Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von SaaS-Diensten

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von SaaS-Diensten Stand: New First Cloud GmbH Friesenstraße 13 a Hamburg AG Hamburg HRB

2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von SaaS-Diensten 1. Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten zwischen der New First Cloud GmbH, Hamburg (im Folgenden first cloud genannt) und dem Nutzer der SaaS-Dienste (im Folgenden Kunde genannt) für alle, somit auch zukünftigen Geschäfte und Dienstleistungen von first cloud mit dem Kunden. Die Angebote von first cloud richten sich ausschließlich an Unternehmer und Unternehmen, hingegen nicht an Verbraucher im Sinne von 13 BGB. Die AGB werden vom Kunden in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, wird hiermit widersprochen. Um auf die SaaS-Dienste zugreifen zu können, müssen Sie im Rahmen des Anmeldevorgangs oder während der Nutzung wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Unternehmen machen. Sie erklären, dass die Informationen, die Sie bei der Anmeldung an first cloud weitergeben, zutreffend, richtig und aktuell sind, insbesondere auch, dass Sie Unternehmer im Sinne des 14 BGB sind. Der Kunde sollte die Möglichkeit nutzen, sich bereits jetzt vor Vertragsschluss diese AGB lokal zu speichern oder auszudrucken. 2. Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung eines SaaS (Software as a Service)-Dienstes. Der Kunde erhält von first cloud die Berechtigung zur Nutzung einer oder mehrerer Softwarekomponenten und/oder -programme, die von first cloud bereitgehalten werden und die der Kunde über einen Internetzugang während der Laufzeit des Vertrages nutzen kann. Die Einzelheiten zu der jeweiligen Softwarekomponente bzw. dem jeweiligen Softwareprogramm (im Folgenden Software genannt) und ihrer bzw. seiner Nutzung sind ausschließlich in der jeweils aktuellsten Produktbeschreibung für das vom Kunden gewählte Produkt geregelt. Diese stehen dem Kunden in der jeweils aktuellsten Fassung abschließend beschrieben auf der Homepage in elektronischer Form zur Verfügung. 3. Vertragsumfang 3.1 first cloud wird nur auf Basis eines von first cloud bestätigten Auftrages (Zusendung der Zugangsdaten) oder eines abgeschlossenen Vertrages tätig, in denen die zu erbringenden Leistungen definiert sind. Der Vertrag kommt erst mit Zusendung der Zugangsdaten zustande. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen zu der Bereitstellung der SaaS- Dienste und / oder der Software bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. 3.2 Leistungstermine oder fristen sind für first cloud nur bindend, wenn sie von first cloud schriftlich bestätigt wurden. 3.3 Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. 4. Rechte und Pflichten von first cloud 4.1 first cloud ist verpflichtet, dem Kunden die vertragsgegenständlichen Dienste wie den SaaS-Dienst zum Abruf über eine Internetverbindung zur Verfügung zu stellen, für die der Kunde selbst zu sorgen hat (5.3). Übergabepunkt für die von first cloud vertraglich geschuldeten Leistungen ist der Router-Ausgang des von first cloud genutzten Rechenzentrums an das Internet. 4.2 first cloud stellt sicher, dass die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des SaaS-Dienstes erfüllt sind. Hierzu gehören: - die Zurverfügungstellung und der Betrieb der Software, - die Bereitstellung von Webspeicher (Webhosting) sowie der notwendigen Rechnerleistung. first cloud ist berechtigt, Drittunternehmen zur Erfüllung der technischen Bedingungen zu beauftragen. Hierzu gehört insbesondere die Bereitstellung von IT-Infrastruktur in einem deutschen Rechenzentrum. 4.3 Die Verfügbarkeitsmerkmale ergeben sich abschließend aus den jeweiligen Produktbeschreibungen. Der SaaS-Dienst wird dem Kunden 7 Tage die Woche / 24 Stunden täglich mit einer mittleren Verfügbarkeit von 99% bezogen auf einen Monat der Leistung am Übergabepunkt (4.1) zur Verfügung gestellt. 4.4 first cloud räumt dem Kunden ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht an der zur Verfügung gestellten Software ein. Dieses ist nicht auf andere, nicht im Vertrag genannte Nutzer, Personen oder Unternehmen übertragbar. Eine Unterlizenzierung ist ausgeschlossen. Das Nutzungsrecht erlischt mit Ende der Vertragslaufzeit. Das eingeräumte Nutzungsrecht erstreckt sich dabei auch auf während der Vertragslaufzeit von first cloud vorgenommene Ergänzungen, Änderungen, Updates und neu eingestellte Inhalte der zur Verfügung gestellten Software. 4.5 Der Kunde hat selbst für die EDV-Infrastruktur zu sorgen, um auf die bereitgestellte Software von first cloud über das Internet zugreifen zu können (vgl. 5.3). Dies beinhaltet unter anderem den für die Nutzung des SaaS-Dienstes zwingend New First Cloud GmbH 2

