Rundschreiben. An alle Allgemeinärzte in Berlin. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Letzte Meldung aus der KV Berlin:
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- Henriette Peters
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1 Rundschreiben An alle Allgemeinärzte in Berlin BERUFSVERBAND DER ALLGEMEINÄRZTE IN BERLIN UND BRANDENBURG HAUSÄRZTEVERBAND e. V. Bleibtreustraße Berlin Telefon 030/ Telefax 030/ Juni 2003 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Letzte Meldung aus der KV Berlin: Ab 1. Juli 2003 gilt in Berlin ein neuer HVM In einer teilweisen turbulenten (Nacht)sitzung am 5./6.Juni 2003 beschloss die Vertreterversammlung der KV einen neuen Honorarverteilungsmaßstab. Zur Vorgeschichte: Auf Initiative klagender Hautärzte in Bayern hatten die Sozialgerichte eine Frist zur Schaffung neuer Honorarverteilungsmaßstäbe zum gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Praxisbudgets mehr! Die KVen mussten jedoch spätestens zum neue Regelungen zur Honorarverteilung treffen. Bis zum Frühjahr beschäftigte sich der Honorarverteilungsausschuss mit dem Brandenburger HVM, der starre Cluster (d.h. Unterteilung der Praxen in Gruppen anhand ihrer Fallzahlen vorsah). Je nachdem, ob eine Praxis an der Obergrenze des Clusters oder an der Untergrenze des Clusters läge, gäbe es keine bis sehr große Wachstumsmöglichkeiten bis zu einem sogenannten Punktzahlgrenzvolumen. Dies hätte in Berlin - wie Modellberechnungen ergeben haben - zu großen Verwerfungen geführt. Für 60% der Praxen hätte es einen Verlust bis zu 40% gegeben, andere Praxen hätten im gleichen Maße zugelegt. Ein Patient mehr oder weniger wäre das Kriterium für die Clusterzuteilung gewesen. Auf Betreiben der BDA-Vertreter entschloss sich die KV schließlich die Übernahme des Brandenburger HVM abzulehnen, da dies zu großen Verwerfungen geführt hätte. So entschied man sich, zur Einführung von sogenannten Individualbudgets, d.h. jeder Praxis soll im Großen und Ganzen das gleiche Honorar zugestanden werden wie im Vergleichsjahr (Basis: 1-4. Quartal 2002). Zwar werden durch diese individuellen Praxisbudgets mögliche Ungerechtigkeiten der Vergangenheit mitübernommen, was jedoch dadurch relativiert wird, dass dieser HVM in der beabsichtigten Form nur für ca. 3-4 Quartale bis zur Einführung eines neuen EBM Bestand haben wird. Was bedeutet Individualbudget im Einzelnen? 1.Es bleibt bei der Honorartrennung Hausarzt- Facharzt. 2.Das Vergleichsjahr für jede Praxis ist das Jahr In begründeten Fällen wie bei längerer Krankheit, veränderter Praxisstruktur, Praxisschließungen im Umfeld usw. können beim Vorstand Anträge auf Neufestsetzung des individuellen Praxisbudgets gestellt werden (individuelle Punktzahlengrenzwerte). 3.Der fest kalkulierbare Punktwert innerhalb des Individualbudgets beträgt 5,11 Cent. Damit steht für jeden Arzt/Ärztin das max. erreichbare Honorar innerhalb des Individualbudgets vor Beginn des Quartals bereits fest. 4.Praxen, die vor dem bestanden, sind sogenannte Altpraxen. Diese behalten ihr Individualbudget, wenn sie oberhalb des durchschnittlichen Punktzahlgrenzwertes der Fachgruppe liegen. Bei unterdurchschnittlichen Praxen wird ein jährlicher Zuwachs von 3% bis zum durchschnittlichen Punktzahlgrenzwert der Fachgruppe gestattet. Praxen, die zwischen dem und gegründet wurden, sind sogenannte Jungpraxen. Diese behalten ihr höheres Individualbudget, wenn sie über dem Fachgruppendurchschnitt liegen. Unterdurchschnittliche Praxen können wie Altpraxen jährlich um 3% bis zum Fachgruppendurchschnitt wachsen.
