Die österreichische Investmentfondsbranche Update & AIFMG. 6. November Mag. Dietmar Rupar Generalsekretär VÖIG

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1 Die österreichische Investmentfondsbranche Update & AIFMG 6. November 2013 Mag. Dietmar Rupar Generalsekretär VÖIG

2 Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG) Die Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG) wurde gegründet und ist der Dachverband aller österreichischen Verwaltungsgesellschaften (VWGs) und aller österreichischen Immobilien- Kapitalanlagegesellschaften (Immo-KAGs). Die VÖIG vertritt 100% des von österreichischen VWGs und Immo-KAGs verwalteten Fondsvermögens. Zweck und Aufgabe des vereinsrechtlich organisierten Verbandes ist die Förderung des heimischen Investmentwesens sowie die umfassende Betreuung seiner Mitglieder. Die VÖIG wirkt bei der Begutachtung von nationalen und internationalen (vornehmlich europäischen) Regularien, die die Interessen von Mitgliedern tangieren, mit. Die VÖIG steht in ständigem Kontakt mit den Ministerien, Behörden sowie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und pflegt den Informationsaustausch mit nationalen und internationalen Organisationen und Verbänden. Die VÖIG ist Mitglied der European Fund and Asset Management Association (EFAMA) sowie der International Investment Fund Association (IIFA).

3 VÖIG Informationsmitglieder

4 Europäischer Investmentfondsmarkt Entwicklung Fondsvolumina in Mrd.

5 Österreichischer Investmentfondsmarkt Entwicklung Fondsvolumina in Mrd.

6 Volumensveränderung auf europäischer Ebene 2011 / in Mrd.

7 Volumensveränderung auf europäischer Ebene 2012 / Jun.13 - in Mrd.

8 Volumensveränderung Österreich 2011 / in Mrd.

9 Volumensveränderung Österreich 2012 / Sep.13 - in Mrd.

10 Österreichischer Investmentfondsmarkt Publikumsfonds / Institutionelle Fonds

11 Österreichischer Gesamtmarkt Volumensveränderung 2011 / 2012 in Mio. in Mio. Volumensveränderung 2011/ ,59 7,30% davon Kursgewinne ,67 83,18% Nettomittelveränderung ,07 2,64% Ausschüttungen ,01 14,18%

12 Österreichischer Gesamtmarkt Volumensveränderung 2012 / Sep / in Mio. in Mio. Volumensveränderung 2012/Sep ,80 1,33% davon Kursgewinne Sep ,53 58,10% Nettomittelveränderung Sep ,97 16,31% Ausschüttungen Sep ,69 25,59%

13 Nettomittelveränderung in Österreich in Mio. Fondskategorien: Zielgruppen: Aktienfonds 499,87 Rentenfonds 158,55 Geldmarktfonds -241,84 Gemischte Fonds -427,06 Dachhedgefonds -162,02 Alternative Fonds -217,82 Richtlinienkonforme Fonds mit maßgeblicher Derivate-Strategie -0,75 Gesamt -391,07 Publikumsfonds 550,98 Institutionelle Fonds -942,05 Gesamt -391,07

14 Nettomittelveränderung in Österreich - Sep in Mio. Fondskategorien: Zielgruppen: Aktienfonds 278,53 Rentenfonds 471,49 Geldmarktfonds -152,66 Gemischte Fonds 279,16 Dachhedgefonds -33,42 Alternative Fonds -201,75 Richtlinienkonforme Fonds mit maßgeblicher Derivate-Strategie -0,39 Gesamt 640,97 Publikumsfonds 172,80 Institutionelle Fonds 468,17 Gesamt 640,97

15 Wertentwicklung im Einjahres-Zeitraum Stichtag:

16 Österreichische Publikumsfonds - Anzahl

17 Österreichische Investmentfonds Stand

18 AIFM-Umsetzung in Österreich (I) Begutachtungsentwurf vom extrem kurze Begutachtungsfrist keine all-in -Umsetzung, sondern Aufsplittung in drei Gesetze: Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (AIFMG) Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) Immobilieninvestmentfondsgesetz (ImmoInvFG)

19 AIFM-Umsetzung in Österreich (II) Konsequenz: 3 Kategorien von AIF InvFG-AIF Spezialfonds, Andere Sondervermögen, PIF Immo-AIF offene Immobilieninvestmentfonds Sonstige AIF PE, Hedgefonds, geschlossene Immobilienfonds, etc.

