Antrag. Continentale easy Rente Classic Aufgeschobene Rentenversicherung. Tarif RE1. Stand:

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1 Antrag Österreich Continentale easy Rente Classic Aufgeschobene Rentenversicherung Tarif RE1 Stand: Ein Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit Baierbrunner Straße 31-33, D München Vertrieb durch: Continentale Assekuranz Service GmbH Vertriebsbüro Österreich Fichtegasse 2 a A-1010 Wien

2 Antrag Continentale easy Rente Classic VEP-Nummer Versand Versicherungsschein an VEP Antragsnummer AKZ Cabrio-Nummer Original Kopie(n) Antragsteller (Versicherungsnehmer) Frau Herr Nachname Vorname Geburtsort Postleitzahl Wohnort Beruf (zurzeit ausgeübt), Branche bzw. Studienrichtung Berufsstatus Selb stständiger / Freiberufler Angestellter Arbeiter Öffentlicher Dienst / Beamter Student / Auszubildender Zu versichernde Person (falls nicht Antragsteller) Frau Herr Nachname, Vorname Postleitzahl Wohnort Leistungen / Tarifdaten Versicherungsbeginn 01. Monat. Jahr Garantierte monatl. Rente nachschüssig Anspardauer und Dauer der Beitragszahlung Jahre Monate Dynamik Jährliche automatische Anpassung des laufenden Beitrags der Versicherung um 5 % des Vorjahresbeitrags (standardmäßig) Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn Steigende Gewinnrente Weitere Vertragsdaten Bezugsberechtigung (bitte immer namentlich benennen): Nach- und Vorname Bezugsberechtigt für den Erlebensfall der versicherten Person (falls keine Eintragung: Versicherungsnehmer) Nach- und Vorname Bezugsberechtigt für den Todesfall der versicherten Person (falls keine Eintragung: Versicherungsnehmer oder seine Erben) Rechtsnachfolge. Ist der Versicherungsnehmer (VN) nicht zugleich versicherte Person, so soll im Falle seines Todes die versicherte Person, sofern diese bei Antragstellung volljährig ist, den Vertrag als neuer VN weiterführen. Eine abweichende Regelung bitte ggf. auf gesondertem Blatt beifügen (mit Unterschrift des volljährigen Rechtsnachfolgers). Die Rechtsnachfolge kann vom VN jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ist der Antrag von besonderen Vereinbarungen abhängig? Wenn ja, bitte genaue Angabe über Umfang und Dauer der Vereinbarung auf gesondertem Blatt beifügen. SEPA-Lastschriftmandat Continentale Krankenversicherung a. G. Ruhrallee 92, Dortmund Handelsregister Amtsgericht Dortmund B 2271 Familienname und Vorname des Kontoinhabers / Firma Kontoinhaber oder Flexible Gewinnrente um einen gleichbleibenden Satz von Steuerpflicht im Ausland Ich erkläre, dass ich ausschließlich in Österreich steuerpflichtig bin. Ich verpflichte mich, der Continentale Lebensversicherung AG Änderungen meiner Steuerpflicht unverzüglich mitzuteilen. (falls keine Eintragung: Steigende Gewinnrente) oder (ganzzahlig 3-10 %) keine Erhöhung des Beitrags Monatsbeitrag Mandatsreferenznummer wird separat mitgeteilt. Gläubiger-Identifikationsnummer DE95ZZZ Postleitzahl Wohnort SEPA-Lastschriftmandat: Aus organisatorischen Gründen werden alle Lastschriften des Continentale Versicherungsverbundes durch die Continentale Krankenversicherung a. G. (Gläubiger-Identifikationsnummer DE95ZZZ ) durchgeführt und mit Continentale / Europa Verbund auf Ihrem Kontoauszug ausgewiesen. Hierbei handelt die Continentale Krankenversicherung a. G. im Auftrag der anderen Versicherer des Continentale Versicherungsverbundes. Ich ermächtige die Continentale Krankenversicherung a. G., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Continentale Krankenversicherung a. G. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin damit einverstanden, dass ich rechtzeitig, mindestens jedoch 5 Tage vor Belastung meines Kontos, bei jedem ersten Abruf sowie bei Änderungen von Betrag und / oder Abbuchungstermin über den bevorstehenden SEPA-Lastschrifteinzug unter Nennung des abzubuchenden Betrages informiert werde. zzgl. Versicherungssteuer (4 %) zu zahlender Monatsbetrag Abweichend bitte nähere Angaben (Staat) Für den Fall der Steuerpflichtigkeit in den USA ist das Beiblatt Angaben zur Steuerpflicht in den USA (FATCA) #3510 beigefügt. Original an Versicherer 1. Ausfertigung für Antragsteller 2. Ausfertigung für Vertriebspartner Name und Ort des Kreditinstituts IBAN BIC Legitimationsprüfung Bitte immer beantworten! Als Antragsteller (Versicherungsnehmer) handle ich auf eigene Veranlassung und bin wirtschaftlich Berechtigter. Abweichender wirtschaftlich Berechtigter (der Antragsteller handelt auf Veranlassung von): Nachname, Vorname Unterschrift des Kontoinhabers Geburtsort Identifizierung des Versicherungsnehmers Bitte immer beantworten! Personalausweis Reisepass Führerschein Postleitzahl Wohnort Ausweis- / Reisepass-/ Führerschein-Nr. Gültig bis Ausstellende Behörde Legitimationsprüfung mittels gesondertem Formular #3395 (Versicherungsnehmer = juristische Person und / oder mehrere wirtschaftlich Berechtigte) Zusätzliche Fragen an den Antragsteller (Versicherungsnehmer) und wirtschaftlich Berechtigten (falls mehrere wirtschaftliche Berechtigte bitte jeweils einzeln beantworten Formular #3395). Üben oder übten Sie ein wichtiges öffentliches Amt mit einer Entscheidungsbefugnis auf Staatsebene aus wie z. B. als Parlamentsmitglied, Regierungsmitglied, Staatssekretär oder sind Sie Mitglied in wichtigen staatlichen Organen wie Obersten Gerichten, Rechnungshöfen oder in Führungsorganen staatlicher Unternehmen oder sind Sie Botschafter, Geschäftsträger oder hochrangiger Offizier der Streitkräfte? ja* ) Sind Sie ein Familienmitglied einer dieser Personen oder sind Sie ihr nahestehend? ja* ) * ) Falls ja, welches Mandat oder Amt üben / übten Sie aus bzw. welcher Art war / ist die Beziehung zum Mandats- oder Amtsträger? Ausgeübt von bis nein nein Seite 1 von 4

3 Form von Erklärungen und anderen Informationen Schriftform: Folgende Erklärungen und Mitteilungen zwischen der, dem Versicherungsnehmer, versicherten Personen oder sonstigen Dritten sind nur in Schriftform wirksam: Verlangen nach Beitragsstundung, Beitragsunterbrechung, Herabsetzung der Beiträge Vorverlegung des Rentenbeginns in der Abrufphase (Abruf, Teilabruf) Hinausschieben des Rentenbeginns Änderung des Überschuss-Systems Verlangen nach Entnahme nach Rentenbeginn Bestimmung und Änderung des Bezugsberechtigten Antrag auf Änderung des Versicherungsnehmers Antrag auf Vinkulierung, Anzeige einer Verpfändung, Abtretung und deren Aufhebung Antrag auf Wiederinkraftsetzung des Versicherungsvertrags Verlangen nach Nachzahlung von Beiträgen, die während einer beitragsfreien Zeit nicht gezahlt wurden, bei Wiederherstellung des Versicherungsvertrags in beitragspflichtiger Form Verlangen nach Erhöhung des Versicherungsvertrags Beanspruchung einer Versicherungsleistung Verlangen nach Nachversicherung Aussetzen einer Erhöhung im Rahmen der Dynamik Erteilung von Vollmachten hinsichtlich jener Erklärungen, für welche die Schriftform vorgesehen ist. Widerruf der Rechtsnachfolgeregelung Schriftform bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung vom Erklärenden eigenhändig unterschrieben zugehen muss. Die qualifizierte elektronische Signatur gemäß 4 Signaturgesetz ist der eigenhändigen Unterschrift nicht gleichgestellt. Geschriebene Form: Für alle anderen Erklärungen und Informationen des Versicherungsnehmers, versicherten Personen oder sonstigen Dritten genügt es zur Wirksamkeit, wenn sie in geschriebener Form erfolgen und zugehen. Der geschriebenen Form wird durch einen Text in Schriftzeichen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z. B. Telefax oder ), entsprochen. Bloß mündlich abgegebene Erklärungen und Informationen des Versicherungsnehmers, der versicherten Personen oder sonstigen Dritten sind nicht wirksam. Mit dieser Vereinbarung bin ich ausdrücklich einverstanden nicht einverstanden. (Ohne Zustimmung ist eine Annahme des Antrags nicht möglich!) Empfangsbestätigung Ich bestätige, dass ich die folgenden Unterlagen erhalten habe: Individuelle Vertragsinformationen Die individuellen Vertragsinformationen enthalten insbesondere die Belehrung über die Rücktrittsrechte, die Tabellarische Darstellung der Kosten gemäß 2 Abs. 6 LV-InfoV sowie die Modellrechnung gemäß 