Bachelor-Master-Studiengänge Musik in der Lehrerausbildung. Arbeitsbericht für AG Schulmusik der Rektorenkonferenz der Musikhochschulen

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1 Markus Brenk, Birgit Jank, Renate Kafurke, Hermann Josef Kaiser, Niels Knolle, Raimund Vogels Bachelor-Master-Studiengänge Musik in der Lehrerausbildung. Arbeitsbericht für AG Schulmusik der Rektorenkonferenz der Musikhochschulen Zusammenfassung Die AG Schulmusik empfiehlt vor dem Hintergrund der Bologna-Deklaration der europäischen Kultusminister, die Option eines berufsqualifizierenden Ein-Fach-Studiums mit einem Bachelor-Abschluss für das Lehramt Musik positiv zu prüfen. Sie weist darauf hin, dass ein Zwei-Fach-Studium im Zeitrahmen eines berufsqualifizierenden Bachelor-Studiengangs für das Unterrichtsfach Musik eine hinreichende Professionalisierung nur bedingt zu gewährleisten vermag. A Einführung und allgemeine Vorgaben Die AG Schulmusik legt im Folgenden Überlegungen zur Neu- bzw. Umstrukturierung der Lehramtsstudiengänge für das Fach Musik an den allgemeinbildenden Schulen in Deutschland vor. Zwar auf dem Hintergrund allgemein- und bildungspolitischer Vorgaben gedacht, beabsichtigen sie jedoch nicht, diese Vorgaben blind, gewissermaßen in vorauseilendem Gehorsam und unbedacht der spezifischen Situation der Musikhochschulen umzusetzen. Sie wollen vielmehr einen Vorschlag unterbreiten, der einerseits den spezifischen Situationen einzelner Musikhochschulen und Hochschulstandorte einen konstruktiven Freiraum belässt, andererseits aber auch eine leitende Orientierung für alle Musikhochschulen zur Um- bzw. Neustrukturierung der Schulmusikstudiengänge hergibt, so dass eine für Studierende und Lehrende und damit auch für die Hochschulen selbst unzuträgliche Heterogenität vermieden wird. Letztere würde u.a. zu unendlichen Auseinandersetzungen um die Anerkennung von Studienleistungen usf. führen. Die AG Schulmusik geht von der Bologna-Deklaration der europäischen Kultusminister vom 19. Juni 1999 aus, welche deren Sorbonne Deklaration vom 25. Mai 1998 (Magna Charta Universitatum) fortführt. Hierin ist der politische Wille der Kultusminister formuliert, die unterschiedlichen Ausbildungs- und Bildungssysteme in den europäischen Ländern in einer Weise einander so anzugleichen, dass 1. eine qualitativ bessere Ausbildung, 2. eine effektiver genutzte und daher kürzere Studienzeit und 3. eine höhere Mobilität der Studierenden durch die zu schaffende Vergleichbarkeit von Studiengängen erreicht wird, darüber hinaus ist 4. ein Intensivierung und Erhöhung der Kooperationen von Hochschulen innerhalb der einzelnen Länder, aber gerade auch zwischen den verschiedenen europäischen Ländern angestrebt. 126

2 Um die zuvor genannten Zielvorgaben einzulösen, werden in dieser Deklaration drei Instrumente angeboten: 1. die Einführung zweifach gestufter Abschlüsse (Bachelor and Master), 2. die Modularisierung der Studiengänge und 3. das European Credit Transfer System (ECTS) als Voraussetzung der europaweiten gegenseitigen Anerkennung von erbrachten Studienleistungen. 1. Bachelor und Master Bachelor und Master sind zu sehen a) als System gestufter Studiengänge und - aufs engste damit verknüpft - b) als System gestufter Studienabschlüsse. Damit wird ein Studiensystem nach anglo-amerikanischen Vorbild geschaffen. Das Bachelorstudium umfasst als grundständiges Studium in der Regel 3 bzw. 4 Jahre. Es soll eine erste Berufsqualifikation sichern. Unterschieden wird nach Forschungs- und Anwendungsorientierung von Studium und Lehre. Dieses führt zu unterschiedlichen, qualitativ aber ebenbürtigen Studienabschlüssen. (Die Bund- Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung nennt als Beispiel für den forschungsorientierten Bachelor u.a. den B.A. = Bachelor of Arts und B.Sc. = Bachelor of Science; für den anwendungsorientierten den Bachelor of Business Administration.) Der Master hat zwei Erscheinungsformen. Ganz allgemein gesagt führt das Masterstudium (nach vorhergehendem BA-Abschluss) zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss. Doch ist hier zu unterscheiden zwischen (a) dem Master als E- lement eines konsekutiven Bachelor/Master-Studiengangssystem und (b) dem nichtkonsekutiven Master-Studium. Konsekutive BA/MA-Studiengänge sind als in einem gewissen Sinne als Einheit zu verstehen. Der Master-Studiengang bildet hier entweder eine tiefergehende Spezialisierung innerhalb der gewählten Studienrichtung oder eine interdisziplinäre Weiterqualifikation. Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Masterstudium nicht-konsekutiv aufzunehmen und als zweiten berufsqualifizierenden Abschluss eine neue Studienrichtung einzuschlagen. 2. Modularisierung Modularisierung des Studiums - sie ist keineswegs zwangsläufig nur an das BA/MA- System gebunden - beinhaltet eine wesentliche Neuorientierung der Studienstruktur. Das Studium setzt sich aus mehreren inhaltlich wohldefinierten Modulen zusammen. Diese Module setzen sich ihrerseits aus mehreren, um einen inhaltlichen Schwerpunkt versammelte Lehrveranstaltungen zusammen. Deren Zusammengehörigkeit ergibt sich also aus ihrer Einfügung in einen übergreifenden thematischen Zusammenhang. Die Bund-Länder-Kommission spricht in diesem Zusammenhang von 127

