MA 58, Prüfung der Verwaltungsstrafverfahren

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1 TO 14 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: Fax: post@kontrollamt.wien.gv.at DVR: KA III /13 MA 58, Prüfung der Verwaltungsstrafverfahren Tätigkeitsbericht 2012

2 KA III /13 Seite 2 von 18 KURZFASSUNG Vom Kontrollamt wurde den Magistratsabteilungen 36 und 58 im Rahmen der Prüfung der Verwaltungsstrafverfahren empfohlen, sich für die Bildung einer Arbeitsgruppe innerhalb des Magistrats zu verwenden, wo gezielt die Grundlagen zur Realisierung verwaltungsökonomischer Vorteile durch die Konzentration von Verwaltungsstrafen in Magistratsabteilungen und innerhalb der Magistratischen Bezirksämter erarbeitet werden können.

3 KA III /13 Seite 3 von 18 INHALTSVERZEICHNIS 1. Magistratsabteilung Aufgaben Organisation Kostenermittlung Ablauf eines Verwaltungsstrafverfahrens Internes Kontrollsystem Magistratsabteilung Aufgaben Organisation Kostenermittlung Ablauf eines Verwaltungsstrafverfahrens Internes Kontrollsystem Magistratische Bezirksämter der Stadt Wien Allgemeines Historie Themenzentren Evaluierung der Themenzentren Anzuwendende Gesetze Statische Auswertungen Zeiterfassung Einschau vor Ort Ablaufanalyse Qualitätsmanagement Zulagen Zusammenfassung der Empfehlungen Anhang Tabellen

4 KA III /13 Seite 4 von 18 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS bzgl.... bezüglich bzw.... beziehungsweise EDV... elektronische Datenverarbeitung etc.... et cetera EUR... Euro inkl.... inklusive lt.... laut Nr.... Nummer rd.... rund s.... siehe u.a.... unter anderem z.b.... zum Beispiel Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht ausgeglichen.

5 KA III /13 Seite 5 von 18 PRÜFUNGSERGEBNIS 1. Magistratsabteilung Aufgaben Die Magistratsabteilung 58 ist gemäß der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien neben ihren Aufgaben in den Bereichen Wasserrecht, Schifffahrtswesen, Agrarwesen und Landesforstinspektion auch für die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach dem Wiener Reinhaltegesetz, dem Forstgesetz, dem Wiener Jagdgesetz, dem Wiener Fischereigesetz, dem Wiener Weinbaugesetz, dem Wiener Tierhaltegesetz und der Winterdienst-Verordnung zuständig. 1.2 Organisation Zum Zeitpunkt der Prüfung war die Magistratsabteilung 58 in die Dezernate I (Leitung und Personal), Dezernat II (Wasserrecht, Schifffahrt), Dezernat III (Legistik), Dezernat IV (Agrarwesen), Dezernat V (Landesforstinspektion), der Kanzlei und der Stabstelle 1 (Budget, Kontrakt, Controlling und Bedienstetenschutz) und Stabstelle 2 (EDV und Öffentlichkeitsarbeit) untergliedert. Der Bereich der Verwaltungsstrafverfahren ist im Dezernat I angesiedelt. Die Bearbeitung der Strafen erfolgt durch eine Mitarbeiterin der Verwendungsgruppe A (Abteilungsleiterin) und drei Bedienstete der Verwendungsgruppe B. Zum Zeitpunkt der Prüfung waren nur zwei der drei Dienstposten der Verwendungsgruppe B besetzt, sodass eine Beamtin aus dem Dezernat II aushilfsweise zur Mitarbeit herangezogen wurde. 1.3 Kostenermittlung In folgender Zusammenstellung sind die Strafakten des Verwaltungsjahres 2011 angeführt: Gesamt Erledigte Akten Anteil in % Dauer in Tagen Davon Rechtsmittel Gesamt Anteil in % , ,52

