Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Seniorenpolitisches Gesamtkonzept"

Transkript

1 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Starnberg - Pflegebedarfsplanung - 4. Bedarfsfeststellung nach Art. 69 AGSG Starnberg, Oktober 2012

2 Herausgeber Landratsamt Starnberg Strandbadstraße Starnberg Internet: Ansprechpartner Landratsamt Starnberg Fachbereich Sozialwesen Fachstelle für Senioren Frau Martina Märkl Strandbadstraße Starnberg Telefon: 08151/ Telefax: 08151/ maerkl.soziales@lra-starnberg.de Verfasser Dipl.-Sozialpädagogin (FH) Frau Martina Märkl, Leitung Fachstelle für Senioren Mitarbeit Dipl. Soziologin (Univ.) Frau Carina Seidl, Fachstelle für Senioren Hinweis Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde weitgehend auf eine Differenzierung der beiden Geschlechter verzichtet, ohne dass damit eine Diskriminierung von Frauen verbunden ist. Seite 2 von 67

3 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung Vorbemerkung zur Fortschreibung der Bedarfsfeststellung nach Art. 69 AGSG für den Landkreis Starnberg Gesetzliche Rahmenbedingungen der Bedarfsfeststellung 5 2. Pflegebedarfsfeststellung für den Landkreis Starnberg Bestandsaufnahme der Altenhilfe im Landkreis Starnberg Bestandsaufnahme der ambulanten Pflegedienste Bestandaufnahme der teilstationären Altenpflegeeinrichtungen Bestandsaufnahme der Tagespflege Bestandsaufnahme der Nachtpflege Bestandsaufnahme der Kurzzeitpflege Bestandsaufnahme der vollstationären Altenpflegeeinrichtungen Vergleich der ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen Demographische Entwicklung im Landkreis Starnberg Bevölkerungsentwicklung Entwicklung der Pflegebedürftigkeit Bedarfsfeststellung für den Landkreis Starnberg Bedarfsermittlung für den Bereich der ambulanten Pflege Bedarfsermittlung für den Bereich der teilstationären Pflege Ermittlung des Bedarfs an Tagespflegeplätzen Ermittlung des Bedarfs an Kurzzeitpflegeplätzen Bedarfsermittlung für den Bereich der vollstationären Pflege 52 Seite 3 von 67

4 2.4. Zusammenfassung der Ergebnisse der Bedarfsermittlung Bedarf an ambulanten Pflegediensten Bedarf an Tagespflegeeinrichtungen Bedarf an vollstationären Pflegeplätzen Bedarf an neuen Wohnformen im ambulanten Bereich Verzeichnis der Abbildungen 65 Seite 4 von 67

5 1. Einleitung 1.1. Allgemeine Vorbemerkung zur Fortschreibung der Bedarfsfeststellung nach Art. 69 AGSG für den Landkreis Starnberg Die seit dem bestehende Fachstelle für Senioren ist die zuständige Stelle im Fachbereich Sozialwesen, wenn es um die Bedarfsermittlung und Planung bedarfsgerechter Dienste und Einrichtungen der Altenhilfe (ambulante Pflegedienste, teilstationäre Tagespflege- und vollstationäre Altenpflegeeinrichtungen) im Landkreis Starnberg geht. In diesem Zusammenhang ist die Fachstelle auch für die Investitionskostenförderung bedarfsgerechter Dienste und Einrichtungen zuständig. Die Aufgaben und Verpflichtungen des Landkreises im Bereich der Altenhilfeplanung sind seit dem im Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) geregelt. Nach 1997, 2002 und 2006 ist die Fachstelle für Senioren nun zum vierten Mal mit der Bedarfsfeststellung nach Art. 69 AGSG (früher Art. 3 Gesetz zur Ausführung des Elften Buches (XI) Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung; Abkürzung: AGPflegeVG) beauftragt. Da die Ermittlung und Feststellung des Bedarfs in den Bereichen der ambulanten, teilstationären sowie vollstationären Pflege nach Art. 69. AGSG regelmäßig in einem Turnus von ca. 5 Jahren aktualisiert bzw. fortgeschrieben werden soll und die Grundlage dafür eine umfassende Bestandsaufnahme der bestehenden Einrichtungen ist, wurden wie bei den vorangegangenen Bedarfsfeststellungen aus den Jahren 1997, 2002 und 2006 folgende Bereiche bearbeitet: 1. Analyse und Darstellung der demographischen Entwicklung im Landkreis Starnberg. 2. Bestandsaufnahme der ambulanten, teilstationären und vollstationären Altenhilfeeinrichtungen im Landkreis Starnberg. 3. Ermittlung der aktuellen Bedarfsfeststellung für die untersuchten Bereiche unter Berücksichtigung der demographischen Bevölkerungsprognosen Gesetzliche Rahmenbedingungen der Bedarfsfeststellung Nach 9 des Elften Buches (XI) Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - sind die Länder verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur. Das Nähere zur Planung und zur Förderung der Pflegeeinrichtungen wird durch Landesrecht bestimmt. Zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen die Länder dazu die Einsparungen einsetzen, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen. Mit Gesetz zur Ausführung des Elften Buches (XI) Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung (AGPflegeVG) vom wurden für den Freistaat Bayern die Seite 5 von 67

6 Voraussetzungen für die Umsetzung des 9 SGB XI geschaffen. In Art. 3 i. V. m. Art. 5, 6 und 7 des AGPflegeVG wurde festgelegt, dass die Landkreise als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis den für ihren Bereich erforderlichen längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen im Benehmen mit den Gemeinden, den örtlichen und regionalen Arbeitsgemeinschaften der Pflegekassen, den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe und den Trägern der Pflegeeinrichtungen festlegen. Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden außerdem verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass bedarfsgerechte Pflegeeinrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Das AGPflegeVG wurde am 01. Januar 2007 durch das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ersetzt. Aber auch nach Inkrafttreten des AGSG haben die Landkreise und kreisfreien Gemeinden nach wie vor die Pflicht, den erforderlichen längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen festzustellen (Art. 69 Absatz 1 AGSG), auf eine bedarfsgerechte Anzahl teilstationärer Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege (Art. 72 Satz 1 und 2 AGSG) sowie vollstationärer Einrichtungen der Altenpflege (Art. 73 Satz 3 AGSG) hinzuwirken. Die wesentliche Änderung für die Landkreise und kreisfreien Städte besteht darin, dass die Förderung von ambulanten Pflegediensten sowie von teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege im Bereich der Altenpflege unter einen kommunalen Haushaltsvorbehalt gestellt wurde (Art. 74 Abs. 1 Satz 2 AGSG). Die frühere Förderverpflichtung ist somit entfallen, aus einer Muss-Bestimmung wurde eine Kann- Bestimmung. Diese gesetzliche Novellierung verändert jedoch nichts an der Tatsache, dass es sich bei der Bedarfsfeststellung um eine gesetzliche Verpflichtung handelt und die Förderung bedarfsgerechter Pflegeeinrichtungen im Bereich der Altenhilfe somit weiterhin abhängig ist vom Ergebnis der Bedarfsfeststellung. Die Bedarfsfeststellung nach Art. 69 Absatz 1 AGSG muss sich an den erkennbaren Bedürfnissen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger orientieren und unterliegt demgemäß einer stetigen Weiterentwicklung. Daher ist es notwendig, den Stand der Versorgung der Bevölkerung mit Pflegeeinrichtungen immer wieder neu zu prüfen und zu überdenken. Nur eine kontinuierliche Anpassung des Bestandes an den Bedarf stellt sicher, dass die notwendigen Kapazitäten vorhanden sind, andererseits aber Überkapazitäten, Fehlinvestitionen und unangemessene Folgelasten vermieden werden. Seit dem Inkrafttreten des AGSG ist die Bedarfsermittlung gemäß Art. 69 Absatz 2 AGSG Bestandteil eines integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes. Die Erstellung dieses Gesamtkonzeptes ist für die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtend. Mit Beschluss des Sozialausschusses vom wurde die Verwaltung des Landkreises Starnberg beauftragt, ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept zu verfassen. Seite 6 von 67

7 2. Pflegebedarfsfeststellung für den Landkreis Starnberg Die 4. Pflegebedarfsplanung für den Landkreis Starnberg wird Bestandteil des regionalen Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes des Landkreises Starnberg sein und in das Handlungsfeld Wohnen im Alter von ambulant bis stationär integriert. Das Handlungsfeld zeichnet sich im Seniorenpolitischen Gesamtkonzept des Landkreises Starnberg dadurch aus, dass die Bereiche Betreuung und Pflege und Wohnen zu Hause in ein gemeinsames Handlungsfeld zusammen geführt werden, um dem Wunsch älterer und pflegebedürftiger Menschen, möglichst lange zu Hause wohnen zu bleiben, noch besser Rechnung tragen zu können Bestandsaufnahme der Altenhilfe im Landkreis Starnberg Um in der 4. Pflegebedarfsfeststellung für den Landkreis Starnberg fundierte Aussagen zur notwendigen bedarfsdeckenden Versorgungsstruktur zu erzielen, ist es notwendig, im Rahmen der Bestandserhebung die vorhandenen Dienste und Einrichtungen präzise zu erfassen. Deshalb wurden für die vorliegende 4. Bedarfsfeststellung 2012 folgende Bestandsaufnahmen anhand von Fragebögen durchgeführt: a) Befragungen der ambulanten Pflegedienste vom b) Befragung der Tagespflegeeinrichtungen vom c) Befragung der vollstationären Altenpflegeeinrichtungen vom Bestandsaufnahme der ambulanten Pflegedienste Ambulante Pflegedienste leisten im Rahmen der Sozialen Pflegeversicherung Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch professionelle Pflegekräfte (Pflegesachleistung). Sie sind ein wichtiger Baustein in der ambulanten Versorgungsstruktur für ältere Menschen mit Pflegebedürftigkeit und gerontopsychiatrischen Krankheitsbildern. Im Rahmen der Erstellung der 4. Pflegebedarfsfeststellung 2012 für den Landkreis Starnberg wurde Mitte des Jahres 2012 (Rücklauftermin ) eine Erhebung bei den ambulanten Diensten, die im Landkreis Starnberg tätig sind, durchgeführt. Die Beteiligung an der Befragung der ambulanten Pflegedienste war mit einer Rücklaufquote von 85 % außerordentlich hoch. Von den 33 ambulanten Pflegediensten, die regelmäßig pflegebedürftige ältere Menschen im Landkreis Starnberg versorgen, nahmen 28 an der schriftlichen Befragung teil. Am , dem Stichtag der aktuellen Bestandsaufnahme, waren im Landkreis Starnberg folgende ambulanten Pflegedienste im Bereich der Altenhilfe tätig: Seite 7 von 67