3 einer Verschiebung des Input-Denkens hin zum Output-Denken. Damit ist gemeint, dass sich die Fragerichtung von Welche Lehrinhalte sollen vermittelt werden? verschiebt hin zu Welche Kompetenzen sollen das Ergebnis von jeweils bestimmten Lern- und Bildungsprozessen sein? Damit ist gleichzeitig ein Perspektivenwechsel in der Prüfungsorganisation verbunden. Maßgebliche Orientierung bildet nicht länger eine Abschlussprüfung, die am Ende eines gesamten Studiums steht, sondern viele Modulprüfungen, die jeweils nach Abschluss der zum jeweiligen Modul gehörigen Lehrveranstaltungen stattfinden; konkret: am jeweiligen Semesterschluss oder auch in den Semesterferien. 3. Leistungspunktsystem (ECTS) Das dritte Instrument zur Neu- bzw. Umstrukturierung bisheriger Studiensituationen besteht aus dem European Credit Transfer System. Sollen die mit der neuen Studienstruktur verknüpften Ziele erreicht werden - hier u.a. die erhöhte Mobilität der Studierenden und deren Voraussetzung: die Vergleichbarkeit erbrachter Studienleistungen -, dann müssen diese hochschul- und länderübergreifend vergleichbar sein. Diesem Zweck soll das ECTS mit seinem Leistungspunktsystem dienen im Sinne eines formalen Mechanismus zur Gliederung, Berechnung und Bescheinigung des Studienaufwandes (Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft (2000). Leistungspunktsystem (ECTS) und Modularisierung sind ganz eng miteinander verknüpft. Dieses führt zu einer grundlegenden Umorientierung im hochschulcurricularen Denken; die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung spricht in diesem Zusammenhang sogar von einem Paradigmenwechsel, und zwar vom Lehraufwandsdenken zum Lernaufwandsdenken für die Studierenden. Das heißt, der zeitliche Arbeitsaufwand der Studierenden für den Besuch der Lehrveranstaltungen, für das Selbststudium und für Prüfungen wird zur Grundlage der quantitativen Disposition des Studiums. Die zuvor mehr oder weniger nur angedeuteten Perspektiven erfahren in den folgenden Darstellungen und Überlegungen ihre Konkretisierung. Dabei ist zu bedenken, dass diese keineswegs alle nur denkbaren Möglichkeiten der Realisierung und Modifizierung des Grundansatzes, wie er in der Bologna-Vereinbarung formuliert wurde, aufzeigen können. Wie bereits eingangs formuliert wollen sie Anregungen bieten, die noch unentfalteten Möglichkeiten einer neuen Studienstruktur fach- und institutionen- spezifisch zu entfalten. 128

4 B Bezugsfelder der Musiklehrerausbildung >Grundschule Sekundarstufen< 1. Plädoyer für ein Einfachstudium Schulmusik für alle Schulstufen unter den neuen Rahmenbedingungen von BA- und MA-Studiengängen Die AG Schulmusik empfiehlt vor dem Hintergrund der oben genannten Perspektiven einer künftigen Studienreform, die Option eines berufsqualifizierenden Ein- Fach-Studiums mit einem Bachelor-Abschluss für das Lehramt Musik im Blick auf die hier gegebenen quantitativen und qualitativen Ressourcen sowie der Chance einer curricularen Profilierung der individuellen Studienwege im nachfolgenden Master-Studium positiv zu prüfen. Sie weist darauf hin, dass wie die nachfolgenden Modellrechnungen ausweisen ein Zwei-Fach-Studium im Rahmen eines berufsqualifizierenden Bachelor-Studiengangs für das Unterrichtsfach Musik eine hinreichende Professionalisierung nur bedingt zu gewährleisten vermag. An einigen Hochschulen in Deutschland existieren derzeit bereits Ein-Fach- Studiengänge für das Lehramt Musik (z.b. Doppelfachstudium für Sekundarstufe II in Bayern; Einfachlehrer für Primarstufe und Sekundarstufe I incl. großer Studienbereich Grundschulpädagogik in Berlin, Einfachlehrer Weimar, ab Wintersemester 2003 fakultativ in Nordrhein-Westfalen). Diese vorhandenen und in Planung befindlichen Studiengänge sind derzeit durch unterschiedliche Rahmenbedingungen und Zielrichtungen gekennzeichnet. Sie unterscheiden sich z.b. durch verschiedene SWS-Umfänge, differenzierende Binnenstrukturen und unterschiedliche Schulstufenorientierung. Die Erfahrungen aus diesen Ein-Fach-Studiengängen sind für die Neukonstruktionen von BA- und MA-Studiengängen kritisch zu prüfen. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass sich Ein-Fach-Studiengänge teilweise hoher Nachfrage bei Studienbewerbern erfreuen. Dieser Trend dürfte sich möglicherweise durch einen aufbaubaren zweiten Schwerpunkt in einem Master-Studiengang noch verstärken. Weitere Kombinationsmöglichkeiten werden nach einem jetzigen Studienabschluss und möglicherweise in einem künftigen Master-Abschluss in verschiedenen Schwerpunkten zu setzen sein (z.b. Instrumental- und Vokalpädagogik, Musikalische Früherziehung, Künstlerisches Hauptfach, Rhythmik u.a.). Zudem kann unter diesen entzerrten Bedingungen des Musikstudiums ein allseits gefordertes pädagogisches Arbeiten in Projektseminaren besser realisiert werden, da Zeitplanungen bezüglich der Studienabläufe einfacher überschaubar werden als bei Zweifachstudiengängen. Die Bedarfslage und Nachfrage nach Musiklehrern bundesweit vermag solche Varianten zu legitimieren und lässt sie bildungspolitisch sinnvoll erscheinen, zudem sind andere Kombinations- und Berufsfeldvarianten (Instrumentallehrer, Ensembleleiter, Kulturjournalist, Rock/ Pop- Anleiter u.a.) denkbar, die in der Praxis (z.b. in ländlichen Gegenden) viel versprechende Einsatzmöglichkeiten finden könnten. 129

