Auswahlhilfe für Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Auswahlhilfe für Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen"

Transkript

1 Auswahlhilfe für Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Handlungshilfe zur Ermittlung von Pflichtuntersuchungen und Angebotsuntersuchungen in der Arbeitsmedizinischen Vorsorge für Beschäftigte der Ruhr-Universität Bochum Wer muss in meinem Bereich untersucht werden? Diese Frage stellt den Nutzer häufig vor Probleme. Die folgende Tabelle soll Hinweise geben, welche Beschäftigten zu einer Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung anzumelden sind. Sie ersetzt nicht die erforderliche Gefährdungsermittlung. Die genauen Kriterien sind in den entsprechenden Rechtsvorschriften genannt. Welche Untersuchungen sind erforderlich? Um dies herauszufinden dienen die unteren Tabellen. Sie sind unterteilt nach den Kategorien I Chemikalien, II Stäube, III physikalische Gefährdungen, IV biologische Gefährdungen, V Diverses. In der ersten Spalte finden Sie die Gefährdungen, die eine Untersuchung nach sich ziehen könnten. Die zweite Spalte nennt die rechtliche Grundlage und die dritte sagt Ihnen, welche Untersuchung bei den für Sie zutreffenden Gefährdungen der Spalte 1 anzumelden sind. Angebot oder Pflicht? Die meisten Verordnungen unterscheiden Angebots und Pflichtuntersuchungen. Bei Angebotsuntersuchungen muss der Verantwortliche den Mitarbeiter auf die Untersuchungsmöglichkeit hinweisen, dieser entscheidet dann, ob er untersucht werden möchte. Pflichtuntersuchungen muss der Mitarbeiter durchführen lassen, da er sonst mit diesen Gefährdungen nicht mehr beschäftigt werden darf. Vereinzelt gibt es auch Sonderregelungen. Sie finden Erläuterungen hierzu in der vierten Spalte und im Anhang. Auswahlhilfe_Arbeitsmedizin RUB_ AMDTUV Seite 1 von

2 Wie gehe ich vor? Im ersten Schritt ist zu ermitteln, welcher Mitarbeiter welcher Belastung ausgesetzt ist, hierzu dient die Gefährdungsanalyse. Aus der Tabelle entnimmt man dann den zutreffenden Untersuchungsgrundsatz und die Untersuchungsart Pflicht oder nur Angebot? Der Anhang Auswahlkriterien gibt Ihnen Hinweise, bei welchen Tätigkeiten im Allgemeinen Untersuchungen zu erfolgen haben und b ei welchen nicht. Mit dem beiliegenden Meldezettel erfolgt sodann die Meldung an die Personalabteilung, die alles weitere veranlasst. Noch Fragen? Der Hauptsicherheitsingenieur und die Betriebsärzte stehen Ihnen für weiterführende Fragen gern zur Verfügung! I - Chemikalien Verwendung verschiedenster Chemikalien (Chemikalienmix): Vor allem im Laborbereich finden häufig Tätigkeiten mit vielen verschiedenen Gefahrstoffen in geringen Mengen statt, bei denen die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) bei weitem nicht erreicht werden. Für diese Beschäftigten sowie für Beschäftigte, die nach der oben stehenden Tabelle mehrere Angebotsuntersuchungen wahrnehmen wollen, bieten die RUB und das Arbeitsmedizinische Vorsorgezentrum eine Allgemeine Gefahrstoffuntersuchung G 100 an. Bei Arbeiten mit größeren Mengen einzelner Stoffe und Gefahr der Grenzwertüberschreitung sollte in jedem Fall Rücksprache mit dem Hauptsicherheitsingenieur oder den Betriebsärzten gehalten werden. Acrylnitril G 40 Alkylquecksilber G 9 Aromat. Nitro-/Amino-Vbb ArbMedVV G 33 Angebotsuntersuchungen, nur bei Arsen G 16 Überschreitung der Grenzwerte Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsuntersuchungen sowie wieter Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge Benzol G 8 (AGW) Pflichtuntersuchungen Beryllium G 40 Blei / anorgan. Blei-Vbb. G 2 Auswahlhilfe_Arbeitsmedizin RUB_ AMDTUV Seite 2 von

3 (zu: I Chemikalien) Cadmium / Cadmium-Vbb. G 32 Chrom-VI-Vbb. G 15 Dimethylformamid G 19 Fluor / anorgan. Fluor-Vbb. G 34 Glycerintrinitrat G 5 Glykoldinitrat G 5 Kohlenstoffdisulfid G 6 Kohlenmonoxid G 7 Methanol G 10 Nickel / Nickel-Vbb. ArbMedVV G 38 Angebotsuntersuchungen, nur bei Polycycl. arom. Kohlenw.stof. G 40, ggf. G 4 Überschreitung der Grenzwerte Weißer Phosphor G 12 (AGW) Pflichtuntersuchungen*) Platinverbindungen G 100, G 23 Quecksilber/anorg. Hg-Vbb. G 9 *) Pflichtuntersuchung auch bei Gesundheits- Schwefelwasserstoff G 11 gefahr durch Hautkontakt Styrol G 45 Tetrachlorethen G 17 Toluol G 29 Trichlorethen G 14 Vinylchlorid G 36 Xylol G 29 Isocyanate G 27 Pflichtuntersuchung bei GW-Überschreitung * 5 Epoxidharze (unausgehärtet) G 23 / G 24 Pflichtuntersuchung (Kontakt Haut/Atemwege) Auswahlhilfe_Arbeitsmedizin RUB_ AMDTUV Seite 3 von

