Stellungnahme zu den Kombivarianten 1 und 2 des Projektes Rhein, Erholung und Sicherheit (Rhesi).

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1 Verein ProFisch Alpenrhein Ruedi Gerhard Vorsitzender Er da Ses 7472 Bergün/Bravuogn Internationale Rheinregulierung Herrn Markus Mähr Projektleiter Zukunft Alpenrhein Parkstrasse 12 CH-9430 St. Margrethen Stellungnahme zu den Kombivarianten 1 und 2 des Projektes Rhein, Erholung und Sicherheit (Rhesi). Sehr geehrte Damen und Herren, Der Verein ProFisch Alpenrhein in welchem die Fischereiverbände der Kantone Graubünden, und St Gallen, der Fischereiverband für das Land Vorarlberg und der Fischereiverein Liechtenstein zusammengeschlossen sind, freut sich sehr, dass die Schweiz und Österreich die Planung zur Neugestaltung des ca. 26 km langen Alpenrheinabschnittes von der Illmündung bis zum Bodensee (Projekt Rhesi) in Angriff genommen haben und damit bedeutende Massnahmen aus dem Entwicklungskonzept Alpenrhein (EKA 2005) der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) und der Internationalen Rheinregulierung (IRR) konkret umgesetzt werden. Die flussbauliche und ökologisches Sanierung dieses Streckenabschnitts (km km 91) wird gemäss EKA durch vier Massnahmen angestrebt (Massnahmen 31-35), welche bis auf die Aufwertung der Rheinvorstreckung (Massnahme 35, ab Km 91) allesamt in der Kombivariante 1 (K1) integriert sind. An dieser Stelle bedanken wir uns für den Einbezug in den vorbildlichen und breit ausgelegten Partizipationsprozess. Wir bedanken uns auch für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den gegenwärtig zur Diskussion stehenden zwei Kombivariaten auf der Projektstrecke (km km 91). Wir sprechen uns aus den untenstehenden Hauptgründen klar für die Kombivariante 1 aus. Begründung: 1. K1 erfüllt die Anforderungen an den Hochwasserschutz besser, als K2. Bei beiden Varianten kann das EHQ von 5800 m 3 /s ausuferungsfrei im Gerinne abgeleitet werden. Bei K1 ist aber zusätzliches Freibord vorhanden um Abflüsse abzuleiten, die über das EHQ hinausgehen. Im Zuge der Klimaerwärmung werden zunehmend grössere Intensitäten erwartet. Da das Rheintal im Unterlauf als einer der dichtest besiedelten Wirtschaftsräume mit einem immensen Schadenspotential gilt, sollte bei einem Jahrhundertprojekt klar die nachhaltigere und grosszügigeren Variante K1 gewählt werden.

2 2. Bei K2 sind die Mindestbreiten zu gering, um die geforderte morphologische Vielfalt zu bewirken. Die gesetzlich geforderte Annäherung an ein naturnahes Gerinne zur Förderung einer artenreichen Fauna und Flora erfüllt nur K1, dank der geplanten Dammabrückungen und beidseitigen Aufweitungen der Mittelwuhre. Damit wird rund ein Viertel des natürlichen Referenzzustandes des Gewässerlebensraumes wiederhergestellt was vertretbar und verhältnismässig ist. Damit wird auch der Wert der bisherigen und künftigen sehr grossen Investitionen zum Schutz des Flussystems Alpenrhein-Bodensee angemessen ausgeschöpft. 3. Bei der Dammabrückung Hard scheint die vorgesehene Flussbettbreite von 180 m zu knapp bemessen. Wir plädieren dafür, die Flussbettbreite in Hard auf 300 m zu verbreitern, damit sich an dieser biologisch bedeutsamen mündungsnahen Stelle bereits ein Maximum an geomorphologischer und biologischer Vielfalt einstellen kann. Der Mündungsbereich gilt als ökologisch besonders sensibel, weil dieser den Ausbreitungserfolg von Arten insbesondere der Wanderfische beinflusst, die vom Bodensee her in die alpinen Gewässer aufsteigen, sei es zur Eiablage oder dauerhaften Besiedlung. Die Schaffung eines strukturreichen Trittsteins und Hotpsots an der Mündung durch Aufweitungen der Mittelwuhre auf bis 300 m sollte deshalb auf keinen Fall verpasst werden. 