Betreutes Wohnen für ältere Menschen in Vorarlberg

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1 Betreutes Wohnen für ältere Menschen in Vorarlberg Evaluierung der bestehenden Angebote Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Gesellschaft und Soziales (IVa)

2 Mag a. Erika Geser-Engleitner Mag. Christoph Jochum Februar 2008

3 Danke! Wir danken den Bewohnerinnen und Bewohnern der Betreuten Wohnanlagen, die zu einem Gespräch bereit waren und geduldig Auskunft gaben. Wir danken den Trägern und Betreibern der Wohnanlagen für Ihre Gesprächsbereitschaft und für Ihre weiterführenden Ideen. Wir danken folgenden Studierenden der Fachhochschule Vorarlberg für die kompetente Durchführung der Interviews: Nicole Blaser Edith Böckle Mag a (FH) Theresia Dünser Carmen Hubmann Judith Nussbaumer

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5 Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Einführung Hintergrund und Kontext der Studie Zielsetzungen der Studie Vorgangsweise / Methodik Definition Betreutes Wohnen für ältere Menschen Grundkonzept des Betreuten Wohnens Abgrenzung gegenüber der Betreuung durch ambulante Dienste zuhause Abgrenzung gegenüber dem Alters- und Pflegeheim DIN der deutsche Standard für Betreutes Wohnen für ältere Menschen Ein Vorarlberger Kriterienkatalog für Betreutes Wohnen Typologie Betreutes Wohnen: Angebotsformen und Zielgruppen Ist-Situation: Betreutes Wohnen in Vorarlberg Qualifizierung der Einrichtungen Beschreibung der Angebote Evaluierung aus Sicht der BewohnerInnen Die Grundgesamtheit und der Rücklauf Die Struktur der Bewohnerinnen und Bewohner Motive für den Einzug / die Übersiedlung Wie sind die BewohnerInnen zu ihrer betreuten Wohnform gekommen Alternativen zur derzeitigen Wohnform Gesundheitszustand der BewohnerInnen Unterstützung für die BewohnerInnen Soziale Beziehungen Zufriedenheit der BewohnerInnen in zentralen Bereichen des Wohnens Erwartungen der BewohnerInnen an Betreutes Wohnen bei Pflegebedürftigkeit Evaluierung aus Sicht der Anbieter Die Entstehungsgeschichte der Einrichtungen und deren Auswirkung Ziele der Anbieter Zufriedenheit der Träger mit dem Angebot Stärken und Grenzen aus Sicht der Träger Anlage 1 Die Profile der evaluierten Einrichtungen Anlage 2 DIN 77800: der deutsche Standard für Betreutes Wohnen für ältere Menschen" Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

6 1 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Angebot, BewohnerInnen und Motive In Vorarlberg bestehen derzeit 27 Einrichtungen mit insgesamt 251 Wohneinheiten, die unter dem Titel Betreutes Wohnen für ältere Menschen geführt werden. Davon sind 134 Wohneinheiten (53%) in den letzten fünf Jahren entstanden. Betreutes Wohnen wird als Sammelbegriff für verschiedene Wohn- und Betreuungskonzepte unterschiedlichster Qualität verwendet. Aus Gründen der Transparenz und des Konsumentenschutzes werden Kriterien für Einrichtungen vorgeschlagen, die zukünftig unter dem Begriff Betreutes Wohnen geführt werden sollen (siehe S. 21ff.) Wendet man diese Kriterien auf die genannten Einrichtungen an, verbleiben 14 Einrichtungen mit 182 Wohneinheiten, die die Anforderungen an Betreutes Wohnen (großteils) erfüllen. Ausgeschieden werden Seniorenwohnungen ohne Betreuungsperson sowie heimähnliche Seniorenwohngemeinschaften. Die verbleibenden Einrichtungen können in drei Grundmodelle Betreuten Wohnens unterteilt werden: Generationenübergreifende Wohnanlagen Selbständige Betreute Wohnanlagen Heimgestütztes Betreutes Wohnen Die Hauptmotive der Träger für die Schaffung Betreuter Wohnungen sind: Decken eines Wohn- und Betreuungsbedarfs alleinstehender älterer Menschen ohne familiäre Absicherung, die in ungünstigen Wohnverhältnissen leben; Erhaltung der Eigenständigkeit und Selbstbestimmung durch altengerechten Wohnraum plus Dienstleistungen nach Bedarf; Schaffung von Wohn- und Versorgungssicherheit für den älteren hilfebedürftigen bis leicht pflegebedürftigen Menschen, damit eine Heimaufnahme vermieden bzw. verzögert werden kann; Soziale Integration älterer, allein stehender Menschen, Verhinderung von Vereinsamung, sozialer Isolation und Verwahrlosung Schaffung einer (für Träger und BewohnerInnen) finanzierbaren Wohn- und Betreuungsform, die deutlich kostengünstiger als das Heim ist. 76% der BewohnerInnen sind Frauen. Das Durchschnittsalter beträgt derzeit 77 Jahre, wobei die Altersspanne von 46 bis 92 Jahren reicht. 83% der BewohnerInnen sind alleinstehend (partnerlos). Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

7 Der Großteil der BewohnerInnen (82%) gibt körperliche Beschwerden bzw. gesundheitliche Probleme unterschiedlicher Intensität an. 46 % sind gehbehindert bzw. in ihrer Mobilität körperlich eingeschränkt. 75% der BewohnerInnen haben Kinder, die auch die wichtigsten Bezugspersonen und Unterstützer darstellen. Der Kontakt zur Familie wird überwiegend (72%) als gut beschrieben. Jedoch geben 83% der BewohnerInnen an, dass sie im Fall von Pflegebedürftigkeit nicht auf ihre Kinder zurückgreifen können (51%) oder wollen (32%). Je zur Hälfte lebten die BewohnerInnen zuvor in Eigentum bzw. in Miete. Die Hauptmotive für den Wohnungswechsel waren: 51% fühlten sich mit ihrer Wohnung bzw. dem Haus überfordert: zu groß, zu viel Arbeit, zu teuer. Stiegen zu überwinden wurde für 40% zum unlösbaren Problem. 37% brauchten eine neue Wohnung (Ablauf des Mietvertrags, Haus in desolatem Zustand, familiäre Konflikte). 27% hatten einen ungelösten Betreuungsbedarf. Krisenvorsorge/Sicherheit: Für 83% der BewohnerInnen wäre im Falle einer notwendig werdenden intensiveren Betreuung eine Betreuung durch die Familie entweder nicht möglich (51%) oder nicht erwünscht (32%) gewesen. Im Bedarfsfall wird eine Betreute Wohnung in der Nähe des bisherigen Wohnortes gesucht. Bei der Wahl der Einrichtung ist die Nähe zum bisherigen Wohnort wichtiger als der Typ der Betreuten Wohnform (selbständig oder heimgestützt). Die Tarife für Betreutes Wohnen variieren, je nach Größe und Standard der Wohnung, stark. Bei der Mehrheit der neueren Wohnanlagen in privater Trägerschaft liegen die Tarife zwischen und für Miete, Betriebskosten inkl. der Betreuungspauschale für die Grundleistungen. Die (gestützten) Tarife älterer Wohnanlagen in Gemeindeträgerschaft liegen deutlich darunter, jene im Premiumsegment (Senionresidenz) deutlich darüber. Zufriedenheit der BewohnerInnen mit ihrer Wohn- und Betreuungsform Mit der Wohnungsgröße sind die meisten BewohnerInnen zufrieden. Wer unter 40 m2 zur Verfügung hat, wünscht sich jedoch etwas mehr Platz. Aus Sicherheitsgründen werden Wohnungen im Erdgeschoß kritisch bewertet und Wohnungen in Obergeschossen bevorzugt. Mit der Wohnungsausstattung sind 78% der BewohnerInnen zufrieden. Besonders geschätzt wird die Möglichkeit, die Wohnung selbst einzurichten. Die Hauptprobleme sind fehlende Haltegriffe und fehlende bzw. nicht funktionierende Notrufeinrichtungen sowie eine nicht behindertengerechte Einrichtung (Schwellen, hohe Schränke etc.). Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