3 LV-InfoV. Allgemeine Vertragsinformationen Tarif RE1 Continentale easy Rente Classic Sie enthalten Grundbegriffe und Erläuterungen, die Versicherungsbedingungen, Erläuterungen zur Überschussbeteiligung und Kosten sowie die Dienstleisterliste. Schlusserklärung Stand ( siehe Titelblatt der Allg. Vertragsinformationen) Unterschrift des Antragstellers / ggf. des gesetzlichen Vertreters Die Antragsfragen sind nach bestem Wissen richtig und vollständig beantwortet. Für die Antworten erkläre ich mich auch dann voll verantwortlich, wenn diese von einer anderen Person geschrieben wurden. Ich weiß, dass der Versicherer bei Verletzung der Anzeigepflichten vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern kann. Die Schlusserklärung des Antragstellers und der zu versichernden Person (Seite 3) sowie die "Wichtigen Hinweise" (Seite 3) habe ich gelesen. Sie sind wichtiger Bestandteil des Vertrags. Mit meiner Unterschrift bestimme ich, dass sie Inhalt dieses Antrags sind. Über meine Rücktrittsrechte bin ich informiert. Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des gesetzlichen Vertreters Unterschrift der zu versichernden Person Unterschrift des Vermittlers Erklärungen und Hinweise zur Datenerhebung und Verarbeitung Ich stimme der Ermittlung, Übermittlung und sonstigen Verwendung von Daten zu (siehe Seite 4). Erklärung zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung von Daten, die auch dem Schutz des 203 Strafgesetzbuch (D) unterliegen Weitergabe Ihrer nach 203 StGB geschützten Daten an Stellen außerhalb der 1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) 2. Datenweitergabe an Rückversicherungen 3. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler 4. Datenweitergabe an selbstständige Abschlussvermittler nach Ende ihrer Betreuung Ich stimme der Abfrage bei Auskunfteien und Einwilligung in die Verwendung der Ergebnisse zu. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zum Schutz der Versichertengemeinschaft können auch Daten zu Ihrem Zahlungsverhalten erforderlich sein. Ihr Name, Vorname,,, Postleitzahl und Ort können bei der Antragsprüfung genutzt werden, um Bonitätsprüfungen bei Auskunfteien, in der Regel bei der Deltavista GmbH, Freisinger Landstr. 74, München, durchzuführen. Im Rahmen dieser Prüfungen werden unter anderem so genannte Scorewerte berechnet und ermittelt. Bei diesen handelt es sich um Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung Ihrer Anschriftendaten, die immer nur ein allgemeines Zahlungsausfallrisiko und nicht die Bonität einer konkreten Person beschreiben. Ich willige jederzeit widerruflich ein, dass die meine nach 203 StGB geschützten Daten für die Beurteilung der zu versichernden Risiken bei Vertragsabschluss an Auskunfteien übermittelt, um dort Informationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten einzuholen. Zu diesen Zwecken befreie ich die Mitarbeiter der im Hinblick auf die Weitergabe der nach 203 StGB geschützten Daten von ihrer Schweigepflicht. Darüber hinaus willige ich jederzeit widerruflich ein, dass die im Zuge der Bonitätsprüfung übermittelten Ergebnisse während der ersten fünf Jahre der Laufzeit dieses Vertrags zur Überprüfung sowie Verbesserung der Annahmerichtlinien bzw. für andere die Versichertengemeinschaft schützende Maßnahmen erneut ausgewertet werden dürfen. Unterschrift des Antragstellers und/oder des gesetzlichen Vertreters, z. B. bei Minderjährigen Unterschrift der zu versichernden Person ab Alter 16 und / oder des gesetzlichen Vertreters, z. B. bei Minderjährigen Seite 2 von 4