8 Darstellung 2-1: Ambulante Pflegedienste im Landkreis Starnberg Nr. Ambulante Dienste Sitz des Dienstes 1 BRK Sozialstation Starnberg Starnberg 2 BRK Sozialstation Herrsching Herrsching 3 BRK Sozialstation Gauting Gauting 4 Hilfsdienst Herrsching e.v. Herrsching 5 Ambulante Krankenpflege Tutzing e. V. Tutzing und Starnberg 6 Sozialdienst Gilching e.v. Gilching 7 Nachbarschaftshilfe Seefeld e.v. Seefeld 8 Nachbarschaftshilfe Hechendorf e.v. Seefeld-Hechendorf 9 Nachbarschaftshilfe Wörthsee e.v. Wörthsee-Steinebach 10 Sozialdienst Pöcking e.v. Pöcking 11 Nachbarschaftshilfe Feldafing ggmbh Feldafing 12 Nachbarschaftshilfe Inning e.v. Inning 13 Nachbarschaftshilfe Weßling e.v. Weßling 14 Ökumenische Kranken- und Altenpflege Aufkirchen/Berg e.v. Berg 15 Ambulante Pflege La Soeur Sourire Starnberg 16 Ambulanter Pflegedienst Würmtal Anneliese Heckmair Krailling 17 Ambulanter Gesundheitsdienst Fünfseenland Weßling 18 Ambulante Krankenpflege Ulrike May Gauting 19 Ambulanter Pflegedienst Marion Günsel Feldafing 20 Ambulante Kranken- und Altenpflege Dostyar & Kaniss GbR Starnberg 21 Ambulanter Pflegedienst Irmi Riedel-Schleicher Berg-Höhenrain 22 Ambulanter Pflegedienst P+M Pflege Peter Metz Gilching 23 Ambulanter Pflegedienst am Starnberger See Leben mit Stil Starnberg 24 Rund-um-Service GmbH Beratung und Pflege Starnberg 25 Ambulante Krankenpflege und individuelle Seniorenbetreuung Maria Kubisch Starnberg 26 Mobile Hauskrankenpflege Monika Thurner Herrsching 27 Ambulante Kranken- und Altenpflege Christine Paul Starnberg 28 ProVital Pflegedienst GmbH Gauting 29 Hand in Hand Betreuung und Pflege GmbH Pöcking-Maising 30 Intensivpflegedienst Zukunft GmbH Starnberg 31 Caritas-Zentrum München West und Würmtal München 32 Diakoniestation Gauting-Stockdorf-Planegg Planegg 33 INTAKT privater Pflegedienst GbR Gräfelfing Seite 8 von 67

9 Wie die Tabelle zeigt, haben insgesamt 30 ambulante Pflegedienste ihren Sitz im Landkreis Starnberg. Aus dem Landkreis München und der Stadt München sind zusätzlich 3 Pflegedienste regelmäßig in den nördlichen Gemeinden des Landkreises tätig. Fast ein Drittel der ambulanten Pflegedienste im Landkreis Starnberg haben ihren Sitz in der Stadt Starnberg. Dort sind 9 der insgesamt 30 Pflegedienste ansässig. Die Versorgung mit ambulanten Pflegediensten stellt sich in den Gemeinden des Landkreises Starnberg flächendeckend jedoch sehr gleichmäßig dar. Wie nachfolgende Darstellung zeigt, hat sich in allen übrigen Gemeinden des Landkreises, mit Ausnahme der Gemeinde Andechs, mindestens 1 ambulanter Dienst niedergelassen. Darstellung 2-2: Sitz der ambulanten Pflegedienste im Landkreis Starnberg Seite 9 von 67

10 Private Pflegedienste Wohlfahrtsverbände / Nachbarschaftshilfen und Soziale Dienste Wie die Befragung vom verdeutlicht, versorgen die ambulanten Pflegedienste pflege- und betreuungsbedürftige Bewohner gemeindeübergreifend auch in den angrenzenden Nachbargemeinden. Somit sind alle Gemeinden des Landkreises durch ambulante Pflegedienste versorgt. Pflegebedürftige Bürger in der Gemeinde Andechs werden insbesondere durch die BRK Sozialstation Herrsching und den Hilfsdienst Herrsching e.v. pflegerisch betreut. Darstellung 2-3: Anzahl der Betreuten und Einsatzorte Nr. Ambulante Dienste Betreute insg. Einsatzorte im Landkreis 1 BRK Sozialstation Starnberg 79 Starnberg, Berg, Feldafing, Gilching, Pöcking, Tutzing, Weßling, Gauting 2 BRK Sozialstation Herrsching 38 Herrsching, Andechs, Seefeld, Wörthsee 3 BRK Sozialstation Gauting 81 Gauting, Krailling 4 Hilfsdienst Herrsching e.v. 49 Herrsching, Andechs 5 Ambulante Krankenpflege Tutzing e. V. 248 Tutzing, Starnberg, Feldafing, Pöcking, Berg 6 Sozialdienst Gilching e.v. 98 Gilching 7 Nachbarschaftshilfe Seefeld e.v. 70 Seefeld 8 Nachbarschaftshilfe Hechendorf e.v. 23 Seefeld 9 Nachbarschaftshilfe Wörthsee e.v. 42 Wörthsee 10 Sozialdienst Pöcking e.v. 32 Pöcking 11 Nachbarschaftshilfe Feldafing ggmbh 41 Feldafing, Pöcking 12 Nachbarschaftshilfe Inning e.v. 32 Inning, Herrsching, Andechs, Wörthsee 13 Nachbarschaftshilfe Weßling e.v. 28 Weßling 14 Ökum. Kranken- und Altenpflege Aufkirchen/Berg e.v. 36 Berg 15 Ambulante Pflege La Soeur Sourire 17 Starnberg, Pöcking, Berg 16 Ambulanter Pflegedienst Würmtal Anneliese Heckmair 46 Krailling, Gauting 17 Ambulanter Gesundheitsdienst Fünfseenland 23 Seefeld, Weßling, Wörthsee, Gilching, Herrsching, Andechs 18 Ambulante Krankenpflege Ulrike May 29 Gauting, Krailling 19 Ambulanter Pflegedienst Marion Günsel k.a. Feldafing, Starnberg, Pöcking, Gauting, Berg 20 Ambulante Kranken- und Altenpflege Dostyar & Kaniss GbR 19 Starnberg, Berg 21 Ambulanter Pflegedienst Irmi Riedel-Schleicher k.a. Berg 22 Ambulanter Pflegedienst P+M Pflege Peter Metz 46 Gilching, Gauting, Weßling Seite 10 von 67

11 außerhalb Private Pflegedienste Nr. Ambulante Dienste Betreute insg. Einsatzorte im Landkreis 23 Ambulanter Pflegedienst Leben mit Stil k.a. Starnberg 24 Rund-um-Service GmbH Beratung und Pflege 14 Starnberg, Pöcking, Tutzing, Weßling, Berg, Feldafing, Herrsching 25 Ambulante Krankenpflege und individuelle Seniorenbetreuung Maria Kubisch 8 Starnberg 26 Mobile Hauskrankenpflege Monika Thurner 91 Herrsching, Andechs, Inning, Seefeld, Wörthsee 27 Ambulante Kranken- und Altenpflege Christine Paul 15 Starnberg, Berg 28 ProVital Pflegedienst GmbH k. A. k. A. 29 Hand in Hand Betreuung und Pflege GmbH 37 Starnberg, Pöcking, Berg, Inning, Herrsching, Andechs, Seefeld, Tutzing 30 Intensivpflegedienst Zukunft GmbH k. A. k. A. Gesamt: 31 Caritas-Zentrum München West und Würmtal 22 Gauting, Krailling 32 Diakoniestation Gauting-Stockdorf-Planegg 6 Gauting, Krailling 33 INTAKT privater Pflegedienst GbR 8 Gauting, Krailling Gesamt: k. A. = es liegen keine Angaben vor Von den insgesamt 33 ambulanten Pflegediensten befinden sich 5 in Trägerschaft eines Wohlfahrtsverbandes, 11 in Trägerschaft von Nachbarschaftshilfen/Sozialen Diensten und 17 Dienste sind in privater Trägerschaft. Von den 28 im Landkreis Starnberg tätigen ambulanten Pflegediensten, die an der Befragung Mitte des Jahres 2012 teilgenommen haben, wurden zum Stichtag insgesamt Patienten versorgt. Die Nachbarschaftshilfen und Sozialen Dienste im Landkreis Starnberg leisteten mit 54,7 % den größten Anteil in der ambulanten Pflegeversorgung, wie nachfolgende Darstellung zeigt. Darstellung 2-4: Trägeranteil in der ambulanten Pflegeversorgung Träger Anzahl der betreuten Personen absolut In % Nachbarschaftshilfen / Soziale Dienste ,7 Private Pflegedienste ,6 Wohlfahrtsverbände (BRK, Caritas, Diakonie) ,7 gesamt % Seite 11 von 67

12 Die Auswertung der betreuten Personen nach deren Alter ergibt folgendes Bild. Von den insgesamt Betreuten sind lediglich 2,9 % jünger als 60 Jahre, 3,0 % sind im Alter zwischen 60 bis unter 65 Jahre und 4,8 % sind 65 bis unter 70 Jahre alt. Die Anzahl der 70- bis unter 75-jährigen Patienten beträgt 11,5 %, die der 80- bis unter 85-jährigen Betreuten 13,8 % und der 80- bis unter 85-jährigen Betreuten 19,3 %. Besonders nimmt der Anteil der hochbetagten Menschen zu. Der prozentuale Anteil der zwischen 85- bis unter 90-jährigen Patienten ist mit 25,1 % am Höchsten. Nahezu ein Drittel der betreuten Personen, nämlich 64,0 %, ist bereits über 80 Jahre alt. Darstellung 2-5 a: Zusammensetzung der betreuten Personen nach Alter zum Altersstufe Anzahl der betreuten Personen Jahre absolut in % Unter ,9 60 unter ,0 65 unter ,8 70 unter ,5 75 unter ,8 80 unter ,3 85 unter ,1 Über ,6 gesamt % 64,0 % %% Darstellung 2-5 b: Zusammensetzung der betreuten Personen nach Alter in % 19,6 % 2,9 % 3,0 % 4,8 % 11,5 % unter ,8 % ,1 % 19,3 % über 90 Seite 12 von 67

13 Seit dem werden die Leistungen der häuslichen Pflege von der Pflegeversicherung übernommen. Seitdem gibt es festgelegte Kriterien, ab welchem Ausmaß der Hilfebedürftigkeit ein Mensch nach dem Gesetz als pflegebedürftig anerkannt wird. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft bei jedem Antragsteller, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Nicht alle Klienten von ambulanten Diensten erfüllen die Anspruchsvoraussetzungen. Die folgende Abbildung zeigt, dass dies auch unter den Betreuten der ambulanten Dienste im Landkreis Starnberg der Fall ist. Darstellung 2-6: Pflegestufen der betreuten Personen Betreute im Landkreis Starnberg Pflegestufe absolut in Prozent , , , ,4 72,1 % Keine Pflegestufe (z.b. Leistungen nach SGB V) ,3 gesamt % Insgesamt sind nach den Angaben der ambulanten Dienste 72,1 % ihrer Betreuten als pflegebedürftig anerkannt (Pflegestufen 1 bis 3). Zusätzlich sind 1,6 % der Betreuten der sogenannten Pflegestufe 0 zugeordnet. Diese Personen weisen ebenfalls einen Pflegebedarf auf, der jedoch das Ausmaß der Pflegestufe 1 nicht erreicht. Nicht zur Gruppe der Pflegebedürftigen gehören die Hilfebedürftigen, die einen Anteil von 26,3 % der Betreuten ausmachen. Diese Gruppe benötigt entweder ausschließlich Hilfe im Bereich der Behandlungspflege, die nach dem SGB V abgerechnet wird und wofür die Krankenkassen Kostenträger sind, oder im hauswirtschaftlichen Bereich. Nach Angaben der ambulanten Dienste lag bei 19,7 % der Betreuten zum Stichtag eine dementielle Erkrankung und bei 3,8 % eine andere psychische Erkrankung vor. Darstellung 2-7: Anzahl der Betreuten mit Demenz und anderen psychischen Erkrankungen zum Betreute Anzahl absolut in % Betreute mit Demenz ,7 Betreute mit anderen psychischen Erkrankungen 49 3,8 Betreute gesamt % Seite 13 von 67

