Neues Investmentrecht

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1 EUROPA-FACHBUCHREIHE für wirtschaftliche Bildung Neues Investmentrecht Beileger zum Lehrbuch Betriebswirtschaftslehre der Kreditinstitute mit handlungsorientierten Lernkontrollen Europa-Nr , 1. Auflage Autoren: Devesa, Durben und Engel Mit der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs () zum hat sich das Investmentrecht grundlegend geändert. Das löst das bisherige Investmentgesetz (InvG) ab. Aus diesem Grund ist eine vollständige Neufassung des Kapitels 4.5 Investmentzertifikate im Hauptkapitel D Lernfernfeld 4: Geld- und Vermögensanlagen anbieten des Lehrbuchs Betriebswirtschaftslehre der Kreditinstitute notwendig. Zum Zeitpunkt der Erstellung der ersten Auflage des Lehrbuchs konnte diese Änderung noch nicht berücksichtigt werden. Der vorliegende Beileger beinhaltet die vollständige Neubearbeitung des entsprechenden Kapitels. Berücksichtigt wurden die für den Unterricht der Bankkaufleute relevanten Inhalte. Die Lösungen im Löser zum Lehrbuch (Europa-Nr ) sind von den Änderungen nicht betroffen. Die diesem Beileger zugrundeliegenden Rechtsvorschriften sind im neuen Kapitalanlagegesetzbuch () vom 4. Juli 2013 veröffentlicht. Ziel der Gesetzgebung war es, ein in sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager zu schaffen, d. h. das neue umfasst sowohl die Regulierung der Manager von OGAW und AIF als auch die Regulierung der offenen und geschlossenen Investmentfonds selbst. Damit soll gleichzeitig ein hoher Anlegerschutz mit einheitlichem, europäischem Standard erreicht werden. Februar 2014 Michael Devesa Petra Durben Günter Engel Bestell-Nr Satz: Typework Layoutsatz & Grafik GmbH, Augsburg Druck: Medienhaus Plump GmbH, Rheinbreitbach

2 D Lernfeld 4: Geld- und Vermögensanlagen anbieten 4.5 Investmentfonds insbesondere Wertpapierfonds 17 ff. 68 ff. 162 Abs. 1, 214, 262, 282 Abs ff Begriff des Investmentzertifikats Investmentzertifikate sind Anteilscheine (Fondsanteile) an einem Investmentvermögen ( Sondervermögen). Sie verbriefen ein Miteigentumsrecht an diesem Sondervermögen. Das Investmentvermögen wird von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft ( Investmentgesellschaft) für Rechnung der Anleger verwaltet. Kapitalverwaltungsgesellschaften werden in der Rechtsform der AG, der GmbH oder der KG betrieben. Jedes Sondervermögen, für das Zertifikate herausgegeben werden, muss getrennt von anderen Sondervermögen bei einer Verwahrstelle verwahrt werden. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) erwirbt für das Sondervermögen je nach Anlageziel z. B. Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Immobilien, Bankguthaben oder Derivate. Die Anlageziele müssen im Verkaufsprospekt ausführlich beschrieben sein. Bei der Anlage ist der Grundsatz der Risikostreuung zu beachten. Anleger sollen durch Investmentzertifikate die Möglichkeit erhalten, mit kleinen Beträgen Vermögen anlegen zu können. Für den Anleger ergeben sich aus dem Investmentzertifikat folgende Rechte: Miteigentumsrecht am Sondervermögen, Anspruch auf Anteil am Fondserlös, Recht auf Rückgabe seiner Anteile an die KVG, Anspruch auf ordnungsgemäße Fondsverwaltung Grundprinzip des Investmentfonds Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist für das Fondsmanagement zuständig und trifft insbesondere die Anlageentscheidungen. Die reine Verwahrung und Verwaltung des Sondervermögens übernimmt ein anderes Kreditinstitut, die Verwahrstelle. Kapitalverwaltungs - gesellschaft Anlagepolitik Ausschüttungspolitik Weisungen Rechenschaftslegung 68 ff. Anleger Kapitalmärkte z. B. Börse Geld Anlageprodukte Anteile Geld Verwahrstelle (Kreditinstitut mit Erlaubnis zum Depotgeschäft) Bargeld Geldanlagen Treuhandkonten Einlagen Verbindllichkeiten Treuhanddepot für Wertpapiere verwahrt und verwaltet das Sondervermögen führt Geldkonten und Depots gibt Anteilscheine aus und nimmt Anteilscheine zurück berechnet den Ausgabe und Rücknahmepreis 2

