FAKULTÄT FÜR BILDUNGSWISSENSCHAFTEN
|
|
- Kora Haupt
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 FAKULTÄT FÜR BILDUNGSWISSENSCHAFTEN BILATERALES STUDENTENAUSTAUSCHPROGRAMM AUSSCHREIBUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN genehmigt mit Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Bildungswissenschaften Nr. 27/2015 vom INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemein Was ist das bilaterale Studentenaustauschprogramm? Mobilitätsbeihilfe 2. Partneruniversitäten und Studiengänge der Fakultät für Bildungswissenschaften Zulässige Studienaktivitäten und deren Anerkennung Zulässige Aktivitäten Learning Agreement Anerkennung Rückerstattung der zugewiesenen Mobilitätsbeihilfe 4. Zulassungskriterien und Bewerbungsablauf Allgemeine Zulassungskriterien Sprachkenntnisse Einreichen der Bewerbungsunterlagen Wichtiger Hinweis 5. Auswahlverfahren Auswahlkriterien, Punktezahl und Verfahren Annahme des Austauschplatzes - Nachrückverfahren 6. Terminübersicht Bilaterale Abkommen Kontakt
2 1. ALLGEMEIN Die Freie Universität Bozen (unibz) hat bilaterale Abkommen über den Austausch von Studierenden mit der Università di Pisa, der Universidad Politecnica Salesiana de Ecuador abgeschlossen. Die Abkommen sehen vor, dass die Gaststudierenden von der Heimuniversität in einem Auswahlverfahren mit besonderem Augenmerk auf die Sprachkenntnisse und die Studienlaufbahn ausgesucht werden. Was ist das bilaterale Studentenaustauschprogramm? Mit den bilateralen Abkommen wird den Studierenden die Möglichkeit für einen Studienaufenthalt an den oben genannten Universitäten geboten. Ein Teil des eigenen Studiengangs kann durch das Lehrangebot an der Partneruniversität ersetzt werden, das inhaltlich kompatibel sein muss. Es sollen folglich Kurse/Übungen/Seminare gewählt werden, die zum eigenen Studienplan passen. Das bilaterale Studentenaustauschprogramm wird von der unibz gefördert und alleinig finanziert. - Der/die Studierende führt während seines/ihres Aufenthaltes an der Partneruniversität die didaktisch-künstlerischen und didaktisch-wissenschaftlichen Aktivitäten durch, welche seine/ihre Herkunftsfakultät vor der Abreise genehmigt hat (Learning Agreement). - Die maximale Aufenthaltsdauer an der Partneruniversität hängt von dem mit der unibz getroffenen Abkommen ab. Sie wird im Vertrag für die Mobilitätsbeihilfe mit jedem/r Studierenden angegeben. Die Gewinner der Ausschreibung erhalten den Status eines Austauschstudierenden. Damit sind folgende Vorteile verbunden: 1. Erlass der Studiengebühren an der Partneruniversität (die Studiengebühren werden weiterhin an der unibz entrichtet); 2. Inanspruchnahme von Dienstleistungen an der Partneruniversität (Mensa, Bibliothek, Studentenwohnheime, usw.); 3. Teilnahme an Sprachkursen an der Partneruniversität; 4. Anerkennung der an der Partneruniversität erbrachten Studienleistungen durch die Herkunftsfakultät an der unibz. Mobilitätsbeihilfe Für alle Studierenden, die an diesem Mobilitätsprogramm teilnehmen, ist eine Mobilitätsbeihilfe vorgesehen, vorausgesetzt, dass ihnen die Fakultät für Bildungswissenschaften mindestens 10 ECTS-/Semester, 7 ECTS-/Trimester bzw. 14 ECTS-/zwei Trimester für den eigenen Studienplan für Studienaktivitäten (curriculare Pflicht- und/oder Wahlkurse) an der Partneruniversität anrechnet. Studierende, die im Rahmen dieses Studentenaustauschprogrammes an einer italienischen Partneruniversität studieren, erhalten eine Mobilitätsbeihilfe von 200,00 brutto pro Monat. Studierende, die an einer ausländischen Partneruniversität studieren, erhalten eine Mobilitätsbeihilfe von 400,00 brutto pro Monat. Die Beihilfe wird für die Dauer von 3 Monaten (bzw. einem Trimester) bis 12 Monaten und ausschließlich für die Durchführung der zugelassenen Studienaktivitäten (s. Paragraph 3) gewährt. Die Mobilitätsbeihilfe ist als finanzieller Beitrag zur Deckung eines Teils der Mehrkosten zu verstehen, welche die Studierenden an der Partneruniversität im Ausland oder in Italien zu tragen haben. Die Mobilitätsbeihilfe bezieht sich auf die Studientätigkeiten, die der/die Studierende laut Studienprogramm und Studiendauer an der Partneruniversität erfüllt. Studierende, die nach ihrer 2
