Ostkanada und New York City 8. bis 22. Juni 2007

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1 Volkshochschule Brunsbüttel e.v. Stadt, Land, Fluss: Ostkanada und New York City 8. bis 22. Juni 2007 vermittelt durch die Volkshochschule Brunsbüttel e.v. Max-Planck-Straße 9-11, Brunsbüttel Tel.: 04852/51222, Fax: 04852/54232, Verantwortlicher Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsrechts: Dr. Augustin Studienreisen GmbH Am Kübelweiher 3, Heroldsbach, Tel.: 09190/92900, Fax 09190/929030

2 Ostkanada - das sind Naturwunder und unendliche Weiten, aber auch faszinierende Metropolen mit ganz unterschiedlichen Charakteren. Diese Bus- Rundreise bietet beides im Wechsel: Die beeindruckenden Niagarafälle und die glitzernde Millionenstadt Toronto; die "1000 Islands" im St.-Lorenz-Strom und die Hauptstadt Kanadas, Ottawa; das quicklebendige Montréal und Einblicke in das Leben der Indianer und Trapper in den Weiten von Wäldern und Seen; das frankokanadische Zentrum Quebec City und beeindruckende Flusslandschaften - und als Höhepunkt New York City mit Streifzügen kreuz und quer durch Manhattan. Die 13 Übernachtungen / 15 Reisetage umfassende Rundreise beginnt und endet in Toronto. New York City: Wer einmal da war, will - fast immer - wieder hin, denn die heimliche Welthauptstadt und vor allem ihr Zentrum, die Insel Manhattan, fasziniert immer wieder: mit ihrer Lebendigkeit in den Straßenschluchten zwischen den Wolkenkratzern, mit ihrer überwältigenden vertikalen Architektur und mit ihrem einmaligen kulturellen Angebot. Hier ist Stadtwandern angesagt, und auch wir wollen Manhattan erleben wie echte New Yorker: auf Streifzügen, die wir immer wieder auch zu Fuß unternehmen! Ein offenes Wort vorweg Diese Reise ist ihren Preis wert, aber nicht billig. Der Versuchung, durch eine Einschränkung von Programmpunkten einen geringeren Preis zu erzielen oder durch die Nichteinrechnung von Nebenleistungen einen niedrigeren Preis auszuweisen, haben wir widerstanden und alle notwendigen und sinnvollen Leistungen eingerechnet. Dazu gehören auch der Transfer von Brunsbüttel (ggf. auch anderen Abholorten je nach Wohnortverteilung der Teilnehmenden), die Flughafensteuern und -gebühren in der bisher bekannten Höhe, die Ausflüge, Führungen und Eintritte gemäß Programmbeschreibung sowie - anstelle einer in Städten und an Tagen mit Freizeiten oft nicht sinnvollen - Halbpension den programmangepassten Einschluss von insgesamt 12 Tagesmahlzeiten als Tellergericht oder Büfett. Programmablauf (Änderungen vorbehalten) Der folgende Programmablauf ist weitgehend festgelegt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich - womöglich auch kurzfristig - einzelne Abfolgen noch verändern oder dass wegen nicht vorhersehbarer Widrigkeiten - z. B. wegen schlechten Wetters - einzelne vorgesehene Stationen entfallen und durch andere Programmpunkte ersetzt werden müssen. Daher bleiben Änderungen vorbehalten. Die angegebenen Hotels können sich teilweise noch ändern, wobei die ggf. statt dessen gebuchten Häuser den genannten Häusern in Kategorie und Lage entsprechen. Die Uhrzeiten der Busabfahrt und des Abflugs am ersten Tag sind derzeit noch als vorläufig zu verstehen!