3 erforderlichen, funktionsfähigen Internetzugang, der nicht von first cloud geschuldet ist. first cloud wird dem Kunden mitteilen, welche Mindestanforderungen an seine EDV-Infrastruktur zur Nutzung der Software bestehen. 4.6 first cloud übermittelt zum Vertragsschluss und spätestens nach Zahlung einer eventuellen Einrichtungspauschale (Ziff. 6.1) unverzüglich dem Kunden die notwendigen Zugangsdaten. 4.7 first cloud ist zu zumutbaren Weiterentwicklungen und Wartungen des SaaS-Dienstes berechtigt. Weiterentwicklungen können Veränderungen an Funktionen und der Logik der Software beinhalten. Zur Wartung kann first cloud den SaaS-Dienst aus technischen Gründen vorübergehend unterbrechen oder einschränken. 4.8 Eine revisionssichere elektronische Archivierung mit Blick auf die Anforderungen von HGB, AO, GDPdU, GoBS und anderen ist nicht Gegenstand des Vertrags. 5. Rechte und Pflichten des Kunden 5.1 Der Kunde ist berechtigt, über die von first cloud übermittelten Zugangsdaten die Software als SaaS-Dienst zu nutzen. Er ist berechtigt, mit Hilfe dieses Dienstes eigene Daten einzugeben, abzurufen, zu verwalten, zu speichern oder in sonstiger Weise im Rahmen der vorgesehenen Möglichkeiten die bereitgestellte Software zu nutzen. 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm von first cloud übermittelten Zugangsdaten (Benutzername, Kennwort etc.) vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Zugangsdaten Dritten weiterzugeben, zugänglich zu machen oder auf andere Weise Dritten, die nicht Vertragspartei sind, die Nutzung des Softwareprogramms und/oder der Softwarekomponente zu ermöglichen. Er hat durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. 5.3 Der Kunde hat selbst für die Bereitstellung einer EDV-Infrastruktur (insbesondere für einen Computer mit Internetanschluss) zu sorgen, mit der er den SaaS-Dienst von first cloud über das Internet nutzen kann. first cloud ist nicht verpflichtet, dem Kunden einen funktionsfähigen Internetzugang nebst EDV-Infrastruktur zu verschaffen. 5.4 Der Kunde hat die vertraglich geschuldete Vergütung fristgerecht zu bezahlen (vgl. Ziff. 6). 5.5 Dem Kunden ist es nicht gestattet, den ihm zur Verfügung gestellten SaaS-Dienst und die Software anders als in dem vertraglich zugesicherten Umfang zu nutzen. Es ist ihm untersagt, den SaaS-Dienst und/oder die ihm zur Verfügung gestellte Software in einer Weise zu nutzen, die gegen bestehende rechtliche Bestimmungen verstößt und/oder die Rechte Dritter verletzt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die zur Verfügung gestellte Software inhaltlich zu verändern. Der Kunde stellt first cloud von jeglichen Ansprüchen frei, die aus solchen unrechtmäßigen Nutzungen folgen. 5.6 Der Kunde ist verpflichtet, first cloud unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis von Fehlfunktionen oder sonstigen Mängeln des SaaS-Dienstes und/oder der ihm zur Verfügung gestellte Software erlangen. 5.7 Der Kunde hat bei der Nutzung der SaaS-Dienste oder anderer vertraglicher Leistungen die anwendbaren deutschen Gesetze und Rechtsvorschriften zu beachten. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Daten und Inhalte einzustellen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Kunde wird first cloud von allen Ansprüchen freistellen, die aufgrund seiner Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen von dritter Seite gegen first cloud geltend gemacht werden. 6. Zahlungsmodalitäten, Verzug, Rechnungsbeanstandungen 6.1 Der Kunde hat für die Rechteeinräumung gemäß Ziff. 5.2 eine monatliche Vergütung zu zahlen. Diese ist abhängig von der Anzahl der Nutzer des SaaS-Dienstes. Überdies können einmalig Bereitstellungskosten erhoben werden. Die Höhe der Kosten sowie die Einzelheiten der Bezahlung werden gesondert in dem Vertrag über die jeweilige Software geregelt. 6.2 Die Vergütung ist monatlich im Voraus oder in entsprechend vertraglich abgesprochenen Intervallen zu bezahlen. Zahlungen des Kunden durch Lastschrifteinzug erfolgen zu Beginn des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats. Sollen die Zahlungen per Lastschrifteinzug erfolgen, so ermächtigt der Kunde first cloud alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Verursacht der Kunde im Lastschriftverfahren eine Rücklastschrift, z.b. durch ein nicht gedecktes Konto, so berechnet first cloud für den erhöhten Verwaltungsaufwand ein Entgelt von 25% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 25,00. First cloud stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung bereit. Aktuelle und frühere Rechnungen können dem Kunden im pdf-format zur Verfügung gestellt werden. Ein Rechnungsversand per ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann first cloud hierfür ein Entgelt von 2,50 je Rechnung verlangen. 6.3 Zahlungen sind unverzüglich zur Fälligkeit, spätestens innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu leisten. Bei Verzug des Kunden ist first cloud gem. 284, 288 BGB berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Dies gilt ungeachtet der Geltendmachung weiterer Schäden. New First Cloud GmbH 3

