EG- Entscheidung 2001/ 471
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- Henriette Förstner
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1 EG- Entscheidung 2001/ 471 Betriebliche Eigenkontrollen bei der Gewinnung und dem Inverkehrbringen von frischem Fleisch veröffentlicht am im Bundesanzeiger Gültigkeit für registrierte Betriebe ab Kreisverwaltung Kaiserslautern - Veterinäramt 1
2 Ziel der EG-Entscheidung Konkretisierung der Fleischhygiene-VO ( 11c betriebliche Eigenkontrollen) Standardisierung der Durchführung der Eigenkontrollen Verbesserung des Verbraucherschutzes durch Eigenkontrollsysteme auf hohem Niveau Umsetzung des HACCP-Konzeptes Kreisverwaltung Kaiserslautern - Veterinäramt 2
3 Geltungsbereich registrierten Betriebe ( 11a FlHyVO) (Metzgereien mit eigener Schlachtung sowie Selbstvermarkter bei eigener Schlachtung) alle zugelassenen Betriebe (EG-Betriebe; ES, EZ, EUZ) keine Anwendung auf Geflügelschlachtbetriebe und reine Verarbeitungsbetriebe Mindestanforderungen nach Vorgaben des Landesuntersuchungsamtes Rh.-Pf Kreisverwaltung Kaiserslautern - Veterinäramt 3
4 Mindestanforderungen (Statuserhebung) Erstuntersuchungen aller Betriebe bis Wiederholungsuntersuchungen nach 3-6 Monaten Kontrolluntersuchung 1mal jährlich wenn Betrieb ohne Beanstandung bleibt Bei Hygienemängeln entscheidet die örtliche Behörde über weitere Proben Kreisverwaltung Kaiserslautern - Veterinäramt 4
5 Ziel der Eigenkontrollen Überprüfung der Schlachthygiene und Schlachttechnik Überprüfen der Personalhygiene Überprüfen der Wirksamkeit von Reinigung und Desinfektion...mit dem Ziel der Optimierung!! Kreisverwaltung Kaiserslautern - Veterinäramt 5
6 Verfahren Schlachtkörpern: -Stanzverfahren (destruktives Verfahren) Umgebungskontrollen: -Abklatschverfahren -Tupferproben Kreisverwaltung Kaiserslautern - Veterinäramt 6
7 Probennahme Stanzproben bei Tierkörpern (destruktives Verfahren) - vertikale Tierkörperbeprobung (4 Proben eines Tierkörpers werden gepoolt) -horizontale Tierkörperbeprobung (alle Proben der gleichen Entnahmestelle können gepoolt werden) geeignetes Verfahren für die Identifizierung spezieller Problembereiche Kreisverwaltung Kaiserslautern - Veterinäramt 7
8 Umgebungsuntersuchungen -Abklatschproben Agarplattenverfahren z.b.rotac-platten mit 5 cm Durchmesser (Bebrütung bei 37 C) -Tupferproben 20 cm² großer Bereich mit steriler Schablone abgegrenzt und abtupfen Anzüchtung in Nährmedium Kreisverwaltung Kaiserslautern - Veterinäramt 8
9 Probenahmestellen Tierkörper Rind: Kamm; Unterbrust, Flanke, Keule Schwein: Rücken; Backe; Keule; Bauch Pferd: Flanke; Unterbrust; Rücken; Keule Schaf: Dünnung; Flanke; Unterbrust; Brust Umgebung Lebensmittelkontaktflächen Kreisverwaltung Kaiserslautern - Veterinäramt 9
10 Haken Messer Umgebungskontrollen (Kontaktflächen) Zerlegetische und andere Oberflächen mit direktem Fleischkontakt Fleischtransportbehälter für unverpacktes Fleisch Kreisverwaltung Kaiserslautern - Veterinäramt 10
11 Untersuchungseinrichtungen (Laboratorium) müssen zugelassen sein (DIN ISO Zertifizierung)) Probentransport bei 1-4 C Transportdauer max. 24 Stunden Poolproben bei Stanzproben aus max. 4 Proben möglich Kreisverwaltung Kaiserslautern - Veterinäramt 11
12 Beurteilungskriterien Schlachttierkörper Gesamtkeimzahl und Enterobakterien -annehmbarer Bereich; - kritischer Bereich; -unanehmbarer Bereich Umgebungskontrollen Gesamtkeimzahl und Enterobakterien -annehmbarer Bereich -nicht annehmbarer Bereich Kreisverwaltung Kaiserslautern - Veterinäramt 12
13 Amtliche Überwachung Eigenkontrollsystem wird mindestens einmal pro Jahr amtlich überwacht Überprüfung des HACCP-Konzeptes (Risikoanalyse und Risikomanagement) Überprüfung und Bewertung der betrieblichen Eigenkontrollen amtliche mikrobiologische Kontrollen ( 4-5 Tupferproben von gereinigten und desinfizierten Lebensmittelkontaktflächen) Proben aus besonderem Anlaß Kreisverwaltung Kaiserslautern - Veterinäramt 13
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