RENTENREFORM '99. Stabile Beiträge - Verläßliche Renten

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1 RENTENREFORM '99 Stabile Beiträge - Verläßliche Renten Beschluß des Bundesausschusses der CDU am 19. März 1997 in Bonn

2 Unser Rentenversicherungssystem beruht auf der Solidarität zwischen den Generationen. Die jeweils arbeitende Generation sichert mit ihren Beiträgen das Einkommen der nicht mehr arbeitenden Generationen. Die Rentner haben ein Recht auf eine ihrer Lebensleistung entsprechende Rente, und die Beitragszahler haben einen Anspruch auf Schutz vor Überlastung. Tiefgreifende Veränderungen der gesellschaftlichen, demographischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wirken sich auch auf das System der solidarischen Alterssicherung aus: Sinkende Geburtenzahlen verändern die Altersstruktur der Bevölkerung. Der Anteil der Jüngeren wird abnehmen, der Anteil der Älteren zunehmen. Dadurch müssen weniger Beitragszahler für mehr Rentne r aufkommen. Das effektive Renteneintrittsalter liegt unter 60 Jahren, die Schul- und Ausbildungszeiten haben sich erhöht. Dadurch verkürzen sich die Ze'" ten, in denen Beiträge zur Rentenversicherung geleistet werden. Die Lebenserwartung der Menschen ist heute - erfreulicherweise - deutlich höher als noch vor einigen Jahrzehnten. Dadurch steigt die Dauer des Rentenbezugs, die Rentenlaufzeit. Mit der Rentenreform '99 ziehen wir die Schlußfolgerungen aus diesen Veränderungen. Die Reform der Rentenversicherung findet innerhalb des Systems der lohn- und beitragsbezogenen Renten statt. Das Versicherungsprinzip wird gestärkt. Das Umlageverfahren wird beibehalten. Wir lassen uns von dem Grundgedanken leiten, daß diese Solidarität zwischen den Generationen einen gerechten Ausgleich zwischen jung und alt erfordert. Diese Generationengerechtigkeit verwirklichen wir durch eine Abflachung der Rentendynamik. Dabei werden wir sicherste' len, daß das Rentenniveau 64 Prozent nicht unterschreitet und Renten' kürzungen infolge der Reform nicht eintreten.

3 1- Versicherter Personenkreis ^' xibillsierung der Beschäftigungsformen ist für die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland von großer Bedeutung und eröff- ^et dem einzelnen zudem neue Möglichkeiten der Lebensgestaltung. Q iese Flexibilisierung wollen wir fördern. Gleichzeitig müssen wir aber ^für Sorge tragen, daß eine Erosion der Solidargemeinschaft verhindert ^lr d und auch in Zukunft für schutzbedürftige Personen ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. n diesem Zusammenhang streben wir eine Ausweitung der Versiche- rur >gspflicht an. Diese bezieht sich auf * Personen, die neben einer Sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausüben und mit dieser Nebenbeschäftigung nicht in die Sozialversicherungspflicht einbezogen sind. Ehrenamtliche Tätigkeiten, für die Aufwandsentschädigungen bezahlt werden, bleiben auch in Zukunft versicherungsfrei. * Selbständige mit arbeitnehmerähnlicher Erwerbstätigkeit (keine Beschäftigten, in der Regel nur ein Auftraggeber), um ein Abdrängen in die Scheinselbständigkeit zu verhindern. Dabei soll die Entwicklung n euer Formen der Erwerbstätigkeit nicht behindert werden. ^ T wollen durch geeignete Maßnahmen der erkennbaren Tendenz zur ^Wandlung bisher Sozialversicherungspflichtiger in geringfügige e schäftigungsverhältnisse zur Umgehung der Sozialversicherungs- p llc ht entgegenwirken. 2. Berücksichtigung der veränderten Altersstruktur ie Rentenanpassungsformel wird um einen demographischen Faktor er 9änzt, der die längere Rentenbezugsdauer als Folge des Anstiegs Jter Lebenserwartung berücksichtigt. Dieser Faktor soll im Gesetzgebungsverfahren weiter konkretisiert werden.

4 Der Lebenserwartungsfaktor wirkt auf Rentenzugang und Rentenbestand. Die aus der bereits gestiegenen und weiter steigenden Lebenserwartung entstehenden Belastungen werden zwischen Beitragszahlern und Rentnern gerecht verteilt. Maßgeblich ist die Veränderung der durchschnittlichen Lebenserwartung der 65jährigen seit der Rentenreform Eine weitere Handlungsmöglichkeit besteht in der Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Dies kann künftig ebenso durch einen früheren Eintritt in das Erwerbsleben mit Hilfe verkürzter Ausbildungszeiten geschehen, wie durch Anhebung der Altersgrenzen, sofern die Arbeitsmarktlage die 5 zuläßt. 4. Verstetigung des Beitragssatzes Angesichts der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt muß der sich aus den Reformmaßnahmen ergebende Finanzierungsspielraum in vollem Umfang zur Senkung des Beitragssatzes und damit auch zur Senkung der Lohnzusatzkosten genutzt werden. Um aber kurzfristige Schwankungen der Beitragssätze zu vermeidenwird der Beitragssatz künftig nicht mehr verändert, wenn die voraussichtliche Rücklage (Schwankungsreserve) innerhalb eines Korridors von ein bis anderthalb Monatsausgaben liegt.

