Schutzmaßnahmen Der rechtliche Hintergrund und die Umsetzung der TRBA 250
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- Dörte Schräder
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1 Schutzmaßnahmen Der rechtliche Hintergrund und die Umsetzung der TRBA 250 Safety first! Schutz vor Nadelstichverletzungen Worauf der Praxisbetreiber achten muss München, März 2011 Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt, Gewerbeärztlicher Dienst
2 Nadelstichverletzung (NSV) - Beispiel -
3 Definition Nadelstichverletzung (NSV) Stich-, Schnitt- oder Kratzverletzung der Haut durch Nadeln, Messer etc., die mit Patientenmaterial verunreinigt waren, unabhängig davon, ob die Wunde geblutet hat oder nicht. Gefährdend können auch Kontaminationen der Schleimhaut oder nicht intakter Haut mit potenziell infektiösem Material sein.
4 Unfallgeschehen NSV Geschätzt ca NSV pro Jahr in Deutschland BGW, 2008 ca NSV als Arbeitsunfall gemeldet
5 Berufskrankheitengeschehen NSV können zu Berufskrankheiten der Ziffer 3101 der Berufkrankheitenverordnung führen. Anzeige-Formulare bei begründetem Verdacht auf eine Berufskrankheit können im Internet heruntergeladen werden und dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden.
6 Präventionsstrategie TOP TOPAS Technische Schutzmaßnahmen Organisatorische Schutzmaßnahmen Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Arbeitsmedizinische Vorsorge Schriftlicher Plan für Vorgehen nach NSV
7 TOPAS Technische Schutzmaßnahmen Auswahl geeigneter verletzungsarmer Instrumente z.b. Liste sicherer Produkte eigene Prüfung geeignete Kanülenabwurfbehälter gute Beleuchtung und Ergonomie des Arbeitsplatzes
8 Technische Schutzmaßnahmen Sichere Arbeitsgeräte sind einzusetzen bei: a) höherer Infektionsgefährdung oder Unfallgefahr bei infektiösen oder fremdgefährdenden Patienten und in Rettungsdienst / Notfallaufnahme und Gefängniskrankenhäusern b) wenn Körperflüssigkeiten in infektionsrelevanter Menge übertragen werden können, z.b. bei: Blutentnahmen und sonstigen Punktionen zur Entnahme von Körperflüssigkeiten bei b) Ausnahme möglich: Herkömmliche Arbeitsgeräte dürfen weiter eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann- z.b. wenn Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV, HBV und HCV negativ. Gesonderte Dokumentation! Credo: Sichere Instrumente immer einsetzen
9 Technische Schutzmaßnahmen - wichtige Aspekte - Anwendungsbezogene Auswahl, Handhabbarkeit und Akzeptanz Information über sichere Arbeitsgeräte und deren Handhabung Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
10 Technische Schutzmaßnahmen Sichere Geräte müssen folgende Eigenschaften haben Sicherheitsmechanismus ist Bestandteil des Systems und kompatibel mit Zubehör Aktivierung mit einer Hand möglich Aktivierung sofort nach Gebrauch möglich Erneuter Gebrauch ausgeschlossen Keine Änderung der Anwendungstechnik Sicherheitsmechanismus durch deutliches Signal gekennzeichnet...und dürfen den Patienten nicht gefährden
11 Technische Schutzmaßnahmen Dem Einsatz sicherer Arbeitsgeräte stehen auch Verfahren gleich, bei dem das sichere Zurückstecken der Kanüle in die Schutzhülle mit einer Hand erfolgen kann z. B. Lokalanästhesie in der Zahnmedizin oder bei der Injektion von Medikamenten (Pen)
12 Abwurfbehältnisse - wichtige Kriterien - stich- und bruchfeste verschließbare Einwegbehältnisse stabil auch z. B. bei Druck, Stoß, Fall, Feuchtigkeit geeignete Größe und Einfüllöffnung Benutzte sharps sind unmittelbar nach Gebrauch darin zu sammeln
13 TOPAS Organisatorische Schutzmaßnahmen - wichtige Aspekte - Gefährdungsbeurteilung u. Betriebsanweisung n. BioStoffV Unterweisung der Mitarbeiter, bes. auch z.b. Auszubildende Wichtige Themen sind u.a. Geordneter Arbeitsablauf Entsorgung benutzter sharps unmittelbar nach Gebrauch Beidhändiges Recapping verboten Abwurfbehälter rechtzeitig wechseln, Deckel fest schließen Schulung für die sicheren Instrumente Notfallpan nach NSV
14 Unterweisungen der Beschäftigten über Gefahren und Schutzmaßnahmen - wichtige Aspekte - mündlich, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens jährlich bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, z.b. Kontamination z.b. bei tätigkeitsbedingten Infektionen bei gesundheitlichen Bedenken bei arbeitsmed. Vorsorge Zeitpunkt und Gegenstand der Unterweisungen dokumentieren Unterschrift der Unterwiesenen
