische Golfverband, als zuständiger Landesgolfverband für Baden- Württemberg, wird am seinerseits den BWGV Strukturplan Leistungssport für den D-Kaderbereich, der sich aus zwei Talent-, zwei Leistungs- und zwei weiteren daraus resultierenden TOP-Kadern zusammensetzt, beim Landessportbund Baden- Württemberg einreichen. Die Kaderstruktur des BWGV ist in der Abbildung 2 dargestellt. 5

7 Abb. 2 Kaderstruktur des Baden-Württembergischen Golfverbandes Weiterhin legt der DGV in seinem Strukturplan die Zielwettkämpfe sowie die Kaderziele und Nominierungskriterien für die D-Kader fest. Einzelheiten dazu können ebenfalls dem Punkt im DGV Strukturplan Leistungssport (Anhang I, Seite 10) entnommen werden. Er gibt Empfehlungen zu Training und Wettspielen im Alter von 13 bis 16 Jahren ebenso wie zu Training und Wettspielen im Alter von 12 Jahren und jünger. Diese Empfehlungen des DGV werden vom BWGV durch ein spezifisches Wettspielangebot für den Bereich des LGV Baden-Württemberg umgesetzt (vgl. Abb. 4, Seite 13) Baden-Württembergischer Golfverband a) Verbandsstruktur, Mitgliederversammlung, Präsidien In Baden-Württemberg existieren im Jahre 2013 vier Golfverbände: 1. Baden-Württembergischer Golfverband e.v. (BWGV) 2. Badischer Golf Verband e.v. (BGV) 3. Nordbadischer Golfverband e.v. (NBGV) 4. Württembergischer Golf Verband e.v. (WGV) Alle vier Verbände werden durch ehrenamtliche Präsidien geführt. Die Präsidenten der regionalen Golfverbände sind mit Sitz und Stimme als Vizepräsidenten im BWGV-Präsidium verankert. Der Präsident des BWGV wird im Dreijahresrhythmus von den Delegierten der BWGV-Mitgliederclubs gewählt. Die Präsidenten der regionalen Golfverbände werden auf eigenen Versammlungen ebenfalls im Dreijahresrhythmus durch die regionalen Mitgliederclubs gewählt. 6

8 Der BWGV hat seine Geschäftsführung seit dem Jahre 2007 auf einen hauptamtlichen Geschäftsführer übertragen. In den regionalen Verbänden werden diese durch den geschäftsführenden Vorstand besorgt. Mitglied im Deutschen Golf Verband ist ausschließlich der Baden-Württembergische Golfverband, der 1975 als Landesgolfverband für Baden-Württemberg gegründet wurde. Seit dem ist der BWGV als Nachfolger der drei Regionalverbände auch Mitglied im Landessportverband Baden-Württemberg, während die regionalen Verbände weiterhin Mitglieder in den regionalen Sportbünden BSB Freiburg (BGV), BSB Karlsruhe (NBGV) und WLSB Stuttgart (WGV) sind. Zum Stichtag am 30. September 2012 gehörten dem BWGV insgesamt 99 Clubs aus ganz Baden-Württemberg sowie die drei Regionalgolfverbände BGV, NBGV und WGV als Mitglieder an. Von diesen 99 BWGV-Mitgliederclubs sind 48 Mitglied im WGV, 29 Mitglied im BGV und 22 Mitglied im NBGV. Baden-Württemberg weit sind in den Clubs Personen Einzelpersonen registriert, die sich wie folgt auf die drei Regionalverbände aufteilen: BGV , NBGV18.638, WGV Abb. 3 Verbandsstruktur im Golf in Baden-Württemberg Der BWGV ist damit der drittgrößte Landesgolfverband in Deutschland hinter Bayern (196 Clubs und Mitglieder) und Nordrhein-Westfalen (173 Clubs und Mitglieder). Eine Verschmelzung der vier Verbände BWGV, BGV, NBGV und WGV unter dem Dach des BWGV wird im Zeitraum von angestrebt. Die ehrenamtlichen Funktionen Präsident, Sportwart und Jugendwart der drei Regionen sollen sich auch im Zuge einer Verschmelzung in der erforderlichen neuen BWGV-Satzung wiederfinden, da mit diesen Funktionen zugleich auch bestimmte Aufgabenbereiche, beispielsweise für die Sport- und Jugendwarte im BWGV-Sportrat, verbunden sind. 7

9 Auf Grund der sportlichen Erfolge der D-Kader Spieler des BWGV in den letzten Jahren, die dazu geführt haben, dass der Verband die höchste Bundeskaderkonzentration unter allen Landesgolfverbänden vorweisen kann, hat der DGV die Anerkennung der Schwerpunktsportart für den Bereich des BWGV beantragt (vgl im Strukturplan des DGV) und vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) hierfür die vorläufige Genehmigung erhalten. Der GC St. Leon-Rot als Hochburg mit der größten Anzahl an Bundeskaderathleten in Baden-Württemberg ist von 2013 an der Standort des nationalen Leistungszentrums des DGV für dessen C-, B- und A-Kader. Ebenso ist der GC St. Leon-Rot der Standort des regionalen Landesleistungszentrums des BWGV für seine Leistungskader. Geplant ist die Anbindung dieses Leistungszentrums an den Olympiastützpunkt Rhein-Neckar b) BWGV-Sportrat Für die Organisation des Breiten- und des Leistungssports im BWGV waren bis 2012 der BWGV-Sportausschuss und der BWGV-Jugendausschuss zuständig. Seit Mitte 2012 tagen beide Gremien bereits gemeinsam. Dem BWGV-Sportausschuss gehörten die von den jeweiligen Mitgliederversammlungen gewählten und ehrenamtlich tätigen Sportwarte des BWGV, BGV, NBGV und des WGV, der BWGV-Landesjugendwart sowie seit 2009 auch der Leistungssportkoordinator des BWGV an. Dem BWGV-Jugendausschuss gehörten die von den jeweiligen Mitgliederversammlungen gewählten und ehrenamtlich tätigen Jugendwarte des BWGV, BGV, NBGV und des WGV, der BWGV-Landestrainer sowie seit 2009 auch der Leistungssportkoordinator des BWGV an. Beide Ausschüsse sollen ab dem Jahr 2013 als gemeinsam wirkender BWGV-Sportrat in der Satzung des BWGV verankert werden. Das neue Gremium steht dann unter der Leitung des BWGV-Sportwarts, sein Vertreter ist der BWGV-Landesjugendwart. Beide werden direkt von der Mitgliederversammlung des BWGV gewählt. Neben den von den Mitgliederversammlungen der vier Golfverbände (BWGV, BGV, NBGV und WGV) gewählten und ehrenamtlich tätigen Sport- und Jugendwarten werden auch der Leistungssportkoordinator und der Landestrainer, beide hauptamtlich für den BWGV tätig, in diesem Gremium mit Sitz und Stimme vertreten sein. Der BWGV-Sportrat ist für alle aktuellen Fragen und für die Weiterentwicklung der Breitenund Leistungssportstrukturen im BWGV und in den Regionalverbänden BGV, NBGV und WGV zuständig. Vorschläge des Sportrats im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Strukturen, die im olympischen Vierjahreszyklus erfolgen sollen, bedürfen der endgültigen Beschlussfassung durch das BWGV-Präsidium sowie der Zustimmung der Mitgliederversammlungen des BWGV und der Regionalverbände. 8

