Das Praxissemester als Aufgabenfeld der Ausbildung in Schulen und in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (*)

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1 Dezernat Das Praxissemester als Aufgabenfeld der Ausbildung in Schulen und in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (*) Lichthofpapier - Stand (*) 1. Das Praxissemester als Aufgabenfeld der Ausbildung in Schulen und in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung 1.1. Grundlegende Voraussetzungen für die Ausbildungsanteile des ZfsL und der Schule am Praxissemester 2. Ausbildungs- und Unterstützungsformate am Lernort Schule und ZfsL Standortspezifische Praxisbegleitung und ausbildung durch Seminarausbilderinnen und -ausbilder in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung Einführungsveranstaltung/en Begleitveranstaltungen (fachübergreifend, fachspezifisch) Kollegiale Arbeitsformen Praxisbegleitung bei Unterrichtsvorhaben Beratungsangebote (personenorientiert, systemisch orientiert, fachübergreifend orientiert, fachlich orientiert) Durchführung des Bilanz- und Perspektivgesprächs Standortspezifische Praxisbegleitung und ausbildung durch Ausbildungslehrkräfte und Ausbildungsbeauftragte in den Schulen Informationen und Beratung im Rahmen der Einführungsveranstaltung Beratungsangebote (personenorientiert: fachlich, überfachlich und systemisch) Praxisbegleitung bei Unterrichtsvorhaben Teilnahme an Konferenzen, Beratungen und am Schulleben 3. Evaluation der Begleitformate von Schule und ZfsL 8 4. Kompetenzbezogener Referenzrahmen (mit Anlagen) (*) Das Lichthofpapier basiert auf den Vereinbarungen des Leitungspersonals der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und der Steuergruppe Schulleitungen Praxissemester in der Bezirksregierung Münster

2 Das Praxissemester als Aufgabenfeld der Ausbildung in Schulen und in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung Das Masterstudium umfasst ein bildungswissenschaftlich und fachdidaktisch vorbereitetes Praxissemester im angestrebten Lehramt. Ziel des Praxissemesters ist es, berufsfeldbezogene Grundlagen für die nachfolgenden Studienanteile und den Vorbereitungsdienst zu schaffen (vgl. auch LABG 2009). Das Praxissemester ist integraler Bestandteil eines Professionalisierungsprozesses angehender Lehrerinnen und Lehrer. Die Schwerpunkte liegen in der fachwissenschaftlichen sowie pädagogisch-fachdidaktischen Orientierung auf das Berufsfeld. Im Praxissemester wird berufsrelevantes wissenschaftliches Theorie- und Reflexionswissen aus Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften in einer forschenden Grundhaltung (als didaktische Leitlinie beider Institutionen) mit einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung für die berufspraktische Tätigkeit verknüpft. Dabei werden sowohl konzeptionell-analytische als auch reflexiv-praktische Kompetenzen erworben, um eine kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit Theorieansätzen, Praxisphänomenen und der eigenen Lehrerpersönlichkeit und eine reflektierte Einführung in das Unterrichten zu ermöglichen (vgl. Rahmenkonzeption 2010) Grundlegende Voraussetzungen für die Ausbildungsanteile des ZfsL und der Schule am Praxissemester Die Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter im Praxissemester und der schulischen Ausbildungslehrkräfte sind grundsätzlich neu. Bei der Entwicklung eines Ausbildungscurriculums müssen die im Lehramtsstudium erworbenen, theoretisch-konzeptuellen Kompetenzen und die in den vorlaufenden Praxiselementen aufgebauten Handlungskompetenzen der Studierenden berücksichtigt werden. Eine solche Zielgruppe ist in den Seminaren und in den Schulen bisher noch nicht ausgebildet worden. Ausgangspunkt der zwischen Theorie und Praxis verbindenden Ausbildungsarbeit im Praxissemester ist der Stand der Professionsentwicklung von Studierenden zum Zeitpunkt des 2. Semesters im Masterstudium. Konsequenzen Bekannte Ausbildungsformate in den Seminaren der ZfsL und in den Schulen können vor diesem Hintergrund für die Ausbildungsarbeit mit Studierenden im Praxissemester nicht unverändert übertragen werden. Ausgangspunkte Die Studierenden verfügen über fachwissenschaftliche und bildungswissenschaftliche Kenntnisse aus dem Bachelorstudium. Darüber hinaus verfügen sie über didaktische und methodische Grundkenntnisse und -kompetenzen aus den Praxisphasen des Bachelorstudiums sowie aus den fachdidaktischen Anteilen ihres Bachelor- und Masterstudiums. Die Kompetenzen beziehen sich vorrangig auf das Handlungsfeld Unterrichten und Erziehen im Handlungsbereich Schule, ergänzt durch punktuelle Kompetenzen in anderen Handlungsfeldern. Erste Vorstellungen von der Berufsrolle sind angelegt. Grundvoraussetzung für den bisherigen Kompetenzerwerb war die kontinuierliche Entwicklung einer forschenden Grundhaltung der Studierenden bezüglich aller das Berufsfeld betreffenden Problemstellungen. Die forschende Grundhaltung bleibt konstitutiv für die Bewältigung der Ausbildungsformate im Praxissemester.