4. Auch die Wiederherstellung von Prozessen bedingt K1. Ohne Dammabrückungen und beidseitige Aufweitungen wird kaum Schwemmholz liegen bleiben. Ebenso wird Vegetation eher marginal in Randbereichen aufkommen. Schwemmholzablagerungen und mehrjährige Vegetation im Flussbett sind aber entscheidend für die Entstehung weiterer Lebensraumtypen (Tümpel, Inseln), welche eine enorme biologische Vielfalt ermöglichen. Die bei K1 entstehenden Gehölzinseln im Flussbett dürften zudem auch die Schwemmholzretention verbessern und deshalb zur Minderung von Verklausungen bei Brückenpfeilern beitragen (Van der Nat et al. 2003). 5. Der bei K1 höhere Vorlandabtrag ist lösbar: der fruchtbare Vorlandabtrag kann für Bodenverbesserungen auf bereits bewirtschafteten Flächen mit geringerer Bodenfruchtbarkeit ausgetragen werden, die durch Torfsackung immer schlechter zu bewirtschaften sind oder man überlässt den Prozess dem Fluss der die Vorländer selbst erodiert und verfrachtet. Das heisst, der Rhein gestaltet die Aufweitungen eigendynamisch. 6. Der Grundwassernutzung wird bei K1 grosses Gewicht beigemessen, denn grosse Brunnen werden geschont. Die Verlegung einzelner Brunnen ist in einem Projekt dieser Grössenordnung machbar. Die energetische Nutzung des Rheins steht der Revitalisierung diametral gegenüber und wird deshalb abgelehnt. 7. Der Alpenrhein und seine Zuflüsse sollen als Lebensraum und Ausbreitungskorridor für Tiere und Pflanzen wieder funktionieren. Vom Bodensee bis in die Alpen. Menschen sollen eine naturnahe Flusslandschaft erleben können. Dafür, und für den besseren Hochwasserschutz, benötigen der Alpenrhein und seine Zuflüsse mehr Platz und eine natürlichere Wasserführung. Deshalb plädieren wir klar für K1. 8. Das Projekt Rhesi kann nicht isoliert betrachtet werden. Damit die neu gestaltete Flusstrecke (Pilotstrecke gem. EKA) funktioniert, müssen Massnahmen zum Geschiebemanagement am Oberlauf ebenfalls umgesetzt werden.

3 Wir sind erfreut, dass das Planungsteam mit K1 bereits eine nachhaltige und gangbare Lösung vorgelegt hat und hoffen sehr, dass diese Variante umgesetzt werden kann. Wir sind überzeugt, dass Variante K1 einem sich selbst regulierenden Gewässerökosystem mit geringen Pflege- und Instandhaltungskosten am nächsten kommt und den gesetzlichen Vorgaben sowie Richtlinien der IRKA am besten entspricht (IRKA 2004). Zudem entspricht das Projekt RHESI ganz den Handlungsempfehlungen des EKA. Die Planung und Umsetzung der Kapazitätserhöhung in der internationalen Strecke (Aufweitungen, Dammabrückungen) sowie die Sohlstabilisierungsmassnahmen am Unterlauf sind prioritäre Schritte bei der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes (S. 34). Heute geht es darum, die Weichen für die Zukunft zu stellen, den Lebensraum für Fauna und Flora zu verbessern und zu erweitern. Auch die Naherholungsmöglichkeit gilt es für künftige Generationen zu verbessern sowie den Hochwasserschutz nachhaltig sicherzustellen. Auch deshalb sollte nicht von K1 abgerückt werden. Unsere Stellungnahme deckt sich in weiten Bereichen zur Ökologie mit derjenigen der Umweltverbände, legt den Fokus aber noch speziell auf die Fischerei auch als historisch gewachsenes Kulturgut und verankertes Nutzungsrecht. Wir bedanken uns für die Berücksichtigung dieser Stellungnahme. Eine detailierte Begründung insbesondere die Beschreibung der gesetzlichen Vorgaben ist im Anhang zusammengefasst. Freundliche Grüsse, Bergün, Ruedi Gerhard, Vorsitzender Verein ProFisch Alpenrhein Anhang: Erwähnt. Kopie ergeht an: Herr Günther Biedermann, Präsident Fischereiverein Liechtenstein, Postfach 10. FL-9491 Ruggell. Herr Dr. Egon Helbok, Präsident Fischereiverband für das Land Vorarlberg, Auhafen 1, A-6971 Hard. Herr Dr. Andreas Fäh, Fischereiverband des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 26, CH-9000 St. Gallen. Herr Dr. Lukas Indermaur, Projektverantwortlicher der Plattform Lebendiger Alpenrhein, Postfach 2341, CH-9001 St. Gallen.