10 I 2. Die Strukturelemente des Förderkonzepts im Golfsport in Baden-Württemberg 2.1. Organisation des Nachwuchsleistungssports Förderstufen a) Talentsuche und -förderung (Stufe 1) a1) Allgemeines Die aktive Talentsuche sowie die anschließende Talentförderung erfolgt in den Golfclubs / Golfanlagen sowie in den Talentstützpunkten (TSP). Talentstützpunkte sind Golfclubs / Golfanlagen, welche über die für die Sichtung und das Training der Talente erforderlichen Trainings- und Betreuungseinrichtungen verfügen und eine langfristige Schulkooperation eingehen a2) Gewinnung der Talente Die Auswahl der Talentfördergruppen erfolgt aus drei Grundgesamtheiten: a.) Kinder von Clubmitgliedern (ab ) b.) Kinder aus Schulgolfprojekten: Projekte an Talentstützpunkten oder in den einem Talentstützpunkt angeschlossenen BWGV-Mitgliederclub; Sichtungen ab c.) Kinder aus Golfregionalförderprojekten: Projekte an Leistungsstützpunkten ab Schulgolf- (ab 2014) und Golfregionalförderprojekte (ab 2015) werden innerhalb der neuen Strukturen zunächst als Pilotprojekte durchgeführt. Die ausgewählten Talent- und Leistungsstützpunkte können sich für diese Pilotprojekte beim BWGV bewerben. Eine Teilnahme der Talentstützpunkte an Schulförderprojekten ist in der ersten olympischen Periode von 2013 bis 2016 noch nicht verpflichtend, wird aber in der Folge als unverzichtbarer Bestandteil einer aktiven Talentsichtung betrachtet. Zurückgehende Mitgliederzahlen im Jugendbereich der Mitgliederclubs können dadurch nicht nur kompensiert werden, sondern können für eine insgesamt breitere Basis im Nachwuchsbereich sorgen a3) Sichtung der Talente und Nominierung der Talentkader a) Talentkader I (TK I) Im Talentbereich wird großer Wert auf eine regionale Talentförderung gelegt. Diese wird im Leistungsbereich zunehmend zu Gunsten des Leistungsprinzips aufgehoben. Im Bereich des TK I findet noch keine separate Sichtung statt, sondern die Vergabe der Kaderplätze erfolgt ausschließlich über die VR-Talentiade Golf, die in den Altersklassen 9 und jünger sowie 11 und jünger ausgespielt wird. Die Platzierungen in der Wertungsklasse AK9 in einem Jahr entscheiden über die Aufnahme in den TK I für das darauffolgende Jahr bzw. für die kommende Saison. In jedem Talentstützpunkt findet einmal im Jahr zwischen April und Juni eine Vorausscheidung der VR-Talentiade Golf statt, bei der sich jeweils die bestplatzierten vier Jungen und vier Mädchen der AK9 für ein sich anschließendes Halbfinale qualifizieren. Die vier für das Halbfinale qualifizierten Jungen und die beiden bestplatzierten und für das Halbfinale qualifizierten Mädchen je TSP erhalten als Erste einen Platz im TK I des ihnen zugeordneten TSP. Tabelle 1 zeigt die Struktur dieser Kaderplatzvergabe. 9

11 Jungen Plätze TK I Mädchen Plätze TK I a. Platz 1-2 VR- 64 Talentiade AK9 Vorausscheidung an TSPs a. Plätze 1-4 VR- Talentiade AK9 Vorausscheidung an 16 TSPs b. Bestplatzierte am TSP nach Teilnahmeschlüssel 32 b. Bestplatzierte am TSP nach Teilnahmeschlüssel Gesamtplätze 96 Gesamtplätze 48 Tabelle 1: Struktur der Kaderplatzvergabe für Jungen und Mädchen im TK I Sofern Qualifizierte ihren Kaderplatz nicht in Anspruch nehmen, rückt solange der/die Nächstplatzierte der jeweiligen Vorentscheidung nach, bis alle zur Verfügung stehenden Plätze am TSP vergeben sind. Durch dieses Verfahren werden bei den Jungs 64 von 96 Plätzen vergeben und bei den Mädchen 32 von 48. Die übrigen 32 Kaderplätze für Jungen sowie die übrigen 16 Kaderplätze für Mädchen werden in einem zweiten Schritt anschließend mit Hilfe eines Teilnehmerschlüssels vergeben. Proportional zur Teilnehmerzahl an den Vorausscheidungen an den einzelnen TSPs erfolgt die Vergabe der noch freien Plätze an die nicht automatisch Qualifizierten je TSP. Tabelle 2 zeigt diesen Teilnehmerschlüssel für die Vergabe der weiteren Plätze. Mit diesem Verfahren soll berücksichtigt werden, dass den einzelnen TSPs unterschiedlich viele Mitgliederclubs zugeordnet sind und die Teilnehmerzahlen an den Vorausscheidungen in den TSPS daher stark voneinander abweichen können. Anteil Jungen pro TSP von der Gesamtteilnehmerzahl der Jungen an der VR-Talentiade AK 9 Anzahl zusätzlicher Kaderplätze pro TSP 10 Anteil Mädchen pro TSP von der Gesamtteilnehmerzahl der Mädchen an der VR- Talentiade AK 9 16 Anzahl zusätzlicher Kaderplätze pro TSP <3% 0 <3% 0 3-9% 2 3-9% % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % 16 Tabelle 2: Teilnahmeschlüssel zur Vergabe der offenen Kaderplätze Sollte die Vergabe der Plätze gemäß Teilnehmerschlüssel an einzelnen TSPs zu Kadergrößen im TK I von mehr als 12 Kindern führen, wird vom BWGV eine Betreuerstelle geschaffen, die idealer Weise durch einen PGA-Assistenten zu besetzen ist. Zusätzliche Kaderplätze können nach Absprache zwischen Fördergruppenleitern (Trainer am Stützpunkt) und BWGV-Landestrainer vergeben werden.

