Handy-Strahlung/ SAR-Werte

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1 Handy-Strahlung/ SAR-Werte Moderne Funknetze erfüllen zunehmend die wachsenden Bedürfnisse vieler Menschen nach Kommunikation. Mit Hilfe hochfrequenter elektromagnetischer Felder werden nicht nur Telefonate, sondern auch Internetdaten, Musik, Unterhaltung und andere Informationen übertragen. Um eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Funkanwendungen zu erreichen, werden die Gebiete in sogenannte Funkzellen gegliedert, die jeweils von ortsfesten Funksendeanlagen versorgt werden. Diese kommunizieren mit Hilfe elektromagnetischer Felder mit den mobilen Endgeräten in den Zellen (z.b. mit Handys). Die abgestrahlte Leistung der Anlagen richtet sich u.a. nach der Größe der jeweiligen Funkzelle und der Anzahl der Personen, die gleichzeitig telefonieren. Heute existiert vor allem in Städten eine gut ausgebaute Versorgung im Mobilfunk mit kleinzelligen Netzen. Größere Übertragungskapazität erfordert die UMTS-Technik (Universal Mobile Telecommunication System). Die Intensität der hochfrequenten elektromagnetischen Felder im Alltag nimmt durch den rasanten flächendeckenden Ausbau neuer Funksysteme zu. Damit gewinnen auch Strahlenschutz-Maßnahmen immer mehr an Bedeutung. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) befasst sich seit Beginn der Entwicklung intensiv mit diesem Thema wurden in Deutschland Grenzwerte für ortsfeste Funksendeanlagen in der "Verordnung über elektromagnetische Felder" auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) rechtlich verankert. Die Grenzwerte greifen Empfehlungen der "Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" (ICNIRP) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf. Auch die Europäische Union stützte 1999 ihre Ratsempfehlung auf die internationalen Empfehlungen (1999/519/EC). Zur Zeit gibt es bei Einhaltung der Grenzwerte keine wissenschaftlichen Beweise für gesundheitsschädliche Wirkungen. In einigen wissenschaftlichen Publikationen gibt es allerdings Hinweise auf biologische Wirkungen, die den Gedanken der Vorsorge nahe legen. Nach allem, was bisher bekannt ist, ist ein eventuell vorhandenes gesundheitliches Risiko zwar gering, könnte jedoch durch den flächendeckenden Einsatz neuer Funktechnik viele Menschen betreffen. Das BfS setzt sich aus diesem Grund für Maßnahmen ein, die eine Reduzierung eines möglichen Risikos bewirken können. Geeignet sind Maßnahmen zur Verringerung der Intensität oder zur Verkürzung der Dauer der Exposition. Auch weitere Forschung und umfassende Information zum Thema dienen der Vorsorge. Dort, wo sich viele Menschen dauerhaft aufhalten, insbesondere in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen, soll die Einwirkung durch hochfrequente elektromagnetische Felder ("Exposition") möglichst gering sein. Entscheidend ist dafür nicht allein der Standort einer Funksendeanlage, sondern die tatsächliche Intensität der Strahlung ("Exposition") für die Menschen. Warum Vorsorge? In der Öffentlichkeit wird kontrovers über weitere gesundheitsschädliche Effekte diskutiert. Aus einigen Publikationen ergeben sich Hinweise auf Wirkungen der elektromagnetischen Felder des Mobilfunks, die nichtthermischer Art sind. So wurden bei Intensitäten, wie sie beim Telefonieren mit dem Handy zulässig sind, u.a. Effekte bei bestimmten Schlafsituationen bzw. ungeklärte Reaktionszeit-Änderungen beobachtet. Eine gesundheitliche Gefährdung, die eine Senkung der Grenzwerte rechtfertigen würde, lässt sich daraus aber derzeit nicht ableiten - wegen der ungesicherten Datenlage, fehlender Reproduzierbarkeit von Studien oder der ungeklärten Dosis-Wirkungs- Zusammenhänge. Sie rechtfertigen jedoch Vorsorgemaßnahmen und machen weitere Forschung auf diesem Gebiet notwendig. Wer prüft die Sendetürme? Bei Funktürmen und Sendemasten