2 Neugegründetete Praxen (sog. Neupraxen) sind Praxen, die nach dem gegründet werden (in unserer Fachgruppe kaum relevant, da fast alle Bezirke gesperrt sind), können höchstens bis zum durchschnittlichen Punktzahlgrenzwert wachsen. 5. Bei Praxisübernahme wird das Individualbudget des Vorgängers übernommen, ist dies unterdurchschnittlich, wird ein Zuwachs bis zum durchschnittlichen Punktzahlgrenzwert erlaubt. 6. Für Gemeinschaftspraxen werden bei Zusammenlegung beide bis dahin errechneten Individualbudgets addiert. Bei Ausscheiden eines Partners oder bei Trennung der Gemeinschaftspraxis müssen sich die Partner erklären, welchen Anteil sie am Praxisbudget hatten. Ist das nicht möglich, nimmt die KV eine arithmetische Teilung vor. 7. Die sog. Vorwegabzüge werden nicht in das Individualbudget miteingerechnet, sondern durch Vorwegabzug extra vergütet, wobei das Individualbudget natürlich auch ohne diese Vorwegabzüge berechnet wird. Vorwegabzüge sind u.a. Laborbudgets, ärztlicher Bereitschaftsdienst, Psychotherapie der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte und Psychotherapeuten, Impfungen, Vorsorgeleistungen, Kostenerstattungen des EBM und weitere für unsere Fachgruppe nicht relevante Leistungen. Dies hat zur Folge, dass z.b. bei Impfung und Prävention eine Leistungsvermehrung über das Individualbudget hinaus möglich, ja gewollt ist! Dieser neue HVM wird nicht nachvollziehbare Honorarverschiebungen vermeiden. Große Veränderungen soll es nicht geben. Keine Praxis wird der anderen Praxis in die Tasche greifen können. Das Honorar wird kalkulierbarer, auch wenn das Gesamthonorar natürlich viel zu gering bemessen ist. Bei Vorwegabzügen (Impfungen, Prävention), kann jeder sein Honorar steigern. Das ist beabsichtigt. Die bevorstehenden Veränderungen im Gesundheitswesen schaffen genug Unruhe, an der Honorarfront müssen Konflikte vermieden werden. Ihr Wolfgang Kreischer Vorsitzender des BDA Berlin-Brandenburg Vorsitzender des Honorarverteilungsausschusses KV Berlin Der BDA gratuliert seiner Ehrenvorsitzenden, Frau Dr. Rita Kielhorn, zum 70.Geburtstag am und dankt für den jahrzehntelangen Einsatz zum Wohle der Hausärzte in Berlin und Brandenburg, auf Verbands-, KV- und Kammerebene.
3 Auf Vorschlag des Länderausschusses vom griff Frau Schmidt in ihrem Entwurf zum GMG ein Konzept ( 2 Tarifmodell ) mit aktiver Wahlentscheidung des Versicherten entweder für einen Hausarzt Sachleistungs -Tarif oder für einen Kostenerstattungs-Tarif bei freiem Facharztzugang auf. Dieses Zwei -Tarif Modell basiert auf folgenden Grundsätzen: 1. Beide Tarife sind gleichwertig, d. h. insbesondere basieren sie auf demselben Solidarbeitrag. Es gibt keinen Bonus und keinen Malus für die Wahlentscheidung. 2. Der Hausarzt-Sachleistungs-Tarif basiert auf dem Sachleistungssystem und einer zeitlich gebundenen Wahlentscheidung des Versicherten für die Betreuung durch einen Hausarzt. Mit Ausnahme der Augenärzte und Frauenärzte ( ggf. Ergänzung durch Bundesausschuss ) werden alle anderen Vertragsärzte auf Überweisung tätig. Nimmt der Versicherte ohne Überweisung einen Facharzt unmittelbar in Anspruch, hat er eine höhere prozentuale Selbstbeteiligung als unter 3. zu tragen. 3. Der Kostenerstattungs-Tarif im Kostenerstattungsverfahren umfasst alle Vertragsärzte und stellt dem Versicherten die Wahl unter allen Vertragsärzten grundsätzlich frei ( Ausnahme ausschließlich auftragnehmende Ärzte). Die Arztliquidation erfolgt auf der Grundlage des EBM mit einem festen Punktwert mit 5,11 Cent. Der Versicherte trägt eine prozentuale Selbstbeteiligung. 4. Solange die Gesamtvergütung als Kopfpauschale vereinbart bleibt, ist an den getrennten Vergütungsanteilen für Hausärzte und Fachärzte festzuhalten. Hierfür sind Modellrechnungen durchzuführen. Organisationsreform der Kassenärztlichen Vereinigungen / Kassenärztlichen Bundesvereinigung Der Deutsche Hausärzteverband befürwortet eine Verschlankung der zwischenzeitlich aufgeblähten Verwaltungsstrukturen in den Kassenärztlichen Vereinigungen und in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Besonders begrüßt wird die verbindliche Einführung des Verhältniswahlrechtes, was den gesetzgeberischen Willen unterstützt, die Hausärzte in ihrer Repräsentanz in den Kassenärztlichen Vereinigungen zu stärken. Ein eigenständiges Verhandlungsmandat für die hausärztliche Versorgung, einschließlich deren Finanzierung (Gesamtvergütung) ist ein absolutes Muss. Der Grundsatz, dass bei Angelegenheiten, die ausschließlich die Hausärzte betreffen, nur die Mitglieder dieser Gruppe stimmberechtigt sind, gilt entsprechend für den Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie für die Vertreterversammlung. Dieser Vorschlag des Hausärzteverbandes wird sehr wahrscheinlich von Frau Schmidt in das GesundheitsModernisierunggesetz aufgenommen. Dadurch haben die Hausärzte eine bessere Möglichkeit ihre Interessen wahrzunehmen. Ab 1. Oktober Austausch der mobilen Kartenlesegeräte? Eine von KBV und Kassen beschlossene Regelung besagt, dass die bisherigen mobilen Lesegeräte ab nicht mehr verwendet werden dürfen. Das bedeutet für Sie entweder die Anschaffung eines neuen oder - falls überhaupt möglich - Umrüstung des alten Gerätes. Das ist nicht billig! Auch wir verurteilen Betrügereien mit den Lesegeräten aufs Schärfste, aber diese Regelung hat ebenfalls technische Umgehungsmöglichkeiten und ist damit ungeeignet. Ferner sind neue Versicherungskarten (Gesundheitskarte) in der Diskussion, die dann ggfs. eine nochmalige Neuanschaffung bedingen. Es ist in unseren Augen eine untaugliche Maßnahme um das Falschabrechnen einer weniger Kollegen zu vermeiden, mit der Folge, dass die korrekt arbeitende Mehrheit finanziell bestraft wird. Übrigens - Sie sind nicht verpflichtet überhaupt ein mobiles Lesegerät zu betreiben!