5 Schließlich könnten vorhandene musikalische Qualifikationen von Studienbewerbern (entsprechend ihrer sehr unterschiedlichen individuellen Biographien) im Sinne von Einzelfallregelungen legitimiert und anerkannt werden und somit den Zugang für Seiteneinsteiger in das Schulmusikstudium ermöglichen. 2. Argumente für eine Spezifik der Grundschullehrerausbildung in Musik Die Ausbildung von Grundschullehrern für Musik darf nicht konzeptionell als die kleine Variante des Sekundarstufen II-Studiums aufgefasst werden, sondern erfordert eigene Lehrziele und -inhalte. Hierbei sind alterspezifische Besonderheiten ebenso zu bedenken wie andere methodische Vermittlungsformen und die Wahrnehmung von verschiedenen Kombinationsangeboten gemeinsam mit der Grundschulpädagogik. Gleichzeitig muss auf eine musizierpraktische Ausbildung in Fächern wie Ensemblespiel, Chorleitung, Tanz- und Bewegung, Percussion, Singen, Musiktheater u.a. in besonderer Weise Wert gelegt werden. Musikalische Grundkompetenzen werden als neu zu definierende Rahmenbedingungen auch für die Grundschule derzeit im Fach Musik diskutiert. Hier sind Ergebnisse bei grundsätzlichen bildungspolitischen Entscheidungen zu berücksichtigen. Auch die künftige Struktur der Grundschule (4 oder 6 Jahre) spielt hier für zu erarbeitende Ausbildungsmodelle eine wichtige Rolle. Als grundsätzliche Perspektive für die Hochschulen sollten stärker als bisher verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen für den Bildungsbereich Schule angeboten werden. Parallel zur Schulpraxis könnten hierzu bausteinartig angelegte Studiensequenzen entwickelt und realisiert werden, um ein lebenslanges Lernen zu ermöglichen. C Überlegungen zu einem Studienvorbereitenden Jahr (Foundation Kurs) Neben den Bachelor- und Master-Kursen bieten viele angloamerikanische Hochschulen so genannte Foundation Kurse an, mit denen Defizite der schulischen Ausbildung ausgeglichen werden. Die Kurse vermitteln allerdings nicht nur Grundlagen, die ein vergleichbares Eingangsniveau aller Studierenden sicherstellen, sondern sie dienen auch dazu, vor dem eigentlichen Studium Aufschlüsse über die spezifische Eignung des/der Studienanwärters/in zu erlangen. Insofern liegt die Aufgabe eines solchen studienvorbereitenden Jahres nicht nur in seiner Stützfunktion, sondern auch darin herauszufinden, welches Bachelor-Studium, z.b. in Musik, für die zukünftigen Studierenden das richtige sein wird. Die Teilnahme an einem studienvorbereitenden Jahr sollte allerdings nicht verbindlich für das spätere Bachelor-Studium sein. Eine Eingangprüfung als Zugangsvoraussetzung zu dem Foundation Kurs müsste sicherstellen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit nach dem Jahr der Übergang in einen Bachelor-Studium zu erwarten 130

6 ist. An dem Kurs können sowohl Studierende teilnehmen, die sich direkt dafür beworben haben, als auch solche, die die Anforderungen der Aufnahmeprüfung zum Bachelor-Studium in bestimmten Prüfungsteilen nicht erfüllt haben. Der erfolgreiche Abschluss des studienvorbereitenden Jahres kann die Aufnahmeprüfung zum Bachelor-Studium, die vom Grundsatz her unverändert bestehen bleibt, ersetzen. Der Foundation Kurs kann in der Form offen gestaltet werden, dass er nicht nur zum Schulmusikstudium sondern auch zum Studium der Musikerziehung vorbereitet. Um die diagnostische Qualität des studienvorbereitenden Jahres zu erhöhen, ist es sinnvoll, auch schulische Praxisanteile in Form von orientierenden Praktika oder Unterrichtsbesuchen zu integrieren. Die Inhalte des Foundation Kurses liegen, neben den erwähnten schulpädagogischen Erfahrungen, vor allem im Fachpraktischen, besonders in den Fächern Musiktheorie, Gehörbildung, Klavier (oder anderes Hauptinstrument), Gesang und Chor. Die Konzentration auf vergleichsweise wenige Fächer, die, verbunden mit einem hohem Anteil an Selbststudium, intensiv unterrichtet werden, gewährleistet, dass das spätere, auf sechs Semester komprimierte Bachelor-Studium nicht zu einer gravierenden Überbelastung für die Studierenden führt. Die Finanzierung des studienvorbereitenden Jahres ist zum einen abhängig von der Studierendenzahl zum andern vom Umfang des teueren Einzelunterrichts. Geht man allerdings davon aus, dass das Bachelor-Studium mit 180 Credits zwangsläufig zu einer erheblichen Reduktion der Kosten für einen Ausbildungsplatz sorgt, erscheint es gerechtfertigt, einen Teil dieser Gelder in eine solide Grundausbildung der Studierenden zu investieren, statt eine zunehmende höhere Studentenzahl aufzunehmen, die nur bedingt über die notwendigen Eingangsvoraussetzungen verfügen. Um die Bereitstellung der Finanzmittel sicherzustellen, müssten Foundation Kurse von Seiten der Landesministerien und der KMK als ein wesentliches und geeignetes Mittel anerkannt werden, um die spezifischen Probleme, die sich für die Musikhochschulen durch die Einführung der konsekutiven Studiengänge ergeben, zu kompensieren. D Modellrechnungen Einfach-Studium vs. Zweifach-Studium für das Unterrichtsfach Musik 1. Zeitbudget der Studierenden unter der Perspektive von ECTS a Lernzeit in Stunden: > eine Studienwoche mit 5 Tagen umfasst 40 Lernzeitstunden > 42 Studienwochen setzen sich zu einem Studienjahr zusammen > ein Studienjahr besteht daher aus insgesamt 1680 Lernzeitstunden (40 x 42) 131