8 Der Großteil der BewohnerInnen (82%) führt körperliche Beschwerden bzw. gesundheitliche Probleme unterschiedlicher Intensität an. 88% erhalten Unterstützung durch die Familie, Privatpersonen oder professionelle Dienste (ambulante Dienste oder durch die Einrichtung selbst). Wahlleistungen, die separat bezahlt werden müssen, werden von 30% der BewohnerInnen in Anspruch genommen. Bis auf wenige Ausnahmen sind die BewohnerInnen (sehr) zufrieden mit den zusätzlich möglichen Dienstleistungen. Es wird jedoch nur in Anspruch genommen, was dringend gebraucht wird. Wo eine Betreuungsperson/Bezugsperson vorhanden ist, besteht eine hohe Zufriedenheit der BewohnerInnen mit der Betreuung durch die Bezugsperson (97%). 92% der BewohnerInnen sind (sehr) zufrieden mit dem sozialen Leben im Haus. Der soziale Kontakt unter den BewohnerInnen wird von 73% als sehr gut bzw. gut beschrieben. 25% haben kaum Kontakt mit Nachbarn, vermissen diesen aber auch nicht. Mit den Kosten des Betreuten Wohnens sind 83% (sehr) zufrieden. Wenn Kritik geübt wird, werden die Betriebskosten bzw. deren mehrfache Anhebung kritisiert. Wenn eine Pauschale für Grundleistungen bezahlt wird, bleibt häufig unklar, worin diese Grundleistungen bestehen. 3. Zufriedenheit der Träger Die Zufriedenheit der Träger jener 14 Betreuten Wohnanlagen, die die fachlichen Standards erfüllen, ist mit durchschnittlich 9 von 10 Punkten außerordentlich hoch. Begründungen: Das Angebot deckt einen Bedarf unterhalb des Pflegeheimes. gute Auslastung hohe Kundenzufriedenheit überschaubare Kosten Die Zufriedenheit der Träger jener Wohnanlagen, die die fachlichen Kriterien für Betreutes Wohnen nicht erfüllen, ist mit durchschnittlich 6,1 von 10 Punkten deutlich niedriger. Begründungen: schlechte Auslastung rückläufige Nachfrage Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

9 4. Grenzen der Betreubarkeit Die Zukunftserwartung der BewohnerInnen: Im Fall von dauernder Pflegebedürftigkeit gehen 64% der BewohnerInnen davon aus, dass sie in ein Heim umziehen müssen. 25 % hoffen, auch bei Pflegebedürftigkeit in der Betreuten Wohnung bleiben zu können. 10% wissen es nicht. Die Träger sehen die Grenzen der Betreubarkeit unterschiedlich: In selbständigen Betreuten Wohnanlagen wird die Grenze der Betreubarkeit bei den Kapazitätsgrenzen der ambulanten Dienste gesehen. Die Träger heimgestützter Seniorenwohnungen können diese Grenze weiter hinausschieben. Die Notwendigkeit zur Verlegung in den Pflegebereich wird erst dann gesehen, wenn die BewohnerInnen nicht mehr in der Lage sind, ihren Tag selbst zu strukturieren (fortgeschrittene Demenz). In der Möglichkeit, ihr Angebot dem sich verändernden Gesundheitszustand der BewohnerInnen flexibel anzupassen und damit einen nochmaligen Wechsel ins Heim zu vermeiden, sehen sie den entscheidenden Vorzug ihres Modells. Anmerkung: Interessant sind in diesem Zusammenhang die objektiven Daten: Über alle Einrichtungen hinweg war bisher nur in wenigen Einzelfällen ein Wechsel in ein Pflegeheim notwendig. Mit zunehmendem Älterwerden der Wohnanlagen und zunehmender Pflegebedürftigkeit ihrer BewohnerInnen dürfte sich dieser Anteil jedoch erhöhen. 60% der BewohnerInnen geben an, dass beim Einzug nicht besprochen wurde, ob sie bei Pflegebedürftigkeit in der Wohnung bleiben können oder nicht. Es ist offen, ob dies auf Kommunikationsmängel beim Einzug oder auf Vergessens- und Verdrängungsmechanismen der Bewohner Innen zurückzuführen ist. Schlussfolgerungen aus der Studie und weiterführende Überlegungen Es gibt in Vorarlberg einen Bedarf an (leistbaren) betreuten Wohnformen für ältere Menschen, die zuhause - auch bei intensiver ambulanter Betreuung - nicht mehr leben können oder wollen, die jedoch kein Pflegeheim benötigen. Hauptzielgruppen sind: körperlich beeinträchtigte Menschen, deren Häuser/Wohnungen baulich ungünstig sind (z.b. werden Stiegen zum unüberwindbaren Hindernis); alleinstehende, leicht hilfsbedürftige Menschen ohne familiäre Absicherung, die selbständig leben können und wollen, aber ein höheres Maß an Sicherheit suchen. Betreutes Wohnen fördert die Selbständigkeit und Eigenverantwortung der BewohnerInnen und verzögert bzw. verhindert in vielen Fällen eine Heimaufnahme. Entscheidend dafür sind: - eine eigenständige Wohnung, - barrierefreier Wohnraum, Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

10 - Sicherheit durch eine regelmäßig anwesende, fachlich kompetente Betreuungsperson, die die Bewohner kennt und bei Bedarf Dienstleistungen organisiert (vertraglich gesichert). - ein ökonomischer Anreiz zur Selbständigkeit (Dienstleistungen werden großteils nach Aufwand und nicht pauschal abgegolten). Die Größe und Entwicklung der Nachfrage nach Betreutem Wohnen einzuschätzen war nicht Auftrag dieser Studie. Folgende Indikatoren können jedoch benannt werden: Mehr als die Hälfte des Gesamtangebots (134 Betreute Wohnungen) ist in den letzten fünf Jahren neu entstanden. Jene Angebote, die die Kriterien für Betreutes Wohnen erfüllen, sind nach einer Anlaufphase alle voll belegt. Nicht voll belegt sind Angebote an abgelegenen Standorten (mitdafinserhus), teure Angebote (Seniorenresidenz), unbetreute Seniorenwohnungen und ältere Wohnungen, die die baulichen Standards (z.b. Barrierefreiheit) nicht mehr erfüllen. Die Nachfrage zeigt, dass Angebotsformen mit höherer Sicherheit stärker nachgefragt werden als Angebote mit niedrigerem Sicherheitsniveau. (Seniorenwohnungen < Selbständiges Betreutes Wohnen < heimgebundenes Betreutes Wohnen). Die Erfahrung zeigt, dass aus Sicht der InteressentInnen die Nähe zum bisherigen Wohnort ein entscheidendes Auswahlkriterium ist (sozialer Nahraum). Mehrere Betreiber planen aufgrund der Nachfrage die Ausweitung des Angebotes an Betreuten Wohnungen. Konzeptionell scheinen jene Modelle vorteilhaft zu sein, die eine flexible Anpassung des Angebotes an die sich verändernden Bedürfnisse der BewohnerInnen und eine schonende Gestaltung von Übergängen ermöglichen. Als Beispiel kann hier die Einrichtung Thomas-Rhomberg- Straße, Dornbirn dienen: Die BewohnerInnen einer (unbetreuten) Seniorenwohnung können bei Bedarf upgraden, also die Betreuungspauschale dazunehmen und so ohne das gewohnte Appartement verlassen zu müssen in Betreutes Wohnen wechseln ( Betreubares Wohnen ). Serviceleistungen für ältere BewohnerInnen in die Konzepte von gemeinnützigen Wohnbauträgern zu integrieren könnte zukunftsweisend sein. Die Zusammenarbeit mit professionellen ambulanten Diensten ( Service-Pakete ) könnte ein gangbarer Weg sein. Empfehlungen für die weitere Vorgangsweise 1. Klärung ob die Entwicklung eines Angebotes von Betreutem Wohnformen für ältere Menschen als öffentliche Aufgabe gesehen werden soll oder nicht. Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

