TARIF- UND ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE DES BERUFSLEBENS FÜR BACHELOR- UND MASTERABSOLVENTINNEN

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1 Stefanie Kuchlbauer, M.A., Diplom-Pflegewirtin (FH) DBfK Südost, Bayern-Mitteldeutschland e.v., Referat Bildung und Beratung TARIF- UND ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE DES BERUFSLEBENS FÜR BACHELOR- UND MASTERABSOLVENTINNEN

2 Agenda 1. Welche Stellen kommen für Absolventinnen in Frage? 2. Arbeitsverträge worauf ist zu achten? (u.a. rechtliche Rahmenbedingungen bei Arbeitsverträgen) 3. Tarifverträge und die Eingruppierungsmerkmale für Bachelor- und Masterabsolventinnen 4. Gehaltsverhandlungen richtig beginnen 5. Möglichkeiten der Information und Beratung

3 1. Welche Stellen kommen für Absolventinnen in Frage?

4 Grundsätzlich: Alles ist möglich! Wichtig: Persönliche Kontakte zu Entscheidern herstellen (Tragfähige Netzwerke bereits während des Studiums aufbauen!) hochschulexternes Wissensmanagement (z.b. Besuch von Kongressen, Fortbildungen, Seminare, etc.) > dort Entscheider kennenlernen!

5 Grundsätzlich: Alles ist möglich! Wichtig: Praktika auf spätere Wunschtätigkeit abstimmen Leitungserfahrung (obligatorische Zugangsvoraussetzung vielerorts für PDL-Stellen und Stellvertretung) sich nachhaltig von der Masse abheben Positive/ selbstbewusste Selbstdarstellung

6 Typische Einmündungsfelder (BA PP) BFS für Gesundheits- und Krankenpflege BFS für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege BSF für Altenpflege BSF für Pflegefachhilfe (Gesundheits- und Krankenpflege/ Altenpflege) Andere Bereiche der Erwachsenenpädagogik

7 Typische Einmündungsfelder (BA PM) Pflegedienstleitung/ stv. PDL Team-/ Stationsleitung (Wohn-) Bereichsleitung Abteilungsleitung Assistenz der Geschäftsführung Stabstellen (z.b. QM)

8 Pflegefachkraft in stationären und ambulanten Altenpflegeeinrichtungen (PDL) Achtung: Arbeitgeber muss im Vorfeld Anerkennung durch Pflegekasse sicherstellen! Problem: Vorgaben 71 (3) SGB XI! ( ) Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ( ) ist neben dem Abschluss einer Ausbildung als 1.Gesundheits- und Krankenpfleger/in, 2.Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in o. 3.Altenpflegerin oder Altenpfleger/in eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren (Vollzeit) innerhalb der letzten fünf Jahre erforderlich ( ).

9 Pflegefachkraft in stationären und ambulanten Altenpflegeeinrichtungen (PDL): Problem: Rahmenvertrag gemäß 132a Abs. 2 SGB V für die häusliche Krankenpflege (Bayern): 15 (Auszug) Auch hier gilt: Anerkennung als PDL vorab klären! ( )

10 Beschäftigungsfelder für Absolventinnen Innerbetriebliche Fortbildung (IBF) Bildungseinrichtungen der beruflichen Fortund Weiterbildung Hochschule (wissenschaftliche Mitarbeiter) Berufsverbände (Bildungsreferent) Öffentlichkeitsarbeit Industrie/ Medizinprodukthersteller

11 Beschäftigungsfelder für Absolventinnen Ambulante und stationäre Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen Home Care Unternehmen Qualitätsmanagement Wohlfahrtsverbände (Referent) Sanitätshäuser Case-Management Patientenedukation/ Pflegeberatung

12 Beschäftigungsfelder für Absolventinnen Kranken-/ Pflegekassen (Trainee) Versicherungen Kommunale Referate Regierung u.v.m.

13 Master-Studium-Absolventinnen Laufbahn im höheren Dienst Vertiefung des Wissens- u. Handlungsspektrum Qualifikation für Führungs- u. Leitungspositionen planerische, konzeptionelle u. leitende Tätigkeiten im Sozial-, Bildungs- u. Gesundheitswesen Anwendungsforschung Anschluss: Promotionsstudium Vgl. KSFH:

14 2. Arbeitsverträge worauf ist zu achten?

15 Wichtig! Bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber müssen alle Bedingungen des Arbeitsverhältnisses vertraglich vereinbart werden! Aber auch Tarifverträge können sehr unterschiedliche Regelungen enthalten!

16 Wichtig! Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag genau bevor Sie ihn unterschreiben! Fragen Sie die einzelnen Gehaltsbestandteile konkret nach! (Werden Zuschläge gezahlt und wenn ja in welcher Höhe?) Im Lohnbüro Brutto- bzw. Nettolohn ermitteln lassen!