4 Schlusserklärung des Antragstellers und der zu versichernden Person Die Fragen dieses Antrags sind nach bestem Wissen richtig und vollständig beantwortet. Ich weiß, dass das Unternehmen bei Verletzung dieser Pflichten vom Vertrag zurücktreten bzw. die Leistung ganz oder teilweise verweigern kann. Vertragsgrundlagen Vertragsgrundlagen werden Ihr Antrag, der Versicherungsschein sowie die Ihnen vor Ihrer Vertragserklärung ausgehändigten Allgemeinen Vertragsinformationen. Wichtige Hinweise 1. Anwendbares Recht In Abweichung von den Allgemeinen Vertragsinformationen für den von Ihnen beantragten Versicherungsvertrag findet das Recht der Republik Österreich Anwendung, insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz Österreich (VersVG) sowie das Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können gegen uns bei dem für unseren Direktionssitz, dem für den Versicherungsagenten oder dem für Ihren Wohnsitz in Österreich örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden. 2. Zustandekommen des Vertrags Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Zugang des Versicherungsscheins oder einer gesonderten Annahmeerklärung zustande. Vor diesem Zeitpunkt besteht keine vorläufige Deckungspflicht durch den Versicherer, dies gilt auch, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. 3. Zahlung von Beitrag und Versicherungssteuer Der Versicherungsbeitrag wird - sofern nicht anders vereinbart - von Ihrem Konto abgebucht. Das SEPA-Lastschriftmandat erteilt der Versicherungsnehmer oder Kontoinhaber, falls dieser nicht der Versicherungsnehmer ist, auf dem Antragsformular. Der abgebuchte Betrag entspricht dem Wert des zu zahlenden Versicherungsbeitrags inkl. Versicherungssteuer. Für die Lebensversicherung ist eine Versicherungssteuer in der vom Gesetzgeber festgelegten Höhe zu entrichten. Die Versicherungssteuer wird auf Basis des Zahlbeitrags erhoben. Das bedeutet bei Lebensversicherungen mit dem Überschuss-System Beitragsverrechnung, dass Basis der Bruttobeitrag abzüglich Sofortüberschuss ist. Nach dem Gesetz hat der Versicherer die Versicherungssteuer für Rechnung des Versicherungsnehmers zu entrichten. Die Versicherungssteuer ist daher zum jeweiligen Fälligkeits termin zusammen mit dem Versicherungsbeitrag an die zu zahlen. Im Falle einer Mahnung ist der angemahnte Betrag zuzüglich der gesetzlich festgelegten Versicherungssteuer zu zahlen. VersVG und KSchG sehen insbesondere folgende, die Allgemeinen Bedingungen ergänzende bzw. von ihr abweichende Regelungen und Fristen vor: 4. Frist bei Meinungsverschiedenheiten, Verjährungsfrist (Abschnitt I Nummer 7 der Allgemeinen Bedingungen) Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag beträgt drei Jahre. Nach Anmeldung eines Anspruchs bei uns und Eingang unserer begründeten Entscheidung bei Ihnen haben Sie ein Jahr Zeit, Ihren Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Auf diese Frist werden wir Sie in unserem Schreiben zu dem angemeldeten Anspruch ausdrücklich hinweisen. Für die Verjährung von Ansprüchen auf Versicherungsleis tungen gilt ergänzend: wenn die Ansprüche einem anderen als dem Versicherungsnehmer zustehen, beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf die Leistung bekannt geworden ist. Ist dem anderen sein Recht nicht bekannt geworden, verjähren die Ansprüche erst nach zehn Jahren ( 12 VersVG). 5. Rücktrittsrecht der Die Frist zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht beträgt drei Jahre seit Vertragsabschluss ( 163 VersVG). 6. Rücktrittsrechte des Versicherungsnehmers Bitte beachten Sie, dass das Widerrufsrecht nach 8 des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) keine Anwendung findet. Sie haben folgende Rücktrittsrechte: 6.1 Rücktrittsrechte, Fristen, Form und Folgen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) a) Rücktrittsrecht nach 5b VersVG: Sie können vom Versicherungsvertrag binnen 14 Tagen zurücktreten, wenn Sie keine Kopie des Antrags erhalten haben, die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Beitragsfestsetzung oder -änderung nicht vor Antragstellung erhalten haben, die in den 252, 253 und 255 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie in den 137 f Abs. 7 und 8 und 137g in Verbindung mit 137 h Gewerbeordnung (GewO) 1994 vorgesehenen Informationen nicht erhalten haben. Weitere Erklärungen Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Beiträge zur Rentenversicherung in ihrem Gesamtbetrag die garantierte versicherte Leistung unter Umständen übersteigen. Ich stimme zu, dass die Vertragsbedingungen einschließlich sämtlicher Informationen sowie die Kommunikation