11 Falls 1. positiv beantwortet wird: 2. Formulierung von sozialpolitischen Zielen für Betreutes Wohnen für ältere Menschen in folgenden Themenbereichen: Verbindliche Definition von Betreutes Wohnen für ältere Menschen Klärung der Aufgabe des Betreuten Wohnens im Sozialen Netz Definition als Aufgabe der Gemeinden, Einbindung in die örtliche Sozialplanung Ziele in der Angebotsentwicklung (Kapazitäten, Formen) 3. Festlegung von allgemeinen Kriterien für Betreutes Wohnen und eine periodische Zertifizierung von Wohnanlagen, die unter Betreutes Wohnen geführt werden wollen. Verknüpfung von allfälligen Förderung mit der Einhaltung der Kriterien. 4. Beachtung besonderer Kriterien für unterschiedliche Formen Betreuten Wohnens Selbständige Betreuten Wohnanlagen: Klare Konzeption, was bei längerer und intensiverer Pflegebedürftigkeit der Bewohner geschieht (Wer betreut? Grenzen der Betreubarkeit? Wann ist ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig? Wer entscheidet dies?). Dies ist den BewohnerInnen beim Einzug mündlich und schriftlich deutlich zu machen. Heimgestützte Betreuten Wohnanlagen: Sicherstellung des privaten, selbständigen Wohncharakters und Förderung der Selbständigkeit der BewohnerInnen: Baulich eigenständige Wohnungen, getrennte Verträge für Miete und Betreuung, Bezahlung der Dienstleistungen nach Aufwand, nicht pauschal und freie Wahl der Anbieter von Betreuungsleistungen. Auch Bewohner heimgestützter betreuter Wohnanlagen sollten sich wahlweise durch die örtlichen ambulanten Dienste betreuen lassen können. 5. Entwicklung von Förderungsmodalitäten. Hierbei sollte beachtet werden: Die bestehende Wohnbauförderung bietet bereits eine gute Basisförderung für die Schaffung von Wohnraum. Zu klären wäre, inwieweit allgemeine Räumlichkeiten (Gemeinschaftsraum u.ä. ) in Betreuten Wohnanlagen gefördert werden können. Neue Überlegungen wären hinsichtlich der Förderung der unverzichtbaren - Betreuungsperson anzustellen. Hier sollte ein Anreiz geschaffen werden, die notwendige Basisbetreuung sicherzustellen. Die Gestaltung der Förderung sollte sicherstellen, dass auch nach mehreren Jahren die Kriterien für Betreutes Wohnen eingehalten werden, insbesondere, dass die Betreuung noch vorhanden ist. 6. Eine grundsätzlich barrierefreie, menschengerechte Gestaltung aller Wohnanlagen sollte angestrebt und gefördert werden, weil damit vermeidbare Wohnungswechsel tatsächlich vermieden werden (Ist im Mietwohnungsbau über die WBF-Richtlinien bereits Standard). Altengerechte Wohnungen sind menschengerechte Wohnungen, weil auch jüngere Menschen - z.b. nach einem Beinbruch/Unfall - gehbehindert sein können oder auch Mütter und Väter mit Kinderwägen Barrierefreiheit schätzen usw. Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

12 2 Einführung 2.1 Hintergrund und Kontext der Studie In den letzten zehn Jahren hat sich in Vorarlberg das Spektrum der Wohnmöglichkeiten im Alter deutlich erweitert. Mit dem Verschwinden des klassischen Altenwohnheims haben sich unter dem Titel "Betreutes Wohnen" neue Wohnformen für ältere Menschen entwickelt. Auffällig ist dabei die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Konzepte (ambulant betreutes Wohnen, heimgestütztes Wohnen, Alt-Jung-Wohnanlagen, Seniorenwohngemeinschaften etc.), die unterschiedlichste Bedürfnisse und Erwartungen ansprechen. Die Anzahl der Senioren und Seniorinnen, die heute in betreuten Wohnanlagen leben, ist in Vorarlberg bisher relativ bescheiden: Knapp 200 ältere Menschen leben in 27 Wohnanlagen, die unter dem Titel Betreutes Wohnen geführt werden. Trotz der Initiativen der Bauwirtschaft, die in diesem Segment einen der wenigen wachstumsträchtigen Märkte zu entdecken hoffte, blieben betreute Wohnformen für ältere Menschen bis vor wenigen Jahren quantitativ unbedeutend. Es scheint sich jedoch eine Trendwende abzuzeichnen: Seit 2003 sind 134 neue Plätze Betreuten Wohnens entstanden, vor allem im Umfeld professioneller Träger von Altenpflegeeinrichtungen. Im benachbarten Deutschland blicken Betreute Wohnformen für ältere Menschen bereits auf eine gewisse Tradition zurück. Einzelne Bundesländer, so z.b. Baden-Württemberg, fördern seit den 1990er-Jahren Betreutes Wohnen offensiv, sodass derzeit in Deutschland über ältere Menschen in Betreuten Wohnanlagen leben 1. In Deutschland ist das Betreute Wohnen oder Service-Wohnen lange als Wohnform der Zukunft für ältere Menschen propagiert worden, da es von der Grundidee her die Vorteile des privaten selbständigen Wohnens (Selbständigkeit, Freiheit, Nutzung der eigenen Ressourcen) mit den Vorteilen einer institutionellen Wohnform verbindet (Sicherheit, Versorgung bei Bedarf, Gemeinschaftsmöglichkeit). Betreutes Wohnen erfreut sich bei älteren Menschen in Deutschland großer Beliebtheit, weil es - durch die Kombination einer seniorengerecht gebauten und eingerichteten Wohnung mit einem Betreuungsangebot für den Hilfe- oder Pflegefall - den Senioren auch bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine selbständige Lebens- und Haushaltsführung, bei deutlich geringeren Kosten als im Pflegeheim, ermöglicht. Betreutes Wohnen für ältere Menschen wird bisher in Vorarlberg anders als in Deutschland eingeschätzt, weil sich einige wesentliche Voraussetzungen des Betreuten Wohnens hier anders darstellen als in unserem Nachbarland: hoher Eigentumsanteil im Wohnbestand älterer Menschen, geringerer Anteil (groß-)städtischer Ballungsräume, hoher Ausbaugrad ambulanter Dienste (Hauskrankenpflege, Mobile Hilfsdienste, Betreuungshilfen, Mahlzeitendienste etc.). 1 Kremser-Preiß, U. / Stolarz, H.: Neue Wohnkonzepte für das Alter und praktische Erfahrungen bei der Umsetzung eine Bestandsanalyse. Projektträger: Bertelsmann Stiftung, Hrsg.: Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln 2003, S. 93 ff. Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

