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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Andreas Dressel (SPD) vom und Antwort des Senats Betr.: Aufarbeitung der Vorfälle während des sogenannten Antira- und Klimacamps 2008 Im Nachgang zu Drs. 19/964 und 19/1403 frage ich den Senat: 1. Wie ist der Stand der Aufarbeitung der im Zusammenhang mit dem sogenannten Klima- und Antirassismuscamp im August 2008 gegen Polizeibedienstete geäußerten Vorwürfe? Siehe Antworten zu 1.1 bis zu Wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens beziehungsweise Strafverfahrens, das von Amts wegen eingeleitet wurde wegen des Vorwurfs, mehrere Polizeibeamte sollen auf dem Gelände des Kraftwerks Moorburg einen Kameramann körperlich angegangen haben? Hat sich der Verdacht erhärtet, wurden Zeugen vernommen und wie viele Tatverdächtige wurden gegebenenfalls ermittelt? Ist es zu Anklagen gekommen und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wurde das Verfahren eingestellt und wenn ja, wann und weshalb? Zeugen wurden vernommen. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. Eine Bewertung hinsichtlich des Tatverdachtes ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. 1.2 Wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens beziehungsweise Strafverfahrens, das auf Veranlassung einer Bürgerin eingeleitet wurde wegen des Vorwurfs, ein Polizeibeamter soll einem Demonstranten an den Haaren gezogen haben, während er von zwei anderen Beamten abgeführt wurde? Was haben die Ermittlungen ergeben, wurden Zeugen vernommen und wie viele Tatverdächtige wurden gegebenenfalls ermittelt? Ist es zu Anklagen gekommen und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wurde das Verfahren eingestellt und wenn ja, wann und weshalb? Der Videomitschnitt des von der Anzeigenden erwähnten Fernsehberichts ist durch das Dezernat für Interne Ermittlungen ausgewertet worden. Eine Prüfung des Mitschnitts durch die Staatsanwaltschaft steht noch aus. Zeugen wurden bislang nicht vernommen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. 1.3 Welches Ergebnis hatten die (Vor-)Ermittlungen, die Vorfälle während des sogenannten alternativen Stadtteilrundgangs am 22. August 2008 zum Gegenstand hatten, als Polizeibeamten in zwei Fällen von Ingewahrsamnahmen vorgeworfen wurde, in unangemessener Weise Gewalt angewendet zu haben, darunter in einem Fall gegen einen mutmaßlich Bewusstlosen? Was haben die Ermittlun-

2 Drucksache 19/2044 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode gen ergeben, wurden Zeugen vernommen und wie viele Tatverdächtige wurden gegebenenfalls ermittelt? Ist es zu Anklagen gekommen und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wurde das Verfahren eingestellt und wenn ja, wann und weshalb? Die Vorermittlungen dauern an. Zahlreiche Zeugenvernehmungen erfolgten. Ein Tatverdacht konkretisierte sich bisher nicht. Eine darüber hinausgehende Bewertung der bisherigen Ermittlungsergebnisse steht aus. 1.4 Welches Ergebnis hatten die (Vor-)Ermittlungen wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen im Zusammenhang mit Medienberichten über mittlerweile offenbar eingestellte Ermittlungen gegen eine Bürgerschaftsabgeordnete? Hat sich der Verdacht, dass es eine Verletzung von Geheimhaltungspflichten gegeben hat, erhärtet und konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden? Wurde der Vorgang abgeschlossen beziehungsweise das Verfahren eingestellt und wenn ja, wann und weshalb? Welche strafrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Konsequenzen hat das Geschehen? Das Vorermittlungsverfahren wurde am 19. Dezember 2008 ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt. Gegenstand der Prüfung war eine mögliche Verletzung von Dienstgeheimnissen ( 353 b StGB) sowie von Privatgeheimnissen ( 203 StGB). Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung lagen insoweit zwar vor; Ermittlungsansätze zur Feststellung des Täters haben sich jedoch nicht ergeben. Deshalb wurde die für die Verfolgung des Deliktes der Verletzung von Dienstgeheimnissen erforderliche Verfolgungsermächtigung nach 353 b Absatz 4 StGB nicht eingeholt. Der nach 205 StGB für die Verfolgung des Deliktes der Verletzung von Privatgeheimnissen erforderliche Strafantrag lag zudem nicht vor. 1.5 Gibt es weitere Ermittlungs- oder Strafverfahren zur Verfolgung von Vorwürfen gegen Polizeibeamtinnen und -beamte beziehungsweise hat es weitere Überprüfungen polizeilichen Handelns im Zusammenhang mit dem Klimacamp gegeben? Welche Sachverhalte wurden im Einzelnen auf wessen Veranlassung überprüft und mit welchen Ergebnissen? Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wurden zwei weitere Ermittlungsverfahren geführt (siehe Drs. 19/1403). 2. Hat es über die vom Senat in Drs. 19/1403 zu Ziffer 1.4. genannten Vorgänge hinaus förmliche Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Polizei (beziehungsweise der Versammlungsbehörde) oder der Staatsanwaltschaft gegeben? Soweit ja, um welche Sachverhalte geht es, wann hat wer welche Rechtsbehelfe erhoben und wie ist im Einzelnen der Sachstand? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 2.1 In Drs. 19/1403 spricht der Senat ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren an, in dem es um die Erteilung eines Platzverweises ging und das die Prozessparteien übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Welche Entscheidung hat das Gericht im Ergebnis darüber getroffen, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat? Die Kammer 13 hat mit Beschluss vom 12. November 2008 das Verfahren eingestellt und die Kosten des Verfahrens der Antragsgegnerin Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Inneres (Polizei) auferlegt. 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/2044 Nein. 2.2 Hat es über die in Drs. 19/1403 genannten Beschwerden hinaus weitere Dienstaufsichts- oder andere Beschwerden gegeben? Wenn ja, welche Sachverhalte betreffen die Vorgänge und wie ist der Sachstand? 2.3 Hat es mittlerweile disziplinarrechtliche Prüfungen des Verhaltens von Polizeibeamten gegeben? Soweit ja, welche Sachverhalte wurden (oder werden) überprüft und welche Ergebnisse hatten die Verfahren? 3. Wie ist der Stand der Ermittlungen gegen Personen, die im Kontext des Klimacamps als Störer aufgetreten sind? Siehe Antworten zu 3.1 und Nach der Senatsauskunft in Drs. 19/1403 waren Ende Oktober 2008 von seinerzeit 89 strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte sechs gemäß 170 Absatz 2 StPO mangels Tatverdachts eingestellt und acht weitere an auswärtige Staatsanwaltschaften übersandt worden. Wie ist der derzeitige Stand? Wie viele Verfahren laufen gegen wie viele Personen? Wie viele weitere Verfahren wurden auf welcher Rechtsgrundlage eingestellt? Wie viele Anklagen hat es wegen welcher Delikte wann gegeben und mit welchen Ergebnissen? Die Polizei ermittelt in insgesamt 105 Strafverfahren gegen 140 tatverdächtige Personen. 90 Verfahren wurden inzwischen an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben. Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg sind bislang 87 Ermittlungsverfahren erfasst, die sich gegen bekannte Beschuldigte richten (Stand 23. Januar 2009). 1 Die Verfahren richten sich gegen insgesamt 119 Beschuldigte. In 55 Verfahren, die sich gegen insgesamt 87 Beschuldigte richten, dauern die Ermittlungen an. Von den übrigen Verfahren sind mittlerweile zwölf gemäß 170 Absatz 2 StPO eingestellt worden. Jeweils ein Verfahren wurde gemäß 153 Absatz 1 StPO beziehungsweise gemäß 154 Absatz 1 StPO eingestellt. Zwei Verfahren wurden wegen Abwesenheit der Beschuldigten vorläufig analog 205 StPO eingestellt. Neun Verfahren wurden an auswärtige Staatsanwaltschaften abgegeben. Weitere zwei Verfahren wurden zur Übernahme an auswärtige Staatsanwaltschaften