3 4.5 Investmentzertifikate Kapitalverwaltungsgesellschaften dürfen die Verwaltung des Investmentvermögens auf Dritte übertragen (externe KVG) oder selbst durchführen (interne KVG). Jede Kapitalverwaltungsgesellschaft bedarf der schriftlichen Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs durch die BaFin. Dabei muss das Anfangskapital bei internen KVG mindestens Euro und bei externen KVG Euro betragen. Das Gesetz fordert, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausschließlich die Interessen der Anleger verfolgen muss und unabhängig von der Verwahrstelle ist. Jede Kapitalverwaltungsgesellschaft kann mehrere Sondervermögen getrennt voneinander bilden. Sie müssen sich im Namen unterscheiden. Am Schluss eines jeden Geschäftsjahres muss die Investmentgesellschaft einen Jahresbericht erstellen und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Verwahrung jedes Investmentvermögens muss durch eine eigenständige Verwahrstelle erfolgen. Die Verwahrstelle muss ein Kreditinstitut mit der Erlaubnis zum Depotgeschäft sein. Die Auswahl der Verwahrstelle bedarf der Genehmigung der BaFin. Die im Fondsvermögen enthaltenen Wertpapiere müssen in ein geschlossenes Depot gelegt werden, die Guthaben sind auf einem Sperrkonto zu verwahren. Alle KVG unterliegen der Genehmigung und der Aufsicht durch die BaFin. Die Zulassung von KVG und Verwahrstellen sind an verschiedene Voraussetzungen geknüpft wie z. B. Kapitalausstattung sowie Nachweis der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter. 17, 20, 25 u , 69 u Vorteile der Anlage in Wertpapierfonds Aus der Grundidee des Investmentsparens in Wertpapierfonds ergeben sich für den An leger folgende grundsätzlichen Vorteile: Risikostreuung geringer Kapitaleinsatz Verwaltung durch Fachleute Verfügbarkeit Wertpapierfonds werden aus Wertpapieren verschiedener Emittenten zusammengesetzt. Dadurch vermindern sich das Kursrisiko und die Ertragschancen. Im Gegenzug werden damit auch extreme Gewinnchancen nahezu unmöglich. Investmentanteile werden so gestückelt, dass auch mit kleinen Beträgen eine Geldanlage möglich ist. Auf den Investmentanlagekonten können zudem Bruchteile von Zertifikaten erworben werden. Dadurch ist ein regelmäßiges Sparen mit einem festen Betrag möglich. Sollte der Wert der Fondsanteile stark steigen, kann das Fondsmanagement die Anteile splitten, um den Ausgabepreis zu senken. Die Spezialisten des Fondsmanagements haben die Möglichkeit, durch Barreserven Marktchancen zu nutzen. Die Fachleute können die Fondszusammensetzung umschichten, bei Kursbewegungen Gewinne mitnehmen oder Bezugsrechte ausnutzen. Der Anleger kann sich von seiner Anlage jederzeit trennen. Die Kapitalanlagegesellschaft hat eine Rücknahmeverpflichtung. Eine Ausnahme bilden Spezialsondervermögen, bei denen eine Rücknahme nur mindestens einmal jährlich zwingend vorgeschrieben ist. Bestimmte Fonds können zudem über die Börse verkauft werden. 3

4 D Lernfeld 4: Geld- und Vermögensanlagen anbieten Arten von Investmentfonds Überblick über die Arten von Investmentfonds Ein Investmentvermögen ist jede Organisation für gemeinsame Anlagen, bei der von Anlegern Kapital eingesammelt wird, um es gemeinsam nach einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der Anleger zu investieren. Dabei unterscheidet das Kapitalanlagegesetzbuch () zwischen: OGAW (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) OGAW sind Investmentfonds, die in gesetzlich definierte Arten von Wertpapieren und andere Finanzinstrumente investieren (Wertpapierfonds). Die Anlageformen sind europaweit harmonisiert und basieren auf der europäischen OGAW Richtlinie. Durch diese Richtlinie