13 Die aktiven Versuche professioneller Altenhilfeträger, Betreutes Wohnen in Vorarlberg zu entwickeln, führten jedoch zu einigen beachtlichen Modellprojekten unterschiedlichster Konzeption, deren Erfahrungen nach einigen Jahren Betrieb nunmehr evaluiert werden können. Das Land Vorarlberg hat diese Evaluierung der bestehenden Einrichtungen Betreuten Wohnens für ältere Menschen im Jahr 2007 beauftragt. Die vorliegende Studie bietet damit erstmals eine flächendeckende Übersicht über die Ist-Situation dieser Wohnform in Vorarlberg und liefert Grundlagen für deren sozialpolitische Bewertung. 2.2 Zielsetzungen der Studie Definition von Betreutem Wohnen für ältere Menschen und Abgrenzung von anderen Wohnformen für ältere Menschen Vor allem aus Gründen des Konsumentenschutzes (sprich: im Hinblick auf eine wünschenswerte Orientierungshilfe für ältere Menschen und deren Angehörige), aber auch im Sinne einer erforderlichen Planungsgrundlage für die Gemeinden und das Land Vorarlberg ist es notwendig, die Mindestanforderungen für Betreutes Wohnen zu definieren. Damit sollen Transparenz und Unterscheidbarkeit in die unübersichtliche Vielfalt von Konzepten Betreuten Wohnens gebracht, Sicherheit für Konsumenten geschaffen, Grundlagen für die öffentliche Hand (statistische Erfassung, Planung, ev. Förderung) erarbeitet und Fehlentwicklungen auf dem Markt des Betreuten Seniorenwohnens vermieden werden. Schaffung eines Überblicks über die derzeit vorhandenen Betreuten Wohnformen für ältere Menschen Alle Einrichtungen werden erfasst und im Hinblick auf die wesentlichen Kriterien Betreuten Wohnens beschrieben. Typologisierung von Betreuten Wohnformen Erarbeitung von Nutzerprofilen Unter dem Sammelbegriff Betreutes Wohnen werden sehr unterschiedliche Wohn- und Betreuungsformen subsummiert. Die Studie kategorisiert die vorhandenen Wohnformen und beschreibt, worin sich die BewohnerInnen der verschiedenen Wohnformen unterscheiden (Nutzerprofile). Die Ergebnisse beschreiben qualitativ, welche Wohnformen von welchen Zielgruppen genutzt werden. Daraus kann abgeleitet werden, welche Wohnformen konzeptionell für welche Zielgruppen geeignet sind. Erfassung der Ziele und des Zufriedenheitsgrads der BewohnerInnen mit der Wohnform Die Studie erhebt die Motive der BewohnerInnen für den Bezug der Wohnungen sowie ihre subjektive Zufriedenheit mit dieser Wohnform. Ebenso werden Probleme und Defizite der derzeitigen Wohnform erhoben. Die Studie überprüft dabei alle wesentlichen Elemente, die Kernelemente betreuten Wohnens sind: das räumliche Wohnangebot, das Dienstleistungsangebot, die Kosten, das subjektive Sicherheitsgefühl, die soziale Integration usw. Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

14 Erfassung der Ziele und Zufriedenheit der Anbieter Im Bereich Betreutes Wohnen bestehen derzeit in Vorarlberg keine allgemeingültigen sozialpolitischen Ziele, an denen die Qualität des Ist-Angebotes gemessen werden könnte. Alle Anbieter, öffentliche und private, verfolgten jedoch bei der Schaffung dieser Wohnformen bestimmte Ziele mit diesem neuen Angebot. Die Studie beschreibt die ursprünglichen und derzeitigen Ziele der Anbieter, die sie mit diesem Angebot verfolg(t)en. Zudem werden der Zielerreichungsgrad und die Zufriedenheit mit diesem Angebot aus Sicht der Träger ermittelt sowie Grenzen und Verbesserungsvorschläge für zukünftige neue Projekte ( Lessons learned ) mit den Anbietern diskutiert. Definition von Schlüsselthemen für die Entwicklung des Betreuten Wohnens Auf der Grundlage der Erhebungen im Bereich der BewohnerInnen sowie der Träger der Betreuten Wohnformen in Vorarlberg werden jene Themen definiert, die aus Sicht der Autorin / des Autors strategische Schlüsselthemen für die Entwicklung des Betreuten Wohnens in Vorarlberg sind. Diese Schlüsselthemen sind als Empfehlungen an das Land Vorarlberg zu verstehen, welche Fragen prioritär zu diskutieren sind, wenn eine sozialpolitische Strategie zur Entwicklung der Betreuten Wohnformen formuliert werden soll. 2.3 Vorgangsweise / Methodik Literaturrecherche Die aktuelle deutschsprachige Fachliteratur zum Thema Betreutes Wohnen für ältere Menschen wurde recherchiert und in die Studie eingearbeitet. Erhebung der vorhandenen Angebote in Vorarlberg In einer schriftlichen Vorerhebung wurden im Juni 2007 die Basisdaten der Anbieter (Einrichtung, BewohnerInnen, Leistungen, Preise, Ziele etc.) gesammelt. Die im Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei der connexia - Gesellschaft für Gesundheit und Pflege gem. GmbH - vorhandenen Daten über die bestehenden Angebote wurden recherchiert und mit den Daten der Träger der Betreuten Wohnanlagen abgeglichen. Daraus wurden Profile für alle Wohnanlagen sowie Überblickstabellen entwickelt (siehe S 27.ff und Anlage 1). BewohnerInnenbefragung Vollerhebung Es wurden alle BewohnerInnen der Betreuten Wohnformen, die zu einem Gespräch bereit und in der Lage waren, in Summe 112 Personen, persönlich (face-to-face) im Zeitraum Juli September 2007 interviewt (Vollerhebung) 2. Mittels stark strukturierter, aber nicht standardisierter Leitfadeninterviews wurde erhoben, welche Wohnformen von welchen Zielgruppen genutzt werden, welche Motive dafür vorlagen und -liegen und wie die Zufriedenheit mit der Wohnform 2 Einrichtungen, die später eröffnet wurden, sind zwar in der Liste der derzeitigen Angebote benannt, es wurden jedoch keine BewohnerInnen-Interviews durchgeführt: Bregenz-Weidach, Bludenz Laurentius-Park, Alberschwende Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

15 ist. Die mündlichen Interviews wurden von geschulten Fachpersonen durchgeführt (Diplomandinnen des Studiengangs Sozialarbeit der FH Vorarlberg). Die Auswertung erfolgte sowohl qualitativ (qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring) als auch quantitativ (uni- und multivariate Analyseverfahren). Befragung der Anbieter - Vollerhebung Durch persönliche face-to-face-interviews mit den Leitern/Trägern der zu diesem Zeitpunkt 24 Einrichtungen wurden im Juli und August 2007 die Ziele der Anbieter, die Zufriedenheit mit dem Angebot aus Sicht der Träger und eventuelle Verbesserungsvorschläge für die Zukunft erhoben. Die Auswertung erfolgte qualitativ und quantitativ. Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

