1. Historische Entwicklung und Anwendungsbereich der Verordnung
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- Ina Rothbauer
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1 Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXIII 1. Historische Entwicklung und Anwendungsbereich der Verordnung Susanne Frodl und Friedrich Kieweler I. Einführung... 1 II. Die Kompetenzgrundlage für eine Vereinheitlichung des europäischen internationalen Erbrechts... 2 III. Ausgangsbefund... 3 IV. Das Erbrecht als ein vom Familienrecht trennbares Rechtsgebiet?... 5 V. Die Notwendigkeit unionsrechtlicher Regelungen auf dem Gebiet des Erbrechts... 5 VI. Die Vorarbeiten zur EuErbVO... 7 VII. Die Notwendigkeit einer umfassenden Natur des Regelungswerks VIII. Die Regelungstechnik des Vorschlags und der Verordnung IX. Die grundlegenden Ziele und Anliegen der Verordnung X. Anwendungsbereich A. Zeitlich B. Örtlich C. Übereinkünfte mit Drittstaaten D. Sachlich E. EuErbVO und nationale Zuständigkeitstatbestände im Wechselspiel F. Sonstiges G. Nachlassabwicklungsverfahren und erbrechtliche Auseinandersetzungen: Abgrenzung des Anwendungsbereichs der Verordnung H. Die aus dem Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommenen Tatbestände Das (Ehe-)Güterrecht Unterhaltsansprüche Zur Ausnahme des Gesellschaftsrechts Zur rechtlichen Qualifikation der Schenkung auf den Todesfall VII
2 I. Anknüpfung von Vorfragen J. Haager Testamentsformübereinkommen und EuErbVO im Wechselspiel K. Begriffsbestimmungen Öffentliche Urkunden Der Gerichtsbegriff Die Internationale Zuständigkeit Walter H. Rechberger und Susanne Frodl I. Ausgangssituation und Darstellung der bisherigen nationalen Rechtslage A. Überblick über die Übereinkommen auf internationaler Ebene B. Überblick über die Regelung der internationalen Zuständigkeit im österreichischen Recht Allgemeines Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht im Wechselspiel Die internationale Zuständigkeit für streitige Verfahren in Erbsachen II. Das System der EuErbVO: Darstellung und Auslegung der Verordnung A. Die Konzentration der internationalen Zuständigkeit nach der EuErbVO Allgemeines Gründe für die Festlegung des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers als Anknüpfungskriterium Merkmale des gewöhnlichen Aufenthalts a. Historischer Abriss b. Die Festlegung des gewöhnlichen Aufenthalts im Text der Verordnung Die Abgrenzung der internationalen Zuständigkeit bei EU-internen grenzüberschreitenden Sachverhalten von jener für reine Drittstaatenfälle Anpassungsbedarf im nationalen Recht? B. Beibehaltung des Gleichlaufs zwischen Zuständigkeit und anwendbarem Recht Zuständigkeitsverschiebung bei Rechtswahl Allgemeines Im Einzelnen a. Überblick b. Zulässigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung für erbrechtliche Auseinandersetzungen? c. Modalitäten für den Abschluss der Gerichtsstandsvereinbarung VIII
3 d. Die Möglichkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung und nationales Recht (Art 5, 6) e. Prüfung der Zulässigkeit und der Zuständigkeit f. Ausführungsbedarf betreffend die Prüfung der Zulässigkeit und der Zuständigkeit (Art 14)? g. Die Bestimmung der Verfahrensparteien h. Zuständigkeit aufgrund rügeloser Einlassung i. Unzuständigerklärung aufgrund einer Rechtswahl j. Unzuständigerklärung bei Rechtswahl als forum non conveniens k. Zusammenfassung Gleichlauf C. Außergerichtliche Regelung der Erbsache (Art 8) Regelung nach der Verordnung Auswirkung der außergerichtlichen Regelung der Erbsache auf das nationale Recht D. Subsidiäre Zuständigkeit bei letztem gewöhnlichem Aufenthalt in Drittstaaten Regelung nach der Verordnung Das Verhältnis zwischen allgemeiner und subsidiärer Zuständigkeit E. Unzuständigerklärung bei Rechtswahl seitens des subsidiär zuständigen Gerichts