4 VORANKÜNDIGUNG Disease-Management-Programm bei Diabetes mellitus Veranstaltung mit den DRK Kliniken Mark Brandenburg Wissenschaftliche Leitung Chefarzt Dr. Kleinau, Medizinische Klinik II Termine: Freitag, 5. September Samstag 6. September 2003 Ort.: DRK Krankenhaus Mark Brandenburg Für diese Fortbildungsveranstaltung werden bei der LÄK Punkte beantragt. Teilnehmergebühr: 60,00 Euro, BDA-Mitglieder 30,00 Euro, Ärzte in Weiterbildung erhalten 50% Rabatt. Das Programm fordern Sie bitte in der BDA Geschäftsstelle an. Phlebologie-aktualisiertes Intensiv-Seminar Am Freitag, den 27. Juni 2003 wird Frau Dr. Ingelore Warsow die Fortbildung für interessierte Kolleginnen/Kollegen in einem kleinen Kreis fortsetzen. Thema: Venen Theoretisches und Praktisches wohldosiert Ort: Klingsorstr. 21 in Berlin-Steglitz, ab Uhr Uhr Die Teilnehmerzahl ist begrenzt (max. 15). Anmeldungen erbeten unter: FaxNr.: 030/ oder Podiumsdiskussion mit Herrn Dr. Gerd Zimmermann Mitglied des Bundesvorstandes am 30.Juni 2003 um 20:00Uhr in der KV, Masurenallee 6a, Berlin Themenvorschläge: Auswirkungen des GMG für den Hausarzt DMP Verträge und ihre Umsetzung - Vergleich Berlin/Brandenburg und Hessen Integrierte Versorgungsstrukturen Nur noch eine Weiterbildung führt in die Hausarzt-Praxen Am beschloss der Deutsche Ärztetag in Köln die neue Weiterbildungsordnung für Hausärzte gemäß den Rostocker Beschlüssen. Damit ist der BDA mit seiner Politik erfolgreich gewesen. Die Qualität hausärztlicher Versorgung wird damit auch in Zukunft durch einen 5jährigen weitergebildeten Hausarzt sichergestellt. Praxisbörse Praxisräume (77m²) in Berlin-Kreuzberg zum zu vermieten. Bei Bedarf Übernahme von Praxisinventar möglich. Verkehrsgünstig gelegen ( 2 U-Bahnstationen, 3 Bushaltestellen), geeigent für alle nichtinvasiven Fachgebiete. Tel.: 030/
5 Allgemeinmedizinerin, Zusatzbezeichnung Psychotherapie (TP) und Naturheilverfahren (Homöopathie, Phytotherapie), sucht KollegIn zur Gründung einer Gemeinschaftspraxis in Berlin-Mahlsdorf. Schöne Räume vorhanden, KV-Sitz denkbar. Tel.: 0177/ Beitrittserklärung Hiermit erkläre ich meinen Beitritt als Mitglied in den Berufsverband der Allgemeinärzte in Berlin und Brandenburg Hausärzteverband e.v. ( BDA ) zu einem Beitrag von jährlich 200 ( Sonderregelungen sind nach Absprache möglich) Name Vorname - Geburtsdatum... Anschrift: Straße / Ort m. PLZ Unterschrift... Nur in der Gemeinschaft der Hausärzte besteht die Chance, dass sich etwas zu Ihren Gunsten ändert. Werden auch Sie Mitglied im BDA Ihrer Vertretung der Hausärzte in Berlin und Brandenburg
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