16 3 Definition Betreutes Wohnen für ältere Menschen Der Begriff Betreutes Wohnen (für ältere Menschen) ist bisher in Vorarlberg weder gesetzlich noch sozialplanerisch definiert und kann für alle möglichen Wohnformen verwendet werden. In der Praxis zeigt sich, dass unterschiedlichste Konzepte und Angebotsformen unter dem Begriff Betreutes Wohnen firmieren. Dies führt zu Problemen, weil die sich am Markt befindlichen Angebote für Interessenten und Nutzer nicht immer durchschaubar sind. Zum einen werden mit dem Begriff betreut Erwartungen bei SeniorInnen und deren Angehörigen geweckt, die nicht eingelöst werden können. So werden z.t. heimähnliche Versorgungsund Sicherheitsstandards bis hin zur 24-Stunden-Betreuung bei Pflegebedürftigkeit, allerdings zu einem Bruchteil der Kosten eines Heimes, erwartet. Manche Kleingemeinden, die aus ökonomischen Gründen kein eigenes Pflegeheim realisieren können, möchten wenigstens mit einer Betreuten Seniorenwohnung ein eigenes Angebot für hilfsbedürftige ältere Gemeindebürger innerhalb der eigenen Gemeinde realisieren. Dies nährt die Hoffnung ihrer Bürger auf eine quasi heimähnliche Versorgung vor Ort. Ähnlich unrealistische Erwartungen verbinden sich mit Angeboten von Seniorenwohnungen durch Wohnbauträger, die sich bei näherem Hinsehen lediglich als barrierefreie Wohnungen plus Hausmeister entpuppen. Bei der Nachfrage nach der Art der Betreuung wird auf die örtlichen ambulanten Dienste verwiesen. Andererseits stehen die Anbieter von voll entwickelten Angeboten Betreuter Wohnformen, die neben dem barrierefreien Wohnraum eine Reihe verbindlich angebotener Grund- und Wahlleistungen (Hausmeister, nachgehende Beratung, Organisation von Mahlzeiten, Pflege- und Hilfsdiensten, Aktivierungs- und Gemeinschaftsangebote etc.) umfassen, unter dem Druck unfairer Vergleiche mit oben erwähnten Billiganbietern, da ein professionelles Dienstleistungsangebot Kosten verursacht, die über zu verrechnende Tarife zusätzlich zur Miete finanziert werden müssen. Zugleich stehen diese Anbieter unter dem Verdacht, mit den Angeboten für Betreutes Wohnen lediglich die begrenzten Kapazitäten ihrer Heime aus betriebswirtschaftlichen Gründen ausweiten zu wollen und allenfalls später bei Bedarf Kapazitäten des Betreuten Wohnens in zusätzliche Heimplätze umwidmen zu wollen. Aus sozialwissenschaftlicher und sozialpolitischer Perspektive ist daher dringend zu klären, welche Mindestanforderungen an Betreutes Wohnen für ältere Menschen zu stellen sind. Die Definition von Standards muss hier für Markttransparenz, Vergleichbarkeit der Angebote und Rechtssicherheit sorgen. In der Folge wird außerdem zu klären sein, ob dafür in Vorarlberg ein eigenständiger Bedarf zwischen der Betreuung zuhause durch ambulante Dienste und der Vollversorgung im Heim besteht. Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

17 3.1 Grundkonzept des Betreuten Wohnens Betreutes Wohnen ist selbständiges Wohnen mit einem verbindlich organisierten Angebot von Dienstleistungen, die freiwillig ausgewählt werden können ( Service-Wohnen ). In einer barrierefreien, seniorengerechten Wohnung werden bestimmte Grundleistungen (haustechnische Dienste, soziale Beratung) angeboten, für die eine Pauschale entrichtet werden muss, und außerdem Wahlleistungen (Haushaltshilfe, Pflege etc.), die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können und nur dann bezahlt werden müssen. Die Konzeption des Betreuten Wohnens unterstützt eine selbständige Haushalts- und Lebensführung und die Einbindung in die soziale Gemeinschaft im Wohnumfeld. Das Konzept des Betreuten Seniorenwohnens verfolgt das Ziel, die Vorteile privater Wohnformen mit denen institutioneller Wohnformen zu verbinden. Die Privatheit, Autonomie und Selbständigkeit des Einzelnen soll erhalten bleiben, wobei gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit und Verfügbarkeit von Hilfs- und Betreuungsangeboten gewährleistet werden soll. Es wird selbständiges Wohnen in einer vollständigen, abgeschlossenen, nach Möglichkeit barrierefreien Wohnung angeboten und unabhängig davon ein bestimmtes Maß an Betreuung. Von den herkömmlichen Seniorenwohnungen unterscheiden sich Betreute Seniorenwohnungen wesentlich dadurch, dass zusammen mit der gemieteten Wohnung verbindliche Hilfe- und Betreuungsleistungen angeboten werden. Neben einer Grundversorgung, die teilweise auch zusätzliche Gemeinschafts- und Betreuungsräumlichkeiten beinhaltet, können je nach individuellem Hilfebedarf weitere Hilfe- und Betreuungsleistungen gegen Bezahlung in Anspruch genommen werden. Das Betreuungsangebot geht damit über den Angebotsrahmen ambulanter Dienste hinaus und ist differenzierter als das pauschalierte Leistungsangebot traditioneller stationärer Altenhilfeeinrichtungen. Während im Altenheim ein für alle Bewohner gleiches Versorgungsangebot besteht, ist die Betreuung im neuen Wohnkonzept flexibel, indem einzelne Betreuungsleistungen (gegen Bezahlung, Anm. der Verfasser) abgerufen werden können. 3 Das Angebot des Betreuten Wohnens richtet sich somit an ältere Menschen, die prinzipiell selbständig sind, aber ein höheres Maß an Sicherheit suchen bzw. aus anderen Gründen (z.b. wegen der nicht barrierefreien eigenen Wohnung) ihre angestammte Wohnung verlassen wollen/müssen, jedoch kein Pflegeheim benötigen. Zu den Grundelementen Betreuter Wohnformen zählen somit eine abgeschlossene, barrierefreie Wohnung, garantierte Grundleistungen (Hausmeister, soziale Beratung/Betreuung) sowie gegen Bezahlung abrufbare weitere Dienstleistungen (Mahlzeitendienste, Haushaltshilfe, Pflege usw.). 3 Kremer-Preiß, U. / Hauf, J.: Betreutes Wohnen für Senioren Zur praktischen Umsetzung konzeptioneller Ziele in Baden-Württemberg, Untersuchung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik im Auftrag des badenwürttembergischen Sozialministeriums, Stuttgart, 1999 Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