3 Fr, : Brunsbüttel - Hamburg - Toronto - Oshawa ca Uhr Bustransfer von Brunsbüttel (VHS) nach Hamburg ca Uhr Flug mit Air Transat nach Toronto ca. 15:05 Uhr (Ortszeit) Ankunft in Toronto Abholung der Gruppe durch die deutschsprachige kanadische Reiseleitung und Transfer nach Oshawa zur Übernachtung. Abendessen im Hotel (Best Western Durham Oshawa o.ä.) eingeschlossen. Sa, : Oshawa - Thousand Islands - Ottawa Nach dem Frühstück geht es am Ontariosee und dem Ufer des St.-Lorenz-Stroms entlang nach Rockport zu den berühmten 1000 Islands. Das Mittagessen wird während einer Schifffahrt zwischen den Inseln eingenommen. Danach geht die Fahrt nach Ottawa, wo wir zweimal übernachten (Novotel oder ähnliches Mittelklassehotel). So., /: Ottawa In der Landeshauptstadt Ottawa an der Grenze zwischen dem anglo- und frankokanadischen Kanada statten wir den Parlamentsgebäuden einen Besuch ab, bevor wir eine ausgiebige Stadtrundfahrt unternehmen. Zur Mittagszeit besteht die Möglichkeit, Freizeit in der City zu verbringen. Am Nachmittag wird das sehenswerte Völkerkundemuseum besichtigt. Die einmalige Ausstellungskonzeption dieses Museums, das sicherlich weltweit eines der schönsten seiner Art ist, nimmt auch solche Besucher gefangen, die sich eigentlich weniger für Völkerkunde interessieren. Am späten Nachmittag sind wir zurück in der City, in der wir nochmals übernachten. Deswegen sind heute keine gemeinsamen Mahlzeiten eingeschlossen. Mo, : Ottawa - Quebec City - Beaupré Diese längere Überlandfahrt wollen wir für unser Vermittlungsangebot nutzen und einige kleine Vorlesungen hören. Dabei soll es, abgestimmt auf die jeweils nächsten Stationen, um Land und Leute, Geschichte, Flora und Fauna usw. gehen. In Quebec City verschaffen wir uns beim Mittagessen im Drehrestaurant Astral einen ersten Überblick über die bemerkenswerte Stadt, in der man mit einer Schienenseilbahn oder über Treppen von der Unter- in die Oberstadt gelangen kann. Beide sind gleichermaßen sehenswert; unsere Stadtführung durch Vieux Quebec vermittelt originales Paris-Flair. Am Nachmittag ist Zeit, dies zu genießen und ggf. ein Abendessen in Eigenregie einzunehmen. Erst am Abend fahren wir weiter ins Skigebiet Beaupré, das im Sommer einen Naturgenuss und komfortable Unterbringungen bietet. Übernachtung (2x) im Chateau Mont Sainte Anne oder einem ähnlichen Hotel.

4 Di, : Ausflugstag mit Walbeobachtung und Zuckerhütte Nach dem Frühstück geht es entlang der Côte de Charlevoix nach Tadoussac, einem kleinen Städtchen am Ufer des St.-Lorenz-Stroms, das den Ruhm aufweist, älteste Stadt Kanadas zu sein. Hier besteht zunächst die Möglichkeit für eine Umschau und ggf. ein Mittagessen in Eigenregie. Anschließend unternehmen wir eine ca. 3-stündige Schiffsfahrt zur Walbeobachtung (bei der fast immer Wale gesichtet werden). Auf dem Rückweg kehren wir auf der Île d Orleans in einer Zuckerhütte ein, wo wir vor dem gemeinsamen Abendessen eine Einführung in die Gewinnung und Verarbeitung des Ahornsirups bekommen. Übernachtung Beaupré. Mi, : Beaupré - Saint Alexis des Monts Nach dem Frühstück unternehmen wir einen Spaziergang am Canyon Sainte Anne - an und über eindrucksvollen Stromschnellen und Wasserfällen. Danach geht es zunächst nach Saint Prospère auf eine Büffelfarm, auf der wir auch ein gemeinsames Mittagessen einnehmen, und weiter nach Saint Alexis des Monts, wo wir zwei Nächte in der kleinen, urwüchsigen Ferienanlage Pourvoirie du Lac Blanc verbringen wollen, die alles bereithält, was man braucht, um Ferien in der Wildnis zu machen: Einen See, Kanus, Waldwege, sogar ein Wasserflugzeug, mit dem man - gegen Gebühr - einen Überflug über das kaum besiedelte Wald- und Seengebiet unternehmen kann. Auf dem Weg dorthin werden wir einen Biberdamm und mit Glück auch einige Schwarzbären zu sehen bekommen. Die Unterbringung erfolgt überwiegend in hübschen, zweckmäßigen Chalets am See für jeweils 4 x 2 Personen. Do, : Saint Alexis des Monts Heute mal keine Busfahrt - statt dessen unternehmen wir nach dem Frühstück eine kleine Wanderung ins Hochmoor und halten ein Barbecue am See. Der Nachmittag steht zur freien Verfügung - wer mag, kann auf ausgewiesenen Wegen wandern oder im See baden oder - gegen Gebühr - Boot fahren und angeln. Nach dem gemeinsamen Abendessen erfahren wir auf einem Trapperabend etwas über die Geschichte und Lebensweise der Indianer, die hier zu den First Nations gehören. Übernachtung in der Pourvoirie. Fr, : Saint Alexis des Monts - Montréal Nach dem Frühstück gibt es noch einmal etwas Zeit zur freien Verfügung, um die Natur rund um die Pourvoirie zu genießen. Wer möchte, kann - gegen Gebühr - einen Rundflug wagen. Nach dem gemeinsamen Mittagessen in der Pourvoirie geht es zurück in die Großstadt: Auf dem Weg nach Montréal kommen wir an den Sportstätten der Olympiade von 1976 vorbei und fahren auf den Turm des Olympiastadions. Danach geht