4 (zu: I Chemikalien) 2-Butanon G 24 Dichlormethan G 14 Ethanol G 100 *6 n-heptan ArbMedVV G 24 *6 Angebotsuntersuchungen n-hexan G 24 *6 2-Methoxyethanol G 100 1,1,1-Trichlorethan G 14 Krebserzeugende/Erbgutverändernde G 40 Stoffe Kat. 1 od. 2 Monochlormethan BG? G 14? Tetrachlormethan BG? G 14? Tetra-/pentachlorethan BG? G 14? Schädlingsbekämpfung ArbMedVV G 26.2+Zusatz Angebotsuntersuchung Begasungen G 26.2+Zusatz Angebotsuntersuchung II Stäube Quarzhaltiger Staub ArbMedVV G 1.1 Angebot / Pflicht bei GW-Überschreitung Asbestfaserhaltiger Staub G 1.2 Angebot / Pflicht bei GW-Überschreitung Keramikfaserhaltiger Staub G 1.3 Angebotsuntersuchung (Aluminiumsilikatwolle) Allgemeine Staubbelastung Gefahrstoffverordnung Anhang V Nr.1 G 1.4 Angebot / Pflicht bei GW-Überschreitung Auswahlhilfe_Arbeitsmedizin RUB_ AMDTUV Seite 4 von

5 (zu: 2 Stäube) Labortierstäube ArbMedVV G 1.4 / G 23 * 1 Pflichtuntersuchung in der Tierhaltung Buchen- und G 44 Angebot / Pflicht bei GW-Überschreitung Eichenholzstaub Latexhaltiger Staub G 23 Pflicht bei Protein >30mg/g Handschuhmaterial III Physikalische Einflüsse Lärm ArbMedVV G 20 Angebot 80 db(a) / Pflicht 85 db(a) *² Kältearbeiten G 21 Pflicht bei Überschreiten der Auslöseschwelle Hitzearbeiten G 30 Pflicht bei Überschreiten der Auslöseschwelle Überdruck G 31 Pflicht für Taucher- und Druckluftarbeiten Feuchtarbeit G 24 bei 4h/d Pflicht, bei 2h/d Angebot *³ Röntgen Röntgenverordnung / interne Regelung RUB RöV Kategorie B: einmalig vor Tätigkeitsaufnahme * 4 Radioaktivität Strahlenschutzverordnung / interne Regelung StschV Kategorie B: einmalig vor Tätigkeitsaufnahme * 4 Schweißrauche (phys.- chem.) IV Biologische Gefährdungen ArbMedVV G 39 Pflicht bei Schweißrauchen > 3 mg/m³, sonst Angebotsuntersuchung Tätigkeiten mit Infektionsgefahr G 42 i. A. Pflichtuntersuchung Gentechnologie / Biotechnologie ArbMedVV G 42 Pflichtuntersuchung bei bestimmten humanpathogenen Erregern Auswahlhilfe_Arbeitsmedizin RUB_ AMDTUV Seite 5 von

6 V - Gefährdungen anderer Art Fahr-/Steuer- und Überwachungstätigkeiten Keine Vorsorgeuntersuchung sondern Eignungsuntersuchung G 25 freiwillig, gegebenenfalls Pflicht bei betriebsinterner Regelung (Kranführer) Atemschutzgeräte G 26 Pflichtuntersuchung Auslandstätigkeit (Tropen) ArbMedVV G 35 Pflichtberatung, ggf. -untersuchung Bildschirmtätigkeit G 37 Angebotsuntersuchung Absturzgefahr Keine Vorsorgeuntersuchung sondern Eignungsuntersuchung G 41 freiwillilig, gegbenenfalls Pflicht bei betriebsinterner Regelung (Aufzugarbeiten) Vibrationen ArbMedVV G 46 Angebot bei Überschreiten der Auslöseschwelle, Pflicht bei Überschreiten der Grenzwerte Mechanische Belastungen des Körpers G 46 Angebotsuntersuchung Fußnoten * 1 G 1.4 bei Überschreitung des allgemeinen Staubgrenzwertes von 3mg/m³ (Schicht, 8 h), sonst G 23 * 2 Beurteilungspegel in db(a), gemittelt über 8 Stunden * 3 das Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen gilt als Feuchtarbeit! * 4 Kategorie A liegt zurzeit an der RUB nicht vor, in besonderen Fällen können Nachuntersuchungen erforderlich sein * 5 Grenzwertüberschreitung besteht bei einer Luftkonzentration über 0,05 mg/m² oder bei regelmäßigem, nicht vermeidbarem Hautkontakt * 6 je nach Art der Exposition: Haut G 24, Atemwege ggf. angepasste G 100 Auswahlhilfe_Arbeitsmedizin RUB_ AMDTUV Seite 6 von