F. Forum necessitatis G. Sicherstellung der praktischen Durchsetzung der festgestellten Ansprüche Beschränkung des Verfahrens Regelung nach der Verordnung Anpassungsbedarf betreffend die Grenzen der internationalen Zuständigkeit H. Spezielle Zuständigkeitsvorschriften Für die Abgabe erbrechtlicher Erklärungen Ausführungsbedarf betreffend die Sonderzuständigkeit für die Abgabe erbrechtlicher Erklärungen (Art 13) Für sachenrechtliche Maßnahmen Registerrechtliche Erfassung bzw Umsetzung ausländischer Verfahrensergebnisse (Art 1 Abs 2 lit l) a. Konsequenzen für den Einantwortungsgrundsatz b. Vornahme der Einantwortung durch ausländische Gerichte? c. Verfahrenshandlungen als Annex zu kollisionsrechtlichen Vorschriften? d. Konsequenzen für die EuErbVO und für das nationale Recht I. Einstweilige Maßnahmen und Sicherungsmaßnahmen Vorbild EuGVVO Auslegungsfragen für die EuErbVO Anpassungsbedarf hinsichtlich einstweiliger Maßnahmen und Sicherungsmaßnahmen (Art 19) IX
4 J. Rechtshängigkeit und Konkurrenz von Verfahren Regelung nach der Verordnung Anpassungsbedarf im österreichischen Recht Kollisionsrecht Claudia Rudolf, Brigitta Zöchling-Jud und Gabriel Kogler I. Einleitung II. Universelle Anwendung III. Objektive Anknüpfung A. Einleitung B. Anknüpfungsgegenstand C. Anknüpfungszeitpunkt D. Gegenständlicher und inhaltlicher Umfang der Verweisung Gegenständlicher Verweisungsumfang Inhaltlicher Verweisungsumfang E. Anknüpfungspunkt gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers Allgemeines Definition des Begriffs gewöhnlicher Aufenthalt a. Einleitung b. ErwGr 23 und 24 EuErbVO c. EuGH Judikatur d. Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts durch Rechtswahl e. Ergebnis F. Ausweichklausel G. Einzelfälle Zeitlich begrenzter beruflicher Auslandsaufenthalt Grenzpendler, Saisonarbeiter Berufstätigkeit in verschiedenen Staaten ( Wanderarbeiter ) Auslandsstudium, Schulbesuch im Ausland Mallorca-Rentner Aufenthalt in ausländischen Pflegeeinrichtungen Resümee IV. Rechtswahl A. Einleitung B. Wählbare Rechtsordnungen Beschränkung auf das Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers Rechtswahl zugunsten des Rechts des letzten gewöhnlichen Aufenthalts? Rechtswahl zugunsten einer sonstigen Rechtsordnung Teilrechtswahl Maßgebende Staatsangehörigkeit Wahl einer Teilrechtsordnung bei einem Mehrrechtsstaat? X
5 C. Vornahme der Rechtswahl Verfügung von Todes wegen Ausdrücklich oder konkludent Form Zeitpunkt der Rechtswahl Fingierte Rechtswahl Zulässigkeit und materielle Wirksamkeit der Rechtswahl Bedingte und befristete Rechtswahl D. Änderung und Widerruf der Rechtswahl Ausdrücklich oder konkludent Form Zulässigkeit sowie Abänderbarkeit und Widerruflichkeit Materiell wirksame Abänderungs- und Widerrufserklärung V. Umfang des Erbstatuts A. Einheitliches Erbstatut B. Die Aufzählung des Art 23 Abs Grund, Zeitpunkt und Ort des Erbfalls (lit a) Erbberechtigung, ihr Umfang und auferlegte Pflichten (lit b) Erbfähigkeit (lit c) Enterbung und Erbunwürdigkeit (lit d) Erbgang (lit e) Rechte der Erben, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter (lit f) Haftung für Nachlassverbindlichkeiten (lit g) Pflichtteil und andere Beschränkungen der Testierfreiheit (lit h) Ausgleich und Anrechnung unentgeltlicher Zuwendungen (lit i) Nachlassteilung (lit j) VI. Zulässigkeit und materielle Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen A. Allgemeines B. Begriffsbestimmungen Testament Gemeinschaftliches Testament Erbverträge a. Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge b. Schenkung auf den Todesfall c. Vorliegen eines Erbvertrags isd Art 3 Abs 1 lit b C. Errichtungsstatut bei Verfügungen von Todes wegen außer Erbverträgen Objektive Anknüpfung Subjektive Anknüpfung Teilrechtswahl Bedingte und befristete Rechtswahl Änderung und Widerruf XI