3 Rückkehr die vorgesehene minimale Anzahl an curricularen ECTS nicht erreichen, müssen die Mobilitätsbeihilfe zur Gänze rückerstatten. Weitere Informationen diesbezüglich sind im Paragraph 3 Zulässige Aktivitäten und Anerkennung zu finden. 2. PARTNERUNIVERSITÄTEN UND STUDIENGÄNGE DER FAKULTÄT FÜR BILDUNGSSWISSENSCHAFTEN ) Bachelor in Kommunikations- und Kulturwissenschaften Universität Plätze Semester Verantwortliche Dozentin Università di Pisa Unterrichtssprache: Sprachkenntnisse: 2 Italienisch B1 1 Prof. Dorothy Louise Zinn Mögliche Austauschsemester: Anfang Oktober 2015 Mitte Februar 2016 (I. Semester an der Partneruniversität) Mitte Februar Mitte Juli 2016 (II. Semester an der Partneruniversität) 2) Bachelor in Kommunikations- und Kulturwissenschaften Universität Plätze Semester Verantwortliche Dozentin 2 1 Prof. Dorothy Louise Zinn Universidad Politecnica Salesiana de Ecuador Unterrichtssprache: Sprachkenntnisse: Spanisch B1 Mögliche Austauschsemester: Mitte September 2015 Mitte Februar 2016 (I. Semester an der Partneruniversität) Anfang März Mitte Juli 2016 (II. Semester an der Partneruniversität) Informationen zu den Partneruniversitäten Für detaillierte Informationen (Lehre, Unterkunft, usw.) ist es wichtig, die Internetseiten der entsprechenden Partneruniversitäten zu konsultieren. Diese sind auf der Website der Servicestelle Internationale Beziehungen zu finden: Zusätzlich wird empfohlen, die verantwortlichen Dozenten der einzelnen Partneruniversitäten zu kontaktieren. 3. ZULÄSSIGE STUDIENAKTIVITÄTEN UND DEREN ANERKENNUNG Zulässige Aktivitäten Austauschstudierende sind zu folgenden Studienaktivitäten im Rahmen der bilateralen Abkommen zugelassen: Kurse/Übungen/Seminare und entsprechende Prüfungen Vorbereitung der Abschlussarbeit Falls vom Abkommen vorgesehen Praktikum Falls vom Abkommen vorgesehen 3
4 Learning Agreement Das Learning Agreement ist das im Ausland abzuwickelnde Studienprogramm. Es garantiert den Studierenden die Anerkennung der Studienleistungen nach ihrer Rückkehr an die unibz. Vor Antritt des Austausches erstellen die Studierenden gemeinsam mit dem zuständigen Delegierten an der Fakultät ihr Learning Agreement. Um die Mobilitätsbeihilfen zu erhalten, muss das Learning Agreement von dem/der Studierenden, von dem durch den Fakultätsrat ernannten Delegierten und von der Partneruniversität unterzeichnet werden. Wer auch ein Praktikum absolvieren will, muss dieses im Learning Agreement vorsehen. Das Praktikum muss mit den Richtlinien des jeweiligen Studienganges kompatibel sein. Das Standardverfahren für die Genehmigung des Praktikums ist auf jeden Fall einzuhalten. oder Für die Unterzeichnung des Learning Agreements müssen der akademische Tutor und der Delegierte identisch sein. Das Praktikum muss unter der Aufsicht der Partneruniversität durchgeführt werden. Wenn das Learning Agreement auch die Vorbereitung der Abschlussarbeit vorsieht, legt der/die Studierende folgendes bei: - die Kopie des Antrags auf Zuweisung der Abschlussarbeit, mit Angabe des Titels der Arbeit und Nennung des Betreuers; - die Erklärung über die mit dem Betreuer getroffene Vereinbarung, im Rahmen des Austauschprogrammes vorbereitende Tätigkeiten zur Erstellung der Abschlussarbeit durchzuführen. Das genehmigte Learning Agreement müsste der Dauer des Aufenthaltes angemessen sein. Die darin festgelegte Anzahl an zu erwerbenden curricularen ECTS muss jener entsprechen, die im selben Zeitraum an der Herkunftsuniversität vorgesehen ist, es werden diese ECTS empfohlen: zwischen 50 und 60 ECTS für ein ganzes Akademisches Jahr (9-12 Monate) zwischen 20 und 30 ECTS für ein Semester (4-5 Monate) zwischen 10 und 20 ECTS für ein Trimester (zirka 3 Monate) zwischen 20 und 40 ECTS für zwei Trimester. Anerkennung Nach dem Auslandsstudienaufenthalt aufgrund der Bestätigung der Prüfungsergebnisse, (das sogenannte Transcript of Records) und des Learning Agreements wird die Fakultät die Anerkennung der geleisteten Aktivitäten in die Wege leiten. Wurde die Abschlussarbeit im Ausland verfasst, muss der/die Studierende eine Bescheinigung des Dozenten der Partneruniversität vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Forschungstätigkeit absolviert wurde. Der Bescheinigung ist ein Schreiben des Betreuers beizulegen, das bestätigt, dass die Recherche mit Erfolg abgeschlossen wurde und die geleistete Arbeit wird in ECTS-Punkten quantifiziert. Rückerstattung der zugewiesenen Mobilitätsbeihilfe Am Ende des Auslandsstudienaufenthaltes muss der/die Studierende eine minimale Anzahl an anerkannten curricularen ECTS erreichen, und zwar: 4