14 Lediglich 0,6 % der Betreuten hatten einen sogenannten Migrationshintergrund, wie nachfolgende Darstellung zeigt. Darstellung 2-8: Betreute mit Migrationshintergrund zum Betreute Anzahl absolut in % Menschen mit Migrationshintergrund 8 0,6 Betreute gesamt % Wie die Abbildung 2-9 präsentiert, gibt es neben der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung im Rahmen der Sozialen Pflegeversicherung ein weiteres breites Spektrum von Leistungen, das von den ambulanten Pflegediensten erbracht wird. Vor allem Verhinderungspflege, niedrigschwellige Betreuungsangebote, stundenweise Betreuung und zusätzliche hauswirtschaftliche Versorgung sowie Palliativpflege werden von einer Mehrheit der ambulanten Pflegedienste angeboten. Daneben werden auch Dienste wie Fahr- und Begleitdienste, Auslieferung von Mahlzeiten, Verleih von Pflegemitteln, Hospizarbeit, 24 Stunden Betreuung, Schulung ehrenamtlicher Helfer und Hauskrankenpflegekurse offeriert. Darstellung 2-9: Zusatzleistungen der ambulanten Pflegedienste Leistungsart Anzahl der ambulanten Pflegediensten, die diese Leistungen anbieten Verhinderungspflege 27 Hauswirtschaftliche Versorgung (ohne SGB XI) 19 Niedrigschwellige Betreuungsangebote ( 45 a SGB XI) Stundenweise Betreuung 20 Palliativpflege 17 Hospizarbeit 6 24 h Betreuung 5 Schulung ehrenamtlicher Helfer 9 Hauskrankenpflegekurse 6 Auslieferung von Mahlzeiten (Menüdienst) 12 Fahr- und Begleitdienste 13 Verleih von Pflegemitteln Seite 14 von 67

15 2.1.2 Bestandsaufnahme der teilstationären Altenpflegeeinrichtungen Als Ergänzung zur häuslichen Pflege unterstützt die Pflegeversicherung den Besuch einer teilstationären Einrichtung der Altenhilfe in Form der Tagespflege oder der Nachtpflege, um pflegende Angehörige zu entlasten oder die vollstationäre Pflege zu vermeiden. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück Bestandsaufnahmen der Tagespflege Tagespflegen sind teilstationäre Einrichtungen, die im Landkreis Starnberg durchwegs von Trägern betrieben werden, die auch ambulante Pflegeleistungen im häuslichen Bereich anbieten. Diese Organisationsform ist in Bayern sehr verbreitet und hat sich in der Praxis bewährt. Sogenannte eingestreute Tagespflegeplätze, die räumlich und organisatorisch in die vollstationären Altenpflegeeinrichtungen integriert sind, werden derzeit im Landkreis Starnberg nicht angeboten. Im Rahmen der Erstellung der 4. Pflegebedarfsfeststellung 2012 für den Landkreis Starnberg wurde Anfang des Jahres 2012 (Rücklauftermin ) eine Erhebung bei den fünf bestehenden Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis Starnberg durchgeführt. Die Beteiligung an der Befragung der Tagespflegen fiel mit einer Rücklaufquote von 100 % für den Landkreis Starnberg hervorragend aus. Am Stichtag der aktuellen Bestandsaufnahme zum waren im Landkreis Starnberg folgende Tagespflegeeinrichtungen in Betrieb: Darstellung 2-10: Tagespflegen im Landkreis Starnberg Nr. Tagespflege Träger in Betrieb seit 1 Tagespflege Gilching e.v. Sozialdienst Gilching e.v (Umzug 2009) 2 Tagespflege Weßling Nachbarschaftshilfe Weßling e.v Tagespflege Inning Nachbarschaftshilfe Inning e.v Tagespflege Seefeld Ambulanter Gesundheitsdienst Fünfseenland GmbH 5 Tagespflege im Ilse Kubaschewski Haus 2010 Ambulante Krankenpflege Tutzing e.v Die nachfolgende Landkreiskarte zeigt die örtliche Verteilung der Einrichtungen im Landkreis Starnberg: Seite 15 von 67

16 Darstellung 2-11: Sitz der Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis Starnberg Erklärung: Die Tagespflegeeinrichtung Nr. 6 in der Gemeinde Feldafing ist in Planung. Träger wird die Nachbarschaftshilfe Feldafing ggmbh. Die Bestandsaufnahme im Bereich der Tagespflege hat ergeben, dass im Landkreis Starnberg am insgesamt 50 Tagespflegeplätze zur Verfügung standen. Zu 72 % (36 Plätze) sind Nachbarschaftshilfen Träger der Tagespflegeeinrichtungen. Seite 16 von 67

17 Nachfolgende Übersicht zeigt, dass die Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis Starnberg, mit Ausnahme der Tagespflege in Seefeld, eine gute bis sehr gute Auslastung von % zum Stichtag aufweisen können. Darstellung 2-12: Anzahl der Tagespflegeplätze und Auslastung zum Tagespflege Tages plätze belegte Plätze Anzahl der Tagesgäste Auslastung zum in % Tagespflege Gilching Tagespflege Weßling Tagespflege Inning Tagespflege Seefeld Tagespflege im Ilse Kubaschewski Haus gesamt: Die bislang geringe Auslastung der Tagespflege Seefeld begründet sich unter anderem dadurch, dass diese Einrichtung zu den jüngeren im Landkreis Starnberg zählt und von den Gemeindebürgern noch nicht ausreichend angenommen scheint. Dagegen konnte die vor kurzem eröffnete Tagespflege im Ilse Kubaschewski Haus in Starnberg bereits am , einen Monat nach Eröffnung, eine Auslastung von 70 % verzeichnen und ist zum mit 90 % sehr gut belegt. Um eine möglichst präzise Aussage über den Auslastungsgrad des letzten Jahres zu erhalten, wurde die Durchschnittsbelegung in den Quartalen des Jahres 2011 abgefragt. Darstellung 2-13: Durchschnittliche Auslastung der Tagespflegen im Jahr 2011 Tagespflege Auslastung in % zum Stichtag Durchschnitt 2011 Tagespflege Gilching ,50 Tagespflege Weßling ,00 Tagespflege Inning ,00 Tagespflege Seefeld ,75 Tagespflege im Ilse Kubaschewski Haus Wie die folgende Abbildung zeigt, stellt die Bevölkerungsgruppe 80 Jahre und älter mit einem Anteilswert von 75,7 % die Mehrheit der Tagesgäste im Landkreis Starnberg dar. Seite 17 von 67

18 Darstellung 2-14 a: Altersstruktur der Tagesgäste zum Altersstufe Anzahl der Tagesgäste Jahre absolut in % Unter ,4 60 unter ,0 65 unter ,9 70 unter ,9 75 unter ,1 80 unter ,6 85 unter ,7 Über ,4 gesamt: % 75,7 % %%66 6%% % Darstellung 2-14 b: Altersstruktur der Tagesgäste in % 21,4 % 1,4 % 2,9 % 12,9 % 7,1 % unter ,7 % 18,6 % über 90 Für das Durchschnittsalter der Tagespflegegäste ergibt sich zum insgesamt ein Wert von 82,2 Jahren. Darstellung 2-15: Altersdurchschnitt der Tagesgäste Anzahl Tagespflege Anzahl der Tagesgäste Altersdurchschnitt in Jahren (gerundet) 1 Tagespflege Gilching e.v Tagespflege Weßling Tagespflege Inning Tagespflege Seefeld Tagespflege im Ilse Kubaschewski Haus 9 76 gesamt: 70 82,2 Seite 18 von 67

19 Die Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung eignet sich nicht nur für pflegebedürftige Menschen in den klassischen Pflegestufen 1-3. Dieses Betreuungsangebot kann auch eine große Hilfe für ältere Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen ohne Pflegestufe oder zusätzlichen Betreuungsbedarfen sein. Wie die Abbildung zeigt, sind unter den Tagespflegegästen im Landkreis Starnberg Menschen ohne eine Pflegestufe mit 7,14 % jedoch in der Minderheit. In einer ähnlich niedrigen Größenordnung bewegen sich die Pflegebedürftigen der Stufe 3 mit einem Anteilswert von rund 10 %. Die größte Gruppe stellen die Tagespflegegäste der Pflegestufe 2 mit 45,71 % dar, aber auch die Tagespflegegäste der Stufe 1 mit 37,14 % sind sehr stark vertreten. Darstellung 2-16: Tagespflegegäste nach Pflegestufen und zusätzlichen Betreuungsleistungen Tagespflege Tagesgäste Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufen Zusätzliche Betreuungsleistung keine ohne Grundbetrag 100 erhöht 200 Tagespflege Gilching e.v. Tagespflege Weßling Tagespflege Inning Tagespflege Seefeld Tagespflege im Ilse Kubaschewski Haus absolut: in %: 100 7,14 37,14 45,72 10,00 41,4 20,0 38,6 Darstellung 2-17: Tagespflegegäste nach Pflegestufen in % 10,0 % 7,14 % 45,72 % 37,14 % ohne Pflegestufe Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Seite 19 von 67

20 Ist der Pflegebedürftige in seiner Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt, z.b. bei demenzbedingten Ausfällen, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen, kann er dafür zusätzliche Betreuungsleistungen nach 45 b SGB XI erhalten. Anspruch auf diese Leistungen haben Pflegebedürftige der Pflegestufe 1, 2 und 3 sowie Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1 erreicht (ohne Pflegestufe). Wie nachfolgende Darstellung verdeutlicht, haben rund 59 % der Tagespflegegäste einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen, wobei 20 % der Tagespflegegäste den Grundbetrag von 100 und 39 % den erhöhten Betrag von 200 erhalten. Darstellung 2-18: Anteil zusätzlicher Betreuungsleistungen in % 39% 41% 20% ohne zusätzliche Betreuungsleistung Grundbetrag erhöhter Betrag 47 % der Tagespflegegäste finanziert die Kosten der Tagespflege ausschließlich aus den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ebenso groß, nämlich 47 %, ist der Anteil jener Tagespflegegäste, die die Kosten der Tagespflege aus den Leistungen der Pflegeversicherung und aus privatem Einkommen decken. Nur ein geringer Anteil (ca. 5 %) bezahlt die Kosten ausschließlich aus privatem Einkommen. Seite 20 von 67

21 Darstellung 2-19: Finanzierung der Tagespflege Tagespflegen Tagesgäste Kosten der Tagespflege werden gedeckt ausschließlich aus Leistungen des SGB XI aus Leistungen des SGB XI und privatem Einkommen ausschließlich aus privatem Einkommen sonstiges Tagespflege Gilching e.v Tagespflege Weßling Tagespflege Inning Tagespflege Seefeld Tagespflege im Ilse Kubaschewski Haus gesamt: (47,15 %) 33 (47,15 %) 3 (4,3 %) 1 (1,4 %) Die Tagespflegeeinrichtungen beschäftigten zum Stichtag insgesamt 33 hauptamtliche Dienstkräfte. In drei Tagespflegeeinrichtungen engagieren sich darüber hinaus 23 ehrenamtliche Landkreisbürger gegen keine oder nur eine geringe Aufwandsentschädigung, wie folgende Übersicht zeigt. Darstellung 2-20: Personal in den Tagespflegeeinrichtungen Tagespflege Anzahl der hauptamtlichen Personen (Voll- und Teilzeit) Anzahl der ehrenamtlichen Personen* Tagespflege Gilching e.v. 9 0 Tagespflege Weßling 1 10 Tagespflege Inning Tagespflege Seefeld 9 0 Tagespflege im Ilse Kubaschewski Haus 4 1 gesamt: * keine oder nur geringe Aufwandsentschädigung Seite 21 von 67