6 D. Errichtungsstatut bei Erbverträgen Erbverträge hinsichtlich der Rechtsnachfolge nach einem Erblasser Erbverträge hinsichtlich der Rechtsnachfolge nach mehreren Erblassern a. Zulässigkeit b. Materielle Wirksamkeit und Bindungswirkung Änderung und Widerruf E. Umfang des Errichtungsstatuts Zulässigkeit Materielle Wirksamkeit a. Testierfähigkeit b. Zuwendungsverbote c. Stellvertretung d. Auslegung e. Willensmängel f. Sonstige Fragen der materiellen Wirksamkeit VII. Formstatut A. Art 27 EuErbVO und HTestÜ Verhältnis Übereinstimmung und Abweichungen B. Schriftliche einseitige letztwillige Verfügungen Österreich a. HTestÜ Allgemeines b. Sachlicher Anwendungsbereich des HTestÜ c. Anknüpfungspunkte nach dem HTestÜ d. Gemeinschaftliches Testament e. Widerruf f. Formunwirksamkeit g. Ordre public Weitere EU-Mitgliedstaaten a. HTestÜ-Vertragsstaaten b. HTestÜ-Nichtvertragsstaaten C. Mündliche einseitige letztwillige Verfügungen Österreich Weitere EU-Mitgliedstaaten a. HTestÜ-Vertragsstaaten b. HTestÜ-Nichtvertragsstaaten D. Zweiseitige letztwillige Verfügungen E. Formstatut Rechtswahlerklärung F. Formstatut bestimmter Erklärungen VIII. Nachlassverwalter A. Allgemeines B. Voraussetzungen für die Bestellung eines Nachlassverwalters nach der lex fori (Art 29 Abs 1 UAbs 1) Auseinanderfallen von internationaler Zuständigkeit und Erbstatut XII
7 2. Nachlassverwalter Verpflichtende oder auf Antrag verpflichtende Bestellung Entscheidungsspielraum des Gerichts C. Auswahl des Nachlassverwalters Berechtigte, zur Verwaltung Berechtigte und Fremdverwalter Grundregel Ausnahmsweise Bestellung eines Fremdverwalters D. Befugnisse des Nachlassverwalters Befugnisse nach dem allgemeinen Erbstatut Ergänzende Befugnisse aufgrund Art 29 Abs 2 und a. Anwendbarkeit des Rechts eines anderen Mitgliedstaats b. Anwendbarkeit des Rechts eines Drittstaats Konkurrenz mit einem vom Erblasser bestellten Testamentsvollstrecker IX. Sondererbfolgeregelungen A. Allgemeines B. Kriterien für besondere erbrechtliche Regelungen isd Art Rechtsnachfolge von Todes wegen in bestimmte im Inland befindliche Vermögensgegenstände Wirtschaftliche, familiäre oder soziale Erwägungen Internationaler Geltungsanspruch C. Kollisionsrechtliche Nachlassspaltung und Pflichtteilsrecht D. Anwendungsfälle X. Anpassung dinglicher Rechte A. Allgemeines B. Dingliches Recht C. Mitgliedstaat, in dem das Recht geltend gemacht wird D. Umfang des Erbstatuts in Bezug auf den Erwerb dinglicher Rechte E. Fälle, in denen (kein) Anpassungsbedarf besteht Vindikationslegat Vonselbsterwerb Dingliche Teilungsanordnungen Trust Nießbrauch des Ehegatten/eingetragenen Partners am Nachlass XI. Kommorienten XII. Erbenloser Nachlass A. Einleitung B. Erbenlosigkeit C. Nachlassgläubiger D. Drittstaatliche öffentlich-rechtliche Aneignungsrechte E. Negativer Anwendungskonflikt F. Das Heimfallsrecht des Staates gemäß 760 ABGB XIII. Rück- und Weiterverweisung A. Allgemeines XIII
8 B. Sachnormverweisung nach Art 34 Abs C. Verweisung auf mitgliedstaatliches Recht D. Verweisung auf das Recht eines Drittstaates Art 34 Abs 1 lit a Art 34 Abs 1 lit b E. Teilrenvoi XIV. Öffentliche Ordnung (ordre public) A. Allgemeines B. Anwendungsfälle des Art C. Folgen einer ordre public-widrigkeit XV. Staaten mit mehreren Rechtssystemen A. Interlokales Kollisionsrecht der EuErbVO (Art 36, 38) Anwendungsbereich Systematik und in Ermangelung von Kollisionsregeln a. Fehlen eines einheitlichen Kollisionsrechts des Staates b. Lückenhaftes Kollisionsrecht Vorrang des staatlichen interlokalen Kollisionsrechts (Art 36 Abs 1) Subsidiäre Unteranknüpfung a. Allgemeine Konkretisierung der Verweisung (Art 36 Abs 2) b. Konkretisierung der Verweisungen in Art 27 (Art 36 Abs 3) B. Interpersonelles Kollisionsrecht der EuErbVO (Art 37) Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung Robert Fucik I. Rechtsquelle A. Allgemeines B. Anwendungsbereich Sachlicher Anwendungsbereich Definitionen Geografischer Anwendungsbereich Zeitlicher Anwendungsbereich II. Allgemeines zu Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung A. Grundsätzliches Praxisrelevanz? Automatische Anerkennung Beibehaltung des exequatur Versteinerung von EuGVVO trotz EuGVVOneu Transmissionspotential eines exequatur Anforderungen an den nationalen Gesetzgeber B. Technisches Teilvollstreckbarkeit Prozesskostenhilfe: Kontinuitätsgrundsatz XIV