5 20 ECTS für ein Akademisches Jahr 10 ECTS für ein Semester 7 ECTS für ein Trimester 14 ECTS für zwei Trimester. Sollte dieses Minimum nicht erreicht werden, muss die Mobilitätsbeihilfe zur Gänze rückerstattet werden. 4. ZULASSUNGSKRITERIEN UND BEWERBUNGSABLAUF Allgemeine Zulassungskriterien Die Studierenden müssen außerdem: 1. an der unibz immatrikuliert sein; 2. im Studienplan die Lehrveranstaltungen angegeben haben, die sie an der Partneruniversität belegen werden (bzw. sich darum kümmern, diese im Studienplan anzugeben); 3. sich innerhalb der Fristen des Studentensekretariats in das Akademische Jahr an der unibz einschreiben; 4. die entsprechenden Sprachkenntnisse besitzen (s. Sprachkenntnisse); 5. die Vorgabe akzeptieren, dass sie vor Abschluss des Auslandsstudiums und Anerkennung der Studienleistungen das Studium nicht abschließen und den Studientitel nicht erhalten können. 6. im selben Zeitraum der Mobilitätsbeihilfe für Bilaterale Abkommen keine weitere Beihilfe beziehen, die für ein Auslandsstudium bestimmt ist. 7. zum Zeitpunkt des Antritts des Austauschstudiums mindestens im II. Studienjahr eingeschrieben sein; Sprachkenntnisse Um an dieser Ausschreibung teilnehmen zu können, müssen die Bewerber ein Sprachniveau von mindestens B1 laut GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) in den Sprachen der Partneruniversitäten nachweisen. Dieser Nachweis muss innerhalb der Abgabefrist dieser Ausschreibung (s. Terminübersicht) erfüllt sein. Folgende Sprachnachweise sind zugelassen: a) Sprachprüfung am Sprachenzentrum der unibz im Rahmen des Zulassungsverfahrens zum Studium oder während des Studiums b) Sprachzertifikat des Sprachenzentrums einer anderen italienischen oder europäischen Universität c) International anerkannte Sprachzertifikate gemäß Übersicht der unibz. Für die italienische, deutsche und englische Sprache ist die Liste hier abrufbar: oli%20riconosciuti_ pdf d) International anerkannte Sprachzertifikate: Zertifikate für andere Sprachen, die im Punkt c nicht aufgelistet sind, werden von der Servicestelle Internationale Beziehungen zur Überprüfung an das Sprachenzentrum geschickt. In den Fällen a) und b) muss der Sprachnachweis anhand einer Ersatzerklärung (Art. 46 des D.P.R. Nr. 445 vom ) erbracht werden. Eine Kopie des Personalausweises muss beigelegt werden. 5
6 Für die Sprachzertifikate unter c) und d) reicht hingegen die Abgabe einer Kopie des Zertifikates selbst. Falls ein solches Sprachzertifikat bereits einmal von der unibz anerkannt worden ist, kann auch hierfür eine Ersatzerklärung (Art. 46 des D.P.R. Nr. 445 vom ) abgegeben werden. Falls kein Sprachnachweis vorgelegt werden kann, können die Studierenden einen Sprachtest für maximal zwei verschiedene Sprachen am Sprachenzentrum der unibz absolvieren, wobei die Tests nur einmal abgelegt werden dürfen. Der Test wird in den Sprachen Französisch, Spanisch und Portugiesisch angeboten. Auch wer noch keinen Nachweis B1 in den Sprachen Deutsch, Italienisch und Englisch erbracht hat, darf den Test machen. Bei diesem Test handelt es sich nicht um die offizielle Sprachprüfung. Die Studierenden müssen sich zu den Sprachtests innerhalb 5. März 2015, 17 Uhr, mit an anmelden - Betreff Sprachprüfung für Erasmus+ oder Bilaterale Abkommen. Die Sprachtests finden am 10. März von 14 bis 17 Uhr im Raum C1.01 der unibz in Bozen statt. Die Studierenden müssen zusätzlich die Sprachanforderungen der einzelnen Partneruniversitäten, für die sie sich bewerben möchten, überprüfen, da diese auch ein höheres Mindestniveau als B1 verlangen oder empfehlen können. Einreichen der Bewerbungsunterlagen Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 18. März 2015, Uhr, im Infopoint der Servicestelle Internationale Beziehungen (Brixen, 2.12) eintreffen. Die Bewerbung kann auch in Bozen im Infopoint zu den Öffnungszeiten, bzw. per Post an die Adresse der Servicestelle in Bozen geschickt werden. Das Datum des Poststempels ist jedoch nicht ausschlaggebend. Es können bis zu zwei Partneruniversitäten in der persönlichen Wunschreihenfolge angegeben werden. Bei der Zuweisung der Plätze wird die Vorzugsstimme berücksichtigt. Bewerbungsunterlagen: Ansuchen Bewerbungsformular für Erasmus+ und Bilateralen Abkommen unter: Sprachnachweis in einer der zugelassenen Formen wie unter Punkt Sprachkenntnisse beschrieben Ein in der vom Studierenden bevorzugten Sprache Motivationsschreiben (Italienisch, Deutsch oder Englisch): Daraus soll für jede gewählte Gastuniversität die entsprechende Motivation klar hervorgehen. Wichtiger Hinweis Aus zeitlichen und organisatorischen Gründen werden unvollständige oder nicht den Vorgaben über die Bewerbungsunterlagen (z.b. Fehlen der Unterschrift, angegebene Partneruniversitäten, die nicht den eigenen Studiengang betreffen, mit der Ausschreibung nicht übereinstimmende Zulassungskriterien, usw.) von Amts wegen ausgeschlossen. 5. AUSWAHLVERFAHREN Auswahlkriterien, Punktezahl und Verfahren Die Bewerbungsunterlagen werden von einer Auswahlkommission, welche vom Fakultätsrat ernannt wird, bewertet. 6