während der Laufzeit des Versicherungsvertrags in deutscher Sprache erfolgen. Eine Durchschrift des Versicherungsantrags wird mir sofort nach Unter zeichnung des Antrags ausgehändigt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der Frist in geschriebener Form an uns (Adresse siehe Punkt 6.3) abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach dem Zugang des Versicherungsscheins und einer Belehrung über das Rücktrittsrecht. b) Rücktrittsrecht nach 5c VersVG: Sie können vom Versicherungsvertrag oder Ihrer Vertragserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem Ihnen als dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Beitragsfestsetzung oder -änderung, die in den 252, 253 und 255 VAG sowie in den 137 f Abs. 7 und 8 und 137g in Verbindung mit 137 h GewO 1994 vorgesehenen Informationen und eine Belehrung über dieses Rücktrittsrecht zugegangen sind. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der Frist in geschriebener Form an uns (Adresse siehe Punkt 6.3) abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach dem Zugang des Versicherungsscheins und einer Belehrung über das Rücktrittsrecht. c) Rücktrittsrecht nach 165a VersVG: Sie können binnen 30 Tagen nach Verständigung vom Zustandekommen des Vertrags ohne Angabe von Gründen und in mündlicher oder geschriebener Form von diesem zurücktreten. Die Frist beginnt nicht zu laufen, bevor Ihnen unsere Anschrift bekannt geworden ist und Sie über dieses Rücktrittsrecht belehrt worden sind. Ihre Rücktrittserklärung muss binnen der vorgenannten Frist bei uns (Adresse siehe Punkt 6.3) einlangen. d) Folgen des Rücktritts Durch den wirksamen Rücktritt vom Versicherungsvertrag wird das Vertragsverhältnis aufgelöst, d. h., es endet der Versicherungsschutz. Bei einem wirksamen Rücktritt erhalten Sie spätestens binnen einer Frist von 30 Tagen den Rückkaufswert ( 176 Abs. 1 VersVG). Wurde bereits Deckung gewährt, haben wir Anspruch auf entsprechende Prämien (Beiträge). 6.2 Rücktrittsrechte, Fristen, Form und Folgen nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) a) Rücktrittsrecht nach 3 KSchG: Haben Sie den Antrag weder in den Geschäftsräumen des Versicherers gestellt noch den Vertragsabschluss selbst angebahnt, können Sie den Rücktritt binnen 14 Tagen ab Zustandekommen des Vertrags erklären. Die Frist beginnt nicht zu laufen, bevor Ihnen unsere Anschrift sowie die Vertragsnummer bekannt geworden ist und Sie über dieses Rücktrittsrecht belehrt worden sind. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung in mündlicher oder geschriebener Form innerhalb der Frist uns gegenüber (Adresse siehe Punkt 6.3) abgegeben bzw. abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags. b) Rücktrittsrecht nach 3a KSchG: Sie können außerdem von Ihrem Versicherungsantrag oder vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn ohne Ihre Veranlassung von uns als wahrscheinlich dargestellte Umstände, z. B. die Aussicht auf Steuervorteile oder einen Kredit, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Der Rücktritt kann binnen 1 Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für Sie erkennbar ist, dass die von uns als wahrscheinlich dargestellten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und Sie über dieses Rücktrittsrecht schriftlich belehrt worden sind. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung in mündlicher oder geschriebener Form innerhalb der Frist uns gegenüber (Adresse siehe Punkt 6.3) abgegeben bzw. abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags. c) Folgen des Rücktritts Durch den wirksamen Rücktritt vom Versicherungsvertrag wird das Vertragsverhältnis rückwirkend aufgelöst, d. h., es endet der Versicherungsschutz. Bei einem wirksamen Rücktritt erstatten wir Ihnen die eingezahlten Prämien und Kosten samt gesetzlicher Zinsen. Wurde bereits Deckung gewährt, haben wir Anspruch auf entsprechende Prämien (Beiträge). 