übersandt. Eine Entscheidung darüber steht noch aus. In einem Verfahren wurde gegen den Beschuldigten mit Anklageschrift vom 27. Oktober 2008 Anklage wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung ( 223, 224, 22 StGB) erhoben. In vier Verfahren wurde der Erlass von Strafbefehlen beantragt, und zwar in zwei Verfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ( 113 StGB), in einem Verfahren wegen Beleidigung ( 185 StGB) und in einem Verfahren wegen Missbrauchs von Notrufen in drei Fällen ( 145 Absatz 1 StGB). Rechtskräftige Entscheidungen liegen bisher in keinem Fall vor. 3.2 Inwieweit gab oder gibt es noch Verfahren gegen Unbekannt? In wie vielen Fällen konnten mittlerweile Tatverdächtige ermittelt werden und wie ist der Stand der Strafverfahren? Die Polizei ermittelt in insgesamt 44 Strafverfahren gegen Unbekannt. 25 Verfahren wurden inzwischen an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben. Darüber hinaus 1 Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Staatsanwaltschaft noch weitere Ermittlungsverfahren geführt werden oder worden sind. In dem Vorgangsbearbeitungs- und Vorgangsverwaltungssystem der Staatsanwaltschaft MESTA wird nicht erfasst, in welchem Zusammenhang das mit einer Strafanzeige unterbreitete Geschehen stand. Eine nachträgliche Erhebung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 3

4 Drucksache 19/2044 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode werden die erfragten Daten nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg sind bislang 23 Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt erfasst. 1 Davon sind zwanzig Verfahren eingestellt worden, weil die Täter nicht zu ermitteln waren. In drei Verfahren sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Von den bei der Staatsanwaltschaft Hamburg erfassten 87 Ermittlungsverfahren, die sich gegen bekannte Beschuldigte richten (siehe Antwort zu 3.1), ist ausweislich des Vorgangsbearbeitungs- und Vorgangsverwaltungssystems der Staatsanwaltschaft MESTA lediglich ein Verfahren bei Eingang bei der Staatsanwaltschaft zunächst als Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt erfasst worden. Das Verfahren ist am 6. Januar 2009 gemäß 170 Absatz 2 StPO eingestellt worden. 4. Am 20. August 2008 hat eine Gruppe von etwa 30 Personen in der Abteilung für Ausländerangelegenheiten des Bezirksamts Hamburg-Nord randaliert. Dabei wurden neun Glastüren zerstört sowie Wände und weiteres Mobiliar der Dienststelle beschädigt; ein Mitarbeiter des Bezirksamtes wurde verletzt. 4.1 Zwei Männer waren noch am selben Tag vorläufig festgenommen worden, mehrere weitere Tatverdächtige hatten flüchten können. Wie ist der Stand der Ermittlungen beziehungsweise der Strafverfolgung? Wie viele Tatverdächtige konnten ermittelt und angeklagt werden und mit welchen Ergebnissen? Gegen eine der vorläufig festgenommenen Personen wurde durch das Amtsgericht Hamburg Haftbefehl erlassen, dessen Vollzug gemäß 116 StPO ausgesetzt worden ist. Die andere vorläufig festgenommene Person wurde noch am gleichen Tage entlassen, da ein dringender Tatverdacht nicht vorlag. Bislang wurden keine weiteren tatverdächtigen Personen ermittelt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. 4.2 Wann sind die Schäden in der Einrichtung des Bezirksamts vollständig repariert worden und welche Kosten sind dabei entstanden? Wer ist im Ergebnis für die Kosten aufgekommen, wurden sie aus dem Budget des Bezirksamts beglichen? Hat es einen Regress bei den Tätern gegeben? Die Schäden an der Einrichtung des Bezirksamts sind am 29. August 2008 vollständig beseitigt worden. Insgesamt ist dem Bezirksamt ein finanzieller Schaden in Höhe von rund Euro entstanden. Die entstandenen Kosten wurden dem Bezirksamt Hamburg-Nord im Rahmen einer Mittelverstärkung durch die Finanzbehörde erstattet. Die Klärung der Regressfrage ist noch nicht abgeschlossen. 