soll für Investmentfonds ein europäischer Kapitalmarkt geschaffen werden. AIF (Alternative Investmentfonds) AIF sind Organismen für gemeinsame Anlagen, die keine OGAW sind, also auch andere Anlageformen verwenden dürfen. Weiterhin können Fonds nach der Art der Beschaffung unterschieden werden. Offene Fonds Bei offenen Fonds ist die Zahl der Anteile von vorneherein unbestimmt (Open-end- Prinzip). Wenn Fondsanteile nachgefragt werden, gibt die Investmentgesellschaft neue Zertifikate aus und legt den Erlös im Sondervermögen an. Werden Anteile zurückgegeben, verringert sich die Zahl der Anteile entsprechend. Bei den zu den offenen Investmentvermögen gehörenden OGAW ist die KVG zu einer jederzeitigen Rücknahme von Anteilen im Rahmen der vertraglichen Regelung verpflichtet. Bei Spezialsondervermögen (AIF) können vertraglich Rücknahmetermine vereinbart werden, jedoch muss eine Rücknahme mindestens einmal jährlich möglich sein. Geschlossene Fonds Im Gegensatz zu den offenen Fonds ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft bei geschlossenen Fonds während der Laufzeit nicht zur Rücknahme von Anteilen verpflichtet. Der Anleger beteiligt sich bei einem geschlossenen Immobilienfonds nicht an einem Sondervermögen, sondern an einer Kapitalanlagegesellschaft. Die Zielsetzung des Anlegers ist hauptsächlich Steuerersparnis. Neben der Investition in Immobilien werden geschlossenen Fonds z. B. auch zur Finanzierung von Schiffen und Windenergieanlagen aufgelegt. Investmentvermögen Publikumsinvestmentvermögen Spezial-AIF OGAW Publikums-AIF offene Publikums-AIF geschlossene Publikums-AIF offene Spezial-AIF geschlossene Spezial-AIF Nach dem erlaubten Anlegerkreis unterscheidet das zwischen Publikumsinvestmentvermögen und Spezial-Investmentvermögen. 4

5 4.5 Investmentzertifikate Während Publikumsfonds allen Anlegern offen stehen und öffentlich angeboten werden, können sich an Spezial-Investmentvermögen nur professionelle und semi-professionelle Anleger beteiligen. OGAW AIF offen AIF geschlossen Sondervermögen einer Investment-AG mit variablem Kapital Sondervermögen einer Investment-AG mit variablem Kapital Sondervermögen einer Investment-AG mit festem Kapital oder einer Investment-KG Publikums- Investmentvermögen Spezial- Investmentvermögen Anlagespektrum: Finanzinstrumente nach OGAW-Richtlinie ( 192 ) OGAW-KVG OGAW-Verwahrstellen europaweite Zulassung (europäischer Pass) Anlagetypen: gemischtes Investmentvermögen ( 218 ) sonstiges Investmentvermögen ( 220 ) Dach-Hedgefonds ( 225 ) Immobilien-Sondervermögen ( 230 ) Sondervermögen einer Investment-AG oder einer Investment-KG mit variablem Kapital Anlagetypen: Allgemeine AIF ( 282 ) Besondere AIF ( 284 ) Hedgefonds ( 283 ) Anlagespektrum: Sachwerte Anteile an ÖPP-Gesellschaften Private Equity-Anteile Anteile an geschlossenen AIF Wertpapiere, Geldmarkt ( 261 ) Anlagen einer Investment-AG oder einer Investment-KG mit festem Kapital Anlagetypen: Allgemeine AIF ( 285 ) Private Equity 1 AIF ( 287 ) AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften AIF-Verwahrstelle Zulassung für Deutschland Professionelle Anleger sind Kunden, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken beurteilen können. Hierzu gehören z. B. Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften, Pensionsfonds und größere Industrieunternehmen. Semi-professionelle Anleger sind Anleger, die sich verpflichten, mindestens Euro zu investieren und auch über den Sachverstand und die Erfahrungen im Anlagebereich verfügen, ohne dass man davon ausgehen kann, dass sie über die Marktkenntnisse eines professionellen Anlegers verfügen. Bei semi-professionellen Anlegern muss man davon ausgehen können, dass sie die Anlageentscheidung unter Abwägung der Risiken selbst treffen können. Die Vertriebsgesellschaft (z. B. das Kreditinstitut) muss diese Eigenschaft der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft bestätigen. 1 Abs. 19 Nr Private Equity: Beteiligungen, die nicht über regulierte Märkte (Börsen) verkauft werden. 5