20 AIFM-Umsetzung in Österreich (III) Anpassungen im InvFG 2011 OGAW-Komponente betont somit Differenzierung zwischen OGAW und AIF jedoch: AIF-Komponente beibehalten besondere AIF bleiben im InvFG 2011 offene Verweisstruktur auf AIFMG

21 AIFM-Umsetzung in Österreich (IV) Anpassungen im ImmoInvFG Spezifische Determinierung eines Immo-AIF sowie der Berechtigungen einer Immo-KAG Reduktion auf Immobilieninvestmentfondsgeschäft Frist für Anpassung: 1 Jahr

22 AIFM-Umsetzung in Österreich (V) Neu: AIFM-Gesetz (I) materiell weitestgehend RL-konform zuständige Behörde: FMA Vertrieb an Privatkunden gestattet Herausforderung der Abgrenzung zwischen AIFM-G und InvFG 2011 unbestimmte Verweisstruktur Übergangs- und Schlussbestimmungen mehrstufig 4 Anlagen: Tätigkeitsbereich AIFM, Remuneration, Vertriebsanforderungen

23 AIFM-Umsetzung in Österreich (VI) Anwendungsbereich: 1 (1) AIFMG gilt für: EU-AIFM, die einen oder mehrere AIF verwalten, unabhängig davon, ob es sich bei solchen AIF um EU-AIF oder Nicht-EU-AIF handelt Nicht-EU-AIFM, die einen oder mehrere EU-AIF verwalten Nicht-EU-AIFM, die einen oder mehrere AIF in der EU vertreiben, unabhängig davon, ob es sich bei solchen AIF um EU-AIF oder Nicht-EU- AIF handelt

24 AIFM-Umsetzung in Österreich (VII) Ausnahmen: 1 (3) AIFMG minimal: Holdinggesellschaften und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung staatliche Stellen und Gebietskörperschaften, die Fonds zur Unterstützung von Sozialversicherungs- und Pensionssystemen verwalten Einschränkung: kleine AIFM AIF, deren verwaltete Vermögenswerte insgesamt EUR 100 Mio. AIF, deren verwaltene Vermögenswerte ohne Hebelfinanzierung sowie Ausübung von Rücknahmerechten über 5 Jahre EUR 500 Mio.» nicht übersteigen Registrierungs- und Anzeigeverpflichtungen

25 InvFG-AIF (I) Spezialfonds ( InvFG 2011) Charakteristika: max. 10 Anteilinhaber auch natürliche Personen möglich, jedoch Mindestinvestitionssumme von EUR ,-/ Person Gruppe von Anteilinhaber Übertragung zustimmungspflichtig kein OGAW spezifische Veröffentlichungspflichten

26 InvFG-AIF (II) Andere Sondervermögen ( InvFG 2011) Charakteristika: Sondervermögen zerfällt in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile, im Miteigentum der Anteilinhaber gebildet nach InvFG 2011 und darf neben den Veranlagungsgegenständen des 67 Abs. 1 bis zu 100% Folgendes erwerben: Anteile an ein und demselben OGAW oder OGA Anteile an ein und demselben Spezialfonds Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen Anteile an ein und demselben Immobilienfonds Anteile an ein und demselben Anderen Sondervermögen

27 InvFG-AIF (III) Pensionsinvestmentfonds ( InvFG 2011) Charakteristika: Sondervermögen zerfällt in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile, im Miteigentum der Anteilinhaber Spezifische Bestimmungen für Pensionsgeschäfte und deren Veranlagung ( 171) Darstellung durch Sammelurkunden Derivate nur zur Absicherung

28 Immo-AIF (II) Ein Immobilienfonds ist ein überwiegend aus Vermögenswerten im Sinne des 21 bestehendes Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt. ( 1 Abs. 1 ImmoInvFG) Die 2 bis 39 gelten für Sondervermögen gem. Abs. 1, deren Anteile für den Vertrieb an Privatkunden gem. 2 Abs. 1 Z 36 AIFMG, bestimmt sind. ( 1 Abs. 1a ImmoInvFG) Problemlage: Retail vs. Institutional Immo-KAG bedarf einer AIFM-Konzession ( 4ff AIFMG)