12 b) Talentkader II (TK II) Der TK II ist der erste Kader, bei dem sowohl eine automatische Platzvergabe über eine Rangliste als auch über eine Sichtung erfolgt. Für die automatische Kaderplatzvergabe sind die Rangliste AK12 und die VR-Talentiade AK11 relevant. Sofern die zur Verfügung stehenden Kaderplätze nicht insgesamt über die Rangliste vergeben werden können, z.b. wegen zu geringer Teilnehmerzahl bei den AK12-Turnieren, werden diese Plätze über die Sichtung vergeben. Über die Rangliste AK12 qualifizieren sich die ersten 20 Jungen und die ersten 10 Mädchen, die im laufenden Kalenderjahr nicht das 12. Lebensjahr vollenden und/oder nicht für einen höheren Kader nominiert werden, automatisch für einen Kaderplatz im TK II. Sofern einer/eine der für den Kaderplatz Qualifizierten diesen nicht in Anspruch nimmt, rückt solange der/die Nächstplatzierte der jeweiligen Rangliste nach, bis alle so zur Verfügung stehenden Plätze im TK II vergeben sind. Auf diese Weise werden bei den Jungen 20 von 96 und bei den Mädchen 10 von 48 Kaderplätzen vergeben. Über die VR-Talentiade AK11 qualifizieren sich je TSP jeweils vier Kinder pro AK und Geschlecht für das Halbfinale. Die vier für das Halbfinale qualifizierten Jungen/TSP und die zwei bestplatzierten für das Halbfinale qualifizierten Mädchen/TSP der VR-Talentiade AK11 erhalten automatisch einen Kaderplatz im TK II. Wenn eine/einer der für den Kaderplatz Qualifizierten diesen nicht in Anspruch nimmt, rückt solange der/die Nächstplatzierte der jeweiligen Vorentscheidung nach, bis alle so zur Verfügung stehenden Plätze am TSP vergeben sind. Auf diese Weise werden bei den Jungen weitere 64 von 96 und bei den Mädchen weitere 32 von 48 Kaderplätzen vergeben. Zusätzlich werden über eine Sichtung bei den Jungen weitere 12 und bei den Mädchen weitere sechs Kaderplätze vergeben. Außerdem all die Plätze, die über die Ranglistenplatzierung nicht vergeben werden konnten. Die Sichtung findet an jeweils einem Tag in den einzelnen LSPs statt, wobei jeder TSP seine Spieler zu dem ihm zugeordneten LSP entsendet. Entsendet werden dürfen Jungen und Mädchen, welche die AK12-Turniere mitgespielt haben, im laufenden Kalenderjahr das 12. Lebensjahr noch nicht vollenden, und/oder nicht für einen höheren Kader nominiert werden und sich auch nicht über die Rangliste qualifiziert haben. Die Sichtung besteht aus einem golfspezifischen Teil und einem konditionellen Teil, wobei beide Teile zu je 50% in die Wertung einfließen. Teilnehmen dürfen auch die bestplatzierten zwei Jungen und Mädchen, die an der VR- Talentiade teilgenommen haben, sich aber nicht für einen Kaderplatz über die Rangliste qualifizieren konnten. Auf eine fristgerechte Meldung der Spieler ist aus organisatorischen Gründen unbedingt zu achten. Aus den Sichtungsergebnissen der einzelnen LSPs wird eine LSP übergreifende Rangliste nach Mädchen und Jungen getrennt erstellt. Diese Rangliste bildet die Basis für die Vergabe der Kaderplätze. Jungen Plätze TKII Mädchen Plätze TK II Rangliste AK12 20 Rangliste AK12 10 Platz 1-4 VR-Talentiade AK11 Vorausscheidung / 16 TSP 64 Platz 1-2 VR-Talentiade AK11 Vorausscheidung / 16 TSP Sichtung LSPs 12 Sichtung LSPs 6 Gesamt 96 Gesamt 48 Tabelle 3: Kaderplatzvergabe für Jungen und Mädchen im TK II 11 32

13 Sollte die Vergabe der Plätze gemäß Teilnehmerschlüssel an einzelnen TSPs zu Kadergrößen im TK I von mehr als 12 Kindern führen, wird vom BWGV eine Betreuerstelle geschaffen, die idealer Weise durch einen PGA-Assistenten zu besetzen ist. Zusätzliche Kaderplätze können nach Absprache zwischen Fördergruppenleitern (Trainer am Stützpunkt) und BWGV-Landestrainer vergeben werden a4) Kaderbildung, Kadergröße, Förderung und Training der Talente An jedem Talentstützpunkt werden jährlich 9 Kinder im Idealfall 6 Jungen und 3 Mädchen - in eine Talentfördergruppe aufgenommen. Insgesamt gibt es an einem Talentstützpunkt zwei Talentfördergruppen. Sie umfassen die Altersklassen 10 und jünger sowie 12 und jünger. Maximal vier Jahre können ausgewählte Talente in einer Talentfördergruppe trainieren, vom 8./9. bis zum 11./12. Lebensjahr. Für die AK10 und die AK12 findet über 42 Wochen im Sommer und im Winter - ein einmaliges wöchentliches Training am TSP statt. Das Training am TSP soll das möglichst zweimalige Training im Heimatclub ergänzen, welches bereits heute von zahlreichen Clubs in Form eines einmaligen Trainings für alle und eines zusätzlichen Trainings für die talentierten und motivierten Clubjugendlichen (Fördertraining) angeboten wird. Das zusätzliche Training am Talentstützpunkt führt zu einer weiteren Steigerung des Trainingsumfangs und bringt die talentiertesten und zugleich motiviertesten Kinder aus den Clubs zusammen, um sich mit Gleichaltrigen auf demselben oder einem noch höherem Leistungsniveau vergleichen können. Der Stundenumfang des wöchentlichen Trainings der AK10 (Talentkader I / TK I) am TSP beträgt 90 Minuten, bei der AK12 (Talentkader II / TK II) beträgt der Umfang 120 Minuten. Von den TSP-Trainern gemeinsam mit dem Stützpunktleiter ausgewählte Kinder können zusätzlich zum Talentfördergruppentraining im Rahmen von Talentzentrallehrgängen gefördert werden. Diese Zentralmaßnahmen finden an den TSPs oder an den sechs LSPs statt. Es kommen dort die größten Talente aus den einem LSP zugeordneten TSPs zusammen a5) Wettspielsystem Altersgerechte spezifische Wettkampfangebote des BWGV - VR-Talentiade Golf, DGV-Mini- Cup, Jugendmannschaftspokal (JMP) über 18- bzw. 9 Löcher sowie Ranglistenturniere in der AK12 vervollständigen das Angebot des BWGV für die beiden Talentbereiche TK I und TK II ab der Saison Da es im Golfsport außerdem keine Altersbegrenzung nach oben gibt, können Spieler im Bereich der AK 12 und jünger mit sehr guten Handicaps auch bereits in ihren Clubmannschaften bei der Deutschen Mannschaftsmeisterschaft AK14 (DMM AK14) mitspielen. Abbildung 4, Seite 13 illustriert das Jugendwettspielsystem des BWGV beginnend von der Altersklasse 10 (AK10) bis zur Altersklasse 16 (AK16). Eine Mannschaftsmeisterschaft AK12 auf Baden-Württembergischer Ebene kann ebenso wie Mannschaftsvergleichskämpfe der Talent- bzw. Leistungsstützpunkte in den Folgejahren noch ins Leben gerufen werden. 12