4 Verein ProFisch Alpenrhein Anhang: Detailierte Begründung und Beschreibung der gesetzlichen Vorgaben zur Stellungnahme vom zu den Kombivarianten 1 und 2 des Projektes Rhein, Erholung und Sicherheit (Rhesi) Variantenbeschrieb: Die Kombivariante 1 (K1) umfasst im Wesentlichen grosszügige beidseitige Aufweitungen des Mittelwassergerinnes, von km km 90.0 sowie vier Dammabrückungen. In Strecken mit beidseitigen Aufweitungen des Mittelwassergerinnes werden Flussbettbreiten > 300 m möglich. In einzelnen Dammabrückungen (Oberriet/Frutzmündung) sind Flussbettbreiten von bis zu 500 m möglich. K1 sieht den Erhalt der grossen Brunnen bei Mäder, Diepoldsau und Au vor. Die Kombivariante 2 (K2) sieht lediglich meist einseitige Aufweitungen der Mittelwuhre vor. Dammabrückungen sind keine vorgesehen. Damit werden Flussbettbreiten bis maximal 170 m möglich. Die meisten Brunnen bleiben erhalten. Begründung für die Empfehlung von K1: Referenzzustand/Ausgangslage: Gemäss der kartographischen Darstellung in der grossen Rheinkarte von Josef Duile (Duile 1825) floss der Rhein um 1825/1826 als verzweigter Fluss von der Illmündung bis zum Bodensee. Das Flussbett erreichte auf dieser Strecke beachtliche Breiten: 760 m bei der heutigen Frutzmündung, 708 m unterhalb der Grenze westlich Au/Koblach, sowie 670 m bei der Grenze Lustenau-Höchst bei Brugg (Anhang 2). Die mittleren Flussbettbreiten betrugen auf der Projektstrecke geschätzte 457 m. Durch den Einfluss des Bodensees weist der Alpenrhein ursprünglich einen deutlich artenreicheren Fischbestand auf als vergleichbare Fliessgewässer ohne Verbindung zu Seen. In Kombination mit der Lebensraumvielfalt des weitgehend naturbelassenen Flusses besiedelten Mitte des 19. Jahrhundets 30 Fischarten den Alpenrhein. Der Vergleich mit den derzeitigen Verhältnissen belegt deutlich die Reduktion des Artenspektrums. Von den gegenwärtig noch 17 vorkommenden Fischarten besitzen lediglich 6 Arten neben der Regenbogenforelle grösseren Anteil am Gesamtbestand. Vor allem ruhigwasserliebende fischarten fehlen derzeit im Alpenrhein. Aber auch der Bestand strömungsliebender und indifferenten arten liegt deutlich unter jenem vergleichbarer Fliessgewässer. Als wesentlichste Ursache dieser äusserst unbefriedigenden fischökologischen Verhältnisse stehen der Verlust wichtiger Gewässerelemente und Strukturen sowie massive Beeinträchtigungen durch Schwall und Trübe im Vordergrund. Breite Auenwälder säumten das Flussbett. Im Flussbett selbst dominierten Schotter- und Wasserflächen, welche durchgehend aber mosaikartig von Pioniervegetation durchsetzt waren. An den breitesten Stellen dürften sich mit grosser Wahrscheinlichkeit grossflächigere Weich- und Hartholzauen etabliert haben. Ansatzweise liegt dieser Gerinnetypus heute noch am Alpenrhein vor, in den Mastrilser- und Rhäzünser Auen am Oberlauf (IRKA 2004). Aber auch weitere Gewässer in Mitteluropa, wie der Tagliamentofluss in Norditalien, oder der Lech in Oesterreich kommen dem historischen

5 Alpenrhein relativ nahe, was die Dimensionen des Flusssystems und Ausprägungen der Geomorphologie angeht. Typisch für diese vorallem morphologisch noch weitgehend intakten Flusssysteme ist ein verzweigter Flusslauf, mit allen ökologisch so wertvollen Sukzessionsstadien im dynamischen Flussbett, welche über Gräser, Pioniervegetation bis zur Weich- und Hartholzaue verläuft. Gesetzliche Vorgaben: Fischereigesetze: Als Dachorganisation der eingangs aufgeführten Fischereiverbände (GR, SG, V und FL) weisen wir speziell auf die zu beachtende Fischereigesetzgebung hin. In der Schweiz sind dies das Bundesgesetz (SR 923.0) und die Fischereigesetzte der Kantone St. Gallen (sgs 854.1) und Graubünden (KFG ), in Vorarlberg das Fischereigesetz (LGBl 32/1982) in Liechtenstein das Fischereigesetz (LGBl.1990 Nr.44) sowie die dazugehörigen Verordnungen. Darin werden praktisch gleichlautend die natürliche Artenvielfalt und der Bestand einheimischer Fische, Krebse und Fischnährtiere sowie deren Lebensräume geschützt und eine nachhaltige Nutzung geregelt. Insbesondere die meist bedrohten oder teils verschwundenen Wanderfische ( z.b. Bodensee- Seeforelle, Nase oder im Alpenrhein laichende Bodenseefelchen) sind sowohl auf funktionierende Lebensbedingungen im Bodensee als auch in seinen Zuflüssen angewiesen. Damit hat der Alpenrhein als Hauptzufluss des Bodensees und insbesondere der Mündungsbereich bzw. das Projekt Rhesi für den Fischbestand des Flusssytems Alpenrhein / Bodensee bzw. für dessen Wirkungsgefüge insgesamt eine sehr wichtige Funktion. Einer modernen flussgebietsbezogenen Denk und Handlungsweise entsprechend dem Entwicklungskonzept der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) und wie sie auch in der EU Wasserrahmenrichtlinie geregelt ist, kommt beim Projekt Rhesi eine besondere Bedeutung zu. Im Zusammenhang mit dem systembezogenen Schutz der Fische, ihrer Lebensräume und einer nachhaltigen Fischerei weisen wir besonders auf die vertraglich geregelten Zusammenarbeit der Staaten und Länder im Einzugsgebiet des Bodensees im Rahmen der internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF), der Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) und der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR) hin. Gewässerschutz und Wasserbau: Schweiz: Beim aktuellen Hochwasserschutzprojekt spielt der natürliche Referenzzustand des Gewässers eine entscheidende Rolle. Dieser ist gemäss Bundesgesetz über den Gewässerschutz (SR ) anzustreben, wenn ein Fliessgewässer verbaut oder korrigiert wird. Ein Fliessgewässer darf nur verbaut und korrigiert werden, wenn gemäss Art. 37 Abs. 1 lit a der Schutz von Menschen und Sachwerten dies erfordert. Dieser Tatbestand ist in Anbetracht eines Schadenspotentials von ca. 4 Milliarden Franken in einem der dichtest besiedelten Räume erfüllt. Weiter ist der Zustand eines bereits verbauten oder korrigierten Gewässers zu verbessern (Art. 37 Abs. 1 lit c). Dabei muss der natürliche Verlauf des Gewässers möglichst beibehalten oder wiederhergestellt werden. Das Gewässer und der Gewässerraum müssen gemäss Art. 37 Abs. 2 so gestaltet werden, dass sie a) einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt dienen können; b) die Wechselwirkungen zwischen ober- und unterirdischem Gewässer weitgehend erhalten bleiben und c) eine standortgerechte Ufervegetation gedeihen kann (Art. 37 Abs. 2ff). Diese Vorgaben sind zudem auch im Bundesgesetz über den Wasserbau (SR , Art. 4ff) festgehalten.

6 Österreich: Gemäss EU-WRRL (2000/60/EG, ) gilt für EU-Mitgliedstaaten das allgemeine Ziel der Erreichung des guten ökologischen Zustandes und des guten chemischen Zustandes aller Oberflächengewässer bis Für künstliche (AWB) und erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB) kann statt des guten ökologischen Zustandes (Art. 2 Nr. 22) das gute ökologische Potential erreicht werden, das weit unter dem Niveau des guten ökologischen Zustandes ist (Vgl. Kotulla, WHG, 25b Rn. 20; Erkard 2007). Der Alpenrhein wird gemäss Art. 4 Abs. 3 als HMWB mit mässigem oder schlechtem ökologischem Potential eingestuft. Der Sprung vom schlechten bismässigen ökologischen Potential zum guten ökologischen Potential wäre gering und mit den hohen Kosten des Projekts kaum zu rechtfertigen. Aus gewässerökologischer Sicht ist jedoch klar, dass der Alpenrhein als grösster Gebirgsbach nördlich der Alpen, als Vernetzungselement und Lebensraum zwischen Bodensee und Alpen-, ein immenses biologisches Potential besitzt. Das historische Vorkommen von ca. 30 Fischarten im Alpenrhein (IRKA/IRR 2005, S. 84) belegt dies eindrücklich bereits anhand einer Artengruppe. Gemäss ersten Aussagen vom Rhesi-Projektteam wird vorerst ein guter Zustand der Hydromorphologie bis 2027 angestrebt. Die Erreichung des guten ökologischen Potentials geht uns zu wenig weit. Als Zielvorgabe sollte auch hier klar die Erreichung des guten ökologischen Zustandes angestrebt werden. Die Umsetzung bis 2027 scheint aufgrund der Projektkomplexität legitim. Die Erreichung des guten ökologischen Zustandes wäre ein fassbare Zielvorgabe gemäss EU-WRRL, welche eine wesentlich bessere Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften der Schweiz bewirken würde. Zudem wird im