3 - 3 - Ein zentrales Element der Ausbildung im Praxissemester sind Unterrichtsvorhaben. Diese Unterrichtsvorhaben haben einen unterschiedlichen Grad an Komplexität, sowohl inhaltlich als auch zeitlich. Unterrichtsvorhaben beschränken sich nicht nur auf die Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht im Rahmen einer für Schülerinnen und Schüler bedeutsamen Themenstellung, sondern ermöglichen auch eine professionsorientierte Selbsterkundung, die Bearbeitung einer fachlichen, einer didaktischen oder einer methodischen Fragestellung. Zur professionsorientierten Selbsterkundung sind Unterrichtsvorhaben denkbar, die durch Beobachtungen im Unterricht (im Rahmen von Fremdwahrnehmung oder Selbstwahrnehmung) unter gezielten Fragestellungen durchzuführen sind. Im Rahmen von Unterrichtsvorhaben können auch fachliche, didaktische oder methodische Fragestellungen bearbeitet werden. Die Beantwortung dieser Fragestellungen kann durch die Beobachtung entsprechender Unterrichtsanteile und deren Auswertung geschehen. In gleicher Weise ist es möglich, die die jeweilige Fragestellung betreffenden eigenen Unterrichtserfahrungen zur Beantwortung heranzuziehen. Ein Unterrichtsvorhaben im Sinne von Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht ermöglicht den Studierenden, eigene Vorstellungen zu entwickeln, Konzepte zu erproben und im Hinblick auf die eigene Professionsentwicklung zu überprüfen. Dies geschieht sowohl durch die Beobachtung fremden Unterrichts als auch durch die Durchführung eigenen Unterrichts. Aufgabe der Seminarausbilderinnen und -ausbilder sowie der schulischen Ausbildungslehrkräfte ist es - unter Berücksichtigung der vorab dargestellten Prämissen - die Studierenden während des Praxissemesters bei der Umsetzung von Unterrichtsvorhaben in diesem Sinne zu beraten, zu begleiten, ggf. zu unterweisen. 2. Ausbildungs- und Unterstützungsformate am Lernort Schule und ZfsL Die im Folgenden aufgeführten Ausbildungs- und Unterstützungsformate am Lernort Schule und ZfsL berücksichtigen in besonderer Weise die Tatsache, dass die Studierenden im Praxissemester Studienprojekte in beiden Fächern und in Bildungswissenschaften durchführen müssen. Aufgabe der Ausbilderinnen und Ausbilder an Schulen und an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung ist es auch, die Realisierung dieser Studienprojekte im Rahmen der genannten Ausbildungs- und Unterstützungsformate zu begleiten Standortspezifische Praxisbegleitung und ausbildung durch Seminarausbilderinnen und -ausbilder in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung Einführungsveranstaltung/en Die ZfsL führen zu Beginn des Praxissemesters Einführungsveranstaltungen im ZfsL durch. Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Seminare, die Einführungsveranstaltungen seminarbezogen oder seminarübergreifend anzubieten. Der Umfang und die Dauer der Einführungsveranstaltung/en obliegen der Verantwortung der ZfsL bzw. der Seminare.