18 Jenseits dieser konstitutiven Grundelemente aller (professionellen) Angebote Betreuten Seniorenwohnens hat sich auch in Vorarlberg - eine Vielfalt von Formen Betreuten Wohnens entwickelt. So finden sich, um nur einige zu nennen, folgende Angebote: ambulant betreute Seniorenwohnungen Wohnanlagen für Senioren heimgebundenes Betreutes Wohnen Seniorenresidenzen (Betreutes Wohnen + Pflege im Appartement ) Mehrgenerationenwohnanlagen ( Alt-Jung ) Seniorenwohngemeinschaften 3.2 Abgrenzung gegenüber der Betreuung durch ambulante Dienste zuhause Bisweilen wird argumentiert, dass aufgrund des hohen Ausbaugrads mit ambulanten Diensten in Vorarlberg de facto Betreutes Wohnen für ältere Menschen ohnedies flächendeckend realisiert sei und kein Bedarf an eigenständigen Betreuten Wohnformen bestehe. Wenn unter Betreutem Wohnen ein professionelles Konzept verstanden wird, das zuvor im Kapitel 2.1. rudimentär beschrieben wurde, dann sind jedoch aus sozialwissenschaftlicher Sicht folgende Unterschiede zur bewährten häuslichen Betreuung durch ambulante Dienste festzuhalten: Barrierefreier Wohnraum: Dieser ist für ältere, vor allem mobilitätsbehinderte Menschen (mit Gehbehinderungen, Krücken, Rollstuhl) ein entscheidender Faktor für das Verbleiben zuhause. Wo Wohnungen bzw. Häuser nicht barrierefrei gestaltet sind, insbesondere wo beim Zugang zum Haus oder innerhalb des Hauses Treppen zu überwinden sind, führt dies heute de facto zu vermeidbaren Übersiedelungen in Pflegeheime, die durch noch so gut ausgebaute ambulante Dienste nicht vermeidbar sind. Erhöhte Sicherheit durch die Grundleistungen Haustechnische Dienste und qualifizierte Sozialberatung : SeniorenInnen in Betreuten Wohnformen bekommen gegen einen verpflichtenden Sockeltarif ein bestimmtes Ausmaß an hausmeisterlichen Diensten (Haustechnik z.b. betreffend die Heizung, Schneeräumung, Grundreinigung der Wohnanlage) sowie an qualifizierter, regelmäßiger Sozialberatung vertraglich sichergestellt. Es besteht ein zumindest wöchentlicher Kontakt mit dem Berater / der Beraterin, der/die für Gespräche zur Verfügung steht und bei Bedarf externe Dienstleistungen (Hauskrankenpflege etc.) organisiert. Die Beratung ist nachgehend, wodurch sichergestellt wird, dass der/die BeraterIn realisiert, wenn sich ein Bewohner / eine Bewohnerin sozial zurückzieht, verwahrlost, depressiv wird oder andere leise Probleme entstehen. Solche Problemlagen bleiben in der traditionellen Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

19 häuslichen Betreuung durch ambulante Dienste ebenso wie in einigen der in Vorarlberg bestehenden Seniorenwohnungen unentdeckt, da diese Konzepte darauf beruhen, dass sich die betroffene Person bei Bedarf selbst meldet. Davon kann jedoch bei einem Teil der älteren Menschen nicht ausgegangen werden. Aktivierende Angebote und soziale Integration: Betreute Wohnanlagen verfügen in der Regel neben dem selbständigen Appartement über Gemeinschaftsräumlichkeiten, die für Gemeinschaftsaktivitäten genutzt werden. Diese verstehen sich als Angebot zur Aktivierung und Begegnung mit anderen Menschen und mildern die altersbedingte Tendenz zur sozialen Vereinsamung und Isolierung. Eine qualifizierte und kluge Beraterin/Betreuerin einer Wohnanlage wird diese Angebote einerseits nicht aufdrängen, andererseits aber auch Wege finden, BewohnerInnen mit Vereinsamungstendenz zu aktivieren und zumindest gelegentlich in gemeinsame Aktivitäten einzubinden. Ein objektives Kriterium für die Beurteilung, ob es sich bei der jeweiligen Wohn- und Betreuungsform um Betreutes Wohnen im professionellen Sinn oder um eine Form der ambulanten Betreuung handelt, bildet die Entgeltregelung: Bei Betreutem Wohnen muss vertraglich vereinbart sein, dass neben einer Miete für das Wohnen eine separate Pauschale für die Abgeltung der o.g. Grundleistungen bezahlt wird. Wird keine Pauschale für die erwähnten Grundleistungen eingehoben, kann nicht davon ausgegangen werden, dass haustechnische Leistungen, qualifizierte Sozialberatung und aktivierende Angebote auf professioneller Basis angeboten bzw. garantiert werden. 3.3 Abgrenzung gegenüber dem Alters- und Pflegeheim Die grundlegenden Unterschiede zwischen dem Betreuten Wohnen und dem Alters- und Pflegeheim bestehen in folgenden Kriterien: Andere Zielgruppe anderes Leistungsangebot: Während sich Betreute Wohnformen an grundsätzlich selbständige Seniorinnen und Senioren mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis wenden, bilden pflegebedürftige Personen ab der Pflegestufe vier die Zielgruppe des Pflegeheimes. Entsprechend besteht in Betreuten Wohnformen keine Dauerpräsenz von Mitarbeitern und/oder Mitarbeiterinnen, schon gar nicht nachts. Der Leistungsumfang, das Sicherheitsniveau und damit auch die Kosten des Pflegeheimes liegen damit deutlich über jenen des Betreuten Wohnens. Die logische Konsequenz dieses Unterschiedes ist, dass SeniorInnen in Betreuten Wohnanlagen bei intensiverer Pflegebedürftigkeit in ein Heim wechseln müssen, beim Umzug in die Betreute Wohnanlage also keine Garantie haben, dort bis zum Tod bleiben zu können. Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

20 Privates, nicht-institutionelles Wohnen: Wie in der privaten Eigentumswohnung sind die BewohnerInnen einer Betreuten Wohnanlage in ihrer Lebensgestaltung frei und keinen institutionellen Regeln wie in einem Heim unterworfen. Selbständigkeit, Ressourcen-Orientierung und Eigenverantwortung: Während das Pflegeheim strukturell defizitorientiert ist und übernimmt, wozu die BewohnerInnen nicht mehr selbst in der Lage sind, geht das Betreute Wohnen prinzipiell von der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der BewohnerInnen aus und fordert diese ein. Betreute Wohnformen wirken prinzipiell aktivierend, weil sie den BewohnerInnen grundsätzlich die Verantwortung für alle Lebensbereiche selbst überlassen. Im Heim übernimmt die Institution die Verantwortung für viele zentrale Lebensbereiche und wirkt deswegen strukturell passivierend/hospitalisierend. Anreiz zur Selbständigkeit und Eigenverantwortung durch das Tarifmodell: Die Bezahlung für die Dienstleistungen im Pflegeheim erfolgt pauschal. Die Bezahlung für die Wahlleistungen beim Betreuten Wohnen erfolgt nach Inanspruchnahme auf der Basis von vertraglich vereinbarten Tarifen. Dieses Tarifmodell beim Betreuten Wohnen wirkt als Anreizsystem, möglichst viele der notwendigen Arbeiten selbst zu erledigen bzw. sich die nötigen Hilfen im familiären Umfeld und Freundeskreis auf unbezahlter Basis zu organisieren. Damit wird die Erhaltung der Selbständigkeit und die Nutzung der eigenen Ressourcen aktiv gefördert, was nicht nur Kosten spart, sondern den Menschen auch in medizinischpsychologischer Hinsicht fördert. Objektive Kriterien für die Abgrenzung Betreuter Wohnformen vom Pflegeheim sind wiederum die Entgeltregelung (Pauschaltarife versus Tarife nach Aufwand) sowie die Präsenzzeiten professioneller MitarbeiterInnen (Dauerpräsenz im Heim versus stundenweise Präsenz im Betreuten Wohnen). 3.4 DIN der deutsche Standard für Betreutes Wohnen für ältere Menschen Da die Wohnbedürfnisse älterer Menschen zunehmend differenzierter werden und bestehende Konzepte nicht allen Bedürfnislagen gerecht werden, ist davon auszugehen, dass auch weiterhin neue Wohnformen für ältere Menschen entstehen werden. Die Vielfalt und Unübersichtlichkeit Betreuter Wohnformen wird daher zunehmen. Verbindliche Mindeststandards für Betreutes Wohnen und eine entsprechende Übersicht über die Angebote und Transparenz hinsichtlich der Dienstleistungen fehlen jedoch. Im Sinne des Konsumentenschutzes, aber auch im Hinblick auf eine zielführende Sozialplanung, scheint es daher geboten, solche Mindeststandards zu definieren. Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