7 > für einen Bachelor-Studiengang mit einer Dauer von drei (max. vier) Jahren stehen insgesamt 5040 Lernzeitstunden zur Verfügung (40 x 42 x 3) > für einen Master-Studiengang mit einer Dauer von zwei (min. eins) Jahren stehen insgesamt 3360 Lernzeitstunden zur Verfügung (40 x 42 x 2) > insgesamt soll ein konsekutives Bachelor- / Master-Studium nicht länger als 5 Jahre dauern. b Credit-Points: > 1680 Lernzeitstunden entsprechen 100% Leistung pro Studienjahr. Dieser Jahreslernleistung werden (als Setzung) 60 Credit-Points zugeordnet > 28 Lernzeitstunden entsprechen daher 1 Credit-Point (1680 : 60) > Credit-Points stellen in dieser Rechnung mithin eine rein quantitative Bemessungsgröße für den Verbrauch von Lernzeit der Studierenden dar. c Präsenzzeit in Semesterwochenstunden (SWS) in herkömmlicher Darstellung: > 2 SWS = 2 x 14 (Wochen) = 28 Std Präsenzzeit z.b. für 1 Kurs in 1 Semester 2. Modellrechnungen Modell 1: 3 Jahre Bachelor-Studium Unterrichtsfach Musik (Ein-Fach-Studium) berufsqualifizierender Abschluss mit umfassender allgemeiner Lehrbefähigung für ein einzelnes Lehrgebiet bzw. Unterrichtsfach eventuell anschließend 2 Jahre Master-Studium als Spezialisierung in musikbezogenen Bereichen (Musikwissenschaft, Musikpädagogik, außerschulische Musikberufe etc.) oder Erweiterung der Lehrbefähigung für ein weiteres Unterrichtsfach Modell 2: 5 Jahre paralleles Studium von 2 Unterrichtsfächern (Musik + Fach 2) (Zwei-Fach-Studium) kein berufsqualifizierender Abschluss mit Bachelor-Examen nach 3 Jahren (bzw. kein hinlänglich professionalisierender Abschluss) erst anschließendes Master-Studium im Unterrichtsfach Musik vermittelt hinlänglich professionalisierenden Abschluss (vergleichbar der herkömmlichen Ausbildungsstruktur) Hinweise zu den nachfolgenden Modellrechnungen (siehe auch Anhang): > die Zeitangaben für das pädagogische und psychologische Grundstudium etc. stellen Näherungswerte dar, sie können auch höher sein (bei Verringerung der Zeiten für das Fachstudium Musik), 132

8 > die Themen und Inhalte der ausgewiesenen Module stellen denkmögliche Konkretisierungen dar und orientieren sich an den Studieninhalten, die in dem Entwurf einer >Rahmenvereinbarung Musikausbildung< des Bundesfachausschusses Musikpädagogik des Deutschen Musikrats ausgewiesen sind, welche (in allerdings überarbeiteter Form) von der KMK im März 2003 verabschiedet worden ist (vgl. S. 118 ff), > Zuschnitt und Positionierung der Module sind von den jeweiligen Bundesländern bzw. den Hochschulen im Blick auf die jeweiligen Hochschulgegebenheiten zu variieren, > zu beachten ist, dass die Werte für die Credit-Points stark variieren mit der Anzahl der zugrunde gelegten täglichen Übungszeit für den Bereich des Instrumentalstudiums sowie der Dauer des gegebenen Instrumental-Unterrichts. Die Übereinstimmung von Rahmenvorgaben (SWS und Credit-Points) mit den tatsächlichen Planungsdaten ist daher nur annähernd zu erreichen, > die genaue Aufschlüsselung der angegebenen SWS- sowie Credit-Point-Werte findet sich in den detaillierten Tabellen im Anhang G. Modell 1: 3 Jahre Bachelor-Studium Unterrichtsfach Musik (Ein-Fach-Studium) quantitative Rahmenvorgaben Pädagogik Fach Musik Summe pro Jahr Psychologie Lernzeitstunden SWS Präsenzzeit 6 (= 2 x 3) 34 (= 2 x 17) 40 (= 2 x 20) Credit-Points Bachelor Pädagogik Fach Musik Summe 6 Semester Psychologie Lernzeitstunden SWS Präsenzzeit Credit-Points Master (Pädagogik zweites Fach Summe 4 Semester Psychologie) oder weiterer Lernbereich Lernzeitstunden SWS Präsenzzeit Credit-Points