4 - 4 - Vertreterinnen und Vertretern der Ausbildungsschulen werden in der Regel bei der Planung und Durchführung von Einführungsveranstaltungen beteiligt. Den Universitäten wird die Möglichkeit eingeräumt, unterstützend mitzuwirken. Folgende Inhalte werden verbindlich thematisiert: - das grundlegende Verständnis von Unterrichtsvorhaben als zentrales Ausbildungsformat im Praxissemester, - der Stellenwert von Unterrichtsvorhaben im Rahmen der Kompetenzerweiterung im Praxissemester, - die angebotenen Ausbildungsformate von Seiten des ZfsL und der Schule, - die Bedeutung und die Funktion der Portfolio-Arbeit und - die Rolle der Praxissemesterstudierenden in ZfsL und Schule (Bezug zum Praxiselementeerlass) Begleitveranstaltungen (fachübergreifend, fachspezifisch) Das ZfsL bietet fachübergreifend und fachspezifisch Begleitveranstaltungen an. Umfang und Zeittakt dieser Begleitveranstaltungen orientieren sich an den den Seminaren zur Verfügung gestellten Ressourcen. Thematische Angebote in fachübergreifenden und fachspezifischen Begleitveranstaltungen liegen in der Verantwortung der einzelnen Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder auf der Grundlage seminarspezifischer Vereinbarungen. Sie beziehen die Vorgaben der jeweiligen Fachgruppen ein. Verbindlich zu thematisieren sind unter Berücksichtigung der konkreten Praxiserfahrungen der Praxissemesterstudierenden folgende Inhalte: - Leistungsfeststellung und Beurteilung, - Diagnose von Lernvoraussetzungen von Schülerinnen und Schülern, - Vermittlung von Werten und Normen und selbstbestimmtes Urteilen und Handeln bei Schülerinnen und Schülern und - Stand der Entwicklung des professionsorientierten Rollenverständnisses. Grundsätzlich sollen bei den Angeboten auch die konkreten Fragestellungen der Praxissemesterstudierenden berücksichtigt werden Kollegiale Arbeitsformen Erfolgreiches Lehrerhandeln setzt die Fähigkeiten zu kooperativen Arbeitsformen und kollegialer Zusammenarbeit voraus. Zur nachhaltigen Anbahnung dieser Fähigkeiten werden den Studierenden im Praxissemester im Rahmen der Begleitveranstaltungen kollegiale Arbeitsformen vorgestellt, die sie dann an Beispielen in der Praxis erproben und angeleitet reflektieren (zum Beispiel Teamarbeit, gemeinsame Hospitationen im Kontext von Unterrichtsvorhaben, Tandem- oder Triadenarbeit, Arbeit in Professionellen Lerngemeinschaften, erste Erfahrungen mit kollegialer Fallberatung, ) Praxisbegleitung bei Unterrichtsvorhaben Unterrichtsvorhaben sind Bestandteile der schulischen Ausbildung. Praxissemesterstudierende führen in überfachlichen und fachlichen Zusammenhängen mindestens 6 Unterrichtsvorhaben durch, von denen jeweils 2 den folgenden Bereichen zugeordnet sind:

5 professionsorientierten Selbsterkundung - eine fachliche, didaktische oder methodischen Fragestellung - Planung und Durchführung von Unterricht in jedem dem beiden Unterrichtsfächer. Praxissemesterstudierende haben ein Anrecht, sich im Rahmen von Unterrichtsvorhaben in der Praxis begleiten zu lassen. Unterrichtsvorhaben entstehen im Rahmen einer forschenden Grundhaltung und bedürfen bei ihrer Realisierung einer Begleitung durch Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder: - Die Praxissemesterstudierenden sind verpflichtet, Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder zur Begleitung von Unterrichtsvorhaben einzuladen. - Der Umfang der Begleitung orientiert sich an den standortspezifischen Gegebenheiten und den Ressourcen der Seminare. Dem Gegenstand "Unterrichtsvorhaben" entsprechende Formate der Praxisbegleitung entwickeln die Seminare eigenständig unter Berücksichtigung von Elementen personenorientierter Beratung und strukturierter Gesprächsformen. Anliegen im Rahmen der Praxisbegleitung können folgende Aspekte umfassen: - Ausdifferenzieren der forschenden Grundhaltung zu einer konkreten Fragestellung, - Unterstützung bei der Planung und Konkretisierung, - Begleitung bei der Realisierung, - Unterstützung bei der Auswertung und - Entwickeln weiterer Perspektiven für den Professionalisierungsprozesses Beratungsangebote (personenorientiert, systemisch orientiert, fachübergreifend orientiert, fachlich orientiert) Die Studierenden im Praxissemester erhalten Beratung im Rahmen der Praxisbegleitung bei Unterrichtsvorhaben. Darüber hinausgehende Beratung erfolgt in Form von regelmäßig stattfindenden Beratungsangeboten. In diesen lassen sich Fragestellungen der Studierenden im Kontext professionsorientierter Selbsterkundung, systemische Fragen sowie überfachlich als auch fachlich orientierte Fragestellungen bearbeiten. Für das Angebot an Beratungsformaten und für die Organisation der Beratung trägt das Seminar die Verantwortung Durchführung des Bilanz- und Perspektivgesprächs Das ZfsL führt am Ende des schulpraktischen Teils des Praxissemester das Bilanz- und Perspektivgespräch am Lernort Schule durch. An dem Gespräch nehmen neben den Praxissemesterstudierenden eine an der Ausbildung beteiligte Seminarausbilderin oder ein an der Ausbildung beteiligter Seminarausbilder, ein Schulvertreter und gegebenenfalls eine Vertretung der Hochschule teil. Voraussetzung für die Durchführung des Bilanz- und Perspektivgesprächs sind die in der LZV von 2009 in 8 Abs. 2 genannten Vorgaben. Das Bilanz- und Perspektivgespräch orientiert sich inhaltlich an der durch die LZV von 2009 in 8 Abs. 1 vorgegebene Fähigkeitsbeschreibung. Die Struktur des Gesprächs legen die Seminare auf der Grundlage personenorientierter Beratungskonzepte in eigener Verantwortung fest. Das Gespräch soll in der Regel nicht länger als eine Zeitstunde dauern. Es wird nicht benotet. Über das Gespräch erstellt das ZfsL eine Bescheinigung.