14 Abb. 4: Das BWGV-Jugendwettspielsystem b) D-/Leistungs-Kader-Förderung (Stufe 2) b1) Allgemeines In der D-Kader-Förderung - Leistungskader I/LK I, Leistungskader I TOP/LK I TOP, Leistungskader II/LK II, Leistungskader II TOP/LK II TOP - werden die aus den Talentkadern II stammenden Talente sowie durch Nachsichtung ausgewählte Hochbegabte nach den Vorgaben dieses Strukturplans systematisch und kontinuierlich von besonders erfahrenen und qualifizierten Trainern (Mindestqualifikation A-Lizenz) ausgebildet. Sämtliche Maßnahmen, die im Rahmen der D-Kader-Förderung ergriffen und angewandt werden, haben das Ziel, den Nachwuchsathleten den Weg zur nationalen Spitze zu ebnen. Ab der D-Kader-Förderung werden Baden-Württemberg-Kader gebildet, da diese Kader viele gemeinsame Fördermaßnahmen absolvieren. Je höher die Kaderstufe, desto höher die Anzahl gemeinsamer wie auch individueller Fördermaßnahmen. Trainingsmaßnahmen dieser Kaderstufen finden im Heimatclub, an den Leistungsstützpunkten und am Landesleistungszentrum (LLZ) sowie in Trainingslagern im Ausland während der Saisonvorbereitung statt. Leistungsstützpunkte sind Golfclubs / Golfanlagen, welche über die für die Sichtung und das Training der Leistungskader erforderlichen Trainings- und Betreuungseinrichtungen verfügen, eine langfristige Schulkooperation eingehen sowie zusätzlich Golfregionalförderprojekte durchführen. 13

15 b2) Gewinnung der D-/Leistungskader I + II An den sechs Leistungsstützpunkten (LSPs) findet einmal pro Jahr im Herbst eine Sichtung der jeweils zugeordneten Talentkader II zur Auswahl der Leistungskader I (LK I) statt. Daran können auch weitere jugendliche Mitglieder der den LSPs zugeordneten Clubs teilnehmen, die so spät mit dem Golfspiel begonnen haben, dass eine Aufnahme in die Talentkader nicht möglich war, die aber von ihrem Trainer im Heimatgolfclub eine Empfehlung zur Teilnahme an der Sichtung zum LK I erhalten. Nach der Sichtung und der Nominierung der LK I an den LSPs werden insgesamt 24 Athleten im Idealfall 12 Jungen und 12 Mädchen für den LSP übergreifenden Leistungskader I TOP (LK I TOP) ausgewählt. Ebenso findet einmal im Jahr im Herbst eine Sichtung für den Leistungskader II am LLZ statt. Hierzu werden die besten 10 Athleten der Rangliste AK14 sowie die besten fünf Athleten der Rangliste AK16 eines Jahres eingeladen, gesichtet und anschließend für den Leistungskader II (LK II) nominiert. Im Idealfall werden acht Jungen und acht Mädchen, gemäß Vorgabe des DGV, für diesen Kader ausgewählt. Aus dem LK II eines Jahres werden im Idealfall wiederum drei Jungen und drei Mädchen für den Leistungskader II Top (LK II TOP) ausgewählt b3) Sichtung der D-/Leistungskader Die Sichtung für die D-/Leistungskader beginnt im Alter von 11 Jahren und umfasst Kinder bis zum 15. Lebensjahr, die letztmalig im Jahr nach der Sichtung, dann als Sechzehnjährige, eine Förderung innerhalb des LK II erfahren können. Die Sichtung für die LK I wird durch den Stützpunktleiter und den Fördergruppenleiter des LSP an den sechs LSPs durchgeführt. Die Sichtung erfolgt in Form einer definierten Testbatterie. Berücksichtigt werden außerdem der Leistungsstand (das Handicap der Athleten), die Schwungtechnik sowie die Anzahl der Wettspiele und die Wettspielergebnisse im zurückliegenden Jahr. Die Sichtung für die LK I TOP, LK II und LK II TOP erfolgt jeweils am LLZ und wird durch den Landestrainer durchgeführt b4) Kaderbildung, Kadergröße, Förderung und Training der Leistungskader Der BWGV unterscheidet im Rahmen der D-Kader-Förderung vier Kaderstufen: LK I, LK I TOP, LK II und LK II TOP. Diese unterscheiden sich nach Alter, Leistungsstand und Potential der jeweiligen Athleten. Insgesamt werden 60 Nachwuchsathleten gefördert. Folgende Aufteilung ist geplant: a.) b.) c.) d.) 48 Mädchen und Jungen im LK I bis 14 Jahre 24 Mädchen und Jungen aus dem LK I im LK I TOP bis 14 Jahre 16 Mädchen und Jungen im LK II bis 16 Jahre 6 Mädchen und Jungen im LK II TOP bis 16 Jahre Abweichungen von diesen Richtwerten sind in Abhängigkeit vom Leistungsvermögen der Athleten möglich. Die unterste Kaderstufe in der D-Kader-Förderung des BWGV ist der LK I (AK14). Dieser Kader stellt die dritte Stufe der systematischen Förderung dar und ist für die besten Nachwuchsathleten im Alter bis 14 Jahre vorgesehen. 14