4 6.4 Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden mit Forderungen von first cloud ist nur dann möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 6.5 Zurückbehaltungsrechte des Kunden wegen Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen. 6.6 Beanstandungen einer Rechnung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form an first cloud gerichtet werden. Wird innerhalb dieser Frist keine Beanstandung in der oben angegebenen Form eingereicht, wird stillschweigendes Einverständnis des Kunden mit der Rechnung und ihrem Inhalt vorausgesetzt. Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums. 6.7 Die Aufwände und Kosten für die separate Bereitstellung von Daten des Kunden sind durch den Kunden zu tragen. 7. Vertragslaufzeit und Kündigung 7.1 Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung für die jeweilige Leistung und verlängert sich automatisch nach den Maßgaben der jeweiligen Produktbeschreibung, wenn der Vertrag nicht 4 Wochen vor Vertragsende gekündigt wird. 7.1 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Zahlung der Vergütung bzw eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe von zwei Monatsvergütungen in Verzug, so kann first cloud das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 7.2 Ansonsten kann der Vertrag schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Kunden dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung der first cloud wie folgt: Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste von first cloud ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als first cloud dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder vorsätzlich zu erzielen unterlassen hat. 7.3 Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 8. Personenbezogene Daten und Datenschutz Im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand kommt es zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Kunden oder Mitarbeiter des Kunden durch first cloud und gegebenenfalls zum Zugriff durch first cloud auf IT-Systeme des Kunden, die personenbezogene Daten verarbeiten. In diesen Fällen erhält first cloud Zugriff auf personenbezogene Daten. Die nachfolgenden Regelungen finden Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit den vertragsgegenständlichen Leistungen in Zusammenhang stehen und bei denen Mitarbeiter von first cloud oder durch first cloud beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen können. 8.1 Definitionen - Personenbezogene Daten: Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. - Datenverarbeitung im Auftrag: Datenverarbeitung im Auftrag ist die Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten durch first cloud im Auftrag des Kunden. - Weisung: Weisung ist die auf einen bestimmten datenschutzmäßigen Umgang (zum Beispiel Anonymisierung, Sperrung, Löschung, Herausgabe) mit personenbezogenen Daten gerichtete schriftliche Anordnung des Kunden an first cloud. 8.2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit first cloud verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden und greift gegebenenfalls auf IT-Systeme des Kunden zu, die personenbezogene Daten verarbeiten. Dies umfasst Tätigkeiten, die jeweils in einem Hauptvertrag und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen konkretisiert sind. Der Kunde ist im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Gewährung des Zugriffs auf Daten sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich ( verantwortliche Stelle im Sinne des 3 Abs. 7 BDSG). Aufgrund dieser Verantwortlichkeit kann der Kunde auch nach der Laufzeit des Vertrages und nach Beendigung des Vertrages die Herausgabe oder Löschung der Daten verlangen. Alle Bestimmungen gelten entsprechend, wenn die Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen im Auftrag vorgenommen wird und dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. New First Cloud GmbH 4

5 8.3 Pflichten von first cloud - first cloud darf Daten nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und Weisungen des Kunden erheben, verarbeiten oder nutzen. - first cloud sichert in seinem Verantwortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung der allgemeinen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend 9 Bundesdatenschutzgesetz zu. Insbesondere wird first cloud seine innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. first cloud wird technische und organisatorische Maßnahmen zur angemessenen Sicherung der Daten des Kunden vor Missbrauch und Verlust treffen, die den Forderungen des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechen. Dies beinhaltet insbesondere für den Verantwortungsbereich von first cloud: Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen die personenbezogenen Daten verarbeitet und genutzt werden, zu verwehren (Zutrittskontrolle), zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können (Zugangskontrolle), dafür Sorge zu tragen, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Zugriffskontrolle), dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist (Weitergabekontrolle), dafür Sorge zu tragen, dass nachträglich geprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle), dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Kunden verarbeitet werden können (Auftragskontrolle), dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind (Verfügbarkeitskontrolle), dafür Sorge zu tragen, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können (Trennungskontrolle). - first cloud stellt dem Kunden auf dessen Wunsch ein Datenschutz- und Sicherheitskonzept für diese Auftragsdatenverarbeitung zur Verfügung. - first cloud stellt dem Kunden die für die Übersicht nach 4g Abs. 2 S. 1 BDSG notwendigen Angaben zur Verfügung, die ausschließlich first cloud liefern kann. - first cloud verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beim Zugriff auf IT-Systeme und personenbezogene Daten des Kunden. first cloud stellt sicher, dass die mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers befassten Mitarbeiter gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetz (Datengeheimnis) verpflichtet und in die Schutzbestimmungen der Datenschutzgesetze eingewiesen worden sind. - first cloud teilt dem Kunden auf Wunsch die Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit. - first cloud unterrichtet den Kunden bei schwerwiegenden und länger anhaltenden Störungen des Betriebsablaufes, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder andere Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Daten des Kunden. - Überlassene Datenträger und ihre Dateninhalte sowie sämtliche hiervon gefertigten Kopien oder Reproduktionen verbleiben im Eigentum des Kunden. first cloud hat diese sorgfältig zu verwahren, so dass sie Dritten nicht zugänglich sind. first cloud ist verpflichtet, dem Kunden jederzeit Auskünfte zu erteilen, soweit seine Daten und Unterlagen von Verstößen betroffen sind. Die datenschutzkonforme Vernichtung von Test- und Ausschussmaterial übernimmt first cloud auf Grund einer Einzelbeauftragung durch den Kunden. In besonderen, vom Kunden zu bestimmenden Fällen erfolgt eine Aufbewahrung bzw. Übergabe. - first cloud sichert zu, dass die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung gespeicherten Daten nur im Gültigkeitsbereich der EU-Datenschutzrichtlinie gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. New First Cloud GmbH 5

6 - first cloud versichert, dass die personenbezogenen Daten nicht für eigene Zwecke genutzt werden und eine Datenübermittlung nur auf Grundlage dieser Bestimmungen erfolgt. 8.4 Pflichten des Kunden - Der Kunde ist als verantwortliche Stelle im Sinne des 3 Abs. 7 BDSG bzgl. der zu verarbeitenden Daten für die Einhaltung der jeweils für ihn einschlägigen Datenschutzgesetze verantwortlich. - Die Prüfung der Eignung von IT-Systemen mit den darauf eingesetzten Komponenten wie Software oder technische Standards für die Verarbeitung personenbezogener Daten obliegt dem Kunden, insbesondere dann wenn die Arten der Nutzung und der Daten nur durch den Kunden beeinflusst werden können; beispielsweise bei der Entscheidung zum Datenversand per im Klartext oder beim Datentransfer auf unverschlüsselte Webseiten. - Der Kunde hat first cloud unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt. - Die Pflicht zur Führung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses (Jedermannverzeichnis) und der internen Verarbeitungsübersicht gem. 4e sowie 4g Abs. 2 S. 2 BDSG liegt beim Kunden. - Über die Herausgabe oder Löschung der Daten nach Vertragsende ( 2 S. 3) muss der Kunde innerhalb einer von first cloud gesetzten Frist von 1 Monat entscheiden. Nach Verstreichen dieser Frist ohnen Entscheidung durch den Kunden ist first cloud zur Löschung der Daten berechtigt. - Entstehen Kosten oder Aufwände durch die Herausgabe oder Löschung von Daten ( 2 S. 3), so trägt diese der Kunde. 8.5 Anfragen Betroffener an den Kunden Ist der Kunde aufgrund geltender Datenschutzgesetze gegenüber einem Betroffenen oder einer anderen Stelle verpflichtet, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten zu geben, wird first cloud den Kunden dabei unterstützen, diese Informationen bereitzustellen, vorausgesetzt: der Kunde hat first cloud hierzu schriftlich aufgefordert und der Kunde erstattet first cloud die durch diese Unterstützung entstehenden Kosten. 8.6 Kontrollrechte Der Kunde kann sich nach rechtzeitiger Anmeldung zu Prüfzwecken in den Betriebsstätten zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs von der Angemessenheit der Maßnahmen zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Erfordernisse der für die Auftragsdatenverarbeitung einschlägigen Datenschutzgesetze überzeugen. first cloud verpflichtet sich, dem Kunden auf schriftliche Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist alle Auskünfte zu geben, die zur Durchführung einer umfassenden Auftragskontrolle erforderlich sind. Der Kunde erstattet first cloud die durch diese Unterstützung entstehenden Kosten. 