22 Bestandsaufnahme der Nachtpflege In der Nachtpflege ( 41 SGB XI) werden ältere Menschen zumeist in einem Zeitraum zwischen 18 und 7 Uhr täglich betreut. Dieses Angebot ist für Demenzkranke gedacht, die noch zu Hause leben und deren Angehörige durch eine störungsfreie Nachtruhe entlastet werden sollen. Meist ist die Nachtpflege an eine stationäre Einrichtung angegliedert, wodurch die pflegerisch qualifizierte Nachtwache sichergestellt wird. Nachtpflegeplätze bestehen im Landkreis Starnberg bisher nicht. Die Fachstelle für Senioren pflegt seit Jahren einen intensiven Kontakt mit den Trägern von Pflegeeinrichtungen, Betreuern und Institutionen, die täglich mit pflegebedürftigen Menschen zu tun haben. Ein entsprechender Bedarf an Nachtpflegeplätzen im Landkreis Starnberg ist bisher nicht an die Fachstelle für Senioren herangetragen worden. Erfahrungswerte aus anderen Regionen Oberbayerns, aber auch aus anderen Teilen der Bundesrepublik zeigen, dass die Nachfrage nach einem solchen Angebot verschwindend gering ist. Im Rahmen der 4. Pflegebedarfsfeststellung 2012 kann daher für den Landkreis Starnberg zum gegenwärtigen Zeitpunkt, ebenso wie bereits in der 3. Bedarfsfeststellung 2006, kein konkreter Bedarf an Nachtpflegeeinrichtungen festgestellt werden. Seite 22 von 67

23 Bestandsaufnahme der Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege bedeutet vorübergehende Pflege eines pflegebedürftigen Menschen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung für maximal vier Wochen im Jahr. Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Krankenhausaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor. Bei Kurzzeitpflege hat der Pflegebedürftige Anspruch auf entsprechende Leistungen der Pflegeversicherung gem. 42 SGB XI. Spezielle Einrichtungen, die ausnahmslos Kurzzeitpflegeplätze anbieten, gibt es im Landkreis Starnberg nicht. Kurzzeitpflege wird von den meisten vollstationären Altenpflegeeinrichtungen im Landkreis Starnberg in Form der sog. eingestreuten Kurzeitpflege angeboten. Eine Auflistung aller Pflegeheime mit dem Angebot der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze finden Sie nachfolgend. Darstellung 2-21: Bestand an Kurzzeitpflegeplätzen im Landkreis Starnberg zum Name der Einrichtung Stadt/Gemeinde Anzahl der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze 1 BRK Kreisaltenheim Garatshausen Feldafing keine 2 Rummelsberger Stift Starnberg Starnberg 2 3 Rummelsberger Stift Söcking Starnberg- Söcking 1 4 Malteserstift St. Josef Starnberg-Percha 2 5 BRK Seniorenhaus Gilching Gilching nach Bedarf 6 Urban-Dettmar-Haus Wörthsee- Steinebach 1 7 Seniorenstift Pilsensee Seefeld 10 8 Seniorenresidenz Haus am Pilsensee Herrsching- Widdersberg 9 Alternative Altenhilfe GmbH Herrsching- Breitbrunn keine 4 10 Johanniter-Haus Herrsching Herrsching Caritas Altenheim Marienstift Gauting keine 12 Caritas Altenheim Maria Eich Krailling 1 13 Alten- und Pflegeheim Waldsanatorium Krailling 2 gesamt: 37 Wie die Übersicht verdeutlicht, stehen mit Stand insgesamt 37 sogenannte eingestreute Kurzzeitpflegeplätze in den bestehenden vollstationären Altenpflegeeinrichtungen im Landkreis Starnberg zur Verfügung. Seite 23 von 67

24 2.1.3 Bestandsaufnahme der vollstationären Altenpflegeeinrichtungen Im Rahmen der Erstellung der 4. Pflegebedarfsfeststellung 2012 für den Landkreis Starnberg wurde Anfang des Jahres 2012 (Rücklauftermin ) eine Erhebung bei den dreizehn bestehenden vollstationären Altenpflegeeinrichtungen im Landkreis Starnberg durchgeführt. Alle Altenpflegeeinrichtungen im Landkreis beteiligten sich an der Umfrage. Folgende Altenpflegeeinrichtungen waren im Landkreis Starnberg am , dem Stichtag der Bestandsaufnahme, in Betrieb: Darstellung 2-22: Einrichtungen der vollstationären Altenpflege im Landkreis Starnberg zum BRK Kreisaltenheim Garatshausen BRK, Kreisverband Starnberg Feldafing 1 2 Rummelsberger Stift Starnberg Rummelsberger Dienste für Menschen im Alter 3 Rummelsberger Stift Söcking Rummelsberger Dienste für Menschen im Alter 4 Malteserstift St. Josef Valletta ggmbh (Malteser Deutschland) Starnberg 1 Name der Einrichtung Träger Stadt/Gemeinde Versorgungsregionen Starnberg- Söcking Starnberg- Percha 5 BRK Seniorenhaus Gilching BRK, Kreisverband Starnberg Gilching 2 6 Urban-Dettmar-Haus Altenwerk Marthashofen ggmbh Wörthsee- Steinebach 7 Seniorenstift Pilsensee Seniorenstift Pilsensee GmbH Seefeld 2 8 Seniorenresidenz Haus am Pilsensee STEMAG GmbH & Co.KG Herrsching- Widdersberg 9 Alternative Altenhilfe GmbH Alternative Altenhilfe GmbH Herrsching- Breitbrunn 10 Johanniter-Haus Herrsching Johanniter-Seniorenhäuser GmbH 11 Caritas Altenheim Marienstift Caritasverband der Erzdiözese München Freising e.v. 12 Caritas Altenheim Maria Eich Caritasverband der Erzdiözese München Freising e.v. 13 Alten- und Pflegeheim Waldsanatorium bei Planegg Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul München *Befragung vom und Heimaufsicht/FQA Starnberg Herrsching 2 Gauting 3 Krailling 3 Krailling 3 Die nachfolgende Landkreiskarte zeigt den Sitz der vollstationären Altenpflegeeinrichtungen in den drei Versorgungsregionen des Landkreises Starnberg: Seite 24 von 67

25 Darstellung 2-23: Sitz der vollstationären Altenpflegeeinrichtungen im Landkreis Starnberg Hinweis: Bei der Einrichtung Nr. 14 handelt es sich um die beiden ambulant betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige und demente Menschen im Ilse Kubaschewski Haus in Starnberg mit insgesamt 18 Wohnplätzen. Bei dieser Wohnform handelt es sich um eine ambulante Form des Zusammenlebens der pflegebedürftigen, dementen Bewohner. Bei einer Differenzierung der Wohnplatzangebote in den vollstationären Einrichtungen der Altenpflege zeigt sich, dass alle bestehenden Einrichtungen überwiegend über Pflegeplätze verfügen. Insgesamt standen im Landkreis Starnberg zum Stichtag Dauer- Pflegeplätze zur Verfügung. Die Gesamtzahl der Dauer-Pflegeplätze setzt sich aus 911 somatischen Pflegeplätzen und 169 sog. gerontopsychiatrischen Pflegeplätzen zusammen. Die Seite 25 von 67

26 gerontopsychiatrischen Pflegeplätze umfassen dabei sowohl die Anzahl der offenen als auch geschlossenen, beschützten gerontopsychiatrischen Plätze. Insgesamt machen die Pflegeplätze einen Anteil von 92,5 % aller zur Verfügung stehenden Heimplätze im Landkreis Starnberg aus. Darstellung 2-24: Anzahl der Pflegeplätze im Landkreis Starnberg zum Name der Einrichtung somatische Pflegeplätze Gesamtplätze gerontopsychiatrische Pflegeplätze Altenheimplätze BRK Kreisaltenheim Garatshausen Rummelsberger Stift Starnberg keine keine Rummelsberger Stift Söcking keine keine Malteserstift St. Josef keine keine BRK Seniorenhaus Gilching keine keine Urban-Dettmar-Haus keine keine Seniorenstift Pilsensee keine keine Seniorenresidenz Haus am Pilsensee 31 keine 31 keine Alternative Altenhilfe GmbH keine Johanniter-Haus Herrsching keine Caritas Altenheim Marienstift keine 19 Caritas Altenheim Maria Eich Alten- und Pflegeheim Waldsanatorium bei Planegg Anteil der Plätze absolut Anteil der Plätze in % ,0 14,5 7,5 Pflegeplätze gesamt: ,5 % Die Einrichtungen konnten 2010 ihre somatischen Pflegeplätze im Schnitt zu 91,81 % und ihre gerontopsychiatrischen Pflegeplätze zu 93,84 % auslasten. Im Jahr 2011 lag die durchschnittliche Auslastungsquote der Einrichtungen bei den somatischen Pflegeplätzen bei 90,68 % und bei den gerontopsychiatrischen Pflegeplätzen bei 95,24 %. Seite 26 von 67

27 Darstellung 2-25: Auslastung der vollstationären Pflegeplätze in den Jahren 2010 und 2011 Auslastung 2010 in % Auslastung 2011 in % Name der Einrichtung somatische Pflegeplätze gerontopsychiatrische Pflegeplätze somatische Pflegeplätze gerontopsychiatrische Pflegeplätze BRK Kreisaltenheim Garatshausen 91,42 92,02 76,60 92,59 Rummelsberger Stift Starnberg 80,00 98,00 93,50 99,00 Rummelsberger Stift Söcking 92,00 keine vorhanden 92,00 keine vorhanden Malteserstift St. Josef 98,00 keine vorhanden 98,00 keine vorhanden BRK Seniorenhaus Gilching 95,76 keine vorhanden 95,69 keine vorhanden Urban-Dettmar-Haus 99,25 keine vorhanden 98,80 keine vorhanden Seniorenstift Pilsensee 76,00 keine vorhanden 72,00 keine vorhanden Seniorenresidenz Haus am Pilsensee keine vorhanden k.a. keine vorhanden 96,00 Alternative Altenhilfe GmbH 95,00 keine vorhanden 95,00 keine vorhanden Johanniter-Haus Herrsching 91,50 91,50 93,38 93,38 Caritas Altenheim Marienstift 90,98 keine vorhanden 82,50 keine vorhanden Caritas Altenheim Maria Eich 100,00 k.a. 100,00 k.a. Alten- und Pflegeheim Waldsanatorium bei Planegg k.a. keine vorhanden k.a. keine vorhanden Durchschnittliche Auslastung 91,81 93,84 90,68 95,24 k.a. = Keine Angaben Darstellung 2-26 a: Altersstruktur der Bewohner in Altenpflegeeinrichtungen zum Altersstufe Anzahl der Bewohner Jahre absolut in % unter ,7 60 unter ,2 65 unter ,7 70 unter ,6 75 unter ,3 80 unter ,9 85 unter ,0 über ,6 gesamt: % 78,5 % Seite 27 von 67