7 Die Kommission erstellt die Ranglisten aufgrund folgender Kriterien: a) Übereinstimmung der vorgeschlagenen Tätigkeit mit der Laufbahn des Kandidaten, mit dem Lehrangebot der Gastuniversität und mit jedem weiteren von dieser Ausschreibung vorgesehenen Kriterium (max. 10 Punkte, auf Grundlage des Motivationsschreibens); b) Verhältnis zwischen bereits erzielten Kreditpunkte und der Gesamtanzahl an Kreditpunkten des betreffenden Studienganges (max. 10 Punkte); c) Notendurchschnitt zum Stichtag 18. März 2015 (max. 10 Punkte). Jede/r Studierende kann im Laufe eines akademischen Jahres nur ein einziges Austauschprogramm in Anspruch nehmen, unbeschadet der Möglichkeit an den Auswahlverfahren beider Austauschprogramme Erasmus+ und Bilaterale Abkommen teilzunehmen. Sollte ein/e Studierende/r in den Ranglisten beider Programme einen Platz gewinnen, muss er/sie innerhalb der in der Ausschreibung vorgeschriebenen Fristen mitteilen, für welches Programm er sich entscheidet. Sollten nach Vergabe der Plätze gemäß der im nachfolgenden Absatz Annahme des Austauschstudienplatzes Nachrückverfahren enthaltenen Regelung immer noch Plätze übrig bleiben, kann der/die Studierende auch im selben akademischen Jahr an beiden Austauschprogrammen Erasmus+ und Bilaterale Abkommen teilnehmen. Annahme des Austauschstudienplatzes - Nachrückverfahren Nach dem Auswahlverfahren und der Veröffentlichung der Ranglisten am 30. März 2015 müssen die Gewinner innerhalb 2. April 2015, 9.00 Uhr, eine an die Servicestelle Internationale Beziehungen senden, um den Platz anzunehmen - Betreff: Annahme des Austauschstudienlatzes Bilaterale Abkommen. Nach Ablauf dieser Frist werden Gewinner, die keine Annahme geschickt haben, automatisch von den Ranglisten gestrichen (siehe unten). Ab dem 7. April 2015 informiert die Servicestelle Internationale Beziehungen alle nachgerückten Studierenden per Auch sie müssen innerhalb einer festgelegten Frist in der Regel innerhalb von 24 Stunden- ihre Annahme des Austauschstudienplatzes per bestätigen. Auch im diesem Fall werden Studierende, die keine Annahme geschickt haben, automatisch von den Ranglisten gestrichen. Achtung! Bei der Veröffentlichung sowie auch beim Nachrücken in der Rangordnung werden die Vorzugsstimmen, die in der Bewerbung angegeben worden sind, berücksichtigt. Sollte dem/r Studierenden ein Platz für seinen/ihren als ersten angegebenen Wunschort angeboten werden, dann wird er/sie, ob er nun das Angebot annimmt oder nicht, automatisch von der Rangliste für den von ihm als 2.Wunschort angegeben, gestrichen. Sollte dem/r Studierenden hingegen ein Platz für seinen/ihren als zweiten angegebenen Wunschort angeboten werden, so bleibt er/sie falls er/sie den Platz nicht annimmt in der Rangordnung für den ersten Wunschort. Nach der Annahme der Plätze aufgrund der Rangordnungen für jede Gastuniversität werden etwaige nicht besetzte Plätze den in der Gesamtrangliste für angeführten Kandidaten in folgender Reihenfolge angeboten: a) Studierenden, die bisher an keinem Austauschprogramm teilgenommen haben b) Studierenden, die in den vergangenen akademischen Jahren an einem Austauschprogramm teilgenommen haben 7
8 c) Studierenden, die für bereits einen Platz im Rahmen des Programms Erasmus+ angenommen haben. Nach dem Nachrückverfahren und der Zuweisung von eventuellen nicht besetzten Plätzen übermittelt die Servicestelle Internationale Beziehungen die Nominierungen an die Partneruniversitäten. Diese setzen sich dann direkt mit den Studierenden in Verbindung. Im Anschluss daran müssen die Gewinner: Die von der Partneruniversität benötigten Unterlagen einreichen (Application Form, Sprachnachweise, sonstige Unterlagen, Reservierung eines Wohnheimplatzes, usw.). Die Studierenden müssen sich selbst über die Erfordernisse und damit verbundenen Fristen bei der Partneruniversität erkundigen und tragen auch das Risiko, ansonsten von der Universität nicht zugelassen zu werden; gemeinsam mit dem zuständigen Delegierten an der Fakultät ein eigenes Learning agreement erstellen. Um die Mobilitätsbeihilfe zu erhalten, muss das Learning agreement von der/die Studierende, von den durch die Fakultätsräte ernannten Delegierten und von der Partneruniversität unterzeichnet werden; Einen persönlichen Vertrag mit der unibz unterschreiben Wir weisen darauf hin, dass die endgültige Entscheidung über die Zulassung zum Austauschstudienplatz den einzelnen Partneruniversitäten vorbehalten ist. 6. TERMINÜBERSICHT 05. März 2015, 17 Uhr: Anmeldung zur Sprachprüfung (s. Sprachkenntnisse) 10. März 2015: Sprachtests von 14 bis 17 Uhr in Raum C 1.01 (Freie Universität Bozen, Universitätsplatz 1, Gebäudeteil C - Bozen) Innerhalb 18. März 2015, Uhr: Einreichung der Bewerbungsunterlagen von seiten der Studierenden im Infopoint in Brixen Innerhalb 30. März 2015: Veröffentlichung der Ranglisten Innerhalb 2. April 2015, 9.00 Uhr: Annahme des Austauschstudienplatzes von seiten der Studierenden Ab 7. April 2015: Durchlaufen der Ranglisten 7. KONTAKT Servicestelle Internationale Beziehungen Die Mitarbeiter der Servicestelle Internationale Beziehungen stehen allen Studierenden im Infopoint zu folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung: Sitz Bozen Infopoint A1.01 MO: 14:00-16:00 Uhr DI: 10:00 12:30 Uhr DO: 10:00 12:30 Uhr 8
