Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume
|
|
- Moritz Gerstle
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v. (2) Sitz des Vereins ist Heidelberg. (3) Das Geschäftsjahr läuft vom 1.8. eines jeden Jahres bis zum des Folgejahres. 2 Zweck (1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung an der Freien Schule LernZeitRäume (staatlich genehmigte Grundschule, Realschule und Aufbaugymnasium), zur Zeit ansässig in Dossenheim. (2) Im Einzelnen verfolgt der Verein folgende Ziele: Förderung sozialer Fähigkeiten Förderung der Berufsorientierung Förderung fremdsprachlicher Kompetenzen Förderung sportlicher Aktivitäten über normale schulische Standards hinaus Förderung medialer Kompetenzen (3) Diese Ziele werden insbesondere verwirklicht durch Einwerben finanzieller Mittel für Zuwendungen an die genannte Schule bzw. deren Trägerverein LernZeitRäume e.v. für diverse Aktivitäten außerhalb des normalen Schulbetriebs bzw. über den normalen Schulbetrieb hinaus, wie Projekte und Arbeitsgemeinschaften Übernahme von Patenschaften besondere schulische Veranstaltungen Klassenfahrten und Exkursionen Lehrerausbildung Schulbau-Investitionen besondere Anschaffungen
2 3 Mittelverwendung (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Aufgaben verwendet werden. (3) Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Vereinsämter sind Ehrenämter. 4 Mitgliedschaft (1) Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen werden, die sich für die Ziele des Vereins einsetzen möchten. (2) Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung der Aufnahme in den Verein, die keiner Begründung bedarf, ist nicht anfechtbar. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. (3) Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Mitgliedern durch Tod bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Liquidation durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand, die spätestens bis zum eines Jahres zum Ende des laufenden Geschäftsjahres möglich ist. durch Ausschluss aus wichtigem Grund. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands, der dem Mitglied bekannt zu geben ist. Ist das Mitglied mit dem Ausschluss nicht einverstanden, muss es innerhalb eines Monats nach Zugang der Ausschlusserklärung gegenüber dem Vorstand Beschwerde gegen den Ausschluss einlegen. Über den Ausschluss entscheidet dann abschließend die nächste Mitgliederversammlung. Eine Mitgliederversammlung ist hierfür nicht eigens einzuberufen. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruhen sämtliche Mitgliedschaftsrechte.
3 5 Mitgliedsbeitrag Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. 6 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. 7 Vorstand (1) Der Vorstand im Sinne des 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden und dem ersten und zweiten Stellvertreter. Die Vorstandsmitglieder stimmen die Aufgabenverteilung untereinander ab. (2) Jeweils zwei Vorstände vertreten den Verein gemeinsam. (3) Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Ein Vorstandsmitglied bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand. (4) Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, so wird der Verein nach den vorgenannten Bestimmungen von den verbleibenden Vorständen vertreten. Es ist dann innerhalb von 6 Wochen eine Mitgliederversammlung zur Neuwahl des ausgeschiedenen Vorstands einzuberufen. (5) Die Wahl der Vorstandsmitglieder kann im Block erfolgen, sofern nicht mehr als die Hälfte der anwesenden Mitglieder in der Mitgliederversammlung dem widersprechen. (6) Vorstandssitzungen können durch jedes Vorstandsmitglied einberufen werden; sie sind beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. (7) Der Vorstand stimmt sich in seinen Fördermaßnahmen mit dem Vorstand des Schulträgers LernZeitRäume e.v. ab. 8 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einmal jährlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen in Textform einberufen. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Vereinsmitglied bekannt gegebene Adresse gerichtet wurde. Mit der Einladung ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen.
