Verkaufsprospekt für eine Privatplatzierung. WS Invest S.C.A., SICAV-FIS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verkaufsprospekt für eine Privatplatzierung. WS Invest S.C.A., SICAV-FIS"

Transkript

1 Verkaufsprospekt für eine Privatplatzierung WS Invest S.C.A., SICAV-FIS Eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (société d investissement à capital variable SICAV) und Sitz in Luxemburg, organisiert als spezialisierter Investmentfonds (fonds d investissement spécialisé) in Form einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (société en commandite par actions SCA). Die Gesellschaft bildet Teilfonds. Juni 2014 VISA 2014/ PC L'apposition du visa ne peut en aucun cas servir d'argument de publicité Luxembourg, le Commission de Surveillance du Secteur Financier

2 Die Zeichnung von Anteilen (die Anteile) an der WS Invest S.C.A., SICAV-FIS (die Gesellschaft) bzw. von Anteilen an einem Teilfonds der Gesellschaft kann nur auf Grundlage dieses Verkaufsprospekts für eine Privatplatzierung (der Verkaufsprospekt), zusammen mit dem aktuellen Jahresbericht (falls vorhanden) akzeptiert werden. Der Jahresbericht bildet einen integralen Bestandteil dieses Verkaufsprospekts. Im Zusammenhang mit diesem Angebot können nur Informationen gegeben werden, die in diesem Verkaufsprospekt, den regelmäßigen Jahresabschlüssen oder einem anderen in diesem Verkaufsprospekt genannten Dokument enthalten sind. Potenzielle Anteilinhaber dürfen den Inhalt dieses Verkaufsprospekts nicht als rechtliche Beratung verstehen. Die Gesellschaft hat keine rechtlichen oder sonstigen Berater mit der Vertretung ihrer Anteilinhaber beauftragt. Jeder potenzielle Anteilinhaber sollte sich im Hinblick auf rechtliche, steuerliche und sonstige mit einer Anlage in die Gesellschaft verbundenen Angelegenheiten an einen eigenen Berater wenden. Die Empfänger dieses Verkaufsprospekts werden hiermit darauf hingewiesen, dass seit dem Datum dieses Verkaufsprospekts möglicherweise Änderungen bezüglich der geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft stattgefunden haben. Potenzielle Anteilinhaber werden hiermit darüber informiert, dass der vorliegende Verkaufsprospekt bisher noch nicht von der luxemburgischen Aufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur Financier CSSF, genehmigt wurde. Die CSSF wird möglicherweise Änderungen dieses Verkaufsprospekts verlangen. Anteilinhaber, die Anteile an der Gesellschaft zeichnen, bestätigen hiermit ihre Zustimmung zu solchen Änderungen. HINWEISE FÜR ANLEGER IN DEUTSCHLAND Die Gesellschaft wird die von ihr begebenen Anteile in der Bundesrepublik Deutschland nicht öffentlich vertreiben oder anbieten. Daher wurde keine entsprechende Anzeige zum öffentlichen Vertrieb bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemacht. Die BaFin hat diesen Verkaufsprospekt folglich weder geprüft noch gebilligt. Dieser Verkaufsprospekt einschließlich etwaiger Anhänge sowie die Zeichnungsvereinbarung, die Satzung und andere Dokumente, die sich auf die Anteile beziehen sowie jegliche Informationen, die in diesen Dokumenten enthalten sind, sind nicht für den öffentlichen Gebrauch oder ein öffentliches Angebot bestimmt. Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft weder ausgegeben noch reproduziert oder vervielfältigt werden. Sie dürfen daher auch nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt oder im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot oder der Bereitstellung von Zeichnungsanträgen von Anteilen oder sonstiger Weise öffentlich angeboten, öffentlich beworben oder in ähnlicher Weise vertrieben werden. Soweit diese Dokumente oder die darin enthaltenen Informationen berechtigterweise weitergegeben werden, ist darauf zu achten, dass jegliche Reproduktion in einer Art und Weise erfolgt, die die hierin enthaltenen Informationen zutreffend wiedergibt. Dieser Verkaufsprospekt einschließlich seiner Anhänge sowie die Zeichnungsvereinbarung, die Satzung und andere Dokumente, die sich auf die Anteile beziehen, sowie jegliche Informationen, die in diesen Dokumenten enthalten sind, sind vertraulich und dürfen nur an solche Personen ausgehändigt werden, an die dieser Verkaufsprospekt persönlich adressiert ist. i

3 AIFMD, VERTRIEB AUßERHALB DES GROßHERZOGTUMS LUXEMBURgS Zum Zeitpunkt der Ausgabe dieses Emissionsdokuments hat die Gesellschaft ihren Komplementär die WS Invest Lux S.à r.l. als externen AIFM gemäß dem Gesetz von 2013 bei der CSSF registeriert. Sie unterfällt den Regeln von Teil I des Gesetzes von Die Regeln des Teils II des Gesetzes von 2007 finden derzeit auf die Gesellschaft keine Anwendung. Folglich wird die Gesellschaft Anteile nicht unter Anwendung des nach dem Gesetz von 2013 verfügbaren EU-Passports in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums vertreiben. Anteile der Gesellschaft können in diesen Staaten nur unter Beachtung der lokalen Regeln und ggf. nach einer entsprechenden Vertriebsanzeige bei den lokal zuständigen Aufsichtsbehörden vertrieben werden. Jeder potentielle Anleger ist gehalten sich über die in seiner jeweiligen Jurisdiktion geltenden Restriktionen zu informieren und diese zu beachten. ii

