Vier Problemstellen studentischer Mobilität in Europa

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1 Die Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 Vier Problemstellen studentischer Mobilität in Europa Mit Blick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 möchte die Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) auf vier Problemstellen studentischer Mobilität in Europa aus Südtiroler Perspektive verweisen. Die Themengebiete umfassen: a) Studientitelanerkennung I (Italien Österreich) b) Studientitelanerkennung II (Italien Europa) c) Dichiarazione di Valore d) Studiengebührenrückerstattung im europäischen Hochschulraum Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Thematik der Studientitelanerkennung mit all ihren Implikationen. Diese Fokussierung resultiert aus der Tatsache, dass die Anerkennung ausländischer Studientitel in Italien seit Bestehen der Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) einen Schwerpunkt der Hochschulpolitik der studentischen Interessensvertretung darstellt. Mit Blick auf das Jahr der Vereinsgründung (1955) verwundert es, dass auch 2014 dieser Problemkomplex noch immer thematisiert werden muss, wozu im Folgenden näher ausgeführt wird. 1

2 1. Studientitelanerkennung I (Italien Österreich): Aufgrund eines Gesetzes aus dem Jahre 1933 (!) werden ausländische Studientitel durch die Republik Italien per se nicht anerkannt. Ein anerkannter Studientitel ist jedoch u.a. Voraussetzung für eine Anstellung im öffentlichen Dienst bzw. zum Antritt bei einer Staatsprüfung in Italien unabdingbar. Vor dem Hintergrund des 1999 initiierten Bologna-Prozesses zur Harmonisierung des europäischen Hochschulraumes erscheint die prinzipielle Nicht-Anerkennung als ein hochschulpolitisches Relikt aus grauer Vorzeit. Wiewohl sich durch den bilateralen Notenwechsel zwischen der Republik Italien und der Bundesrepublik Österreich (wirksam über die Freie Universität Bozen) in diesem Bereich eindeutige Verbesserungen für die nach Italien rückkehrenden Südtiroler AbsolventInnen erkennen lassen, müssen nach wie vor Defizite angemahnt werden. Die im Notenwechsel enthaltenen Studiengänge wurden in der Vergangenheit durch mühsame Verhandlungen zwischen einer österreichisch-italienischen ExpertInnenkommission zur Anerkennung freigegeben. Durch die mittlerweile erfolgte Nachbesetzung der italienischen Mitglieder der genannten Kommission (in den letzten Jahren inaktiv), besteht die Hoffnung, dass die Verhandlungen wieder aufgenommen werden und eine Vielzahl an Studiengänge in den Notenwechsel aufgenommen werden können (etwa das Bachelorstudium der Architektur) respektive auch bereits abgelehnte Studien (wie etwa das aktuelle Studium der Wirtschaftspädagogik) nachverhandelt werden können. Zudem müsste endlich eine Lösung für AbsolventInnen österr. Fachhochschulen gefunden werden, deren Abschlüsse i.d.r. nicht anerkannt werden können, da dieser Hochschultypus in Italien nicht vorgesehen ist. Durch politisches Insistieren bei den entsprechenden Stellen in Rom und Brüssel soll eine Basis dafür geschaffen werden, dass die entsprechenden Verhandlungen zügig voranschreiten und ein mögliches Maximum an anerkennungswürdigen Studiengängen erzielt werden kann. Zudem erscheint es dringend erforderlich sich auf europäischer Ebene für eine tatsächliche Implementierung des Bologna-Gedankens einzusetzen, der die bürokratische Anerkennung europäischer Studientitel unnötig machen sollte. 2

3 2. Studientitelanerkennung I (Italien Europa): Alle Studiengänge, die nicht im Notenwechsel enthalten sind bzw. an nicht-österreichischen Universitäten absolviert werden, werden in Italien nicht anerkannt. Dafür wurde u.a. das Verfahren der Einzelnostrifizierung eingeführt. Dies besagt, dass die im Ausland bestandenen Prüfungen in das Italienische zu übersetzen und an einer italienischen Universität, die das gleiche oder ein ähnliches Studium anbietet, einzureichen sind. Es fällt anschließend in die Autonomie der Universität, ob sie die Prüfungen anerkennt bzw. (kostenpflichtige) Anpassungsmaßnahmen (Einzelprüfungen) von den AntragstellerInnen verlangt. Eine Einzelnostrifizierung dauert, so unsere Informationen, ein bis zwei Jahre und ist mit Kosten sowie mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden (u.a. durch das Vorlegen einer Dichiarazione di valore, dazu siehe Punkt 3). Es erscheint dringend erforderlich sich auf europäischer und nationaler Ebene dafür einzusetzen, dass das nationalstaatliche Prinzip der Einzelnostrifizierung durch neue, unbürokratischere Verfahren ersetzt wird, wodurch Anreize für eine wahrhaftige studentische Mobilität innerhalb der Europäischen Union geschaffen würden. 3