Positionspapier Leitbild des Entwicklungskonzeptes Alpenrhein die Erreichung oder Annäherung des guten ökologischen Zustandes angestrebt, gemäss der EU-WRRL, respektive der Gesetzgebung in der Schweiz und Liechtenstein (IRKA/IRR 2004, S. 6). Fazit: Die gemäss Schweizer Gesetzesvorschriften geforderte Annäherung an den natürlichen Verlauf sowie die Gestaltung des Gewässerraumes zur Förderung einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt bedingen Variante K1. Die Variante K2 erfüllt diese Vorgaben gemäss Bundesgesetz über den Gewässerschutz (Art. 37ff), Bundesgesetz über den Wasserbau (Art. 4ff) klar nicht. Es ist zu bezweifeln, dass mit Variante K2 das ökologisch gute Potential gemäss WRRL überhaupt erreicht werden könnte. Die Zielvorgabe gutes ökologisches Potential -bringt gemessen am Aufwand eine zu geringe Verbesserung gegenüber dem heutigen Zustand, ist nicht stimmig mit dem Leitbild des Entwicklungskonzeptes Alpenrhein der IRKA und ist aufgrund des immensen biologischen Potentials des Alpenrheins auch für Landschaft und Erholung nicht vertretbar. Wir fordern deshalb den guten ökologischen Zustand des Alpenrheins als Zielvorgabe, womit auch eine bessere Abstimmung zwischen den Gesetzesvorschriften der Schweiz sowie der EU-WRRL erzielt würde. K1 dürfte unserer Einschätzung nach zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes führen, wenn keine Abstriche erfolgen und der Mündungsbereich markant aufgewertet wird (s. unten). Dammabrückungen: Nur bei K1 ist abschnittweise die Annäherung an den gesetzlich geforderten natürlichen Zustand möglich, so bei folgenden drei Dammabrückungen: Oberriet/Frutzmündung (Breiten bis 400 m); Diepoldsau Süd (Breiten bis 380 m) und Diepoldsau Nord (Breiten bis 350 m). In diesen Dammabrückungen ist die Entstehung eines inselverzweigten Flussbettes möglich, mitsamt allen ökologisch so wertvollen Sukzessionsstadien. Die Geomorphologie und Flussbettbreiten in Dammabrückungen kommen dem historischen Rhein (1825/26) am

7 nächsten. Da bei der Dammabrückung in Hard Flussbettbreiten von 180 m vorgesehen sind, wird hier kein inselverzweigtes Gerinne entstehen können. Wir plädieren deshalb dafür, die Flussbettbreite in Hard auf 300 m zu verbreitern, damit sich an diesem biologisch bedeutsamen, mündungsnahen Flussabschnitt bereits ein Maximum an geomorphologischer und biologischer Vielfalt einstellen kann. Der Mündungsbereich ist natürlicherweise ein sensibler Hotspot mit Strahlwirkung auf das obliegende Einzugsgebiet und grossem Einfluss auf dessen fisch- und gewässerökologische Funktionsfähigkeit (siehe auch Eberstaller- Haidvogl-Jungwirth, S.80 und 81, Mündung des Alpenrheins, Gewässer -& Fischökologisches Konzept, IRKA 1997/2001). Fazit: Die geforderte Annäherung an den natürlichen Verlauf sowie die Gestaltung des Gewässerraumes zur Förderung einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt bedingen Variante K1 und deren Verbindung mit ökologischen Verbesserungen der Rheinvorstreckung. Die Variante K2 erfüllt diese Vorgaben gemäss der vorgenannten Fischereigesetzgebung, dem Bundesgesetz über den Gewässerschutz (Art. 37ff), Bundesgesetz über den Wasserbau (Art. 4ff) und EU-Wasserrahmenrichtlinie klar nicht. Beidseitige Aufweitungen: Bei K1 und K2 ist das EHQ mit 5800 m 3 /s ausuferungsfrei ableitbar. Der Querschnitt ist bei K1 bedeutend grösser als bei K2, aufgrund der beidseitigen Aufweitungen. Demnach hat K1 den Vorteil, dass Abflüsse abgeleitet werden können, die über das EHQ hinausgehen. K1 sieht Aufweitungen auf einer Gesamtlänge von 24.4 km vor, wovon 23.2 km beidseitig und 1.2 km einseitig (Schonung grosse Grundwasserbrunnen). K2 sieht Aufweitungen auf einer Gesamtlänge von 21 km vor, wovon 4.2 beidseitig und 16.8 einseitig (Schonung fast aller Grundwasserbrunnen). Bei K2 werden die Vorländer auf maximal 180 m aufgeweitet, womit die anzustrebende morphologische Vielfalt des historischen Referenz nicht erreicht wird. Damit sich abschnittweise ein inselverzweigtes Flusssystem etabliert, sind beidseitige Aufweitungen mit Gesamtbreiten ab 300 m nötig analog den noch rezenten Mastrilser- und