4 WICHTIGE INFORMATIONEN Mit einer Anlage in die Gesellschaft bzw. in die von der Gesellschaft gebildeten Teilfonds sind beträchtliche Risiken verbunden. Anteilinhaber sollten diesen Verkaufsprospekt vollständig lesen und die darin beschriebenen Risiken sowie die speziellen Risiken des betreffenden Teilfonds vor dem Tätigen einer Anlage in die Gesellschaft berücksichtigen. Anteilinhaber müssen sich auf ihre eigene Prüfung der Gesellschaft sowie der in diesem Dokument enthaltenen Angebotsbedingungen, einschließlich der damit verbundenen Risiken und Vorteile, verlassen. Anteilinhaber sollten außerdem in Bezug auf diesen Verkaufsprospekt und eine Anlage in die Gesellschaft die Leistungen eines unabhängigen Rechts-, Finanz-, Steuer- und sonstigen Beraters in Anspruch nehmen. Die Anteile wurden von keiner Wertpapierkommission oder Aufsichtsbehörde eines Staates oder Landes empfohlen. Des Weiteren wurden die Genauigkeit und die Angemessenheit dieses Verkaufsprospekts nicht durch die genannten Behörden bestätigt. Es ist niemand dazu befugt, in Bezug auf das hierdurch unterbreitete Angebot Informationen oder Zusicherungen zu geben, die nicht in diesem Verkaufsprospekt oder den darin genannten Dokumenten enthalten sind. Für den Fall, dass dennoch derartige Informationen oder Zusicherungen gegeben werden, besteht seitens der Gesellschaft keinerlei Gewähr für deren Richtigkeit. Einschränkungen in Bezug auf den Besitz von Anteilen Die Gesellschaft behält sich folgende Rechte vor: (i) (ii) Nach eigenem Ermessen Anträge auf die Zeichnung von Anteilen ganz oder teilweise abzulehnen. Jederzeit Anteile zurückzukaufen, die von Anteilinhabern gehalten werden, die nicht zum Erwerb oder Besitz der Anteile berechtigt sind, und die Verkaufserlöse wie in diesem Verkaufsprospekt beschrieben an die betreffenden Anteilinhaber zurückzuerstatten. Anteilinhaber Die Ausgabe und der Verkauf von Anteilen sind auf Anteilinhaber beschränkt, die als sachkundige Anteilinhaber (Sachkundige Anteilinhaber) im Sinne von Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds (das SIF-Gesetz) einzustufen sind. In Einschränkung von Artikel 2 des SIF-Gesetzes dürfen Anteile an der Gesellschaft jedoch nur an institutionelle und professionelle Anleger, die keine natürlichen Personen sind (Qualifizierte Anteilinhaber) ausgegeben werden. Die vorgenannte Einschränkung kann durch die Regelungen für den jeweiligen Teilfonds aufgehoben werden. Die Ausgabe und der Verkauf von Anteilen sind darüber hinaus auf maximal 100 Anleger je Teilfonds beschränkt, es sei denn, dass die jeweilige Teilfondsbeschreibung etwas anderes vorsieht. Die oben genannten und für alle Inhaber von Anteilen an der Gesellschaft geltenden Investorenanforderungen werden zusammen als Investorenanforderungen bezeichnet. iii

5 Liegt kein ausreichender Nachweis dafür vor, dass es sich bei der Person, an die die Anteile verkauft oder übertragen werden, um einen Qualifizierten Anteilinhaber handelt oder die Anzahl der Anteilinhaber eines Teilfonds 100 übersteigen würde mit Ausnahme der Teilfonds für die dies ausdrücklich zugelassen ist -, so wird die Ausgabe oder Übertragung der Anteile vom geschäftsführenden Komplementär der Gesellschaft (der Komplementär), der für und im Auftrag der Gesellschaft handelt, nach eigenem Ermessen abgelehnt. Bei der Beurteilung der Qualifikation eines Zeichners oder Übertragungsempfängers als Qualifizierten Anteilinhaber beachtet der Komplementär die anwendbaren Gesetze, Vorschriften sowie gegebenenfalls die Empfehlungen der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) sowie diesen Verkaufsprospekt. Qualifizierte Anteilinhaber, die in ihrem eigenen Namen, aber im Auftrag eines Dritten Anteile zeichnen, müssen schriftlich bestätigen, dass diese Zeichnungen im Auftrag von Qualifizierten Anteilinhabern gemäß der vorstehenden Definition erfolgen; der Komplementär, der für und im Auftrag der Gesellschaft handelt, kann nach eigenem Ermessen einen Nachweis dafür verlangen, dass es sich beim, in Bezug auf die Anteile, wirtschaftlich Berechtigten um einen sachkundigen Anteilinhaber handelt. Der Besitz von Anteilen durch eine Partei, die nicht die Investorenanforderungen erfüllt, kann jederzeit die zwangsweise Rücknahme der betreffenden Anteile durch den Komplementär zur Folge haben. Einschränkungen in Bezug auf die Anteile Die Aushändigung dieses Verkaufsprospekts und das Angebot bzw. der Erwerb der Anteile an beziehungsweise durch Investoren, unterliegen in einigen Gerichtsbarkeiten möglicherweise Einschränkungen. In einer Gerichtsbarkeit entsteht durch den Erhalt eines Exemplars dieses Verkaufsprospekts nur dann ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb oder zur Zeichnung von Anteilen, wenn in der betreffenden Gerichtsbarkeit ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtlich zulässig ist. Dementsprechend stellt dieses Verkaufsprospekt in einer Gerichtsbarkeit, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung unrechtmäßig ist oder in der die Person, von der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung stammt, nicht dazu berechtigt ist, oder in der es unrechtmäßig ist, gegenüber dem Empfänger des Angebots oder der Aufforderung ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung abzugeben, kein Angebot und keine Aufforderung dar. Es liegt in der Verantwortung aller Personen, die in Besitz dieses Verkaufsprospekts sind, sich selbst über alle in der betreffenden Gerichtsbarkeit geltenden Gesetze und Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Der Komplementär übernimmt die Verantwortung für die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen. Nach bestem Wissen und Gewissen des Komplementärs, der all seine Sorgfalt darauf verwendet hat, fehlen in diesem Verkaufsprospekt keine Angaben, die wahrscheinlich einen signifikanten Einfluss auf die darin enthaltenen Informationen hätten. Die Anteile der Gesellschaft sind nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 (das Gesetz von 1933) oder dem Investment Fund Act von 1940 (das Gesetz von 1940) oder einer anderen anwendbaren Gesetzesvorschrift der USA registriert. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Gesellschaft als passive ausländische Anlagegesellschaft behandelt werden. Potenzielle Anteilinhaber, die in den USA steuerpflichtig sind, sollten sich der Tatsache bewusst iv

