Elternbeiträge. für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. gültig ab August Die neuen Tabellen nach der Beitragssenkung!

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1 Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gültig ab August 2011 Die neuen Tabellen nach der Beitragssenkung!

2 Liebe Eltern, der Hamburger Senat hat die Kita-Elternbeiträge zum 1. August 2011 kräftig abgesenkt: Durch die Herabsetzung der Höchstbeitragsgrenze sinkt der Elternbeitrag von vielen Familien um bis zu 100 Euro im Monat. Noch deutlicher ist die finanzielle Entlastung bei Eltern von behinderten Kindern: Für die Betreuung sind künftig höchstens 31 Euro monatlich zu zahlen. Auch das Mittagessen in den Kitas ist für alle Familien wieder kostenfrei. Und vorzeitig eingeschulte Kinder, die sogenannten Kann-Kinder, kommen ab August in den Genuss eines beitragsfreien Vorschuljahres. Damit ist endlich eine Gleichbehandlung aller Kinder im Jahr vor der Einschulung gegeben. Mit diesen Erleichterungen für Familien mit Kindern sind wir unserem Ziel, Hamburg zur kinder- und familienfreundlichsten Stadt Deutschlands zu machen, einen großen Schritt näher gekommen. Als nächster Schritt ist die Einführung eines allgemeinen Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung für Zweijährige ab dem 1. August 2012 vorgesehen. Darüber hinaus sollen Kitas in sozial benachteiligten Stadtteilen eine verbesserte Personalausstattung erhalten, damit die pädagogischen Fachkräfte den dort erhöhten Anforderungen besser gerecht werden können. Unser Ziel: Alle Hamburger Kinder sollen die Chance erhalten, möglichst früh von der guten Bildungsarbeit der Hamburger Kitas zu profitieren. Mit dieser Broschüre informieren wir Sie über die neuen Elternbeiträge, die Grundlagen der Beitragsberechnung und das Verfahren zur Beantragung eines Kita-Gutscheins. Ich freue mich sehr, wenn Ihr Kind eines der vielfältigen Angebote der Kindertagesbetreuung in Hamburg nutzt oder in Zukunft nutzen wird. Ihr Detlef Scheele Senator für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

3 Wann hat ein Kind in Hamburg Anspruch auf Tagesbetreuung? In Hamburg hat jedes Kind ab drei Jahren bis zur Einschulung unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern einen Rechtsanspruch auf eine fünfstündige Betreuung mit Mittagessen. Davon ist das letzte Jahr vor der Einschulung in diesem Umfang beitragsfrei. Darüber hinaus besteht in Hamburg für Kinder von 0-14 Jahren ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung bis zu 12 Stunden täglich, wenn die Eltern berufstätig sind, studieren oder eine berufliche Aus- oder Weiterbildung durchlaufen, an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV) teilnehmen oder einen Deutsch-Sprachkurs für Migrantinnen und Migranten oder einen Integrationskurs besuchen. Außerdem haben Kinder, die aus dringlichen sozialpädagogischen Gründen eine Tagesbetreuung benötigen, einen Anspruch auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Was müssen Sie tun, wenn Ihr Kind in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden soll? Hamburg bietet ein breites Betreuungsangebot in mehr als Kitas. Sie können sich aber auch für die Kindertagespflege entscheiden, wenn Sie Ihr Kind wie in einer Familie durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater betreuen lassen möchten. Um bei den Betreuungskosten entlastet zu werden, beantragen Sie bitte in Ihrem Bezirksamt einen Kita-Gutschein oder eine Tagespflegebewilligung. Wenn Sie in Hamburg leben, Ihr Kind mindestens drei Jahre alt und noch nicht eingeschult ist und es vier oder fünf Stunden täglich betreut werden soll, erhalten Sie in jedem Fall die gewünschte Bewilligung. Ansonsten müssen Sie belegen, dass Ihr Kind, z.b. weil Sie berufstätig sind, auf die Betreuung angewiesen ist. Ihr Bezirksamt (Abteilung Kindertagesbetreuung) berät Sie gern in allen Fragen der Kindertagesbetreuung, wie z.b. über die unterschiedlichen Betreuungsangebote, die verschiedenen Tageseinrichtungen und über Kindertagespflege. Außerdem berechnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes Ihren Elternbeitrag und bewilligen den Kita-Gutschein oder die Tagespflegebetreuung. Wann und wie können Sie einen Kita- Gutschein beantragen? Die notwendigen Anträge erhalten Sie bei den Bezirksämtern, in den meisten Tageseinrichtungen sowie bei vielen Tagesmüttern und -vätern. Sie finden sie auch im Internet unter Bitte schicken Sie Ihren Antrag drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn an Ihr Bezirksamt. Bitte fügen Sie dem Antrag die ab Seite 10 aufgeführten Unterlagen in Kopie bei. Sie können die Antragsunterlagen zusenden oder persönlich während der Sprechzeiten einreichen. Die Bewilligungen gelten in der Regel für ein Jahr. Wenn Sie Ihr Kind weiter betreuen lassen wollen, sollten Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Kostenerstattung erst ab Antragstellung möglich ist. Wenn Ihr Kind ohne Kita-Gutschein bzw. ohne Bewilligung betreut wird, müssen Sie die gesamten Kosten der Betreuung selbst tragen. Diese liegen deutlich über den Elternbeiträgen und belaufen sich beispielsweise für Kinder unter drei Jahren (Krippenkinder) bei einer achtstündigen Betreuung auf ca Euro monatlich. Die Adressen der Hamburger Tageseinrichtungen, Antragsformulare sowie weitere Informationen zur Kindertagesbetreuung in Hamburg finden Sie im Internet unter Was ist das beitragsfreie Vorschuljahr? Jedes Kind kommt in Hamburg in den Genuss eines beitragsfreien Jahres vor der Einschulung. Dann ist für eine täglich bis zu fünfstündige Betreuung kein Elternbeitrag mehr zu zahlen. Bei längeren Betreuungszeiten, z.b. weil die Eltern 4 5