9 Modul 1 BA 6,0 SWS 8,0 CP Modul 2 BA 6,0 SWS 7,0 CP Modul 3 BA 6,0 SWS 8,0 CP Modul 4 BA 6,0 SWS 8,0 CP Modul 5 BA 6,0 SWS 8,0 CP Modul 6 BA 1 Semester 4,0 SWS 4,0 CP Modul 7 BA 5,0 SWS 9,3 CP Modul 8 BA 6 Semester 12,0 SWS 51,0 CP Geschichte der Musik Musik verschiedener Epochen und Kulturen der Welt unter historischen, kulturgeschichtlichen und kompositionsgeschichtlichen Fragestellungen Geschichte der Musik(-praxis) Musik verschiedener Epochen und Kulturen der Welt unter historischen, kulturgeschichtlichen und aufführungspraktischen Fragestellungen Einzelfragen der Analyse von Musik und ihrer Reproduktion unter pädagogischen Aspekten Musik verschiedener Epochen und Kulturen der Welt: A europ. Kunstmusik Einzelfragen der Analyse von Musik und ihrer Reproduktion unter pädagogischen Aspekten Musik verschiedener Epochen und Kulturen der Welt: B Populäre Musik Grundlagen der Musikwissenschaft Problemstellungen der Teildisziplinen (Historische, Systematische Musikwissenschaft und Musikethnologie) sowie Anwendung von Methoden in Projektvorhaben Sozialpsychologie des Umgangs mit Musik Funktionen von Musik im Alltag, Hörertypologien, Psychologie der Musikrezeption etc Künstlerischer Grundkurs verschiedene Stilrichtungen bzw. Ensembles Instrumentalspiel, Gesang verschiedene Stilrichtungen - darunter auch Pop, Rock, Jazz oder Musik anderer Kulturen (einschließlich Kammermusik, Ensemblespiel und/oder Improvisation) 134

10 Modul 9 BA 5,0 SWS 11,0 CP Ensemblepraxis Teilnahme an mindestens zwei unterschiedlichen Ensembles nach Angebot und Wahl (Chor, Orchester, Bigband, Jazzchor, u.a.) Ensembleleitung Proben mit/leiten von, zwei verschiedenartigen Ensembles, darunter ein Vokalensemble Modul 10 BA 6,0 SWS 20,5 CP Schulpraktisches Musizieren Schwerpunkt Einzelinstrument: Liedspiel, Begleiten in verschiedenen Stilen und Genres, Demonstrieren formaler und struktureller Prinzipien auf einem Akkordinstrument Schwerpunkt Ensemble: Arrangieren für Vokal / Instrumental-Ensembles (Chor, Bigband etc.) Modul 11 BA 6,0 SWS 8,5 CP Modul 12 BA 6,0 SWS 8,5 CP Modul 13 BA 4,0 SWS 4,0 CP Modul 14 BA 6,0 SWS 8,0 CP Modul 15 BA Tonsatz, Arrangement, Komposition Erstellen von Sätzen, Arrangements, Stilkopien, eigene Kompositionsversuche für verschiedene Besetzungen Computergestütztes Komponieren, Arrangieren und Musizieren Vorführen (gegebenenfalls in einer Performance) und Erläutern selbst produzierter Multimediaproduktionen. Einsatz von Multimedia in musikpädagogischen Anwendungen Musik und Bewegung Rhythmik, Tanz, Szenisches Spiel, Bewegungsstudie u.ä. Grundfragen der Musikpädagogik Theoriebildung, Grundpositionen der Musikpädagogik (einschl. historische Musikpädagogik), Problemfelder musikpädagogischer Forschung etc. Didaktik/Methodik des Musikunterrichts Themenfelder und Handlungsorientierungen, Einsatz der neuen Medien im Unterricht, Inhalte, Methoden, Umgangs- 135

11 6,0 SWS 8,0 CP weisen mit Musik, konzeptionelle Ansätze, Lehrpläne, Unterrichtsmaterialien etc. Modul 16 BA 4,0 SWS 7,0 CP Unterrichtsversuche und Schulpraktika Durchführung von Projekten und Unterrichtseinheiten Umfang BA Musik: real 94 SWS real 178,8 Credit-Points Modell 2: 5 Jahre paralleles Studium von 2 Unterrichtsfächern (Musik + zweites Fach) (Zwei-Fach-Studium) quantitative Rahmenvorgaben Pädagogik Fach Musik zweites Fach Summe pro Jahr Psychologie Lernzeitstunden SWS Präsenzzeit 6 (= 2 x 3) 17 (= 2 x 8,5) 17 (= 2 x 8,5) 40 (= 2 x 20) Credit-Points 9 25,5 25,5 60 Bachelor Pädagogik Fach Musik zweites Fach Summe 6 Semester Psychologie Lernzeitstunden SWS Präsenzzeit Credit-Points 27 76,5 76,5 180 Modul 1 BA 6,0 SWS 8,0 CP Modul 4 BA 6,0 SWS 8,0 CP Modul 5 BA 6,0 SWS 8,0 CP Geschichte der Musik Musik verschiedener Epochen und Kulturen der Welt unter historischen, kulturgeschichtlichen und kompositionsgeschichtlichen Fragestellungen Einzelfragen der Analyse von Musik und ihrer Reproduktion unter pädagogischen Aspekten Musik verschiedener Epochen und Kulturen der Welt: B Populäre Musik Grundlagen der Musikwissenschaft Problemstellungen der Teildisziplinen (Historische, Systematische Musikwissenschaft und Musikethnologie) sowie Anwendung von Methoden in Projektvorhaben 136