7 Anhang I Begriffsdefinitionen Exposition: Untersuchungen sollen dann angeboten werden, wenn der Mitarbeiter gegenüber dem bestimmten Stoff exponiert ist. Der Begriff wird jedoch bis heute in der Verordnung nicht definiert. Als Grenze könnte hier die normale Alltagsbelastung (z. B. Schwermetallbelastung durch Lebensmittel, Staubbelastung der Umwelt) gelten. Ein Risiko zu erkranken lässt sich dadurch nicht automatisch herleiten, eine auf ein konkretes Gesundheitsrisiko abzielende Untersuchung ist daher in vielen Fällen kaum möglich. AGW: Der Arbeitsplatzgrenzwert gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Er bezieht sich im Allgemeinen auf eine tägliche, achtstündige Exposition. MAK-Wert: Maximale Arbeitsplatzkonzentration, der Begriff findet sich nicht mehr in der Verordnung. Da jedoch für viele Stoffe noch keine AGW definiert sind, dienen die alten MAK-Werte noch als Richtschnur. TRK-Wert: Technische Richtkonzentration für krebserzeugende Arbeitsstoffe, der Begriff findet sich nicht mehr in der Verordnung. Da jedoch für viele Stoffe noch keine AGW definiert sind, dienen die alten TRK-Werte noch als Richtschnur Tätigkeitsvoraussetzung: Pflichtuntersuchungen gelten in den Fällen, in denen Sie erforderlich werden, als Tätigkeitsvoraussetzungen, das heißt, dass ohne eine gültige Untersuchungsbescheinigung der Beschäftigte nicht mit einer solchen Tätigkeit betraut werden darf. Anhang II Auswahlkriterien der einzelnen G-Untersuchungen G 1.1 G 1.2. Quarzhaltiger Staub (einschließlich Cristobalit und Tridymit) Pflichtuntersuchung bei Überschreitung des Luftgrenzwertes 0,15 mg/m³ Dies ist beim Bohren, Schleifen, Fräsen und vergleichbarem Bearbeiten von quarzhaltigen Materialien und Produkten im Trocken- und Nassverfahren der Fall. Der Luftgrenzwert gilt auch dann als eingehalten, wenn Tätigkeiten ausgeübt werden, bei denen zeitlich begrenzt und in geringem Umfang mit Quarzfeinstaub umgegangen wird. Unter zeitlich begrenzt und in geringem Umfang versteht man Tätigkeiten, die im Einzelnen nicht länger als 1 Stunde/Schicht und höchstens 40 Stunden/Jahr vorkommen Asbestfaserhaltiger Staub Nachgehende Untersuchungen für Mitarbeiter mit relevanter Asbestexposition in der Vergangenheit (Ofenbauer, Glasbläser, eventuell Haustechnik), ggf. telefonische Nachfrage bei HSI oder AMVZ Auswahlhilfe_Arbeitsmedizin RUB_ AMDTUV Seite 7 von

8 G 1.3. G 1.4 G 2 G 4 G 5 G 6 G 7 G 8 G 9 G 10 G 11 G 12 Keramikfaserhaltiger Staub Pflichtuntersuchung bei Überschreitung des Luftgrenzwertes (Grenzwert: Fasern/m³). Dies ist anzunehmen beim Weiterverarbeiten der Fasern, zb Aufbringen und Entfernen von Isolierungen, Ofenbau, Recycling, Hochtemperatur-Filtration, Verfüllen von Dehnfugen im FF-Mauerwerk, Herstellung von Spritzisolierung sowie Verwendung von Isolierdecken in der Schweißtechnik. Allgemeine Staubbelastung Blei oder seine Verbindungen Angebotsuntersuchung beim Umgang mit Blei (ehemaliger MAK- Wert von 0,1 mg/m³ ), bei Überschreitung des Grenzwertes Pflichtuntersuchung. In d. R. wird der GW bei den Arbeiten an der Ruhruniversität nicht erreicht. Hautkrebs verursachende Stoffe Angebotsuntersuchung bei Exposition gegen polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, organische Pyrolyseprodukte. Bei Überschreitung des Grenzwertes Pflichtuntersuchung. In d. R. wird der GW bei den Arbeiten an der Ruhruniversität nicht erreicht Ethylenglykoldinitrat oder Glycerintrinitrat Angebotsuntersuchung, Pflichtuntersuchung nur bei Überschreitung der ehemaligen MAK-Werte (0,32 mg/m³ bzw. 0,47 mg/m³), Laborarbeiten bleiben unterhalb dieser Grenze. Kohlendisulfid (Schwefelkohlenstoff) Angebotsuntersuchung, ehemaliger MAK-Wert von 16 mg/m³ wird bei Laborarbeiten i. d. R. nicht erreicht. Kohlenmonoxid Angebotsuntersuchung, ehemaliger MAK-Wert von 35 mg/m³ wird bei Arbeiten an der RUB i.d.r. nicht erreicht. Benzol Angebotsuntersuchung, da Laborarbeiten, Lagerung, Transport oder ähnliche Tätigkeiten unter Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen unterhalb des früheren TRK Wertes (3,2 mg/m³) bleiben sollten, sonst Pflichtuntersuchung. Quecksilber oder seine Verbindungen Angebotsuntersuchung. Pflichtuntersuchung bei Überschreitung des ehemaligen MAK-Wertes von (0,1 mg/m³), Laborarbeiten, Lager- und Transporttätigkeiten liegen i. d. R. unterhalb dieses Grenzwertes. Methanol Angebotsuntersuchung, ehemaliger MAK-Wert (200ml/m³) wird bei Labor- und anderen Tätigkeiten an der RUB nicht erreicht. Schwefelwasserstoff Angebotsuntersuchung bei Laborarbeiten, Lager und Transporttätigkeiten. Ehemaliger MAK-Wert (10 ml/m³) sollte i.d.r. nicht überschritten werden. (weißer) Phosphor (Tetraphosphor) Pflichtuntersuchung bei Überschreitung des ehemaligen MAK-Wertes von 0,1 E mg/m³ (verarbeitende Industrie), Angebotsuntersuchung für Labor-, Lager-und Transportarbeiten Auswahlhilfe_Arbeitsmedizin RUB_ AMDTUV Seite 8 von