Rhäzünserauen im oberen Einzugsgebiet. Heute fliesst der Rhein von der Illmündung bis in die Rheinvorstreckung ca. 60 m breit zwischen Mittelwuhren auf einer Länge von 24.4 km. Die Fläche des Flussbettes beträgt im heutigen Zustand ha. Im historischen Zustand um 1825/1826 betrug die Fläche des Flussbette schätzungsweise 1115 ha (Anhang 2: ermittelte mittlere Flussbettbreite von 457 m). Der Lebensraum für die aquatische Fauna ist also gengenüber dem natürlichen Zustand um etwa Faktor 7.6 geschrumpft. Als Konfliktpotential werden bei K1 die grossen anfallenden Kubatoren vom Vorlandabtrag sowie die Verlegung/Aufhebung von Grundwasserbrunnen genannt. Aber auch die Bauphase selbst sehen wir als sehr grossen Eingriff. Die willkürliche Begrenzung des Projektperimeter auf km 91 ist aus biologischer Sicht sehr schade. Die Strukturaufwertung oder gar Umgestaltung der Rheinvorstreckung wäre ökologisch extrem wertvoll, weil die Eintrittspforte in das Alpenrheinsystem als biologisch extrem sensibler Bereich angesehen wird. Natürlicherweise wäre hier aus die höchste Biodiversität anzutreffen. Fazit: Grosszügige revitalisierte Flüsse sind die besten Garanten für einen robusten Hochwasserschutz. So ist K1 klar zu favorisieren, weil voraussichtlich Abflüsse ableitbar sind, die über das EHQ von 5800 m 3 /s hinausgehen. In einem dicht besiedelten Raum mit einem Schadenspotential von 4 Milliarden Franken sollte klar auf K1 fokussiert werden, weil diese Lösung ökologisch nachhaltig ist und die bessere Hochwassersicherheit leistet.

8 Die Beeinträchtigungen des gesamten Gewässerökosystem (Überleben der Eier und frühen Entwicklungsstadien der Kieslaicher; Infiltration-Grundwasseranreicherung) während der Bauphase auf die im Alperhein ohnehin bestehende, durch menschliche Eingriffe wie Kieswaschungen, Baggerungen oder Schwall verursachte Trübung sind insgesamt enorm. Entsprechend gross müssen die Verbesserungen sein. Diese Kompensation vermag aus unserer Einschätzung nach nur Variante K1 zu leisten. Mit der Realisierung von beidseitigen Aufweitungen (K1) wird der Lebensraum im Flussbett künftig etwa 1/3 der Fläche von jener um 1825/1826 betragen. Diese Vergrösserung des aquatischen Lebensraumes ist unabdingbar, damit sich ein durchgehendes Band mit mehrjähriger Pioniervegetation, Schotter- und Sandflächen und abschnittweise auch mehrjährigen grossflächiger Weich- und Hartholzaue entwickelt. Ohne diese Lebensraumerweiterung wird sich die morphologische Vielfalt kaum einstellen, welche für eine artenreiche Fauna und Flora nötig ist. Die bei K1 vorgesehenen Mindestbreiten sind unverzichtbar um die geforderte Annäherung an den natürlichen Verlauf sowie die Gestaltung des Gewässerraumes zur Förderung einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt sicher zu stellen. Die Variante K2 erfüllt diese Vorgaben nicht. Bei K2 würde der Morphologiesprung nicht erreicht, welcher zur Entwicklung neuer limnischer Lebensräume führen würde und damit zu einer markanten Zunahme von z.b. Fischarten und Arten des Makrozoobenthos. Neuere wissenschaftliche Studien belegen auch, dass bei zu kleinräumig dimensionierten Revitalisierungen die erwartete Steigerung der Artenvielfalt nicht eintrifft (Feld et al. 2011; Palmer et al. 2010; Jähnig et al. 2010). Dies ist von Bedeutung, da öffentliche Gelder für die Revitalisierung eingesetzt werden und mit einem Monitoring nach der Bauphase Rechenschaft über den Projekterfolg aus ökologischer Sicht abgelegt wird. Verschiedentlich wurde angesprochen, dass der Flussraum im Falle einer Verbreiterung zuwachsen würde und damit langfristig die Abflusskapazität reduziert und die Hochwassersicherheit in Frage gestellt ist. Dem ist nicht so. Die historischen Karten (Duile 1825/1826) zeigen, dass ein Geschiebeband dominiert, welches partiell mit Vegetation durchsetzt ist. Zudem belegen Studien an ähnlichen Flüssen, dass die Lebensraumvielfalt und Dichte in einem aktiven Flussbett konstant gehalten wird und konstanter Erneuerung unterliegt (Arscott et al. 2002, Ward et al. 2002). Die fehlende Strukturaufeitung bzw. Umgestaltung des unmittelbaren