ist der Betreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich. Er hat für jede einzelne Anlage eine Standortbescheinigung bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zu beantragen. Anlagen mit 10 Watt Spitzenleistung und mehr dürfen nur dann in Betrieb genommen werden, wenn die in Deutschland geltenden Grenzwerte eingehalten werden. Die RegTP weist für jeden Standort einer Sendefunkanlage einen individuellen Sicherheitsabstand aus. In die Bestimmung des Sicherheitsabstandes werden von der RegTP sowohl neu geplante Anlagen als auch bereits vorhandenen Funkanwendungen sowie in der Umgebung befindliche Sender einbezogen. Außerhalb des Sicherheitsabstandes sind gesundheitsschädliche Wirkungen durch hochfrequente Abstrahlungen vom Funkturm nicht zu erwarten, auch nicht für Schwangere, Kranke und Kinder. Allgemein liegt der

2 Sicherheitsabstand bei reinen Mobilfunksendern (in Abstrahlrichtung der Antenne) in der Größenordnung von wenigen Metern. Auch für UMTS-Frequenzen gibt es bereits gesetzliche Grenzwerte, deren Einhaltung von den Betreibern dieser neuen Technologie in jedem Fall nachzuweisen ist. Weitere Informationen zum Standortverfahren sind auf den Reg TP-Internetseiten erhältlich: Internet: ABC der Funksysteme Übertragungssystem Trägerfrequenz, Standard Bemerkungen Basisstation Mobiles Endgerät (Handy D-Netz seit 1992, erstmals digitalisierte Sprachsignale,die Verbindung in einer Funkzelle wird über Zeit-schlitze im verwen-deten Frequenz-kanal identifiziert 890 bis 960 MHz/ "Global System for Mobile Communication" (GSM)900- Standard Frequenzband von 0,2 MHz, niederfrequent gepulstes HF-Signal (217 Hz); Servicedienste, weltweite Nutzung (Roaming). 10 W typisch 50 W möglich, Pulsung unregelmäßig, abhängig vom Gesprächsaufkommen Max. Abstrahlleistung (Spitzenwerte): begrenzt auf 2 W, Autotelefon 8 W, max. mittlere Leistung von Handys 0,25 W E-Netz seit 1994,,ebenfalls "Zeitschlitzverfahren" bis 1880 MHz / GSM Standard. doppelte Frequenz des D-Netzes Zeitschlitz-Verfahren, Frequenzband von 0,2 MHz, Pulsung 217 Hz, Roaming, Servicedienste 10 W typisch, Pulsung unregelmäßig, abhängig vom Gesprächsaufkommen, geringere Leistung, geringere Reichweite, engeres Netz von Basisstationen als beim D-Netz erforderlich Max. Abstrahlleistung (Spitzenwert): begrenzt auf 1 Watt, max. mittlere Leistung 0,125 W UMTS Aufbau seit 2000; multimediafähig, Identifizierung über individuelle Codes, Nachricht wird beim Sender verschlüsselt, ist nur vom Empfänger zu entschlüsseln 1900 bis 2170 MHz (um 2 GHz)/UMTS (Universal Mobile Telecommunication System), EN Breitbandige Übertragung (Frequenzbänder von 5 MHz), daher große Übertragungsraten, kein Zeitschlitzverfahren (nicht gepulst), alle Verbindungen laufen zeitgleich über den gleichen Frequenzkanal 10 W bis 50 W typisch Max. Abstrahlleistung (Spitzenwert): 1 Watt, feinstufige Leistungsregelung mit unregelmäßigen schnellen Amplitudenschwankungen bei den Endgeräten, Begrenzung nötig Richtfunk Gesprächsvermittlung und Registrierung zwischen Basisstationen und Funknetzen untereinander Mehrere Frequenzen GHz-Bereich im Keine Standortbescheinigung erforderlich Weniger als 10 W, auch für TV genutzt - DECT (Digital Enhanced Cordless Telephone): digitales System für schnurlose Telefone 1800 bis 1900 MHz / DECT Zeitschlitzverfahrengepulst mit 100 Hz, zukünftig für Datentransfer bzw. lokale Vernetzung von IT- Systemen geringe Sendeleistung, typisch 0,25 W, max. mittlere Leistg. 0,01W, (geringe Reichweite bis 300m) Basisstation regelmäßig Signale Kontrollkanal sendet neue auf Bluetooth Funk- Datenübertragung bis zu etwa 100 m (z.b. drahtlose Verbindung von Drucker oder Tastatur zum PC, drahtlose Luftdrucküberwachung in PKW-Reifen 2,4 GHz abwechselndes Senden von Basisstation und Endgerät ("Zeitduplexverfahren"), Pulsung (Sendedauer etwa 600 Mikrosekunden). 0,001 bis 0,1 W -