12 Modul 7 BA 5,0 SWS 8,3 CP Modul 8 BA 4 Semester 4,0 SWS 13,3 CP Modul 9 BA 3,0 SWS 7,0 CP Künstlerischer Grundkurs verschiedene Stilrichtungen bzw. Ensembles Instrumentalspiel, Gesang verschiedene Stilrichtungen - darunter auch Pop, Rock, Jazz oder Musik anderer Kulturen (einschließlich Kammermusik, Ensemblespiel und/oder Improvisation) Ensemblepraxis Teilnahme an mindestens zwei unterschiedlichen Ensembles nach Angebot und Wahl (Chor, Orchester, Bigband, Jazzchor, u.a.) Ensembleleitung Proben mit verschiedenartigen Ensembles, darunter ein Vokalensemble Modul 10 BA 3,0 SWS 9,3 CP Schulpraktisches Musizieren Schwerpunkt Einzelinstrument: Liedspiel, Begleiten in verschiedenen Stilen und Genres, Demonstrieren formaler und struktureller Prinzipien auf einem Akkordinstrument Schwerpunkt Ensemble: Arrangieren für Vokal / Instrumental- Ensembles (Chor, Bigband etc.) Modul 11 BA 4,0 SWS 5,0 CP Modul 12 BA 4,0 SWS 8,5 CP Modul 14 BA Tonsatz, Arrangement, Komposition Erstellen von Sätzen, Arrangements, Stilkopien, eigene Kompositionsversuche für verschiedene Besetzungen Computergestütztes Komponieren, Arrangieren und Musizieren Vorführen (gegebenenfalls in einer Performance) und Erläutern selbst produzierter Multimediaproduktionen. Einsatz von Multimedia in musikpädagogischen Anwendungen Grundfragen der Musikpädagogik Theoriebildung, Grundpositionen der Musikpädagogik (einschl. historische Musikpädagogik), Problemfelder musik- 137

13 6,0 SWS 8,0 CP pädagogischer Forschung etc. Modul 15 BA 1 Semester 2,0 SWS 3,0 CP Modul 16 BA 1 Semester 2,0 SWS 3,5 CP Didaktik/Methodik des Musikunterrichts Themenfelder und Handlungsorientierungen, Einsatz der neuen Medien im Unterricht, Inhalte, Methoden, Umgangsweisen mit Musik, etc. Unterrichtsversuche und Schulpraktika Durchführung von Projekten und Unterrichtseinheiten Umfang BA Musik: 51 SWS real 89,9 Credit-Points Master Pädagogik Fach Musik zweites Fach Summe 4 Semester Psychologie Lernzeitstunden SWS Präsenzzeit Credit-Points Modul 2 MA 6,0 SWS 7,0 CP Modul 3 MA 6,0 SWS 8,0 CP Modul 6 MA 1 Semester 4,0 SWS 4,0 CP Modul 8 MA 2,0 SWS 6,6 CP Geschichte der Musik(-praxis) Musik verschiedener Epochen und Kulturen der Welt unter historischen, kulturgeschichtlichen und aufführungspraktischen Fragestellungen Einzelfragen der Analyse von Musik und ihrer Reproduktion unter pädagogischen Aspekten Musik verschiedener Epochen und Kulturen der Welt: A europ. Kunstmusik Sozialpsychologie des Umgangs mit Musik Funktionen von Musik im Alltag, Hörertypologien, Psychologie der Musikrezeption etc Instrumentalspiel, Gesang verschiedene Stilrichtungen - darunter auch Pop, Rock, Jazz oder Musik anderer Kulturen (einschließlich Kammermusik, Ensemblespiel und/oder Improvisation) 138

14 Modul 9 MA 3,0 SWS 7,0 CP Ensemblepraxis Teilnahme an Ensembles nach Angebot und Wahl (Chor, Orchester, Bigband, Jazzchor, u.a.) Ensembleleitung Proben mit/leiten von zwei verschiedenartigen Ensembles, darunter ein Vokalensemble Modul 10 MA 3,0 SWS 9,0 CP Schulpraktisches Musizieren Schwerpunkt Einzelinstrument: Liedspiel, Begleiten in verschiedenen Stilen und Genres, Demonstrieren formaler und struktureller Prinzipien auf einem Akkordinstrument Schwerpunkt Ensemble: Arrangieren für Vokal / Instrumental- Ensembles (Chor, Bigband etc.) Modul 11 MA 1 Semester 2,0 SWS 2,5 CP Modul 15 MA 4,0 SWS 6,0 CP Modul 16 MA 4,0 SWS 7,0 CP Tonsatz, Arrangement, Komposition Erstellen von Sätzen, Arrangements, Stilkopien, eigene Kompositionsversuche für verschiedene Besetzungen Didaktik/Methodik des Musikunterrichts Konzeptionelle Ansätze, Lehrpläne, Unterrichtsmaterialien etc. Unterrichtsversuche und Schulpraktika Durchführung von Projekten und Unterrichtseinheiten Umfang MA Musik: 34 SWS real 57,1 Credit-Points E Exemplarische Konkretionen der Bachelor- und Master-Studiengänge in ausgewählten Bundesländern In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Lösungen, was das Verhältnis von gestuften Bildungsgängen und Lehramtsstudiengängen betrifft. Dies soll am Beispiel der drei Bundesländer NRW, Niedersachsen und Berlin aufgezeigt werden. 139