5 es in die City, wo das Abendessen in Eigenregie erfolgt (ggf. kann ein gemeinsames Smoke-Meat-Essen organisiert werden). Übernachtung in Montréal (Hotel des Gouverneurs oder ähnliches Mittelklassehotel). Sa, : Montréal Vormittags besuchen wir die Basilika Notre-Dame und unternehmen eine ausführliche geführte Stadtrundfahrt. Ab der Mittagszeit besteht die Möglichkeit, die frankokanadische Metropole - nach Paris zweitgrößte französischsprachige Stadt der Welt - auf eigene Faust näher zu erkunden: Sehenswert sind die Altstadt und das Quartier Latin, die Parklandschaft des Hausbergs Mont Royal oder die für die Expo 1967 künstlich geschaffene Île Notre Dame, auf der sich heute der Formel-1-Kurs Circuit Gilles Villeneuve befindet (das Rennen ist allerdings in der Woche vor unserer Ankunft). Etwas ganz Besonderes ist die unterirdische Stadt, ein insgesamt etwa 30 km langes, weitverzweigtes Netz aus Einkaufspassagen und Tunnels, Bus- und U-Bahn-Haltestellen, das über 2000 Geschäfte und Gebäude unterirdisch vernetzt. So, : Montréal - New York City Auf der grenzüberschreitenden Fahrt durch den US-Bundesstaat New York, die abermals durch unsere kleinen Vorlesungen aufgelockert wird, streifen wir den Adirondack Park und folgen dem Hudson bis mitten hinein nach Manhattan, wo wir gemeinsam in Broadwaynähe zu Abend essen. Wer mag, kann an einem ersten gemeinsamen Stadtspaziergang teilnehmen. Übernachtung (3x) in Manhattan (Hotel Edison o.ä.). Mo, : New York City Nach dem Frühstück unternehmen wir eine Stadtrundfahrt. Anschließend besteht die Möglichkeit zum Mittagessen in Eigenregie (natürlich vorweg mit ausführlichen Tipps zur Gestaltung der freien Zeiten in New York City). Nachmittags treffen wir uns zur Bootsfahrt zur Freiheitsstatue und Ellis Island, wo wir das interessante Einwanderermuseum besuchen können. In Manhattan kann man sich wunderbar orientieren: Deswegen stehen der Nachmittag und Abend dort zur freien Verfügung. Wer keine Lust auf Shopping und Sightseeing hat, kann sich einem geführten

6 Spaziergang anschließen - bei gutem Wetter können wir auch mit der Subway nach Long Beach fahren und ein völlig anderes New York erleben! Di, : New York City Nach dem Frühstück erhalten wir eine Stadtführung (zu Fuß!) durch die angesagten Stadtteile SoHo und Greenwich Village, besuchen Ground Zero und das UNO-Gebäude am East River. Das Mittagessen ist in Eigenregie vorgesehen. Für den Nachmittag ist ein Museumsbesuch geplant - wahlweise das Museum of Modern Art (MOMA) oder das American Museum of Natural History (AMONH) - Öffnungszeiten vorbehalten. Ausgangs- und anschließender Treffpunkt ist der Central Park, der bei schönem Wetter einen ausführlichen Spaziergang wert sein sollte. Abendessen in Eigenregie. Mi, New York City - Niaraga Falls Heute geht es zurück nach Kanada, aber auf einer anderen Route, die uns wiederum einen Eindruck von typisch amerikanischen Kleinststädten und endlosen Straßen mit vier- und fünfstelligen Hausnummern verschafft. Über Binghamton geht es nach Corning, wo wir gemeinsam zu Mittag essen und die bekannte Glasbläserei mit Glasmuseum besichtigen. Die Niagarafälle lernen wir zunächst von der US-amerikanischen Seite kennen, bevor wir über die Grenze fahren. Vor der Übernachtung in Niagara Falls (Hotel Imperial & Suites o.ä.) gemeinsames Abendessen. Do, Niagara Falls - Toronto - Abflug nach Deutschland Nach dem Frühstück unternehmen wir zunächst eine Orientierungsfahrt durch den Ort, bevor wir mit einem der Schiffe aus der Maid of the Mist -Flotte dem spektakulären kanadischen Waserfall ganz nahe kommen. Wer mag, kann die Fälle auch mit dem Helikopter überfliegen (ca. 85 CAN-$ pro Person). Danach geht es nach Toronto, wo wir gemeinsam zu Mittag essen und eine Stadtrundfahrt unternehmen, die auch eine Auffahrt auf den CN- Tower, der höchsten freistehenden Struktur der Welt, beinhaltet. Vielleicht mögen Sie ja in über 300 m Höhe über den Glasfußboden laufen? Am späten Nachmittag checken wir für den Rückflug (für 19:50 geplant) ein. Fr, Ankunft in Hamburg - Transfer nach Brunsbüttel Geplante Ankunft in Hamburg: 10:00 Uhr (Ortszeit) In Hamburg werden wir mit dem Bus abgeholt und fahren zurück nach Brunsbüttel (bzw. die sonstigen Stationen).