9 G 13 G 14 G 15 G 16 G 17 G 18 G 19 NEU! G 20 G 21 G 23 G 24 G 25 Entfallen! Ersatz durch G 14 Trichlorethen (Trichlorethylen) und andere Chlorkohlenwasserstoffe Angebotsuntersuchung bei Exposition gegen diese Stoffe oder Gemische, die diese Stoffe in relevanter Menge enthalten. Pflichtuntersuchung bei Überschreitung des AGW), Laborarbeiten sowie das Herstellen und Verarbeiten in geschlossenen Systemen bleiben i.d.r. unterhalb dieses Wertes. Chrom-VI-Verbindungen Angebotsuntersuchung, Pflichtuntersuchung nur bei Überschreitung des alten TRK-Wertes von 0,1 mg/m³, Arsen oder seine Verbindungen (mit Ausnahme des Arsenwasserstoffs) Angebotsuntersuchung für Labor-, Lager und Transportarbeiten bei Überschreitung des TRK-Wert von 0,1 mg/m³ Pflicht. Entfallen! Ersatz durch G 14 Entfallen! Ersatz durch G 14 Dimethylformamid Angebotsuntersuchung bei Arbeiten mit Dimethylformamid, bei direktem Hautkontakt oder Überschreiten des AGW Pflichtuntersuchung. Lärm Pflichtuntersuchung für Beschäftigte in Lärmbereichen, wo der ortsbezogene Beurteilungspegel (=Tageslärmexpositionspegel) 85 db(a) oder der Höchstwert des nicht bewerteten Schalldruckpegels 137 db erreicht oder überschreitet (dann auch bei Beendigung der Tätigkeit), Angebotsuntersuchung wenn Beurteilungspegel 80 db(a)überschreitet.. Kältearbeiten Pflichtuntersuchung, beim Überschreiten der Auslöseschwelle für Kältearbeiten (kälter als -25 C, länger als 15 min. bei Tragen von Kälteschutzkleidung) Obstruktive Atemwegserkrankungen Angebots-/Pflichtuntersuchung gemäß obiger Tabelle, hier v. a. bei intensivem Kontakt zu Kleintieren in Tierhaltungsanlagen, Epoxiden Hauterkrankungen Untersuchung bei Feuchtarbeit (>2 h / d Angebot, > 4 h / d Pflicht), hierzu gehört auch das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe, regelm. Kontakt zu Kühlschmiermitteln oder anderen hautgefährdenden Substanzen (Isocyanate, Epoxide) Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten Angebotsuntersuchung, z.b. Fahrer, Leitwartenpersonal, Kranführer (ggf. Pflicht nach Uni-interner Regel) Auswahlhilfe_Arbeitsmedizin RUB_ AMDTUV Seite 9 von

10 G 26 G 27 G 28 G 29 G 30 G 31 G 32 G 33 G 34 G 35 G 36 G 37 Atemschutzgeräte Pflichtuntersuchung für Träger von Atemschutzgeräten über 3 kg mit Atemwiderstand, Einteilung in Stufe 1-3 nach Geräteklasse (Angabe durch Hersteller), Stufe 1 nur bei Tragedauer > 30 min / d Isocyanate Angebotsuntersuchung bei Lager- und Transportarbeiten sowie Labortätigkeiten, Pflichtuntersuchung bei Luftkonzentrationen über 0,01 mg/m³ und direktem Hautkontakt. Entfallen! Ersatz durch G 14 Toluol, Xylole Angebotsuntersuchung beim Umgang mit Toluol / Xylol, Pflichtuntersuchung bei Überschreitung des ehemaligen MAK-Wertes von 50 bzw. 100 ml/m³; dieser sollte bei Tätigkeiten an der RUB jedoch nicht erreicht werden. Hitzearbeiten bei Überschreiten der GW der Normaleffektivtemperatur (Stahlwerker u. ä.), an der RUB keine entspr. Arbeitsplätze, ggf. Rücksprache erforderlich Überdruck Pflichtuntersuchung für Taucher- und Druckluftarbeiten (Überdruck von mehr als 0,1 bar) Cadmium oder seine Verbindungen Pflichtuntersuchung bei Überschreitung des TRK-Wertes von 0,015 mg/m³, Labor-, Lager- und Transportarbeiten bleiben i.d.r. darunter, daher Angebotsuntersuchung Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen Angebotsuntersuchung bei Laborarbeiten, Pflicht bei häufiger Verarbeitung von Farben und Chemikalien; die noch freie aromatische Nitroverbindungen enthalten. Fluor oder seine anorganischen Verbindungen Angebotsuntersuchung, ehemaliger MAK-Wert von 0,1 ml/m³ sollte bei den hier ausgeführten Tätigkeiten nicht überschritten werden. Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen Beratung immer bei Reisen in Gebiete insbesondere zw. 30 nördl. und südl. Breite, ggf. auch Polarregionen, Untersuchung bei besonderen Bedingungen und Aufenthalt von über 3 Monaten im Jahr. Vinylchlorid Angebotsuntersuchungen bei Labor-. Lager- und Transportarbeiten; ehem. TRK-Wert wird hier i.d.r. nicht überschritten (5 mg/m³) Bildschirmarbeitsplätze Angebotsuntersuchung, wenn der Versicherte regelmäßig, in nicht unerheblichem Umfang, ein Bildschirmgerät für seine tägliche Auswahlhilfe_Arbeitsmedizin RUB_ AMDTUV Seite 10 von

