Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
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- Bettina Armbruster
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1 Hessisches Sozialministerium Referat II 3 A Übersicht: Rechts- bzw. Regelungsgrundlagen der stationären Hilfen zur Erziehung in den Bundesländern Land Rechtsgrundlage Inhaltsübersicht (sofern übergreifende Richtlinien vorliegen) Baden-Württemberg, Kommunalverband für Jugend und - Landesausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (LKJHG) LKJHG: Soziales - Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII 19: Heimaufsicht 20: Bereitstellung von Einrichtungen 21: Betreuungskräfte 22: Informationsrechte 23: Zusammenwirken aufsichtsführender Stellen Bayern, Zentrum Bayern Familie und Soziales, Landesjugendamt - Art Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 8. Dezember 2006 (GVBl 2006, 942) - Fachliche Empfehlungen zur Heimerziehung gemäß 34 SGB VIII (Beschluss des LJHA vom ) - Fachliche Empfehlungen Betreutes Wohnen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige (Beschluss LJHA vom ) - Fachliche Empfehlungen zu 32 SGB VIII (Beschluss des LJHA vom ) - Empfehlungen zur Handhabung des 72a SGB VIII ( Persönlichen Eignung von Fachkräften ) (Beschluss des LJHA vom ) - Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach 8a SGB VIII (Beschluss des LJHA vom ) - Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII 1 Fachliche Empfehlungen zur Heimerziehung gemäß 34 SGB VIII 1. Stellenwert und Funktion der fachlichen Empfehlungen 1.1 Einordnung der Heimerziehung und sonstiger betreuter Wohnformen als Hilfe zur Erziehung nach 27, 34 SGB VIII 1.2 Fachliche Standards für den Aufgabenbereich Heimerziehung 2. Leitlinien zur pädagogischen Aufgabenstellung 2.1 Grundlegende Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung 2.2 Pflichten von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung 2.3 Rechte und Pflichten der Eltern 2.4 Kindeswohl als handlungsleitendes Prinzip 2.5 Planerische Grundsätze 2.6 Pädagogische Eckpunkte
2 - Richtlinien für die Investitionsförderung von Einrichtungen der Erziehungshilfe und der Hilfe für behinderte Minderjährige (ohne Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation) sowie von Heimen und ähnlichen Einrichtungen nach dem Sonderschulgesetz v Qualitätsmerkmale im Hilfeverlauf 3.1 Beachtung des Gesamtprozesses 3.2 Vorberatungsphase 3.3 Einleitungsphase 3.4 Orientierungsphase 3.5 Kernphase 3.6 Abschlussphase 3.7 Unplanmäßige Beendigung 4. Merkmale zur Struktur und Ausstattung der Einrichtungen 4.1 Standort 4.2 Gebäude, Raumstruktur und Raumausstattung 4.3 Baurechtliche Hinweise 4.4 Einrichtungsgröße 4.5 Sicherheitsmaßnahmen 4.6 Wirtschaftsführung 4.7 Gesundheitsvorsorge 4.8 Betriebszeiten 4.9 Dokumentation und Aktenführung 4.10 Meldepflichten 4.11 Datenschutz 5. Personal 5.1 Grundsätzliches zum Personaleinsatz 5.2 Personalausstattung 5.3 Personalbemessung 5.4 Leitung der Einrichtung 5.5 Gruppenergänzende Fachkräfte 5.6 Praxisanleitung, Fachberatung, Fortbildung 5.7 Praktikantinnen und Praktikanten 6. Schlussbestimmungen Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Brandenburg, Landesjugendamt - Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug) vom Eckpunktepapier: Bau-, Ausstattungs- und Personalstandards (Stand 9/11) - Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe 2
3 (AGKJHG) - Erteilung einer Betriebserlaubnis gemäß 45 SGB VIII für Kinder- und Jugendheime und sonstige betreute Wohnformen Darstellung des Verfahrens - Kriterien zu Raum- und Personalstandards für das Betriebserlaubnisverfahren bei Einrichtungen und sonstigen Wohnformen der Hilfen zur Erziehung nach 34 SGB VIII im Land Brandenburg - Bemessungsgrundlage für den Erzieherschlüssel für Wohnheime als Voraussetzung für die Erlaubniserteilung gemäß 45 SGB VIII im Land Brandenburg - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst / Besonderer Teil Krankenhäuser (TVöD.BT-K) Bereitschaftsdienst in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe - Mindestanforderungen für Fachkräfte in vollstationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie Mehrfachbehinderungen, Weisung des MASGF vom 14. Juni Beratungsgrundlage des Landesjugendamtes zur Erteilung der Betriebserlaubnis, Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII Bremen, Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Richtlinien für den Betrieb von Einrichtungen und zur Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen gemäß 45 bis 48a SGB VIII im Lande Bremen vom 4. November 2008 (derzeit in 3 1. Zweck der Richtlinien 2. Grundsätze für den Betrieb von Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen 3. Voraussetzungen für den Betrieb einer Einrichtung 4. Gesundheit/Hygiene