3 Die Antenne am Handy Strahlenquelle am Kopf Mobilfunk-Endgeräte - sogenannte "Handys" - sind Quellen hochfrequenter elektromagnetischer Felder. Die Antennen der Mobilfunkgeräte strahlen die benötigte HF-Energie ab und empfangen sie auch. Das Strahlenschutzkonzept des Sicherheitsabstandes ist für Handys nicht brauchbar. Der Kopf befindet sich beim Telefonieren in unmittelbarer Nähe zum Sender - der Handy-Antenne. Die international empfohlenen Teilkörper- Grenzwerte der SAR (= Spezifische AbsorptionsRate) von 2 Watt pro Kilogramm (gemittelt über 10 g) müssen deshalb unbedingt eingehalten werden - selbst dann, wenn sich das Gerät direkt am Ohr befindet. Bei Handys im D-Netz dürfen Ausgangsleistungen bis zu 2 Watt (Spitzenleistung) nicht überschritten werden, im E-Netz bis zu 1 Watt. Diese Werte sind auf Spitzenwerte während der Pulsung bezogen. Datenbeispiel: Siemens S45 GSM Klasse: 4 (2 Watt). Frequenzbereich: MHz. GSM Klasse: 1 (1 Watt). Frequenzbereich: MHz. SAR-Wert: 0,95 Gewicht: 93 g. Grösse: 109x46x20 mm (69 ccm). Betriebsspannung: 3,6 Volt. Betriebstemp.: -10 C bis 55 C. Standby-Zeit: bis zu 300 Std. Gesprächszeit: bis zu 6 Std. SIM-Karte: 1,8 Volt und 3 Volt. Damit wird verhindert, dass sich einzelne Teilbereiche des Körpergewebes "überwärmen"; besonders das Auge wird geschützt, das zusätzliche Wärme schlecht abführen kann. Moderne Mobilfunkgeräte arbeiten mit möglichst geringer Sendeleistung. Die Einstrahlung der HF-Energie in den Kopf hängt u.a. von der Bauform des Gerätes und der Art der Benutzung ab: Vom Typ der Antenne und ihrer Position zum Kopf, von der verwendeten Frequenz und der Ausgangsleistung. Um die Exposition bei modernen Mobilfunkendgeräten einschätzen zu können, hält das BfS eine vergleichbare Kennzeichnung mit dem maximalen SAR-Wert auf dem Gerät für sinnvoll und verbraucherfreundlich. Auswahl geeigneter Standorte Das BfS hält eine umfassende Information der Verbraucherinnen und Verbraucher sowohl über die Aufstellung von Sendeanlagen als auch über die Eigenschaften der Endgeräte für notwendig. Im Juli 2001 haben kommunale Spitzenverbände und Mobilfunknetzbetreiber eine "Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze" getroffen. Ziel der Vereinbarung ist es, Konflikte bei der Installation neuer Sendeanlagen zu vermeiden und einvernehmliche Regelungen zu treffen. Die Betreiber haben sich verpflichtet, die Kommunen umfassend über das beabsichtigte Vorhaben und geplante Standorte zu informieren und gegebenenfalls alternative Standorte zu akzeptieren. Wie wichtig ist Abstand? Mit jedem Meter Entfernung von der Funkquelle verringert sich die Exposition wesentlich, im freien Raum sinkt die Intensität der Leistungsflussdichte quadratisch mit der Entfernung, d.h. sie verringert sich auf ein Viertel, wenn sich der Abstand, verdoppelt. (In der Praxis ergeben sich durch reale Verhältnisse Abweichungen von dieser Rechnung - beispielsweise durch Absorption oder Reflexion der Funkwellen an vorhandenen Objekten.) Individuelle Vorsorge Die elektromagnetischen Felder, die beim Telefonieren mit dem Handy auftreten, sind im Allgemeinen sehr viel stärker als die Felder, denen man z.b. durch benachbarte Mobilfunk-Basisstationen ausgesetzt ist. Daher hält es das BfS für wichtig, die Felder, denen die Nutzer von Handys ausgesetzt sind, möglichst gering zu halten. Ganz besonders gilt dies für Kindern und Jugendliche, die sich noch in der Entwicklung befinden und gesundheitlich empfindlicher reagieren. Die persönliche Strahlenbelastung lässt sich oft einfach und wirkungsvoll verringern, ohne auf die Vorteile eines Handys verzichten zu müssen. Konkrete Vorsorge kann im Einzelnen bedeuten: In Situationen, in denen genauso gut mit einem Festnetz wie mit einem Handy telefoniert werden kann, sollte das Festnetz genutzt werden.