16 Athleten dieses Kaders trainieren einmal wöchentlich in einem von sechs Leistungsstützpunkten (LSP) über 120 Minuten, zusätzlich alle zwei Wochen nochmals über 240 Minuten. Zentrallehrgänge im selben Umfang können an Stelle des wöchentlichen Trainings treten, sofern sich diese Notwendigkeit ergibt (Schulveranstaltungen, Zeitverlust durch Anfahrten zum Training). Weiterhin sieht das Strukturkonzept eine festgelegte Anzahl gemeinsamer Trainings- bzw. Wettspieltage sowie ein Trainingslager vor. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden die Nachwuchsathleten gemeinsam betreut und trainiert. Das Training dieses Kaders wird von den Trainern an den LSPs durchgeführt. Diese Kaderstufe sieht im Winter ein einmal wöchentliches Athletiktraining am LSP vor, welches durch ein weiteres einmal wöchentliches Training im Heimatclub ergänzt werden soll. In der Altersgruppe AK14 wird aus den insgesamt 48 Kaderathleten der LK I TOP gebildet. Diesem Kader gehören insgesamt 24 Athleten an, im Idealfall 12 Jungen und 12 Mädchen. Diese Förderstufe sieht ein noch umfangreicheres Förderprogramm gegenüber dem LK I Bereich vor. So absolvieren alle LK I Mitglieder ein einmaliges gemeinsames Trainingslager. Die LK I TOP Mitglieder absolvieren zusätzlich ein gemeinsames Trainingslager mit dem LK II und zusätzliche Tageslehrgänge. Das Training des LK I TOP der Jungen wird vom Landestrainer und das Training des LK I TOP der Mädchen vom Landeskadertrainer der Mädchen geleitet. Das gemeinsame Trainingslager mit dem LK II findet unter der Leitung des BWGV-Landestrainers unter Einbeziehung weiterer Trainer statt. In der Altersstufe AK16 gibt es wie in der Altersstufe AK14 zwei unterschiedliche Kader, die sich ebenfalls hinsichtlich Leistungsstand und Potential der Athleten unterscheiden. Gemäß einer leistungsorientierten Nachwuchsförderung nimmt die Anzahl der geförderten Nachwuchsathleten mit steigender Kaderstufe ab. Aus den insgesamt 16 Athleten des LK II im Idealfall acht Jungen und acht Mädchen wird jährlich neu der LK II TOP gebildet. Er umfasst sechs Athleten, im Idealfall drei Jungen und drei Mädchen. Für den gesamten LK II finden zwei Trainingslager sowie regelmäßige gemeinsame Trainingslehrgänge am LLZ wie auch vom Landestrainer betreute nationale und internationale Wettspiellehrgänge statt. Dem Prinzip der zunehmenden Individualisierung folgend, erhalten Athleten im LK II Bereich mindestens 10 und Athleten im LK II TOP Bereich mindestens 20 Gutscheine für das Training mit dem Heimtrainer. Der besonderen Rolle der Heimtrainer für die Entwicklung der Athleten wird auf diese Weise Rechnung getragen. Besuche des Landestrainers im Rahmen von individuellen Trainingseinheiten der Athleten mit ihrem Heimtrainer dienen der Abstimmung der Trainingsmaßnahmen mit und um den Athleten. Athleten des LK II TOP trainieren täglich individuell entweder in ihrem Heimatclub, oder, sofern die organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind, am LLZ. Das individuelle Training wird durch ca. 50 gemeinsame Lehrgangs- und Wettspieltage unter der Leitung des Landestrainers ergänzt. Um diesen hohen Trainings- und Wettspielumfang bei gleichzeitigem Schulbesuch leisten zu können, scheint der Besuch einer Elite- bzw. Partnerschule des Sports für diese Kaderathleten zwingend, damit nach Trainingslagern oder mehrtägigen Wettkämpfen ein Nachführunterricht gewährleistet ist. Das Ziel dieser Kaderstufe ist es, den Nachwuchsathleten optimale Trainings- und Betreuungsmöglichkeiten zu gewährleisten, um im Anschluss an die Zugehörigkeit zum LK II TOP in den D/C bzw. C-Kader des DGV aufgenommen zu werden. Sämtliche Kaderstufen und die dazu gehörigen Trainings- und Fördermaßnahmen sind im Anhang II, dem Schaubild Kaderstufen und zugehörige Trainings- und Fördermassnahmen dargestellt. 15

17 b5) Wettspielsystem Altersgerechte spezifische Wettkampfangebote des BWGV - Jugendmannschaftspokal über 18 Löcher, Deutsche Mannschaftsmeisterschaften AK14, AK16, AK18, Ranglistenturniere AK14, AK16, AK18 und die International Matchplay Trophy (imt) vervollständigen das Angebot des BWGV für die Leistungskader ab der Saison LK II Athleten können außerdem Entsendungen zu internationalen Wettspielen durch den BWGV erhalten, sofern sie die erforderlichen Zulassungskriterien (Handicapgrenzen) erfüllen. Von Seiten des DGV sind als internationale Zielwettkämpfe für die Mädchen die Teilnahme und das Abschneiden bei der British Girls Open Championship und für die Jungen die Teilnahme und das Abschneiden bei der British Boys Open Championship definiert c) Anschlussförderung (Stufe 3: Anschlusstraining, Hochleistungstraining) Die Anschlussförderung an die D-Kader-Förderung obliegt dem Deutschen Golfverband (DGV). Der DGV bildet in seiner Leistungssportstruktur neben den beiden C-Kadern (Jungen, Mädchen) auch die sogenannten D-/C- Kader. Hier stehen deutschlandweit jährlich 8 Plätze für Mädchen und 8 Plätze für Jungen zur Verfügung. Die Berufung erfolgt durch den DGV (ab 2014). D/C-Kaderathleten aus dem Bereich des BWGV partizipieren planmäßig am Trainingsprogramm des LK II TOP des BWGV und werden darüber hinaus zu weiteren Fördermaßnahmen des DGV eingeladen. Das Ziel des BWGV ist es, dass jährlich mindestens eine Spielerin und ein Spieler aus dem LK II TOP in den C-Kader des DGV aufsteigen. Eine weitere Spielerin und ein weiterer Spieler sollen zusätzlich in den D/C-Kader des DGV aufgenommen werden Trainings- und Betreuungseinrichtungen (Stützpunktkonzept) Baden-Württemberg weit gibt es ab dem ein einheitliches dreistufiges Stützpunktkonzept in der Sportart Golf. Dieses gliedert sich wie folgt: a.) Stufe 1: Talentstützpunkte (TSPs) für den Bereich des Grundlagentrainings b.) Stufe 2: Leistungsstützpunkte (LSPs) für den Bereich des Aufbautrainings c.) Stufe 3: Landesleistungszentrum (LLZ) für das beginnende Hochleistungstraining Für die Auswahl der Talent- und Leistungsstützpunkte wurden vom BWGV im Hinblick auf Trainingsstätten, Trainingsgeräte und Betreuungseinrichtungen Kriterien und Standards definiert, welche die Mitgliederclubs, die als Stützpunkt fungieren, erfüllen müssen. Dem Anhang III Ausschreibung zum TSP und LSP im Rahmen des Leistungssportstrukturkonzepts können diese Anforderungen entnommen werden. Zum Schluss des Bewerbungsverfahrens am haben sich 28 Mitgliederclubs als Talent- oder Leistungsstützpunkt beworben. Zusätzlich zum LLZ St. Leon-Rot wurden von der vom Präsidium des BWGV eingesetzten Findungskommission sechs Clubs als Talentund Leistungsstützpunkt und weitere 10 Clubs ausschließlich als Talentstützpunkt ausgewählt. Die nachfolgende Abbildung 5 zeigt die ausgewählten Talent- und Leistungsstützpunkte sowie die durch die Findungskommission vorgenommene Zuordnung der Mitgliederclubs zu den einzelnen Stützpunkten. 16

