Biologische Arbeitsstoffe in Archiven

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Biologische Arbeitsstoffe in Archiven"

Transkript

1 Biologische Arbeitsstoffe in Archiven Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen mithilfe der TRBA 240 H. P. Neuheuser, E. Wenzel 124 Zusammenfassung Der Beitrag gibt einen Überblick über das Vorkommen von biologischen Arbeitsstoffen in Archiven. Untersuchungen zeigten gesundheitliche Gefährdungen, hauptsächlich durch Schimmelpilzbefall hervorgerufen. Ursachen dafür bestehen in baulichen Unzulänglichkeiten (Gebäudenässe) und in raumklimatischen Verhältnissen, die das Wachstum und die Entwicklung von Schimmelpilzen fördern. Die Gefährdung kann durch Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen nach den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 240 minimiert werden. Biological agents in archives Risk assessment and protective measures according to TRBA 240 Abstract The article gives a survey of biological agents in archives. Investi - gations showed risks to health, mainly by contamination with fungi. The causes are damages of the buildings (e. g. humidity in the walls) and climatic indoor conditions, which support growth and development of fungi. It is possible to minimize the risks by realizing the measures according to the Technical rules for biological agents TRBA 240 concerning the safety and health protection at work. 1 Die TRBA 240 als Grundsatzpapier Das Vorkommen biologischer Arbeitsstoffe (Bild 1) ist den im Archivwesen Verantwortung Tragenden bereits aus Zeiten vor dieser Begriffsprägung, d. h. vor Erlass der Biostoffverordnung (BioStoffV) von 1999 bekannt, zumal die mit Archivgut (einschließlich Landkarten, technischen und künstlerischen Zeichnungen, Musiknoten etc.) arbeitenden Beschäftigten über einschlägige Gesundheitsbeeinträch - Bild 1. Kontaminiertes Archivmaterial, hier eine mit Schimmelpilz befallene Verwaltungsakte. Dr. Hanns Peter Neuheuser, Rheinisches Archiv- und Museumsamt, Pulheim. Elke Wenzel, Thüringer Landesamt für Soziales und Familie, Suhl. tigungen und über einen arbeitsplatzbedingten Einfluss klagten. Die spontanen Äußerungen der betroffenen Beschäftigten waren wenig differenziert. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen waren zunächst nur schlecht von Erkältungskrankheiten zu unterscheiden, ebenso formulierten die Beschäftigten nur vage Aussagen über mögliche Ursachen im Umfeld von Staub, Schmutz und Schimmel. Wurden anfangs nur vereinzelte mikrobiologische und allergologische Untersuchungen angestrengt (so etwa in nordrhein-westfälischen Kulturdienststellen), so konnte in den 90er-Jahren eine Integrierung dieser Erkenntnisse in die Zuständigkeit und Systematik des Arbeitsschutzes erreicht werden so etwa die Initiative des Landes Thüringen. Erst durch das Zusammenwirken des Archivwesens mit anderen, nämlich medizinischen und mikrobiologischen Disziplinen sowie der Arbeitswissenschaft, der Bauphysik, der Klimatechnik etc. konnte ein Instrumentarium geschaffen werden, um die Wirkungsfaktoren von biologischen Arbeitsstoffen im Archivwesen zu identifizieren und angemessene Präventivmaßnahmen vorzuschlagen. Aufgrund dieses Erkenntnisfortschritts war es möglich, die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 240 über Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut zu entwickeln [1]. Der Arbeitskreis Archive des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) erarbeitete diese TRBA, die durch den ABAS beschlossen, im März 2003 im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht und somit in Kraft gesetzt wurde. Sie findet bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut Anwendung, die nach 2 BioStoffV den nicht gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zuzuordnen sind. Unter dem Begriff Archive wurden auch Zwischenarchive und (Alt)registraturen, die Schriftgut nur befristet verwahren, subsumiert. Der Begriff wurde bewusst weit ausgelegt, um auch faktische Archive, die übrigens zunehmend nicht mehr diese Bezeichnung tragen (z. B. historisches Zentrum, Dokumentationsstelle etc.), und administrative Archive (z. B. Grundbuchämter oder andere Register- und Bearbeitungsstellen in Gerichten, Banken und Versicherungen und dergleichen) in die Anwendbarkeit der Regelungen einzubeziehen. Die TRBA 240, die zwischen mikrobiologischen, allergologischen, arbeitsmedizinischen, arbeitsschutzrechtlichen und archivfachlichen Positionen vermittelt, gibt den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik wieder. Demnach ist für Beschäftigte beim Umgang mit Archivgut unter Zugrundelegung des Kontaminationsbegriffes nach 2 Abs. 6 Bio- StoffV nicht mit gesundheitlichen Gefährdungen zu rechnen, wenn Archivgut sachgerecht unter geeigneten bau - lichen und raumklimatischen Bedingungen gelagert und bearbeitet wird. Allgemein gilt: Bauliche Unzulänglichkeiten, wie beispielsweise Gebäudenässe (siehe Bild 2), Wärme - brücken und undichte Dächer, dadurch bedingte zu hohe