11 G 38 G 39 G 40 G 41 G 42 G 43 G 44 G 45 G 46 Arbeit benutzt. Nickel oder seine Verbindungen Angebotsuntersuchung, bei Überschreiten der Schwelle von 0,5 mg/m³ Pflicht, z.b. Schutzgasschweißen mit hochlegierten Werkstoffen bei schlechter Belüftung Schweißrauche Schweißarbeiten in mehr als geringfügigem Umfang, vor allem bei schlechter Belüftung, Pflicht bei GW-Überschreitung (3 mg/m 3 ) Krebserzeugende Gefahrstoffe Angebotsuntersuchung bei Exposition gegen Stoffe der Kennung K1 und K2, d. h. wenn eine relevante Aufnahme der Stoffe möglich ist (z. B. Pulverform, kein Abzug o.ä., Hautkontakt etc.) Arbeiten mit Absturzgefahr Pflichtuntersuchung für alle, die nicht durch technische Maßnahmen wie Geländer, Seitenschutz oder Wände bzw. Sicherheitsgeschirre ständig ausreichend gegen Absturz gesichert sind. Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung Pflichtuntersuchung gemäß Biostoffverordnung bei Tätigkeiten mit Erregern, die eine Erkrankung auslösen können (Risikogruppe 4 und im Anhang der BiostoffVO genannte) und Tätigkeiten mit menschlichem Blut, Organbestandteilen, Kot, ggf. auch Urin. Auch nach Verletzungen mit der Möglichkeit des Eindringens von Infektionserregern Die Untersuchung ist entfallen, Bei Tätigkeiten mit Mikroorganismen, die unter die Vorsorge nach Biostoffverordnung fallen (Auswahl wie oben), wird gemäß G 42 untersucht. Buchen- und Eichenholzstaub Bei Verarbeitung von Buchen- und Eichenholz in erheblichem Umfang (> 10%) und überschreiten von 2 mg/m³ Pflicht, sonst Angebotsuntersuchung Styrol Grenzwertüberschreitungen (86 mg/m³) v. a. bei Herstellung polymerer Produkte oder Umgang mit styrolhaltigen Reaktionsharzen, bei Labor- oder Reparaturtätigkeiten Angebotsuntersuchung Belastungen des Muskel- und Skelettsystems a) Angebotsuntersuchungen bei gesundheitsrelevanten Belastungen des Muskel- und Skelettsystems, zb manuelle Lastenhandhabung, Arbeit in Zwangshaltung, Arbeit mit hoher Kraftanstrengung (nicht bei Büroarbeitsplätzen!) b) Vibrationen: Angebot bei Überschreitung der Auslösewerte für Hand-Arm-Vibrationen (A(8)= 2,5 m/s 2) oder Ganzkörpervibrationen (A(8)= 0,5 m/s 2), Pflichtuntersuchung bei Überschreiten der Expositionsgrenzwerte (Hand-Arm: A(8)= 5 m/s 2, Körper: A(8)= 1,15 m/s 2 (x,y-achsen), A(8)= 0,8 m/s 2 (z-achse) Auswahlhilfe_Arbeitsmedizin RUB_ AMDTUV Seite 11 von

Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen 4. vollständig neubearbeitete Auflage Gentner Verlag Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ArbmedVV und berufsgenossenschafliche Grundsätze I. Quartal 2011 G -Untersuchungen G 1.1 - Mineralischer Staub, Teil 1: Quarzhaltiger Staub G 1.2 - Mineralischer

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge Dipl.-Biol. Bettina Huck TK Lexikon Gesundheit im Betrieb 9. Januar 2015 Arbeitsmedizinische Vorsorge HI663648 Zusammenfassung LI3571919 Begriff Der Umgang mit Gefahrstoffen

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge im Bereich Druck und Papierverarbeitung

Arbeitsmedizinische Vorsorge im Bereich Druck und Papierverarbeitung BG - INFOBLATT Stand 11/2013 Best.-Nr.470 Arbeitsmedizinische Vorsorge im Bereich Druck und Papierverarbeitung Arbeitsbedingt sind die Beschäftigten bestimmten Belastungen und Beanspruchungen ausgesetzt.

Mehr

Koordinatorentreffen 15.04.09

Koordinatorentreffen 15.04.09 B A D GmbH Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) Stand 24.12.2008 Koordinatorentreffen 15.04.09 ArbMedVV: Rechtlicher Rahmen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) seit dem

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:

Mehr

Tagung für Sicherheitsfachkräfte. Arbeitsmedizinische Vorsorge. Dr. Eckehard Droll Fachbereich Arbeitsmedizin 21. Mai 2014

Tagung für Sicherheitsfachkräfte. Arbeitsmedizinische Vorsorge. Dr. Eckehard Droll Fachbereich Arbeitsmedizin 21. Mai 2014 Tagung für Sicherheitsfachkräfte Arbeitsmedizinische Vorsorge Dr. Eckehard Droll Fachbereich Arbeitsmedizin 21. Mai 2014 Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge im Regelwerk Nachgehende

Mehr

Arbeitsschutz gemäß ArbMedVV versus Eignungsuntersuchungen

Arbeitsschutz gemäß ArbMedVV versus Eignungsuntersuchungen Arbeitsschutz gemäß ArbMedVV versus Eignungsuntersuchungen Dr. med. Claus Hölzel BGN-Geschäftsbereich Prävention Abteilung Gesundheitsschutz Mannheim Vor der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (bis

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge Welche Ziele sollten Sie erreichen? Arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen und Berufs krankheiten der Beschäftigten werden frühzeitig erkannt und verhütet. Beschäftigte, die

Mehr

Arbeitsschutz im Werkvertrag

Arbeitsschutz im Werkvertrag Arbeitsschutz im Werkvertrag (Tool 6.2) Mögliche Inhalte eines Werkvertrages Ergänzende Hinweise zur Erstellung des Werkvertrages Handlungskompetenz von Betriebsräten beim Auslagern von betrieblichen Aufgaben

Mehr

Medizinischer Eignungstest G26. Juni 2015

Medizinischer Eignungstest G26. Juni 2015 G26 Juni 2015 Was ist die Untersuchung nach G26? Da Atemschutzgeräte ihre Träger über die normalen Anstrengungen hinaus belasten, muss vor dem Einsatz filtrierender Atemschutzgeräte eine medizinische Eignungsuntersuchung

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Informationen zur GHS Verordnung

Informationen zur GHS Verordnung Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

SMS/ MMS Multimedia Center

SMS/ MMS Multimedia Center SMS/ MMS Multimedia Center der BEYOND THE NET GmbH BEYOND THE NET GmbH Seite 1 Unser Multimedia Center ist eine WEB basierende Anwendung, die es ermöglicht von einer Zentrale aus, viele Mitarbeiter zu

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Anforderungen der GefStoffV an die spezielle ische Vorsorge bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen Dr. med. Richard Rumler AMD der BG BAU Vor einem geänderten gesetzlichen Hintergrund (GefStoffV) muss

Mehr

Hautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt?

Hautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt? Hautkrebsscreening Datenbasis: 1.004 gesetzlich Krankenversicherte ab 1 Jahren Erhebungszeitraum:. bis 4. April 01 statistische Fehlertoleranz: +/- Prozentpunkte Auftraggeber: DDG Hautkrebs ist ein Thema,

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Gefahrstoffverordnung

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Gefahrstoffverordnung Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Gefahrstoffverordnung Dr. med. Wiete Hirschmann Landesgewerbeärztin Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Arbeitsmedizinische Vorsorge Neues Denken? Vereinfachung

Mehr

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. ... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft

Mehr

LEGIONELLEN in Trinkwasser-Installationen

LEGIONELLEN in Trinkwasser-Installationen Wärmetechnik... weil Energie wertvoll ist! LEGIONELLEN in Trinkwasser-Installationen Verbraucherinformation Was sind Legionellen? Legionellen sind eine Gattung stäbchenförmiger Bakterien aus der Familie

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

Stand: 28.11.2012. Adressnummern ändern Modulbeschreibung

Stand: 28.11.2012. Adressnummern ändern Modulbeschreibung Seite 1 Inhalt Allgemein...3 Installation...3 manuelle Eingabe von alten und neuen Adressnummern...4 Vorbereiten von Adressnummern-Änderungen in Tabellen...5 Seite 2 Allgemein Das INKS-Modul ermöglicht

Mehr

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

Zwischenablage (Bilder, Texte,...) Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen

Mehr

Checkliste für Unternehmer, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Checkliste für Unternehmer, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Orientierende Gefährdungsbeurteilung bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems (Checkliste verändert nach BGI/GUV-I 504-46 Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen

Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen Bereich: ALLGEMEIN - Info für Anwender Nr. 6056 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein 2. FIBU/ANLAG/ZAHLUNG/BILANZ/LOHN/BELEGTRANSFER 3. DMS 4. STEUERN 5. FRISTEN

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach (neuer) Gefahrstoffverordnung Untersuchungsanlässe und Untersuchungsumfang

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach (neuer) Gefahrstoffverordnung Untersuchungsanlässe und Untersuchungsumfang 1 2 Arbeitsmedizinische Vorsorge nach (neuer) Gefahrstoffverordnung 3 Untersuchungsanlässe und Untersuchungsumfang Dipl.-Chem. Michael Rocker Berufsgenossenschaft Metall Süd, Mainz Hauptabteilung Prävention

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6

1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 Inhalt 1. Einführung 2 2. Erstellung einer Teillieferung 2 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 4. Erstellung einer Sammellieferung/ Mehrere Aufträge zu einem Lieferschein zusammenfassen 11 5. Besonderheiten

Mehr

AUSSCHLUSSLISTE FÜR DRUCKFARBEN UND ZUGEHÖRIGE PRODUKTE

AUSSCHLUSSLISTE FÜR DRUCKFARBEN UND ZUGEHÖRIGE PRODUKTE Ausschlussliste für Druckfarben und zugehörige Produkte AUSSCHLUSSLISTE FÜR DRUCKFARBEN UND ZUGEHÖRIGE PRODUKTE 8. überarbeitete Ausgabe (ersetzt die Ausgabe von April 2011) Ausschlussliste für Druckfarben

Mehr

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande.

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande. Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? unterstützt von Ein Meinungsbild - Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande Haben Sie Kontakt zu Geschwistern schwer chronisch

Mehr

Südbaden-Cup. Ausstieg Champions

Südbaden-Cup. Ausstieg Champions Südbaden-Cup Ausstieg Champions Beschreibung Der Ausstieg aus dem Turnier dient Spielern die eine weite Anreise haben sich aus dem Turnier zu verabschieden um noch am gleichen Tag heimzureisen und einen

Mehr

Leitfaden zur Moduleinschreibung

Leitfaden zur Moduleinschreibung Studienorganisation Leitfaden zur Moduleinschreibung im Wahlbereich der Geistes- und Sozialwissenschaften und in die fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationen Anmeldung im TOOL Die Adresse (URL)

Mehr

Serienbrieferstellung in Word mit Kunden-Datenimport aus Excel

Serienbrieferstellung in Word mit Kunden-Datenimport aus Excel Sehr vielen Mitarbeitern fällt es schwer, Serienbriefe an Kunden zu verschicken, wenn sie die Serienbrieffunktion von Word nicht beherrschen. Wenn die Kunden mit Excel verwaltet werden, genügen nur ein

Mehr

MaklerManager Ergänzung zum Handbuch 2.0

MaklerManager Ergänzung zum Handbuch 2.0 1. Verkauf Veröffentlichungsinformation freie Vermarktung... 2 1.1 Prüfung aller Eingaben auf Korrektheit... 2 2. Wohnungsfürsorge Automatisches Verschwenken... 3 3. Preis auf Anfrage in Rubriken Kauf/Haus,

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

Dr.rer.nat. Aleksandra Heitland

Dr.rer.nat. Aleksandra Heitland Name Vorname Geburtsdatum Strasse Postleitzahl und Wohnort Telefon Festnetz Telefon mobil Fax E-Mail Ich habe einen Termin für den um Uhr vereinbart Anmerkung: ist kein Platz zum Ausfüllen vorgesehen,

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz

1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz Sicherheitsdatenblatt deutsch_2013-05-14.doc 1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Beschreibung: Handelsnamen: Hersteller: Verwendung: Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz nt-trading GmbH

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

SCHRITT 1: Öffnen des Bildes und Auswahl der Option»Drucken«im Menü»Datei«...2. SCHRITT 2: Angeben des Papierformat im Dialog»Drucklayout«...

SCHRITT 1: Öffnen des Bildes und Auswahl der Option»Drucken«im Menü»Datei«...2. SCHRITT 2: Angeben des Papierformat im Dialog»Drucklayout«... Drucken - Druckformat Frage Wie passt man Bilder beim Drucken an bestimmte Papierformate an? Antwort Das Drucken von Bildern ist mit der Druckfunktion von Capture NX sehr einfach. Hier erklären wir, wie

Mehr

Studienplatzbeschaffung

Studienplatzbeschaffung Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!