6 Standortspezifische Praxisbegleitung und ausbildung durch Ausbildungslehrkräfte und Ausbildungsbeauftragte in den Schulen Die standortspezifische Praxisbegleitung und -ausbildung liegt in der Verantwortung des / der Ausbildungsbeauftragten und der Ausbildungslehrkräfte. In der Regel obliegt dabei dem / der Ausbildungsbeauftragten die Organisation und Koordination der schulischen Angebote und den Ausbildungslehrkräften die Begleitung der Praxissemesterstudierenden. Der Ausbildungsbeauftragte / die Ausbildungsbeauftragte kann in die Begleitung der Praxissemesterstudierenden eingebunden sein. Die Inanspruchnahme von Ausbildungslehrkräften der Schule ist abhängig von der jeweiligen Größe des Systems. Ist nur ein Praxissemesterstudierender / eine Praxissemesterstudierende zu betreuen, sollte nur eine Person mit der Praxisbegleitung und Ausbildung beauftragt werden, sind mehrere Praxissemesterstudierende zu begleiten und auszubilden, können auch mehrere Ausbildungslehrkräfte benannt werden Einführungsveranstaltung Die schulische Informationsveranstaltung baut auf den Inhalten der Einführungsveranstaltung des ZfsL auf und konkretisiert die Informationen unter den spezifischen schulbezogenen Fragestellungen. Dies betrifft insbesondere die - schulspezifischen Besonderheiten, - Informationen zum Schulprofil und - Umsetzung des Praxiselementeerlasses in der konkreten Schule. Darüber hinaus erhalten die Praxissemesterstudierenden Informationen und Beratung u.a. - zur Schulorganisation (z.b. Stundenplan, Haus- / Schulordnung, Anwesenheitszeiten, Regelungen zur Pausenaufsicht, ), - zu den Schulräumen ( ggf. im Rahmen einer Ortsbegehung) und - zu den konkreten Ansprechpersonen Beratungsangebote (personenorientiert: fachlich, überfachlich und systemisch) Professionsorientierte Selbsterkundung im Rahmen des Praxissemesters erfordert - sowohl fachlich als auch überfachlich - grundsätzlich personenorientierte Beratungsangebote. Diese konkretisieren sich u.a. durch - Bereitstellung einer Ansprechperson in allen Belangen, - Unterstützung bei kollegialen Arbeitsformen der Praxissemesterstudierenden, - Anregungen für die Portfolio-Arbeit, - die Vorbereitung und Durchführung des Bilanz- und Perspektivgesprächs und - regelmäßiges Feedback über die individuelle Gestaltung der Lehrerrolle. Die personenorientierte, fachliche, überfachliche und systemische Beratung eines Praxissemesterstudierenden / einer Praxissemesterstudierenden erfolgt durch in der Regel eine damit beauftragte Lehrkraft der Schule. Diese Lehrkraft wird von den anderen Lehrkräften der Schule bei Bedarf unterstützt. Fachliche Beratungszusammenhänge entstehen insbesondere in Verbindung mit den von Praxissemesterstudierenden geplanten Studienprojekten und Unterrichtsvorhaben (vgl. auch dort). Die überfachliche Beratung in Form von regelmäßig stattfindenden Beratungsgesprächen koordiniert die/der Ausbildungsbeauftragte. Sie erfolgt in der Regel auf Eigeninitiative der Praxissemesterstudierenden auf der Grundlage konkreter Praxiserfahrungen. Mögliche Aspekte sind