6 D Lernfeld 4: Geld- und Vermögensanlagen anbieten Zusammensetzung von offenen Wertpapierfonds (OGAW) Für das tägliche Bankgeschäft mit Anlegern kommen insbesondere offene inländische OGAW-Fonds in Frage. Für die Kapitalverwaltungsgesellschaft gibt es hierbei verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten Gestaltungskriterium Schwerpunkt der Zusammensetzung des Fondsvermögens (Anlageschwerpunkt) geographischer Anlagehorizont zeitlicher Anlagehorizont Rückzahlungs- oder Ertragsgarantie Gestaltungsmöglichkeiten offener Publikumsfonds nach der OGAW-Richtlinie Arten Aktienfonds Anlage in Standard-Aktien oder speziellen Aktien (z. B. Branchenfonds) Rentenfonds Anlage in Standard-Rentenwerten oder speziellen Rentenwerten (z. B. geldmarktnahe Rentenfonds) Mischfonds Anlage in verschiedenen Anlageprodukten Spezialitäten-Fonds Anlage in besonderen Anlageformen, wie z. B. Options-, Genussscheinen oder Futures Dachfonds Anlage in anderen Investmentfonds Geldmarktfonds Anlage insbesondere in fest und variabel verzinslichen Wertpapieren, mit einer Laufzeit von höchstens einem Jahr bzw. deren Zinsanpassung mindestens einmal jährlich erfolgt, in Schatzanweisungen und ähnliche Wertpapiere des Bundes und der Länder. Die OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft darf für einen inländischen OGAW nur die in den 193 bis 198 genannten Vermögensgegenstände erwerben. Edelmetalle und Zertifikate über Edelmetalle dürfen von der OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft für einen inländischen OGAW nicht erworben werden. Länderfonds Investitionen in Finanzanlagen, deren Emittenten ihren Sitz in einem bestimmten Land haben Regionenfonds Anlagewerte aus einer bestimmten Region (z. B. Europa oder Nordamerika) Internationale Fonds weltweite Kapitalanlage Sonderfall: Emerging-Markets-Fonds Kapitalanlage in einem oder mehreren sogenannten Schwellenländern Laufzeitfonds Fonds mit befristeter Laufzeit; nach Laufzeitende wird der Fonds aufgelöst und der Erlös ausgezahlt Fonds ohne Laufzeitbegrenzung Fonds mit Garantie Die Garantie kann sich auf die Rückzahlung des investierten Kapitals oder auf die Ausschüttung beziehen; Anleger hat Anspruch auf die Garantieeinhaltung. Fonds ohne Garantie 6

7 4.5 Investmentzertifikate Ausgabeaufschlag Ausschüttungsverhalten Währung aktives oder passives Fondsmanagement Fonds mit Ausgabeaufschlag Der Verkaufspreis wird um einem Aufschlag erhöht. Fonds ohne Ausgabeaufschlag Der Verkaufspreis richtet sich nach dem Inventarwert eines Anteils ohne Aufschlag; i. d. R. wird dafür eine höhere jährliche Verwaltungsgebühr berechnet. Ausschüttungsfonds jährliche Ausschüttung der Erträge Thesaurierungsfonds (akkumulierende Fonds) Fondserträge werden angesammelt und zum Erwerb weiterer Anteile verwendet. Fonds in Euro Fonds in Fremdwährung aktiv gemanagte Fonds Das Fondsvermögen wird stetig dem Kapitalmarkt angepasst. passiv gemanagte Fonds (Indexfonds) Fonds bilden nur einen Index ab (z. B. DAX) und werden deshalb nicht strukturell verändert. Die OGAW unterliegen bei der Anlage dem Prinzip der Risikomischung (Diversifikationsprinzip). Im Einzelnen gelten folgende Beschränkungen: Emittentengrenze Wertpapiere desselben Emittenten dürfen maximal 5 % des Sondervermögens betragen. In den Anlagebedingungen kann der Prozentsatz auf 10 % erhöht werden. In diesem Fall dürfen diese Werte dann aber zusammen nicht mehr als 40 % des Sondervermögens ausmachen. In Schuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und Geldmarktinstrumente, die z. B. vom Bund, von einem Bundesland, der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat der EU ausgegeben werden und von diesen garantiert sind, dürfen 35 % angelegt werden, wenn die Anlagebedingungen dies vorsehen. Erwerb von Investmentanteilen Die OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft darf maximal 20 % des Sondervermögens in Anteilen an einem einzigen inländischen Investmentvermögen anlegen. Erweiterte Anlagegrenzen Die Grenze von 35 % für die Anlage in öffentlichen Wertpapieren darf unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden. Wertpapierindex-OGAW OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften, die darauf gerichtet sind, einen Wertpapierindex (z. B. DAX) abzubilden, dürfen abweichend die Emittentengrenze für Wertpapiere von 5 % überschreiten. In diesem Fall muss die Zusammensetzung jedoch hinreichend diversifiziert sein (Risikomischung). Der abzubildende Index muss von der BaFin anerkannt sein. Emittentenbezogene Anlagegrenzen Schuldverschreibungen desselben Emittenten oder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten dürfen höchsten bis zu 10 % des Gesamtwertes der im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen bzw. Geldmarktinstrumente erworben werden

8 D Lernfeld 4: Geld- und Vermögensanlagen anbieten ff Aktien desselben Emittenten dürfen nur insoweit erworben werden, als die Stimmrechte, die der OGAW-KVG zustehen, nicht mehr als 10 % der Stimmen aus den Aktien dieser AG betragen. Für den Erwerb von Investmentanteilen gilt, dass die KVG nicht mehr als 25 % der Anteile eines anderen Investmentvermögens erwerben darf. Neben diesen Grenzen zur Sicherung der Risikomischung gilt für die OGAW das Verbot von den besonders risikoreichen Leerverkäufen. Bei Leerverkäufen werden Wertpapiere verkauft, die zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht im Besitz des Fonds sind Wichtige besondere Fonds Offene Immobilienfonds Zu den offenen inländischen AIF gehören auch offene Immobilienfonds, die je nach Vertragsbedingungen in Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, unbebaute Grundstücke, Erbbaurechte und Beteiligungen an Immobiliengesellschaften anlegen. Die Zusammensetzung ist gesetzlich beschränkt. Die Anteile an offenen Immobilienfonds unterliegen einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten, zudem ist eine Kündigungsfrist von 12 Monaten zu beachten. Die KVG muss die Anteile nicht börsentäglich zurücknehmen, sondern kann fixe Rücknahmetermine in den Vertragsbedingungen festlegen. Eine Rücknahme muss jedoch mindestens einmal jährlich möglich sein. Geschlossene inländische Publikums-AIF Für geschlossene inländische Publikums-AIF ist die Anlage in Sachwerten erlaubt. Neben Immobilien (geschlossene Immobilienfonds), Schiffen und Flugzeugen gehören zu den Sachwerten auch Anlagen für erneuerbare Energien. Dabei soll der Fonds mindestens in drei verschiedene Investitionsobjekte anlegen. Eine Anlage in Einzelobjekte ist möglich, wenn die Anleger mindestens Euro in einen solchen Fonds investieren. Für die Aufnahme von Krediten gelten Beschränkungen. Weiterhin können geschlossene inländische Publikums-AIF in andere geschlossene inländische Publikums-AIF investieren (Dachfonds). Es ist auch zulässig, dass der AIF Anteile an ÖPP-Gesellschaften erwirbt. ÖPP-Projektgesellschaften erfüllen staatliche Aufgaben im Rahmen einer Öffentlichen-Privaten Partnerschaft (ÖPP). Schwerpunkte von ÖPP sind Infrastrukturprojekte aus dem Bereich des Verkehrswesens (z. B. Verkehrswegebau), öffentliche Hochbauvorhaben (z. B. Verwaltungsgebäude) und der Ausbau von Kommunikationsnetzen. Neben der Anlage in Wertpapieren und Geldmarktpapieren ist auch der Erwerb von Private Equity-Anteilen möglich. Bei Private Equity handelt es sich um nicht börsennotierte in- und ausländische Unternehmen. Hedgefonds Hedgefonds können als Single-Hedgefonds oder als Dach-Hedgefonds