4 (2) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt außerdem, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 20% der Vereinsmitglieder dies schriftlich und unter Angaben von Gründen verlangen. (3) Die Mitglieder können Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung stellen. Über Anträge auf Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins kann nur dann Beschluss gefasst werden, wenn diese Anträge auf der ordnungsgemäß ergangenen Einberufung zur Mitgliederversammlung als Gegenstand der Beschlussfassung angekündigt wurden. Der Vorstand hat Anträge, die vor der Einberufung gestellt werden, als Gegenstand der Beschlussfassung aufzunehmen und mit der Einberufung anzukündigen. Im Übrigen müssen Anträge zur Tagesordnung fünf Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingereicht werden; über deren Behandlung entscheidet die Mitgliederversammlung. Anträge, die verspätet eingereicht wurden, sind auf der nächsten Mitgliederversammlung zu behandeln; sie sind bei der Einberufung als Gegenstand der Beschlussfassung aufzunehmen. (4) Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere: Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands, Wahl zweier Kassenprüfer, die nicht Mitglied des Vereins sein müssen und nicht Mitglied des Vorstands sein dürfen, Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Vereinsauflösung, Entgegennahme des Jahresberichts, Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer, Beschlussfassung über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand. (5) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder außer den Beschlüssen über Satzungsänderungen, Änderung des Vereinszwecks und Vereinsauflösung, für die die Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich ist. (6) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Gefasste Beschlüsse sind wörtlich in das Protokoll aufzunehmen. 9 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens m Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vereinsvermögen an den Verein LernZeitRäume e.v. (V Reg.Nr. 3020) mit der Auflage, das Vereinsvermögen vollständig und unmittelbar für Schulbau- Investitionen steuerbegünstigt zu verwenden.
5 Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist die Zustimmung von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich. Die Ladungsfrist für eine Mitgliederversammlung, auf der die Auflösung des Vereins beschlossen werden soll, beträgt vier Wochen. Eine Mitgliederversammlung, auf der die Auflösung des Vereins beschlossen werden soll, ist nur beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel aller Mitglieder anwesend oder mit schriftlicher Vollmacht durch ein anderes Mitglied vertreten sind.
2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen
Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft
MehrSatzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.
Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
MehrSatzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6
Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6 Satzung des Vereins Villa Wir e.v. Gültig ab 19.05.2015 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Villa Wir e.v. (2) Er hat seinen
MehrSatzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz
Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrKyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen
SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der
MehrVorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar
Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins Förderverein Löschzug Kalkar 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Löschzug Kalkar mit dem Zusatz e.v. nach seiner
MehrS A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v.
S A T Z U N G des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Freunde und Förderer bilden einen Verein mit dem Namen Freunde fördern Schritt für Schritt
MehrSatzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.
FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am
MehrSatzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates
Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.
Mehr1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in
MehrSatzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.
Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rahmengeber und Perlentaucher. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen
Mehrder Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.
der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt
MehrSatzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins
Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bottrop eingetragen werden und trägt dann den Namen Marketing für
MehrTennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
MehrSatzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de
MehrSatzung des JUG Saxony e.v.
Satzung des JUG Saxony e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "JUG Saxony". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach der Eintragung den Zusatz "e.v." im
Mehr4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung
SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz
MehrSATZUNG. 1 Name und Sitz
SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Weimar-Jena-Akademie, Verein für Bildung e.v. Er hat seinen Sitz in Weimar und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Weimar eingetragen. 2 Charakter
MehrSatzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf
Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat
MehrSATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz
Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss
MehrVereinssatzung KUNST & CO
Vereinssatzung KUNST & CO - in der Fassung vom 20.02.97 - eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Flensburg als gemeinnütziger Verein unter der Nummer VR 1498 SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein
MehrBerufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v.
Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v. S A T Z U N G I. NAME, ZIELE 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v..
MehrSatzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.
Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen
MehrMuseumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)
Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge
MehrSatzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.
Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater
MehrSatzung für Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik e.v.
Satzung für Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik mit dem Sitz und Gerichtsstand in Hof. Der Verein wird in das Vereinsregister
MehrIQ Sprach- und Nachhilfeinstitut
IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut Satzung 1 Name, Sitz, Zweck (1) Der Name des Vereins lautet IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt
MehrENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten
ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule
MehrFreundeskreis Horns Erben e.v.
Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit
MehrFörderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung
Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule
MehrSatzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.
Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden
MehrSatzung des Vereins. Freunde und Förderer der BIP - Kreativitätsschule Leipzig e. V.
Satzung des Vereins Freunde und Förderer der BIP - Kreativitätsschule Leipzig e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer der BIP-Kreativitätsschule Leipzig e. V. (2) Er hat
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
MehrSATZUNG Deutsch-Russischer TourismusVerband
SATZUNG Deutsch-Russischer TourismusVerband Frankfurt am Main 2010 SATZUNG 1 Name und Sitz des Vereins Der Name des Vereins lautet Deutsch-Russischer TourismusVerband. Der Verein ist im Vereinsregister
MehrSatzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.
Satzung Raniser Ritterfaschingsverein e.v. 1.1 Der Verein führt den Namen Raniser Ritterfaschingsverein e.v. und ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Pößneck eingetragen. 1. 1.2 Der Verein hat
Mehr1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v.
S a t z u n g 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v. 2. Der Verein hat den Sitz in Rottenburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts in Rottenburg
MehrSatzung des Vereins für Naturschutz und Landschaftsökologie, kurz NaLa
Satzung des Vereins für Naturschutz und Landschaftsökologie, kurz NaLa 1 Name, Eintragung (1) Der Verein trägt den Namen Verein für Naturschutz & Landschaftsökologie, kurz NaLa (2) Er soll in das Vereinsregister
MehrSatzung (Stand 28.02.2014) Hamburger Institut für Mediation e. V.
Satzung (Stand 28.02.2014) Hamburger Institut für Mediation e. V. 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Hamburger Institut für Mediation. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister
MehrVerein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)
Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in
MehrSatzung Our Bridge Oldenburg
Satzung Our Bridge Oldenburg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Our Bridge Oldenburg e.v. II. Der Verein hat seinen Sitz in Oldenburg III. Der Verein soll in das Vereinsregister
MehrSatzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.
Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister
MehrSatzung von SWAN Deutschland e.v.
Satzung von SWAN Deutschland e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung Der Verein führt den Namen SWAN Deutschland e.v. Er hat seinen Sitz in 48431 Rheine, Deutschland, und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrVerein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.
Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V. Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.. (2) Der Sitz des Vereins ist Schleswig.
MehrVereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit
Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung
MehrSatzung des Elberado e.v. in der Fassung vom 5.11.2015. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
Satzung des Elberado e.v. in der Fassung vom 5.11.2015 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Elberado, nach seiner Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz "e.v.".
MehrSatzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005
Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist
MehrS A T Z U N G. Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW)
S A T Z U N G Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW) Mit der am 14.12.2007 beschlossenen Änderung. S A T Z U
MehrSatzung des Phantastik-Autoren-Netzwerk (PAN) e.v.
1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Phantastik-Autoren-Netzwerk (PAN) e.v. (2) Er hat den Sitz in Viersen. (3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Mönchengladbach
MehrSATZUNG. des Vereins. Förderverein der Stiftung Zivilhospital Altenzentrum Oppenheim
SATZUNG des Vereins Förderverein der Stiftung Zivilhospital Altenzentrum Oppenheim M_Vertr._Satzung_AZO_Satzung_Förderverein 1 Name, Sitz, Eintragung 2 (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Stiftung
MehrVerein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel
Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel Satzung Präambel Im Jahr 2006 als Club of Rome Schule neu gegründet, hat die Lernwerft sich inzwischen mit einem schulischen wie auch vorschulischen Angebot
MehrSatzung. Name. Freunde von TONALi e.v. Er soll in das Vereinsregister Hamburg eingetragen werden. 2 Sitz und Geschäftsjahr.
Satzung 1 Name Der Verein trägt den Namen Freunde von TONALi e.v. Er soll in das Vereinsregister Hamburg eingetragen werden. 2 Sitz und Geschäftsjahr 1) Sitz des Vereins ist Hamburg. Der Verein verfolgt
MehrSatzung der Kita-Zwergnase e.v.
Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck
MehrFreie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung
Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in
MehrS A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz
S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins
MehrVEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.