7 Werteerziehungskonzept, - Profil- und Leitideen der Schule und - Förderkonzepte. Die Praxissemesterstudierenden erhalten exemplarisch Einblicke in mindestens zwei Bereiche der inneren und äußeren Vernetzung von Schule als System (z.b. interne Organisationsstrukturen, Kooperation mit externen Partnern, Schulträger und Schulaufsicht). Thematisch orientieren sie sich an Fragen der Qualitätssicherung und Schulentwicklung Praxisbegleitung bei Unterrichtsvorhaben Das Unterrichtsvorhaben ist ein zentrales Element der Ausbildung im Praxissemester. Aufgabe der schulischen Ausbildungslehrkräfte ist es, die Praxissemesterstudierenden bei der Umsetzung von Unterrichtsvorhaben zu beraten, zu begleiten und ggf. zu unterweisen. Der von den Studierenden gewählte Schwerpunkt des Unterrichtsvorhabens erfordert spezifische Beratungsangebote unter folgenden Perspektiven: - Professionsorientierten Selbsterkundung (Wahrnehmung der eigenen Person in den vielfältigen Handlungsfeldern der Schule im Abgleich zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung), - Bearbeitung einer fachlichen, didaktischen oder methodischen Fragestellung (insbesondere im Zusammenhang von Unterricht und Erziehung) und - Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht (Übernahme einzelner Phasen des Unterrichts, Assistenz der Lehrkräfte, Unterstützung bei Gruppenarbeiten, Übernahme von Fördermaßnahmen, Mithilfe beim individualisiertem Lernen, ). Die Praxisbegleitung bei Unterrichtsvorhaben koordiniert und organisiert die / der Ausbildungsbeauftragte im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Beratungsgesprächen, die konkrete Begleitung liegt in der Verantwortung der zugeordneten Ausbildungslehrkraft. Die Fragestellungen der Praxissemesterstudierenden in Bezug auf die Umsetzung der Unterrichtsvorhaben stehen dabei im Mittelpunkt. Die Praxissemesterstudierenden nutzen neben der Beratung durch schulische Ausbildungslehrkräfte das Portfolio als reflexives Begleitinstrument Teilnahme an Konferenzen, Beratungen und am Schulleben Die Schulen bieten den Praxissemesterstudierenden Teilnahmemöglichkeiten an den Sitzungen unterschiedlicher Mitwirkungsgremien. Eine Teilnahme an mindestens zwei Konferenzen sollte angestrebt werden. Dies können schulformbezogen sein: - Schulkonferenzen, - Lehrerkonferenzen, - Bildungsgangkonferenzen, - Erprobungsstufenkonferenzen, - Teamkonferenzen - Abteilungskonferenzen und - Fachkonferenzen. Um Einblicke in den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule zu gewinnen, ermöglicht die Schule den Praxissemesterstudierenden die Teilnahme an mindestens zwei Beratungsanlässen. Dies können zum Beispiel sein: - Lernberatungen zwischen Lehrkraft und Schüler/in, - Laufbahnberatungen,

8 Eltern-/Schülersprechtage, - situationsbezogene Beratungen (Beratungslehrkraft, Berufsberatung, ), - Beratungen nach Unterrichtsbesuchen / Hospitationen des Vorbereitungsdienstes, - kollegiale Beratung und - Beratungen im Rahmen der sonderpädagogischen Unterstützung. Um das jeweilige individuelle Profil einer Schule in seiner gesamten Komplexität über den Unterricht hinaus wahrzunehmen und kennen zu lernen, erhalten Praxissemesterstudierende Teilnahmemöglichkeiten an mindestens zwei entsprechenden standortspezifischen Veranstaltungen. Dazu zählen z.b. - Projekttage, Projektwochen (z.b. mediale, kulturelle, sportliche Projekte...), - außerunterrichtliche Veranstaltungen (z.b. Berufsinformationstage, ), - Tage der offenen Tür, Informationsveranstaltungen, - Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten, Unterrichtsgänge, Schul- oder Wanderfahrten, - Besuche von Schülerinnen u. Schülern im Praktikum, - im Schuljahresablauf ritualisierte (jahreszeitliche, religiöse, lokale, zielgruppenorientierte,.) Veranstaltungen, Feste und Feiern, - Veranstaltungen von Elterninitiativen, Kooperationspartnern, schulischen Fördervereinen. 3. Evaluation der Begleitformate von Schule und ZfsL Die vorab vorgestellten Formen der Begleitung und Unterstützung im Rahmen des Praxissemester werden nach dem jeweiligen Praxissemester durch die Beteiligten evaluiert und fortgeschrieben. Konkretisierungen treffen die Seminare in eigener Verantwortung. 4. Kompetenzbezogener Referenzrahmen Der Referenzrahmen für die in diesem Rahmen zu erwerbenden Kompetenzen bezieht sich auf das beschriebene Kompetenzprofil in der LZV und in den Rahmenvorgaben Praxissemester (vgl. Anlage). Er baut auf den Kompetenzen, die im Eignungspraktikum und Orientierungspraktikum erworben worden sind (vgl. Anlage) auf Konkretisierungen erhält der Praxiselementeerlass vom Anlagen (in relevanten Auszügen): Lehramtszugangsverordnung Praxissemester Rahmenvorgaben Kompetenzen und Standards für den Lernort Schule LZV - 9 Eignungspraktikum LZV - 7 Orientierungspraktikum und Berufsfeldpraktikum Praxiselementeerlass 2012