6 KA III /13 Seite 6 von 18 Die hiefür angefallenen Kosten werden auf einem eigenen Projektkonto zusammengefasst und zeigten für die Jahre 2011 und 2012 folgendes Bild: Kosten in EUR , ,73 Stunden 8.843, ,95 Stundensatz in EUR 42,24 41,31 Beim Vergleich mit dem für die Magistratischen Bezirksämter heranzuziehenden Datenmaterial war festzuhalten, dass die für die Magistratsabteilung 58 ermittelten Stundensätze über jenen der Magistratischen Bezirksämter lagen. 1.4 Ablauf eines Verwaltungsstrafverfahrens Bei einem Verwaltungsstrafakt ist neben dem bereits erwähnten Dezernat I auch die Kanzlei befasst. Der gesamte Prozessablauf des Verwaltungsstrafverfahrens erfolgt vollelektronisch. Einlangende Verwaltungsstrafanzeigen werden in der Protokollstelle eingegeben und an die Strafen-Applikation übermittelt. Die Strafen gelangen in den "Arbeitsvorrat Anzeigen" der Kanzlei. Dort erfolgt die elektronische Aufteilung an die Referentinnen in dessen Arbeitsvorrat. Der Strafakt wird von den Referentinnen bearbeitet und die Erledigung der Unterschriftsberechtigten in dessen Arbeitsvorrat zur Genehmigung übermittelt. Beim Einlangen von Rechtsmitteln, wie Einsprüche oder Berufungen werden diese von der Protokollstelle erfasst und von der Referentin bearbeitet. Die Erledigung wird vorbereitet und in der Folge von der Unterschriftsberechtigten unterfertigt bzw. bei einlangenden Berufungen das Rechtsmittel unter Anschluss des Aktes dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien zur Entscheidung übermittelt. 1.5 Internes Kontrollsystem Als Kontrollmechanismus zur Verhinderung der Verjährung von Strafen wurde das Vieraugenprinzip bei den Rückstandsausweisen eingeführt. Weiters wurde eine konkrete Unterschriftenberechtigung und Rollenzuteilung in der Strafen-Applikation schriftlich dokumentiert. Eine genaue Vertretungsregelung innerhalb der Magistratsabteilung 58 war ebenfalls definiert.

7 KA III /13 Seite 7 von Magistratsabteilung Aufgaben Die Magistratsabteilung 36 ist gemäß der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien neben technischen Gewerbeangelegenheiten, behördlichen Elektro- und Gasangelegenheiten, Angelegenheiten des Feuerpolizei- und Veranstaltungswesens auch für Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung des Wiener Veranstaltungsgesetzes, des Veranstaltungsstättengesetzes, des Wiener Kinogesetzes und des Wiener Tanzschulgesetzes zuständig. 2.2 Organisation Zum Zeitpunkt der Prüfung durch das Kontrollamt bestand die Magistratsabteilung 36 aus vier Dezernaten. Die Verwaltungsstrafverfahren werden im Dezernat K - behördliche Angelegenheiten des Veranstaltungswesens behandelt. Drei Referentinnen bzw. Referenten und eine Teilzeitkraft der Dienstklasse B waren für diesen Bereich zuständig. Der für den Bereich der Verwaltungsstrafverfahren benötigte Zeitaufwand betrug lt. Angabe der geprüften Stelle rd. 15 % des gesamten Arbeitsaufwandes der betroffenen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter. Der durchschnittliche Zeitaufwand für die Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens wird von der geprüften Stelle mit durchschnittlich drei Stunden angenommen. Weiters wurde die durchschnittliche Verfahrensdauer eines Verwaltungsstrafverfahrens mit drei Monaten angegeben. In der geprüften Abteilung wurden im Jahr 2012 lt. den dem Kontrollamt vorgelegten Aufzeichnungen 393 Strafverfahren durchgeführt. In rd. 40 % dieser Verfahren wurden Strafverfügungen erlassen. 2.3 Kostenermittlung Statistische Auswertungen der Kosten der jährlich durchgeführten Verwaltungsstrafverfahren, welche eine Überprüfung der von der Dienststelle bekannt gegebenen zeitlichen Aufwendungen ermöglichen würden, konnten dem Kontrollamt nicht vorgelegt werden. In den von der Magistratsabteilung 36 erstellten Aufzeichnungen über die mit Kosten bewertete Ressourcenzuordnung sind die Tätigkeiten im Rahmen der Durchführung von Verwaltungsstrafen zeit- und kostenmäßig u.a. im Produkt "Amtswegige Behördentätigkeit" enthalten.