2 Bild 2. Kontaminierter Archivraum, hier eine mit Schimmelpilz befallene Wand in unmittelbarer Umgebung von Archivgut. Raumtemperaturen und Luftfeuchten sowie ein vernachlässigtes Reinigungsregime können zu massiven Wachstumsund Vermehrungsprozessen von Mikroorganismen, hauptsächlich Schimmelpilzen, in Archiven führen. Weiterhin kann ggf. das Vorkommen von Hefen, Bakterien und Viren nicht ausgeschlossen werden. Oft gelangen biologische Arbeitsstoffe durch die Übernahme bereits kontaminierten Archivgutes in Archive. 2 Ermittlung der in Archiven vorkommenden biologischen Arbeitsstoffe im Rahmen der Informationsbeschaffung nach 5 BioStoffV Bei Tätigkeiten mit kontaminiertem Archivgut sind unter anderem Informationen über die Identität, die Einstufung und das Infektionspotenzial der vorkommenden biologischen Arbeitsstoffe sowie die von ihnen ausgehenden sensibilisierenden und toxischen Wirkungen zu ermitteln. 2.1 Ergebnisse messtechnischer Untersuchungen Messtechnische Untersuchungen zur Überprüfung der Arbeitsbedingungen in Archiven wurden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen durch die Gesellschaft für angewandte und experimentelle Allergieforschung (GAF) [2], in Thüringen durch die Fa. Agrar- und Umweltanalytik (AUA) in Verbindung mit einer Schwerpunktaktion des Landesamtes für Soziales und Familie, Abteilung 2 Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin [3], und in Baden-Württemberg durch das Landesgesundheitsamt (LGA) durchgeführt [4]. In der Thüringer Untersuchung kontaminierter Archive [3] erfolgte die Bestimmung von Schimmelpilzen in der Luft am Arbeitsplatz mittels Membranfiltermethode nach dem in der BIA-Arbeitsmappe ausgewiesenen Messverfahren 9420 [5] in Verbindung mit den in der TRBA 405 [6] ausgewiesenen Messstrategien Nr. 6.6 zur Bestimmung von Schichtmittelwerten und Nr. 6.4 zum Nachweis von Expositionsspitzen. Es konnten Schichtmittelwerte für Schimmelpilze von 2 10² bis 1, KBE/m³ im Verhältnis zu Außenluftwerten mit Konzentrationen zwischen 2 10² bis 4 10³ KBE/m³ ermittelt werden (KBE, Kolonie bildende Einheiten). Personengetragene Messungen beim üblichen Umgang mit Archivgut und Messungen unter Worst-case -Bedingungen wurden zur Erfassung von Expositionsverhältnissen durchgeführt. Durch Messungen unter Worst-case -Bedingungen, bei denen ein Messkopf stationär in 1,50 m Höhe zwischen Regalen mit stark verstaubtem, zum Teil auch sichtbar verschimmeltem Archivgut installiert und über dem Messkopf eine beliebige Akte aus dem Regal entnommen wurde, konnte der Anstieg der Schimmelpilzkonzentrationen um bis zu zwei Zehnerpotenzen innerhalb von 10 s im unmittelbaren Umfeld der Emissionsquelle in Archiven mit äußerlich sichtbaren Mängeln belegt werden. Über die Messungen wurde 1999 ausführlich in dieser Zeitschrift berichtet [3]. Aus allen zur Verfügung stehenden Messergebnissen [2; 3; 7; 8] war ersichtlich, dass in Archiven bei bauseitig verursachter Gebäudenässe mit relativen Luftfeuchten > 50 % und zu hohen Raumtemperaturen > 18 C gesundheitlich bedenk - liche Konzentrationen an Schimmelpilzsporen nachge - wiesen werden konnten. Weitere Ursachen für Schimmelpilzbefall sind durch organisatorische Mängel im Betrieb der Archive gegeben. Im Rahmen der mikrobiologischen Untersuchungen wurden in Archiven hauptsächlich Schimmelpilze der Risikogruppe 1, wie z. B. Vertreter der Gattungen Penicillium, Alternaria, Mucor und Aspergillus, nachgewiesen [2; 3; 8]. Als ein Vertreter der Risikogruppe 2 mit infektiöser Wirkung wurde nur Aspergillus fumigatus ermittelt. Aus dieser Sicht ist das Potenzial für Infektionen durch Schimmelpilze in Archiven von untergeordneter Bedeutung; sie erscheinen nur möglich, wenn bei Beschäftigten bereits eine allgemeine Schwächung des Immunsystems durch andere schwere Erkrankungen oder durch eine dauerhafte oder zeitweise sonstige Immunsupprimierung vorliegt [9]. Schimmelpilze verfügen aber über ein bedeutendes sensibilisierendes Potenzial, das durch an Schimmelpilzsporen oder Schimmelpilzfäden (Myzel) gebundene Allergene verursacht wird. Aufgrund des nachgewiesenen Pilzbefalls bei unsachge - mäßer Lagerung von Archivgut in Verbindung mit Gebäude - nässe und problematischem Raumklima können Beschäftigte in Archiven deshalb berufsbedingt an einer Allergie erkranken. Bei längerem intensiven Kontakt mit Schimmel - pilzen in hoher Konzentration, besonders bei vorliegender Atopie, können auch schwer wiegende allergische Erkrankungen nicht ausgeschlossen werden. Schimmelpilze können auch Mykotoxine bilden; diesbezügliche Erkrankungen sind aufgrund der dafür notwendigen hohen Sporenkonzentrationen ab 10 8 bis 10 9 KBE/m 3 in Archiven unwahrscheinlich. 2.2 Mögliches Vorkommen weiterer biologischer Arbeitsstoffe bei Tätigkeiten mit kontaminiertem Archivgut Neben Schimmelpilzen müssen auch andere biologische Arbeitsstoffe, die durch Nager oder Vögel in Archive eingetragen werden, bei der Beurteilung möglicher Gefährdungen bei Tätigkeiten mit kontaminiertem Archivgut berücksichtigt werden. Ein konkreter Nachweis von Erkrankungen durch Mikroorganismen in Verbindung mit der Besiedlung von Archiven durch Nager und Vögel wurde bis jetzt noch nicht geführt. In Archiven und insbesondere in Kellergeschossen situierten Lagerräumen kann es aber zu einer Ansiedlung von Nagetieren kommen, was auch durch den nicht unbekannten Fall von Mäusefraß am Archivgut belegt werden kann. Werden Archive oder Lagerräume auf Dachböden, u. U. mit Dachschäden, angelegt, ist mit der Besiedlung durch Vögel, hauptsächlich durch Tauben, zu rechnen. Nach 5 BioStoffV können bei der Durchführung der 125