18 Abb. 5 Stützpunktkonzept des BWGV Die offizielle Bekanntgabe der Stützpunkte fand im Rahmen der Sport- und Jugendwartetagung am 17. November in Empfingen statt a) Talentstützpunkte Baden-Württemberg weit sind folgende Golfanlagen als Talentstützpunkte ausgewählt worden: GC St. Leon-Rot GC Kaiserhöhe GC Schönbuch GC Hetzenhof L&GC Öschberghof GC Tuniberg GC Heddesheim GC Pforzheim Fürstlicher GC Bad Waldsee GC Schwäbisch Hall GC Ulm GC Golfoase Pfullinger Hof GC Urloffen GC Hechingen GC Schloss Langenstein GC Schloss Liebenstein b) Leistungsstützpunkte Baden-Württemberg weit sind folgende Golfanlagen als Leistungsstützpunkte ausgewählt worden: GC St. Leon-Rot GC Heilbronn-Hohenlohe GC Domäne Niederreutin L&GC Öschberghof GC Hetzenhof GC Tuniberg Fürstlicher GC Bad Waldsee. 17

19 c) Landesleistungszentrum (LLZ) Indem der DGV die Anerkennung von Golf als Schwerpunktsportart für den Bereich des BWGV beantragt hat und den GC St. Leon-Rot von 2013 an auch Standort des nationalen Leistungszentrums des DGV für dessen C-, B- und A-Kader ausgewählt hat, ist dieser Club damit als Standort für das LLZ des BWGV vorgegeben. Auch ist hiermit die Durchgängigkeit der Förderung an einem einzigen Standort beim Übergang vom Landes- in den Bundeskader für die Kaderathleten des BWGV sichergestellt. Zur Konzentration der Förderanstrengungen werden hier die besten D-Kader Nachwuchsathleten im Golfsport in Baden-Württemberg, Jungen und Mädchen der LK 1 TOP, LK II und LK II TOP im Rahmen von Ein- und Mehrtages- sowie Wochenlehrgängen trainieren. Insbesondere das Wintertraining der Leistungskader II mit dem Landestrainer und dem Landeskadertrainer der Mädchen von November bis Ende Februar finden im LLZ statt. Da der GC St. Leon-Rot über 400 Kinder und Jugendliche im Bereich des Nachwuchsleistungssports fördert, den höchsten Anteil an Landes- und Bundeskaderathleten stellt und sowohl die Jugendmannschaften aller Altersklassen wie auch die Damen- und Herrenmannschaften des Clubs regelmäßig TOP 3-Platzierungen bei Deutschen Mannschaftsmeisterschaften erreichen, ist dieses zugleich auch der erfolgversprechendste und perspektivreichste Standort innerhalb des BWGV. Zugeordnet ist dieser Standort dem maßgeblichen Olympiastützpunkt Rhein-Neckar. Die genaue Zusammenarbeit mit dem OSP für den Bereich der D-Kader des BWGV muss noch geklärt werden. Von Seiten des BWGV wird die enge und nachhaltige Zusammenarbeit im Bereich der Leistungsdiagnostik, der sportmedizinischen Betreuung und der dualen Karriereplanung angestrebt. Die Förderbedingungen, was Trainingsstätten, Trainingsgeräte und Betreuungseinrichtungen angeht, sind im GC St. Leon-Rot ebenfalls optimiert. Als einziger Standort verfügt dieser Golfclub beispielweise über einen Athletikplatz und über eine Indoorhalle für das ganzjährige Training. Zur Verfügung stehen: 1. Plätze - Championshipkurs (2x 18 Loch) - Kurzplatz (1x 9 Loch) - Bambiniplatz (1x 5 Loch) 2. Halle - Indoor-Trainingshalle - Sporthalle des Privatgymnasiums St. Leon-Rot 3. Übungsbereiche - Driving-Range, beidseitig bespielbar mit Rasen- und Kunststoffabschlägen - mehrere Putting- und Pitching Grüns - Athletikplatz - Fitnessraum - Scope-System für Schwunganalysen - Trackman - Sam-Putt-Lab - Gasp-Videosystem - Fittingsystem 18