15 1. Nordrhein-Westfalen a Modelle konsekutiver Bildungsgänge befinden sich in NRW im Status der Erprobung. Sie werden zurzeit in einem Modellversuch an den Universitäten Bochum und Bielefeld angeboten. Der Modellversuch hat die Aufgabe, neue Strukturen der ersten Phase der Lehrerausbildung (Studium) zu erproben, die dazu beitragen, deren Qualität zu steigern, die Studierbarkeit zu verbessern und die Verwendbarkeit der Abschlüsse zu erweitern (vgl. VO B/M v ). Es besteht die Absicht, die Lehramtsstudiengänge an die allgemeine Entwicklung der Studiengänge an Hochschulen anzupassen. b Eine Modularisierung des Studienangebotes ist aber schon in der neuen LPO v vorgesehen. c Gemäß dem Modellprojekt Gestufte Bildungsgänge im Lehramt gliedern sich die Lehramtsstudiengänge in je einen Bachelor- und einen Master- Studiengang. Die Bachelor-Studiengänge führen zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss für Berufsfelder außerhalb des Lehramtes (vgl. 2,2). Die Bachelor- und Masterstudiengänge werden in Module gegliedert. Zugangsvoraussetzung für den Master ist ein geeigneter Bachelor-Abschluss. Erst der Master-Abschluss qualifiziert für den Lehrerberuf (vgl. 2,3). Die Feststellung der Studienleistung erfolgt nach ECTS. d Der Bachelor-Studiengang hat eine Regelstudienzeit von drei Studienjahren. Er umfasst fachwissenschaftliche Studien und Studien, die auf eine Vermittlungs oder Lehrtätigkeit vorbereiten und in die von der Universität verantwortete Praxisphasen im Umfang von etwa acht Wochen integriert sind ( 3,1). Nähere Angaben zu Struktur und Eigenschaften dieser Praxisphase werden nicht gemacht. e Der Master-Studiengang hat eine Regelzeit von ein (Grund-, Haupt- und Realschullehramt, Gesamtschule Sek.I) bis zwei Studienjahren (Gymnasium, Gesamtschule, Berufskollegs, Sonderschulen). f Der für das Lehramt allein qualifizierende Masterstudiengang enthält Studien in Fachwissenschaft (2 Fächer), Fachdidaktik und Erziehungswissenschaft. g Der Abschluss des Studiums erfolgt durch eine Staatsprüfung. Die Staatlichen Prüfungsämter wirken bei der Gestaltung von Prüfungen am Abschluss von Modulen beratend und vorbereitend mit. Ferner schreiben die Prüfungsämter die Noten der einzelnen studienbegleitenden Prüfungen am Ende des Studiums zu einem 1. Staatsexamen um. 2. Niedersachsen a Das BA/BA-Modell in Niedersachsen geht von einem gleichzeitigen Studium von zwei Fachwissenschaften, den Grundwissenschaften (Professionalisierungsbereich) und den schulpraktischen Studien in der Bachelor- und der 140

16 Masterphase aus. Im Bachelor-Studiengang werden ein Hauptfach und ein Nebenfach inklusive Fachdidaktik etwa im Verhältnis 2:1 studiert, dazu kommen Grundwissenschaften (Umfang 2/3 des Nebenfachs) und ein in zwei Teile gegliedertes, 18 Wochen umfassendes Schulpraktikum. Die Masterphase kennzeichnet eine Umkehrung des Verhältnisses zwischen Haupt- und Nebenfach bei leichter Erhöhung des Grundwissenschaftenanteils. Wiederum zwei Praktika sind hier zu absolvieren. b Der Bachelor-Studiengang ist polyvalent ausgerichtet. Es kann sowohl ein wissenschaftlicher als auch ein Abschluss für den Bereich Lehramt erreicht werden. Die Materabschlüsse sind - wie in NRW - in ihrer Länge nach den unterschiedlichen Lehrämtern differenziert. c Die Studienstruktur wird zukünftig modular sein. Studienangebote werden zu thematischen Einheiten zusammengefasst, die interdisziplinär angelegt sind. Das Angebot wird differenziert in Basis-, Wahlpflicht- und Freie Module, um den Studierenden Raum für individuelle Profilbildungen zu geben. d Geplant ist die Einführung eines vorgeschalteten Studienvorbereitenden Jahres. 3. Berlin a Für einen Erprobungszeitraum von 8 Jahren erkennt die Senatsveraltung für Bildung, Jugend und Sport in Berlin lehramtsbezogene Bachelor- oder Masterabschlüsse als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an, wenn sie eine Struktur wie Lehramtsstudiengänge besitzen (Kriterien vgl. Papier SenBJS II A, Reform der Lehrerausbildung in Berlin, Studiengänge und Lehrämter ). b Die Anerkennung wird an bestimmte strukturelle und organisatorische Maßnahmen gebunden, die von den an Hochschulen ansässigen Fach- Arbeitsgruppen umzusetzen sind. Diese Maßnahmen sind: Modularisierung, Entwicklung von Modul-Sequenzen, Klärung der Bedingungen für Leistungspunkte und Entwicklung von Formen der Leistungsbewertung. c Bei der vorzunehmenden Modularisierung des Studienangebotes sind polyvalente Basis-Module und schulbezogene Module zu unterscheiden, ferner Verknüpfungen der schulbezogenen Fachmodule mit fachdidaktischen Modulen im engeren Sinne vorzusehen. d Es sind berufswissenschaftliche Basismodule zu erarbeiten, die die theoretischen Grundlagen für das Studium der Fachdidaktik liefern, ferner Vertiefungsmodule, die den Studierenden die Entwicklung eines auf besondere schulische Anforderungen bezogenen Profils ermöglichen. e Auch ein Bachelorstudium kann die Voraussetzungen für einen Vorbereitungsdienst erfüllen, insofern ein Lehramt angezielt wird, das sich auf die 141