aufgelegt werden. Single-Hedgefonds sind offene inländische Spezial-AIF. Sie müssen in ihren Anlagebedingungen mindestens eine der folgenden Bedingungen vorsehen: Einsatz von Leverage in beträchtlichem Umfang Ein Leverage-Effekt (Hebeleffekt) kann durch den Einsatz von Derivaten entstehen. Bereits kleinere Änderungen bei einem Basiswert (z. B. Aktien) führen hier zu großen Ausschlägen beim Derivat (z. B. Optionsscheine). Möglichkeit von Leerverkäufen Unter Leerverkäufen versteht man den Verkauf von Vermögensgegenständen (z. B. Wertpapiere für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger), die zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht zum Fondsvermögen gehören. Ziel ist es, diese Vermögensgegenstände vor der zukünftigen Lieferverpflichtung (Kauferfüllung) billiger zu erwerben. 8

9 4.5 Investmentzertifikate Die Anlage in Hedgefonds ist mit hohen Risiken verbunden. Der Verkauf ist nur an professionelle oder semi-professionelle Anleger möglich. Dach-Hedgefond Ein Dach-Hedgefonds gehört zu den offenen inländischen Publikums-AIF. Anteile an diesem Fonds dürfen also an alle Anleger vertrieben werden. Dach-Hedgefonds sind AIF, die in Anteile oder Aktien von Zielfonds anlegen. Zielfonds sind Single-Hedgefonds oder vergleichbare ausländische AIF. Leverage und Leerverkäufe dürfen für Dach- Hedgefonds nicht durchgeführt werden. Dachfonds Dachfonds legen in anderen Fonds an und verfolgen damit eine doppelte Risikomischung. Dachfonds können aufgelegt werden als OGAW-Investmentvermögen, offene inländische Publikums-AIF oder geschlossene inländische Publikums-AIF. Dachfonds, die zu den geschlossenen inländischen Publikums-AIF gehören und nach dem 22. Juli 2013 aufgelegt werden, dürfen nur noch Anteile an geschlossenen inländischen Publikums-AIF erwerben. Für alte Fonds, die in verschiedene andere Fonds investiert haben, gilt Bestandsschutz, sofern der Fonds ab 22. Juli 2013 keine weiteren Anteile des Zielfonds erwirbt. Exchange-traded funds (ETF) ETF sind Fonds, die an der Börse notiert sind, in der Regel passiv verwaltet werden und einen Finanzindex abbilden. Sie legen also exakt in den Wertpapieren an, die auch der entsprechende Index (z. B. DAX) bildet. Eine Anlage in einem ETF ist relativ kostengünstig, da auf einen Ausgabeaufschlag verzichtet wird und die Verwaltungskosten günstig sind Vertrieb, Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen Unter Vertrieb versteht das Kapitalanlagegesetzbuch () das direkte oder indirekte Anbieten oder Platzieren von Anteilen oder Aktien eines Investmentvermögens. Ein Vertrieb an professionelle oder semi-professionelle Anleger ist nur gegeben, wenn dieser auf Initiative der KVG oder in deren Auftrag erfolgt und sich an einen Anleger mit Wohnsitz oder Firmensitz im Inland oder einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat richtet. Der Vertrieb eines AIF in Deutschland setzt voraus, dass ein einschlägiges Anzeigeverfahren durchlaufen wurde. Für offene Publikumsinvestmentvermögen ist ein Verkaufsprospekt mit wesentlichen Anlegerinformationen vorgeschrieben. Dadurch soll der Anleger in die Lage versetzt werden, sich über die Anlage und die damit verbundenen Risiken ein Urteil bilden zu können. Dabei müssen die Angaben gut verständliche und kurz gehaltene Informationen zum Anlageprodukt enthalten. Anzugeben sind z. B. Name des Investmentvermögens Anlageziele und -politik Risiko- und Ertragsprofil Kosten und Gebühren bisherige Wertermittlung Profil des typischen Anlegers für dieses Investmentvermögen Regeln für die Ertragsermittlung und -verwendung Ende des Geschäftsjahres , 221 u ff. 9