20 Auch stehen Heimtrainer in ausreichender Zahl mit A-Lizenz Qualifikation für das individuelle Training und die Betreuung der diesem Club entstammenden Kaderathleten zur Verfügung. Der Club fungiert zugleich auch als Talent- und Leistungsstützpunkt des BWGV (vgl. Abbildung 5, S.17). Neben der umfangreichen Förderung von Talenten am Standort wurde vom GC ST. Leon-Rot mit den diesem Stützpunkt zugeordneten Clubs eine über dieses Strukturkonzept hinausgehende Kooperation vereinbart. Diese sieht sowohl einen Know- How-Transfer in die kooperierenden Clubs als auch einen wechselseitigen Transfer von Spielern vor. Schul- und Regionalförderprojekte zur Talentfindung werden im GC St. Leon-Rot bereits seit 1997 durchgeführt. Kooperationspartner für die Schulgolfprojekte sind zahlreiche Schulen im Umkreis von bis zu 15 Kilometern um den GC St. Leon-Rot. Dazu gehören: - Parkringschule Rot - Privatgymnasium St. Leon-Rot - Mönchsbergschule St. Leon - Michael-Ende-Schule Mingolsheim - Franz-Josef-Kuhn-Grundschule Langenbrücken - Schillerschule Wiesloch - Sibylla-Merian Schule Wiesloch - Theodor-Heuss-Schule Oftersheim - Friedrich-Ebert-Grundschule - Schillerschule Walldorf - Sonnenbergschule Angelbachtal - Schillerschule Nussloch - Pestalozzi Schule Baiertal - Leimbachtal Schule Dielheim - Grundschule Schatthausen Um den Standort St. Leon-Rot und die dort vorhandenen Einrichtungen mit möglichst vielen Athleten aus den BWGV-Leistungskadern nutzen zu können, wurde vom BWGV für den Zeitraum von ein Nutzungsvertrag über jährlich 260 Manntage abgeschlossen. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf Netto ,-. Der Vertrag ist diesem Strukturkonzept als Anhang IV beigefügt Personal a) Allgemeines Die Komplexität und Spezialität der Anforderungen des Leistungssports sowie der für eine effektive Ausbildung, Entwicklung und Qualifizierung der Nachwuchsleistungssportler erforderliche Zeitbedarf haben im Jahre 2009 beim BWGV dazu geführt, einen hauptamtlichen Leistungssportsportkoordinator zur Unterstützung des von der BWGV- Mitgliederversammlung gewählten und ehrenamtlich tätigen Landesjugendwarts einzustellen. Zum Geschäftsbereich des Landesjugendwarts gehören die gesamte Organisation des Breiten- und des Leistungssports. Der Leistungssportkoordinator ist für die Organisation und Durchführung dieses Strukturplans zuständig. Auch die Stelle des BWGV-Landestrainers wurde zur Saison 2013 von 50 auf 100% aufgestockt. Dem Landestrainer obliegt ab Oktober 2013 die Leitung eines Teams von Fördergruppenleitern, die auf Honorarbasis an den Talent- und Leistungsstützpunkten für den BWGV tätig sein werden. 19

21 Zuletzt arbeitet der BWGV seit dem Jahr 2013 auf der Ebene des LK II auch mit einem Trainer für Sportpsychologie auf Honorarbasis zusammen. Das mentale Training soll neben dem golfspezifischen und dem konditionell-koordinativen Training sowie der sportlergerechten Ernährung die vierte Säule in der Athletenausbildung darstellen b) Ehrenamt, Hauptamt und Funktionen im Bereich des Leistungssports Wie das folgende Schaubild (Abb.6) über die Organisationsstruktur des BWGV zeigt, ist der Nachwuchsleistungssport dem Ressort des Landesjugendwarts zugeordnet. Abb. 6 Organisationsstruktur des BWGV Ehrenamtlich tätig sind: - Landessportwart von BWGV, BGV, NBGV und WGV - Landesjugendwart des BWGV, BGV, NBGV und WGV - Anti-Doping-Beauftragter des BWGV Hauptamtlich tätig sind als Angestellte des BWGV: - 1 Leistungssportkoordinator - 1 Landestrainer - 1 Athletik-/Physiotrainer - Auf Honorarbasis sind für den BWGV tätig: - 1 Landeskadertrainer der Mädchen - 16 Fördergruppenleiter an den Talent- und Leistungsstützpunkten - 16 Stützpunktleiter an den Talent- und Leistungsstützpunkten 20

22 Der hauptamtliche Leistungssportkoordinator (LSK) des BWGV ist gemeinsam mit dem ehrenamtlich tätigen BWGV-Landesjugendwart für die gesamte Organisation und Koordination des Leistungssports von der Talentsichtung bis zur Leistungskaderförderung zuständig. Die Stellenbeschreibung des LSK ist diesem Förderkonzept als Anhang V beigefügt. LSK und Landesjugendwart arbeiten in ihren Funktionen eng mit dem hauptamtlichen Landestrainer, dem Landeskadertrainer der Mädchen, dem Athletik-/Physiotrainer des BWGV den Fördergruppen- (FGL) und Stützpunktleitern (SPL), die jeweils auf Honorarbasis für den BWGV tätig sind, sowie den ehrenamtlich tätigen regionalen Jugendwarten des BGV, NBGV und WGV zusammen. Der BWGV-Landestrainer (LT) ist innerhalb der vorgegebenen Strukturen mit Talent- (TSP) und Leistungsstützpunkten (LSP) sowie einem Landesleistungszentrum (LLZ) verantwortlich für die Trainingsinhalte sowie die Lernziele der Athleten in den verschiedenen Kaderstufen. Er ist der verantwortliche Trainer des LK II der Jungen und trainiert den LK I TOP der Jungen sowie den LK II TOP in seiner Gesamtheit. Er führt ein Team von Fördergruppenleitern, welches gemeinsam mit dem Landestrainer an der Umsetzung der Inhalte und Ziele des Rahmentrainingsplans arbeitet. Der Landestrainer ist fachlicher Vorgesetzter und weisungsbefugt gegenüber den an den Leistungs- und Talentstützpunkten wirkenden Honorartrainern. Die Stellenbeschreibung des LT ist diesem Förderkonzept als Anhang VI. beigefügt. Der Landeskadertrainer (LKT) der Mädchen ist innerhalb der vorgegebenen Strukturen der verantwortliche Trainer des LK II der Mädchen. Die Stellenbeschreibung des LKT ist diesem Förderkonzept als Anhang VII. beigefügt. Landeskadertrainer, Landestrainer, und Leistungssportkoordinator berichten innerhalb des ehrenamtlich tätigen Präsidiums direkt an den Landesjugendwart. Die Betreuung im Athletikbereich erfolgt im Bereich des LK II durch den beim BWGV mit 16 Wochenstunden angestellten Athletik/Physiotrainer (APT) beim BWGV. Die Stellenbeschreibung des APT ist diesem Förderkonzept als Anhang VIII. beigefügt. Stützpunktleiter (SPL) fungieren als Schnittstelle bzw. Bindeglied zwischen TSP / LSP (Mitgliederclub), BWGV-Leistungssportkoordinator, Fördergruppenleitern, Jugendwarten der Regionalverbände und der Mitgliederclubs, Kaderathleten und deren Eltern. Sie koordinieren und organisieren vor Ort in den Talent- und Leistungsstützpunkten die Sichtungs- und Trainingsmaßnahmen. Sie berichten an die für ihren Stützpunkt zuständigen ehrenamtlich tätigen regionalen Jugendwarte, die auf den Mitgliederversammlungen der Golfregionalverbände BGV, NBGV und WGV gewählt werden, sowie an den BWGV-Landesjugendwart und den BWGV- Leistungssportkoordinator. Geeignet als Stützpunktleiter sind insbesondere Personen mit einer C-Trainer Qualifikation. Die Stellenbeschreibung für die Stützpunktleiter ist diesem Förderkonzept als Anhang IX. beigefügt. Die Funktion des Stützpunktleiters kann auch durch einen Fördergruppenleiter (FGL) ausgeübt werden. Fördergruppenleiter sind als Honorartrainer beim BWGV beschäftigt. 21