3 126 Gefährdungsbeurteilung Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten, Belastungs- und Expositionsssituationen und Krankheitsgeschehen artverwandter Branchen oder Tätigkeiten übertragen werden. In diesem Zusammenhang soll auf Veröffentlichungen von Albrecht und Kämpfer [10; 11], die sich u. a. mit Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot bei Reinigungsarbeiten auf verunreinigten Dachböden auseinander setzen, verwiesen werden. Nager und Vögel (Tauben) können Mikroorganismen ausscheiden. Zu nennen wären bei den Nagern z. B. Hantaviren (der Stamm Puumala) und das Virus der lymphozytären Choriomeningitis (LCMV), weiterhin Leptospira interrogans. Bei dem auf einem Dachboden eingerichteten Archivgutlager kann es bei einem undichten Dach zu einer Verschmutzung von Archivgut mit Vogelkot kommen. Durch Vogelkot oder damit kontaminierten Staub ist eine Exposition gegenüber Mikroorganismen, wie z. B. aviären Chlamydienstämmen, Vertretern von Enterobacteriaceae, Cryptococcus neo - formans und Candida albicans, möglich. Dabei handelt es sich um biologische Arbeitsstoffe, die hauptsächlich in die Risikogruppe 2, aber auch in die Risikogruppe 3, legal eingestuft wurden. Um praktikable Schutzmaßnahmen, die der Gefährdung am Ort entsprechen, ableiten zu können, ist es in solchen Fällen erforderlich, die Expositionsverhältnisse abzuschätzen, die sich in der Anzahl der angesiedelten Tiere und in dem daraus resultierenden Grad der Verschmutzung des Archivguts und der Einrichtungsgegenstände widerspiegeln könnte. In diesem Sinn können Schutzmaßnahmen, die bei der Reinigung von Dachböden Anwendung fanden, auf die dort erforderliche Grobreinigung von Archiven übertragen werden. Zur persönlichen Schutzausrüstung werden in der TRBA 240 [1] unter Punkt 5.3 Organisatorische Schutzmaßnahmen/Reinigung Ausführungen getroffen. Grundsätzlich ist durch geeignete Maßnahmen einer Bioaerosol - bildung vorzubeugen und der Kontakt zu den biologischen Arbeitsstoffen so weit wie möglich zu minimieren. Nagetiere oder Vögel sind aus den Archivräumen auszuschließen. Da stark durch Tierkot verschmutztes Archivgut nicht die Regel sein dürfte, ist einzuschätzen, dass Infektionen durch im Tierkot vorkommende Erreger oder über Parasiten (Milben, Flöhe, Zecken) sehr selten vorkommen dürften. 3 Auftreten von gefährdenden Tätigkeiten für Beschäftigte in Archiven In Archivräumen werden von wenigen Ausnahmen in Werkstätten abgesehen vorwiegend nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen durchgeführt und die Kontakte mit biologischen Arbeitsstoffen nicht gesucht, sondern in Kauf genommen. Diese obligatorischen Archivarbeiten umfassen beispielsweise die Übernahme des Archivgutes, die Aussonderung (Kassation), das Reinigen, das Dekontaminieren, das Verwahren (Lagern) und Erhalten, das Verfilmen, Bewerten, Erschließen, Ausheben und Rücklegen (Reponieren), Nutzbarmachen (Zur-Verfügung-Stellen) und Erforschen (Auswerten) von kontaminiertem Archivgut. Zu nicht gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Archiven zählen auch Transport-, Reinigungs- und Bestandserhaltungstätigkeiten. Eine Aufnahme der diskutierten biologischen Arbeitsstoffe kann infolge Bioaerosolbildung über die Atemwege, aber auch über exponierte Haut sowie oral erfolgen. Als gefährdende archivarische Tätigkeiten sind solche mit direktem Hautkontakt und erhöhter Aerosolbildung zu werten, wie etwa folgende: erstmalige Besichtigung und anfängliche Arbeiten an einem noch unbekannten Archivbestand, etwa in ursprünglicher Verwahrungssituation, Übernahme des belasteten Archivguts, Erschließung, Verpackung, Transport vom/zum Magazin, Durchführung der Kassation bei als minderwertig erkanntem, jedoch belastetem Material, Schreddern dieses Materials, Reinigung von mit biologischen Arbeitsstoffen belastetem Archivgut, Bestandserhaltungsmaßnahmen an belastetem Archivgut in feuchtem oder noch ungereinigtem Zustand, Verfilmung und Digitalisierung des belasteten Archivguts, Reinigung von Räumen (samt Mobiliar), die belastetes Archivgut enthalten oder vor kurzem enthalten haben, Entnahme von Materialproben und Kultivierung von Mikroorganismen, Prüfung, Wartung oder Instandsetzung von lüftungstechnischen Anlagen in Archiven (Luftentfeuchter, Abzügen oder raumlufttechnische (RLT-)Anlagen, Auswechslung der Filter). 4 Mögliche Krankheitsgeschehen Mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Schimmelpilzkontaminationen sind seit einigen Jahren genauer erforscht. Die gesundheitlichen Wirkungen von Schimmelpilzen lassen sich in Schimmelpilzinfektionen, die schwerpunktmäßig fast ausschließlich bei dauerhaft oder zeitweise immun - supprimierten Personen auftreten, in allergische Erkrankungen, wie Atemwegserkrankungen und Hautreizungen, sowie in toxische Reaktionen differenzieren. Dieser komplexe Sachverhalt wurde in Studien, u. a. in einem nordrheinwestfälischem Forschungsprojekt unter Federführung der Archivberatungsstelle Rheinland, heute Rheinisches Archivund Museumsamt, untersucht [2; 8]. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass 32 % der zunächst in einer Fragebogenaktion befragten und dann z. T. ärztlich untersuchten Bediensteten allergisch belastet waren und sich größtenteils in ärztlicher Behandlung befanden. In der Reihenfolge der festgestellten Häufigkeit ergaben sich insbesondere folgende Krankheitsbilder: Ekzem (64 %), Rhinitis (57 %), Enterocolitis (44 %), Konjunktivitis (36 %) und Asthma bronchiale (35 %). Neben den typischen Diagnosen von Haut- und Atemwegsent - zündungen sowie Bindehautentzündungen traten auch Darmerkrankungen vermehrt auf. Die klinischen Untersuchungen ergaben durchweg latente Kausalzusammenhänge, d. h. Verstärkungen der Symptome bei der Exposition gegenüber Archivgut und Abklingen der Symptome z. B. nach dem Wochenende oder im Urlaub. Außerhalb des direkten Einflusses von biologischen Arbeitsstoffen wurde noch eine zusätzliche Sensibilisierung der Betroffenen für die Allergieerreger der Hausstaubmilben (ca. 27 %) festgestellt, obwohl hier die ortsbezogene Kausalität mit dem Arbeitsplatz nur schwer herzustellen ist. Mehr als 30 % der Betroffenen unterlag einer permanenten Medikation mit Cortisonpräparaten, mehr als 10 % anderer Betroffener nahmen dauerhaft weitere antiallergisch wirksame Arzneimittel zu sich.

4 Insgesamt waren bei den Archivbeschäftigten signifikant häufiger typische allergische Krankheitsbilder anzutreffen als im Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. Die seinerzeit in Nordrhein-Westfalen angestellten klinischen Individualuntersuchungen werden durch aktuellere Daten unmittelbar gestützt, obwohl ein direkter Vergleich unzulässig wäre: So hat eine Statistik des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) für das Jahr 2001 festgestellt, dass in 17,7 % der für Arbeitsunfähigkeitstage dokumentierten Diagnosen unter Beschäftigten in Archiven, Bibliotheken und Museen Atemwegserkrankungen angegeben wurden, während diese Diagnose unter der Gesamtzahl der AOK-Versicherten lediglich 13,5 % ausmachen. Die hohe Rate muss als auf - fällig angesehen werden, zumal dieser Berufsstand nicht als besonders zu Erkrankungen neigend angesehen wird (z. B. nur 8,3 % mit der Diagnose Verletzungen im Gegensatz zu 14 % unter allen AOK-Versicherten). Leider sind die erfassten Daten in Bezug auf unsere engere Fragestellung der biologischen Arbeitsstoffe nicht genügend spezifiziert, um eine genauere Auswertung zu erlauben; auch fehlt es an einer Differenzierung im Hinblick auf die unterschiedlichen Gefährdungsbereiche (Tätigkeiten, Aufnahmepfade etc.) und andere einschlägig diagnostizierte Symptome. Zu wenig erforscht, in diesem Zusammenhang jedoch mindestens erwähnenswert, ist die Problematik einer Gesundheitsgefährdung durch Stäube allgemein, die Archivgut anhaften und u. a. mechanische Reizungen des Inhalationstraktes hervorrufen und ebenso biogenes Material beinhalten können. Der Umfang ernsthafter gesundheitlicher Beschwerden bei Beschäftigten durch Kontakt mit kontaminiertem Archivgut erfordert somit auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der BioStoffV, die Gesundheitsrisiken durch biologische Arbeitsstoffe systematisch zu ermitteln, um nunmehr auf der Grundlage der neuen TRBA 240 [1] geeignete Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ergreifen zu können. 5 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV mithilfe der TRBA 240 Die bereits nach 5 ArbSchG vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist beim Umgang mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut durch eine Gefährdungsbeurteilung nach 7 BioStoffV zu ergänzen. Die TRBA 240 [1] stellt diesbezüglich eine Konkretisierung dar. Nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Archiven sind nach der Gesamtbeurteilung der Infektionsgefährdung auf der Grundlage der BioStoffV in der Regel der Schutzstufe 1 zuzuordnen. Ist aber beispielsweise eine massive Exposition gegenüber Mikro - organismen durch Vogelkot [10; 11] nicht auszuschließen, kann sich aus Art, Ausmaß und Dauer der Exposition der Beschäftigten in Einzelfällen eine höhere Infektionsgefährdung ergeben, die folglich zu einer Zuordnung in eine höhere Schutzstufe, in der Regel die Schutz stufe 2, führen wird. Neben möglichen Infektionen sind sensibilisierende oder toxische Wirkungen der biologischen Arbeitsstoffe, hauptsächlich verursacht durch Schimmelpilze, zu berücksichtigen. Auch hinsichtlich dieser Wirkungen sind die Exposi - tionsverhältnisse, denen die Beschäftigten ausgesetzt sind, in Abhängigkeit von den im Archiv durchzuführenden Tätigkeiten zu ermitteln. 6 Schutzmaßnahmen nach TRBA 240 Nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind durch den Arbeitgeber erforderliche Schutzmaßnahmen nach 7 BioStoffV festzulegen. Durch die TRBA 240 [1] wird dem Arbeitgeber eine Handlungsanleitung übergeben, mit deren Hilfe er mögliche gesundheitliche Gefährdungen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut beurteilen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen ableiten und umsetzen kann. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen ist davon auszugehen, dass die Anforderungen der BioStoffV realisiert wurden. Von den Regelungen der TRBA 240 kann im Einzelfall auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung abge - wichen werden, wenn die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten durch gleichwertige Schutzmaßnahmen gewährleistet werden. Die Gleichwertigkeit des Schutzniveaus ist auf Verlangen der zuständigen Arbeitsschutzbehörde nachzuweisen. Grundsätzlich hat die Anwendung technischer Schutzmaßnahmen Vorrang vor dem Einsatz organisatorischer Maßnahmen. Nur wenn technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht zur Erreichung des Schutzzieles ausreichen, ist persönliche Schutzausrüstung wie z. B. Atemschutz zu tragen. 6.1 Technische Schutzmaßnahmen Wachstums- und Vermehrungsprozessen von Mikroorganismen sind durch eine entsprechende Raumgestaltung und die Optimierung der raumklimatischen Bedingungen vorzubeugen. Archive sind hinsichtlich ihrer baulichen Beschaffenheit und ihrer Einrichtung so auszustatten, dass das Vorkommen von biologischen Arbeitsstoffen minimiert wird. Bauliche Vertiefungen und Ecken, Durchlässe, Rohre und Leitungen, textile Bespannungen, offenporiges Holz und andere poröse Oberflächen, die die Ablagerung von biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Pilzsporen) begünstigen, sind zu vermeiden. Wände und Böden, aber auch Oberflächen wie die der Regalsysteme, sollen leicht zu reinigen sein. Zur Schaffung optimaler raumklimatischer Bedingungen ist in Archiven die regelmäßige Messung der Raumtemperatur und der relativen Luftfeuchte erforderlich. Die Optimierung des Raumklimas wird in Magazinen bei folgenden Para - metern erreicht: Raumtemperatur: 18 ± 1 C, relative Luftfeuchte: 50 ± 5 %. Bei Überschreitung dieser Werte können sie in einem ersten Schritt über das Heizungs- und Lüftungsregime abgesenkt werden. Eine wesentliche Verbesserung der raumklimatischen Parameter kann durch den Einbau einer geeigneten RLT-Anlage erzielt werden. Sie muss entsprechend den o. g. Parametern eingestellt und ihre einwandfreie technische Funktion durch regelmäßige Prüfung und Wartung [12] erhalten werden. Sie ist durch Fachpersonal jährlich auf hinreichendes Rückhaltevermögen von biologischen Arbeitsstoffen zu prüfen und zu warten (vgl. VDI 6022 mit Check - liste). Der Austrag von biologischen Arbeitsstoffen in andere Arbeitsräume und -bereiche kann durch Einbau, regelmäßigen Wechsel und fachgerechte Entsorgung von Hochleistungsschwebstofffiltern wirksam unterbunden werden. In natürlich belüfteten Räumen kann der Betrieb eines Entfeuchtungsgerätes mit geeignetem Luftfiltersystem zur Optimierung der relativen Luftfeuchte beitragen. Eine ausreichende Durchlüftung der Räume wird auch durch die zweckmäßige Anordnung der Regale zu den Fenstern 127