4 3. Dichiarazione di valore : Eine weitere Barriere, die von der italienischen Bürokratie errichtet wurde und deren administrative Sinnhaftigkeit, Vereinbarkeit mit dem EU-Recht und dem europäischen Ideal des möglichst freien Personen- und Studierendenverkehrs ernsthaft bezweifelt werden muss, stellt die Dichiarazione di valore (DV) dar. Die DV wird dann notwendig, wenn man mit einem im Ausland erworbenen Studien- oder Berufstitel in Italien studieren möchte (Ausnahmen sind Anerkennungen über den Notenwechsel oder bei der Anerkennung gewisser Berufsbefähigungen). Sie wird von den territorial zuständigen diplomatischen Vertretungen Italiens erstellt und bestätigt lediglich, dass der ausländische Studientitel tatsächlich existiert, welchen Umfang der absolvierte Studiengang und welchen Wert der Studienabschluss im Bildungssystem des Landes, in dem er besucht wurde, hat. Der Aufwand zum Erhalt der DV ist erheblich, man muss den Studientitel in das Italienische übersetzen lassen, wobei im Normalfall die diplomatischen Vertretungen beeidete Übersetzungen verlangen, die von ÜbersetzerInnen angefertigt sein müssen, die von der diplomatischen Vertretung als solche anerkannt sind. Dann müssen beglaubigte Originalzeugnisse samt Übersetzung bei der diplomatischen Vertretung abgegeben werden, nach einigen Wochen o- der Monaten bekommt man dann die Wertigkeitserklärung ausgestellt, mit der man dann endlich seinen Bildungs- oder Arbeitsweg in Italien fortsetzen kann. Diese Praxis ist aus mehreren Gründen fragwürdig und für Studierende eine finanzielle und organisatorische Last, deren Sinn nicht ersichtlich ist: a) Die Eigenschaften des Studientitels, die von der DV bestätigt werden, sind im Europäischen Hochschulraum bereits durch das sog. Diploma Supplement das auch auf Englisch erstellt werden kann, angeführt und europaweit anerkannt. Es bleibt also unverständlich, dass Italien diese europäische Praxis die es ja selbst mitausgearbeitet und verabschiedet hat umgeht und den Studierenden einen bürokratischen Mehraufwand aufbürdet. b) Italien hat die Lissabonner Konvention unterzeichnet und ratifiziert. Sie sieht vor, dass die Existenz und die Gültigkeit von Studienabschlüssen zwischen den Signatarstaaten prinzipiell gegenseitig anerkannt werden soll. Italien untergräbt mit der Praxis der DV diese Konvention. 4

5 c) Viele Studierende sind mit dieser Praxis überfordert. Zunächst ist der organisatorische Aufwand beträchtlich, sodass einige, bevor sie jemals eine italienische Uni betreten haben, bereits von einem Studium in Italien absehen. Die Universität Bozen ist davon genauso betroffen. Angesichts der immer strafferen Fristenregelungen ist es ärgerlich, dass die Zeit, die die Erstellung der Wertigkeitserklärung insgesamt beansprucht, nicht abschätzbar und es durchaus denkbar ist, dass man Inskriptionstermine verpasst bzw. sich erst gar nicht bewirbt. Die Abschaffung der verpflichtenden Erstellung einer DV für Bildungs- bzw. Berufsbescheinigungen aus dem EU-Raum würde kaum einen Informationsdefizit für die italienische Verwaltung bedeuten, da das Diploma Supplement die zentralen Eigenschaften eines Abschlusszeugnisses ohnehin auf Englisch anführt und bestätigt. Dafür würde man aber einen erheblichen Beitrag zum Abbau überflüssiger Bürokratie leisten, Studierende entlasten und den italienischen bzw. Südtiroler Hochschulraum attraktiver machen. Es erscheint dringend erforderlich sich auch auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass dieses Thema politisch und rechtlich behandelt wird, um somit dem europäischen Einigungsprozess auch im Bereich des Hochschulwesens umzusetzen. 5

6 4. Studiengebührenrückerstattung im europäischen Hochschulraum: Das Landesgesetz vom 30. November 2004, Nr. 91, das das Recht auf Hochschulbildung in Südtirol regelt, sieht in Art. 8., Abs. 3 vor, dass neben den Studierenden an einer Universität in Südtirol und im restlichen Staatsgebiet jene die Studiengebühren zurückerstattet bekommen, die an einer Universität in Ländern des deutschen Kulturraums eingeschrieben sind. Die Formulierung des Gesetzestexts ist dabei vage gehalten, da der Verlauf der Grenzen des deutschen Sprach- und Kulturraumes durchaus interpretationswürdig ist. Andererseits gibt es gerade in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich so gut wie keine Studiengebühren mehr. Bereits seit einigen Jahren plädieren wir dafür, diesen Passus des Gesetzes zu entschärfen bzw. ganz zu entfernen und, in einem europäischen Sinne, die Rückerstattung der Studiengebühren auf ganz Europa auszuweiten. Wir haben diese Forderung mehrfach in den Landesbeirat für das Recht auf Hochschulbildung eingebracht, der mehrheitlich unseren Vorschlag unterstützt. Bei einer Deckelung von bzw Euro, die Studierende an Universitäten der Signatarländer der Lissabonner Konvention an Studiengebühren zurückerstattet bekommen könnten, würden sich die zusätzlichen Kosten für den Landeshaushalt zwischen und Euro bewegen, wobei festzuhalten ist, dass europaweit die Tendenz zur Abschaffung der Studiengebühren festzustellen ist. Es erscheint dringend erforderlich sich als ParlamentarierIn des Europäischen Parlaments auch auf Ebene der Südtiroler Landespolitik für die Umsetzung dieses Vorschlags einzusetzen, damit würde eine weitere Mobilitätsbarriere abgeschafft, Südtiroler Studierende gleich behandelt und zudem ein Anreiz geschaffen, einige Studienjahre außerhalb des deutschen bzw. italienischen Hochschulraumes zu verbringen. 6

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