28 Darstellung 2-26 b: Altersstruktur der Bewohner in Altenpflegeeinrichtungen in % unter 60 30,6 % 0,7 % 1,2 % 3,7 % 5,6 % 10,3 % ,0 % 15,9 % über 90 Wie die vorstehende Abbildung zeigt, stellt die Bevölkerungsgruppe 80 Jahre und älter mit einem Anteil von 78,5 % die Mehrheit der Bewohner in den stationären Altenpflegeeinrichtungen im Landkreis Starnberg. Nur 0,7 % der Bewohner sind unter 60 Jahre alt. Ebenso gering ist der Anteil der 65 jährigen bis unter 70 jährigen Bewohner mit 1,2 % und der 70 jährigen bis unter 75 jährigen Bewohner mit 5,6 %. Die Gruppe der über 75 bis unter 80jährigen Bewohner ist mit einem Anteil von 10,3 % vertreten. Die größte Altersgruppe ist mit einem Anteil von 32,0 % über 85 Jahre bis unter 90 Jahre alt, gefolgt von den über 90-Jährigen mit 30,6 %. Betrachtet man die Bewohner entsprechend ihrem besonderen Betreuungsbedarf, ergibt sich folgendes Bild. Darstellung 2-27: Bewohner mit besonderem Betreuungsbedarf zum Bewohner mit besonderem Betreuungsbedarf Anzahl absolut in % Bewohner mit Demenz ,4 Bewohner mit anderen psychischen Erkrankungen ,8 Bewohner ohne besonderen Betreuungsbedarf ,8 Bewohner gesamt zum % Von den insgesamt Bewohnern, die zum Stichtag betreut wurden, wiesen 53,4 % eine demenziellen Erkrankung und 10,8 % andere psychische Erkrankungen auf. Dieser Personenkreis stellt aufgrund seines gerontopsychiatrischen und psychischen Krankheitsbildes besondere Anforderungen an die Pflege und Betreuung. Seite 28 von 67

29 Nach Angaben der Altenpflegeeinrichtungen stellt sich der derzeitige Anteil der Bewohner mit Migrationshintergrund mit einem Anteil von 1,4 % als gering dar, wie nachfolgende Abbildung zeigt. Darstellung 2-28: Bewohner mit Migrationshintergrund zum Bewohner in Altenpflegeeinrichtungen Anzahl absolut in % Menschen mit Migrationshintergrund 14 1,4 % Bewohner gesamt zum % Die nachfolgende Abbildung gibt eine Übersicht über die prozentuale Verteilung der pflegebedürftigen Bewohner auf die Pflegestufen des SGB XI. Wie die Tabelle zeigt, beträgt der Anteil der Bewohner in Pflegestufe 3 mit außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand, die als sog. Härtefälle anerkannt sind, lediglich 0,51 %. Hierunter fallen Apalliker mit schwerster Gehirnschädigung oder Menschen mit schwerer Demenz. Rund 23,23 % der Bewohner in den Altenpflegeeinrichtungen sind der Pflegestufe 3, 33,37 % der Stufe 2 und 33,46 % der Stufe 1 zugeordnet. Darstellung 2-29: Pflegestufen der Bewohner in Prozent zum Name der Einrichtung Bewohner in Pflegestufen in % Pflegestufe 1 (erheblich pflegebedürftig) Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 (schwerpflegebedürftig) (schwerstpflegebedürftig) Pflegestufe 3a* (Härtefall) BRK Kreisaltenheim Garatshausen 32,0 48,0 20,0 0,0 Rummelsberger Stift Starnberg 44,0 27,0 29,0 0,0 Rummelsberger Stift Söcking 41,3 40,0 16,0 3,5 Malteserstift St. Josef 39,26 37,77 10,37 0,74 BRK Seniorenhaus Gilching 25,20 43,40 29,0 0,48 Urban-Dettmar-Haus 26,0 20,0 54,0 0,0 Seniorenstift Pilsensee k.a. k.a. k.a. k.a. Seniorenresidenz Haus am Pilsensee k-a. k.a. k.a. k.a. Alternative Altenhilfe GmbH 41,38 37,93 20,68 0,0 Johanniter-Haus Herrsching 37,0 48,0 15,0 0,0 Caritas Altenheim Marienstift 22,84 29,23 25,75 0,93 Caritas Altenheim Maria Eich 32,26 22,58 13,55 0,0 Alten- und Pflegeheim Waldsanatorium bei Planegg 26,9 13,2 22,2 0,0 Gesamt: 33,46 33,37 23,23 0,51 Seite 29 von 67

30 * Pflegestufe 3a = Härtefallregelung: Für schwerstpflegebedürftige Menschen, zum Beispiel bei Apallikern und schwerer Demenz, die als Härtefall anerkannt sind. k.a. = keine Angaben Vergleich der ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen Vergleicht man die Anteile der verschiedenen Altersgruppen zwischen ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeleistungen im Landkreis Starnberg, werden Unterschiede sichtbar. Darstellung 2-30 a: Altersstruktur der Kunden im Vergleich Altersstufe ambulanten Pflegediensten Altersstruktur der Kunden bei den teilstationären Tagespflegen vollstationären Altenpflegeeinrichtungen Jahre absolut in % absolut in % absolut in % unter ,9 1 1,4 7 0,7 60 unter ,0 0 0,0 13 1,2 65 unter ,8 36,0 2 2,9 24,3 39 3,7 21,5 70 unter , ,9 58 5,6 75 unter ,8 5 7, ,3 80 unter , , ,9 85 unter ,1 64, ,7 75, ,0 78,5 über , , ,6 gesamt: % % % Darstellung 2-30 b: Altersstruktur der Kunden im Vergleich 19,6 % 2,9 % 3,0 % 4,8 % 11,5 % 21,4 % 1,4 % 0,0 % 2,9 % 12,9 % 7,1 % 30,6 % 0,7 % 1,2 % 3,7 % 5,6 % 10,3 % 25,1 % 19,3 % 13,8 % 35,7 % 18,6 % 32,0 % 15,9 % ambulant teilstationär vollstationär unter über 90 Im ambulanten Bereich ist der Anteil der unter 60jährigen Betreuten mit 2,9 % am Höchsten. Bei den Tagespflegegästen sind lediglich 1,4 % und bei den stationären Altenpflegeeinrichtungen 0,7 % unter 60 Jahre alt. Erwartungsgemäß ist bei der Altersverteilung der Seite 30 von 67

31 Betreuten der Anteil der unter 80jährigen Betreuten bei den ambulanten Pflegediensten höher als bei den stationären Einrichtungen. Bei den Tagespflegen sind 24,3 % der Gäste unter 80 Jahre alt und bei den vollstationären Altenpflegeeinrichtungen lediglich 21,5 %. Dagegen stellen in den stationären Altenpflegeeinrichtungen die über 80jährigen Bewohner den höchsten Anteil mit 78,5 %. Im Vergleich hierzu liegt der Anteil bei den Betreuten der ambulanten Pflegedienste bei 64 % und bei den Tagespflegeeinrichtungen bei 75,7 %. Besonders deutlich wird der Vergleich in der Betreuung und Pflege der hochbetagten Bürger. Hier liegt der Anteil der über 90jährigen Betreuten in den Altenpflegeheimen bei 30,6 % und bei den ambulanten Pflegediensten nur noch bei 19,6 %. Es zeigt sich, dass die Chance, im häuslichen Wohnbereich zu verbleiben, mit zunehmendem Alter geringer wird. Einen wichtigen Beitrag hierzu leisten die Tagespflegeeinrichtungen als Ergänzung zur ambulanten, häuslichen Pflege. Immerhin sind 21,4 % der Tagespflegegäste über 90 Jahre alt. Auch der Vergleich der Pflegestufen der ambulant gepflegten Personen, der Tagespflegegäste und der Heimbewohner zeigt große Unterschiede. Nicht unerwartet wird deutlich, dass in den vollstationären Einrichtungen mehr Menschen mit einer hohen Pflegebedürftigkeit leben. Über 57 % der dort lebenden Bewohner haben bereits die Pflegestufe 2 oder 3; bei den ambulanten Diensten sind dies lediglich 32,4 %. Bei den ambulant Betreuten haben fast 40 % die Pflegestufe 1. Dagegen liegt der Anteil der Bewohner mit Pflegestufe 1 bei den vollstationären Altenpflegeeinrichtungen bei rund 34 %. Darstellung 2-31: Pflegestufen der Kunden im Vergleich ambulante Pflegedienste teilstationäre Tagespflegen vollstationäre Altenpflegeeinrichtungen Pflegestufe in % in % in % keine 26,3 7, , ,7 37,14 33, ,0 45,72 33,37 3 (incl. 3a) 7,4 32,4 10,0 55,72 23,74 57,11 gesamt Einen wichtigen Beitrag, dass schwerpflegebedürftige Bürger möglichst lange in ihrem häuslichen Umfeld bleiben können, leisten auch in diesem Vergleich die Tagespflegeeinrichtungen. Nahezu 46 % der Tagespflegegäste haben die Pflegestufe 2 und immerhin 10 % die Pflegestufe 3. Seite 31 von 67

32 2.2. Demographische Entwicklung im Landkreis Starnberg Die demographische Entwicklung im Landkreis Starnberg hat eine entscheidende Bedeutung für die Ermittlung des Bedarfs im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich der Altenpflege. Sie bildet eine wesentliche Grundlage für die Bedarfsberechnung der notwendigen ambulanten Dienste und teil- und vollstationären Pflegeplätze in den verschiedenen Diensten und Einrichtungen. Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung sind jedoch von vielfältigen Unwägbarkeiten bestimmt und können daher nur einen groben Orientierungsrahmen für den zukünftigen Bedarf geben Bevölkerungsentwicklung Eine längere Lebenserwartung und eine abnehmende Geburtenzahl werden auch im Landkreis Starnberg die Bevölkerungsentwicklung in den nächsten Jahren nachhaltig prägen. Nach der Bevölkerungsvorausberechnung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung 2011 wird die Zahl der über 75-Jährigen im Landkreis Starnberg bis zum Jahr 2029 um 60,50 % steigen: Darstellung 2-32 a: Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Starnberg Altersgruppen Jahr Einwohner unter bis 40 bis und älter gesamt unter 40 unter 60 bis unter (9,15 %) (9,61 %) (11,55 %) (13,23 %) (13,88 %) (14,02 %) Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, München 2011, Genesis Bevölkerungsvorausberechnung: Kreis, Bevölkerung, Altersgruppen, Stichtag und eigene Berechnung Wie aus Darstellungen 2-32 a und b ersichtlich ist, zeigt die Bevölkerungsvorausberechnung für den Landkreis Starnberg eine geringfügige Abnahme der jüngeren Generationen bei einer gleichzeitig starken Zunahme der Bevölkerung über 75 Jahren: von (2009) auf (2029). Dabei gehört der Landkreis Starnberg nach den Bevölkerungsprognosen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung in Oberbayern zu den Seite 32 von 67

