FAKULTÄT FÜR BILDUNGSWISSENSCHAFTEN

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1 FAKULTÄT FÜR BILDUNGSWISSENSCHAFTEN BILATERALES STUDENTENAUSTAUSCHPROGRAMM AUSSCHREIBUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN genehmigt mit Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Bildungswissenschaften Nr. 27/2015 vom INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemein Was ist das bilaterale Studentenaustauschprogramm? Mobilitätsbeihilfe 2. Partneruniversitäten und Studiengänge der Fakultät für Bildungswissenschaften Zulässige Studienaktivitäten und deren Anerkennung Zulässige Aktivitäten Learning Agreement Anerkennung Rückerstattung der zugewiesenen Mobilitätsbeihilfe 4. Zulassungskriterien und Bewerbungsablauf Allgemeine Zulassungskriterien Sprachkenntnisse Einreichen der Bewerbungsunterlagen Wichtiger Hinweis 5. Auswahlverfahren Auswahlkriterien, Punktezahl und Verfahren Annahme des Austauschplatzes - Nachrückverfahren 6. Terminübersicht Bilaterale Abkommen Kontakt

2 1. ALLGEMEIN Die Freie Universität Bozen (unibz) hat bilaterale Abkommen über den Austausch von Studierenden mit der Università di Pisa, der Universidad Politecnica Salesiana de Ecuador abgeschlossen. Die Abkommen sehen vor, dass die Gaststudierenden von der Heimuniversität in einem Auswahlverfahren mit besonderem Augenmerk auf die Sprachkenntnisse und die Studienlaufbahn ausgesucht werden. Was ist das bilaterale Studentenaustauschprogramm? Mit den bilateralen Abkommen wird den Studierenden die Möglichkeit für einen Studienaufenthalt an den oben genannten Universitäten geboten. Ein Teil des eigenen Studiengangs kann durch das Lehrangebot an der Partneruniversität ersetzt werden, das inhaltlich kompatibel sein muss. Es sollen folglich Kurse/Übungen/Seminare gewählt werden, die zum eigenen Studienplan passen. Das bilaterale Studentenaustauschprogramm wird von der unibz gefördert und alleinig finanziert. - Der/die Studierende führt während seines/ihres Aufenthaltes an der Partneruniversität die didaktisch-künstlerischen und didaktisch-wissenschaftlichen Aktivitäten durch, welche seine/ihre Herkunftsfakultät vor der Abreise genehmigt hat (Learning Agreement). - Die maximale Aufenthaltsdauer an der Partneruniversität hängt von dem mit der unibz getroffenen Abkommen ab. Sie wird im Vertrag für die Mobilitätsbeihilfe mit jedem/r Studierenden angegeben. Die Gewinner der Ausschreibung erhalten den Status eines Austauschstudierenden. Damit sind folgende Vorteile verbunden: 1. Erlass der Studiengebühren an der Partneruniversität (die Studiengebühren werden weiterhin an der unibz entrichtet); 2. Inanspruchnahme von Dienstleistungen an der Partneruniversität (Mensa, Bibliothek, Studentenwohnheime, usw.); 3. Teilnahme an Sprachkursen an der Partneruniversität; 4. Anerkennung der an der Partneruniversität erbrachten Studienleistungen durch die Herkunftsfakultät an der unibz. Mobilitätsbeihilfe Für alle Studierenden, die an diesem Mobilitätsprogramm teilnehmen, ist eine Mobilitätsbeihilfe vorgesehen, vorausgesetzt, dass ihnen die Fakultät für Bildungswissenschaften mindestens 10 ECTS-/Semester, 7 ECTS-/Trimester bzw. 14 ECTS-/zwei Trimester für den eigenen Studienplan für Studienaktivitäten (curriculare Pflicht- und/oder Wahlkurse) an der Partneruniversität anrechnet. Studierende, die im Rahmen dieses Studentenaustauschprogrammes an einer italienischen Partneruniversität studieren, erhalten eine Mobilitätsbeihilfe von 200,00 brutto pro Monat. Studierende, die an einer ausländischen Partneruniversität studieren, erhalten eine Mobilitätsbeihilfe von 400,00 brutto pro Monat. Die Beihilfe wird für die Dauer von 3 Monaten (bzw. einem Trimester) bis 12 Monaten und ausschließlich für die Durchführung der zugelassenen Studienaktivitäten (s. Paragraph 3) gewährt. Die Mobilitätsbeihilfe ist als finanzieller Beitrag zur Deckung eines Teils der Mehrkosten zu verstehen, welche die Studierenden an der Partneruniversität im Ausland oder in Italien zu tragen haben. Die Mobilitätsbeihilfe bezieht sich auf die Studientätigkeiten, die der/die Studierende laut Studienprogramm und Studiendauer an der Partneruniversität erfüllt. Studierende, die nach ihrer 2