17 Klassenstufen 1-10 bezieht und sich der/die Lehrer/in in der Berufspraxis einer verpflichtenden Fortbildung unterzieht. Es gibt verschiedene Varianten des Bachelorstudiengangs (vgl. Synopse). Im Regelfalle jedoch wird der Lehramtsabschluss mit einem Masterstudium erworben (Master I). Die Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt, das sich auf die Klassenstufen 5-13 bezieht, kann hingegen nur durch ein Masterstudium erworben werden (Master II). Land NRW Niedersachsen Berlin Lehramt Studienelemente BA als Lehramtsabschluss Grund-, Haupt-, Gesamtschule Sek.I (Gymnasium, Gesamtschule) Grund-, Haupt- und Realschule (höheres Lehramt) Kl u. Kl nein ja ja, für LA Kl.1-10 (aber nur mit berufsbegleitender, verpflichtender Fortbildung) Dauer BA/MA 3/1 (2) 3/1 (2) 3½/1 (1½) Schulpraktische Studien SWS Didaktisches Grundlagenstudium SWS/LP FW/FD SWS/Lehrplan EW bzw. Grundwiss. bzw. Berufswissensch. Schwerpunktbildungen / Besondere BA- bzw. MA-Formen BA 8 Wo (nicht notwendig Schule); MA 6 Wo. Schule 4 Praktika (davon BA 18 Wo. i. d. Schule) 20 (--) Fächer; mit BA zusammen pro Fach 35 (60) Mit BA zusammen Studienschwerpunkte möglich: entweder Grundschule oder Sek. I (--) 2 Fächer; BA Erstfach 60 u. Zweitfach 30; MA Erstfach 10 FD u. Zweitfach 32 incl. FD integriert in berufswiss. (OP) und fachdid. (UP) Studienanteile Verhältnis (in LP, Gesamtzahl bei BA 120, bezogen auf BA + MA II) jeweils etwa 85:65 (BA) und 35:35 (MA), bezogen auf BA + MA II BA 20; MA 16 (in LP) BA 45 und MA 20, bezogen auf BA + MA II BA-Formen: Grundschulpäd. + 1 wiss. Fach; 2 wiss. Fächer (Kern- u. Zweitfach; Sonderpäd. + wiss. Fach MA-Formen: einjähriger Master I (Fachaufteilung wie BA, außerdem 1 wiss. Fach + professionswiss. Schwerpunkt) zweijähriger Master II (2 wiss. Fächer nach dreijährigem BA m. 2 wiss. Fächern) Synopse: Konsekutive Studiengänge Lehramt NRW/Niedersachsen/Berlin 142

18 F Perspektiven und Empfehlungen 1 Die AG Schulmusik geht davon aus, dass der politische Wille bezüglich der künftigen Organisation der Musiklehrerausbildung sich an den Festlegungen der Bologna-Erklärung orientieren wird und im Blick auf den von Bologna gesetzten Zeitraum für die Umsetzung ein dringender Handlungsbedarf für den Bereich der Musiklehrerausbildung besteht. Dieser ergibt sich insbesondere für die Musiklehrer ausbildenden Studiengänge, da deren Studierende durch die wissenschaftlichen Anteile ihres Studiums bereits in die neuen Strukturen eingebunden sind bzw. in Kürze eingebunden sein werden. Darüber hinaus kann nur eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Organisationsprinzipien sicherstellen, dass die Hochschulen nicht durch ministerielle Vorgaben vor vollendete Tatsachen gestellt werden. 2 Die AG Schulmusik sieht in den dort festgehaltenen Prinzipien für den Bereich der Musiklehrerausbildung bedenkenswerte Chancen, die es zu konkretisieren und zu überprüfen gilt (Internationalisierung der Qualifikationen und Abschlüsse, erhöhte Selbststeuerung der Lernprozesse, Effektivierung der Lehr- und Lernprozesse durch überschaubare Arbeits- und Prüfungsstrukturen, Steigerung der Transparenz der Organisation des Studiums und der Prüfungsprozesse). 3 Die AG Schulmusik ist der Auffassung, dass die Maßnahmen zur Strukturierung von neuen Studiengängen (BA / MA; Modularisierung; ECTS; Studienbegleitende Abschlüsse) nicht per se miteinander verbunden sein müssen, sondern erst die Verknüpfung dieser Elemente neue, sinnvolle Perspektiven für eine künftige Musiklehrerausbildung eröffnet. 4 Sie weist darauf hin, dass bei der konkreten Ausgestaltung der Konzepte für die Lehrerausbildung sowohl übergeordnete als auch spezifische Aspekte wie z.b. die Kulturhoheit der Länder, die lokale Situation an den jeweiligen Hochschulstandorten etc. Berücksichtigung finden müssen. Es bleibt den Ländern bzw. Hochschulen überlassen, unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Profile Kriterien und Regelungen für die Entwicklung von BA/MA Studiengängen zu entwickeln. Dabei sind sie gehalten, die Gleichwertigkeit der Abschlüsse im Interesse ihrer internationalen Anerkennung durch konzeptionellen Kontakt zu einander zu sichern. Insbesondere muss die bundesweite Anerkennung dieser Abschlüsse durch die Kultusministerkonferenz gewährleistet sein. 5 Die AG Schulmusik hält es in der gegenwärtigen Situation nicht für sinnvoll, eine ausgearbeitete Empfehlung zu konkreten Inhalten einzelner Module und ihrer quantitativen und qualitativen Ausfüllung zu geben. Sie beschränkt sich insofern darauf, ausgehend von den durch die KMK verabschiedeten >Rahmenvereinbarung zur Ausbildung im Unterrichtsfach Musik für alle Lehrämter< eine modellartige Darstellung als vorläufige Orientierung für die Diskussion an den Hochschulen zur Verfügung zu stellen. 143

19 144 kontakt

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