33 Landkreisen, die in den Jahren aufgrund von Zuwanderungen mit einem Bevölkerungswachstum rechnen können. Darstellung 2-32 b: Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Starnberg ,0 40,0 35,0 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0, unter bis unter bis unter bis unter und älter Im Landkreis Starnberg lag die Zahl der Lebendgeburten pro Einwohner im Jahr 2010 bei 7,9, in Oberbayern bei 9,3 und in Bayern bei 8,4. Der Gemeindevergleich zeigt, dass in den meisten Gemeinden des Landkreises Starnberg die Zahl der Lebendgeburten in etwa so hoch ist wie der landkreisweite Durchschnittswert von 7,9 pro Einwohner. Nur wenige Gemeinden unterschreiten diesen Wert. Die Gemeinde Andechs liegt mit einem Wert von 11,2 sogar deutlich über dem landkreisweiten Durchschnitt. Darstellung 2-33: Lebendgeborene pro der Bevölkerung im Jahr 2010 Lebendgeborene pro 1000 der Bevölkerung 12 11, ,4 9,3 7,9 6,2 6,4 8,1 8,5 7,8 9,3 6,5 8,0 7,7 8,4 7,3 6,7 7, Quelle: Eigene Berechnungen nach den Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung Statistische Berichte Kennziffer A I 1-1 j 2010: Bevölkerungsstand und Bewegung in den Gemeinden Bayerns Stand: Seite 33 von 67

34 Die nächste Abbildung 2-34 zeigt die Entwicklung der Lebendgeburten für den Landkreis Starnberg seit 1995 einschließlich einer Prognose bis zum Jahr Wie in den meisten Gebieten Deutschlands ist auch im Landkreis Starnberg ein Rückgang der Geburtenzahlen festzustellen. Ab dem Jahr 2011 sinken die Geburtenzahlen im Landkreis Starnberg bis zum Jahr 2015 kontinuierlich ab, um dann von 2016 bis zum Jahr 2020 geringfügig auf 965 Lebendgeburten zu steigen. Im Jahr 2030 liegt die prognostizierte Geburtenzahl auf einem Tiefstand von 935 Lebendgeburten. Darstellung 2-34: Entwicklung der Geburtenzahlen im Landkreis von Anzahl Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Datenbank Genesis: Bevölkerung -> Statistik der Geburten -> Lebendgeborene Gemeinde Geschlecht Jahre und Sonderauswertung Vorausberechnung In der darauffolgenden Darstellung 2-35 zur Entwicklung der Sterbefälle im Landkreis Starnberg wird deutlich, dass aufgrund des steigenden Anteils älterer Menschen es in den kommenden Jahren - trotz der steigenden Lebenserwartung und besseren medizinischen Versorgung - zu einer kontinuierlichen Zunahme der Sterbefälle kommen wird. Seite 34 von 67

35 Darstellung 2-35: Entwicklung der Sterbefälle im Landkreis Starnberg von Anzahl Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Datenbank Genesis: Bevölkerung -> Statistik der Sterbefälle -> Gestorbene, Geschlecht Gemeinde Jahre und Sonderauswertung Vorausberechnung Die Abbildung zum Natalitätssaldo im Landkreis Starnberg zeigt, wie sich die Anzahl der Geburten und Sterbefälle zueinander verhält. Der Natalitätssaldo weist also das Verhältnis bzw. den Überschuss oder das Defizit von Geburten bzw. Sterbefällen aus. Darstellung 2-36: Natalitätssaldo im Landkreis Starnberg von 1995 bis 2030 Anzahl Quelle: Eigene Berechnung nach Daten des Bayerisches Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung Datenbank Genesis: Bevölkerung -> Statistik der Geburten und Statistik der Sterbefälle und Sonderauswertung Vorausberechnung Seite 35 von 67

36 Auffällig im Landkreis Starnberg sind die großen Schwankungen von 1995 bis Von 2009 bis 2011 gibt es vergleichsweise nur noch geringe Abweichungen. Laut Prognose ist allerdings ab 2012 mit einem deutlichen und kontinuierlichen Anstieg des Geburtendefizits zu rechnen. Die wenigen Geburten können dann den Bevölkerungsbestand nicht mehr sichern. In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass die Vorausberechnungen bis 2030 lediglich eine ungefähre Darstellung der Entwicklung erlauben und von anderen nicht berechenbaren Faktoren beeinflusst werden können. Während sich beim Natalitätssaldo für den Landkreis Starnberg ähnliche Entwicklungen aufzeigen lassen, wie in den meisten Gebieten Deutschlands, kann man bei den Wanderungssalden positive Entwicklungen erkennen. Beim Wanderungssaldo wird der Überschuss bzw. das Defizit dargestellt, welches sich aus dem Verhältnis der Zu- und Fortzüge ergibt. Von 2000 bis 2001 profitierte der Landkreis von einem extrem hohen Wanderungsüberschuss, der jedoch seit 2002 deutlich abnimmt ergab sich sogar ein leichtes Defizit. In den letzten Jahren, von 2008 bis 2010, lag der jährliche Zugewinn bei ca. 400 Personen. Nach wie vor ziehen also in den Landkreis mehr Personen als fortziehen, was sich auf den Bevölkerungsbestand positiv auswirkt. Darstellung 2-37: Wanderungssaldo im Landkreis Starnberg Anzahl Quelle: Eigene Berechnungen nach den Daten des Bayerisches Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung Datenbank Genesis: Bevölkerung -> Wanderungsstatistik -> Wanderungen über Kreisgrenzen Seite 36 von 67

37 2.2.2 Entwicklung der Pflegebedürftigkeit Im Dezember 2009 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 2,34 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. In Bayern erhielten nach Bericht des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung Ende des Jahres Personen Leistungen der Pflegeversicherung. Ein Vergleich, in welchem Maße Leistungen der Pflegeversicherung von pflegebedürftigen Personen in Anspruch genommen wurden, ist bundesweit möglich. Darstellung 2-38: Vergleich Pflegeleistungen 2009 Deutschland - Bayern - Oberbayern Landkreis Starnberg - 60 Jahre und älter Deutschland 25,8 % 33,3 % 40,9 % Pflegegeld Bayern Oberbayern 25,0 % 26,6 % 39,3 % 35,7 % 37,1 % 36,3 % ambulante Pflege (Sachleistung) Landkreis Starnberg 34,4 % 31,5 % 34,1 % vollstationäre Dauerpflege Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Statistische Berichte, Kennziffer: K VIII 3 2j Titel: Pflegeeinrichtungen, ambulante sowie stationäre und Pflegegeldempfänger in Bayern. 15. bzw. 31 Dezember 2009 und Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik In der Darstellung 2-38 bezieht sich der Leistungsvergleich auf die Altersgruppe der Pflegebedürftigen, die 60 Jahre und älter sind. Nicht berücksichtigt wurden bei diesem Vergleich die Zahl der Personen, die Kurzzeitpflege und teilstationäre Pflege in Anspruch genommen haben, da diese in der Regel auch Pflegegeld oder ambulante Pflege erhalten. Interessant in diesem Zusammenhang ist ein statistischer Vergleich für die Region Oberbayern, der die Anzahl der Leistungsempfänger der Pflegeversicherung pro Einwohner im Vergleich von 20 Landkreisen zeigt. Die nachfolgende Darstellung verdeutlicht, dass die Leistungsempfängerdichte im Landkreis Starnberg von 23 je Einwohner im vergleichbaren Rahmen der Werte anderer Landkreise liegt. Seite 37 von 67

38 Darstellung 2-39: SGB XI Leistungsempfänger je Einwohner Vergleich Oberbayern Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Statistische Berichte, Kennziffer: K VIII 3 2j Titel: Pflegeeinrichtungen, ambulante sowie stationäre und Pflegegeldempfänger in Bayern. 15. bzw. 31 Dezember Konkret gab es zum 15. bzw im Landkreis Starnberg Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhielten, wie nachfolgende Tabelle zeigt. Darstellung 2-40: Pflegeleistungen Landkreis Starnberg im Vergleich mit Oberbayern Dezember 2009 Pflegeleistungen Landkreis Starnberg Oberbayern absolut in % absolut in % ambulante Pflege , ,1 Pflegegeld ,6 67,9 % ,3 66,4 % teilstationäre Pflege 28 0, ,1 vollstationäre Pflege , ,5 gesamt % % Quelle: Bay. Landesamt: Statistische Berichte Kennziffer KVIII 3 2j 2009 Pflegeeinrichtungen und Pflegegeldempfänger in Bayern S. 56, 60, 61 Im dargestellten Vergleich mit dem Regierungsbezirk Oberbayern wird deutlich, dass die ambulanten Pflegeleistungen im häuslichen Bereich (Pflegegeld und ambulante Pflege) mit insgesamt rund 68 % im Landkreis Starnberg häufiger nachgefragt werden als im gesamten Seite 38 von 67

39 Oberbayern (66,4 %). Darüber hinaus wird deutlich, dass im Landkreis der Anteil der Pflege durch die ambulanten Pflegedienste mit 28,3 % um ca. 4 % höher ist als in Oberbayern. Im Landkreis Starnberg ist nach wie vor eine deutliche Präferenz hinsichtlich der ambulanten Versorgung festzustellen. Vergleicht man die Auswertungen der Pflegeleistungen aus der 3. Bedarfsfeststellung 2006, bei der die Zahlen aus dem Jahre 2003 zugrunde gelegt wurden, mit den aktuell vorliegenden Daten aus dem Jahr 2009, ergibt sich folgendes Bild. Darstellung 2-41: Vergleich der Pflegeleistungen im Landkreis Starnberg in den Jahren 2003 und % 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% 43,20% 39,60% 28,90% 27,10% 28,30% 0,80% 0,90% ,20% ambulante Pflege Pflegegeld teilstationäre Pflege vollstationäre Pflege Wie vorstehende Darstellung zeigt, wurden im Jahr 2003 die pflegebedürftigen Menschen noch überwiegend mit 43,2 % von den Angehörigen bzw. durch das familiäre Umfeld (Pflegegeld) gepflegt. Im Jahr 2009 nahmen nur noch 39,6 % Pflegegeld in Anspruch. 28,3 % der Pflegebedürftigen erhielten im Jahr 2009 (2003: 28,9 %) Sachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst und 31,2 % waren in vollstationärer Dauerpflege (2003: 27,1 %). Demnach ist der Anteil der vollstationären Pflegeleistung im Vergleich zu 2003 um rund 4 % gestiegen. Der für die Pflegebedarfsfeststellung bedeutsame Anteil der über 65jährigen Bürger weist im Landkreis Starnberg in den Jahren 2009 bis 2029 eine deutliche Zunahme auf. Folgende Darstellung zeigt jeweils den Jugend- und Altenquotienten des Landkreises Starnberg von 2009 und 2029 im Vergleich mit dem Freistaat Bayern und dem Regierungsbezirk Oberbayern. Dabei beschreibt der sog. Jugendquotient das Verhältnis der unter 20-Jährigen zu den 20- bis unter 65-jährigen Bürger in % und der Altenquotient das Verhältnis der 65-Jährigen und Älteren zu den 20- bis unter 65-Jährigen in %. Seite 39 von 67

40 Darstellung 2-42 a: Vergleich Jugend- und Altenquotient 2009 und 2029 Bevölkerung Bevölkerung Jugend- quotient Jugendquotient Altenquotient Alten- quotient Bayern ,5 % 29,9 % 32,3 % 45,0 % Oberbayern ,6 % 30,3 % 30,8 % 39,9 % LKR Starnberg ,2 % 32,5 % 38,5 % 48,5 % Jugendquotient = Verhältnis der unter 20-jährigen zu den 20 bis unter 65-jährigen in %. Altenquotient = Verhältnis der 65-jährigen und Älteren zu den 20 bis unter 65-jährigen in %. Darstellung 2-42 b: Vergleich Jugend- und Altenquotient 2009 und ,5 39,9 45, ,5 31,6 35,2 30,3 32,5 29,9 32,3 30,8 38,5 Bayern Oberbayern 10 0 LK Starnberg Wie die Darstellungen 2-42 a und b verdeutlichen, ist der Altenquotient des Landkreises Starnberg mit 38,5 % bereits im Jahr 2009 höher als im Freistaat Bayern, der bei 32,3 % liegt und im Regierungsbezirk Oberbayern bei 30,8 %. Im Jahr 2029 steigt der Altenquotient in Bayern und Oberbayern prozentual markant auf 45,0 % und 39,9 % an. Am Höchsten ist der Altenquotient jedoch auch bei diesem Vergleich mit 48,5 % im Landkreis Starnberg. Nachfolgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Altersgruppen der über 65-Jährigen bis ins hohe Alter von 90 Jahren und älter im Landkreis Starnberg in den Jahren 2010 bis Seite 40 von 67