3 Rückkehr die vorgesehene minimale Anzahl an curricularen ECTS nicht erreichen, müssen die Mobilitätsbeihilfe zur Gänze rückerstatten. Weitere Informationen diesbezüglich sind im Paragraph 3 Zulässige Aktivitäten und Anerkennung zu finden. 2. PARTNERUNIVERSITÄTEN UND STUDIENGÄNGE DER FAKULTÄT FÜR BILDUNGSSWISSENSCHAFTEN ) Bachelor in Kommunikations- und Kulturwissenschaften Universität Plätze Semester Verantwortliche Dozentin Università di Pisa Unterrichtssprache: Sprachkenntnisse: 2 Italienisch B1 1 Prof. Dorothy Louise Zinn Mögliche Austauschsemester: Anfang Oktober 2015 Mitte Februar 2016 (I. Semester an der Partneruniversität) Mitte Februar Mitte Juli 2016 (II. Semester an der Partneruniversität) 2) Bachelor in Kommunikations- und Kulturwissenschaften Universität Plätze Semester Verantwortliche Dozentin 2 1 Prof. Dorothy Louise Zinn Universidad Politecnica Salesiana de Ecuador Unterrichtssprache: Sprachkenntnisse: Spanisch B1 Mögliche Austauschsemester: Mitte September 2015 Mitte Februar 2016 (I. Semester an der Partneruniversität) Anfang März Mitte Juli 2016 (II. Semester an der Partneruniversität) Informationen zu den Partneruniversitäten Für detaillierte Informationen (Lehre, Unterkunft, usw.) ist es wichtig, die Internetseiten der entsprechenden Partneruniversitäten zu konsultieren. Diese sind auf der Website der Servicestelle Internationale Beziehungen zu finden: Zusätzlich wird empfohlen, die verantwortlichen Dozenten der einzelnen Partneruniversitäten zu kontaktieren. 3. ZULÄSSIGE STUDIENAKTIVITÄTEN UND DEREN ANERKENNUNG Zulässige Aktivitäten Austauschstudierende sind zu folgenden Studienaktivitäten im Rahmen der bilateralen Abkommen zugelassen: Kurse/Übungen/Seminare und entsprechende Prüfungen Vorbereitung der Abschlussarbeit Falls vom Abkommen vorgesehen Praktikum Falls vom Abkommen vorgesehen 3

4 Learning Agreement Das Learning Agreement ist das im Ausland abzuwickelnde Studienprogramm. Es garantiert den Studierenden die Anerkennung der Studienleistungen nach ihrer Rückkehr an die unibz. Vor Antritt des Austausches erstellen die Studierenden gemeinsam mit dem zuständigen Delegierten an der Fakultät ihr Learning Agreement. Um die Mobilitätsbeihilfen zu erhalten, muss das Learning Agreement von dem/der Studierenden, von dem durch den Fakultätsrat ernannten Delegierten und von der Partneruniversität unterzeichnet werden. Wer auch ein Praktikum absolvieren will, muss dieses im Learning Agreement vorsehen. Das Praktikum muss mit den Richtlinien des jeweiligen Studienganges kompatibel sein. Das Standardverfahren für die Genehmigung des Praktikums ist auf jeden Fall einzuhalten. oder Für die Unterzeichnung des Learning Agreements müssen der akademische Tutor und der Delegierte identisch sein. Das Praktikum muss unter der Aufsicht der Partneruniversität durchgeführt werden. Wenn das Learning Agreement auch die Vorbereitung der Abschlussarbeit vorsieht, legt der/die Studierende folgendes bei: - die Kopie des Antrags auf Zuweisung der Abschlussarbeit, mit Angabe des Titels der Arbeit und Nennung des Betreuers; - die Erklärung über die mit dem Betreuer getroffene Vereinbarung, im Rahmen des Austauschprogrammes vorbereitende Tätigkeiten zur Erstellung der Abschlussarbeit durchzuführen. Das genehmigte Learning Agreement müsste der Dauer des Aufenthaltes angemessen sein. Die darin festgelegte Anzahl an zu erwerbenden curricularen ECTS muss jener entsprechen, die im selben Zeitraum an der Herkunftsuniversität vorgesehen ist, es werden diese ECTS empfohlen: zwischen 50 und 60 ECTS für ein ganzes Akademisches Jahr (9-12 Monate) zwischen 20 und 30 ECTS für ein Semester (4-5 Monate) zwischen 10 und 20 ECTS für ein Trimester (zirka 3 Monate) zwischen 20 und 40 ECTS für zwei Trimester. Anerkennung Nach dem Auslandsstudienaufenthalt aufgrund der Bestätigung der Prüfungsergebnisse, (das sogenannte Transcript of Records) und des Learning Agreements wird die Fakultät die Anerkennung der geleisteten Aktivitäten in die Wege leiten. Wurde die Abschlussarbeit im Ausland verfasst, muss der/die Studierende eine Bescheinigung des Dozenten der Partneruniversität vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Forschungstätigkeit absolviert wurde. Der Bescheinigung ist ein Schreiben des Betreuers beizulegen, das bestätigt, dass die Recherche mit Erfolg abgeschlossen wurde und die geleistete Arbeit wird in ECTS-Punkten quantifiziert. Rückerstattung der zugewiesenen Mobilitätsbeihilfe Am Ende des Auslandsstudienaufenthaltes muss der/die Studierende eine minimale Anzahl an anerkannten curricularen ECTS erreichen, und zwar: 4