8 KA III /13 Seite 8 von 18 Das Kontrollamt empfahl über die Festlegung eines eigenen Produktes in Ressourcenzuordnung die entsprechenden Werte entnehmen zu können, um hinsichtlich des Verwaltungsstrafwesens verwertbare Informationen liefern zu können. 2.4 Ablauf eines Verwaltungsstrafverfahrens Die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens erfolgt amtswegig und beginnt mit der Prüfung der Zuständigkeit. Wenn keine Zuständigkeit vorliegt, wird der Akt an die zuständige Strafbehörde weitergeleitet. Ist die Zuständigkeit gegeben, werden alle Daten in das vollelektronische Strafenprogramm eingegeben. Dabei werden einlangende Verwaltungsstrafanzeigen in der Protokollstelle eingegeben und an die Strafen-Applikation übermittelt. Anschließend gelangen sie in den "Arbeitsvorrat Anzeigen" der Kanzlei. Dort erfolgt die Aufteilung an die zuständige Referentin bzw. den zuständigen Referenten und gelangt elektronisch in dessen Arbeitsvorrat. Die Zuständigkeit ist durch eine bezirksweise Aufteilung geregelt. Der Strafakt wird von der Referentin bzw. vom Referenten bearbeitet und die Erledigung (z.b. Strafverfügung, Aufforderung zur Rechtfertigung, Straferkenntnis, Einstellung, Abtretung etc.) der Unterschriftsberechtigten bzw. dem Unterschriftsberechtigten in dessen Arbeitsvorrat zur Genehmigung übermittelt. Die Zustellungen der genehmigten Erledigung und der nicht zu genehmigenden Schriftstücke werden von der Teamassistenz veranlasst, welche in der Kanzlei organisatorisch eingegliedert ist. Beim Einlangen von Rechtsmitteln, wie Einsprüche oder Berufungen, werden diese von der Protokollstelle erfasst und von der Referentin bzw. vom Referenten bearbeitet. Die Erledigung wird vorbereitet und in der Folge von der Unterschriftsberechtigten bzw. vom Unterschriftsberechtigten unterfertigt bzw. bei einlangenden Berufungen das Rechtsmittel unter Anschluss des Aktes dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien zur Entscheidung übermittelt. 2.5 Internes Kontrollsystem Als Kontrollmechanismus zur Verhinderung der Verjährung von Strafen wurde das Vieraugenprinzip bei den Rückstandsausweisen eingeführt. Weiters wurde eine konkrete

9 KA III /13 Seite 9 von 18 Unterschriftenberechtigung und Rollenzuteilung in der Strafen-Applikation schriftlich dokumentiert. Eine genaue Vertretungsregelung innerhalb der Magistratsabteilung 36 ist definiert. 3. Magistratische Bezirksämter der Stadt Wien 3.1 Allgemeines Die 19 Magistratischen Bezirksämter der Stadt Wien sind neben den ihnen als Gemeinde- oder Bezirksverwaltungsbehörde zugewiesenen Aufgaben auch für die im Folgenden noch genau erfassten Bereiche von Verwaltungsstrafverfahren zuständig. 3.2 Historie Anlässlich einer Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft vom 30. August 2007 betreffend der uneinheitlichen und nicht gesicherten Anwendung des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen durch die Magistratischen Bezirksämter und der Empfehlung, die Vollziehung der oben genannten Gesetzesstelle nach einheitlichen Kriterien auszurichten, wurde die Errichtung von Kompetenzzentren in den Magistratischen Bezirksämtern in Angriff genommen. Mit Erlass vom 8. Jänner 2008 wurden im Bereich der Magistratischen Bezirksämter vier sogenannte Kompetenzzentren in den Magistratischen Bezirksämtern für den 4. und 5. Bezirk, den 9. Bezirk, den 11. Bezirk und den 22. Bezirk für Verwaltungsstrafverfahren eingerichtet. Untergliedert wurden die Zentren in ein Kompetenzzentrum West, mit Zuständigkeit für die Bezirke 4, 5, 6, 7, 12, 13 und 14, ein Kompetenzzentrum Nord mit Zuständigkeit für die Bezirke 1, 8, 9, 15, 16 und 17, ein Kompetenzzentrum Ost mit der Zuständigkeit für die Bezirke 2, 20, 21 und 22 und ein Kompetenzzentrum Süd mit der Zuständigkeit für die Bezirke 3, 10, 11 und 23. Die örtliche Zuständigkeit der Kompetenzzentren richtete sich dabei nach dem Wohnsitz der Beschuldigten bzw. des Beschuldigten. Wenn die Beschuldigte bzw. der Beschuldigte keinen Wohnsitz in Wien hat, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Tatort.