6 sein, dass die Gesellschaft für Zwecke der US-Einkommensteuer mit hoher Wahrscheinlichkeit als eine passive ausländische Anlagegesellschaft (passive foreign investment company, eine PFIC ) eingestuft werden wird. Wird die Gesellschaft als eine PFIC behandelt, so werden sämtliche Erträge, die von einer US-Person durch den Verkauf oder eine anderweitige Veräußerung der Anteile vereinnahmt werden, grundsätzlich als ordinary income (gewöhnliche Einkünfte) und nicht als capital gain (Kapitalertrag) behandelt, und die sich ergebende US- Einkommensteuer erhöht sich möglicherweise um einen Zins. Eine US-Person kann grundsätzlich Maßnahmen ergreifen, um bestimmte dieser nachteiligen einkommensteuerlichen Folgen zu vermeiden. Die Gesellschaft geht nicht davon aus, US-Personen den zurzeit von der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service verlangten Jahresbericht zur Verfügung zu stellen, der von US-Personen zwecks Erfüllung ihrer Anzeigepflichten im Rahmen einer Qualified Electing Fund Election zu verwenden ist. Aus diesem Grund sollten US-Personen davon ausgehen, dass eine Qualified Electing Fund Election nicht verfügbar ist. Potenzielle Anteilinhaber sollten sich vor dem Tätigen einer Anlage in die Anteile an ihre Rechtsberater wenden. Potenziellen Anteilinhabern wird empfohlen, sich vor dem Tätigen einer Anlage in Anteile der Gesellschaft an ihren Rechtsbeistand zu wenden, um ihren Status als Nicht-US- Person zu überprüfen. Der Komplementär kann die Ausgabe von Anteilen an US-Personen sowie die Registrierung einer Übertragung von Anteilen an US-Personen ablehnen. Darüber hinaus kann der Komplementär jederzeit eine zwangsweise Rücknahme der von einer US-Person gehaltenen Anteile veranlassen. Sofern nichts anderes angegeben ist, beruhen die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Aussagen auf den zurzeit in Luxemburg geltenden Gesetzen und Praktiken und unterliegen diesbezüglichen Änderungen. EUR bezeichnet in diesem Verkaufsprospekt die gemeinsame europäische Währung. HINWEIS IN BEZUG AUF ZUKUNFTSPROGNOSEN Das vorliegende Verkaufsprospekt enthält Zukunftsprognosen, die derzeitige Erwartungen oder Vorhersagen in Bezug auf zukünftige Ereignisse widerspiegeln. Wörter wie möglicherweise, glaubt, erwartet, plant, zukünftig, beabsichtigt und ähnliche Ausdrücke können auf Zukunftsprognosen hinweisen; die Nichtverwendung dieser Wörter ist jedoch nicht gleichbedeutend damit, dass es sich bei einer Aussage nicht um eine Zukunftsprognose handelt. Zu Zukunftsprognosen gehören u. a. Aussagen zu den Plänen, Zielen, Erwartungen und Absichten der Gesellschaft sowie andere Aussagen, bei denen es sich nicht um historische Tatsachen handelt. Zukunftsprognosen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten sowie ungenauen oder fehlerhaften Annahmen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse in erheblichem Maße von den erwarteten oder durch die Zukunftsprognosen implizierten Ergebnissen abweichen. Potenzielle Anteilinhaber sollten sich nicht über Gebühr auf diese Zukunftsprogosen verlassen, die nur zum Datum dieses Verkaufsprospekts Gültigkeit besitzen. DATENSCHUTZRECHTLICHE BESTIMMUNGEN Der Anleger bzw. potenzielle Anleger ist dazu verpflichtet, der Gesellschaft seine für die Beteiligung erforderlichen personenbezogenen Daten (darunter unter anderem Name, Anschrift und v