23 Sie planen und leiten die Trainingsmaßnahmen an den Talent- und Leistungsstützpunkten gemäß den Vorgaben des BWGV-Landestrainers und des Rahmentrainingsplans eigenverantwortlich. Sie fungieren als Schnittstelle bzw. Bindeglied zwischen Kaderathlet und dessen Heimtrainer. Sie berichten an die Stützpunktleiter sowie an die regionalen Jugendwarte und an den BWGV-Landestrainer. Zu Fördergruppenleitern werden ausschließlich ausgebildete Trainer mit A- oder B-Trainer Lizenz bestellt. Die Stellenbeschreibung für die Fördergruppenleiter ist diesem Förderkonzept als Anhang X. beigefügt Im Idealfall werden den drei regionalen Jugendwarten sowie dem Landesjugendwart jeweils vier Talentstützpunkte als Verantwortungsbereiche zugeordnet, den regionalen Jugendwarten zugleich die zugehörigen beiden Leistungsstützpunkte in derselben Region. Die bisherige Verantwortlichkeit des BWGV-Landesjugendwarts für die beiden D4-Kader wird zukünftig wie folgt erweitert: a.) Leistungskader I TOP b.) Leistungskader II TOP Die bisherige Verantwortlichkeit der regionalen Jugendwarte im BGV, NBGV und WGV stellt sich zukünftig wie folgt dar: a.) BGV: Talentkader I und II sowie Leistungskader I, bisher D3-Kader b.) NBGV: Talentkader I und II sowie Leistungskader I, bisher D2- und D3-Kader c.) WGV: Talentkader I und II sowie Leistungskader I, bisher D1-, D2-,D3-Kader Mit dem Begriff regional ist die bisherigen Zugehörigkeit der BWGV-Mitgliederclubs zu den regionalen Golfverbänden BGV, NBGV und WGV bzw. zu den regionalen Sportbünden BSB Freiburg, BSB Karlsruhe, WLSB Stuttgart gemeint. Die Zuordnung der BWGV-Mitgliederclubs und der jugendlichen Athleten zu den Talent- und den Leistungsstützpunkten erfolgt im neuen Förderkonzept jedoch nicht mehr regional sondern Regionen übergreifend. Auf diese Weise sollen kürzest mögliche Fahrstrecken für das einmalige wöchentliche Training an den Stützpunkten erreicht werden. Die Verantwortlichkeit der regionalen Jugendwarte wird sich ab dem daher nicht mehr ausschließlich wie bisher auf das regionale Verbandsgebiet, sondern auf die ihnen direkt zugeordneten Talent- und Leistungsstützpunkte beziehen. 22

24 Investitionen a) Allgemein Der BWGV plant Investitionen in die Ausstattung der Stützpunkte mit Trainingsmitteln für die optimale Schwunganalyse. Außerdem muss die Infrastruktur für das Wintertraining in den kommenden Jahren ganz entscheidend verbessert werden. Der Transport der Athleten zum und vom Stützpunkt muss so organisiert werden, dass die Fahr- und Wartezeiten für die Eltern minimiert werden. Für die geplanten Schulgolfprojekte an den Stützpunkten werden geeignete Trainingsmittel für den Golfsportunterricht an Schulen benötigt b) Trainingsmittel Das Landesleistungszentrum soll mit einem Golf Biodynamics Ultimate System ausgestattet werden, um eine 3D-Analyse bei den Leistungsspielern durchführen zu können. Jeder Stützpunkt soll mit einem so genannten Trackman, einem Sam-Putt-Lab und mit einem Golf Biodynamics BioFeedback System ausgestattet werden. Alle genannten Geräte stellen wertvolle Daten über die technischen Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Athleten zur Verfügung c) Indoorhallen Für das Wintertraining der Athleten in den Talent- und Leistungsstützpunkten steht mit der Indoorhalle am LLZ derzeit nur eine einzige geeignete Trainingsstätte zur Verfügung. Diese wird durch den GC ST. Leon-Rot selbst, den DGV und den BWGV genutzt. Die vom GC St. Leon-Rot zur Verfügung gestellte Kapazität von 260 Manntagen reicht in der Wintersaison nur für das Training des LK II. Mindestens vier weitere vergleichbare Trainingsstätten im Raum Freiburg, im Raum Stuttgart, im Raum Bodensee sowie im Raum Ulm sind notwendig, um ein ganzjähriges optimaleres Techniktraining aller Kaderathleten gewährleisten zu können. Einstweilen soll das Athletik-/Physiotraining durch die Nutzung öffentlicher Sportstätten (Sporthallen) in der Nähe der Talent- und Leistungsstützpunkte im Mittelpunkt des Wintertrainings stehen d) Transportfahrzeuge Da die Golfanlagen, die als Stützpunkte fungieren, mehrheitlich nicht an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen sind, muss der Transport zum und vom Stützpunkt durch die Eltern mit dem privaten PKW erfolgen. Ein enormer zeitlicher Aufwand für die Eltern, da sie in der Regel auch während des gesamten Trainings am Stützpunkt bleiben müssen. Geplant und sinnvoll ist daher die Investition in Busse für den Transport der Athleten samt ihrer Golfausrüstung vom Wohnort zum Stützpunkt bzw. zumindest nach dem Training vom Stützpunkt zum Wohnort. Diese Transporte sollen durch die Stützpunktleiter erfolgen. Da die Clubs, die als Stützpunkte fungieren, ebenfalls entsprechenden Transportmittelbedarf für die Fahrten ihrer Clubjugendmannschaften zu den auswärtigen Wettspielen haben, soll die Möglichkeit eines Car- und eines damit einhergehenden Kosten-Sharings geprüft werden. 23

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