10 KA III /13 Seite 10 von Themenzentren Mit Erlass vom 27. Juni 2011 wurde der oben zitierte Erlass aufgehoben und sogenannte "Themenzentren" geschaffen. Mit Ausnahme der Magistratischen Bezirksämter 3, 6/7, 10, 12, 13/14, 16 und 19 wurden alle Magistratischen Bezirksämter Themenzentren für einige unter einem Oberbegriff zusammengefasste Materiengesetze. Die ehemaligen Kompetenzzentren 4/5, 9, 11 und 22 nunmehr Themenzentren für das Verkehrsrecht und Fremdenrecht bzw. Schifffahrt- und Luftrecht, blieben hinsichtlich ihrer Zuständigkeiten im Wesentlichen unverändert. Hinzu gekommen sind Themenzentren, in denen relativ selten vorkommende Materiengesetze konzentriert wurden, um die Verfahren zu beschleunigen und zu vereinheitlichen. 3.4 Evaluierung der Themenzentren Aufgrund einer Evaluierung der Themenzentren erfolgte mit 1. Juli 2012 eine Verlegung der Behandlung von Verwaltungsstrafverfahren einiger Bereiche in andere Magistratische Bezirksämter. Grund dafür war eine Evaluierung der Auslastung zum Zweck des Belastungsausgleiches. Daraufhin erfolgte eine Teilung des Themenzentrums Verkehrsrecht des Magistratischen Bezirksamtes für den 11. Bezirk. Die Bezirke 3 und 10 wurden vom Magistratischen Bezirksamt für den 2. Bezirk übernommen. Weiters erfolgte die Verlegung des Themenzentrums Kinder- und Jugendrecht sowie des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen vom Magistratischen Bezirksamt für den 9. Bezirk in das Magistratische Bezirksamt für den 20. Bezirk. Das Themenzentrum Umweltrecht wurde vom Magistratischen Bezirksamt für den 19. Bezirk in das Magistratische Bezirksamt für den 20. Bezirk verlegt. Der anschließend angeführten Tabelle sind die zum Prüfungszeitpunkt aktuellen Themenzentren zu entnehmen: Magistratisches Bezirksamt Themenzentrum Zuständige Bezirke 1/8 Denkmalschutz Fremdenrecht 2, 20, 21 und 22 Verkehrsrecht 3 und 10 4/5 Verkehrsrecht 4, 5, 6, 7, 12, 13 und 14 9 Verkehrsrecht 1, 8, 9, 15, 16, 17, 18 und 19 Fremdenrecht 1, 8, 9, 15, 16, 17, 18 und Verkehrsrecht 11 und 23 Fremdenrecht 3, 10, 11 und 23

11 KA III /13 Seite 11 von 18 Magistratisches Bezirksamt Themenzentrum Zuständige Bezirke 15 Ausbildungs- und Berufsrecht Fremdenrecht 4, 5, 6, 7, 12, 13 und Medizinrecht 1-23 Chemikaliengesetz Medienrecht 1-23 Kinder - und Jugendrecht 1-23 Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1-23 Umweltrecht Verkehrsrecht 20 und Verkehrsrecht 2 und 22 Schifffahrt- und Luftrecht Arzneirecht Anzuwendende Gesetze Im Bereich der Verwaltungsstrafverfahren haben die Magistratischen Bezirksämter eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen in ihrer täglichen Arbeit abzuwickeln. Durch die Vielzahl an anzuwendenden Normen erhob sich für das Kontrollamt die Frage, wie oft die jeweiligen Gesetze in einem Verwaltungsstrafverfahren zur Anwendung gelangen. Im Anhang zu diesem Bericht sind sämtliche in den Magistratischen Bezirksämtern in den Jahren 2010 bis 2012 im Zuge von Verwaltungsstrafverfahren zur Anwendung gelangende Normen angeführt. Bezüglich der im Anhang aufgelisteten Verwaltungsstrafverfahren der Magistratischen Bezirksämter nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz ist anzumerken, dass die von der Bundespolizei an die Magistratischen Bezirksämter gerichteten Anzeigen meistens gemeinsam mit anderen Übertretungen oder speziell nach der Wiener Straßenkunstverordnung - welche aufgrund des Wiener Veranstaltungsgesetzes erlassen wurde - erfolgen. Ob eine Zuständigkeit des Magistratischen Bezirksamtes vorliegt, wird nach der Protokollierung von der zuständigen Referentin bzw. vom zuständigen Referenten erst nach Prüfung des Tatbestandes festgestellt. Eine Aufstellung der im beobachteten Zeitraum häufigsten Verwaltungsstrafverfahren mit einem mehr als einprozentigen Anteil zeigt folgendes Bild: Gesetz Gesamt in % Gewerbeordnung ,25 Bundesstraßen - Mautgesetz ,18