5 20 ECTS für ein Akademisches Jahr 10 ECTS für ein Semester 7 ECTS für ein Trimester 14 ECTS für zwei Trimester. Sollte dieses Minimum nicht erreicht werden, muss die Mobilitätsbeihilfe zur Gänze rückerstattet werden. 4. ZULASSUNGSKRITERIEN UND BEWERBUNGSABLAUF Allgemeine Zulassungskriterien Die Studierenden müssen außerdem: 1. an der unibz immatrikuliert sein; 2. im Studienplan die Lehrveranstaltungen angegeben haben, die sie an der Partneruniversität belegen werden (bzw. sich darum kümmern, diese im Studienplan anzugeben); 3. sich innerhalb der Fristen des Studentensekretariats in das Akademische Jahr an der unibz einschreiben; 4. die entsprechenden Sprachkenntnisse besitzen (s. Sprachkenntnisse); 5. die Vorgabe akzeptieren, dass sie vor Abschluss des Auslandsstudiums und Anerkennung der Studienleistungen das Studium nicht abschließen und den Studientitel nicht erhalten können. 6. im selben Zeitraum der Mobilitätsbeihilfe für Bilaterale Abkommen keine weitere Beihilfe beziehen, die für ein Auslandsstudium bestimmt ist. 7. zum Zeitpunkt des Antritts des Austauschstudiums mindestens im II. Studienjahr eingeschrieben sein; Sprachkenntnisse Um an dieser Ausschreibung teilnehmen zu können, müssen die Bewerber ein Sprachniveau von mindestens B1 laut GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) in den Sprachen der Partneruniversitäten nachweisen. Dieser Nachweis muss innerhalb der Abgabefrist dieser Ausschreibung (s. Terminübersicht) erfüllt sein. Folgende Sprachnachweise sind zugelassen: a) Sprachprüfung am Sprachenzentrum der unibz im Rahmen des Zulassungsverfahrens zum Studium oder während des Studiums b) Sprachzertifikat des Sprachenzentrums einer anderen italienischen oder europäischen Universität c) International anerkannte Sprachzertifikate gemäß Übersicht der unibz. Für die italienische, deutsche und englische Sprache ist die Liste hier abrufbar: oli%20riconosciuti_ pdf d) International anerkannte Sprachzertifikate: Zertifikate für andere Sprachen, die im Punkt c nicht aufgelistet sind, werden von der Servicestelle Internationale Beziehungen zur Überprüfung an das Sprachenzentrum geschickt. In den Fällen a) und b) muss der Sprachnachweis anhand einer Ersatzerklärung (Art. 46 des D.P.R. Nr. 445 vom ) erbracht werden. Eine Kopie des Personalausweises muss beigelegt werden. 5