8.7 Subunternehmer - Der Kunde ist damit einverstanden, dass first cloud zur Erfüllung seiner vertraglich vereinbarten Leistungen verbundene Unternehmen zur Leistungserfüllung heranzieht bzw. andere Unternehmen mit Leistungen unterbeauftragt. - Werden Subunternehmer durch first cloud beauftragt, so werden die vertraglichen Vereinbarungen so gestaltet, dass sie den ursprünglichen Vereinbarungen zu Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit zwischen dem Kunden und first cloud entsprechen. Dem Kunden sind Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend 6 einzuräumen. Ebenso ist der Kunde berechtigt, auf schriftliche Anforderung von first cloud Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen des Unterauftragnehmers zu erhalten, erforderlichenfalls auch durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen. 8.8 Sonstiges, Allgemeines - Sollten die Daten des Kunden bei first cloud durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat first cloud den Kunden unverzüglich darüber zu informieren. first cloud wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit an den Daten beim Kunden liegt. - first cloud sichert einen Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden zu. 9. Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist für werkvertragliche Leistungen beträgt zwei Jahre, sofern nicht durch Individualabrede anderes vereinbart wurde. Eine Beschaffenheitsgarantie wird nicht übernommen. Ebenso ist die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung der first cloud zum Beweis ihrer Unschuld am Mangel, ausgeschlossen. Nach Ablauf dieser Frist sind etwaige Ansprüche wegen einer Mangelhaftigkeit der Werk- oder Dienstleistung ausgeschlossen. first cloud wird Mängel des Werkes im Rahmen der Gewährleistung beheben, über die first cloud vom Kunden schriftlich informiert wurde. Gelingt es first cloud auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, einen Mangel innerhalb angemessener Zeit zu beheben, kann der Kunde soweit der Wert oder die Tauglichkeit der vertraglichen Leistung eingeschränkt ist nach seiner Wahl Herabsetzung des New First Cloud GmbH 6

7 Preises oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Bei unerheblichen Mängeln ist jedoch ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. 10. Haftung, Haftungsausschluss und Schadensersatz 10.1 first cloud schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Hauptpflichten (Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht von first cloud beherrschbaren Schadens beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf den Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch EURO 1.000,00 netto. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gemäß diesem Absatz gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von first cloud, insbesondere für dienstleistende und freie Mitarbeiter von first cloud sowie Subunternehmer. Es wird empfohlen, für eventuelle Schäden, die aus einem Betriebsausfall, einer Unterbrechung, Datenwiederbeschaffung und neuer Inbetriebnahme entstehen können, eine Versicherung abzuschließen first cloud bemüht sich fortlaufend um die Wartung und die Weiterentwicklung des SaaS-Dienstes und der zur Verfügung gestellten Software. Zudem ist die Firewall stets auf dem neuesten Stand zu halten (vgl. Ziff. 4.6). Dem Kunden ist bekannt, dass es ihm Rahmen solcher Wartungen in unregelmäßigen Abständen zu beschränkten Ausfällen des SaaS-Dienstes kommen kann. Diese berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung oder zur Minderung der vertraglich geschuldeten Vergütung Es besteht kein Anspruch auf Zahlung eines Schadensersatzes für Schäden, die aufgrund einer nicht erfolgten oder verspäteten Mitteilung des Kunden entgegen Ziff. 5.6 entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die unterlassene oder verspätete Unterrichtung von first cloud nicht zu vertreten hat Die verschuldensunabhängige Haftung der first cloud für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach 536a BGB wird ausgeschlossen. 11. Höhere Gewalt Höhere Gewalt wie Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen oder unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen berechtigen first cloud, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Sobald feststeht, dass die höhere Gewalt länger als 6 Monate andauern wird, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen. 12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Hamburg. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. New First Cloud GmbH Friesenstraße 13 a Hamburg AG Hamburg HRB New First Cloud GmbH 7

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