12 KA III /13 Seite 12 von 18 Gesetz Gesamt in % Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz ,67 Straßenverkehrsordnung ,56 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ,19 Kraftfahrgesetz ,84 Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz ,95 Wiener Grünanlagenverordnung ,53 Tabakgesetz ,28 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz ,03 Ausländerbeschäftigungsgesetz ,84 Meldegesetz ,16 Wiener Marktordnung ,90 Schulpflichtgesetz ,70 Bauordnung für Wien ,39 Eisenbahngesetz ,85 Zivildienstgesetz ,47 Güterbeförderungsgesetz ,35 Kundmachung betreffend das Verbot des Befahrens der linksseitigen Donauregulierungsanlagen ,32 Bundesstatistikgesetz ,28 Hinsichtlich der, in der Tabelle mit die Bauordnung für Wien betreffenden Verwaltungsstrafverfahren war anzuführen, dass die diesbezüglichen Strafverfahren zusammen mit jenen nach dem Wiener Aufzugsgesetz und dem Wiener Garagengesetz mit Wirkung 1. Jänner 2013 an die Magistratsabteilung 64 übertragen wurden. Die Magistratsabteilung 64 wird weiters die bis dato unter den Strafverfahren nach der Bauordnung für Wien erfassten Strafen nach dem Wiener Kleingartengesetz, dem Wiener Ölfeuerungsgesetz und der Wiener Gehsteigordnung gesondert auswerten. 3.6 Statische Auswertungen Die folgende Auswertung zeigt die anfallenden Strafakten für das jeweilige Bezirksamt für das Verwaltungsjahr 2011 inkl. der darauffolgenden Rechtsmittel. Magistratisches Bezirksamt Strafakten 2011 Gesamt Erledigt Anteil in % Dauer in Tagen Rechtsmittel Gesamt Anteil in % 1/ , , , , , ,16 4/ , ,08 6/ , , , , , , , ,26

13 KA III /13 Seite 13 von 18 Magistratisches Bezirksamt Strafakten 2011 Gesamt Erledigt Anteil in % Dauer in Tagen Rechtsmittel Gesamt Anteil in % , ,68 13/ , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,38 Gesamt , , Zeiterfassung Den dem Kontrollamt vorgelegten SAP-Berichten der Jahre 2011 und 2012 waren sowohl die Plan-, Ist- und Abweichungswerte bzgl. der Leistungsstunden als auch der daraus berechneten Kosten zu entnehmen Magistratische Ist-Wert in EUR Stunden Ist-Wert in EUR Stunden Bezirksämter 1/ , , , , , , , , , , , ,240 4/ , , , ,150 6/ , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,210 13/ , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,090 Summe , , , ,560