4 die Dauer der Exposition verringern, also beispielsweise Telefonate per Handys kurz halten. Nicht benötigte Handys können ausgeschaltet werden. Abstand halten: Wenn beim mobilen Telefonieren Head-Sets benutzt werden, verringert sich wegen des größeren Abstandes zwischen Kopf und Antenne der SAR-Wert - und damit die Exposition- deutlich. Ähnliches gilt beim Versenden von Short-Messages (SMS). Möglichst nicht bei schlechtem Empfang telefonieren: Die Leistung, mit der das Handy sendet, richtet sich nach der Güte der Verbindung zur nächsten Basisstation. Autokarosserien verschlechtern z.b. die Verbindung für Handys ohne Außenantenne, die Handys senden deshalb mit einer höheren Leistung. SAR-Werte der Handys beachten: Handys verwenden, bei denen der Kopf möglichst geringen Feldern ausgesetzt ist, Maßstab dafür ist der SAR-Wert von 2 W/kg, der so weit wie möglich unterschritten werden sollte. Eine entsprechende Kennzeichnung der Geräte ist von der Industrie geplant. Wechselwirkungen mit elektronischen Geräten Bereits deutlich unterhalb der Schwelle für gesundheitliche Wirkungen können empfindliche elektronische Geräte auf die gepulste hochfrequente Strahlung von Mobiltelefonen reagieren. Störungen elektronischer Geräte treten auf, wenn die Geräte schlecht entstört sind oder spezielle Wellenlängenbereiche gezielt verstärken. Das ist zwar unangenehm - beispielsweise beim Fernsehempfang - hat aber mit direkten gesundheitsschädlichen Wirkungen in der Regel nichts zu tun. Kritisch können indirekte Wirkungen auf die Gesundheit sein - insbesondere wenn elektronische Körperhilfen betroffen sind: Herzschrittmacher Die meisten Herzschrittmacher lassen sich von Mobiltelefonen nicht aus dem Takt bringen. Störungen sind dennoch nicht in jedem Einzelfall und in jeder Situation auszuschließen. Um sie zu vermeiden, sollten empfangsbereite Mobiltelefone nicht in unmittelbarer Nähe des Implantats am Oberkörper getragen werden. Hörgeräte Die Pulsfrequenz beim Mobilfunk von 217 Hz wird von manchen Hörgeräteträgern als "Brummen" wahrgenommen. Ein größerer Abstand zur Funkquelle oder vorübergehendes Abschalten des Geräts vermeidet diese Störgeräusche. Medizintechnische Geräte Auf ausreichenden Abstand zu empfindlicher medizintechnischer Elektronik ist zu achten - insbesondere in Intensivstationen und Operationssälen. Die Störfeldstärke einiger medizintechnischer Geräte wird noch im Abstand einiger Meter erreicht. Mobilfunk-Verbote in Krankenhäusern sind daher einzuhalten. Flugzeuge Um Beeinflussungen der Bordelektronik zu vermeiden, sollte das Mobiltelefon während des Fluges ausgeschaltet bleiben. Den Anweisungen des Flugpersonals ist Folge zu leisten. Autos Die Benutzung von Handys ohne Freisprecheinrichtung während des Autofahrens ist verboten. Strahlenschutzkriterien für ein Mobiltelefon-Ökolabel Bei der Nutzung von Mobiltelefonen tritt im Kopf eine Absorption hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf, die