10 D Lernfeld 4: Geld- und Vermögensanlagen anbieten Ausgabe, Handel und Preisermittlung bei Wertpapierfonds (OGAW) Ausgabe, Rücknahme und Börsenhandel Investmentzertifikate werden von der Verwahrstelle ausgegeben. Dabei muss der Ausgabepreis immer voll eingezahlt werden. In der Praxis vertreiben üblicherweise Kreditinstitute die Anteilscheine. An der Frankfurter Wertpapierbörse können zudem neue Fonds im Festpreisverfahren gezeichnet und ohne Ausgabeaufschlag erworben werden. An den Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und Hamburg-Hannover findet ein börsenmäßiger Handel mit Investmentzertifikaten statt. Gehandelt werden ausgewählte Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Der Handel ist ab einem Anteil möglich. Es können auch limitierte Orders erteilt werden. Jede Kapitalverwaltungsgesellschaft ist verpflichtet, Anteilscheine zum Rücknahmepreis über die Verwahrstelle wieder zurückzukaufen. Nur unter besonderen Umständen kann die Rücknahme ausgesetzt werden. Erwerb, Rückgabe und Handelsmöglichkeiten an die KVG im Börsenhandel Preisermittlung aus dem Inventarwert des Sondervermögens durch Angebot und Nachfrage Preisfeststellung einmal täglich laufend während der Handelszeit Limitierung keine Limitierung limitierte Order möglich Ausgabeaufschlag i. d. R. mit Ausgabeaufschlag kein Ausgabeaufschlag Transaktionskosten keine Transaktionskosten Transaktionskosten fallen an Bruchteilerwerb Bruchteile können gekauft/verkauft werden nur ganze Anteile werden gehandelt Auswirkung auf den Inventarwert Erwerb erhöht, Rückgabe vermindert den Inventarwert Kauf und Verkauf haben keinen Einfl uss auf den Inventarwert Preisermittlung Die KVG müssen börsentäglich den Inventarwert eines Zertifikats feststellen und bekannt geben. Dieser Wert entspricht dem Rücknahmepreis, zu dem Anleger einen Anteilschein an die Kapitalanlagegesellschaft zurückgeben können. Der Ausgabepreis ergibt sich durch Hinzurechnung eines in den Verkaufsbedingungen festgelegten Ausgabeaufschlags. Der Aufschlag soll zur Deckung der Vertriebs- und Ausgabekosten dienen. Preisberechnung eines Wertpapierfondsanteils Gesamtkurswert der im Fonds befindlichen Wertpapiere + Barvermögen aus Verkaufserlösen und Einlagen (Liquiditätsreserven) + aufgelaufene Erträge + sonstige Forderungen Verbindlichkeiten aus Krediten = Inventarwert des Fonds Rücknahmepreis = Inventarwert des Fonds umlaufende Anteile Rücknahmepreis + Ausgabeaufschlag (ca. 3 5 %) = Ausgabepreis 10

11 4.5 Investmentzertifikate Beispiel Wertpapiervermögen (zum Tageskurswert) Euro + Bankguthaben Euro + Sonstiges Vermögen Euro Verbindlichkeiten Euro = Fondsvermögen Euro Anteile im Umlauf Stück Inventarwert je Anteil 38,89 Euro = Rücknahmepreis + 4 % Ausgabeaufschlag 1,56 Euro 40,45 Euro = Ausgabepreis Ausschüttungspolitik Der Anleger erwirbt mit dem Investmentzertifikat einen Anspruch auf einen Anteil am Fondsertrag. In welchem Umfang die Erträge ausgeschüttet oder thesauriert werden, ist in den Vertragsbedingungen festgelegt. Aus dem Sondervermögen können ordentliche und außerordentliche Erträge entstehen. Beispiele von Erträgen aus dem Sondervermögen Wertpapierfonds Immobilienfonds Wertpapierfonds Immobilienfonds Zinsen Dividenden Mieterträge Zinsen ordentliche Erträge realisierte Kurs-gewinne Bezugsrechtserlöse Gewinne aus Grundstücksverkäufen außerordentliche Erträge Splitting Infolge von Gewinnthesaurierungen kann der Inventarwert eines Investmentfonds stark steigen. Um die Anteile wieder fungibler zu machen, kann der Ausgabepreis durch die Ausgabe von Gratiszertifikaten gesenkt werden. Dieses Verfahren wird als Splitting bezeichnet. Beispiel Fondsvermögen: Euro Ziel des Fondsmanagement: Umlaufende Anteile: Stück Senkung des Inventarwerts je Anteil Inventarwert je Anteil: 180 Euro auf 60 Euro Berechnung: = 60 Euro X X = umlaufende Anteile bisher umlaufende Anteile zusätzliche Anteile Anteile : Anteile = 1:2 Splitting Splitting 1:2 bedeutet, dass bisherige Inhaber eines Zertifikates kostenlos zwei zusätzliche Zertifikate erhalten. 11