Mehr

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Gefährlich hohe Blutzuckerwerte

Gefährlich hohe Blutzuckerwerte Gefährlich hohe Blutzuckerwerte In besonderen Situationen kann der Blutzuckerspiegel gefährlich ansteigen Wenn in Ausnahmefällen der Blutzuckerspiegel sehr hoch ansteigt, dann kann das für Sie gefährlich

Mehr

Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten

Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Schritt für Schritt zur fertig eingerichteten Hotelverwaltung mit dem Einrichtungsassistenten Bitte bereiten Sie sich, bevor Sie starten, mit der Checkliste

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

Whitepaper. Produkt: combit Relationship Manager 7. combit Relationship Manager email-rückläufer Script. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz

Whitepaper. Produkt: combit Relationship Manager 7. combit Relationship Manager email-rückläufer Script. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit Relationship Manager 7 combit Relationship Manager email-rückläufer Script Inhalt Einleitung 3 Notwendige Anpassungen 3 crm Solution

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

2. Im Admin Bereich drücken Sie bitte auf den roten Button Webseite bearbeiten, sodass Sie in den Bearbeitungsbereich Ihrer Homepage gelangen.

2. Im Admin Bereich drücken Sie bitte auf den roten Button Webseite bearbeiten, sodass Sie in den Bearbeitungsbereich Ihrer Homepage gelangen. Bildergalerie einfügen Wenn Sie eine Vielzahl an Bildern zu einem Thema auf Ihre Homepage stellen möchten, steht Ihnen bei Schmetterling Quadra das Modul Bildergalerie zur Verfügung. Ihre Kunden können

Mehr

Mikro Glasfaservlies

Mikro Glasfaservlies Mikro Glasfaservlies ABSCHNITT 0. ALLGEMEINE ANGABEN Diese Produkte sind Erzeugnisse gemäß Artikel 3.3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Sie enthalten keine Stoffe welche unter normalen oder vernünftigerweise

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Gefahr durch Batterien!

Gefahr durch Batterien! Batterien und Akkus sind praktisch. Mit ihnen kannst du ein elektrisches Gerät auch ohne Strom aus der Steckdose benutzen. Wie gefährlich sie sein können, vergessen die meisten Leute dabei leider sehr

Mehr

Installationsanleitung Sander und Doll Mobilaufmaß. Stand 22.04.2003

Installationsanleitung Sander und Doll Mobilaufmaß. Stand 22.04.2003 Installationsanleitung Sander und Doll Mobilaufmaß Stand 22.04.2003 Sander und Doll AG Installationsanleitung Sander und Doll Mobilaufmaß Inhalt 1 Voraussetzungen...1 2 ActiveSync...1 2.1 Systemanforderungen...1

Mehr

Mitarbeiter/innen/gespräche an der Ruhr-Universität Bochum

Mitarbeiter/innen/gespräche an der Ruhr-Universität Bochum Mitarbeiter/innen/gespräche an der Ruhr-Universität Bochum Leitfaden für die MAGs in der Verwaltung Kurzfassung entwickelt und zusammengestellt von der Personalentwicklung im Herbst 2006 MAG Leitfaden

Mehr

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Die wichtigsten Ergebnisse Allianz Deutschland AG, Marktforschung, September 2010 1 1 Sparverhalten allgemein 2 Gründe für das Geldsparen 3 Geldanlageformen

Mehr

Anleitung Nutzung VOR SORGE-Check. http://vorsorgecheck.wasseraktiv.at/ Sehr geehrte Damen und Herren!

Anleitung Nutzung VOR SORGE-Check. http://vorsorgecheck.wasseraktiv.at/ Sehr geehrte Damen und Herren! Anleitung Nutzung VOR SORGE-Check http://vorsorgecheck.wasseraktiv.at/ Sehr geehrte Damen und Herren! Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, der Landesregierung,

Mehr

1 Allgemeines. Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Allgemeines

1 Allgemeines. Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Allgemeines Allgemeines 5 1 Allgemeines Die Feuerwehr-Dienstvorschriften gelten für die Ausbildung, die Fortbildung und den Einsatz. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7»Atemschutz«soll eine einheitliche, sorgfältige

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

TESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE!

TESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE! 9 TESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE! An den SeniorNETclub 50+ Währinger Str. 57/7 1090 Wien Und zwar gleich in doppelter Hinsicht:!"Beantworten Sie die folgenden Fragen und vertiefen Sie damit Ihr

Mehr

Tipps zum Ziehen und Schieben von Abfallsammelbehältern

Tipps zum Ziehen und Schieben von Abfallsammelbehältern Tipps zum Ziehen und Schieben von Abfallsammelbehältern Obwohl sich in Deutschland fast flächendeckend fahrbare Abfallsammelbehälter durchgesetzt haben, können bei der Sammlung von Abfall immer noch große

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3.1 Allgemeines Die Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen wie auch die Meldepflicht des Versorgungsempfängers sind in 202 SGB V definiert.

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

1. Einführung. 2. Alternativen zu eigenen Auswertungen. 3. Erstellen eigener Tabellen-Auswertungen

1. Einführung. 2. Alternativen zu eigenen Auswertungen. 3. Erstellen eigener Tabellen-Auswertungen 1. Einführung Über die Tabellen-Auswertungen können Sie eigene Auswertungen nach Ihren Wünschen erstellen. Diese Auswertungen werden immer anhand der aktuellen Daten aus orgamax ermittelt, Sie können also

Mehr

PhysioPlus: Ihr gratis Gesundheits-Check.