5 128 unterstützt. Zur Erreichung der genannten technischen Parameter kann ggf. eine bauliche Sanierung der Gebäudesubstanz gegen Gebäudenässe erforderlich sein. Zur Nutzung vor Arbeitspausen und am Arbeitsende ist den Beschäftigten ein mit einem geeigneten Händedesinfektionsmittel (z. B. flüssige Desinfektionslösungen auf alkoholischer Wirkstoffbasis in Verbindung mit quaternären Verbindungen [7]), immer mit Hautreinigungs-, Hautschutz- und Hautpflegemitteln sowie Einmalhandtüchern ausgestatteter Handwaschplatz einzurichten. Werden regelmäßig Tätigkeiten mit starker Aerosolbildung ausgeübt, sind jährlich geprüfte und gewartete Absaugvorrichtungen mit geeigneten Filtersystemen, z. B. mikrobiologische Sicherheitswerkbänke (MSW) der Klasse I, die den Personenschutz durch einen nach innen gerichteten Luftstrom durch die Arbeitsöffnung garantieren, zu installieren [13]. Auch Sicherheitswerkbänke der Klasse II können Personenschutz garantieren. Bei diesen typischerweise in Umluft betriebenen Sicherheitswerkbänken wird der Personenschutz durch die Luftbarriere an der Arbeitsöffnung erreicht. Beim Betrieb einer Sicherheitswerkbank der Klasse II dürfen Luftschlitze in keinem Fall durch das eingebrachte Archivgut abgedeckt werden. Der Luftstrom einer solchen Sicherheitswerkbank kann durch größere Tätigkeit Erste Grobreinigung massiv kontaminierter Archivräume und des Archivgutes Ergänzung der PSA bei Belastung mit Tauben- oder Nagetierkot oder toten Tieren Raumreinigung eingebrachte Gegenstände erheblich gestört und die Schutzfunktion hinsichtlich des Personenschutzes stark beeinträchtigt werden. Vor dem Kauf eines Gerätes ist eine Beratung durch den Hersteller unter dem Aspekt der geplanten Nutzung empfehlenswert. 6.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen Die TRBA 240 [1] beinhaltet organisatorische Schutzmaßnahmen, die schon aus früheren landesweiten Richtlinien und Empfehlungen bekannt waren, so etwa die Reduktion der Zahl der Beschäftigten, die gefährdende Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut ausüben, Minimierung der zeitlichen Dauer dieser Tätigkeiten auf ein Mindestmaß, getrennte Aufbewahrung von Straßen- und Schutzkleidung, Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA, siehe Tabelle) durch den Arbeitgeber, einschließlich der regelmäßigen Reinigung und Instandsetzung, visuelle Kontrolle von Archivbeständen bei Eingang und während der Archivierung und ggf. eine Bestimmung der Oberflächenfeuchte des Archivguts, Beschränkung des innerbetrieblichen Transports von kontaminiertem Archivgut auf ein Mindestmaß und die Durchführung in geeigneten geschlossenen, desinfizierbaren Transportbehältern, regelmäßige, am besten wöchentliche und nicht staubende Reinigung der Archivräume (bei feuchter Reinigung ist auf Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Umgang mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut. Persönliche Schutzausrüstung Einweganzüge mit eng anliegendem Kapuzenteil (Haarschutz) personengebundene, dicht sitzende Halbmasken mindestens mit Partikelfilter der Klasse P2 Partikel filtrierende Halbmasken mindestens FFP2 mit Ausatemventil Schutzhandschuhe wie z. B. Nitrilhandschuhe Anstelle von P2 Atemschutz der Klasse P3 oder FFP3 Ergänzung der Schutzkleidung durch Füßlinge Geeigneter Schutzkittel Schutzhandschuhe Tätigkeiten mit Hautkontakt mit kontaminiertem Archivgut oder Aerosolbildung von geschlossen) Schutzkittel (langer Arm, am Kragen mikrobiell kontaminierten Stäuben Schutzhandschuhe beim Abbürsten von schimmelpilzhaltigem Staub Halbmasken mindestens mit Partikel- personengebundene, dicht sitzende beim Transport und Verpacken stark filter der Klasse P2 oder Partikel kontaminierten Materials filtrierenden Halbmasken mindestens beim Verfilmen/Digitalisieren oder FFP2 mit Ausatemventil bei der Feuchtbehandlung von kontaminiertem Material Vernichtung von Material durch Schreddern Einweganzüge mit Kapuzenteil personengebundene, dicht sitzende Halbmasken Klasse P2 Schutzhandschuhe die Gefahr einer Erhöhung der Luftfeuchte zu achten) und erforderlichenfalls die Desinfektion aller Oberflächen (Fußboden, Regale, Geräte, Tische u. a.) unter Tragen von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Aldehydfreie Flächendesinfektionsmittellösungen, speziell aus quaternären oder amphoteren Verbindungen sowie Perverbindungen außer Peressigsäure, sind wegen ihrer Wirksamkeit gegen Schimmelpilze zu bevorzugen [1; 14]. Ferner untersagt die TRBA 240 [1] in allen Räumen, in denen Archivgut gelagert und bearbeitet wird (z. B. auch in Magazinen, Werkstätten), die Nahrungsaufnahme und verweist auf die Aufenthaltsräume. Zudem verbietet sie in Magazinräumen und Werkstätten wegen der Kontaminationsgefahr durch Erde und wegen der Erhöhung der Luftfeuchte das Halten von Pflanzen. Die nach 12 BioStoffV zu erstellende Betriebsanweisung hat insbesondere Regelungen zu Wirkungen der biologischen Arbeitsstoffe, möglichen Gesundheitsgefahren, Anweisungen über das Verhalten der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und über die notwendigen Schutzmaßnahmen einschließlich der Informationen zur Ersten Hilfe zu enthalten. Im Bedarfsfall ist sie durch einen Hygieneplan zu ergänzen. Als Vorlage zur Unterweisung der Beschäftigten, einschließlich der Handwerker und des Reinigungspersonals, ist die Betriebsanweisung vor Aufnahme der Tätigkeiten und danach regelmäßig (jährlich) anzuwenden. Alle Beschäftigten, auch Mitarbeiter von Fremdfirmen, sind über die bei ihren Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut auftretenden Gefahren und die