14 KA III /13 Seite 14 von 18 Im Jahr 2011 gab es im Produkt "Behördliche Verfahren" noch vier Untergliederungen, die neben den "Melde-, Pass- und Fundverfahren", "sonstige Verfahren auf Antrag" und "sonstige amtswegige Verfahren" noch das Unterprodukt "Strafverfahren" auswiesen. Im Zuge eines im Juni 2011 mit der Magistratsdirektion und der Magistratsabteilung 6 geführten Kostenrechnungs-Qualitätssicherungsgespräches wurden die seinerzeitigen mit der Einführung von SAP im Jahr 2009 eingerichteten, vier Produkte (Disziplinarverfahren, Direkte Demokratie, Behördliche Verfahren und Kundenservice & Beratung) neu strukturiert. Da im Produkt "Behördliche Verfahren" sowohl antragsbedürftige als auch amtswegige Verfahren zusammengefasst sind und dies dem Produktgruppenkatalog widerspreche und das Unterprodukt "sonstige Verfahren auf Antrag" einen relativ kleinen Kostenbereich darstellt, sind die Werte dieses Produktes ab dem Jahr 2012 mit den Strafverfahren gemeinsam unter dem Produkt "Behördliche Verfahren amtswegig" auszuweisen. Die aus den Gesamtkosten ermittelten Stundensätze ergaben für die Jahre 2011 und 2012 folgende Werte: Kosten in EUR , ,91 Stunden , ,56 Stundensatz in EUR 39,98 31,33 Um für etwaige Umstrukturierungsmaßnahmen im Bereich der Verwaltungsstrafverfahren genaue Datengrundlagen zu erhalten, wäre es zweckmäßig, den Zeit- und Kostenaufwand für besagte Strafverfahren zu ermitteln und entsprechend auszuweisen. 3.8 Einschau vor Ort Das Kontrollamt hat bei der Vergleichsprüfung der Verwaltungsstrafverfahren vier Magistratische Bezirksämter einer näheren Betrachtung unterzogen. Dabei fiel die Wahl auf die Bezirksämter für den 1./8., 10., 19. und 22. Bezirk Ablaufanalyse Der Ablauf eines Verwaltungsstrafverfahrens war zum Zeitpunkt der Prüfung in allen Magistratischen Bezirksämtern gleich geregelt und entsprach in allen wesentlichen

15 KA III /13 Seite 15 von 18 Punkten den Abläufen von Verwaltungsstrafverfahren der Magistratsabteilungen 36 und Qualitätsmanagement In allen Magistratischen Bezirksämtern bilden das Beschwerdemanagement, ein einheitliches Ausbildungskonzept für auszubildende Juristinnen bzw. Juristen, das Wissensmanagement, eine für alle Magistratischen Bezirksämter für den Bereich der Verwaltungsstrafverfahren zuständige Koordinatorin, die Ausbildungsangebote durch die Verwaltungsakademie, die kontinuierlichen internen Schulungen und regelmäßige Rückstandsausweisbesprechungen die Grundlage des Qualitätsmanagements. Als zusätzliches Instrument eines aktiven Qualitätsmanagements konnte dem Kontrollamt bei der Prüfung vor Ort von einem Magistratischen Bezirksamt eine Beschreibung der Abwehr folgender Risiken beim Prozess Verwaltungsstrafverfahren vorgelegt werden: - Dem Risiko der Verjährung wird durch rechtzeitige Meldung einer Strafenlösung entgegengewirkt. Die Verantwortlichkeit liegt bei der Bezirksamtsleitung. Eine Dokumentation erfolgt über die Kontrolle des Meldungsblocks. - Dem Risiko der ungerechtfertigten Einstellung wird dahingehend entgegengewirkt, dass alle Einstellungen zur Vorlage an die Bezirksamtsleitung oder an eine beauftragte Person gelangen. Eine Dokumentation ist durch Unterschriften auf den einzelnen Dokumentationen und eine Dokumentation der Stichprobenkontrollen gegeben. - Dem Risiko der fachspezifischen Defizite wird durch die Möglichkeit kontinuierliche Schulungen an der Verwaltungsakademie zu absolvieren, die Rechtsprechungen von Höchstgerichten zur Kenntnis zu bringen und durch das Abhalten von Jour fixe entgegengewirkt. Die Verantwortlichkeit liegt hier ebenfalls bei der Bezirksamtsleitung und wird durch Protokolle dokumentiert. - Das Risiko der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen wird durch ein durchgängiges Wissensmanagement, durch das Wiener Gewerbeinformationssystem und durch das Abhalten von Jour fixe hintangehalten.