9 Sitz Brixen Infopoint 2.12 MITTWOCH 4., 11. und 18. März: 10:00 12:30 Uhr Außerdem ist es möglich, per oder telefonisch ( ) einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Freie Universität Bozen Servicestelle Internationale Beziehungen Universitätsplatz Bozen 9
FAKULTÄT FÜR INFORMATIK
FAKULTÄT FÜR INFORMATIK BILATERALES STUDENTENAUSTAUSCHPROGRAMM AUSSCHREIBUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN 2011-12 genehmigt mit Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Informatik Nr. 171/2010 vom 09.12.2010
MehrFAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN
FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN BILATERALES STUDENTENAUSTAUSCHPROGRAMM AUSSCHREIBUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN 2011-12 genehmigt mit Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
MehrAuslandsstudium. Wintersemester / Sommersemester 2012/2013. International Business Betriebswirtschaftslehre - Wirtschaftsingenieurwesen
Auslandsstudium Wintersemester / Sommersemester 2012/2013 International Business Betriebswirtschaftslehre - Wirtschaftsingenieurwesen Bewerbungsablauf Suchen, lesen und fragen: NOVEMBER und DEZEMBER Welches
MehrFAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN
FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN BILATERALES STUDENTENAUSTAUSCHPROGRAMM AUSSCHREIBUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN 2010-11 genehmigt mit Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
MehrNr.4/2010 vom 18.5.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23
Nr.4/2010 vom 18.5.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23 Besonderer Teil der Ordnung über die Zulassung zum Studium im Bachelor-Studiengang International Business Studies (IBS) der Fakultät IV Wirtschaft
MehrOrdnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.
16/2013 Seite 6 Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. Juli 2013 Aufgrund von 2 Absatz 4 und des 59 Absatz
MehrEIGENERKLÄRUNG BEZÜGLICH DES STUDIENTITELS (ZULASSUNGSTITEL UND BEWERTUNGSUNTERLAGE) (Art. 46 ff. DPR Nr. 445 vom 28/12/2000)
Anlage 3 Allegato 3 Eigenerklärungen - 4 Vorlagen Autocertificazioni - 4 moduli EIGENERKLÄRUNG BEZÜGLICH DES STUDIENTITELS (ZULASSUNGSTITEL UND BEWERTUNGSUNTERLAGE) (Art. 46 ff. DPR Nr. 445 vom 28/12/2000).
MehrFAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium
FAQ Grundlagen: Studienreglement vom 24. Juni 2010 mit Änderungen vom 15. September 2014 Studienplan vom 22. Mai 2014 Anhang zum Studienplan vom 22. Mai 2014 Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium Ist man
MehrMasterinformationsveranstaltung. 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit
Masterinformationsveranstaltung 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit Seite 1 Bewerbung zum Master Anzahl der Studienplätze: Zum Wintersemester 2015/2016 stehen
MehrMedizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen
Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber/innen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
MehrErwerb englischer Sprachkenntnisse Modul 6 Führung und Organisation
Erwerb englischer Sprachkenntnisse Modul 6 Führung und Organisation Besuch eines fachsprachlichen Englischkurses des Sprachenzentrums der TU Dortmund mit Abschlussprüfung Alternativ: Absolvierung des Test
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrMOBILITY ONLINE ANLEITUNG
MOBILITY ONLINE ANLEITUNG Registrierung und ERASMUS+ Bewerbung für Outgoings (Fakultät A & N) Registrierung bei Mobility Online Auf der Website des Akademischen Auslandsamts unter Aufenthalte im Ausland
MehrFAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN
FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Programm ERASMUS+ Mobilität im Rahmen des Studiums Ausschreibung zum Auswahlverfahren a. J. 2015-2016 Genehmigt mit Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für
MehrAufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.
Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober
MehrFAQ zum Deutschlandstipendium
FAQ zum Deutschlandstipendium Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis Deutschlandstipendium 1. Deutschlandstipendium 1.1 Zweck des Stipendiums und Förderfähigkeit 1. Deutschlandstipendium 1.2 Art und
MehrInhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2
Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrM e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)
0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044
MehrDas Seminar ist eine Prüfungsleistung für Bachelor und Masterstudierende der Informatik!
