Arbeitsmedizinische Aspekte der Biostoffverordnung
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- Siegfried Ulrich Becker
- vor 8 Jahren
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1 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz Arbeitsmedizinische Aspekte der Biostoffverordnung 3. bundesweiter Betriebsärztetag, Osnabrück, Dr. med. Heino Slupinski, ZUS GSV Name Referent/Vortrag
2 Vortragsübersicht Zukunft der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Spezifische Diagnostik bei Untersuchungen nach der Biostoffverordnung Projekt Dentallabore TRBA 250 Aviäre Influenza Hinweis auf Reform der Unfallversicherung
3 Umsetzung von 2 EG-Richtlinien zu Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen Vibrationen vom // Juni 05 Lärm vom // Februar 06 Beratung am im Bundesrat. Zustimmung mit zahlreichen Änderungen empfohlen. Artikelverordnung. U. a. bei der Biostoffverordnung Untersuchungs- Pflicht wegen Hepatitis A in geriatrischen Einrichtungen gestrichen.
4 Zukunft der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Regelung über alle Bereiche (außerstrahlenschutz) in einer eigenen Verordnung. Basiert auch auf einer Forderung der Bundesländer. In Österreich realisiert. Über Google, Suchwörter: VGÜ, Gesundheitsüberwachung.
5 Zukunft der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Mit der Entscheidung für die separate Verordnung sind die Arbeiten an der TR 300 Arbeitsmedizinische Vorsorge eingestellt worden.
6 Zukunft der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Der Staat regelt den Rahmen für alle Bereiche der Arbeitsmedizinischen Vorsorge, auch den bisherigen berufsgenossenschaftlichen Teil Die Berufsgenossenschaften sind weiter für die inhaltliche Ausgestaltung der Untersuchungen zuständig, Grundsätze
7 Kinderbetreuung: ABAS Beschluss vom ( Überprüfung der Immunität durch Kontrolle des Impfausweises Antikörperbestimmung nur in Ausnahmefällen, Interpretation schwierig Bei unklarem Impfstatus und Impflücken einmalige Impfung ohne Erfolgskontrolle, Ausnahme Röteln bei Frauen
8 ABAS Beschluss vom Erläuterungen des UA 3 Arbeitsmedizin Ein Ziel der Vorsorgeuntersuchung ist die Prüfung, ob ein sicherer Schutz vor den Erregern von Pertussis, Masern, Mumps, Röteln (MMR) und Windpocken besteht Bei Eintragungen im Impfausweis entsprechend STIKO Antwort, ja Wenn keine Daten, einmalige Impfung Schutzniveau für Risikogruppe auf dem für die Allgemeinbevölkerung. Die Aussage, dass ein sicherer Schutz besteht ist ärztlich unzulässig. Die Beratung muss lauten, dass das Erkrankungsrisiko reduziert wurde. Für Mutterschutz unbrauchbar
9 Aufgaben in der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen Auswertung der Beobachtungen Nutzung von Erkenntnissen zur Seroprävalenz und Serokonversion bei Infektionserregern zur Erfüllung dieser Aufgaben.