6 Für die Sprachzertifikate unter c) und d) reicht hingegen die Abgabe einer Kopie des Zertifikates selbst. Falls ein solches Sprachzertifikat bereits einmal von der unibz anerkannt worden ist, kann auch hierfür eine Ersatzerklärung (Art. 46 des D.P.R. Nr. 445 vom ) abgegeben werden. Falls kein Sprachnachweis vorgelegt werden kann, können die Studierenden einen Sprachtest für maximal zwei verschiedene Sprachen am Sprachenzentrum der unibz absolvieren, wobei die Tests nur einmal abgelegt werden dürfen. Der Test wird in den Sprachen Französisch, Spanisch und Portugiesisch angeboten. Auch wer noch keinen Nachweis B1 in den Sprachen Deutsch, Italienisch und Englisch erbracht hat, darf den Test machen. Bei diesem Test handelt es sich nicht um die offizielle Sprachprüfung. Die Studierenden müssen sich zu den Sprachtests innerhalb 5. März 2015, 17 Uhr, mit an anmelden - Betreff Sprachprüfung für Erasmus+ oder Bilaterale Abkommen. Die Sprachtests finden am 10. März von 14 bis 17 Uhr im Raum C1.01 der unibz in Bozen statt. Die Studierenden müssen zusätzlich die Sprachanforderungen der einzelnen Partneruniversitäten, für die sie sich bewerben möchten, überprüfen, da diese auch ein höheres Mindestniveau als B1 verlangen oder empfehlen können. Einreichen der Bewerbungsunterlagen Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 18. März 2015, Uhr, im Infopoint der Servicestelle Internationale Beziehungen (Brixen, 2.12) eintreffen. Die Bewerbung kann auch in Bozen im Infopoint zu den Öffnungszeiten, bzw. per Post an die Adresse der Servicestelle in Bozen geschickt werden. Das Datum des Poststempels ist jedoch nicht ausschlaggebend. Es können bis zu zwei Partneruniversitäten in der persönlichen Wunschreihenfolge angegeben werden. Bei der Zuweisung der Plätze wird die Vorzugsstimme berücksichtigt. Bewerbungsunterlagen: Ansuchen Bewerbungsformular für Erasmus+ und Bilateralen Abkommen unter: Sprachnachweis in einer der zugelassenen Formen wie unter Punkt Sprachkenntnisse beschrieben Ein in der vom Studierenden bevorzugten Sprache Motivationsschreiben (Italienisch, Deutsch oder Englisch): Daraus soll für jede gewählte Gastuniversität die entsprechende Motivation klar hervorgehen. Wichtiger Hinweis Aus zeitlichen und organisatorischen Gründen werden unvollständige oder nicht den Vorgaben über die Bewerbungsunterlagen (z.b. Fehlen der Unterschrift, angegebene Partneruniversitäten, die nicht den eigenen Studiengang betreffen, mit der Ausschreibung nicht übereinstimmende Zulassungskriterien, usw.) von Amts wegen ausgeschlossen. 5. AUSWAHLVERFAHREN Auswahlkriterien, Punktezahl und Verfahren Die Bewerbungsunterlagen werden von einer Auswahlkommission, welche vom Fakultätsrat ernannt wird, bewertet. 6

7 Die Kommission erstellt die Ranglisten aufgrund folgender Kriterien: a) Übereinstimmung der vorgeschlagenen Tätigkeit mit der Laufbahn des Kandidaten, mit dem Lehrangebot der Gastuniversität und mit jedem weiteren von dieser Ausschreibung vorgesehenen Kriterium (max. 10 Punkte, auf Grundlage des Motivationsschreibens); b) Verhältnis zwischen bereits erzielten Kreditpunkte und der Gesamtanzahl an Kreditpunkten des betreffenden Studienganges (max. 10 Punkte); c) Notendurchschnitt zum Stichtag 18. März 2015 (max. 10 Punkte). Jede/r Studierende kann im Laufe eines akademischen Jahres nur ein einziges Austauschprogramm in Anspruch nehmen, unbeschadet der Möglichkeit an den Auswahlverfahren beider Austauschprogramme Erasmus+ und Bilaterale Abkommen teilzunehmen. Sollte ein/e Studierende/r in den Ranglisten beider Programme einen Platz gewinnen, muss er/sie innerhalb der in der Ausschreibung vorgeschriebenen Fristen mitteilen, für welches Programm er sich entscheidet. Sollten nach Vergabe der Plätze gemäß der im nachfolgenden Absatz Annahme des Austauschstudienplatzes Nachrückverfahren enthaltenen Regelung immer noch Plätze übrig bleiben, kann der/die Studierende auch im selben akademischen Jahr an beiden Austauschprogrammen Erasmus+ und Bilaterale Abkommen teilnehmen. Annahme des Austauschstudienplatzes - Nachrückverfahren Nach dem Auswahlverfahren und der Veröffentlichung der Ranglisten am 30. März 2015 müssen die Gewinner innerhalb 2. April 2015, 9.00 Uhr, eine an die Servicestelle Internationale Beziehungen senden, um den Platz anzunehmen - Betreff: Annahme des Austauschstudienlatzes Bilaterale Abkommen. Nach Ablauf dieser Frist werden Gewinner, die keine Annahme geschickt haben, automatisch von den Ranglisten gestrichen (siehe unten). Ab dem 7. April 2015 informiert die Servicestelle Internationale Beziehungen alle nachgerückten Studierenden per Auch sie müssen innerhalb einer festgelegten Frist in der Regel innerhalb von 24 Stunden- ihre Annahme des Austauschstudienplatzes per bestätigen. Auch im diesem Fall werden Studierende, die keine Annahme geschickt haben, automatisch von den Ranglisten gestrichen. Achtung! Bei der Veröffentlichung sowie auch beim Nachrücken in der Rangordnung werden die Vorzugsstimmen, die in der Bewerbung angegeben worden sind, berücksichtigt. Sollte dem/r Studierenden ein Platz für seinen/ihren als ersten angegebenen Wunschort angeboten werden, dann wird er/sie, ob er nun das Angebot annimmt oder nicht, automatisch von der Rangliste für den von ihm als 2.Wunschort angegeben, gestrichen. Sollte dem/r Studierenden hingegen ein Platz für seinen/ihren als zweiten angegebenen Wunschort angeboten werden, so bleibt er/sie falls er/sie den Platz nicht annimmt in der Rangordnung für den ersten Wunschort. Nach der Annahme der Plätze aufgrund der Rangordnungen für jede Gastuniversität werden etwaige nicht besetzte Plätze den in der Gesamtrangliste für angeführten Kandidaten in folgender Reihenfolge angeboten: a) Studierenden, die bisher an keinem Austauschprogramm teilgenommen haben b) Studierenden, die in den vergangenen akademischen Jahren an einem Austauschprogramm teilgenommen haben 7