7 angelegter Betrag eines Anlegers) zur Verfügung zu stellen. Diese können sowohl in elektronischer - als auch in Papierform gesammelt, aufgezeichnet, gespeichert, angepasst, übertragen und anderweitig verarbeitet sowie von der Gesellschaft, dem Komplementär, dem Initiator, den Dienstleistern und den Finanzintermediären dieser Anleger genutzt werden. Insbesondere können diese Daten für die Verwaltung der Konten- und Gebühren, für die Ermittlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zur Pflege des Anteilregisters (ggf.) zur Verarbeitung von Zeichnungs-, Rücknahme- und Umwandlungsanträgen, zur Zahlung von Dividenden an Kommanditisten und zur Erbringung von kundenbezogenen Dienstleistungen verarbeitet werden. Stellt ein Anleger oder potenzieller Anleger diese personenbezogenen Daten nicht, in der von dem Komplementär der Gesellschaft gewünschten Form zur Verfügung, so kann der Komplementär das Eigentum an den Anteile der Gesellschaft wie im Prospekt beschrieben, einschränken oder unterbinden. In einem solchen Fall, hat der Investor bzw. potentielle Investor für die Kosten welche der Gesellschaft, der Depotbank und der Zentralen Verwaltungsstelle für diese Maßnahmen entstehen, aufzukommen und diesbezüglich schadlos zu halten. Diese Daten werden weder zu Marketingzwecke verwendet noch an unbefugte Dritte weitergegeben. Die Gesellschaft kann eine andere juristische Person (z.b. die Verwaltungsgesellschaft) mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beauftragen. Die Gesellschaft verpflichtet sich, keine personenbezogenen Daten an andere Dritte als den Beauftragten zu übertragen, außer wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist oder die Anleger zugestimmt haben. Auf schriftliches Verlangen des Anlegers wird diesem der Zugriff auf seine eigenen persönlichen Daten, welche u.a. der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wurde gewährt. In selbiger Form können die Anleger eine Berichtigung ihrer persönlichen Daten verlangen. Diesem Verlangen ist stets nachzukommen. Mit dem Beitritt zur Gesellschaft stimmt jeder Anleger der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu. Diese Zustimmung wird formell in Schriftform auf der jeweils zu Grunde liegenden Zeichnungserklärung erteilt. Die Verarbeitung, Verwendung und Speicherung der persönlichen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage des Gesetzes vom 02. August 2002 zum Schutz personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. Juli 2007 (Luxemburgisches Datenschutzgesetz), dessen Einhaltung ausdrücklich garantiert wird. VORSCHRIFTEN ZUR VERHINDERUNG VON GELDWÄSCHE UND TERRORISMUSFINANZIERUNG Die Gesellschaft ist für die Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß den Gesetzen Luxemburgs und den von der CSSF hierzu veröffentlichten Rundschreiben verantwortlich; sie hat diese Aufgabe (unter ihrer Aufsicht und Verantwortung) auf die Register- und Transferstelle übertragen. Gemäß dem luxemburgischen Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus vom 12. November 2004 in seiner derzeit gültigen Fassung, dem Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor in seiner derzeit gültigen Fassung und den einschlägigen Rundschreiben der CSSF in der jeweils gültigen Fassung werden allen im Finanzsektor tätigen Personen und Unternehmen Verpflichtungen auferlegt, um den Missbrauch zu Zwecken der Geldwäsche und/oder der Finanzierung des Terrorismus zu verhindern. In diesem Rahmen ist auch ein Verfahren zur Identifizierung von Anlegern geregelt. vi

8 Die Erfassung von Informationen, die der Gesellschaft bzw. der Register- und Transferstelle in diesem Zusammenhang übergeben werden, erfolgt ausschließlich zur Einhaltung der Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus. Diese Maßnahmen verlangen von der Register- und Transferstelle die Überprüfung der Identität eines interessierten Anlegers. Bis die interessierten Anleger den Anforderungen der Registerund Transferstelle entsprechend, genügende Identitätsnachweise erbracht haben, behält sich diese das Recht vor, die Anteilsausgabe oder die Genehmigung der Eintragung von Anteilsübertragungen auszusetzen. Entsprechend werden Ausschüttungen an Anleger erst gezahlt, wenn diesen Anforderungen in vollem Umfang entsprochen wurde. In einem solchen Fall haftet die Register- und Transferstelle nicht für Zinsen, Kosten oder sonstige Entschädigungen. Wird ein zufriedenstellender Identitätsnachweis nicht oder nicht rechtzeitig erbracht, kann die Register- und Transferstelle die von ihr als geeignet angesehenen Maßnahmen ergreifen. Die Register- und Transferstelle hat eine Service Information zur Legitimationsprüfung von Anlegern erstellt, aus der die für den jeweiligen Anlegertyp erforderlichen Dokumente sowie die notwendige Form und Qualität entnommen werden können. Diese Service Information ist integraler Bestandteil der Zeichnungsvereinbarung und kann auf der Homepage der Hauck & Aufhäuser Alternative Investment Services S.A. ( abgerufen werden. vii

9 INHALTSVERZEICHNIS Hinweise für Anleger in Deutschland... i WICHTIGE INFORMATIONEN... iiii Einschränkungen in Bezug auf den Besitz von Anteilen... iii Anteilinhaber... iii Einschränkungen in Bezug auf die Anteile... iv HINWEIS IN BEZUG AUF ZUKUNFTSPROGNOSEN... v DATENSCHUTZRECHTLICHE BESTIMMUNGEN... v VORSCHRIFTEN ZUR VERHINDERUNG VON GELDWÄSCHE UND TERRORISMUSFINANZIERUNG... vi INHALTSVERZEICHNIS... viii NAMENS- UND ADRESSÜBERSICHT... xii FÜR DIE GESELLSCHAFT GELTENDE ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 1 DEFINITIONEN... 1 DIE GESELLSCHAFT... 5 MANAGEMENT UND VERWALTUNG... 7 Der Komplementär... 7 Beratungs-, Anlageverwaltungs- und Anlageberatungsdienstleistungen Anlageausschüsse Die Depotbank Die Verwaltungsstelle ANLAGEZIELE UND -POLITIK Anlageziele und -politik Anlage über Tochtergesellschaften Allgemeine Mindest-Anlagebeschränkungen ALLGEMEINE RISIKOHINWEISE Allgemeine Anlageeinschränkungen und Risikofaktoren Allgemeines Geschäftsrisiko Marktrisiko Bonitätsrisiko Kontrahentenrisiko Risiken durch mangelnde Aufsicht Währungsrisiken Inflationsrisiko Änderungen des geltenden Rechts Regulierungsrisiko Liquidität viii