6 erforderlichen Schutzmaßnahmen auf den Arbeitsplatz bezogen zu unterweisen. Die angemessene Beachtung der TRBA 240 [1] kann somit zu einer Überprüfung der gesamten Arbeitsabläufe in einem Archiv führen. Insbesondere sollten alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit kontaminiertem Material optimiert werden. In vielen Fällen wird eine Reduktion der Gefährdung bereits durch organisatorische Maßnahmen (z. B. durch die getrennte Lagerung kontaminierter von nicht kontaminierten Archivbeständen in so genannten Schwarz-Weiß-Bereichen) erzielt. 6.3 Dekontamination von mikrobiell kontaminiertem Archivgut Kontaminierte Objekte müssen behandelt werden, bevor Beschäftigte mit ihnen innerhalb der üblichen Arbeitsabläufe umgehen bzw. die endgültige Einlagerung ins Magazin und der dort erfolgenden weiteren Kontamination noch nicht belasteten Materials erfolgt. Die Dekontamination kontaminierter Objekte ist erforderlich, um Beschäftigte beim Umgang mit kontaminiertem Archivgut vor gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen. Bei Dekontaminationsmaßnahmen ist geeigneter techni - scher Arbeitsschutz (z. B. Absaugvorrichtungen mit geeigneten Filtersystemen) und das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung notwendig. Feuchtes kontaminiertes Archivgut aus Papier mit einem Wassergehalt von mehr als 10 % Oberflächenfeuchte muss isoliert von anderem Schriftgut in kühler trockener Atmosphäre bis auf maximal 10 % Oberflächenfeuchte getrocknet werden. Beim Erreichen niedrigerer Werte ist mit Materialschäden zu rechnen. Am Archivgut befindliche Kontaminationen, z. B. loser oder leicht anhaftender Schimmel, sind nach der Trocknung so gut wie möglich mechanisch zu entfernen. Kontaminiertes Archivgut ist durch die Reinigung zu entstauben. Zum Beispiel können auch Staubsauger mit Filter der Verwendungskategorie K1/K2 oder der Staubklasse H nach EU-Einteilung genutzt werden. Nur in Sonderfällen ist eine Sterilisation trockenen Archivguts durch Bestrahlung mit Cobalt 60 oder unter Inkaufnahme weiterer möglicher Gesundheitsgefahren Begasung mit Ethylenoxid durch Fachfirmen mit entsprechender Sachkunde zu vertreten. Allergene und toxische Wirkungen der biologischen Arbeitsstoffe bleiben auch nach erfolgter Sterilisation erhalten. Nach der Sterilisation ist eine manu - elle Entfernung der abgetöteten biologischen Arbeitsstoffe, ebenfalls unter Anwendung technischer Schutzmaßnahmen, erforderlich, um diese Wirkungen soweit wie möglich zu minimieren. 6.4 Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach 15 Absatz 1 und 2 BioStoffV sind auf die Infektionsgefährdung abgestellt und kommen daher für Beschäftigte, die Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut durchführen, in der Regel nicht zum Tragen, da bei diesen Tätigkeiten hauptsächlich die sensibilisierenden und toxischen Wirkungen der biologischen Arbeitsstoffe, z. B. der Schimmelpilze, im Vordergrund stehen. Bestehen bei Beschäftigten arbeitsplatzbezogene Beschwerden beim Umgang mit Archivgut (Niesreiz, Fließschnupfen, Husten, Kurzatmigkeit, Haut- und Augenrötung, Fieber, Müdigkeit), die durch ihre spezielle Intensität oder Ausprä- gung auf eine Erkrankung (Allergie, toxisches Syndrom) hin deuten, hat der Arbeitgeber ihnen unverzüglich arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach 15 Absatz 3 der BioStoffV anzubieten. Die Beschäftigten sind dann nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen [15] G 23 (Obstruktive Atemwegserkrankungen) und G 24 (Hauterkrankungen, mit Ausnahme von Hautkrebs) untersuchen zu lassen. Wird eine Infektionskrankheit, begründet durch den mikrobiellen Nachweis biologischer Arbeitsstoffe, vermutet, kann auch eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem Grundsatz G 42 (Infektionskrankheiten) notwendig sein. Ist von den Beschäftigten personengebundener Atemschutz zu tragen, muss eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 26 (Atemschutzgeräte) veranlasst werden. 7 Die Notwendigkeit der Durchführung von Messungen im Archiv Die Überprüfung des Vorkommens luftgetragener Mikroorganismen in der Luft am Arbeitsplatz kann zur Kontrolle der Raumluftqualität (z. B. nach Havariefällen bei Wasserschäden) und von technischen Maßnahmen (z. B. bei der Kontamination einer RLT-Anlage) notwendig sein. Messungen sind gemäß TRBA 405 [6] und des in der BIA-Arbeitsmappe ausgewiesenen Messverfahrens 9420 [5] durchzuführen. Messungen und medizinische Untersuchungen [2; 3] be - legen, dass bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut in den Archivräumen eine erhöhte Gefährdung für die menschliche Gesundheit besteht. Neben der Ermittlung von Schichtmittelwerten sind Expositionsmessungen zur Beurteilung der gesundheitlichen Gefährdungen erforderlich. Zur besseren Beurteilung von gesundheitlichen Gefährdungen empfiehlt sich auch eine Differenzierung der Schimmelpilze und Quantifizierungen in KBE/m 3. Hinsichtlich der Infektionsgefährdung ist die Gattung Aspergillus besonders zu beachten. Aspergillus-Sporen sind mit einem Durch - messer von < 5 µm alveolengängig und besitzen ein besonders langes Schwebvermögen. Aspergillus fumigatus konnte sowohl in der Raumluft von Archiven als auch in Materialproben nachgewiesen werden. Da Aspergillus fumigatus eine Infektionskrankheit, die Aspergillose, inhalativ bedingt verursachen kann, besitzt dieser Schimmelpilz hinsichtlich der Durchführung mikrobiologischer Messungen eine besondere medizinische Relevanz. Bei der Auswahl von Messmethoden ist zu beachten, dass es sich grundsätzlich um validierte Verfahren handelt. Neben den mikrobiologischen und den raumklimatischen Messungen stellt möglicherweise die Messung der Ober - flächenfeuchte, welche die Korrelation zwischen dem Feuchtegehalt des Archivguts und der Umgebungsluft ausdrückt, die effektivste Erhebung dar, um die Gefahr einer vielleicht erst beginnenden Schimmelpilzansiedlung zu erkennen. 8 Zusammenfassung Die TRBA 240 stellt ein wichtiges Hilfsmittel des Arbeitsschutzes zur Verminderung der Gesundheitsgefahren durch mikrobiell kontaminiertes Archivgut dar. Sie lenkt den Blick 129