6.3 Adressat der Rücktrittserklärung Der Rücktritt ist gegenüber der Baierbrunner Straße 31-33, D München, Postfach, D München Telefon: 0049 / 89 / Adresse: kundenservice-lv@continentale.de zu erklären. Den Text der zitierten österreichischen Gesetze können Sie im Internet einsehen und als PDF-Datei herunterladen unter folgender Adresse: Die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem Ihnen als dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen, die in den 252, 253 und 255 VAG sowie in den 137 f Abs. 7 und 8 und 137g in Verbindung mit 137 h GewO 1994 vorgesehenen Informationen und eine Belehrung über dieses Rücktrittsrecht zugegangen sind. Direktion Baierbrunner Str , D München Postfach, D München Continentale Assekuranz Service GmbH Vertriebsbüro Österreich Fichtegasse 2 a, A-1010 Wien Vorstand: Dr. Christoph Helmich (Vorsitzender), Dr. Gerhard Schmitz (stv. Vorsitzender), Dr. Dr. Michael Fauser, Alf N. Schlegel Vorsitzender des Aufsichtsrats: Rolf Bauer 7. Sonstige Anpassungen in den Bedingungen Überweisung der Leistungen Abschnitt I Nummer 3.2 der Allgemeinen Bedingungen gilt in folgender Fassung: Leistungen an einen im Ausland wohnhaften Bezugsberechtigten erbringen wir, sobald uns nachgewiesen wird, dass wir die Zahlung ohne Gefahr der Haftung für Steuern vornehmen dürfen. Wir können verlangen, dass der Bezugsberechtigte den erforderlichen behördlichen Nachweis vorlegt. Bei Überweisungen in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) trägt der Empfänger die Gefahr und die Kosten. Sitz der Gesellschaft: München Handelsregister Amtsgericht München B USt-ID-Nr: DE Seite 3 von 4

5 Zustimmung zur Ermittlung, Übermittlung und sonstigen Verwendung von Daten Erklärung zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten Hiermit willige ich ein, dass meine in diesem Antrag bekannt gegebenen personenbezogenen Daten soweit es sich nicht um meine Gesundheitsdaten handelt unter Beachtung der Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung verwendet werden a) zur Risikobeurteilung, zur Vertragsabwicklung und zur Prüfung der Leistungspflicht; b) zur gemeinschaftlichen Führung von Datensammlungen der Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit, um die Anliegen im Rahmen der Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig bearbeiten zu können (z. B. richtige Zuordnung meiner Post oder Beitragszahlungen). Diese Datensammlungen enthalten die allgemeinen Kundendaten der Versicherten: die Stammdaten wie Name, Adresse,, Kundenummer, Versicherungsnummer(n) und vergleichbare Identifikationsdaten sowie Kontoverbindung, Telekommunikationsdaten, Werbesperren, Werbeeinwilligung und Sperren für Markt- und Meinungsforschung. Im vorgenannten Sinne betrifft dies in unserem Versicherungsverbund zurzeit folgende Unter nehmen: Continentale Krankenversicherung a. G.,, Continentale Sachversicherung AG, Europa Versicherung AG, Europa Lebensversicherung AG; c) zur Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen durch den Versicherer, andere Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit und meinen Vermittler. Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung von Daten, die auch dem Schutz des 203 Strafgesetzbuch (D) unterliegen Wir, die, sind ein Unternehmen der Lebensversicherung mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, daher fallen Ihre Daten unter unser sogenanntes Berufsgeheimnis nach 203 Strafgesetzbuch (StGB). Wir benötigen aus diesem Grund Ihre Schweigepflichtentbindung, um nach 203 StGB geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, ggf. an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler, IT-Dienstleister und unsere Rückversicherer weiterleiten zu dürfen. Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrags bei uns unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrags in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach 203 StGB geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der. Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. Weitergabe Ihrer nach 203 StGB geschützten Daten an Stellen außerhalb der Wir verpflichten die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit. 1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Wir führen bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder die Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht immer vollständig selbst durch, sondern übertragen ggf. die Erledigung einer anderen Gesellschaft des Continentale Versicherungsverbundes oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung für uns und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß personenbezogene Daten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Eine aktuelle Liste kann im Internet unter continentale.de/dienstleisterliste eingesehen oder bei der, Baierbrunner Str , D München, kundenservice-lv@continentale.de angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer nach 203 StGB geschützten Daten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindungserklärung. Ich willige ein, dass die meine nach 203 StGB geschützten Daten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen weitergibt und entbinde die Mitarbeiter der Continentale Lebensversicherung AG insoweit von ihrer Schweigepflicht. 2. Datenweitergabe an Rückversicherungen Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, können wir Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass wir Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung uns aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Angaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Rückversicherungen werden Sie durch uns unterrichtet. Ich willige ein, dass die meine nach 203 StGB geschützten Daten soweit erforderlich an Rückversicherungen übermittelt und dass diese dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Insoweit entbinde ich die für die tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht. 3. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die meine nach 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen soweit erforderlich an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der insoweit von ihrer Schweigepflicht. 4. Datenweitergabe an selbstständige Abschlussvermittler nach Ende ihrer Betreuung Im Laufe eines Versicherungsvertrages kann es vorkommen, dass ein selbstständiger Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt oder erweitert hat (sog. Abschlussvermittler), und diesen auch betreut hat, Ihren Versicherungsvertrag nicht weiter betreut (z.b. aufgrund der Beendigung des Vermittlervertrages mit uns oder aufgrund unserer oder Ihrer Entscheidung, dass ein anderer Versicherungsvermittler Ihren Vertrag betreuen soll). In einem solchen Fall kann es dazu kommen, dass diesen Abschlussvermittlern auch nach Ende ihrer Betreuung Ihres Vertrages noch Daten über Veränderungen des Vertrages, die Zahlung und Nichtzahlung von Beiträgen und/oder die Beendigung oder die Beitragsfreistellung des Vertrages übermittelt werden. Dies ist erforderlich, um unsere vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem jeweiligen Abschlussvermittler zu erfüllen. Ich willige ein, dass die an Abschlussvermittler auch nach Ende ihrer Betreuung meines Vertrages noch Daten über Veränderungen des Vertrages, die Zahlung und Nichtzahlung von Beiträgen und/oder die Beendigung oder die Beitragsfreistellung des Vertrages übermittelt, und diese dort erhoben und gespeichert werden dürfen. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob wir das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt haben. Widerrufsmöglichkeit Die vorgenannten Zustimmungserklärungen zur Ermittlung und Übermittlung und Verwendung von Daten können jederzeit insgesamt oder auch einzeln in Bezug auf bestimmte Datenverwendungen oder erhebungen widerrufen werden. Bei einem Widerruf kann es zu Verzögerungen in der Antrags- oder der Leistungsfallprüfung kommen. Der Versicherer kann bis zum Erhalt aller erforderlichen Unterlagen die Antrags- und/oder Leistungsfallprüfung nicht vornehmen. Ein Widerruf kann daher zur Folge haben, dass sich der Versicherer die Einholung weiterer Unterlagen vorbehält oder den Antrag ablehnt. Der Widerruf ist zu richten an die Baierbrunner Straße 31-33, D München, Postfach, D München. Seite 4 von 4

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