17 Wichtig! Es gibt keine Arbeitsvertragspflicht Allerdings: Nachweisgesetz (NachwG): 2 Nachweispflicht Ohne Arbeitsvertrag: Arbeitgeber hat im Streitfall Beweispflicht der getroffenen Vereinbarungen

18 Aufgeführt sein müssen: 1. Vertragspartner 2. Firma und Mitarbeiter mit jeweiligen Adressen 3. Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses

19 Aufgeführt sein müssen: 3. Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses keine Angabe zur Dauer > Unbefristet! Befristung muss vor Arbeitsbeginn festgelegt werden Befristung: Teilzeit- u. Befristungsgesetz (TzBfG) Kalendarisch: bis 31.Oktober 2012 Sachgrund: z.b. Vertretung, Projekt

20 Aufgeführt sein müssen: Befristung: Höchstens über den Zeitraum von 2 Jahren Höchstens 3 x verlängerbar (innerhalb der 2 Jahre) Ausnahme: neu gegründete Unternehmen (bis 4 Jahre nach Gründung) > Befristung für max. 4 Jahre

21 Aufgeführt sein müssen: 4. Aufgabe und Funktion Stellenbeschreibung Arbeitsort Vorgesetzte und unterstellte Bereiche Zielvereinbarungen hinterfragen und prüfen! (Budgetvorgaben, Personalabbau etc.) Befugnisse/ Vollmachten

22 Aufgeführt sein müssen: 5. Probezeit Gesetzlich bis maximal 6 Monate Keine Angabe > keine Probezeit!

23 Aufgeführt sein müssen: 6. Kündigungsfristen ( 622 BGB) Seitens Arbeitnehmer: Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats

24 Aufgeführt sein müssen: 6. Kündigungsfristen ( 622 BGB) Seitens Arbeitgeber: wenn das Arbeitsverhältnis im Unternehmen: zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, u.s.w. Regelungen müssen für AG und AN gleichermaßen gelten!

25 Aufgeführt sein müssen: 7. Gehalt Bruttolohn (ggf. auch Nettolohn) Auszahlungstermin Bei Aussagen wie: TVÖD angeglichen/ vergleichbar > Augen auf! Nachfragen!

26 Aufgeführt sein müssen: 7. Gehalt Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf: Schichtzulagen, Zeitzuschläge, Mehrarbeitszuschläge, Vergütung des Ersatzruhetages für Feiertage, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Gratifikationen Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung, dann besteht kein Anspruch!

27 Aufgeführt sein müssen: 8. Arbeitszeit Stunden pro Woche 5- oder 6- oder 5,5 Tage Woche (gesetzlich max. 10 Stunden pro Werktag) Dienstform (Tag, Nacht, Geteilt, Bereitschaft usw.) Verpflichtung zur Mehrarbeit Abgeltung von Mehrarbeit (Geld/ Freizeit)

28 Aufgeführt sein müssen: 9. Urlaubsanspruch (Bundesurlaubsgesetz) mind. 24 Tage pro Jahr (Mo-Sa) 6 Tagewoche mind. 22 Tage pro Jahr (Mo-Sa) 5,5 Tageswoche mind. 20 Tage pro Jahr (Mo-Fr) 5 Tagewoche

29 Darüber hinaus können geregelt sein: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (gesetzlich 6 Wochen, dann Krankengeld) Fortbildungsanspruch (in Bayern kein gesetzlicher Anspruch auf Fortbildungstage) Schweigepflicht und Datenschutz Konkurrenzverbot Regelung für Nebentätigkeiten

30 Darüber hinaus können geregelt sein: Sozialleistungen (z.b. Dienstkleidung) Nutzung von Dienstwagen oder Privat-PKW Entgeltumwandlung Betriebsrente Vermögenswirksame Leistungen Mitteilungs- /Genehmigungspflichten (im privaten Sektor nicht geregelt)

31 Darüber hinaus können geregelt sein: Krankenstand: ab wann muss Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) eingereicht werden? Wenn Regelung im Vertrag, z.b. AU ab 1. Krankheitstag > bindend! (Bei Missachtung Gehaltsfortzahlung gefährdet!)

32 3. Tarifverträge und die Eingruppierungsmerkmale für Bachelor- und Masterabsolventinnen

33 TVÖD Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Gehaltstabelle und Gehaltsrechner:

34 Erfahrungswerte Gehalt für Absolventen kann je nach Tätigkeitsprofil sehr unterschiedlich ausfallen: In der Praxis: Einstiegsgehalt für Bachelor-Abschluss in Pflegemanagement- und pädagogik: rd ,00 Euro (brutto)/ Monat (Befragung von mehreren Kommilitonen ohne Anspruch auf Repräsentativität) Ausreißer nach oben wie unten möglich!