durch die sogenannte spezifische Absorptionsrate (SAR), einem Maß für den auf die Gewebemasse bezogenen Leistungsumsatz (W/kg), quantifiziert wird. Die Begrenzung dieser Absorptionsrate ist ein international weitgehend akzeptiertes Strahlenschutzkriterium im Bereich hochfrequenter elektromagnetischer Felder. Zur Festlegung des Grenzwertes wird in Deutschland eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission zugrundegelegt, die als Obergrenze einen Wert von 2 W/kg gemittelt über jeweils 10 g nennt. Diese Empfehlung basiert auf einer Leitlinie der Internationalen Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung (ICNIRP), der sich auch der Rat der Europäischen Gemeinschaft angeschlossen hat. Gemäß einer internen Vereinbarung einiger Gerätehersteller sollen seit Ende 2001 die nach diesen Normen ermittelten SAR-Werte in den Gebrauchsanleitungen der Mobiltelefone aufgenommen werden. Trotz dieser Kennzeichnung ist ein Ökolabel nicht entbehrlich, da die Kennzeichnung allein nicht aussagt, ob das Gerät als strahlungsarm eingestuft wird.

5 Messverfahren Im Herbst 2001 wurde auf europäischer Ebene (CENELEC) sowohl eine Grundnorm (EN 50361) zur Messung der spezifischen Absorptionsrate in Bezug auf die Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern von Mobiltelefonen, als auch eine Produktnorm (EN 50360) zum Nachweis der Übereinstimmung von Mobiltelefonen mit den Basisgrenzwerten hinsichtlich der Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern verabschiedet. Diese Normen können de facto als internationale Standards betrachtet werden, da sie, gemäß einer Absprache zwischen CENELEC und IEC, von der IEC übernommen werden. Zudem sind sie von den Herstellern akzeptiert. SAR-Werte der auf dem deutschen Markt aktuell verfügbaren Handy-Modelle Das Bundesamt für Strahlenschutz führt in regelmäßigen Abständen eine Erhebung der SAR-Werte von marktüblichen Handys durch. Die letzte Erhebung von September 2002 umfasst insgesamt 162 Gerätetypen von 14 verschiedenen Herstellern. Für 125 Handys konnte ein standardisierter SAR Wert ermittelt werden. In der nachfolgenden Tabelle sind die verschiedenen Gerätetypen und die vorliegenden SAR-Angaben aufgelistet. Von den Herstellern wird grundsätzlich der maximale SAR-Wert angegeben. Bei Geräten, die in verschiedenen Frequenzbändern betrieben werden können (z.b. D- oder E-Netz), wird keine entsprechende Zuordnung der SAR- Werte vorgenommen. Nach dieser Erhebung bewegen sich die SAR-Werte der aus dem Markt befindlichen Handys zwischen etwa 0,3 W/kg und 1,7 W/kg. Aus der Tabelle lässt sich erkennen, dass mit der Begrenzung auf einen SAR-Wert bis 0,6 W/kg ca. 18% der derzeit auf dem deutschen Markt befindlichen Handys mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" ausgezeichnet werden könnten, wobei der Aspekt der umwelt- und recyclingfreundlichen Produktion nicht berücksichtigt ist. Nr. Hersteller Typ SAR [W/kg] Bemerkung 1 Alcatel 302 1, , , ,71 nicht mehr produziert , , ,77 nicht mehr produziert One touch club db 1,25 nicht mehr produziert 10 One touch easy db 1,25 nicht mehr produziert 11 One touch view C / view 1,35 nicht mehr produziert 12 One touch max db 1,25 nicht mehr produziert 13 Benefon ESC! 1,0 14 Q 15 Track 1,0 16 Twin läuft aus 17 LG LG 600 : 18 Motorola A 008 1,02 19 Accompli 009 0,38 20 C 331 0,55 21 C 332 0,55 22 C 333 0,55 23 L ,83 24 M , P ,07