Das Seminar ist eine Prüfungsleistung für Bachelor und Masterstudierende der Informatik! 1. Eintragung in die Seminarliste via Stud.IP (Bewerbungsverfahren) Die Eintragung in die Seminarliste Ihrer Wahl
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrAblauf des Bewerbungsverfahrens
Ablauf des Bewerbungsverfahrens 1. Bewerbungsvoraussetzungen Ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss in den Fächern Deutsch als Fremdsprache (Bachelor, Magister Artium), Germanistik (Bachelor,
MehrFREQUENTLY ASKED QUESTIONS (FAQS) ZUM PROJEKT AZUBIS IN DIE USA
FREQUENTLY ASKED QUESTIONS (FAQS) ZUM PROJEKT AZUBIS IN DIE USA Wer kann sich bewerben? Auszubildende, die ihre Ausbildung in einem Betrieb in Bayern oder Hamburg machen bzw. dort eine Berufsschule besuchen,
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrInhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich
MehrStudienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.
Beuth Hochschule Fachbereich IV Luxemburger Straße 9 13353 Berlin Informationen für Studierende zur Praxisphase Studiengang Facility Management Der Praxisbeauftragte Haus Beuth, Zimmer A 122A Luxemburger
MehrAnlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau
Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem
MehrASF 2002_028. Verordnung
Verordnung vom 18. März 2002 Inkrafttreten: 01.02.2002 über die Aufnahmekapazität der Sektion Medizin und die Einführung des Eignungstests für das Medizinstudium an der Universität Freiburg im akademischen
MehrVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.
Mehreidam & partner. die auslands-experten. interkulturelles training. coaching. consulting. elearning.
das eidam & partner auslandsstipendium bewerbungsunterlagen unser angebot Pro Semester bieten wir 15 deutschen Studenten ein Auslandsstipendium über 450,- Euro pro Monat. Unser Stipendium wird für Auslandspraktika
MehrLeitfaden zur Moduleinschreibung
Studienorganisation Leitfaden zur Moduleinschreibung im Wahlbereich der Geistes- und Sozialwissenschaften und in die fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationen Anmeldung im TOOL Die Adresse (URL)
MehrAufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien der Universität Bremen Vom 19. Februar 2014
Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien der Universität Bremen Vom 19. Februar 2014 Der Rektor der Universität Bremen hat am 19. Februar 2014 nach 110 Absatz 3 des Bremischen
MehrStudiensemester im EU-Ausland im Rahmen des Erasmus+ Programms
International Office Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Keßlerplatz 12 (Gebäude KX; 2.Stock) Sprechstunde: Mo. und Mi.: 9.30-11.30 Uhr Di. und Do.: 13.30-15.30 Uhr www.th-nuernberg.de/io Leitfaden
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
MehrFÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)
SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),
MehrInternationale Beziehungen. Ich bin dann mal weg!
Internationale Beziehungen Ich bin dann mal weg! Ein Semester in Polen? Ein Austauschjahr in Spanien oder in Japan? Studierende der UZH haben die Möglichkeit, ein oder zwei Semester ihres Studiums an einer
MehrPraktikum außerhalb Europas. Informationen für Studierende
Praktikum außerhalb Europas Informationen für Studierende Liebe Studentin, lieber Student, Sie wollen im Laufe Ihres Studiums internationale Erfahrungen sammeln und interkulturelle Kompetenzen erlangen?
Mehr.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)
Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...
MehrInternationales Altkatholisches Laienforum
Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet
MehrAnleitung für Studierende zur Bewerbung um einen Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule der HS Ulm
Anleitung für Studierende zur Bewerbung um einen Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule der HS Ulm EINLEITUNG Dieses Dokument beschreibt den Bewerbungsablauf für einen Auslandsaufenthalt an einer
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:
L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen
MehrLehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil)
Technische Universität Dortmund Fakultät Mathematik Institut für Entwicklung und Erforschung des Mathematikunterrichts Juni 2008 Information für die Studierenden im Modellversuch Veranstaltungsangebot
MehrAnhang V zur Weiterbildungsordnung SSO
Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel
MehrNachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 17. April 2013 (Brem.ABl. S. 607), und
MehrDas Learning Agreement for Studies
ERASMUS+ und Outside ERASMUS+ Studierende Anerkennung der Leistungsnachweise Das Learning Agreement for Studies 3 Besteht aus: ERASMUS+ und Outside ERASMUS+ Studierende: Was ist das Learning Agreement
MehrInternational Office. Das PROMOS Programm des DAAD. Rektoratsstipendien der Universität Bielefeld
Stipendien für Auslandsaufenthalte 2016 Vergabe durch das der Universität Bielefeld Das PROMOS Programm des DAAD Rektoratsstipendien der Universität Bielefeld Die Westfälisch Lippische Universitä ätsgesellschaft
MehrDoktoratsordnung für das allgemeine Doktorat an der Theologischen Fakultät der Universität
(. April 00) A. Allgemeiner Teil I. Anwendungsbereich Anwendungsbereich Diese Doktoratsordnung enthält die ausführenden Bestimmungen für das allgemeine Doktorat an der Theologischen Fakultät auf der Grundlage
MehrOnlinebewerbung über TUMonline. Bewerbung für Masterstudiengänge mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung. 1. Studienbeginn
Onlinebewerbung über TUMonline Bewerbung für Masterstudiengänge mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung 1. Studienbeginn In dieser Maske wählen Sie das Semester aus, für das Sie sich bewerben möchten.