7 auf ein bislang vom Arbeitsschutz weitgehend vernach - lässigtes Berufsfeld, erwartet jedoch auch eine Mitarbeit vonseiten der dort tätigen Einrichtungen und Beschäftigten. Innerhalb der bereits zahlreichen Standards und Normen im weiteren Umfeld von Staub, Schmutz und Schimmel [16] geht sie über Einzelaussagen hinaus und fungiert insoweit koordinierend. Ferner nimmt sie eine Interpretation der BioStoffV vor und trägt zu ihrer Weiterentwicklung bei. Literatur [1] Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe: Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut (TRBA 240). Ausgabe März BArbBl. (2003) Nr. 3, S. 60. [2] Neuheuser, H. P.; Schata, M.: Gesundheitsvorsorge in Archiven: Zur Gefährdung durch Schimmelpilz-Kontamination im Umgang mit Archivgut. Der Archivar 47 (1994), S [3] Riege, F.; Wenzel, E.; Eversmann, F.: Schimmelpilzbefall in Thüringer Archiven, Depots und Magazinen. Exposition am Arbeitsplatz, Prophylaxe, Beseitigung. Gefahrstoffe Reinhalt. Luft 59 (1999) Nr. 4, S [4] Grüner, Ch.; Gabrio, Th.; Haberditzl, A.: Schimmelpilzbelastung in Archiven. In: Kongressbericht Schimmel Gefahr für Mensch und Kulturgut (in Vorbereitung). [5] Verfahren zur Bestimmung der Schimmelpilzkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz (Kennzahl 9420). In: BIA-Arbeitsmappe Messung von Gefahrstoffen. 30. Lfg. IV/03. Hrsg.: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz BIA, Sankt Augustin. Bielefeld: Erich Schmidt 1989 Losebl.-Ausg. [6] Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe: Anwendung von Messverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene biologische Arbeitsstoffe (TRBA 405). Ausgabe Mai BArbBl. (2001) Nr. 5, S ; zul. geänd. BArbBl. (2003) Nr. 3, S [7] Hödl, I.: Mikroorganismen auf Papier. Prophylaktische Konservierung, Identifizierung, Desinfektion und Restaurierung. In: Preprints. Hrsg.: Internationale Arbeitsgemeinschaft der Archiv-, Bibliotheks- und Graphikrestauratoren, Tübingen 1995, S [8] Neuheuser, H. P.: Gesundheitsvorsorge gegen Schimmelpilzkontamination in Archiv, Bibliothek, Museum und Verwaltung. Problematik, Empfehlungen, künftige Aufgaben. Bibliothek in Forsch. u. Prax. (1996) Nr. 20, S [9] Vgl. die Schilderung eines Einzelfalls bei H.-D. Neumann.: Mögliche Gesundheitsrisiken durch Kontakt mit Schimmelpilzen in Archiven. Fallbeispiel und Schutzmaßnahmen. Gesundheitsschutz aktuell. Das Magazin für den kommunalen Arbeitsplatz in Westfalen-Lippe (2003) Nr. 1, S [10] Albrecht, A.; Kämpfer, P.: Belastung von Arbeitnehmern durch Taubenkot Teil 1: Literaturübersicht. Gefahrstoffe Reinhalt. Luft 61 (2001) Nr. 3, S [11] Albrecht, A.; Kämpfer, P.: Belastung von Arbeitnehmern durch Taubenkot Teil 2: Messung luftgetragener Mikroorganismen. Gefahrstoffe Reinhalt. Luft 63 (2003) Nr. 1/2, S [12] DIN 1946: Raumlufttechnik, Terminologie und graphische Symbole (VDI-Lüftungsregeln). Berlin: Beuth [13] DIN EN 12469: Leistungskriterien für mikrobiologische Sicherheitswerkbänke. Berlin: Beuth [14] Wallhäuser, K. H.: Praxis der Sterilisation, Desinfektion, Konservierung. 5. Aufl. S Georg Thieme [15] Berufsgenossenschaftliche Grundsätze: Berufsgenossenschaftliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (BGG 904). Stuttgart: Gentner, in der jeweils aktuellen Fassung. [16] Neuheuser, H. P.: Standards und Normen im Umfeld von Staubexposi - tion und Schimmelpilzkontamination in Archiven, Bibliotheken und Museen. Bibliotheksdienst 34 (2000), S Vgl. auch: Neuheuser, H. P.: Checkliste Staub, Schmutz, Schimmel in Archiven, Bibliotheken und Museen. Bibliotheksdienst 36 (2002), S Technik und Recht Aus der Regelungsarbeit der EU Neue Richtlinien zu Gefahrstoffen am Arbeitsplatz In den Amtsblättern der Europäischen Union sind folgende Regelungen zu Gefahrstoffen veröffentlicht worden: Mitteilung der Kommission im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2002/61/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 zur neunzehnten Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Azofarbstoffe) (2003/C 214/02) Anhang I Nr. 43 der EG-Verbotsrichtlinie 76/769/EWG enthält Verbote für Azofarbstoffe, die durch reduktive Spaltung von Azogruppen krebserzeugende aromatische Amine freisetzen können, in Bekleidung und Textilien, die mit der menschlichen Haut in Berührung kommen können. Zur Prüfung von Textilien, ob diese den Anforderungen der Richtlinie entsprechen, finden harmonisierte europäische Normen Anwendung, die in dieser Veröffentlichung mit ihrem Titel und den Bezugsdaten veröffentlicht sind. ABl. EU Nr. C 214 vom 9. September 2003, S. 2. Dr. rer. nat. Ulrich Welzbacher, Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit BGZ, Sankt Augustin. 130

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Dr. Ursula Vater Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 26. -28. Januar 2009 Situation

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Aerosole in der Abwasserbehandlung

Aerosole in der Abwasserbehandlung Aerosole in der Abwasserbehandlung Rechtliche Grundlagen Infektionsgefahren und Gefährdungen durch Aerosole Schutzmaßnahmen zur Vermeidung/Minimierung von Aerosolen Sabine Garbrands, BG ETEM 04.11.2015

Mehr

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. ... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:

Mehr

Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen

Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Gliederung Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Was heißt eigentlich Gesundheit? Prävention

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION 24.1.2013 Amtsblatt der Europäischen Union C 22/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission

Mehr

Ringversuch zur 9. Pilztagung des VDB 2005 in Hamburg

Ringversuch zur 9. Pilztagung des VDB 2005 in Hamburg Ringversuch zur 9. Pilztagung des VDB 25 in Hamburg Randbedingungen und Zielsetzung des Ringversuches Um den Einfluss der Probenehmer und des verwendeten Verfahren auf die Schwankungen der Ergebnisse zu

Mehr

Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten

Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Verwaltungsvorschrift vom 29. März 2001 Az.: 15-0304.5/83 1. Verantwortlichkeiten Für die Beachtung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ist als Arbeitgeber

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz

Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Unterweisung zur Gefährdungsanalyse Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Name.ppt Seite 1 Der Arbeitgeber unterzieht die Arbeitsplätze

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Sicherheitshinweise nach GHS

Sicherheitshinweise nach GHS Sicherheitshinweise nach GHS Bei den Sicherheitshinweisen nach GHS (den P-Sätzen) sind im Gegensatz zu den H-Sätzen Kombinationen in dem Maß gestattet, wie sie in der Anhang IV der EG- GHS-Verordnung angegeben

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner

Mehr

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage

Mehr

Arbeitskreis erstellt durch: Datum

Arbeitskreis erstellt durch: Datum Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 57. Verordnung: Konformitätsbewertung von Medizinprodukten [CELEX-Nr.: 32000L0070, 32001L0104,

Mehr

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Neue Regelungen für den Gerüstbau Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

ASR 5 Arbeitsstätten-Richtlinie Lüftung

ASR 5 Arbeitsstätten-Richtlinie Lüftung ASR 5 Arbeitsstätten-Richtlinie Lüftung Ausgabe Oktober 1979 Zu 5 der Arbeitsstättenverordnung 1 Begriffe 1.1 Lüftung ist die Erneuerung der Raumluft durch direkte oder indirekte Zuführung von Außenluft.

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Pressemitteilung. Wenn der Beruf krank macht

Pressemitteilung. Wenn der Beruf krank macht Wissenschaftliches Institut der AOK Pressemitteilung Berlin, 31. März 2015 HAUSANSCHRIFT Rosenthaler Str. 31 D-10178 Berlin POSTANSCHRIFT Postfach 11 02 46 D-10832 Berlin TELEFON +49 30 34646-2393 FAX

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.

Mehr

Newsletter zum Thema Abmahnung

Newsletter zum Thema Abmahnung Newsletter zum Thema Abmahnung Abmahnung Vorstufe zur Kündigung? Die Abmahnung ist ein Mittel, auf die Verletzung vertraglicher Pflichten hinzuweisen mit dem Ziel, weitere Vertragsverstöße zu vermeiden.

Mehr

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010 Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.

Mehr

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Umgang mit Explantaten

Umgang mit Explantaten Umgang mit Explantaten Aktuelle Entwicklung Implantate / Explantate Warum wird dieses Thema plötzlich so wichtig? Wem gehört das Explantat? Was muß berücksichtigt werden? Welche Aufgabe betrifft die ZSVA?

Mehr

Krefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst

Krefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst Aus Sicht einer SiFa und SiGeKo Aus der Praxis 2 Deine Haut, die wichtigsten 2m 2 Deines Lebens. Kernaussagen Arbeitsschutzgesetz Sicherstellung und Verbesserung

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Herr Hans-Jürgen Ulrich MLT Medizin- und Labortechnik Group

Herr Hans-Jürgen Ulrich MLT Medizin- und Labortechnik Group www.mlt-labortechnik.de Herr Hans-Jürgen Ulrich durch Sicherheitstechnik Expertenkreis Labortechnik ABAS Innovation durch Arbeitsschutz Aktuelle Projekte Hans-Jürgen Ulrich MLT Medizin- und Labortechnik

Mehr

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden

Mehr

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1 ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung Seite 1 Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem Geltungsbereich

Mehr

RAB 33 Stand: 12.11.2003

RAB 33 Stand: 12.11.2003 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Allgemeine Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung RAB 33 Stand: 12.11.2003 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

Mehr

Hygiene und Infektionsvorbeugung

Hygiene und Infektionsvorbeugung Hygiene und Infektionsvorbeugung Isolierung Beter voor elkaar 2 Einleitung Diese Broschüre ist für Patienten gedacht, die isoliert gepflegt werden und für deren Angehörige/sonstige Personen, die diese

Mehr

QM: Prüfen -1- KN16.08.2010

QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 2.4 Prüfen 2.4.1 Begriffe, Definitionen Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung ist das Prüfen. Sie wird aber nicht wie früher nach der Fertigung durch einen Prüfer,

Mehr

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Rotenburg a.d.f, den 15. März 2015 Basis des Verwaltungshandelns Straßenverkehrsgesetz (StVG) In Verbindung mit Fahrerlaubnis-Verordnung

Mehr

Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefe - rat

Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefe - rat Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefe - rat I. Frau Stadträtin Sabine Krieger, Frau Stadträtin Lydia Dietrich, Fraktion Die Grünen rosa liste im Stadtrat der Landeshauptstadt München Rathaus Dr.

Mehr

, drop-down: ~ Sehr geehrte / ~ Sehr geehrter Herr / ~ Sehr geehrte Frau

, drop-down: ~ Sehr geehrte / ~ Sehr geehrter Herr / ~ Sehr geehrte Frau Erkrankung, geb. Anschrift:, Tel.: Sehr geehrte, drop-down: ~ Sehr geehrte / ~ Sehr geehrter Herr / ~ Sehr geehrte Frau bitte untersuchen Sie drop-down: ~ den Versicherten / ~ die Versicherte und erstatten

Mehr

Reinigung von RLT-Anlagen

Reinigung von RLT-Anlagen Reinigung von RLT-Anlagen Dr. Stefan Burhenne Dr. Stefan Burhenne hydroclean GmbH & Co. KG Woher kommt der Schmutz? Baustaub (schon beim Einbau) Von außen durch die Filter (mangelhafte Wartung oder zu

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten

Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten Alexander Fink, Metecon GmbH Institut für Medizintechnik Reutlingen University Alteburgstraße 150 D-72762 Reutlingen Reutlingen, 04.03.2015

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Der Vortrag besteht aus 27 Seiten! Ich habe 15 Minuten. + 1 Minute Diskussion Passt!

Der Vortrag besteht aus 27 Seiten! Ich habe 15 Minuten. + 1 Minute Diskussion Passt! Der Vortrag besteht aus 27 Seiten! Ich habe 15 Minuten Also pro Seite ca. 30,3 Sek = 14 Min. + 1 Minute Diskussion Passt! Zunächst: Die Praxis in einem modernen Kammstall ohne Wärmetauscher Mit Vorraumanwärmung

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)

Mehr

Insiderwissen 2013. Hintergrund

Insiderwissen 2013. Hintergrund Insiderwissen 213 XING EVENTS mit der Eventmanagement-Software für Online Eventregistrierung &Ticketing amiando, hat es sich erneut zur Aufgabe gemacht zu analysieren, wie Eventveranstalter ihre Veranstaltungen

Mehr

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Das Pareto-Prinzip ist eine Methode des Zeitmanagements. Diese Checkliste stellt Ihnen das Pareto-Prinzip

Mehr

1 Allgemeines. Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Allgemeines

1 Allgemeines. Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Allgemeines Allgemeines 5 1 Allgemeines Die Feuerwehr-Dienstvorschriften gelten für die Ausbildung, die Fortbildung und den Einsatz. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7»Atemschutz«soll eine einheitliche, sorgfältige

Mehr

Schutzmaßnahmen für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

Schutzmaßnahmen für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Ausgabe: September 1999 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Schutzmaßnahmen für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien TRBA 100 Die Technischen Regeln für Biologische

Mehr

Gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Biostoffen Empfehlungen des ABAS. Silke Hopf, ABAS-Geschäftsführung

Gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Biostoffen Empfehlungen des ABAS. Silke Hopf, ABAS-Geschäftsführung Gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Biostoffen Empfehlungen des ABAS Silke Hopf, ABAS-Geschäftsführung Übersicht Rechtsgrundlagen Aufgaben des ABAS Gesicherte Erkenntnisse Nutzung gesicherter Erkenntnisse

Mehr

Nasse Keller? AquaPren. Feuchte Wände? Schimmel? Telefon: 02234-20 29 002

Nasse Keller? AquaPren. Feuchte Wände? Schimmel? Telefon: 02234-20 29 002 Nasse Keller? Feuchte Wände? Schimmel? Egal welches Feuchtigkeitsproblem Sie haben, wir bieten Ihnen Abdichtung in Perfektion mit 20 Jahren Garantie! Wir lösen jedes Feuchtigkeitsproblem ohne zu baggern!