4 Hamburg, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Überarbeitung) Globalrichtlinie GR J 8/04: Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Medizinische Versorgung 6. Dokumentation 7. Unfallverhütung/Versicherung 8. Meldepflichten 9. Datenschutz 10. Unterrichtungspflicht des Trägers 11. Betriebserlaubnis 12. Übergangsvorschriften 13. Inkrafttreten 14. Anpassung der Richtlinie I. Präambel II. Voraussetzungen für die Bewilligung einer Hilfe 1. Hilfe zur Erziehung 2. Hilfe für junge Volljährige 3. Eingliederungshilfe III. Fachliche Ziele 1. Operationalisierung a) Bewertungsverfahren b) Indikatoren und Kennziffern zur Beendigung von Hilfen zur Erziehung 2. Außerfamiliäre Hilfe zur Erziehung nach 33 und 34 SGB VIII a) Vorrang der Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII bei Kindern vor Vollendung des sechsten Lebensjahres b) Vorrang der Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII bei Kindern nach Vollendung des sechsten Lebensjahres c) Rückführung von außerhalb der Herkunftsfamilie untergebrachten Kindern und Jugendlichen in die Herkunftsfamilie 3. Hilfe für junge Volljährige IV. Bewilligungsverfahren V. Hilfeplanung 1. Das erste Hilfeplangespräch 2. Folgende Hilfeplangespräche
5 3. Abschlussgespräch VI. Besonderheiten bei Hilfe nach 35a SGB VIII 1. Geltungsbereich 2. Zuständigkeit 3. Fachliches Ziel 4. Leistungsberechtigte 5. Verhältnis zu anderen Leistungsträgern a) Mehrfachbehinderungen (Jugendhilfe / Sozialhilfe) b) Frühförderung c) Schulbegleitende Maßnahmen d) Hilfen bei Suchterkrankung 6. Bewilligungsverfahren 7. Hilfeplanung VII. Auswahl der Träger, Angebotsplanung, Controlling, Ressourcensteuerung, Berichtswesen 1. Auswahl der Träger 2. Angebotsplanung 3. Controlling 4. Ressourcensteuerung 5. Berichtswesen VIII. Schlussbestimmungen Hessen, Hessisches Sozialministerium - Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011) - Richtlinien für Kinder- und Jugendheime in Hessen (Beschluss des LJHA vom ) - Hessische Rahmenvereinbarung nach 78 a ff SGB VIII 5 Heimrichtlinien A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich 2. Grundrechte und Heimerziehung 3. Gemeinsame Bestimmungen für alle Einrichtungen 3.1 Allgemeines 3.2 Pädagogische Forderungen 3.3 Erziehungsgruppen 3.4 Personal 3.5 Bau und Ausstattung, Raumbedarf 3.6 Maßnahmen zur Sicherung vor Unfällen und Bränden
6 3.7 Hygienische und gesundheitliche Forderungen 3.8 Wirtschaftsführung 4. Übergangs- und Schlussbestimmungen B. Besondere Bestimmungen 1. Besondere Bestimmungen für Einrichtungen, in denen Minderjährige nach dem JWG oder dem BSHG aufgenommen werden 2. Ergänzende Richtlinien für Säuglings- und Kleinstkinderheime 3. Ergänzende Richtlinien für Kinder- und Jugendheime 4. Ergänzende Richtlinien für Heime für behinderte Kinder und Jugendliche 5. Ergänzende Richtlinien für Jugendwohnheime 6. Ergänzende Richtlinien für Schülerwohnheime und Internate 7. Ergänzende Richtlinien für Wohngemeinschaften 8.Ergänzende Richtlinien für Erholungsheime zur gesundheitlichen Förderung Mecklenburg-Vorpommern, Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (Mit der Umsetzung der Funktionalreform zum wurde die Zuständigkeit hinsichtlich der Durchführung von Betriebserlaubnisverfahren sowie der Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern in Einrichtungen gemäß der 45 ff SGB VIII an den Kommunalen Sozialverband Mecklenburg- Vorpommern (KSV M-V) übertragen.) - Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe - (Landesjugendhilfeorganisationsgesetz -KJHG- Org M-V) vom 23. Februar Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Freistellung ehrenamtlicher Mitarbeiter und der Fortbildung hauptberuflicher Fachkräfte und Mitarbeiter (Kinder- und Jugendförderungsgesetz - KJfG M-V) - Drittes Landesausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz -Vom 7. Juli