Mündungsbereichs ist aus ökologischer Sicht sehr zu bedauern. Damit würde die biologisch sehr wichtige Eintrittspforte vom Bodensee in das Alpenrheinsystem markant aufgewertet werden. Natürlicherweise wäre hier auch die höchste Biodiversität anzutreffen. Vernetzung: Die Anbindung der Frutz und des Ehbaches können die Quervernetzung für vom Bodensee aufsteigende Wanderfische (Felchen, Bodensee-Seeforelle, Bachforelle) markant verbessern. So kommt der sohlgleichen Anbindung der Frutz an den Alpenrhein auch im Entwicklungskonzept Alpenrhein (IRKA/IRR 2005) grosse Bedeutung bei. Im Entwicklungskonzept beinhaltet die Aufweitung Frutzmündung (Massnahme 31) die naturnahe Gestaltung der Mündungen von Frutz und Ehbach. Gemäss Grundlagenbericht für nationale Massnahmenprogramme zur Förderung der Bodensee-Seeforelle (IBKF 2009) wird der Ehbach als bedeutendes Seeforellengewässer eingestuft, mit hohen Strukturdefiziten. Die Frutz wird als potentielles Seeforellengewässer eingestuft, mit wahrscheinlichen historischen Vorkommen. Die Frutz ist heute nicht erreichbar, weist Längsunterbrechungen und Restwasserstrecken auf. Zur Erlangung der guten Qualität, bzw. des guten ökologischen Potentials gemäss EU-WRRL der Gewässerlebensräume für die Bodensee-Seeforelle wird die

9 Erreichbarkeit und Wiederherstellung historischer Seeforellengewässer als Massnahme erster Priorität aufgeführt (S. 68). Aus den zur Verfügung gestellten Eckdaten geht noch nicht klar hervor, ob der Ehbach an den Alpenrhein angebunden und aufgewertet wird. Wir plädieren aber dafür, dass sowohl Ehbach und Frutz sohlgleich angebunden werden und die Weiterentwicklung der Variante K1 aufgenommen werden. Damit würden Teile des Massnahmenprogrammes der IBKF aufgenommen sowie Teile des Entwicklungskonzeptes Alpenrhein umgesetzt. Dies Dammabrückung Oberriet/Frutzmündung könnte sich aufgrund der grosszügigen Flussbettbreite (bis 500 m) und verbesserten Vernetzung künftig zu einem hotspot am Alpenrhein entwickeln. Die Schaffung dieses Hotspots als wichtiger Trittstein auf der Strecke Bodensee-Reichenau ist im Kontext der gesamten Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Alpenrhein äusserst wichtig. Nutzungen: Fischerei. Die "Fischerei" soll auch als historisch gewachsenes Kulturgut und gesetzlich sowie staatsvertraglich geregeltes Nutzungsrecht explizit im Planungsprozess berücksichtigt werden. Die derzeitigen Arten-und Bestandesdefizite der Fische im Alpenrhein und in sehr vielen seiner Zuflüsse sind enorm und auch im Vergleich mit andern Alpenlüssen als katastrophal tief zu bezeichen. Damit ist eine nachhaltige Fischerei kaum mehr auch nur annähernd aufrecht zu halten. Wasserkraftnutzung. Eine weitere Verschlechterung des ökologischen Zustands am Alpenrhein ist nicht tragbar, bzw. steht mit den übergeordneten Zielen des Grundwasser und Hochwasserschutzes der Ökologie sowie einer nachhaltigen Fischerei in völligem Widerspruch. Eine Wasserkraftnutzung ist daher nicht möglich. Landwirtschaft. Die landwirtschaftliche Nutzfläche welche für Dammabrückungen und beidseitige Aufweitungen (K1) benötigt wird beträgt ha. Dieser Anteil an landwirtschaftlicher Nutzfläche beträgt 32% der Fläche, welche Lebewesen im Flussbett um 1825/1826 zur Verfügung stand. Im Verhältnis zur Fläche, die während der Rheinkorrekturen dem Fluss und den Bächen im Tal abgerungen wurde, zu Gunsten der Landwirtschaft, ist der Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche deshalb klein. Diese Flächen im direkten Flussumland sind nötig, damit der Fluss seine Funktionsfähigkeit zurück erlangt und den Anforderungen an die Hochwassersicherheit, die Ökologie, Erholung und Fischerei genügt. Die Landwirtschaft ihrerseits ist nicht zwingend an den Flussraum gebunden und steht daher hinter hinter diesen Aspekten zurück. Für den den einzelnen betroffenen Landwirt muss nach neuen Lösungen gesucht werden, damit keine Härtefälle entstehen und die Akzeptanz an der notwendigen Aufwertungsmassnahme am Alpenrhein steigt. Zudem dürfen auf Schweizer Boden die landwirtschaftlichen Flächen im Flussraum gemäss revidiertem