35 TVÖD (VKA) Qualifikationseckpunkte E 1 bis E 4: An- und Ungelernte E 5 bis E 8: mindestens 3-jährige Ausbildung E 9 bis E 12: Fachhochschulstudium oder Bachelor E 13 bis E 15: Wiss. Hochschulstudium o. Master (Tabelle: siehe Handout)

36 TVöD BT-B (Pflege- und Betreuungseinrichtungen) und TVöD BT-K (Krankenhäuser) Gehaltstabellen und Gehaltsrechner:

37 TVÖD: BT-K/ BT-B Beispiele (PM): E 7a: Pflegefachpersonal E 8a: Stationsleitungen mit weniger als 4 unterstellten MA und Stellvertretungen von Leitungen, wenn Leitung E 9a erhält E 9a: Fachweiterbildung und entsprechende Tätigkeit E 9b: Leitungen mit bis 11 MA E 9c: Leitungen ab 12 MA E 9d: Leitungen ab 48 MA (Stellvertretungen: meist eine Gehaltsgruppe unter der Gehaltsgruppe der Vorgesetzten)

38 TVÖD: BT-K/ BT-B Beispiele (PP): E 9c: Pflegepädagoge in Berufsfachschule E 8: Innerbetrieblichen Fortbildung (IBF)

39 TVÖD: BT-K/ BT-B Problem: Bildungs-Abschluss (BA/ MA) hat im Geltungsbereich von TVÖD BT-K und BT-B nicht automatisch ein höheres Einstiegsgehalt zur Folge! Zentral: Anzahl der unterstellten Mitarbeiter und Funktion! Wegfall von Erschwerniszulagen (Schichtzulagen, Sonn- und Feiertagszulagen)

40 TVÖD: BT-K/ BT-B Entgeltstufen: Grundentgelt-Stufe 1: Berufsanfänger Grundentgelt-Stufe 2: Mitarbeiter mit einem Jahr Berufserfahrung und Mitarbeiter, die noch keine Erfahrung im Einsatzbereich haben

41 TVÖD: BT-K/ BT-B Kritik: Verzögerter Aufstieg in BT-B Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 BT-K nach einem Jahr in Stufe 1 nach zwei Jahren in Stufe 2 nach drei Jahren in Stufe 3 nach vier Jahren in Stufe 4 nach fünf Jahren in Stufe 5 BT-B nach zwei Jahren in Stufe 1 nach drei Jahren in Stufe 2 nach vier Jahren in Stufe 3 nach fünf Jahren in Stufe 4 nach sechs Jahren in Stufe 5

42 Beispiel: Klinikum Fürth * Vergleichbar: Pflege dual

43 AVR Caritas/ Diakonie Gehaltstabellen und Gehaltsrechner:

44 Caritas Beispiele (PM): KR 7: Leitung in Altenpflege KR 8: Leitung (30 unterstellte MA) KR 9: Leitung (60 unterstellte MA) Gehaltaufstieg (2-jährig)

45 Caritas Beispiele (PP): KR 8: Unterrichtspfleger mit mind. 1 Jahr Weiterbildung KR 9: Vertretung d. Leitung KR 10: Schulleitung (mind. 75 Schüler/ Teilnehmer) Gehaltaufstieg (2-jährig)

46 Diakonie Beispiele (PM): KR 10: Leitungen (ab 25 MA) KR 9: Leitung mit mind. 5 MA KR 9: Vertretung der Leitung, die in KR 10 eingestuft ist Gehaltaufstieg (2-jährig)

47 Diakonie Beispiele (PM): KR 9: Unterrichtspfleger Gehaltaufstieg (2-jährig)

48 Weitere Tarifverträge Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) TV-L, Lehrer TV-L, Kr - Pflegepersonal im Öffentlichen Dienst der Länder Arbeitsvertragsbedingungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Reformtarifvertrag des Deutschen Roten Kreuz Arbeiterwohlfahrt Gehaltstabellen und Gehaltsrechner:

49 4. Gehaltsverhandlungen beginnen

50 Wichtig Bewerbungsgespräch: Gehen Sie davon aus, dass die Person gegenüber u.u. Ihre Unterlagen nicht gelesen hat! Die wichtigsten Fakts/ Ihre Stärken bereithalten! Auf Fragen nach Gehaltsvorstellung vorbereitet sein! (Wissen was andere verdienen und vor allem was Sie verdienen wollen!) Interessen/ Entwicklungspotenziale verdeutlichen!

51 Wichtig Ihre potentiellen Arbeitgeber interessiert nur eines: Warum soll sie/ er mehr Gehalt zahlen? Sie müssen sie/ ihn überzeugen, dass Sie jeden Euro mehr wert sind! Nennen Sie ihm 2-3 triftige Argumente!

52 Interessant Ein Forscherteam um William Maddux von der französischen Business School Insead fand heraus: Wer während einer Verhandlung Mimik oder Gestik seines Gegenübers imitiert, verschafft sich Vorteile. Dabei entsteht unbewusst Vertrauen zum vermeintlichen Gegner

53 5. Möglichkeiten der Information und Beratung

54 Wen Fragen? DBfK Südost Geschäftsstelle München: Stefanie Kuchlbauer Tel.: , Berufsverbände (allgemein) Kommilitonen!!! Ver.di und Jobangebote/ Trends in den Medien verfolgen

55 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Alles Gute und viel Erfolg für Ihre neuen beruflichen Herausforderungen! Aller Anfang ist schwer. Höchstens das Aufhören ist manchmal noch schwerer. Victor Moritz Goldschmidt ( ), dt. Mineraloge u. Geochemiker

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