4 berufstätig sind, ist ein entsprechend reduzierter Elternbeitrag zu zahlen. Das beitragsfreie Vorschuljahr für vorzeitig eingeschulte Kinder (sogenannte Kann- Kinder ) Für Kann-Kinder kann für das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung ein Antrag auf Beitragsbefreiung bzw. Beitragsermäßigung beim zuständigen Bezirksamt, Abteilung Kindertagesbetreuung, gestellt werden. Dies kann auch im Laufe eines Kita-Jahres erfolgen, wenn sich abzeichnet, dass Ihr Kind im nächsten Sommer vorzeitig eingeschult werden wird. Ein entsprechendes Antragsformular ist in den Abteilungen Kindertagesbetreuung und im Internet verfügbar. Nach Ablauf des beitragsfreien Jahres vor der Einschulung ist eine Schulbescheinigung über die Einschulung in die 1. Klasse beim zuständigen Bezirksamt, Abteilung Kindertagesbetreuung, einzureichen. Wenn ein Kann-Kind doch nicht eingeschult wurde, wird der Elternbeitrag rückwirkend erhoben bzw. neu berechnet. Wird ein Kann-Kind vorzeitig eingeschult und es wurde noch kein beitragsfreies Jahr vor der Einschulung gewährt, kann auch die rückwirkende Erstattung bzw. Reduzierung des Elternbeitrages beantragt werden. Das beitragsfreie Vorschuljahr für Kann-Kinder gilt erstmalig ab für die Kinder, die zum Schuljahresbeginn 2012/2013 eingeschult werden sollen. Eine rückwirkende Beitragsbefreiung für die zum Schuljahresbeginn 2011/2012 vorzeitig eingeschulten Kinder ist nicht möglich. Wie hoch sind die Elternbeiträge? Hier ist zwischen den Beiträgen für Tageseinrichtungen und für Kindertagespflege zu unterscheiden. Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen Die Elternbeiträge sind nach Einkommenshöhe, Familiengröße, Altersgruppe und Betreuungsumfang gestaffelt. In dieser Übersicht finden Sie die Mindest- und Höchstsätze: Krippe / Elementar (0 Jahre bis zum Beginn des Vorschuljahres) täglich bis zu 10-stündige Betreuung Krippe / Elementar (0 Jahre bis zum Beginn des Vorschuljahres) täglich bis zu 8-stündige Betreuung Elementar (3 Jahre bis zum Beginn des Vorschuljahres) täglich bis zu 6-stündige Betreuung Krippe (0 Jahre bis zu 3 Jahre) täglich bis zu 6-stündige bzw. wöchentlich bis zu 30-stündige Betreuung Elementar (3 Jahre bis zum Beginn des Vorschuljahres) täglich bis zu 4-stündige Betreuung Krippe (0 Jahre bis zu 3 Jahre) täglich bis zu 4-stündige bzw. wöchentlich bis zu 20-stündige Betreuung Elementar (3 Jahre bis zum Beginn des Vorschuljahres) täglich bis zu 5-stündige Betreuung Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu 7-stündige Betreuung Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu 5-stündige Betreuung Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu 3-stündige Betreuung Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu 2-stündige Betreuung Pädagogischer Mittagstisch Anschlussbetreuung Vorschulklasse täglich bis zu 7 Std. bzw. 12 Std. im beitragsfreien Vorschuljahr Anschlussbetreuung Vorschulklasse täglich bis zu 5 Std. bzw. 10 Std. im beitragsfreien Vorschuljahr Anschlussbetreuung Vorschulklasse täglich bis zu 3 Std. bzw. 8 Std. im beitragsfreien Vorschuljahr Anschlussbetreuung Vorschulklasse täglich bis zu 2 Std. bzw. 6 Std. im beitragsfreien Vorschuljahr Altersgruppe / Betreuungsangebot Krippe / Elementar (0 Jahre bis zum Beginn des Vorschuljahres) täglich bis zu 12-stündige Betreuung Mindestsatz Höchstsatz Tabelle A B C D E F G H I J K L M N Die entsprechenden Tabellen finden Sie ab Seite