41 Darstellung 2-43: Bevölkerungsentwicklung der über 65-Jährigen 2010 bis 2029 Jahr Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 90 Jahre und älter Gesamt Quelle: Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Prognose 2010 bis 2029: Tabelle 188 Insgesamt macht die Übersicht der Bevölkerungsvorausberechnungen in den Altersgruppen der über 65-Jährigen bis der über 90-Jährigen deutlich, dass in allen entsprechenden Altersgruppen mit einer teilweise erheblichen Zunahme im Landkreis Starnberg bis zum Jahr 2029 zu rechnen ist. Besonders fällt auf, dass sich die Anzahl der über 90-Jährigen in den Jahren 2010 bis 2029 von Personen auf Bürger mehr als verdoppeln wird. Durch den immer höheren Bevölkerungsanteil von sehr hochbetagten Menschen steigt auch die Anzahl der Menschen, die pflegebedürftig werden und/oder an Demenz erkranken. Als pflegebedürftig werden Personen erfasst, die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten. Derzeit (2012) wird die Anzahl der Demenzkranken in Deutschland von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.v. mit knapp 1,4 Millionen beziffert. Diese Zahl wird sich nach Angaben der Alzheimer Gesellschaft e.v. im Jahre 2050 mehr als verdoppeln. Das hohe Alter ist auch der entscheidende Risikofaktor für das Auftreten von Demenzerkrankungen. Die Zahl der Demenzkranken in Deutschland wird jedoch von der amtlichen Statistik nicht erfasst. Sie kann nur mit Hilfe von Prävalenzzahlen geschätzt werden. Die Prävalenz bezeichnet den Bevölkerungsanteil, der zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer bestimmten Krankheit leidet. Prävalenzraten werden durch wissenschaftliche Feldstudien ermittelt. Nach den Prävalenzzahlen von Dr. Horst Bickel (Psychiatrische Klinik und Poliklinik der TU München) leiden in etwa 1,2 % der Jährigen, 2,8 % der Jährigen, 6 % der Jährigen sowie 13,3 % der Jährigen, 23,9 % der Jährigen und 34,6 % der über 90-jährigen Menschen an einer Demenzerkrankung. Darstellung 2-44: Prävalenzraten dementieller Erkrankungen nach Altersgruppen Alter Prävalenzrate Alter Prävalenzrate ,2 % 2,8 % 6,0 % ,3 % 23,9 % 34,6 % Quelle: Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Prävalenzraten von Dr. Horst Bickel 2008 Seite 41 von 67

42 Nachdem aufgrund der Bevölkerungsvorausberechnung davon auszugehen ist, dass im Landkreis Starnberg die Zahl der über 65- bis über 90-jährigen Bürger (siehe Darstellung 2-43) steigen wird, ist zu erwarten, dass die Anzahl der Menschen mit dementieller Erkrankung im Landkreis bis in das Jahr 2029 ebenfalls zunehmen wird, wie nachfolgende Abbildung und Berechnung belegt. Danach wird der Anteil der demenzerkrankten Menschen im Landkreis in den Jahren 2010 bis 2029 von auf Personen zunehmen. Das wäre eine Steigerung bis in das Jahr 2029 um 63,26 %. Darstellung 2-45: Berechnung Anteil der Menschen mit Demenz nach Alter und Jahr (Prognose) Jahr Jahre Demenzberechnung nach den Prävalenzraten von Dr. Horst Bickel Jahre Jahre Jahre Jahre 90 Jahre und älter 1,2 % 2,8 % 6,0 % 13,3 % 23,9 % 34,6 % Gesamt Anteil Demenzkranke Anteil Demenzkranke Anteil Demenzkranke Anteil Demenzkranke Anteil Demenzkranke Quelle: Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Prognose 2010 bis 2029: Tabelle 188; Anteil Demenzkranke: Eigenberechnung nach Prävalenzrate von Dr. Horst Bickel Demenzerkrankungen führen zum Abbau geistiger Fähigkeiten (Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Denkvermögen) und oftmals auch zu schwierigen Verhaltensweisen (Verhaltensstörungen, Aggressivität, Inkontinenz). Mit fortschreitender Demenz wird auch die Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung wahrscheinlicher, da die Angehörigen mit der entsprechenden Rundum-Pflege und Betreuung großen Belastungen ausgesetzt sind. Nach Horst Bickel stellt eine Demenz die wichtigste Ursache von Pflegebedürftigkeit und für den Eintritt in ein Heim dar. Ca % aller Menschen mit fortgeschrittener Demenz verbringen ihre letzte Lebenszeit in einer Pflegeeinrichtung; nur durchschnittlich ein Viertel kann bis zum Lebensende zu Hause versorgt werden. In den letzten Jahren hat in den Seite 42 von 67

43 stationären Pflegeeinrichtungen der Anteil dementer Heimbewohner stetig zugenommen. Nach dem 2. Bericht des Sozialministeriums zur sozialen Lage in Bayern (Stand: ) leiden bereits zwei Drittel der Heimbewohner/innen (ca. 60 %) an Demenz. Diese Zahlen decken sich mit der Befragung der vollstationären Altenpflegeeinrichtungen im Landkreis Starnberg, die im Rahmen der Erstellung der 4. Pflegebedarfsfeststellung 2012 Anfang des Jahres 2012 (Rücklauftermin ) bei den dreizehn bestehenden vollstationären Altenpflegeeinrichtungen durchgeführt wurde. Nach Angaben der befragten vollstationären Einrichtungen sind ca. 53,4 % der Bewohner an Demenz erkrankt und 10,8 % leiden an anderen psychischen Erkrankungen. Seite 43 von 67

44 2.3. Bedarfsfeststellung für den Landkreis Starnberg Bedarfsermittlung für den Bereich der ambulanten Pflege Seit Inkrafttreten der Pflegeversicherung hat sich die Zahl der Pflegedienste im Landkreis Starnberg deutlich erhöht. Diese Erhöhung resultiert aus der stark angestiegenen Zahl von privaten Pflegediensten in den Jahren 1995 bis Seit 2006 hat die Zunahme von neuen Pflegediensten allerdings deutlich nachgelassen. Gegenüber der letzten Bestandsaufnahme in der 3. Bedarfsfeststellung des Landkreises Starnberg 2006 ist aufgrund von Tod bzw. Wegzug der jeweiligen Inhaber die Zahl der ambulanten Dienste von 35 auf 33 Dienste, die regelmäßig im Landkreis Starnberg tätig sind, geringfügig zurückgegangen. Die hohe Dichte von Pflegediensten im Landkreis Starnberg zeigt sich nach wie vor im Vergleich mit den anderen Landkreisen in Oberbayern. Darstellung 2-46: ambulant betreute Pflegebedürftige je 1000 Einwohner - Oberbayern Quelle: Bay. Landesamt: Statistische Berichte Kennziffer KVIII 3 2j 2009 Pflegeeinrichtungen und Pflegegeldempfänger in Bayern Im Vergleich mit Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern bewegt sich der Landkreis Starnberg im Mittelfeld der ambulanten Versorgungsdichte. Dies lässt sich jedoch dadurch begründen, dass die sog. Überalterung der Bevölkerung in vielen Bezirken (siehe z.b. Niederbayern) und Landkreisen in Bayern weit mehr fortgeschritten ist als im Landkreis Starnberg. Seite 44 von 67

Pflege im Jahr 2007. Pflege

Pflege im Jahr 2007. Pflege Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Pflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%)

Pflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%) Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Informationsservice Statistik Aktuell März 2009 Pflegestatistik 2007 Eckdaten der Pflegestatistik 2007 7.178 Pflegebedürftige insgesamt ambulante Pflege: 1.251

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Pflege 2009. Soziales

Pflege 2009. Soziales Pflege 2009 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2009 rund 106 400 e Menschen. Fast die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld, 21 Prozent wurden ambulant, weitere 30 Prozent stationär

Mehr

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige

Mehr

Demenz. Beratung Betreuungsgruppen Tagespflege. Angebote bei Demenz. Magistrat der Stadt Bad Homburg v.d.höhe

Demenz. Beratung Betreuungsgruppen Tagespflege. Angebote bei Demenz. Magistrat der Stadt Bad Homburg v.d.höhe Demenz Beratung Betreuungsgruppen Tagespflege Angebote bei Demenz Magistrat der Stadt Bad Homburg v.d.höhe 1 Beratungsstellen Für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen gibt es spezielle Beratungsangebote:

Mehr

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert

Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung Villa Kalstert Die Idee Leben in der eigenen Häuslichkeit Menschen mit psychischen Erkrankungen Depressionen, psychotische Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos

Mehr

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz 5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum

Mehr

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit

Mehr

Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission

Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Einleitung Stationäre Kurzzeitaufenthalte ermöglichen befristete Entlastungen bei der Betreuung

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015 Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH

DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH 1. Zur Entwicklung/Geschichte Die ambulante Pflege des Deutschen Roten Kreuzes in Bremen hat sich aus karitativen Tätigkeiten heraus entwickelt. Bereits

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Einleitung. Einleitung

Einleitung. Einleitung Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen

Mehr

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Mandanteninformation 17. Oktober 2014 Höhere der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Ab 1.1.2015 gibt es höhere in der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies hat der Deutsche Bundestag am

Mehr

Und plötzlich: Pflege -... Und plötzlich: Pflege - Rechtliche Situation und Unterstützungsangebote in Freiburg

Und plötzlich: Pflege -... Und plötzlich: Pflege - Rechtliche Situation und Unterstützungsangebote in Freiburg Und plötzlich: Pflege - Rechtliche Situation und Unterstützungsangebote in Freiburg Seite 1 Gliederung - Pflegebedürftigkeit was ist zu tun? - Unterstützungs- und Hilfesystem in Freiburg - Zahlen Daten

Mehr

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB

Mehr

Beratung zur Pflegeversicherung. Herzlich Willkommen ASK

Beratung zur Pflegeversicherung. Herzlich Willkommen ASK Beratung zur Pflegeversicherung Herzlich Willkommen Die gesetzliche Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung dient zur Absicherung eines Pflegefalles. Sie wurde zum 1. Januar 1995 eingeführt. Leistungen

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium

Mehr

Fachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin. Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung

Fachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin. Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung Fachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung Referentin: Hülya Turhan Referentin für Soziales Recht und Projekte beim

Mehr

PRIEN AM CHIEMSEE. Ambulanter Pflegedienst. Kursana ist TÜV-zertifiziert

PRIEN AM CHIEMSEE. Ambulanter Pflegedienst. Kursana ist TÜV-zertifiziert PRIEN AM CHIEMSEE Ambulanter Pflegedienst Kursana ist TÜV-zertifiziert Ihr Wohlergehen liegt uns am Herzen In der Kursana Residenz Prien sind wir auf die ambulante Pflege im Appartement spezialisiert.