10 Freistellung Interessenkonflikte Schlüsselpersonenrisiko Steuern Platzierungsrisiko Risiko der langfristigen Bindung der Investoren Blindpoolrisiko Sonstiges Insolvenz des Komplementärs Ausländische Anlagen Einschränkungen bei der Übertragung von Anteilen Abgelehnte Anträge und Verwirkung Verwendung derivativer Finanzinstrumente und anderer Methoden Vermeidung von Late Trading und Market Timing Aufnahme von Fremdkapital Währungshedging AUSGABE VON ANTEILEN Teilfondsbeschreibungen Ablauf ÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN RÜCKNAHME VON ANTEILEN UMWANDLUNG VON ANTEILEN Auflösung der Gesellschaft und von Teilfonds Auflösung und Liquidation der Gesellschaft Auflösung und Verschmelzung von Teilfonds Zahlungsverzug ERMITTLUNG DES NETTOINVENTARWERTS AUSSETZUNG DER ERMITTLUNG DES NETTOINVENTARWERTS AUSSCHÜTTUNGSPOLITIK KOSTEN, GEBÜHREN UND AUFWENDUNGEN Von der Gesellschaft und ihren Teilfonds getragene Kosten Operative Kosten und Aufwendungen Von einem Berater, Anlage- oder Vermögensverwaltergetragene Kosten Ertragsausgleichverfahren STEUERSTATUS BESTIMMTE ANTEILINHABERBEZOGENE ANGELEGENHEITEN Versammlungen und Berichte ix

11 Laufzeit und Liquidation der Gesellschaft und von Teilfonds VERFÜGBARE INFORMATIONEN TEIL II Fondsbedingungen der Teilfonds TEILFONDSBESCHREIBUNG WS Invest: Pro Mittelstand x

12 NAMENS- UND ADRESSÜBERSICHT GESELLSCHAFT KOMPLEMENTÄR GESCHÄFTSFÜHRUNG DES KOMPLEMENTÄRS DOMIZILSTELLE DER GESELLSCHAFT WS Invest S.C.A., SICAV-FIS 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach Großherzogtum Luxemburg WS Invest Lux S.à r.l. 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach Großherzogtum Luxemburg Dr. Wolfram G. Willburger Joachim Schluchter Horst Baumann Ulrich Binninger Die Geschäftsführer des Komplementärs, Baumann und Binninger, sind jeweils in Luxemburg geschäftsansässig. Hauck & Aufhäuser Alternative Investment Services S.A. 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach Großherzogtum Luxemburg DEPOTBANK UND ZAHLSTELLE Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach Großherzogtum Luxemburg VERWALTUNGSSTELLE Hauck & Aufhäuser Alternative Investment Services S.A. 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach Großherzogtum Luxemburg REGISTRIERUNGS- UND TRANSFERSTELLE Hauck & Aufhäuser Alternative Investment Services S.A. 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach Großherzogtum Luxemburg ANERKANNTER WIRTSCHAFTSPRÜFER Ernst & Young S.A. 7, rue Gabriel Lippmann Parc d'activité Syrdall 2 L Munsbach xi

13 FÜR DIE GESELLSCHAFT GELTENDE ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Die folgenden Bestimmungen des Teils I enthalten allgemeine Informationen zur Gesellschaft. DEFINITIONEN Sofern an anderer Stelle des vorliegenden Verkaufsprospekts nichts anderes definiert ist und sofern der jeweilige Zusammenhang nicht auf eine andere Bedeutung hinweist, haben die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Wörter und Ausdrücke die in Teil I und/oder Teil II dieses Verkaufsprospekts im Abschnitt Definition genannte Bedeutung. AIF AIFM AIFMD Gesetz von 2007 Gesetz von 1915 Gesetz von 2013 Satzung Geschäftstag Bezeichnet einen alternativen Investmentfonds im Sinne des Gesetzes von Bezeichnet einen Verwalter alternativer Investmentfonds im Sinne des Gesetzes von Bezeichnet die Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds in ihrer derzeit gültigen Fassung. Das luxemburgische Gesetz vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds in der jeweils gültigen Fassung. Das luxemburgische Gesetz vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften, in der jeweils gültigen Fassung. Das luxemburgische Gesetz vom 12. Juli 2013 über Verwalter Alternativer Investmentfonds. Die Satzung der Gesellschaft in der jeweils gültigen Fassung. Ein Tag, an dem Banken in Luxemburg und Frankfurt am Main, Deutschland für die Geschäftstätigkeit geöffnet sind. Anteilsklassen Jede Anteilsklasse von ausgegebenen oder vom Komplementär auszugebenden Anteilen in den einzelnen Teilfonds. Teilfonds Erträge eines Teilfonds Die Gesellschaft ist eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die als ein spezialisierter Investmentfonds errichtet wurde und Teilfonds bilden kann; wobei jeder Teilfonds einen eigenständigen haftungsrechtlich separierten Vermögenspool darstellt, der vom Komplementär gemäß einer speziellen Anlagepolitik verwaltet wird. Alle innerhalb eines Teilfonds aus dessen Anlagen erzielten Einnahmen, Gebühren und Gewinne, wobei Folgendes berücksichtigt wird: (i) die Aufwendungen des betreffenden 1