9 - 9 - Lehramtszugangsverordnung Praxissemester (1) Die Absolventinnen und Absolventen des Praxissemesters ( 12 Abs. 3 Lehrerausbildungsgesetz) verfügen über die Fähigkeit, 1. grundlegende Elemente schulischen Lehrens und Lernens auf der Basis von Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften zu planen, durchzuführen und zu reflektieren, 2. Konzepte und Verfahren von Leistungsbeurteilung, pädagogischer Diagnostik und individueller Förderung anzuwenden und zu reflektieren, 3. den Erziehungsauftrag der Schule wahrzunehmen und sich an der Umsetzung zu beteiligen, 4. theoriegeleitete Erkundungen im Handlungsfeld Schule zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie aus Erfahrungen in der Praxis Fragestellungen an Theorien zu entwickeln und 5. ein eigenes professionelles Selbstkonzept zu entwickeln. (2) Absolventinnen und Absolventen weisen nach, dass sie im Rahmen des Masterstudiums bezogen auf ein Schulhalbjahr in einer dem angestrebten Lehramt entsprechenden Schulform und den Studienfächern kontinuierlich mindestens 400 Zeit-Stunden Ausbildungszeit im Bereich des Lernorts Schule absolviert haben.

10 Rahmenvorgaben Kompetenzen und Standards für den Lernort Schule In den folgenden Kompetenzen und Standards wird die professionsbezogene Verarbeitung von Theorieansätzen definiert. Dieser Professionsbezug wird durch die Praxisbegleitung seitens der ZfsL in Abstimmung mit den Schulen im Blick auf den Erwerb von Handlungskompetenz ausgebaut und setzt die entsprechende Theorievermittlung in den Hochschulen voraus.

11 - 11 -

12 vorausgehender Referenzrahmen: LZV - 9 Eignungspraktikum (1) Die Absolventinnen und Absolventen des Eignungspraktikums ( 12 Abs. 4 Lehrerausbildungsgesetz) verfügen über die Fähigkeit, 1. die Situation der Schülerinnen und Schüler als individuelle Lerner wahrzunehmen und zu reflektieren, 2. die Rolle der Lehrenden wahrzunehmen und zu reflektieren, 3. die Schule als Organisation und Arbeitsplatz oder auf die Schule bezogene Praxis- und Lernfelder wahrzunehmen und zu reflektieren, 4. erste eigene Handlungsmöglichkeiten im pädagogischen Feld zu erproben und auf dem Hintergrund der gemachten Erfahrung die Studien- und Berufswahl zu reflektieren. LZV - 7 Orientierungspraktikum und Berufsfeldpraktikum (1) Die Absolventinnen und Absolventen des Orientierungspraktikums ( 12 Abs. 2 Satz 1 Lehrerausbildungsgesetz) verfügen über die Fähigkeit, 1. die Komplexität des schulischen Handlungsfelds aus einer professions- und systemorientierten Perspektive zu erkunden, 2. erste Beziehungen zwischen bildungswissenschaftlichen Theorieansätzen und konkreten pädagogischen Situationen herzustellen, 3. einzelne pädagogische Handlungssituationen mit zu gestalten und Aufbau und Ausgestaltung von Studium und eigener professioneller Entwicklung reflektiert mit zu gestalten.