16 KA III /13 Seite 16 von 18 - Dem Risiko der Korruption wird neben den bereits oben erwähnten Maßnahmen und der Sensibilisierung des Themas bei den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern durch Schulungen weitestgehend entgegengewirkt. 4. Zulagen Dem Kontrollamt wurde im Rahmen der Einschau zur Kenntnis gebracht, dass einige Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in den Genuss einer Zulage bei ausschließlicher Bearbeitung von Verwaltungsstrafverfahren, kämen. Bei Durchführung der Vergleichsprüfung in Bezug auf die Erledigung von Verwaltungsstrafverfahren der Magistratsabteilungen 36, 58 und der Magistratischen Bezirksämter konnte dieser Sachverhalt jedoch nicht bestätigt werden. Dem Nebengebührenkatalog für den Magistrat der Stadt Wien ist jedoch zu entnehmen, dass eine entsprechende Zulage bei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Magistratsabteilungen 6 und 67 bei ausschließlicher Bearbeitung von Verwaltungsstrafverfahren vorgesehen ist (s. Zulagen für den Magistrat Schema II/IV Beilage E-II/IV/6 bzw. II/IV/67). 5. Zusammenfassung der Empfehlungen Empfehlung Nr. 1: Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung 58 die Validität der sich aus den Zeitaufzeichnungen über die durchgeführten Verwaltungsstrafverfahren ergebende Kostenstruktur zu überprüfen, um im Fall einer etwaigen Umorganisation des Verwaltungsstrafwesens verwertbare Informationen liefern zu können. Stellungnahme der Magistratsabteilung 58: Zur vom Kontrollamt getroffenen Aussage, dass "die Stundensätze der Magistratsabteilung 58 über jenen der Bezirksämter lagen" ist zu bemerken, dass dies auf die Form des in der Erfassungsdatenbank angelegten Produktes, zurückzuführen ist. Die "Strafverfahren" wurden seinerzeit, da damals nur ein Materiengesetz voll-

17 KA III /13 Seite 17 von 18 zogen wurde, nicht als eigenes Produkt, sondern als Unterprodukt eines anderen, das daneben auch andere, wie zum Beispiel Schadstoffunfälle, beinhaltet, angelegt. Nur so ist es erklärbar, dass beispielsweise Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Verwendungsgruppe "A", die z.b. Schadstoffunfälle bearbeiten, niemals jedoch Verwaltungsstrafverfahren, auf dieses Produkt buchen. Daraus erklärt sich der höhere Stundensatz. Zur besseren Vergleichbarkeit in der Zukunft wird nunmehr ein eigenes Produkt "Verwaltungsstrafverfahren" angelegt werden, zumal die Magistratsabteilung 58 nunmehr mehrere Materiengesetze im Hinblick auf Strafverfahren vollzieht. Empfehlung Nr. 2: Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung 36 über die Festlegung eines eigenen Produktes in der Ressourcenzuordnung die Möglichkeit zu schaffen, entsprechende Kosten und Zeitaufwendungen entnehmen zu können, um im Fall einer etwaigen Umorganisation des Verwaltungsstrafwesens verwertbare Informationen liefern zu können. Stellungnahme der Magistratsabteilung 36: In Entsprechung der Empfehlung des Kontrollamtes werden bei jedem einzelnen Verwaltungsstrafakt die Bearbeitungszeiten (mit Aufschlüsselung der jeweiligen Verwendungsgruppen) erfasst, sodass anhand dieser Aufzeichnungen eine statische Auswertung der Kosten der jährlich durchgeführten Verwaltungsstrafverfahren möglich ist. Empfehlung Nr. 3: Vom Kontrollamt wurde den geprüften Dienststellen empfohlen, sich für die Bildung einer Arbeitsgruppe innerhalb des Magistrats zu verwenden, wo gezielt die Grundlagen zur Realisierung verwaltungsökonomischer Vorteile durch Umschichtung weiterer Verwaltungsstrafen zu anderen Magistratsabteilungen oder innerhalb der Magistratischen Bezirksämter erarbeitet werden können. Der Weg der Konzentration von Verwaltungs-

18 KA III /13 Seite 18 von 18 strafverfahren, vor allem hinsichtlich relativ selten anzuwendende Materiengesetze, sollte jedenfalls verstärkt vorangetrieben werden. Stellungnahme der Magistratsabteilung 58: Die Magistratsabteilung 58 begrüßt die Schaffung einer solchen Arbeitsgruppe. Stellungnahme der Magistratsabteilung 36: Seitens der Magistratsabteilung 36 wird die Mitwirkung zur Bildung einer Arbeitsgruppe, wo gezielt die Grundlagen zur Realisierung verwaltungsökonomischer Vorteile durch die Umschichtung weiterer Verwaltungsstrafen zu anderen Magistratsabteilungen oder innerhalb der Magistratischen Bezirksämter erarbeitet werden können, angeboten. Die Stellungnahme der geprüften Einrichtung ist den jeweiligen Berichtsabschnitten zugeordnet worden. Der Kontrollamtsdirektor: Dr. Peter Pollak, MBA Wien, im April 2013

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