5 Für die Förderung von behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kindern gelten besondere Elternbeiträge. Hier sind höchstens 31 Euro monatlich zu zahlen. Mit dem elektronischen Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlich zu zahlenden Elternbeitrag berechnen: Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagespflege Auch für Kindertagespflege ist ein monatlicher Elternbeitrag (Teilnahmebeitrag) zu zahlen, der nach Einkommenshöhe, Familiengröße und Betreuungsumfang gestaffelt ist. In dieser Übersicht finden Sie die Mindest- und Höchstsätze: Tagespflege- Betreuungsangebot TP 50 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf mehr als 41 Stunden) TP 50 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf mehr als 41 Stunden im beitragsfreien Vorschuljahr) Mindest satz Höchst satz Tabelle O P TP 40 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 31 bis 40 Stunden) Q TP 40 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 31 bis 40 Stunden im beitragsfreien Vorschuljahr) TP 30 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 26 bis 30 Stunden) TP 25 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 21 bis 25 Stunden) TP 20 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 11 bis 20 Stunden) TP 10 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 5 bis 10 Stunden) R S T U V Die entsprechenden Tabellen finden Sie ab Seite 28. Erläuterungen zum Errechnen der Elternbeiträge Was zählt zum Familieneinkommen? Das Familieneinkommen ergibt sich aus den monatlichen Nettoeinkünften. Seltener anfallende oder einmalige Einkünfte sind anteilig hinzuzurechnen (z.b. Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Nicht zum Einkommen zählen: Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld sowie Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz (z.b. Kriegsversehrtenrente). Absetzbar vom Einkommen sind: Aufwendungen für Arbeitsmittel (anerkannt wird in der Regel ein Pauschalbetrag in Höhe von monatlich 5,20 Euro) Fahrtkosten zur Arbeitsstelle (in der Regel in Höhe der Tarife des öffentlichen Nahverkehrs) Angemessene Beiträge für folgende Versicherungen: - Hausrat- und Haftpflichtversicherungen - Altersvorsorgebeiträge maximal bis zu den in 10a Einkommensteuergesetz genannten Beträgen - für Berufstätige, die keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten: Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung. Beiträge zu Berufsverbänden Verluste, z.b. aus selbstständiger Tätigkeit, dürfen nicht von einer anderen Einkunftsart abgezogen werden. Wer zählt zur Familie? Zur Familie zählen das betreffende Kind, die Eltern des Kindes sowie die leiblichen Geschwister des Kindes, soweit alle in einem Haushalt leben. Wenn ein Geschwisterkind nicht im Haushalt lebt, zählt es nur dann zur Familie, wenn für das Kind Unterhalt gezahlt wird. Gibt es eine Entlastung bei mehreren betreuten Kindern? Ja. Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in Tageseinrichtungen, in Kindertagespflege oder in Vorschulklassen gefördert, wird nur für das jüngste Kind die volle Kostenbeteiligung berechnet. Für das ältere Kind wird ein Drittel des regulären Beitrags berechnet, mindestens jedoch der jeweilige Mindestsatz. Für jedes weitere Kind zahlen Sie nur noch den jeweiligen Mindestsatz. Für behinderte Kinder, denen Frühförderung bewilligt wird, wird ein Elternbeitrag von höchstens 31 Euro monatlich festgesetzt. Diese Kinder werden in die Geschwisterregelung nicht mit einbezogen. 8 9