12 D Lernfeld 4: Geld- und Vermögensanlagen anbieten Investment-Anlagekonto Investmentzertifikate können im Depot eines Kreditinstituts verwahrt und verwaltet werden. Wer als Anlageziel einen Vermögensaufbau über Investmentzertifikate verfolgt, z. B. durch Abschluss eines Investment-Sparvertrags, kann ein Investment-Anlagekonto eröffnen. Dieses Konto wird bei der Kapitalanlagegesellschaft geführt und ermöglicht Einzahlungen ohne Berücksichtigung des Ausgabepreises. Für den jeweiligen Anlagebetrag erhält der Anleger Investmentanteile auch als Bruchanteil (z. B. 8,334 Stück). Das Investment-Anlagekonto bietet eine Reihe von Vorteilen für den Anleger: keine oder nur geringe Depotgebühren bzw. Kontoführungsgebühren einfache Vermögensbildung (z. B. durch Dauerauftrag) Anlage von vermögenswirksamen Leistungen (Arbeitnehmer-Sparzulage bei Aktienfonds 20 %) automatische Wiederanlage ausgeschütteter Beträge Vereinbarung eines Ausschüttungsplans nach Erreichen des Sparziels (z. B. als zusätz liche Rente) Nutzung des Cost-Average-Effekts Cost-Averaging Durch regelmäßige Anlage gleich hoher Geldbeträge kann der Investmentsparer beim Erwerb der Anteile den Vorteil des niedrigeren Durchschnittspreises erlangen. Der Anleger hat die Möglichkeit, regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Anteilen zu erwerben. Wenn er über ein Investment-Anlagekonto verfügt, kann er auch Bruchteile erwerben. In diesem Fall könnte er regelmäßig einen festen Geldbetrag ansparen. Aus dem folgenden Beispiel wird ersichtlich, zu welchem Vorteil der Cost-Average-Effekt führen kann. Beispiel für den Cost-Average-Effekt Monat Ausgabepreis Alternative 1: Erwerb von monatlich jeweils 4 Anteilen Alternative 2: monatliche Anlage von 240 Euro x 50 Euro = 200 Euro 240 Euro / 50 Euro = 4,800 Anteile x 70 Euro = 280 Euro 240 Euro / 70 Euro = 3,428 Anteile x 60 Euro = 240 Euro 240 Euro / 60 Euro = 4,000 Anteile 12 Anteile zu = 720 Euro Durchschnittspreis je Anteil = 60 Euro 720 Euro = 12,228 Anteile Durchschnittspreis je Anteil = 58,88 Euro Durch die Anlage eines festen Sparbetrags und den Erwerb von Bruchanteilen konnte der Durchschnittspreis je Anteil um 1,12 Euro gesenkt werden. Der Sparer kauft für den gleichen Kapitaleinsatz mehr Anteile. 12

13 4.5.7 Risiken der Investmentanlage 4.5 Investmentzertifikate Jede Anlageform birgt allgemeine Risiken (z. B. Konjunkturentwicklung, politische Spannungen und Konflikte, Steuerpolitik) und spezielle Risiken. Spezielle Risiken der Anlage in Investmentzertifikaten Risiken des Fondsmanagements Kostenrisiko Preisrisiko Performance-Risiko Risiken einzelner Fondsarten Das Fondsmanagement trifft die Anlageentscheidungen (Auswahl und Gewichtung der Werte im Sondervermögen) im Rahmen der Anlageziele des Fonds. Das Risiko besteht für Anleger darin, dass diese Entscheidungen falsch getroffen werden und er keinen Einfluss darauf ausüben kann. Es besteht auch die Gefahr, dass das Fondsmanagement wechselt und dabei die Anlagestrategie geändert wird. Der Anleger trägt den Ausgabeaufschlag und bezahlt Verwaltungsgebühren. Besonders bei einer kurzfristigen Anlage können deshalb die Kos ten höher sein als bei einer Direktanlage. Je nach Fondsart ist das Preisrisiko höher oder geringer. Beispielsweise haben Aktienfonds ein höheres Preisrisiko als Rentenfonds. Durch die Möglichkeit der Fehlinterpretation von Entwicklungsmöglichkeiten durch das Fondsmanagement besteht die Gefahr, dass das Sondervermögen nicht steigt. Bestimmte Fondsarten bergen zusätzliche Risiken. Beispielsweise gelten für ausländische Fonds andere gesetzliche Regelungen als für deutsche Investmentfonds. Ein Risiko bei offenen Immobilienfonds besteht in der möglichen Begrenzung der Anteilsrücknahme. 13

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