13 Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v (ABl. NRW. S. 433) * 1. Ziele (1) Die Praxiselemente sind obligatorischer Bestandteil der Lehrerausbildung. Die Praxiselemente ermöglichen insbesondere theoriegeleitete Erfahrungen im Handlungsfeld Schule. Dadurch werden die grundlegenden Aufgaben des Lehrerberufs zu einer zentralen Leitlinie der Ausbildung. (2) Die Praxiselemente sollen die Studierenden anregen, ihr weiteres Studium zu akzentuieren und ihr Rollenverständnis und ihre Berufsperspektive zu reflektieren. In den Praxiselementen sollen die Studierenden theoretische Studien und praktische Erfahrungen (Praktika) in Schulen systematisch miteinander verknüpfen. Die Praxiselemente ermöglichen, im Rahmen des forschenden Lernens alle dafür wesentlichen Aspekte von Unterricht und Schulleben zu beobachten, zu analysieren, zu reflektieren und zu erproben. 2. Praxiselemente (3) Das Praxissemester, das im Rahmen eines lehramtsbezogenen Masterstudiums zu leisten ist, wird von den Hochschulen verantwortet und in Kooperation mit den Schulen und den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung durchgeführt. Näheres regeln die Rahmenkonzeption zur strukturellen und inhaltlichen Ausgestaltung des Praxissemesters im lehramtsbezogenen Masterstudiengang, 3. Übergreifende Regelungen für die Praxiselemente (2) Die Ausbildungsbeauftragten der Schulen ( 13 Abs. 1 Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung vom 10. April 2011 OVP BASS Nr. 11) koordinieren die Durchführung der Praktika an den Schulen und begleiten diese ausbildungsfachlich. Zu den weiteren Aufgaben der Ausbildungsbeauftragten gehört insbesondere die Unterstützung der Kooperation zwischen Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, Schulen und Hochschulen. (3) Die Praktikantinnen und Praktikanten Sie nehmen im Rahmen der Möglichkeiten am gesamten Schulleben teil.... (5) Alle Praxiselemente werden durch die Praktikantinnen und Praktikanten in einem Portfolio dokumentiert ( 12 Absatz 1 Satz 4 LABG; 13 LZV). Zum anderen dokumentiert es die Reflexion der schulpraxisbezogenen Kompetenzentwicklung während der gesamten Ausbildung. Die standardorientierten Reflexionsbögen dienen der Vorbereitung von Beratungssituationen im jeweiligen Praxiselement. 4. Regelungen für das Praxissemester in Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (1) Die Zielsetzung des Praxissemesters wird durch 8 LZV vorgegeben.

14 (2) Das Praxissemester ist grundsätzlich auf ein Schulhalbjahr bezogen und wird kontinuierlich abgeleistet. Es beginnt im ersten Halbjahr spätestens am 15. September und im zweiten Halbjahr spätestens am 15. Februar. (8) Die Ausbildungszeit der Praktikantinnen und Praktikanten im Praxissemester beträgt im schulpraktischen Teil mindestens 390 Zeitstunden. Dies beinhaltet neben Anwesenheitszeiten von etwa 250 Zeitstunden auch Zeit für Vor- und Nachbereitung sowie begleitende Angebote der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung. Nachzuweisen sind im Rahmen der Anwesenheitszeiten im Unterricht unter Begleitung in der Regel 70 Unterrichtsstunden, die möglichst gleichmäßig auf die studierten Unterrichtsfächer, Lernbereiche oder beruflichen Fachrichtungen verteilt werden sollen. Für jedes Fach sind verschiedene Unterrichtsvorhaben im Umfang von in der Regel 12 bis 15 Unterrichtstunden durchzuführen. Zur Ausbildung gehören neben dem Unterricht unter Begleitung: Unterrichtshospitationen, die Teilnahme an Konferenzen, an der Beratung von Erziehungsberechtigten und an verschiedenen Formen des Schullebens (zum Beispiel alle Formen von Klassenfahrten, Ganztagaktivitäten, Pausenaufsichten) sowie die Durchführung eines Studienprojekts. (9) Das Praxissemester wird, bezogen auf den schulpraktischen Teil, durch ein Bilanz- und Perspektivgespräch abgeschlossen. An dem Bilanz-und Perspektivgespräch nehmen grundsätzlich die Praktikantin oder der Praktikant sowie je eine an der Ausbildung beteiligte Person des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung und der Schule teil. Zusätzlich kann die Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Hochschule vorgesehen werden.

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