6 Ist eine weitere Reduzierung des Elternbeitrags möglich? Kein Hamburger Kind muss aufgrund finanzieller Probleme seiner Familie auf den Besuch einer Tageseinrichtung oder auf die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater verzichten. Familien, die mehr als den Mindestsatz zahlen und für die der berechnete Elternbeitrag eine unzumutbare Härte darstellt, können eine Minderung des Beitrags beantragen. Diese erfolgt, wenn das Familieneinkommen unter der Einkommensgrenze nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) liegt. Zu den Einzelheiten berät Sie gern Ihr Bezirksamt. Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II (ohne Zuverdienst) oder ein entsprechend niedriges Einkommen beziehen und Ihr Kind eine vierstündige Elementarbetreuung nutzen soll, kann der Elternbeitrag auf Antrag zusätzlich auf 15 Euro monatlich gesenkt werden. Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden? 1. Nachweise zur Begründung des Betreuungsbedarfes Wenn Ihr Kind das erste Mal in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden soll, fügen Sie dem Antrag bitte eine Kopie seiner Geburtsurkunde sowie eine Kopie Ihrer Meldebestätigung oder Ihres Personalausweises bei. Bitte reichen Sie nur Kopien, keine Originalbelege ein! Wenn Sie eine vier- oder fünfstündige Elementarbetreuung für Ihr Kind wünschen, müssen Sie den Betreuungsbedarf nicht belegen. Andernfalls reichen Sie bitte Belege ein, aus denen hervorgeht, warum und in welchem Umfang Ihr Kind auf eine Betreuung angewiesen ist. In Frage kommen beispielsweise folgende Unterlagen: Arbeits- oder Ausbildungsvertrag, Bescheinigung des Arbeitgebers über Beginn und Umfang der künftigen Beschäftigung, Immatrikulationsbescheinigung, Bescheinigung über die Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV) oder Bestätigung Ihrer Teilnahme an einem Deutsch-Sprachkurs für Migrantinnen und Migranten oder an einem Integrationskurs. Benötigt Ihr Kind wegen einer Behinderung oder drohenden Behinderung eine besondere Förderung, gilt ein abweichendes Verfahren. Näheres dazu erläutert Ihnen gern Ihr Bezirksamt. 2. Belege über das Einkommen und Ihre Belastungen Wenn Sie nach Ihrer eigenen Einschätzung den Höchstsatz zahlen müssen, teilen Sie uns dies bitte mit. Mit dieser Angabe wird auf die Vorlage der Einkommensbelege und die Prüfung der Einkommensverhältnisse verzichtet. Auch bei einer bis zu fünfstündigen Betreuung im beitragsfreien Vorschuljahr sind keine Einkommensnachweise erforderlich. Für die Beitragsberechnung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: eine oder mehrere Einkommensbescheinigungen, die das monatliche Nettoeinkommen ausweisen. Sie dürfen bei Betreuungsbeginn nicht älter als sieben Monate sein. Wenn Ihr Einkommen schwankt, reichen Sie bitte Nachweise über drei Monatseinkünfte ein, die innerhalb dieses Zeitraums erzielt wurden. Bescheid über Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere staatliche Leistungen Bescheid über Leistungen aus der Sozialversicherung (Renten, Krankengeld) Belege über Unterhaltszahlungen Selbständige reichen bitte ein: den letzten Einkommensteuerbescheid oder eine Erklärung über die im Bewilligungszeitraum zu erwartenden Einkünfte (Den Vordruck Selbstauskunft können Sie von Ihrem Bezirksamt erhalten, er ist auch im Internet verfügbar.) Bescheinigungen über Steuervorauszahlungen Belege zu Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen Studierende, Beamte sowie freiwillig Versicherte reichen bitte ein: Bescheid über Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Nachweis der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung oder der freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 10 11