5 5. Umfinanzierung ^ngesichts des tiefgreifenden Wandels in der Arbeitswelt müssen die s zialen Sicherungssysteme im Hinblick auf ihre Finanzierung überprüft ^rden. Nicht beitragsgedeckte Leistungen, durch die die Arbeitskosten Zeigen, sollen sachgerecht finanziert werden. Hierfür erhält die gesetzliche Rentenversicherung einen gegenüber der bestehenden Regelung Jährlich erhöhten Bundeszuschuß, der es ermöglicht, den Beitragssatz S'nen Prozentpunkt niedriger als ansonsten erforderlich festzusetzen. Die Mittel zur Finanzierung dieses erhöhten Bundeszuschusses sollen, um a ' e Arbeitskosten zu entlasten, über eine stärkere steuerliche Inan- P r uchnahme des Verbrauchs erbracht werden. 6. Anerkennung von Familienleistungen ln der sind eine Überlebensbedingung unserer Gesellschaft. Kinder- Ziehung ist eine Tätigkeit, die im Interesse aller Bürger liegt. Sie zu ^erstützen, ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Kinder sind ö er auch entscheidend für unsere Alterssicherung, die auf der 'idarität zwischen den Generationen beruht. J s ersten Schritt und in Umsetzung der Rechtsprechung des Un desverfassungsgerichtes werden wir sofort bei einem Zusammentreten von Kindererziehungszeiten mit anderen Beitragszeiten die Kinderer- '^hungszeiten additiv bis zur Beitragsbemessungsgrenze anrechnen. eichzeitig werden wir damit beginnen, bei der rentenrechtlichen ^Wertung der Kindererziehungszeiten stufenweise 100 Prozent des b Ur chschnittsverdienstes aller Versicherten zugrunde zu legen. Dies soll s 2 um Ende des Jahres 2000 abgeschlossen sein.

6 7. Hinterbliebenenversorgung Das System der Hinterbliebenenversorgung in der Rentenversicherung ist reformbedürftig. Dabei muß den Veränderungen in der Arbeitswelt sowie der Einkommens- und Versorgungssituation von Männern und Frauen Rechnung getragen werden. Hierzu in Auftrag gegebene Untersuchungen werden erst in der zweiten Hälfte des Jahres 1998 vorliegen- Die notwendigen Schlußfolgerungen hieraus werden wir unverzüglich ziehen. In diesem Zusammenhang werden die familienpolitischen Leistungen in der Alterssicherung neu geordnet. 8. Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Die Invaliditätssicherung ist ein unverzichtbares Kernelement der gesetz' liehen Rentenversicherung. Es gilt, die Risiken der Invalidität und der Arbeitslosigkeit zu trennen und die Verantwortung sachgerecht der Rentenversicherung und de r Arbeitslosenversicherung zuzuordnen. Bei der Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit von Versicherten wird künftig nur noch all el auf den Gesundheitszustand der Versicherten abgestellt. Die heutige Aufteilung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähig' keit in Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten wird durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.

7 9. Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge Uer zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge, die heute schon wichti- 9 e f Bestandteil des Gesamtsystems der Alterssicherung sind, wird in j^kunft wachsende Bedeutung zukommen. Hierdurch werden zugleich ^envorsorge und Eigenverantwortung gefördert. Zur langfristigen Stärkung des Gesamtsystems der Alterssicherung streben wir deshalb auch einen deutlichen Ausbau der kapitalfundierten Altersvorsorge an. Zur Verbesserung der Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung sind Änderungen der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen erforder- lic h, vor allem bei den Unverfallbarkeitsvoraussetzungen und den Anpassungsverpflichtungen. ^Vir werden darüber hinaus die staatliche Förderung der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand nach dem Vermögensbildungsgesetz a uch auf den Bereich der Altersvorsorge ausdehnen und vor allem a uf Erwerbstätige mit unterdurchschnittlichem Einkommen konzen- trieren Koordinierung von Rentenversicherung und Sozialhilfe k ^9 e setzliche Rentenversicherung hat erfolgreich Armut im Alter kämpft. Nur ein sehr geringer Teil der Rentner ist heute wegen zu edr iger Rente auf Ergänzung durch Sozialhilfe angewiesen. ' r Wollen die sogenannte verschämte Altersarmut bekämpfen. Dazu ist u D essere verwaltungsmäßige Koordinierung der Rentenversicherung Q[der Sozialhilfe, ohne die jeweilige Finanzverantwortung zu r ändern, notwendig. Es soll im Ergebnis erreicht werden, daß alte

8 Menschen nicht wegen zu niedriger Renten den Gang zum Sozialamt antreten müssen. Unabhängig von dieser besseren Koordinierung der Rentenversicherung und der Sozialhilfe streben wir darüber hinaus eine Weiterentwicklung unseres Sozialhilferechtes mit dem Ziel an, Sozialhilfe und Arbeitsmarktpolitik besser zu verzahnen. 11. Transparenz in der Rentenversicherung Damit die Versicherten die Auskünfte der Rentenversicherungsträger besser verstehen und sich leichter ein Bild über ihre Versicherungssituation machen können, wollen wir die Rentenauskünfte klarer und verständlicher gestalten. 12. Maßnahmen in anderen Alterssicherungssystemen Die demographischen Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung betreffen auch alle anderen Alterssicherungssysteme. Wir halten es daher für notwendig, daß die in der gesetzlichen Rentenversicherung zu treffenden Maßnahmen in zeitlichem Zusamm e hang wirkungsgleiche Maßnahmen in allen anderen ganz überwiegend öffentlich finanzierten Alterssicherungssystemen zur Folge haben. UiD EXTRA- Verantwortlich: Axel König, Konrad-Adenauer-Haus, B nn

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