7 Niedersachsen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Nordrhein-Westfalen, Landschaftsverband Rheinland - Hinweise für die Erteilung der Betriebserlaubnis von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen nach 45 ff SGB VIII durch das Landesamt - Orientierungshilfe Partizipation. Hinweise für die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten gem. 45 SGB (2) Nr. 3 SGB VIII - Orientierungshilfe zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung für Träger von Einrichtungen, die beabsichtigen, Hilfen gem. 35 a SGB VIII anzubieten - Orientierungshilfe für Träger von Einrichtungen, die Hilfen gem. 19 SGB VIII anbieten Rahmenvertrag NRW I und II Arbeitshilfen zum 45 SGB VIII Hinweise für die Erteilung der Betriebserlaubnis von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen nach 45 ff SGB VIII 1. Rechtscharakter, Geltungsbereich 2. Einrichtungsbegriff 3. Grundsätzliches 4. Leistungsangebot 5. Zutrittsrecht 6. Wirtschaftlichkeit 7. Personal 8. Räumliche Gegebenheiten 9. Betriebserlaubnisverfahren Rahmenvertrag I und II Regelungsgegenstände: Leistungen in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform, soweit eine Betriebserlaubnis notwendig ist ( 34 SGB VIII) Leistungen in intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung, sofern sie außerhalb der eigenen Familie erfolgt und soweit eine Betriebserlaubnis notwendig ist ( 35 SGB VIII) Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie in sonstigen Wohnformen ( 35a Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) Leistungen für junge Volljährige, sofern die dort genannten Hilfen den drei o.g. Leistungen entsprechen ( 41 SGB VIII) Leistungen für die Betreuung und Unterkunft in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform ( 13 Abs. 3 SGB Vlll) 7
8 Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder ( 19 SGB Vlll) Leistungen zur Unterstützung bei notwendiger Schulpflicht des Kindes oder Jugendlichen zur Erfüllung der Schulpflicht ( 21 Satz 2 SGB Vlll) Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe ( 32 SGB Vlll) - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in anderen teilstationären Einrichtungen ( 35a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Alternative 2 SGB Vlll) Nordrhein-Westfalen, Landschaftsverband Westfalen- Lippe Rheinland-Pfalz, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Saarland, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Hinweise, die zu unterschiedlichen Themen und Einrichtungstypen Auskunft über fachliche, sächliche und konzeptionelle Anforderungen im Betriebserlaubnisverfahren geben, z.b.: Hinweise zum Betriebserlaubnis-Verfahren Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII: Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften Positionspapier: 'Junge' Kinder in den Angeboten der Stationären Erziehungshilfe Informationen zum Fachkräftegebot Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG i.d.f.v. 28. September 2010) Fachkräftevereinbarung Heime und andere Einrichtungen der Jugendhilfe (1999) Rahmenvertrag gem. 78 f SGB VIII (2005) Richtlinien zur Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen durch das Landesjugendamt gem a SGB VIII vom (erlassen vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie auf Vorschlag des LJHA) Teil 1 Allgemeine Regelungen Gegenstand der Richtlinien Zuständige Behörde Ziel und Umfang von Aufsicht und Beratung Erziehungsziele und konzepte Fachkräfte Zusammenarbeit und Mitwirkung 8
9 Gewaltanwendung Gesundheit Unfallverhütung, Versicherung Bauliche Anlagen, Brandschutz Meldepflichten, Meldungen Datenschutz Teil 2 Regelungen für Heime und sonstige betreute Wohnformen Konzeption Hilfeplan Schutz der Privatsphäre, Eigentum, Taschengeld Rechte der Minderjährigen Nachbetreuung, Entlassung, Weitervermittlung Größe und Struktur der Einrichtung Gruppengröße Personal Raumprogramm Spielgelände Leitung Gesundheit und Hygiene Professionelle Pflegestellen Internate Andere Betreuungsformen Weitergehende Konzeptionen Teil 3 Regelungen für Tagesgruppen Aufgaben Konzeption, Hilfeplan Umfang der Hilfe Gruppengröße Personal Raumprogramm/Spielgelände Teil 4 Regelungen für Kindertageseinrichtungen ( ) 9
10 Sachsen, Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales für den Betrieb von Jugendhilfeeinrichtungen (VwVJugHiE) Richtlinien für Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfen für junge Volljährige und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Runderlass des Sozialministerium vom ) 10 I. Geltungsbereich II. Allgemeine Grundsätze III. Personal III.1 Allgemeines III.2 Fachkräfte III.3 Personelle Besetzung IV. Sicherheit V. Bau und Ausstattung V.1 Allgemeines V.2 Bauliche Gestaltung und Ausstattung VI. In-Kraft-Treten 1. Geltungsbereich 2. Allgemeine Grundsätze 3. Allgemeine Bestimmungen für Einrichtungen 3.1. Aufnahmebedingungen für Einrichtungen 3.2. Pädagogische Zielsetzung Konzeption Erziehungsplan, Förderplan Außenbeziehungen, Elternzeit Ausübung der Personensorge Schule, Ausbildung, Arbeit Privatsphäre, Eigentum, Taschengeld Erziehungsmittel, Unterbringung mit Freiheitsentzug Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen 3.3. Struktur, Gliederung, Gruppengröße, Personalbedarf 3.4. Personal, Weiterbildung 3.5. Bau, Ausstattung, Raumbedarf 3.6. Hygienische und gesundheitliche Forderungen 3.7. Maßnahmen zur Sicherung vor Unfällen/Bränden; besondere Vorkommnisse 3.8. Wirtschaftsführung 3.9. Heimaufsicht 4. Tagesheimgruppen 4.1. Allgemeines 4.2. Standort, Organisationsform, Finanzierung 4.3. Pädagogische Anforderungen
11 Schleswig-Holstein, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Landesverordnung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (Kinder- und Jugendeinrichtungsverordnung - KJVO) v. 6. Oktober 1994 (zuletzt geändert ) Richtlinie für die Durchführung der Kinder- und Jugendeinrichtungsverordnung- Heimrichtlinie v (zuletzt geändert ) Elternarbeit 4.5. Gruppenbild 4.6. Betreuungszeiten 4.7. Personelle Besetzung 4.8. Bau, Ausstattung, Raumbedarf 5. Betreutes Wohnen 6. Besondere Bestimmungen 6.1. Unterbringung von Kleinstkindern Allgemeines Pädagogische Anforderungen Personelle Besetzung Bau, Ausstattung, Raumbedarf 6.2. Einrichtungen für behinderte Kinder, integrative Einrichtungen Allgemeines Pädagogische Anforderungen Personelle Besetzung Bau, Ausstattung, Raumbedarf 6.3. Jugendheime, Verselbständigungsgruppen Allgemeines Pädagogische Anforderungen Personelle Besetzung Bau, Ausstattung, Raumbedarf 7. Übergangsbestimmungen 8. Sprachliche Gleichstellung 9. Inkrafttreten Kinder- und Jugendeinrichtungsverordnung - Geltungsbereich, Aufsicht - Erlaubnisverfahren - Bauliche Voraussetzungen - Personalausstattung Leitung von Einrichtungen Weiteres Personal Heimrichtlinie 1 Geltungsbereich 2 Erlaubnis 3 Bauplanung, räumliche Konzeption und Instandhaltung
12 Thüringen, Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Fachliche Empfehlungen zur Arbeit in stationären und teilstationären Thüringer Einrichtungen, die gemäß 45 bis 48 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt bedürfen, vom Fachliche Empfehlungen für sonstige betreute Wohnformen gemäß 34 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe, vom Fachliche Empfehlungen für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Thüringen gemäß 35 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe, vom Schutz Behinderter 5 Kinder unter drei Jahren 6 Sicherheit 7 Gesundheitsschutz 8 Verhütung übertragbarer Krankheiten 9 Personal 10 Mitteilungs- und Anzeigepflichten 11 Mitwirkung 12 Einrichtungen und deren Teile ( 1 Abs. 1 KJVO) 13 Tagesgruppen ( 1 Abs. 2 Nr. 2 KJVO) 14 Erholungseinrichtungen ( 1 Abs. 2 Nr. 3 KJVO) 15 Schiffe (Einrichtungen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 KJVO) 16 Sonstige betreute Wohnformen ( 1 Abs. 3 KJVO) 17 Schlußbestimmungen Fachliche Empfehlungen zur Arbeit in stationären und teilstationären Thüringer Einrichtungen: Teil A, Allgemeine Bestimmungen: 1. Geltungsbereich 2. Gemeinsame Bestimmungen für alle Einrichtungen 3. Übergangs- und Schlussbestimmungen Teil B, Besondere Bestimmungen 1. Besondere Empfehlungen für Einrichtungen, in denen Minderjährige nach dem SGB VIII oder dem BSHG aufgenommen werden 2. Ergänzende Empfehlungen für Kinder- und Jugendheime 3. Ergänzende Empfehlungen für Heime für behinderte Kinder und Jugendliche 4. Ergänzende Empfehlungen für Jugendwohnheime 5. Ergänzende Empfehlungen für Schülerwohnheime und Internate 6. Ergänzende Empfehlungen für Wohngemeinschaften 12
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