Gewässerschutzgesetz (GSchG 2011, Art. 62b) sowieso nur noch extensiv bewirtschaftet werden. Für diese extensive Bewirtschaftung, bzw. Pflege des Gewässerraumes, werden die Landwirte mit Direktzahlungen entschädigt. Der Abtrag der Vorländer ist lösbar. Zum einen könnte das fruchtbare Schwemmland der Vorländer für Bodenaufbesserungen auf bereits bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen ausgebracht werden, die durch Torfsackung immer schlechter zu bewirtschaften sind. Zum anderen stellt sich die Frage, ob tatsächlich das gesamte Vorland maschinell abgetragen werden muss. Als Alternative wäre eine eigendynamische Entwicklung innerhalb der äusseren Dämme denkbar, wobei die Vorlandflächen vom Fluss erodiert und verfrachtet werden. Aber auch eine Mischung zwischen maschinell und eigendynamisch realisierter Aufweitung ist denkbar. Erholung. Der Zugang der Bevölkerung zum Wasser ist sicherzustellen. Auch sie muss von der Schönheit eines naturnahen Gewässers profitieren können. Trotzdem wird eine

10 Besucherlenkung sowie die Definition von geschützten Kernbereichen und öffentlich zugänglichen Bereichen nötig. Damit der Flussraum gefahrlos betreten werden kann muss auch aus diesem Grund dafür gesorgt werden, dass keine unnatürlichen Abflusschwankungen stattfinden. Grundwassernutzung. Grosse Grundwasserbrunnen werden bereits bei K1 geschont. K1 nimmt somit grosse Rücksicht auf die Trinkwassergewinnung aus Grundwasser. Bei K2 werden praktisch alle Brunnen und damit Vorländer geschont, was nicht vertretbar ist. In einem Projekt dieser Grössenordnung muss es möglich sein, unter andern Umständen und Bedingungen erstellte Installationen zu entfernen bzw. zu verlegen. Da in einem relativen grossen Projektperimeter mehrere Brunnen vorhanden sind, dürften zudem auch Verbundlösungen zielführend sein. Literatur: Arscott et al Aquatic habitat dynamics along a braided Alpine river ecosystem (Tagliamento River, N.E. Italy). Ecosystems 5, Duile J. 1825/1826. Grosse Rheinkarte. Genaueste kartographischer Darstellung des Rheins um 1825/1826. Staatsarchiv des Kantons St.Gallen. Ekardt et al Vorschläge für ein besseres Umweltgesetzbuch. Naturschutzkonformes Wasserrecht im UGB II (Wasserwirtschaft), Hrs. Deutscher Naturschutzring und Landesbüro der Naturschutzverbände NRW, Bonn, April Zit.: DNR, Naturschutzkonformes Wasserrecht im UGB II. Feld et al From natural to degraded rivers and back again: a test of restoration ecology theory and practice. Advances in Ecological Research 44, IBKF Lebensraum für die Bodensee Seeforelle. Grundlagenbericht für nationale Maßnahmenprogramme. Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei IBKF. IKSR Masterplan Wanderfische Rhein, Bericht Nr. 179, Internationale Kommission zum Schutze des Rheins IKSR. IGKB Der Bodensee. Zustand Fakten Perspektiven. Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee IGKB. IRKA Gewässer- und Fischökologisches Konzept Alpenrhein. Internationale Regierungskommission Alpenrhein IKRA. Projektgruppe Gewässer und Fischökologie. IRKA/IRR Entwicklungskonzept Alpenrhein. Internationale Regierungskommission Alpenrhein IRKA und Internationale Rheinregulierung IRR. IRKA/IRR Entwicklungskonzept Alpenrhein - Positionspapier Leitbild. Internationale Regierungskommission Alpenrhein IRKA und Internationale Rheinregulierung IRR. Zukunft Alpenrhein.

11 IRKA Gewässerökologische Aspekte der Gewässerentwicklung. Alpenrheinzuflüsse und Bäche im Rheintal. Internationale Regierungskommission Alpenrhein Projektgruppe Gewässer- und Fischökologie. Jähnig et al A comparative analysis of restoration measures and their effects on hydromorphology and benthic invertebrates in 26 central and southern European rivers. Journal of Applied Ecology 47, Palmer et al River restoration, habitat heterogeneity and biodiversity: a failure of theory or practice? Freshwater Biology 55 (1), Van et al Large wood dynamics of complex Alpine river floodplains. Journal of the North American Benthological Society 22, Ward et al Riverine landscape diversity. Freshwater Biology 47,

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