7 3. Sonstiges Einige Betreuungsangebote werden nicht als Gutschein, sondern unter Nennung des Leistungsanbieters bewilligt. Deshalb benötigt Ihr Bezirksamt zusätzliche Informationen: für das Leistungsangebot Pädagogischer Mittagstisch eine Bescheinigung der Einrichtung über die mögliche Aufnahme, bei Kindertagespflege eine Bescheinigung über die mögliche Aufnahme sowie Angaben zur Tagespflegeperson (Name, Anschrift, Geburtsdatum und Bankverbindung). Nähere Informationen und alle für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen erhalten Sie in dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Bezirksamt: Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Jugend- und Familienhilfe Abt. Kindertagesbetreuung Klosterwall 4, Block B, Hamburg Tel.: Fax: Tagespflegebörse Tel.: Fax: Bezirksamt Altona Abt. Kindertagesbetreuung Platz der Republik 1, Hamburg Tel.: / Fax: kindertagesbetreuung@altona.hamburg.de Tagespflegebörse Telefon 040/ Telefax 040/ tagespflegeboerse@altona.hamburg.de Soziales Dienstleistungszentrum Eimsbüttel Abt. Kindertagesbetreuung Grindelberg 66, Hamburg Tel.: 040/ Fax: 040/ kindertagesbetreuung@eimsbuettel.hamburg.de Tagespflegebörse Tel.: / Fax: tagespflegeboerse@eimsbuettel.hamburg.de Soziales Dienstleistungszentrum Hamburg-Nord Abt. Kindertagesbetreuung Kümmellstraße 7, Hamburg Tel.: 040/ Fax: 040/ kindertagesbetreuung@hamburg-nord.hamburg.de Tagespflegebörse Tel.: 040/ Fax: 040/ tagespflegeboerse@hamburg-nord.hamburg.de Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek Fachbereich Kindertagesbetreuung Wandsbeker Allee 62, Hamburg Tel.: 040/ Fax: 040/ kindertagesbetreuung@wandsbek.hamburg.de Tagespflegebörse Tel.: 040/ Fax: 040/ kindertagesbetreuung@wandsbek.hamburg.de Bezirksamt Bergedorf Abt. Kindertagesbetreuung Weidenbaumsweg 21, Hamburg Tel.: 040/ Fax: 040/ jugendamt@bergedorf.hamburg.de Tagespflegebörse Tel.: 040/ / Fax: 040/ jugendamt@bergedorf.hamburg.de Bezirksamt Harburg Abt. Kindertagesbetreuung Wilhelmstraße 33, Hamburg Tel.: 040/ /2821 Fax: 040/ kindertagesbetreuung@harburg.hamburg.de Tagespflegebörse Tel.: 040/ Fax. 040/ tagespflegeboerse@harburg.hamburg.de 12 13

8 Tabelle A Tabelle B Krippe / Elementar (0 Jahre bis zum Beginn des Vorschuljahres) täglich bis zu 12-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab ab Krippe / Elementar (0 Jahre bis zum Beginn des Vorschuljahres) täglich bis zu 10-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab

9 Tabelle C Krippe / Elementar (0 Jahre bis zum Beginn des Vorschuljahres) täglich bis zu 8-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab Tabelle D Elementar (3 Jahre bis zum Beginn des Vorschuljahres) täglich bis zu 6-stündige Betreuung Krippe (0 Jahre bis 3 Jahre) täglich bis zu 6-stündige bzw. wöchentlich bis zu 30-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab

10 Tabelle E Elementar (3 Jahre bis zum Beginn des Vorschuljahres) täglich bis zu 4-stündige Betreuung Krippe (0 Jahre bis 3 Jahre) täglich bis zu 4-stündige bzw. wöchentlich bis zu 20-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab Tabelle F Elementar (3 Jahre bis zum Beginn des Vorschuljahres) täglich bis zu 5-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab

11 Tabelle G Tabelle H Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu 7-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu 5-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab

12 Tabelle I Tabelle J Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu 3-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu 2-stündige Betreuung Pädagogischer Mittagstisch bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab

13 Tabelle K Tabelle L Anschlussbetreuung Vorschulklasse täglich bis zu 7-stündige Betreuung bzw. 12-stündige Betreuung im beitragsfreien Vorschuljahr bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab Anschlussbetreuung Vorschulklasse täglich bis zu 5-stündige Betreuung bzw. 10-stündige Betreuung im beitragsfreien Vorschuljahr bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab

14 Tabelle M Tabelle N Anschlussbetreuung Vorschulklasse täglich bis zu 3-stündige Betreuung bzw. 8-stündige Betreuung im beitragsfreien Vorschuljahr bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab Anschlussbetreuung Vorschulklasse täglich bis zu 2-stündige Betreuung bzw. 6-stündige Betreuung im beitragsfreien Vorschuljahr bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab

15 Tabelle O Tabelle P Tagespflege 50 (durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf mehr als 41 Stunden) bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab Tagespflege 50 (durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf mehr als 41 Stunden im beitragsfreien Vorschuljahr) bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab

16 Tabelle Q Tabelle R Tagespflege 40 (durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 31 bis 40 Stunden) bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Tagespflege 40 (durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 31 bis 40 Stunden im beitragsfreien Vorschuljahr) bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab Höchstanteil

17 Tabelle S Tabelle T Tagespflege 30 (durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 26 bis 30 Stunden) bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab Tagespflege 25 (durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 21 bis 25 Stunden) bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab

18 Tabelle U Tabelle V Tagespflege 20 (durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 11 bis 20 Stunden) bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab Tagespflege 10 (durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 5 bis 10 Stunden) bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab

19 Impressum Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Hamburger Straße Hamburg Druck: Bergmann & Sohn KG, Hamburg Stand: August 2011

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