10 Ausstieg aus den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach Anhang IV der Biostoffverordnung Bei impfpräventablen Biostoffen, wenn der Beschäftigte über einen ausreichenden Immunschutz verfügt ( 15a Abs. 3) Keine Nachuntersuchung bei impfpräventablen Biostoffen bei lebenslanger Immunität ( 15 Abs. 5) Keine Vorsorgekartei bei lebenslanger Immunität. Wird geändert
11 Angaben zur Wirksamkeit der Impfungen Beispiel nach MMR 2fach bei Kindern: Nicht immun: Masern 4-7% Röteln 8% Mumps 10-21% (Zahlen aus Merkblatt B-W)
12 Mumpserkrankungen in den USA 2006 (MMWR, October 27, 2006 / 55(42); ) 1798 Erkrankungen aus Iowa mit komplettem Follow-Up, viele Jahre alt: Ungeimpft 123 (7%) 1 x MMR 245 (14%) =/> 2 x MMR 884 (49%) Unbekannt 546 (30%) Ungeimpft 1xMMR =,>2xMMR Unbekannt
13 Impfdurchbrüche bei Varizellen (Allgemein erfolgreiche Impfung!) In einem Kindergarten in den USA (Galil et al*): (*N Engl J Med 347 (2002) S 1909) Genereller Schutz vor Erkrankung bei 44% Gegen mäßige oder schwere Verläufe bei 86% Ab 3 Jahre nach der Impfung Durchbruch- Risiko erhöht Sentinentel-Surveillance* in Deutschland, Impfempfehlung der STIKO 2004: (*Epidemiologisches Bulletin 36/2006) 143 Fälle mit Erkrankungsbeginn nach Impfung zwischen 45 Tagen und 5 Jahren Schwerpunkt der Beobachtung bei Kindern, begrenzte Aussage
14 Das Pertussis-Problem Erhöhtes Infektionsrisiko in der vorschulischen Kinderbetreuung und Pädiatrie? Aktuell sind gut 70% der Erkrankten 15 Jahre und älter Milder Verlauf der Erkrankung bei Erwachsenen Komplikationen bei Erkrankungen im 1. Lebensjahr Lebensjahr Kein Nachweis von Immunität Anstieg der Neuerkrankungen bei vollständig geimpften Kindern Nur Dreifachimpfung (Tdap), d, ap = niedrigere Erwachsenendosis Häufungen in Bereichen (RKI) Pädia. 23 Kita Schule Familie 2 5 Neue Länder 2004 (Angaben RKI und WHO)
15 STIKO Empfehlungen bei beruflichem Risiko (ohne hygienische Indikation) B Varizellen: Seronegative in Pädiatrie und vorschulischer Kinderbetreuung Masern, Mumps, Röteln: Ungeimpfte bzw. Empfängliche in Pädiatrie und vorschulischer Kinderbetreuung Empfänglich bedeutet: keine Erkrankung, keine Impfung und bei serologischer Testung kein Nachweis von Antikörpern (Definition bei Varizellen)
16 Kontrolle des Impferfolges: Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz 42/STIKO Varizellen: Keine Kontrolle des Impferfolges nach G 42 und STIKO. Aus gewerbeärztlicher Sicht anzustreben Masern, Mumps, Röteln: Im G 42 Hinweis auf Kontrolle des Impferfolges. STIKO nur bei Frauen und Röteln Grundsätzlich Verweis der STIKO auf G 42
17 Blindes Impfen nach ABAS Beschluss Frage der ärztlichen Glaubwürdigkeit bei Impfskeptikern Warm anziehen bei Abweichung von STIKO und G 42 Keine Aussagen über Vorliegen einer Immunität
18 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Biostoffverordnung: Klärungsbedarf Wirksamkeit von Impfungen, Boosterimpfungen bei Erwachsenen Dauer eines Impfschutzes Ausmaß des Impfschutzes Lebenslange Immunität? Zeitpunkt von Nachuntersuchungen nach Impfung oder bei abgelehntem Impfangebot
19 Qualitätssicherung für die Diagnostik bei biologischen Arbeitsstoffen Anforderungen an die Qualität der mikrobiologischen Diagnostik (entsprechend TRGS 710 bei Gefahrstoffen) erscheinen angebracht.
20 Die acht gemeldete Infektionskrankheiten bei Zahntechnikern 6 Fälle von Virushepatitis C 2 Fälle mit unbekannter Diagnose Keine Virushepatitis B Zweimal gewerbeärztliche Mitwirkung Eine Anerkennung
21 Als Berufskrankheit Nr bei einem Zahntechniker anerkannte Virushepatitis C Anerkennung 1998: Zustand nach orthotoper Lebertransplantation bei hepatischer Leberzirrhose(C) mit bifokalem hepatozellulären Karzinom, klinisch gering aktives Hepatitis C- Rezidiv der Transplantatleber, Diabetes mellitus als Nebenwirkung der immunsuppressiven Therapie.