15 TOPAS Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Handschuhe ggf. Schutzbrille etc.
16 TOPAS Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen - wichtige Aspekte - Pflichtuntersuchung (meist i.r. des G 42 ) Hepatitis B-Impfangebot, Impferfolgskontrolle Hepatitis C-Kontrolle Ggf. HIV-Test Aufklärung und Beratung Pflicht zur Angebotsuntersuchung u.a. nach NSV
17 TOPAS Schriftlicher Plan für Vorgehen nach NSV - Wichtige Aspekte - Sofortmaßnahmen ärztliche Beratung ggf. Blutuntersuchungen zeitnahe Postexpositionsprophylaxe (PEP) Ansprechpartner Maßnahmen Dokumentation der NSV
18 Mutterschutz Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei der Verwendung Stichsicherer Systeme eine Weiterbeschäftigung mit entsprechenden Tätigkeiten möglich sein: individuelle und dokumentierte Gefährdungsbeurteilung Umgang gegen Unterschrift unterwiesen und geübt gesamter Arbeitsbereich umgestellt für jede Tätigkeitsart jeweils nur eine Systemart Entsorgung in geeigneten durchstichsicheren Behältern nicht an bekannt oder vermutlich infektiösen Patienten sowie generell nicht in Notfallsituationen Hinweise zum Mutterschutz im Gesundheitsdienst, Stand Oktober 2009
19 Präventionsstrategie TOP TOPAS Technische Schutzmaßnahmen Organisatorische Schutzmaßnahmen Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Arbeitsmedizinische Vorsorge Schriftlicher Plan für Vorgehen nach NSV
20 Wichtige gesetzliche Grundlagen Gefährdungsbeurteilung BioStoffV 5-8 (Biostoffverordnung) TRBA (Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe) Unterrichtung der Beschäftigten BioStoffV 12 TRBA Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) 4 Pflichtuntersuchungen 5 Angebotsuntersuchungen Teil 2 (1) und (2) Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen TRBA Schutzmaßnahmen BioStoffV TRBA 250 z.b Geeignete Abwurfbehälter unmittelbarer Abwurf Sichere Arbeitsgeräte (Ziffer 1-7)
21 Weitere Informationen BioStoffV, TRBA ArbmedVV Arbeitsschutz/sozial/frauen Hinweise zum Mutterschutz im Gesundheitsdienst Anzeige-Formulare bei begründetem Verdacht auf eine Berufskrankheit Liste sicherer Produkte M Infektionskrankheiten von A bis Z Arbeitsbedingte Infektionen bei Mitarbeitern des Gesundheitswesens:Blutübertragbare Erkrankungen. S.Wicker u.a..59(2009)
22 Viel Erfolg! Regierung von Oberbayern Gewerbeärztlicher Dienst Gewerbeaufsichtsamt Dienstgebäude: Heßstr München Tel.:
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