4.3 Ist den betroffenen Bediensteten des Bezirksamts Nord eine psychologische Betreuung oder anderweitige Unterstützung angeboten worden? Wenn ja, wann und welche? Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerabteilung des Bezirksamts wurden unverzüglich durch Spezialisten psychologisch betreut. 4.4 Ist nach dem Vorfall vom 20. August 2008 geprüft worden, ob in den Räumen des Bezirksamts Konsequenzen etwa baulicher Art oder im Hinblick auf Notrufmöglichkeiten gezogen werden sollen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Ja. Es wurden zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen. 5. Im August 2008 ist es zu mehreren Anschlägen auf das Eigentum von Bediensteten des Einwohner-Zentralamts gekommen, die zum Teil namentlich in einem Reader der Camp-Veranstalter genannt worden waren. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/ Wie viele Mitarbeiter des Einwohner-Zentralamts und welcher anderen Ämter und Behörden sind (abgesehen von Polizeibeamten) im zumindest zeitlichen Zusammenhang mit dem Antirassismus- und Klimacamp Opfer von Angriffen geworden, zum Beispiel in Form von Sachbeschädigungen ihrer Wohnungen, Kraftfahrzeuge oder Ähnlichem? Wann haben diese Anschläge im Einzelnen stattgefunden? Drei Mitarbeiter des Einwohner-Zentralamtes Hamburg sind im Zusammenhang mit dem Antirassismus- und Klimacamp von Sachbeschädigungen betroffen. Am 11. August 2008 wurde die Hauseingangstür eines Mehrfamilienhauses durch Farbe beschädigt. Dieser Schaden wurde auf Kosten der Hausverwaltung des Vermieters beseitigt. Die Höhe der Kosten ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. Am 13. August 2008 wurden die Hausfassade eines Mehrfamilienhauses durch Farbe sowie die Terrassentürscheibe und die Verglasung der Wohnzimmertür durch einen Steinwurf beschädigt. Die Kosten für den Ersatz der Verglasung betrugen rund 800 Euro. Der Verschmutzungsschaden wurde auf Kosten des Vermieters beseitigt, die Höhe der Kosten ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. Ebenfalls am 13. August 2008 wurden an einem Einfamilienhaus zwei Fenster durch Steinwürfe beschädigt. Die Kosten für den Ersatz der Verglasung betrugen rund 320 Euro. Soweit die genannten Kosten nicht durch die Versicherungen der Betroffenen beziehungsweise der Vermieter übernommen wurden, erfolgte ein Ausgleich durch die Freie und Hansestadt Hamburg. 5.2 Wie ist der Stand der Ermittlungen beziehungsweise der Strafverfolgung? Konnten Tatverdächtige ermittelt und angeklagt werden? Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg sind im Zusammenhang mit dem sogenannten Antira- und Klimacamp drei Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt erfasst, die Straftaten zum Nachteil von Bediensteten des Einwohner-Zentralamtes zum Gegenstand haben. Täter beziehungsweise Tatverdächtige konnten bislang in keinem der drei Verfahren ermittelt werden. Zwei der Verfahren sind mittlerweile eingestellt worden; in einem Verfahren sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. 5.3 Welche Sachschäden sind dabei im Einzelnen entstanden? Hat die Stadt sich durch finanzielle Unterstützungen oder auf andere Weise an den nötigen Reparaturen beziehungsweise Ersatzbeschaffungen beteiligt und inwieweit in den Einzelfällen (bitte aufschlüsseln Höhe der Schäden und Beitrag der Stadt)? Wenn nicht, was hat die Behörden davon abgehalten? Siehe Antwort zu Ist den betroffenen Bediensteten und ihren Familien eine psychologische Betreuung oder anderweitige Unterstützung angeboten worden? Wenn ja, wann und welche? Die Betroffenen haben auf eine psychologische Betreuung verzichtet. In allen Fällen erfolgte eine Sicherheitsanalyse durch die Polizei. Nein. 6. Insgesamt 14 Polizeibeamtinnen und -beamte haben im Rahmen der Einsätze im Kontext des Klimacamps Verletzungen erlitten. Sind alle betroffenen Beamten wieder gesund und im Einsatz? 5

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