14 Teilfonds, einschließlich etwaiger Beratungs- oder Verwaltungsgebühren, sowie sonstige Beträge, die nach vernünftiger Meinung des Komplementärs im Hinblick auf den betreffenden Teilfonds binnen zwölf (12) Monaten nach Ausschüttung oder Zuteilung zu zahlen sind, und (ii) jegliche im Hinblick auf realisierte Anlagen eingegangenen Verpflichtungen wie beispielsweise Garantien und/oder Entschädigungen, die in Bezug auf diese Anlagen und den betreffenden Teilfonds gegeben wurden. Teilfondsbeschreibung Bezeichnet die für einen bestimmten Teilfonds geltenden Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung, wie sie vor oder bei der Auflegung eines weiteren Teilfonds vom Komplementär angenommen wurden. Erstausgabezeitraum Bezeichnet den Erstausgabezeitraum mit den im betreffenden Abschnitt in Teil II dieses Verkaufsprospekts genannten Merkmalen; während des Erstausgabezeitraums werden Anteile eines bestimmten Teilfonds zum Erstausgabepreis angeboten. Verkaufsprospekt Nettoinventarwert Nichtqualifizierte Person Geregelter Markt Anteilinhaber Anteil(e) / Aktien Dieser in Bezug auf die Gesellschaft ausgestellte Verkaufsprospekt in der jeweils gültigen Fassung, ausgestellt im Juni 2012, einschließlich sämtlicher Teilfondsbeschreibungen. Bezeichnet den Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Anteilsklasse innerhalb des betreffenden Teilfonds, wie am betreffenden Bewertungsstichtag im Einklang mit den jeweiligen Bestimmungen über die Ermittlung des entsprechenden Nettoinventarwerts ermittelt. Bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift eines Landes oder einer staatlichen Behörde verstoßen hat oder die nicht dazu berechtigt ist, Anteile zu halten, sei es aufgrund eines solchen Gesetzes oder einer solchen Vorschrift oder aufgrund der Tatsache, dass der Komplementär, der für und im Auftrag der Gesellschaft handelt, der Meinung ist, dass das Halten von Anteilen durch die betreffende Person nachteilig für die Gesellschaft ist. Bezeichnet einen Markt, der regelmäßig betrieben wird und der Öffentlichkeit bekannt und zugänglich ist. Der Inhaber von Anteilen an einem Teilfonds, wie im Anteilsregister der Gesellschaft eingetragen. Ausgegebene Namensanteile einer beliebigen Anteilsklasse und eines beliebigen Teilfonds; der Komplementär kann, wie gegebenenfalls in Teil II dieses Verkaufsprospekts dargelegt, verschiedene Anteilsklassen pro Teilfonds anbieten, die mit 2

15 unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden sein können, inter alia in Bezug auf die Einkünfte und die Gewinnansprüche (Ausschüttungs- oder Thesaurierungsanteile), die Ausgestaltung von Rücknahmen und/oder die Gebühren und Kosten sowie den betreffenden Anteilinhaber. Anteile sind nicht mit Vorzugs- oder Vorkaufsrechten ausgestattet und unterliegen den in diesem Verkaufsprospekt genannten Einschränkungen bei der Übertragung. Anteilinhaber derselben Anteilsklasse werden pro rata gemäß der Anzahl der von ihnen gehaltenen Anteile gleich behandelt. Verbundenes Unternehmen Zeichnungsvereinbarung Deutsches Versicherungsunternehmen Deutsches Versicherungsaufsichtsgesetz USA oder US Ein Verbundenes Unternehmen ist ein Unternehmen, hinsichtlich welchem in Bezug auf einen möglichen Anlageberater eine Mehrheitsbeteiligung vorliegt, ein abhängiges beziehungsweise herrschendes / beherrschtes Unternehmen, ein Konzernunternehmen oder wechselseitig an einem möglichen Anlageberater beteiligte Unternehmen. Die beim Komplementär eingereichte Zeichnungsvereinbarung in Bezug auf einen Teilfonds und einen Anteilinhaber, durch die Folgendes festgelegt wird: (i) die Anzahl der Anteile oder der Betrag, die/der vom betreffenden Anteilinhaber gezeichnet werden/wird; (ii) die Rechte und Pflichten des betreffenden Anteilinhabers in Bezug auf seine Zeichnung von Anteilen und (iii) die Zusicherungen des betreffenden Anteilinhabers zugunsten der Gesellschaft und des betreffenden Teilfonds. Ein deutsches Versicherungsunternehmen, eine Pensionskasse oder Pensionseinrichtung (einschließlich einem Deutschen Versorgungswerk) und jede andere Einheit, die den Anlagebeschränkungen des deutschen Versicherungsaufsichtsgesetzes unterliegt. Das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen in seiner jeweils gültigen Fassung. Die Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich der Bundesstaaten und des District of Columbia) sowie deren Territorien, Besitzungen und sonstigen Hoheitsgebiete. US-Person Bewertungsstichtag Ein Staatsbürger oder Einwohner der USA, ein Unternehmen, eine Partnerschaft oder eine sonstige juristische Person, die in oder gemäß den Gesetzen der USA gegründet wurde, sowie jede andere Person, die unter die Definition des Begriffs United States Person im Sinne des Gesetzes von 1933 fällt. Der Tag, zu dem der Nettoinventarwert pro Anteil einer bestimmten Anteilsklasse und eines bestimmten Teilfonds ermittelt wird; diese Ermittlung findet wie in den betreffenden 3

DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts)

DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) - im Folgenden auch DekaBank, Bank oder Emittentin und zusammen mit ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften auch DekaBank-Gruppe

Mehr

Nachtrag Nr. 6 vom 2. September 2011. Zertifikate NATIXIS STRUCTURED PRODUCTS LIMITED

Nachtrag Nr. 6 vom 2. September 2011. Zertifikate NATIXIS STRUCTURED PRODUCTS LIMITED Nachtrag Nr. 6 vom 2. September zum BASISPROSPEKT vom 9. Februar für Zertifikate bezogen auf Aktien/Indizes/Investmentfonds/Währungen/Rohstoffe/Aktienbaskets/eine Auswahl an Aktien/Indexbaskets/Fondsbaskets

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Multi-Asset mit Schroders

Multi-Asset mit Schroders Multi-Asset mit Schroders Echte Vermögensverwaltung aus Überzeugung! Caterina Zimmermann I Vertriebsleiterin Januar 2013 Die Märkte und Korrelationen haben sich verändert Warum vermögensverwaltende Fonds?