21 Im Jahr 2002 hat das Deutsche Institut für Normung e.v. (DIN) auf Antrag von Verbraucherschutzverbänden das Normungsvorhaben Betreutes Wohnen aufgenommen und in vierjähriger Entwicklungsarbeit eine eigene Norm DIN mit dem Titel "Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform 'Betreutes Wohnen für ältere Menschen'" entwickelt. Die DIN wurde im September 2006 veröffentlicht. Ziel war die Vorlage einer als Zertifizierungsgrundlage geeigneten DIN-Norm, die Anforderungen, Hinweise und Empfehlungen in Bezug auf die Wohnform Betreutes Senioren-wohnen enthält. Verschiedene Bundesländer und Städte hatten zuvor unterschiedlichste Qualitätssiegel zum Betreuten Wohnen entwickelt. Als problematisch sahen ExpertInnen dabei an, dass häufig unterschiedliche Standards definiert sind, was die Orientierung für die Senioren erschwerte. Eine bundesweit einheitliche Definition von Mindeststandards wurde deshalb schon seit geraumer Zeit gefordert, um Rechtssicherheit und Markttransparenz zu schaffen. Die DIN Betreutes Seniorenwohnen wurde unter Einbeziehung aller relevanter Systempartner (Seniorenorganisationen, Konsumentenschutz, Wohnungswirtschaft, Sozialeinrichtungen, Architekten, Wissenschafter, erfahrene Betreiber von Betreuten Wohnanlagen etc.) erarbeitet. Sie beinhaltet gleichsam einen Großteil der Erfahrungen mit geglückten und missglückten Konzepten Betreuten Wohnens über mehrere Jahrzehnte. Diese Norm genießt daher in Deutschland in Fachkreisen hohe Anerkennung. Es empfiehlt sich daher, diese Norm auch in Vorarlberg näher zu betrachten, wenn Betreutes Wohnen für ältere Menschen nach professionellen Standards entwickelt werden soll, auch wenn u.u. nicht der gesamte Kriterienkatalog der dank deutscher Gründlichkeit sehr umfangreich ausgefallen ist übernommen wird. Bei der verabschiedeten Norm handelt es sich um eine Dienstleistungsnorm, d.h. es werden schwerpunktmäßig Anforderungen an die mit dem Begriff Betreutes Wohnen verbundenen Dienstleistungen definiert. In ihr werden für die folgenden fünf Bereiche Mindeststandards beschrieben: 1. Anforderungen an die Transparenz des Leistungsangebotes (Informationspflichten) Um die Transparenz des Leistungsangebotes zu sichern, definiert die DIN, welche Informationen über die Wohnanlage, die Wohnung, die Grund- und Wahlleistungen sowie die Kosten Interessenten vor Vertragsabschluss schriftlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Neben den schriftlich zur Verfügung gestellten Informationen muss eine kostenlose mündliche Beratung über die von der Einrichtung angebotenen Leistungen durchgeführt und eine Führung durch die Einrichtung ermöglicht werden. 2. Anforderungen an die Dienstleistungen (Grund- und Wahlleistungen) Die Norm definiert weiters, welche Dienstleistungen von Einrichtungsträgern anzubieten sind. Zu den verpflichtend anzubietenden Grundleistungen gehört der haustechnische Ser- Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

22 vice, die Notrufsicherung sowie allgemeine Betreuungsleistungen, wie Beratungs-, Informations-, Vermittlungs- und Organisationstätigkeiten. Zudem müssen Kontakte und Hilfen der Bewohner untereinander sowie Kontakte zu relevanten Gruppen, Vereinen oder Institutionen im Umfeld angeregt werden. Um die Betreuungsleistung sicherstellen zu können, muss mindestens eine Vollzeit-Stelle pro hundert Wohneinheiten eingerichtet werden. (Anmerkung: Diesen Personalschlüssel erachten die Verfasser in Kenntnis der Vorarlberger Einrichtungen als wesentlich zu niedrig). Als Qualifikationsanforderungen an die Betreuungskraft benennt die DIN eine Ausbildung in Altenpflege, Krankenpflege, Hauswirtschaft oder Sozialarbeit. Neben den Grundleistungen muss der Bewohner / die Bewohnerin die Möglichkeit haben, zusätzliche Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Wenn der Anbieter des Betreuten Wohnens diese Leistungen nicht selbst erbringt, so muss die Vermittlung solcher Dienstleistungen sichergestellt werden. Die DIN benennt dabei einen Katalog von Wahlleistungen, die mindestens zu vermitteln sind. Zu diesen zählen, hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Pflegerische Hilfen, Haustechnische Dienste, Hol- und Bringdienste, Leistungen im Krankheitsfall und bei Krankenhausaufenthalt. 3. Anforderungen an das Wohnangebot Die DIN benennt außerdem Mindestanforderungen an das Wohnangebot. Die Wohnanlage sollte aufgrund ihrer Lage die Voraussetzungen für eine selbständige Lebensführung und eine Integration in das Gemeinwesen bieten, daher sollten Einkaufsmöglichkeiten sowie der öffentliche Nahverkehr innerhalb von 500 Metern erreichbar sein. Die zur Wohnanlage gehörigen Gebäudezugänge, Freiflächen, Verbindungswege sowie Gemeinschaftseinrichtungen müssen barrierefrei im Sinn der DIN 18025:1992 gestaltet sein. Die Wohnungen selbst müssen in sämtlichen Ausführungsstandards ebenfalls die Anforderungen der DIN 18025:1992 erfüllen. 4. Anforderungen an die Vertragsgestaltung Hinsichtlich der Vertragsgestaltung wird definiert bzw. gefordert, dass die Inhalte des Mietund Betreuungsverhältnisses in getrennten Verträgen geregelt werden sollten. Eine isolierte Kündbarkeit von Miet- oder Betreuungsvertrag ist jedoch nicht möglich. Die Vertragsleistungen und Entgelte müssen vollständig beschrieben und den Bereichen Wohnen, Grund- und Wahlleistungen eindeutig zugeordnet sein. Entgelterhöhungen von Grundleistungen müssen im Betreuungsvertrag eindeutig geregelt sein. 5. Anforderungen an die Qualitätssicherung Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