PhysioPlus: Ihr gratis Gesundheits-Check. Gesetzliche Krankenkasse Körperschaft des öffentlichen Rechts PhysioPlus: Ihr gratis Gesundheits-Check. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verband für Physiotherapie Zentralverband der Physiotherapeuten/Krankengymnasten

Mehr

Das Festkomitee hat die Abi-Seite neu konzipiert, die nun auf einem (gemieteten) Share Point Server

Das Festkomitee hat die Abi-Seite neu konzipiert, die nun auf einem (gemieteten) Share Point Server Hallo Leute Das Festkomitee hat die Abi-Seite neu konzipiert, die nun auf einem (gemieteten) Share Point Server (= echtes - zeug ) liegt! Die neue Form hat insbesondere folgende Vorteile: Du bekommst einen

Mehr

Gefahrgutfahrer - Infos

Gefahrgutfahrer - Infos Für die Beförderungen von Gütern welche als Gefahrgut eingestuft sind gelten strenge Vorschriften. Diese Vorschriften sind in den ADR Bestimmungen zusammengefasst. (ADR = Europäisches Übereinkommen über

Mehr

Fotobedingungen. Bedingungen für Lieferanten zum Anhängen von Produktfotos bei PlantConnect.nl

Fotobedingungen. Bedingungen für Lieferanten zum Anhängen von Produktfotos bei PlantConnect.nl Fotobedingungen Bedingungen für Lieferanten zum Anhängen von Produktfotos bei PlantConnect.nl Wollen Lieferanten Produktfotos an die Partie-Informationen anhängen, gelten folgende Bestimmungen: Das Foto

Mehr

Erstellen einer Collage. Zuerst ein leeres Dokument erzeugen, auf dem alle anderen Bilder zusammengefügt werden sollen (über [Datei] > [Neu])

Erstellen einer Collage. Zuerst ein leeres Dokument erzeugen, auf dem alle anderen Bilder zusammengefügt werden sollen (über [Datei] > [Neu]) 3.7 Erstellen einer Collage Zuerst ein leeres Dokument erzeugen, auf dem alle anderen Bilder zusammengefügt werden sollen (über [Datei] > [Neu]) Dann Größe des Dokuments festlegen beispielsweise A4 (weitere

Mehr

ecaros2 - Accountmanager

ecaros2 - Accountmanager ecaros2 - Accountmanager procar informatik AG 1 Stand: FS 09/2012 Inhaltsverzeichnis 1 Aufruf des ecaros2-accountmanager...3 2 Bedienung Accountmanager...4 procar informatik AG 2 Stand: FS 09/2012 1 Aufruf

Mehr

Gefahrenhinweise nach GHS

Gefahrenhinweise nach GHS Gefahrenhinweise nach GHS Bei den Gefahrenhinweisen nach GHS (den H-Sätzen) sind im Gegensatz zu den bisherigen R-Sätzen keine Kombinationen gestattet. Da, wo Ergänzungen bzw. detailliertere Angaben möglich

Mehr

MY-CAREER-HOMEPAGE.com

MY-CAREER-HOMEPAGE.com mehrsprachig multimedial 100% Datenkontrolle Die moderne Art der Bewerbung: Erstellen Sie Ihre individuelle Bewerber-Homepage MY-CAREER-HOMEPAGE.com Werden Sie Partner. Inhalt Über MY-CAREER-HOMEPAGE.com

Mehr

Plasma spenden und Leben retten.

Plasma spenden und Leben retten. Plasma spenden und Leben retten. Info Broschüre www.plasmazentrum.at Großvater spendet für Enkeltochter Spender: Hr. Steinbacher Meine Enkeltochter Emma war eine Frühgeburt. Um zu überleben, benötigte

Mehr

Brustkrebs und Mammographie

Brustkrebs und Mammographie Arbeitseinheit im Rahmen des ESF-Projekts Alphabetisierung- Grundbildung- Gesundheit Brustkrebs und Mammographie erstellt von Marion Döbert, VHS Bielefeld, 2007 Viele Wörter sind schwer zu lesen und zu

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Bürgerhilfe Florstadt

Bürgerhilfe Florstadt Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren

Mehr

4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN

4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN 4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN Zwischen Tabellen können in MS Access Beziehungen bestehen. Durch das Verwenden von Tabellen, die zueinander in Beziehung stehen, können Sie Folgendes erreichen: Die Größe

Mehr

3D-Konstruktion Brückenpfeiler für WinTrack (H0)

3D-Konstruktion Brückenpfeiler für WinTrack (H0) 3D-Konstruktion Brückenpfeiler für WinTrack (H0) Zusammenstellung: Hans-Joachim Becker http://www.hjb-electronics.de 2007 Altomünster, den 25. März 2007 Hans-Joachim Becker - 1 - Vorbemerkung Das Programm

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Projektmanagement in Outlook integriert

Projektmanagement in Outlook integriert Projektmanagement in Outlook integriert InLoox PM 8.x Update auf InLoox PM 9.x Ein InLoox Whitepaper Veröffentlicht: Februar 2016 Copyright: 2016 InLoox GmbH. Aktuelle Informationen finden Sie unter http://www.inloox.de

Mehr

Screening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs

Screening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs Mammographie Screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das Mammographie Screening Programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung

Mehr

2.1 Präsentieren wozu eigentlich?

2.1 Präsentieren wozu eigentlich? 2.1 Präsentieren wozu eigentlich? Gute Ideen verkaufen sich in den seltensten Fällen von allein. Es ist heute mehr denn je notwendig, sich und seine Leistungen, Produkte etc. gut zu präsentieren, d. h.

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Protect 7 Anti-Malware Service. Dokumentation

Protect 7 Anti-Malware Service. Dokumentation Dokumentation Protect 7 Anti-Malware Service 1 Der Anti-Malware Service Der Protect 7 Anti-Malware Service ist eine teilautomatisierte Dienstleistung zum Schutz von Webseiten und Webapplikationen. Der

Mehr