6 26 P 7389e 1,07 27 P 7389i 0,95 28 P ,43 29 T 180 0,64 30 T 190 0,92 31 T 191 1,01 32 T 192 0,88 33 T 205 0,93 34 T ,62 35 T 250 0,80 36 T 260 0,95 37 T 280 0,93 38 T 280i 0,96 39 T , Timeport L7089 0,75 41 V 50 1,19 42 V.60g 0,52 43 V 66 1,17 44 V.66i 1,17 45 V.70 0,96 46 V ,82 47 V ,19 48 V ,19 49 V ,76 50 NEC DB ,89 51 DB , N 21i 0, Nokia CardPhone , , , , , ,63 nicht mehr produziert , , , , i 0, , , , ,52

7 Communicator 0, i Communicator 0,34 75 Panasonic EB-GD 35 0, EB-GD nicht mehr produziert 77 EB-GD 67 0, EB-GD 75 0, EB-GD 76 0, EB-GD 92 0,59 nicht mehr produziert 81 EB-GD 93 0,720 nicht mehr produziert 82 EB-GD 95 0, EB-GD 96 0, Philips Azalis 238 nicht mehr produziert 85 Azalis 288 0,97 nicht mehr produziert 86 Fisio 820 0, Fisio 620 0, Ozeo nicht mehr produziert 89 Savvy 0,55 nicht mehr produziert 90 Savvy Vogue nicht mehr produziert 91 Xenium nicht mehr produziert 92 Sagem MW ,93 93 MW ,19 94 Samsung SGH-A100 0,69 95 SGH-A300 0,76 96 SGH-A SGH-A SGH-N SGH-N SGH-N SGH-N SGH-Q SGH-Q SGH-R SGH-S SGH-T Sendo D 800 0, S 200 1, Siemens C 35i 1, C 45 0, M 35i 0, M 50 1, ME 45 1, MT 50 0, S 25 0, S 35i 0, S 40 0, S 45 0,95

8 119 S 45i 0, SL 42 0, SL 45 0, SL 45i 0, Sony-Ericsson A 1018s 0,76 nicht mehr produziert 124 A 2618s 0, A 2628s nicht mehr produziert 126 CMD-J5 nicht mehr produziert 127 CMD-J70 0, CMD-MZ5 0,88 nicht mehr produziert 129 CMD-Z5 0,84 nicht mehr produziert 130 CMD-Z7 0, R 310s 0,69 nicht mehr produziert 132 R 320s (stand.) 0,94 nicht mehr produziert 133 R 320s (extra) 0,80 nicht mehr produziert 134 R 380e nicht mehr produziert 135 R 520m nicht mehr produziert 136 R 600 0, T 20e 1,09 nicht mehr produziert 138 T 20s 0,84 nicht mehr produziert 139 T 28s (stand.) 1,7 nicht mehr produziert 140 T 28s (extra) 0,9 nicht mehr produziert 141 T 28World nicht mehr produziert 142 T 29s 1,18 nicht mehr produziert 143 T 39m 0,90 läuft aus 144 T 65 0, T 66 0, T 68 0, T 68i/ie 0, Trium / Mitsubishi Aria nicht mehr produziert 149 Aria-@ nicht mehr produziert 150 Astral nicht mehr produziert 151 Cosma-@ nicht mehr produziert 152 Eclipse 0, Geo nicht mehr produziert 154 Geo-@ nicht mehr produziert 155 Geo-GPRS nicht mehr produziert 156 Mars 0, Mondo 0, Mystral 0, Neptune 0, Odyssey 0, Sirius 0, Trium 110 0,746 Watt pro Kilogramm W/kg:

9 Quelle: Alle Angaben von akkreditierten Messlabors (gemäß EN 50361) bzw. den jeweiligen Geräteherstellern Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz, Salzgitter,

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