9 3. Keine Kaution ( Sicherheitsleistung oder Hinterlegung ) Keine Stempelabgaben oder Gebühren C. Anerkennung Grundsätzliches: Anerkennungsautomatik a. Grundsatz der ex lege-anerkennung (Art 39) b. Anerkennung durch gerichtliche Entscheidung (Art 39 Abs 2 und Abs 3) Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung ( Versagungsgründe, Art 40) Ausschluss einer Nachprüfung in der Sache (Verbot der révision au fond) Aussetzung des Anerkennungsverfahrens Ausführungsbedarf im österreichischen Recht D. Vollstreckbarkeit Erfordernis eines exequatur Das örtlich zuständige Gericht (Art 45) a. Exequaturbehörde b. Örtliche Zuständigkeit c. Verfahren (Art 46 ff) Vollstreckbarerklärung a. Einseitiges Verfahren in erster Instanz b. Mitteilung der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung c. Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung (Art 50) d. Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf e. Versagung oder Aufhebung einer Vollstreckbarerklärung f. Aussetzung des Verfahrens g. Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen (Art 54) E. Öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche Annahme öffentlicher Urkunden (Art 59) a. Keine ex lege- Anerkennung, sondern Annahme b. Bekämpfbarkeit Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche Ausführungsbedarf Das Europäische Nachlasszeugnis Walter H. Rechberger und Friedrich Kieweler I. Begriff und Zweck des Europäischen Nachlasszeugnisses (Art 62, 63) II. Verfahren zur Ausstellung des ENZ A. Zuständigkeit für die Erteilung des ENZ Festlegung der Ausstellungsbehörde (Art 64) XV
10 1. Exkurs: Zuständigkeit bzw Ausstellungsbehörde des nationalen Erbscheins in Deutschland Anpassungsbedarf bzw -regelung des österreichischen Rechts 276 B. Antragsberechtigte (Art 65 Abs 1 ivm Art 63 Abs 1) C. Inhaltliche Erfordernisse des Antrags (Art 65 Abs 3) D. Prüfung des Antrags (Art 66) E. Ausstellung des Zeugnisses (Art 67), Ausfertigung von beglaubigten Abschriften des Zeugnisses (Art 70) III. Inhalt des ENZ (Art 68) IV. Die Wirkungen des ENZ nach Art A. Allgemeines B. Beweisfunktion (Art 69 Abs 2) C. Gutglaubenswirkung bzw Vertrauensschutz (Art 69 Abs 3 und 4) Legislative Ausgestaltung in der Verordnung Vorlageerfordernis als Voraussetzung für den Gutglaubensschutz? Die Vorlage beglaubigter Abschriften sowie Gutglaubensschutz in Drittstaaten D. Legitimationswirkung (Art 69 Abs 5) Grundlegendes Exkurs: Verfahrensrechtliche Perspektive der Anpassung dinglicher Rechte (Art 31) Ausführungsvorschriften im österreichischen Grundbuchsgesetz V. Das Verhältnis nationaler bzw innerstaatlicher Erbrechtsnachweise zum ENZ A. Allgemeines B. Konkurrenz des ENZ mit österreichischen Erbrechtsnachweisen bei Verwendung in einem anderen Mitgliedstaat C. Konkurrenz des ENZ mit nationalen ausländischen Erbrechtsnachweisen bei Verwendung in Österreich VI. Nachträgliche Eingriffe in das ENZ A. Berichtigung, Änderung oder Widerruf des Zeugnisses (Art 71) B. Rechtsbehelfe (Art 72) C. Aussetzung der Wirkungen des Zeugnisses (Art 73) Anhang Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1329/2014 der Kommission (9. Dezember 2014) Sachverzeichnis Autorenverzeichnis XVI
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