Mehr

Allergie - was kann man tun?

Allergie - was kann man tun? Allergie - was kann man tun? Viele Menschen leiden heute unter allergischen Erkrankungen. Neben den bekannten Auslösern wie Blütenpollen, Hausstaub, Pilzen und Tierhaaren können letztlich Stoffe jeder

Mehr

Psychologie im Arbeitsschutz

Psychologie im Arbeitsschutz Fachvortrag zur Arbeitsschutztagung 2014 zum Thema: Psychologie im Arbeitsschutz von Dipl. Ing. Mirco Pretzel 23. Januar 2014 Quelle: Dt. Kaltwalzmuseum Hagen-Hohenlimburg 1. Einleitung Was hat mit moderner

Mehr

Patienteninformation. Augenarzt-Check für den Verkehrsteilnehmer. Beeintr ächtigtes Sehvermögen eine unterschätzte Gefahr im Str aßenverkehr.

Patienteninformation. Augenarzt-Check für den Verkehrsteilnehmer. Beeintr ächtigtes Sehvermögen eine unterschätzte Gefahr im Str aßenverkehr. Patienteninformation Augenarzt-Check für den Verkehrsteilnehmer Beeintr ächtigtes Sehvermögen eine unterschätzte Gefahr im Str aßenverkehr. Jeder Autofahrer ist für die Sicherheit im Str a- ßenverkehr

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar! Gesetzliche Unfallversicherung

Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar! Gesetzliche Unfallversicherung Ihre Unfallversicherung informiert Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar! Gesetzliche Unfallversicherung GUV-I 8537 Dieses Faltblatt informiert Sie als Arbeitgeber und Beschäftigte über Maßnahmen zu

Mehr

Schimmelpilze sitzen auf dem Trockenen

Schimmelpilze sitzen auf dem Trockenen Wie Feuchtigkeit in der Wohnung vermeidbar ist Schimmelpilze sitzen auf dem Trockenen Duschen, waschen, kochen, wohnen in einem Haushalt mit drei Personen werden jeden Tag bis zu 14 Liter Wasser freigesetzt.

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Sinn und Gesundheit. Posttraumatic Growth. Studie: Posttraumatic Growth After War

Sinn und Gesundheit. Posttraumatic Growth. Studie: Posttraumatic Growth After War Sinn und Gesundheit Posttraumatic Growth Literatur: Zöllner, T.; Calhoun, L. & Tedeschi, R. (2006). Trauma und persönliches Wachstum. In A. Maercker, R. Rosner (Hrsg.), Psychotherapie der posttraumatischen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen. 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3

Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen. 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3 Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3 Inhalte Wozu Arbeitsschutz? Gesetze im Arbeitsschutz Wo steht was zur Gefährdungsbeurteilung?

Mehr

II. Zum Jugendbegleiter-Programm

II. Zum Jugendbegleiter-Programm II. Zum Jugendbegleiter-Programm A. Zu den Jugendbegleiter/inne/n 1. Einsatz von Jugendbegleiter/inne/n Seit Beginn des Schuljahres 2007/2008 setzen die 501 Modellschulen 7.068 Jugendbegleiter/innen ein.

Mehr

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Seite 1 von 5 Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Medizinprodukte können in der Regel nicht ohne klinische Daten und deren Bewertung auf den Markt gelangen. Zudem besteht für Medizinprodukte

Mehr

Lagerung von Chemikalien. Sicherheitsunterweisung

Lagerung von Chemikalien. Sicherheitsunterweisung Lagerung von Chemikalien Sicherheitsunterweisung Lektion 1 Sicher Abstellen und Lagern Verkehrs- und Fluchtwege freihalten Nur in geschlossenen Gebinden lagern Möglichst in Originalbehältern lagern Inhalt

Mehr

Daunen-Info Nr. 5/2013

Daunen-Info Nr. 5/2013 Daunen-Info Nr. 5/2013 Prof. Karl-Christian Bergmann, Leiter der pneumologisch-allergologischen Ambulanz im Allergie- Centrum-Charité, Berlin Der Winter steht vor der Tür, die Zeit für warme Daunendecken

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz

Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz mit Quellenangaben Version 1.8 vom September 2015 Creative Commons Lizenzvertrag Stand: September 2015 Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz mit Quellen Seite 1 von

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21. 30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter

Mehr

LEGIONELLEN in Trinkwasser-Installationen

LEGIONELLEN in Trinkwasser-Installationen Wärmetechnik... weil Energie wertvoll ist! LEGIONELLEN in Trinkwasser-Installationen Verbraucherinformation Was sind Legionellen? Legionellen sind eine Gattung stäbchenförmiger Bakterien aus der Familie

Mehr

MB-Kanalsanierung. (Ab)Wasser marsch. Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei.

MB-Kanalsanierung. (Ab)Wasser marsch. Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei. MB-Kanalsanierung (Ab)Wasser marsch Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei. DIN 1986-30 eine harmlos klingende Norm des Wasserhaushaltsgesetzes sorgt bei Hauseigentümern für

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte)

Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte) Abschnitt 1 2. Listen Sie zwei Abschnitte von ISO 9001 (Nummer und Titel) auf. die das Qualitätsmanagementprinzip Systemorientierter Ansatz unterstützen. (2 Punkte) Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte

Mehr

Gutachten. Anton Spiegel. Dornbirn, xxx. Bodenlegermeister

Gutachten. Anton Spiegel. Dornbirn, xxx. Bodenlegermeister xxx xxx xx Dornbirn, xxx Gutachten Auftraggeber: Firma xxx GesmbH, xx Projekt: Wohnanlage xxx xxx Bauträger GmbH, xxx Auftrag: Besichtigung und Beurteilung der Laminatböden Besichtigung und Begutachtung:

Mehr

BGI 870. Haltegurte und Verbindungsmittel. für Haltegurte. BG-Information

BGI 870. Haltegurte und Verbindungsmittel. für Haltegurte. BG-Information Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Information BGI 870 (ZH 1/495) Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte vom Oktober 2003 Berufsgenossenschaften

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Kemper & Kollegen und ihres Mandanten Kurzgutachten

mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Kemper & Kollegen und ihres Mandanten Kurzgutachten Kurzgutachten zur Rechtmäßigkeit der Auswertung von Leistungsdaten durch Outlookkalender Rechtsanwälte Kemper & Kollegen Rotherstr. 19 10245 Berlin Tel.: 030/278939100 Fax: 030/27893919 I. Fragestellung

Mehr

Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz

Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmbrillen) Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und des Bayerischen Staatsministeriums

Mehr