1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell
MehrS A T Z U N G. Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung e.v. AG FUKO. der
S A T Z U N G der Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung e.v. AG FUKO 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau
MehrSatzung. 1) Der Verein führt den Namen: Empologoma Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v..
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen: Empologoma Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v.. 2) Der Verein hat seinen Sitz in München,
MehrS a t z u n g. 1 Name, Sitz und Ordnung
S a t z u n g 1 Name, Sitz und Ordnung Der Verein trägt den Namen: Montessori-Verein Unterneukirchen e. V.. Er hat seinen Sitz in 84579 Unterneukirchen. Er ist in das Register des Amtsgerichtes Altötting
MehrSatzung der Schießleistungsgruppe Schweinfurt im Bund der Militär- und Polizeischützen Paderborn E. V. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung der Schießleistungsgruppe Schweinfurt im Bund der Militär- und Polizeischützen Paderborn E. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schießleistungsgruppe ( im folgenden SLG) Schweinfurt
Mehr(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Förderung der Kooperation zwischen Wirtschaft, Politik, Bildung und Medien.
Satzung Deutscher Ferienhausverband e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Deutscher Ferienhausverband (im Folgenden Verein ). Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach
MehrDEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG
DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den
MehrSatzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo
MehrSatzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule
Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v.
Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Weißenberg e.v. I. Name, Sitz,
MehrSatzung Sinstorfer Kinderstube e.v. Seite 1. Satzung
Seite 1 Satzung Der Verein führt den Namen Sinstorfer Kinderstube e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg; Vereinsregisternummer 10103. 1 (1) Der Verein führt die zuvor vom Hamburger Schulverein e.v.
MehrSATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule
MehrSatzung des Vereins Regionalfenster
Satzung des Vereins Regionalfenster 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Regionalfenster e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Friedberg/Hessen und soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrFÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung e.v.
FÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung e.v. 01. März 2006 2 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Aufgabenrealisierung und Beteiligung 4 Gemeinnützigkeit
MehrSatzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.
Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.. Er ist in das Vereinsregister des
MehrVerein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V.
Verein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V. SATZUNG Satzungsänderung nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15. Juni 2013 beruhend auf der Grundlage der Fortsetzungsgründungsversammlung
MehrJohannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege. Straubing. 1 Name, Rechtsform, Sitz. Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing
Satzung des Fördervereins für die Johannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege Straubing 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing
MehrS A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------
S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen
MehrRENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen
RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen RENO BEMEN Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen e.v.. 2.
MehrSatzung des CM - Missio Raisdorf e.v. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk, Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. 1 (1) Der Verein führt den Namen CM - Missio Raisdorf (2) Der Verein hat seinen Sitz in Raisdorf. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk,
MehrSatzung. " Peiner Betreuungsverein e.v." Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung " Peiner Betreuungsverein e.v." 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet Peiner Betreuungsverein e.v. (2) Er hat seinen Sitz und seine Geschäftsstelle in Peine und ist im Vereinsregister
MehrSatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Gemeinnützigkeit
Satzung (Die in dieser Satzung verwendeten männlichen Personenbezeichnungen wie Vorsitzender, Geschäftsführer u.s.w. beziehen sich grundsätzlich auf beide Geschlechter.) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der
MehrSatzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v.
Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v. (in der Fassung vom 04.03.2011) 1 Name / Sitz / Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Heimatverein Hohensaaten e.v. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrSatzung des Fanclubs Red Devils e.v.
Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. 1 Name, Zweck, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein Red Devils e.v. von 1995 hat sich zum Ziel gesetzt, die Handball-Profimannschaft des TuS Nettelstedt e.v. (derzeit
MehrSatzung des Vereins. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung des Vereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen,,Verein zur Förderung von Landschaftspflege und Naturschutz (Natur-Hof Chemnitz)". Er hat seinen Sitz in Chemnitz und soll
MehrFördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung
Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der
MehrSatzung der Römergarde Köln-Weiden e.v.
Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Römergarde Köln-Weiden e.v.". Sitz des Vereins ist Köln. Das Gründungsjahr ist 1962. Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrFörderverein der Musterschule e.v. Satzung
Förderverein der Musterschule e.v. Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am MM.TT.JJJJ Geändert auf der Mitgliederversammlung am MM.TT.JJJJ Stand vom 25.6.2015 Seite 1 von 6 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
MehrKinderheim - Harkerode e.v.
Kinderheim - Harkerode e.v. Satzung 1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Kinderheim Harkerode e.v. 2. Er hat seinen Sitz in Harkerode. Der Verein soll in das Vereinsregister
MehrVerein zur Förderung des Neugeborenen- Hörscreenings in Schleswig-Holstein e.v. 1
Verein zur Förderung des Neugeborenen- Hörscreenings in Schleswig-Holstein e.v. 1 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Neugeborenen-Hörscreenings in Schleswig-Holstein e.v.
MehrSatzung. 1 - Name und Sitz. 2 - Zweck und Aufgabe
Satzung 1 - Name und Sitz 1. Die Vereinigung trägt den Namen "BARMER GEK-GEMEINSCHAFT - gewerkschaftsunabhängige Interessenvertretung für Mitglieder, Versicherte, Patienten und Rentner seit 1958 e.v. Sie
MehrSatzung des Vereins. Freunde von INTERNATIONAL MUNICH ARTLAB. Musiktheater e.v.
Satzung des Vereins Freunde von Präambel Seit dem Jahr 1998 gibt es die Musiktheaterproduktionen des INTERNATIONAL MUNICH ARTLAB. In einer Vollzeitmaßnahme erarbeiten begabte Jugendliche und Heranwachsende
Mehr(1) Der Verein führt den Namen Médaille Charlemagne pour les Médias Européens e. V. (nachfolgend Medaille genannt).
1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Médaille Charlemagne pour les Médias Européens e. V. (nachfolgend Medaille genannt). (2) Der Verein hat seinen Sitz in Aachen. 2 Zweck des Vereins (1) Zweck
MehrSatzung des Vereins. Medien-Club München e.v.
Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach
MehrMännernetzwerk Dresden e.v.
Männernetzwerk Dresden e.v. Schwepnitzer Straße 10 01097 Dresden Tel Fax Mail Internet Anschrift Bank Steuernummer Vereinsregister Mitglied in 03 51 79 66 348 03 51 79 66 351 kontakt@mnw-dd.de www.mnw-dd.de
MehrSatzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen-
Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen- 1 Name, Zweck und Aufgaben Der Verein führt den Namen: Hundesportverein Karlsbad e. V. Verein für Hunde aller Rassen-. Der Sitz
MehrSatzung. 1 Name und Sitz
Änderung der Satzung vom 30.12.1998 i. d. F. aus dem Jahr 2007 nach den Vorgaben des Art. 10 des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19.12.2008 am 24.09.09 Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein soll in das Vereinsregister
MehrSatzung des GründerGarten e.v. die studentische Gründungsinitiative der. Dresdner Hochschulen
Satzung des GründerGarten e.v. die studentische Gründungsinitiative der Dresdner Hochschulen Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 02.12.2013 in Dresden. Geändert auf der Mitgliederversammlung am
MehrVereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung
Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.
MehrVerein zur Förderung holzbiologischer und holztechnologischer Forschung e.v. Satzung
Verein zur Förderung holzbiologischer und holztechnologischer Forschung e.v. Satzung 1 Name, Rechtsfähigkeit, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung holzbiologischer und
MehrSatzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.
Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883
MehrSatzung des Vereins Tourismus Region Hannover e.v. 10-65
Satzung des Vereins Tourismus Region Hannover e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Tourismus Region Hannover e.v.. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. (2) Der Verein
MehrSatzung des Vereins Nachbarschaftshaus Wannseebahn e.v.
Satzung des Vereins Nachbarschaftshaus Wannseebahn e.v. 1 NAME, SITZ 1.1 Der Verein trägt den Namen Nachbarschaftshaus Wannseebahn. 1.2 Er hat den Sitz in Berlin-Zehlendorf. 1.3 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Mehr