23 Zur Qualitätssicherung muss eine regelmäßige Bewohnerbefragung durchgeführt werden. Weiters muss ein schriftliches Konzept zum Beschwerdemanagement vorliegen und es müssen mündliche und schriftliche Beschwerden einschließlich der eingeleiteten Maßnahmen dokumentiert werden. Die genauen Anforderungen sind der verabschiedeten Norm DIN zu entnehmen (siehe Anlage 2). Interessierte Einrichtungen können gegen eine entsprechende Gebühr prüfen lassen, ob sie die in der DIN definierten Mindestanforderungen an das Betreute Wohnen erfüllen und erhalten für einen befristeten Zeitraum die Zertifizierung nach DIN Die DIN- Zertifizierung führt die Organisation DIN CERTCO in Berlin ( durch. 3.5 Ein Vorarlberger Kriterienkatalog für Betreutes Wohnen Wenn auch eine der zentralen Empfehlungen dieser Studie darin besteht, zur Orientierung für Seniorinnen und Senioren sowie für Projektträger einen landesweit verbindlichen Kriterienkatalog für Betreutes Wohnen für ältere Menschen zu entwickeln, so scheint es nicht sinnvoll, diesen Kriterienkatalog an dieser Stelle detailliert auszuführen. Damit dieser Kriterienkatalog akzeptiert und wirksam wird, muss er im Gespräch mit den relevanten Systempartnern in Vorarlberg entwickelt werden. Eine Orientierungshilfe dafür kann sicherlich die o.g. DIN "Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform 'Betreutes Wohnen für ältere Menschen'" sein. Ziel dieser Studie ist vielmehr, die bestehenden Angebote im Überblick darzustellen und aus Sicht der BewohnerInnen und der Träger zu evaluieren. Hierfür ist es notwendig, die vorhandenen Angebote zu kategorisieren, um nicht Unvergleichbares ( Äpfel und Birnen ) zu vergleichen. Methodisch schlagen wir zu diesem Zweck vor, in einem ersten Schritt die vorhandene Liste von Betreuten Wohnungen mit Hilfe eines vereinfachten Kriterienkataloges zu bereinigen und jene Angebote auszuscheiden, die nach allgemeinem fachlichem Standard nicht den Anforderungen für Betreutes Wohnen entsprechen. Im zweiten Schritt sollen die verbleibenden Betreuten Wohnformen nach zentralen Unterscheidungsmerkmalen kategorisiert werden. Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

24 Kriterienkatalog: Anforderungen an Betreutes Wohnen Als Kriterien für die Definition von Betreutem Wohnen für ältere Menschen schlagen wir zum Zweck dieser Studie vor: 1. Standort zentrumsnah mit guter Infrastruktur im Umfeld Einkaufsmöglichkeiten für die Grundversorgung Haltestelle für den öffentlichen Verkehr nicht mehr als 300 Meter entfernt im Verbund mit anderen Betreuten Wohnungen 2. Bauliche Anforderungen selbständige, abgeschlossene Wohnung mit Wohnküche und davon getrenntem Schlafraum, Sanitärbereich sowie Abstell- bzw. Nebenraum Barrierefreiheit der Wohnung und der Wohnungszugänge nach Ö-Norm B 1600 Notrufeinrichtung, in allen Zimmern bedienbar und technisch gewartet in der Wohnanlage vorhandener Raum für gemeinschaftliche Aktivitäten 3. Grundleistungen (nicht verzichtbar, gegen pauschale Abgeltung) haustechnischer Service (Betreuung der Haustechnik, wie Heizung, Lift etc., Gebäudereinigung, Schneeräumung, Müllservice, Instandhaltung) professionelle soziale Beratung/Betreuung (nachgehend, präventiv), die die folgenden Aufgaben wahrnimmt: persönliche Beratung bei Alltagsproblemen und Krisen, Unterstützung der Selbsthilfe bei der Alltagsbewältigung, Information über bzw. Vermittlung von externen Dienstleistungen (Pflege, hauswirtschaftliche Dienste, Fahrdienste etc.), Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Aktivierung, Gemeinwesenarbeit in der Wohnanlage (Anforderungen: qualifizierte Fachperson, hauptamtlich gegen Bezahlung) 4. Wahlleistungen (Entgelt nach Aufwand) hauswirtschaftliche Dienste Krankenpflege Hol- und Bringdienste 5. Transparenz und Verbindlichkeit des Angebotes vertragliche Regelungen, getrennt nach Wohnen (Mietvertrag) und Dienstleistungen (Betreuungsvertrag) pauschalierte Abgeltung der Grundleistung, Abgeltung der Wahlleistungen nach Aufwand schriftliche Information über den Leistungsumfang und die Preise der Grund- und Wahlleistungen schriftliche Information über die Grenzen der Betreuung in der Betreuten Wohnanlage Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

25 3.6 Typologie Betreutes Wohnen : Angebotsformen und Zielgruppen Folgende Formen Betreuten Wohnens 4 können derzeit in Vorarlberg nach aufsteigender Betreuungsintensität - unterschieden werden (Vgl. Pfister, K ): 1. Mehrgenerationen-Wohnanlage Senioren und junge Familien bewohnen in einem ausgewogenen Verhältnis eigenständige Wohnungen. Ein hoher Grad an Nachbarschaftshilfe ist möglich. Ziel ist ein lebendiges, solidarisches Zusammenleben zwischen den Mietern und gegenseitige Hilfestellung, möglichst unter Verzicht auf professionelle Hilfeleistung. In der Praxis ist dafür die Aktivierung der BewohnerInnen und die Moderation der Beziehung unter den BewohnerInnen (Gemeinschaftsaktivitäten, Konfliktlösungen etc.) durch eine qualifizierte Betreuungsperson notwendig. Merkmale der Zielgruppe: Die bisherige Wohnung ist nicht altersgerecht und/oder es sind keine ausreichenden familiären Strukturen vorhanden. Es besteht der Wunsch nach einer kleineren Wohnung. Es wird ein privates, selbständiges Leben wie in einer normalen Wohnanlage gewünscht. Es wird Wohnen und Kontakt unter Gleichgesinnten gesucht. Wohnen mit Kindern und jungen Familien wird akzeptiert und gewünscht. Nachbarschaftshilfe wird gewünscht und selbst angeboten. 2. Eigenständige Betreute Wohnanlagen Altersgerechte Wohnungen sind in einer Wohnanlage zusammengefasst, ergänzt durch Gemeinschaftsräumlichkeiten. Es gibt eine spezielle Betreuungsperson, die als feste Bezugsperson regelmäßig vor Ort ist, die Bewohner berät, Hilfen vermittelt und Freizeitaktivitäten organisiert. Mit der Wohnung ist ein Angebot an Betreuungs- und Pflegeleistungen kombiniert, die als Grund- und Wahlservice angeboten werden. Die mögliche Betreuungsintensität ist begrenzt durch die Kapazität der ambulanten Dienste, in der Regel ist daher in der Nacht keine Betreuung vorhanden. Bei mittlerer oder schwerer Pflegebedürftigkeit ist ein Umzug in ein Pflegeheim zumeist nicht vermeidbar. Merkmale der Zielgruppe: Die bisherige Wohnung ist nicht altersgerecht und/oder es sind keine ausreichenden familiären Strukturen vorhanden. Es besteht ein höheres Bedürfnis nach Wohn- und Betreuungssicherheit, als dies in der privaten Wohnsituation gegeben ist. 4 Die relativ große Zahl von Seniorenwohnungen nach dem Hausmeistermodell (50% der untersuchten Einrichtungen in dieser Studie) werden nicht unter Betreute Wohnformen subsummiert, da sie die Kriterien des Betreuten Wohnens nicht erfüllen. 5 Pfister, K,: Expertise Betreutes Wohnen (unveröffentlichtes Papier), Hrsg.: Benevit, Bregenz, 2004 Betreutes Wohnen- Geser-Engleitner/Jochum /73

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