MehrMit BAföG ins Ausland
Mit BAföG ins Ausland Ich will ein Auslandssemester / Auslandsjahr absolvieren. Steht mir mein BAföG-Anspruch auch im Ausland zu? Grundsätzlich ja, wenn einige (wenige) Bedingungen erfüllt sind. Ich bekomme
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18
MehrNotwendige Dokumente
Au-Pair in China Programm Notwendige Dokumente Im Laufe deiner Bewerbung und vor deiner Abreise nach China wirst du folgende Dokumente - in der Regel in untenstehender Reihenfolge - benötigen: Dokument
MehrVorgehensweise bei einer
Vorgehensweise bei einer Masterarbeit (MA) Inhalt 1. Vorbemerkungen 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise bei einer wissenschaftlichen MA 4. Vorgehensweise bei einer praxisbezogenen MA im Unternehmen 5.
MehrNicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003
Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrDeutschland- Stipendien
Bildquelle: http://tinyurl.com/ol37yyo DEUTSCHLANDSTIPENDIEN DER CVJM-HOCHSCHULE Deutschland- Stipendien 300 Euro für dein Studium! Jetzt online bewerben! www.cvjm-hochschule.de/stipendien Prof. Dr. Germo
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrRichtlinie zur Vergabe von Zertifikaten durch das Sprachenzentrum der Technischen Universität Clausthal vom 3. Mai 2012 (Mitt. TUC 2012, Seite 130)
Verwaltungshandbuch Richtlinie zur Vergabe von Zertifikaten durch das Sprachenzentrum der Technischen Universität Clausthal vom 3. Mai 2012 (Mitt. TUC 2012, Seite 130) 1. Vergabe von Zertifikaten im Rahmen
MehrVertrag über eine Praxisphase
Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden
MehrVergabe von zinsverbilligten Darlehen zur Vorfinanzierung eines Auslandssemesters
Freunde der Hochschule Umwelt-Campus Birkenfeld e.v. Vergabe von zinsverbilligten Darlehen zur Vorfinanzierung eines Auslandssemesters 1. Allgemeines Im Einklang mit den Aufgaben und Zielen des Vereins
MehrAntrag auf Erweiterung einer Sammel- und Transportgenehmigung für Abfälle gemäß Artikel 30 des Abfallgesetzes vom 21. März 2012
Division des déchets 1, Avenue du Rock n Roll L-4361 ESCH/ALZETTE Antrag auf Erweiterung einer Sammel- und Transportgenehmigung für Abfälle gemäß Artikel 30 des Abfallgesetzes vom 21. März 2012 Dem Umweltamt
MehrElektronische Prüfungsanmeldungen für Bachelor-Studierende der Informatik
Elektronische Prüfungsanmeldungen für Bachelor-Studierende der Informatik Dr. Stefan Lüttringhaus-Kappel 12. April 2010 Zusammenfassung Bachelor-Studierende der Bonner Informatik müssen sich elektronisch
MehrAM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012
AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
MehrBaden-Württemberg-Stipendium für besonders qualifizierte Berufstätige. Merkblatt
Landesstiftung Baden-Württemberg Baden-Württemberg-Stipendium für besonders qualifizierte Berufstätige Merkblatt 1. Das von der Landesstiftung beschlossene Baden-Württemberg- Stipendium für besonders qualifizierte
MehrA U S B I L D U N G S V E R T R A G
Zwischen (Einrichtung, Institution, Unternehmen) (Anschrift, Telefon-Nr.) - nachfolgend Ausbildungsstelle genannt - und Herrn/Frau (Vorname, Name) geb. am in wohnhaft in (PLZ) (Ort) (Anschrift) Student(in)
MehrANLEITUNG ZUR ERSTANMELDUNG ONLINE AN DER UNIVERSITÄT WIEN (FÜR ERASMUS-STUDIERENDE)
ANLEITUNG ZUR ERSTANMELDUNG ONLINE AN DER UNIVERSITÄT WIEN (FÜR ERASMUS-STUDIERENDE) Link zur Erstanmeldung Online: http://erstanmeldung.univie.ac.at/ Bitte beachten Sie: Sollte es bei der Eingabe bestimmter
MehrProzessbericht Themen wissenschaftlicher Arbeiten anbieten, zuweisen und annehmen
Prozessbericht Themen wissenschaftlicher Arbeiten anbieten, zuweisen und annehmen Inhaltsverzeichnis 1. Themen wissenschaftlicher Arbeiten anbieten, zuweisen und annehmen 3 Seite 2 von 8 1. Themen wissenschaftlicher
MehrUnterlagen für die Abgabe der Masterarbeit
Unterlagen für die Abgabe der Masterarbeit für diejenigen Studierenden, die ihr M.A.-Studium ab dem 01.10.2013 aufgenommen haben (fachspezifische Bestimmungen der M.A.-Prüfungsordnung vom 30.09.2013 oder
MehrBACHELOR of Science in Psychologie Studienplan (150 ECTS)
BACHELOR of Science in Psychologie Studienplan (150 ECTS) Grundlegende Bedingungen: Erstes Studienjahr Die fünf Propädeutikumsfächer: Methodenlehre, Statistik I (A + B), Allgemeine Psychologie, Sozialpsychologie,
MehrAnleitung für die Hausverwaltung
www.gruppenhaus.ch Version vom 15. September 2006 Autor Kontakt Gruppenhaus.ch GmbH support@gruppenhaus.ch Inhalt 1 Allgemeines... 2 1.1 Login... 2 1.2 Wenn Sie nicht mehr weiter wissen... 2 2 Belegungsplan...
MehrVerlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:
Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend
MehrUnternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.
Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86
MehrPrüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.
rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden
Mehr1. Kann ein Praktikum innerhalb Europas gefördert werden?
university of art and design FAQs PROMOS 1. Kann ein Praktikum innerhalb Europas gefördert werden? Nein, es können nur Praktika ab einer Dauer von sechs Wochen im außereuropäischen Ausland (Länder, die
MehrLesefassung vom 15. Juli 2013
Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im (I) vom 15. Juli 2013 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes
MehrCheckliste für outgoing-students Studiensemester an einer Partnerhochschule
Checkliste für outgoing-students Studiensemester an einer Partnerhochschule Diese Checkliste gibt Ihnen eine Übersicht über die Vorbereitungsschritte für ein Studiensemester an einer Partnerhochschule.
MehrInfo-Veranstaltung zur Erstellung von Zertifikaten
Info-Veranstaltung zur Erstellung von Zertifikaten Prof. Dr. Till Tantau Studiengangsleiter MINT Universität zu Lübeck 29. Juni 2011 Gliederung Zertifikate Wer, Wann, Was Ablauf der Zertifikaterstellung
MehrBewerbungsbogen für Praktika in Barcelona
I. Persönliche Daten Frau Herr Vorname: Nachname: Aktuelle Postanschrift: Aktuelle Email-Adresse: Ggf. Ansprechpartner bei Abwesenheit: Telefon: ggf. Mobil: optimale telefonische Erreichbarkeit: Geburtsdatum:
MehrRhetorikkurse und Workshops für Wiwis im SoSe 2013
Rhetorikkurse und Workshops für Wiwis im SoSe 2013 6 Rhetorikkurse: Grundlagen der Präsentationstechnik 1 Rhetorikkurs: Grundlagen der Präsentationstechnik - englisch 2 Workshops: Zeitmanagement und Stressbewältigung
MehrHäufig gestellte Fragen zum Aufnahmeverfahren:
Häufig gestellte Fragen zum Aufnahmeverfahren: 1 Welche Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?... 1 2 Ich habe keine Matura, kann ich bei Ihnen die Studienberechtigungsprüfung machen?... 1 3 Reicht
MehrZulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik
Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.
MehrErfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten
Erfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten Name Ihrer Hochschule: Technische Universität München Studiengang und -fach: Technologie- und Managementorientierte Betriebswirtschaftslehre In welchem Fachsemester
MehrLIFELONG LEARNING PROGRAMME (LLP) ERASMUS
LIFELONG LEARNING PROGRAMME (LLP) ERASMUS AUSSCHREIBUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN FÜR DIE STUDENTENMOBILITÄT AKADEMISCHES JAHR 2013/2014 FAKULTÄT FÜR NATURWISSENSCHAFTEN UND TECHNIK Genehmigt mit Beschuss des
MehrErasmus-Infoveranstaltung 22.04.2015
Erasmus-Infoveranstaltung 22.04.2015 Wie geht es weiter? - Meldung durch Göttingen an der Gastuniversität für Wintersemester geschehen - Für das Sommersemester erst im Juni/Juli - Anschreiben der Gastuni
MehrINTERNATIONALES AKADEMISCHES ABKOMMEN
INTERNATIONALES AKADEMISCHES ABKOMMEN Abkommen zwischen der (vollständigen Namen der Schule von USP, in Portugiesisch geschrieben) DA UNIVERSIDADE DE SÃO PAULO (BRASILIEN) und die...( vollständiger Name
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrElternbroschüre. Kinderbetreuung. Für Kinder studierender Eltern und Kinder von Beschäftigten der Hochschule Magdeburg - Stendal Standort Magdeburg
Elternbroschüre T H E M E N D I E S E R BRO S C H Ü R E : Kontakt Elterninformation Steckbrief Einverständniserklärung Die Schadenshaftung bei Projektarbeit Kinderbetreuung Für Kinder studierender Eltern
MehrInformationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung
Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Anmeldung zur Prüfung Die Termine sind dem Vorlesungsverzeichnis und dem Aushang beim Prüfungsamt zu entnehmen. Terminänderungen werden per Aushang
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrSICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern
SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer
MehrAntrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende
Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende Ein Antrag auf ein Leistungsstipendium kann gestellt werden, wenn nachstehende Kriterien erfüllt sind: WICHTIG: Wenn Sie die Voraussetzungen
MehrInstitut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen. der Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen Das Studium der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Studiengänge, Studienanforderungen und Studienverlaufspläne Studiengänge
MehrVom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird.
Vom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird. Geltungsdauer: Punktesammlung: vom 01.04.2015 bis 31.03.2017 Gutscheine anfordern: von 01.04.2015
Mehr