Mehr

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Schön, dass alles geregelt ist! Die Pflegeversicherung 5. Säule im Sozialversicherungssystem Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung

Mehr

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Beihilfe Beihilfenverordnung Änderungen der Beihilfeverordnung zum 1.1.2015 2015.03 Auszug aus den Informationen

Mehr

Jetzt auch in Wardenburg!

Jetzt auch in Wardenburg! Sozialstation/ Ambulante Dienste Jetzt auch in Wardenburg! Wir informieren Sie gern! Für ein kostenloses und fachkundiges Informations- und Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Das Büro

Mehr

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Kurzzeitpflege 42 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) Stand: 09.2013 In der Kurzzeitpflege wird ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum

Mehr

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2

Mehr

Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS)

Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) PTVS - 2008 PTVS - 2013 Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen

Mehr

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Das Pflegegeld ( 37 SGB XI) Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 kein Anspruch

Mehr

Informationen zur Tagespflege

Informationen zur Tagespflege Informationen zur spflege Die pflegerische Versorgung älterer Menschen stützt sich auf verschiedene Bausteine, die sich jeweils ergänzen sollen: 1. Häusliche Pflege durch Angehörige 2. Ambulante Pflege

Mehr

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke

Mehr

Ambulante Pflege und Assistenz

Ambulante Pflege und Assistenz 24 Stunden Rufbereitschaft Beratung und Hilfe Hauswirtschaftliche Versorgung Pflegekurse für Angehörige Ambulante Pflege und Assistenz Leistungen der Pflegeversicherung Herzlich willkommen im Ev. Johanneswerk

Mehr

Eine schnelle Lösung. Für die schnelle Hilfe und Information rund um Kurz- und Langzeitpflege, ambulante oder stationäre Pflegeaufenthalte.

Eine schnelle Lösung. Für die schnelle Hilfe und Information rund um Kurz- und Langzeitpflege, ambulante oder stationäre Pflegeaufenthalte. Eine schnelle Lösung Für die schnelle Hilfe und Information rund um Kurz- und Langzeitpflege, ambulante oder stationäre Pflegeaufenthalte. Wege aus der Einsamkeit e.v. Hamburg, Juni 2009 Seite 1 von 8

Mehr

Beihilfevorschriften - 41-32 BayBhV. Häusliche und teilstationäre Pflege

Beihilfevorschriften - 41-32 BayBhV. Häusliche und teilstationäre Pflege Beihilfevorschriften - 41-32 BayBhV 32 Häusliche und teilstationäre Pflege (1) 1 Bei einer häuslichen Pflege durch geeignete Pflegekräfte oder einer teilstationären Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Pflegegeld pro Monat 0 kein Anspruch 123 1 244 316 2 458 545 3 728 728 Die Kombination von Geld- und Sachleistung ist möglich. Pflegesachleistung pro Monat

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Kongress Pflege 2016 Expertenrunde Pflegende Angehörige Berlin 22.01.2016 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Neue gesetzliche Rahmenbedingungen von Pflegeleistungen, Abteilung Versorgungsmanagement

Mehr

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Der Pflegefall tritt ein was tun? 6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige

Mehr

3. Welcher Bedarf an Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen

3. Welcher Bedarf an Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5764 24. 09. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Bernd Hitzler CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und

Mehr

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt: Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden So ist es jetzt: Valuing people Menschen mit Behinderung müssen öfter zum Arzt gehen als Menschen ohne Behinderung.

Mehr

II. Zum Jugendbegleiter-Programm

II. Zum Jugendbegleiter-Programm II. Zum Jugendbegleiter-Programm A. Zu den Jugendbegleiter/inne/n 1. Einsatz von Jugendbegleiter/inne/n Seit Beginn des Schuljahres 2007/2008 setzen die 501 Modellschulen 7.068 Jugendbegleiter/innen ein.

Mehr

Wohnformen im Alter. Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm

Wohnformen im Alter. Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm Wohnformen im Alter Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm Wohnen im Alter - Welche Formen unterscheidet man? da denken die meisten an ein Wohnen zu Hause, vielleicht

Mehr

Pflege kostet ein Vermögen Ihr Vermögen. Die Pflege-Ergänzung der Continentale Krankenversicherung a.g. www.continentale.de

Pflege kostet ein Vermögen Ihr Vermögen. Die Pflege-Ergänzung der Continentale Krankenversicherung a.g. www.continentale.de Pflege kostet ein Vermögen Ihr Vermögen Die Pflege-Ergänzung der Continentale Krankenversicherung a.g. www.continentale.de Pflegebedürftig? Ich doch nicht! Gerne verschließen wir die Augen davor, durch

Mehr

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll

Mehr

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen

Mehr

Vor dem Heimeinzug. Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten. Wer kann in ein Altenheim einziehen?

Vor dem Heimeinzug. Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten. Wer kann in ein Altenheim einziehen? Vor dem Heimeinzug Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten Wer kann in ein Altenheim einziehen? Jeder, der pflegebedürftig im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) ist und nicht

Mehr

Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz

Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz Bessere Leistungen und Wahlmöglichkeiten für Demenzkranke? Jörg Fröhlich Vorstandsmitglied der Alzheimer- Gesellschaft Augsburg 04.02.2013 Änderungen bzw. Chancen der

Mehr

HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung

HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung Februar 2008 Sonder-Info Sonder-Info Sonder-Info Sonder-Info HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung und Palliative-Care-Versorgung in Deutschland 2007 (Stand: 26.02.2008) Sonder Hospiz Info Brief 1 / 08 Seite

Mehr

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die

Mehr

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):

Mehr

Zuhause sein. Betreuten Wohnanlage! Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen in Ihrer. Informationen zur Betreuungspauschale

Zuhause sein. Betreuten Wohnanlage! Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen in Ihrer. Informationen zur Betreuungspauschale Ambulante Dienste ggmbh Herzlich willkommen in Ihrer Betreuten Wohnanlage! Informationen zur Betreuungspauschale Betreutes Wohnen bei der AWO heißt... Zuhause sein Prinz-Wilhelm-Straße 3 76646 Bruchsal

Mehr

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00

Mehr

Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest

Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen auch Ihre Kunden! Über 2,25 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit ständig

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt

Mehr

Landkreis Jerichower Land

Landkreis Jerichower Land Basisanalyse Bevölkerungsstatistik 1 Im lebten mit Stichtag 31. Dezember 2012 96.251 Menschen. 49,6 Prozent von ihnen waren männlich, 50,4 Prozent weiblich. Die Altersverteilung (31.12.2010) stellt sich

Mehr

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin INTERNET TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de pressestelle@bmg.bund.de E-MAIL

Mehr

Mehr Lebensqualität im Alter. Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)

Mehr Lebensqualität im Alter. Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) Mehr Lebensqualität im Alter Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) Mehr Lebensqualität, Selbstbestimmung und Teilhabe Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, Menschen möchten heutzutage so lange

Mehr

REGIONALDOSSIER ZUM PFLEGEARBEITSMARKT

REGIONALDOSSIER ZUM PFLEGEARBEITSMARKT REGIONALDOSSIER ZUM PFLEGEARBEITSMARKT IM MAIN-KINZIG-KREIS DATEN AUS DEM HESSISCHEN PFLEGEMONITOR (WWW.HESSISCHER-PFLEGEMONITOR.DE) ERSTELLT VOM: Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK), Zentrum

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen

Mehr

Gute Pflege hat einen Namen

Gute Pflege hat einen Namen Gute Pflege hat einen Namen Informationen zu Pflegesätzen und Leistungen in den Seniorenheimen des Kreis-Caritasverbandes Rottal-Inn e. V. Kreis-Caritasverband Rottal-Inn e.v. Altenheim Sankt Konrad Ringstraße

Mehr

Angehörigenberatung am Beispiel der Pflegeberatung in der IKK Niedersachsen

Angehörigenberatung am Beispiel der Pflegeberatung in der IKK Niedersachsen Angehörigenberatung am Beispiel der Pflegeberatung in der IKK Niedersachsen Schulungsmodul 3 Landesagentur Generationendialog Niedersachsen Niedersachsen 1 Pflege- und Angehörigenberatung Gesetzliche Vorgaben

Mehr

Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Gruppenbild im Park. Betreuung / Pflege von Angehörigen. Einklinker DIN lang.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Gruppenbild im Park. Betreuung / Pflege von Angehörigen. Einklinker DIN lang. Gruppenbild im Park Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN Betreuung / Pflege von Angehörigen Einklinker DIN lang Logo ELDERCARE Betreuung und Pflege von Angehörigen Der englische

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

micura Pflegedienste München Ost

micura Pflegedienste München Ost In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisverbund GmbH München Süd-Ost Der Gesetzgeber wünscht eine engere Verzahnung

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Schnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht

Schnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht Wegweiser Schnellübersicht Schnellübersicht 1 Die Pflegestufen begreifen 7 2 Den Antrag richtig stellen 9 3 Die drei Pflegestufen 13 4 Die Leistungsarten 17 5 Das Pflegegutachten 29 6 Das Pflegetagebuch

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich) 1 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse Bürgerforum Altenpflege Das erste Pflegestärkungsgesetz Dienstag, 24.02.2015 - Die Gesundheitskasse Die vier Elemente des 1. Pflegestärkungsgesetzes (PSG)

Mehr

Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege

Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Was sollten Sie wissen? Wen können Sie fragen? Was müssen Sie tun? LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Die absehbare oder

Mehr

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger 1 Der LWV Hessen ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und

Mehr

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste -

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste - K u n d e n F r a g e b o g e n für die Gütesiegel- verleihung - ambulante Dienste - Der ambulante Dienst, durch den Sie betreut werden, hat bei mir die Verleihung eines Gütesiegels beantragt. Hierbei

Mehr

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Nicole Scherhag 30. AfnP Symposium in Fulda Das Sozialversicherungssystem Kranken- Renten- Arbeitslosen- Unfall- Pflege- -versicherung Vorbemerkungen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Hilfen für pflegende Angehörige. Niedrigschwellige Betreuungsangebote

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Hilfen für pflegende Angehörige. Niedrigschwellige Betreuungsangebote Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Hilfen für pflegende Angehörige Niedrigschwellige Betreuungsangebote Sehr geehrte Damen und Herren, in Deutschland werden zwei von drei Pflegebedürftigen

Mehr

Weiterentwicklung in der Pflegeversicherung

Weiterentwicklung in der Pflegeversicherung BfA-Gemeinschaft 16. Oktober 2009 Köln Weiterentwicklung in der Pflegeversicherung Karl-Heinz Plaumann Geschäftsführer MDK Baden-Württemberg Ein Jahr nach der Pflegereform Ein kommender Tag scheint länger

Mehr

Kostenvergleich ambulanter und stationärer Versorgung

Kostenvergleich ambulanter und stationärer Versorgung Gekürzte Auszüge der Gesamtuntersuchung Kostenvergleich ambulanter und stationärer Versorgung Untersuchung in Kooperation mit Evangelisches Johanneswerk Bielefeld e.v., Verein Alt und Jung e.v. Bielefeld

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege, Berlin, 22. und 23. Januar 2016 Gliederung 1. Einführung

Mehr

Referentin Beate Duzella Seit 1985 Bedienstete des Kreises Lippe Seit 1995 beschäftigt im Bereich Hilfe zur Pflege Seit 01.01.2004 Pflegeberatung beim Kreis Lippe Seit 01.07.2010 tätig im Pflegestützpunkt

Mehr