7 Leistungsumfang: - Bustransfer Brunsbüttel - Flughafen Hamburg - Brunsbüttel - Charterflug mit Air Transat Hamburg - Toronto - Hamburg einschl. Flughafensteuern, Sicherheits- und Landegebühren und Kerosinzuschlag von Alle Transfers und Fahrten im modernen Reisebus - Durchgängige Reisebegleitung durch die VHS ab/bis Brunsbüttel - Durchgängige deutschsprachige Reiseleitung ab/bis Toronto - 11 Übernachtungen in Mittelklasse- bzw. sehr guten Standardhotels - 2 Übernachtungen in der Pourvoirie du Lac Blanc - 13 x Frühstück, 7 x Mittagessen, 5 x Abendessen gem. Programmangaben - Geführte Stadtrundfahrten: Ottawa, Montréal, Québec, N.Y., Toronto - Exkursionen: Schifffahrt zur Walbeobachtung; Schifffahrt zur Freiheitsstatue und nach Ellis Island; Fahrt mit der Maid of The Mist; Lunchcruise zu den 1000 Islands. - Eintritte: Völkerkundemuseum Ottawa; Basilika Notre Dame Montréal; Besuch der UNO-Gebäude; Besuch des Corning Glass Centers; Auffahrt auf den CN-Tower in Toronto; Besuch MOMA oder AMONH - Insolvenzversicherung Nicht im Reisepreis enthalten sind - Nicht im Programm genannte Mahlzeiten; Getränke; persönliche Ausgaben und Trinkgelder - US-Grenzgebühren ($ 6 pro Person - nur bar vor Ort zahlbar) - weitere Versicherungen. Zusatzleistung (optional): Reiserücktrittskostenversicherung: 71,00 pro Person bei Reisepreis bis bzw. 2,9 % vom Reisepreis über Ab 10 Personen kann eine Gruppenreiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden (bitte bei Anmeldung angeben, wenn gewünscht) Preis je Teilnehmer (Mindest-Teilnehmerzahl: 21): Bei Unterbringung im Doppelzimmer: Aufpreis für Einzelzimmer: 2.790,00 EUR 590,00 EUR Verantwortlicher Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsrechts: Dr. Augustin Studienreisen GmbH Am Kübelweiher 3, Heroldsbach, Tel.: 09190/92900, Fax 09190/929030

8 Unser Vorbereitungsprogramm: Diashow: Erleben Sie New York bereits vor der Reise auf der Großleinwand! "New York City - Stadtbilder", die der Fotograf und Reisejournalist Frank Jermann im Elbeforum Brunsbüttel, , 20:00 Uhr (Eintritt von 10,00 pro Person wird bei Reiseanmeldung erstattet - bitte Eintrittskarte aufheben) zeigt Menschen, Momente und Stimmungen, lässt Originaltöne erklingen und macht Lust auf NYC. Informationsabend: Reisebegleiterin Elke-Heidrun Schmidt zeigt Dias der Stationen in Ostkanada und informiert umfassend über die Reise: Samstag, , 16 Uhr, VHS Brunsbüttel. Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich. Anmeldeformulare und Geschäftsbedingungen des Veranstalters hat die Volkshochschule Brunsbüttel e.v. Max-Planck-Straße Brunsbüttel Tel. ( ) , Fax ( ) mail@vhs-brunsbuettel.de Ansprechpartnerin: Dipl.-Ök. Elke-Heidrun Schmidt, Fachbereichsleiterin Unsere Reise im Internet: Verantwortlicher Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsrechts: Dr. Augustin Studienreisen GmbH Am Kübelweiher 3, Heroldsbach, Tel.: 09190/92900, Fax 09190/929030