29 Herausforderungen OGAW versus AIFMD Retail versus Institutional Regime Passportfähigkeit von AIF unterschiedliches Verwahrstellenregime sowie Transparenzregime -> Normenkonkurrenz zwischen InvFG 2011 und AIFMG sowie AIFMG und ImmoInvFG

30 Herausforderungen

31 Herausforderungen -> Konzessionierungsverfahren stehen an -> Vielzahl an Auslegungs- und Zweifelfragen -> VÖIG Arbeitsgruppen tagen permanent -> Konzessionsantragsworkshop mit FMA

32 Herausforderungen Umgesetzt: Deutschland, Luxemburg, Irland, UK, Niederlande, Dänemark, Schweden, Kroatien, Zypern, Malta, Lettland, Österreich Alle anderen (16 von 28) nicht fristgerecht umgesetzt! - Darunter Staaten wie Spanien, Frankreich, Portugal, Italien, EWR-Länder bis auf Weiteres NICHT erfasst (Liechtenstein!) Konsequenzen betreffend DL-/NL-Freiheit! Aber: laut einer Studie der KPMG haben bisher auch erst 22% der Manager AIFM-Konformität erreicht! (allerdings: Übergangsfrist!)

33 AIFMG Schlüsselbegriffe Herausforderungen AIF ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen einschließlich seiner Teilfonds, der - von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, ohne dass das eingesammelte Kapital unmittelbar der operativen Tätigkeit dient, und - keine Genehmigung gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2009/65/EG ( UCITS ) benötigt.

34 Herausforderungen AIFM ist jede juristische Person, deren reguläre Geschäftstätigkeit darin besteht, einen oder mehrere AIF zu verwalten. Bestimmung des AIFM - Nur ein AIFM pro AIF, auch für Einhaltung des AIFMG verantwortlich - Externer Verwalter oder - AIF selbst (interne Verwaltung)

35 Herausforderungen ESMA Leitlinien zu Schlüsselbegriffen der AIFM Richtlinie Organismen für gemeinsame Anlagen - Kein allgemein-kommerzieller oder industrieller Zweck - Erzielung einer Gemeinschaftsrendite aus gemeinschaftlichem Risiko -Keine laufende Ermessens- bzw. Kontrollbefugnis ( day-to-day, Recht dazu genügt, tatsächliche Ausübung nicht erforderlich!)

36 Kapitalbeschaffung Herausforderungen -Direkte oder indirekte Schritte zur Kapitalübertragung bzw. Kapitalbindung ( committed capital ) -Unerheblich ob: - einmalig, mehrfach oder laufend - in Form von Bar- oder Sacheinlagen -Nicht: bereits bestehende Gruppe von Familienmitgliedern

37 Anzahl der Anleger Herausforderungen -mehr als ein Anleger möglich -wenn alleiniger Anleger: - wer Kapital anlegt, das er bei mehr als einer natürlichen oder juristischen Person beschafft hat - selbst aus einer Einrichtung oder Struktur besteht, die insgesamt mehr als einen Anleger hat (z.b. Feeder-Fund, Treuhänder)

38 Herausforderungen Festgelegte Anlagestrategie (und/oder) -Bestimmt und festgelegt, zum Zeitpunkt der Anlage -In einem Dokument festgelegt (Vertragsbedingungen oder Satzung) -Rechtlich durchsetzbare Verpflichtung sich danach zu richten (inkl. Änderungen!) -Umfasst auch Anlagerichtlinien hinsichtlich: - Kategorien von Vermögenswerten bzw. Einschränkungen bzgl. Asset Allocation - Bestimmter Strategien - Bestimmter geographischer Gebiete - Beschränkungen betr. Hebelfinanzierungen - Mindesthaltezeiten, oder - sonstige Beschränkungen hinsichtlich Risikostreuung FMA

39 Herausforderungen Es ist unerheblich, - ob der AIF ein offener oder geschlossener Fonds ist, - welche Rechtsform der AIF und - welche Rechtsstruktur der AIFM hat. FMA

40 Herausforderungen

41 FMA Herausforderungen

42 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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