22 Hepatitis B und C Risiko bei Zahntechnikern Erhöhtes Risiko für Hepatitis B in einigen Untersuchungen gefunden, z. B. Bundesrepublik Birke, E. et al (1986)*. * Verhandlungen der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin, 26. Jahrestagung (1986), Band 1 S 93 Hepatitis C Risiko, z. B. bei Kieferchirurgen, erhöht. Keine Untersuchungen bei Zahntechnikern gefunden. Nach Anhang IV Biostoffverordnung keine isolierte Untersuchung für Hepatitis B oder C. Nach TRBA 250 Dentallabor Risikobereich
23 Hepatitis C bei Zahntechnikern Einbeziehung der Betriebsärzte oder der nach 15 BioStoffV beauftragten Ärzte Abfrage der Ergebnisse der Hepatitisserologie (B+C) und die durchgeführten Hepatitis B-Impfungen (anonym) Grundlage 22 Arbeitsschutzgesetz. Nach 16 BioStoffV sind Krankheitsund Todesfälle ohnehin unverzüglich der Behörde mit Tätigkeitsangabe zu melden (s. auch LV 23)
24 Hepatitis C Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Untersuchung in Risikogruppen auch rein medizinisch sinnvoll, weil heute Behandlungsmöglichkeiten bestehen. Versäumte Früherkennung einer Hepatitis C durch unterlassene Untersuchung. Folgen? Keine Beratung des Arbeitgebers. Folgen?
25 TRBA 250 Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege August 2006 Stichsichere Systeme Verwendungspflicht, um vor Stich- und Schnittverletzungen durch kontaminierte Instrumente zu schützen Risikopatienten, Rettungsdienst, Notfallaufnahme, Gefängniskrankenhäuser, Blutentnahmen*, sonstige Punktionen* Sofort gezielt Risikogruppe 3, sonst Frist bis Stichprobe geplant in Nds. * Abweichungen aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung mit Betriebsarzt ( überlange Arbeitszeit!)
26 Wieder aktuell: Geflügelpest ABAS Beschluss 608 in Überarbeitung>>>BAuA Angebotsuntersuchungen, wohl keine Aufnahme von H5N1 in Anhang IV Biostoffverordnung G 26 als Pflichtuntersuchung Ehrenamtliche über Unfallversicherung einbezogen Sichere tierschutzgerechte Tötung? CO2-Wirkungen
27 Seroprävalenzdaten für Beschäftigte mit Exposition gegenüber Erregern hoch pathogener Aviärer Influenza A Erkrankungen bei Geflügel in Hongkong (H5N1). Seroprävalenz bei 1525 Geflügel-Arbeitern lag bei 10% (geschätzt aus MN Test + Western Blot). Mitwirkung der CDC. Milde oder asymptomatische Infektionen, kein Todesfall. (The Journal of Infectious Diseases 185 (2002) ) Solche Untersuchungen ermöglichen realistische Bewertungen der Letalität von H5N1 Infektionen beim Menschen und es wurden Tätigkeiten mit besonderem Infektionsrisiko für die Beschäftigten identifiziert.
28 Seroprävalenzdaten für Familienangehörige von Beschäftigten mit Exposition gegenüber Erregern hoch pathogener Aviärer Influenza A In den Niederlanden Millionen Hühner bei Auftreten von H7N7 Infektionen getötet. Bei 86 Beschäftigten und 3 Familienangehörigen Virusnachweis mit RT-PCR. Tod eines Tierarztes mit Atemnotsyndrom. Überwiegend trat eine Konjunktivitis auf. 56 Familienangehörige ließen Antikörperbestimmungen durchführen. 33 (59%) mit Nachweis. Kein direkter Geflügelkontakt. (Eurosurveillance 10 (2005) ) Damit für dieses Virus auch Hinweise auf ein Verschleppen oder eine Übertragung auf Angehörige.
29 Internet Biostoffe >Themen von A-Z > Biostoffe >Publikationen > LV 23 nlö-42-beär-info-1103
30 Eckpunkte zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung -Entschädigung von Berufskrankheiten Beschluss eines Arbeitskreises der Staatssekretäre vom und einer Bund-Länder-Arbeits- Gruppe vom
31 Entschädigung bei Berufskrankheiten Erwerbsminderungsrente Ausgleich einer Verdienstminderung durch die Berufskrankheit ab 10% Minderverdienst bis Beginn der Altersrente (65/67 ) Gesundheitsschadensausgleich Erst ab 30% Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Bisher auf Notverordnungen basierend ab 20% MdE
32 Entschädigung bei Berufskrankheiten Gesundheitsschadensausgleich Unangemessen niedrige Beträge. Beispiele: Unter 50% MdE Abfindungen. Bei chronischer Erkrankung eines 20jährigen mit MdE 30% 12000, 60jähriger 6000 (90% der Fälle) Bei schwerer Erkrankung mit 50% MdE 175 monatlich
33 Für Rückfragen: Dr. Heino Slupinski Tel.: 0511 / Fax: 0511 / heino.slupinski@gaa-h.niedersachen.de
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