9 Volkshochschule Brunsbüttel e.v. NAME: VORNAME: STRASSE: PLZ/ORT TELEFON: Reisepass-Nr. Ostkanada und New York City Studienreise vom 8. bis 22. Juni 2007 Kurs Nr gemäß Reisebeschreibung (Prospekt) VHS-Reisebegleitung: Elke-Heidrun Schmidt M.A. REISEANMELDUNG (für 1-2 Personen) NAME: VORNAME: STRASSE: PLZ/ORT: TELEFON: Reisepass-Nr. Für die Einreise nach Kanada und USA ist ein Reisepass mit einer Restgültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten zwingend erforderlich! Einzelzimmer Doppelzimmer O O gemeinsam mit Der Reisepreis (gem. Leistungskatalog, siehe Prospekt) beträgt pro Person (Doppelzimmer, Halbpension) bei einer Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen. Einzelzimmerzuschlag 2.790,00 EUR 590,00 EUR Ich/Wir bitten um Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und werde/n die hierfür fällige Prämie in Höhe von 71 pro Person (ggf. ermäßigt, falls eine Gruppenversicherung abgeschlossen werden kann) mit der Endzahlung entrichten (bitte ggf. ankreuzen) Hiermit melde ich mich verbindlich unter Anerkennung der Geschäftsbedingungen der Firma Dr. Augustin Studienreisen GmbH, Kübelbach, an Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Zusammen mit der Reiseanmeldung bitten wir um eine Anzahlung in Höhe von 250,00 EUR pro Person. Den Restbetrag überweisen Sie bitte bis spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt auf das Konto der VOLKSHOCHSCHULE BRUNSBÜTTEL E.V., Konto-Nr bei der Stadtsparkasse Brunsbüttel (BLZ ). Verwendungszweck: Diese Anmeldung senden Sie bitte an: Volkshochschule Brunsbüttel e.v. Max-Planck-Str. 9-11, Brunsbüttel Verantwortlicher Veranstalter Dr. Augustin Studienreisen GmbH im Sinne des Reiserechts Am Kübelweiher Heroldsbach

10 Allgemeine Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages Dr. Augustin Studienreisen bietet den Kunden den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Abschluss kann nur schriftlich vorgenommen werden und kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch den Kunden zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt des Reisevertrages ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt. 2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen a) Mit Vertragsabschluß und Aushändigung der unter b) genannten Unterlagen wird eine Anzahlung von 10% des Gesamtreisepreises fällig. b) Mit der Anmeldung erhält der Kunde eine Reisebestätigung, Rechnung und den Reisesicherungsschein. c) Die Restzahlung wird spätestens vier Wochen vor Reiseantritt fällig. d) Nach Begleichung der Restzahlung erhält der Kunde die Reiseunterlagen ca. zehn Tage vor Reisebeginn. 3. Leistungen Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen des Reiseveranstalters, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in dem schriftlichen Reisevertrag, verbindlich. 4. Leistungs- und Preisänderungen a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mängelbehaftet sind. Treten Leistungsänderungen oder Abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so ist der Kunde unbeschadet der reisevertragsrechtlichen Bestimmungen berechtigt, sofern die Reise noch nicht angetreten ist, ohne Zahlung eines Entgelts vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ihm die Durchführung der Reise in der veränderten Form zumutbar ist. b) Dr. Augustin Studienreisen kann eine nachträgliche Änderung des Reisepreises vornehmen, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenen Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen und die Preiserhöhung auf eine Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder eine Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse zurückzuführen ist. Die Preisänderung erfolgt in dem Umfang, in dem sich diese Änderungen pro Person und pro Kopf auf den Reisepreis auswirken. Änderungen des Reisepreises sind nur bis 21 Tage vor Reiseantritt möglich. Dr. Augustin Studienreisen verpflichtet sich, den Kunden von Änderungen des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 5. Rücktritt durch den Kunden Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Es wird empfohlen, die Rücktrittserklärung aus Beweisgründen schriftlich vorzunehmen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er aus sonstigen Gründen, die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, die Reise nicht an, so steht Dr. Augustin Studienreisen eine angemessene Entschädigung zu; die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Die Mindestentschädigung wird unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen durch die nachfolgend genannten Vom-Hundertsätze des Gesamtreisepreises pauschaliert vereinbart, sofern der Reisende nicht einen niedrigeren Schaden nachweist: bis 08 Wochen vor Reiseantritt kostenfrei Wochen vor Reiseantritt 20% des Gesamtreisepreises Wochen vor Reiseantritt 30% des Gesamtreisepreises Wochen vor Reiseantritt 40% des Gesamtreisepreises Wochen vor Reiseantritt 50% des Gesamtreisepreises Wochen vor Reiseantritt 60% des Gesamtreisepreises Wochen vor Reiseantritt 70% des Gesamtreisepreises Tage vor Reiseantritt 85% des Gesamtreisepreises bei Nichtantritt der Reise 90% des Gesamtreisepreises In Ausnahmefällen können bei besonderen Reisen die Stornopauschalen auch höher liegen. Dies wird dann auf dem Anmeldeformular ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass gebuchte Karten für kulturelle Veranstaltungen nicht zurück genommen werden. 6. Ersatzperson Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Reiseveranstalter hat Anspruch auf Ersatz der durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, für die der Dritte, sowie der ursprüngliche Reiseteilnehmer gesamtschuldnerisch haften. In jedem Fall wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25,00 sofort fällig, sofern der Reisende nicht einen niedrigeren Schaden nachweist. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen nach Antritt der Reise infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung; gleichwohl wird sich Dr. Augustin Studienreisen - jedoch ohne Anerkennung jeglicher Rechtspflicht - darum bemühen, ersparte Aufwendungen rückzuvergüten. 8. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter a) Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages geboten ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihn von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. b) Der Reiseveranstalter kann bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wichtige Gründe eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise nicht ermöglichen. 9. Aufhebung des Vertrages außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.b. kriegerische Auseinandersetzungen, innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 10. Gewährleistung a) Abhilfe - Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. b) Minderung des Reisepreises - Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, die Mängel anzuzeigen. 11. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich schriftlich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich schriftlich den Leistungsträgern und den Reiseveranstaltern mitgeteilt werden, sofern dies für den Reisenden zumutbar ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 12. Kündigung durch den Kunden Der Kunde hat das Recht, den Reisevertrag zu kündigen, wenn die Reise die vertraglich zugesicherten Eigenschaften nicht aufweist oder Fehler aufweist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder ändern. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der Reisende Abhilfe verlangt hat und eine angemessene Frist verstrichen ist. 13. Haftung a) Die Haftung des Reiseveranstalters ist für alle Schäden, mit Ausnahme von Körperschäden, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a.a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder a.b) soweit der Reiseveranstalter für einen mit dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. b) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Für diese Angebote anderer Veranstalter, die als solche gekennzeichnet sind, gelten dann die Reisebedingungen dieses Veranstalters, die auf Wunsch ausgehändigt werden und die Schadensersatzansprüche sind direkt gegen den Verursacher zu richten. c) Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. d) Eine Haftung des Reiseveranstalters ist generell ausgeschlossen, wenn der Reisende einen Schaden selbst verursacht hat, insbesondere wenn er sich nicht an geltende Sicherheitsvorschriften gehalten hat, wenn er Anweisungen der Reiseleitung nicht befolgt hat oder wenn er zum Zeitpunkt der Verursachung unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stand. 14. Ausschluss der Abtretung Das Recht des Kunden, ihm aus dem Reisevertrag zustehende Ansprüche an Dritte abzutreten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist der Kunde nicht berechtigt, einen Dritten zu ermächtigen, seine Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. 15. Geltendmachung von Ansprüchen und Verjährung Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Verbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche der Reisenden nach 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. 16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zufolge. 17. Sonstiges Die Reisenden sind damit einverstanden, in einer zur Veröffentlichung bestimmten firmeninternen Referenzliste aufgeführt zu werden. 18. Gerichtsstandsvereinbarung Der Reisende kann Dr. Augustin Studienreisen nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Dr. Augustin Studienreisen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Dr. Augustin Studienreisen maßgebend. Veranstalter ist Dr. Augustin Studienreisen GmbH, Heroldsbach, Am Kübelweiher 3 Veranstalter ist Dr. Augustin Studienreisen GmbH, Leipzig, Lipsiusstr. 30.

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