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fren zur weiteren Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer

Mehr

Universal-Investment-Luxembourg S.A. 15, rue de Flaxweiler L- 6776 Grevenmacher R.C.S. B 75 014 (die Verwaltungsgesellschaft )

Universal-Investment-Luxembourg S.A. 15, rue de Flaxweiler L- 6776 Grevenmacher R.C.S. B 75 014 (die Verwaltungsgesellschaft ) Universal-Investment-Luxembourg S.A. 15, rue de Flaxweiler L- 6776 Grevenmacher R.C.S. B 75 014 (die Verwaltungsgesellschaft ) Mitteilung an die Anteilinhaber des 1. MYRA Emerging Markets Allocation Fund

Mehr

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Immobiliengesellschaft Luxemburg Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Invesco Balanced-Risk Allocation Fund

Invesco Balanced-Risk Allocation Fund Invesco Balanced-Risk Allocation Fund Oktober 2011 Dieses Dokument richtet sich ausschließlich an professionelle Kunden und Finanzberater und nicht an Privatkunden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

Mehr

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6)

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6) MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6) Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen Alle nachfolgend

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend "Clearingmitglied") und

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend Clearingmitglied) und Vereinbarung über gewählte Einzelken-Kontentrennung geschlossen zwischen als Clearingmitglied (nachfolgend "Clearingmitglied") als Non-Clearingmitglied (nachfolgend "Non-Clearingmitglied") als Registrierten

Mehr

Merkblatt (2013) Grundsätzliche Beschreibung des elektronischen Anzeigeverfahrens nach 323 KAGB

Merkblatt (2013) Grundsätzliche Beschreibung des elektronischen Anzeigeverfahrens nach 323 KAGB Merkblatt (2013) zum Vertrieb von Anteilen oder Aktien an EU-AIF oder inländischen Spezial-AIF, die von einer EU-AIF- Verwaltungsgesellschaft verwaltet werden, an semiprofessionelle und professionelle

Mehr

FundTelegram. An unsere geschätzten Bankenund Vermittlerkunden. Sehr geehrte Damen und Herren

FundTelegram. An unsere geschätzten Bankenund Vermittlerkunden. Sehr geehrte Damen und Herren Credit Suisse AG Sihlcity Kalanderplatz 1 Telefon +41 (0)44 335 11 11 8070 Zürich Telefax +41 (0)44 333 22 50 www.credit-suisse.com Asset Management Wholesale Distribution CH/LI, AWRE An unsere geschätzten

Mehr

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern. Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Wichtige rechtliche Hinweise Die Angaben in diesem Dokument dienen lediglich zum Zwecke der Information und stellen keine Anlage- oder Steuerberatung dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS:

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS: db x-trackers Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg R.C.S. Luxembourg B-119.899 (die "Gesellschaft") WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER

Mehr

Hygienika S.A. Ordnung des Ankaufs eigener Aktien

Hygienika S.A. Ordnung des Ankaufs eigener Aktien 1 Angesichts dessen, dass: Hygienika S.A. Ordnung des Ankaufs eigener Aktien (A) die außerordentliche Hauptversammlung von Hygienika S.A. (weiter genannt Gesellschaft) den Beschluss Nr. 8/2014 in Sachen

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG

RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG INHALT 1. EIGENTÜMER DER ANWENDUNG... 2 2. DIE ANWENDUNG UND IHRE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich Für die Nutzung dieser Plattform gelten im Verhältnis zwischen dem Nutzer

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München 3. Funds Forum Frankfurt 14. Mai 2009 Patricia Volhard EU-RICHTLINIE ZUR REGULIERUNG VON MANAGERN ALTERNATIVER INVESTMENT FONDS

Mehr

(die "Einzubringenden Teilfonds") und des Teilfonds 1741 (Lux) Equity Dynamic Indexing World. (der "Aufnehmende Teilfonds")

(die Einzubringenden Teilfonds) und des Teilfonds 1741 (Lux) Equity Dynamic Indexing World. (der Aufnehmende Teilfonds) "1741 ASSET MANAGEMENT FUNDS SICAV" société d investissement à capital variable Atrium Business Park 31, ZA Bourmicht, L-8070 Bertrange Luxemburg R.C.S. Luxemburg, Nummer B131432 (die "Gesellschaft") Mitteilung

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,

Mehr

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG RealReturn (ISIN: DE000A0HMMW7)

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG RealReturn (ISIN: DE000A0HMMW7) MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München MEAG RealReturn (ISIN: DE000A0HMMW7) Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen Alle nachfolgend aufgeführten Änderungen wurden von der Bundesanstalt

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Nutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc

Nutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc Nutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc (Gesellschaft nach englischem Recht, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales

Mehr

ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbh Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel

ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbh Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbh Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel Veröffentlichung der Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen des Sondervermögens AL Trust Aktien Deutschland

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds. GS&P Fonds. mit den Teilfonds

Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds. GS&P Fonds. mit den Teilfonds Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds GS&P Fonds mit den Teilfonds GS&P Fonds Aktien Europa (WKN Anteilklasse R: A0X8Y6 WKN Anteilklasse G: 814059 ISIN Anteilklasse R: LU0433522298 ISIN Anteilklasse

Mehr

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach 1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren

Mehr

2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money

2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money 2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money Definitionen der verwendeten Begriffe: System Privat Money Software für den Versand (Transfer Send) und

Mehr

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2183 Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 20 3 Absatz 1 des Dekrets der Wallonischen Region vom 27.