8 c) Studierenden, die für bereits einen Platz im Rahmen des Programms Erasmus+ angenommen haben. Nach dem Nachrückverfahren und der Zuweisung von eventuellen nicht besetzten Plätzen übermittelt die Servicestelle Internationale Beziehungen die Nominierungen an die Partneruniversitäten. Diese setzen sich dann direkt mit den Studierenden in Verbindung. Im Anschluss daran müssen die Gewinner: Die von der Partneruniversität benötigten Unterlagen einreichen (Application Form, Sprachnachweise, sonstige Unterlagen, Reservierung eines Wohnheimplatzes, usw.). Die Studierenden müssen sich selbst über die Erfordernisse und damit verbundenen Fristen bei der Partneruniversität erkundigen und tragen auch das Risiko, ansonsten von der Universität nicht zugelassen zu werden; gemeinsam mit dem zuständigen Delegierten an der Fakultät ein eigenes Learning agreement erstellen. Um die Mobilitätsbeihilfe zu erhalten, muss das Learning agreement von der/die Studierende, von den durch die Fakultätsräte ernannten Delegierten und von der Partneruniversität unterzeichnet werden; Einen persönlichen Vertrag mit der unibz unterschreiben Wir weisen darauf hin, dass die endgültige Entscheidung über die Zulassung zum Austauschstudienplatz den einzelnen Partneruniversitäten vorbehalten ist. 6. TERMINÜBERSICHT 05. März 2015, 17 Uhr: Anmeldung zur Sprachprüfung (s. Sprachkenntnisse) 10. März 2015: Sprachtests von 14 bis 17 Uhr in Raum C 1.01 (Freie Universität Bozen, Universitätsplatz 1, Gebäudeteil C - Bozen) Innerhalb 18. März 2015, Uhr: Einreichung der Bewerbungsunterlagen von seiten der Studierenden im Infopoint in Brixen Innerhalb 30. März 2015: Veröffentlichung der Ranglisten Innerhalb 2. April 2015, 9.00 Uhr: Annahme des Austauschstudienplatzes von seiten der Studierenden Ab 7. April 2015: Durchlaufen der Ranglisten 7. KONTAKT Servicestelle Internationale Beziehungen Die Mitarbeiter der Servicestelle Internationale Beziehungen stehen allen Studierenden im Infopoint zu folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung: Sitz Bozen Infopoint A1.01 MO: 14:00-16:00 Uhr DI: 10:00 12:30 Uhr DO: 10:00 12:30 Uhr 8

9 Sitz Brixen Infopoint 2.12 MITTWOCH 4., 11. und 18. März: 10:00 12:30 Uhr Außerdem ist es möglich, per oder telefonisch ( ) einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Freie Universität Bozen Servicestelle Internationale Beziehungen Universitätsplatz Bozen 9

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