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen

Mehr

BIL Wealth Management

BIL Wealth Management BIL Wealth Management DE Wir haben die gleichen Interessen. Ihre. BIL Private Banking BIL Wealth Management BIL Wealth Management ist unter anderem auch als Lebensversicherung erhältlich. EIN MASSGESCHNEIDERTES

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen

Mehr

COMMISSION DE SURVEILLANCE

COMMISSION DE SURVEILLANCE COMMISSION DE SURVEILLANCE DU SECTEUR FINANCIER Nicht amtliche Übersetzung des französischen Originaltextes Verordnung 12-01 der CSSF zur Festlegung der Anwendungsmodalitäten des Artikels 42bis des Gesetzes

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Addendum zum Standard ech-0108 Unternehmens- Idendtifikationsregister

Addendum zum Standard ech-0108 Unternehmens- Idendtifikationsregister egovernment-standards Seite 1 von 5 Addendum zum Standard ech-0108 Unternehmens- Idendtifikationsregister Name Standard-Nummer Kategorie Reifegrad Version Addendum zum Standard Unternehmens-Identifikationsregister

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Die rechtlichen Grundlagen eines Vereins

Die rechtlichen Grundlagen eines Vereins Die rechtlichen Grundlagen eines Vereins Quelle http://www.zivilgesetzbuch.ch/sr/210/210_004.htm Datum Stand Dez 2011 Schweizerisches Zivilgesetzbuch Erster Teil Einleitung Zweiter Titel Zweiter Abschnitt

Mehr

Infrastrukturkreditfonds

Infrastrukturkreditfonds 12. Februar 2014 Seite 1 Infrastrukturkreditfonds Frankfurt, 12. Februar 2014 12. Februar 2014 Seite 2 Warum sind Infrastrukturkredite interessant? (1/2) Eigenkapital Fremdkapital Aktien Beteiligungen

Mehr

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2 (im Folgenden

Mehr

Bonus und Capped Bonus Zertifikate Juni 2010

Bonus und Capped Bonus Zertifikate Juni 2010 und Juni 2010 S T R I C T L Y P R I V A T E A N D C O N F I D E N T I A L Produkte dem Sekundärmarkt Euro Euro Stoxx Stoxx 50 50 EUR 2768.27 Punkte** WKN Lzeit Cap (pro Stück) Offer in %* chance* JPM5RR

Mehr

2008 Nokia. Alle Rechte vorbehalten. Nokia, Nokia Connecting People und Nseries sind Marken oder eingetragene Marken der Nokia Corporation.

2008 Nokia. Alle Rechte vorbehalten. Nokia, Nokia Connecting People und Nseries sind Marken oder eingetragene Marken der Nokia Corporation. Laden! Ausgabe 1 2008 Nokia. Alle Rechte vorbehalten. Nokia, Nokia Connecting People und Nseries sind Marken oder eingetragene Marken der Nokia Corporation. Nokia tune ist eine Tonmarke der Nokia Corporation.

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung

Mehr

Übersetzung aus der englischen Sprache

Übersetzung aus der englischen Sprache Übersetzung aus der englischen Sprache Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen für.tirol Domains (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

Mehr

Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot

Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot für Aktien aus der vom Vorstand am 17. Juli 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital Nachstehendes

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr

Skandia Smart Dolphin. Investment mit Höchststandsgarantie.

Skandia Smart Dolphin. Investment mit Höchststandsgarantie. Skandia Smart Dolphin. Investment mit Höchststandsgarantie. Skandia Smart Dolphin. Das Wichtigste auf einen Blick. Skandia. Skandia war 1994 der erste Anbieter Fondsgebundener Lebensversicherungen und

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

CS ETF (IE) plc 2nd Floor, Block E, Iveagh Court, Harcourt Road, Dublin 2, Irland

CS ETF (IE) plc 2nd Floor, Block E, Iveagh Court, Harcourt Road, Dublin 2, Irland CS ETF (IE) plc 2nd Floor, Block E, Iveagh Court, Harcourt Road, Dublin 2, Irland 26. März 2012 CS ETF (IE) plc (die Gesellschaft ) CS ETF (IE) on MSCI EM Latin America CS ETF (IE) on MSCI Chile CS ETF

Mehr

IMPRESSUM / DISCLAIMER:

IMPRESSUM / DISCLAIMER: IMPRESSUM / DISCLAIMER: InsideGuide erscheint 40 mal pro Jahr in einem ungefähren Rhythmus von zwei Wochen. Das Druckwerk, sowie die Webseiten sind als Manuskript zu betrachten, welche ausschliesslich

Mehr

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website Besucher unserer Website müssen die folgenden Bestimmungen akzeptieren, um Informationen über uns, unser Unternehmen und die von uns mittels unserer

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

Liste der zusammenzulegenden Teilfonds von J.P. Morgan Asset Management mit ISIN

Liste der zusammenzulegenden Teilfonds von J.P. Morgan Asset Management mit ISIN Liste der zusammenzulegenden Teilfonds von J.P. Morgan Asset Management mit ISIN August 2013 Bei diesem Dokument handelt es sich um Informationsmaterial zur Erleichterung der Kommunikation mit Ihren Kunden.

Mehr

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Sinne des Gesetzes vom 6. März 1906, Reichsgesetzblatt Nr. 58 in der heute geltenden Fassung.

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr