Kostensparender Service

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1 Kostensparender Service Die steigende Nachfrage der Wohnungswirtschaft nach Dienstleistungen an Abfallbehälterstandplätzen ermöglicht neue Formen des Abfallmanagements Von Sven Kaerkes, Ralph Hunklinger und Anja Klomann Die Abfallsatzungen öffentlich rechtlicher Gebietskörperschaften enthalten die Vorgabe, daß Abfälle an der Anfallstelle getrennt zu erfassen sind. Dies wird im Geschoßwohnungsbau häufig jedoch nur unzureichend umgesetzt. Fehlende soziale Kontrolle, mangelnde Information sowie sprachliche und soziokulturelle Barrieren führen dort in hohem Maße zu Systemverweigerern. In der Folge steigen die Kosten stark an und häufig sinkt zugleich die Qualität des Wohnumfelds. Wenn diese Spirale in Gang gesetzt ist, fällt es zunehmend schwerer, Wohnraum zu vermieten. Die Wohnungswirtschaft versucht mit Benchmarking-Projekten diese Entwicklung zu stoppen; insbesondere der starke Anstieg der kalten Nebenkosten soll auf diese Weise kontrolliert werden. Eine Lösung bieten private Dienstleister, die Abfallmanagement in sozial schwierigen Gebieten umsetzen. Eine zielgerichtete Mieterberatung und die regelmäßige Kontrolle und Reinigung von Behälterstandplätzen gewährleistet, daß die Abfälle satzungskonform getrennt bereitgestellt und Hygienestandards eingehalten werden. Zugleich werden die Abfallkosten reduziert. Eine wissenschaftliche Studie der TU Darmstadt hat jetzt zum ersten Mal Stoffstromeffekte dieser Dienstleistung untersucht. Unter dem Aspekt des Arbeitsschutzrechts liefert die Studie auch Ergebnisse zur Keimbelastung der beschäftigten Mitarbeiter. Darüber hinaus werden die rechtlichen Grundlagen dieser hausmeistertypischen Dienstleistung anhand von mehreren Gutachten beleuchtet. Seit Anfang der neunziger Jahre stiegen die Abfallgebühren in den Kreisen und kreisfreien Städten Deutschlands stark an. Im bundesdeutschen Schnitt erhöhten sich die Gebühren in den vergangenen zehn Jahren um mehr als das Doppelte. Vermieter sehen sich zunehmend in die Rolle von Gebührenverwaltern gedrängt. Die hohen Gebühren für das System der dualen Abfallwirtschaft gehen vielfach zu Lasten der Mieter beziehungsweise der Eigentümer von Wohnungen im Geschoßwohnungsbau. So führten die vielfach geänderten Rahmenbedingungen in der Abfallwirtschaft zu laufend neuen Sortiervorgaben. Diese konnten den Betroffenen oftmals nur unzureichend vermittelt werden oder stießen auf deren Ablehnung. Das Mehrtonnensystem, das sich bundesweit durchsetzt, stößt dabei im Geschoßwohnungsbau (siehe Abbildung 1) an seine Grenzen. Untersuchungen über das Wertstoffpotential in Restabfällen bestätigen die mangelnde Erfassungsquote von Verpackungsmaterialien (KERN 2001). Somit besteht ein entsprechendes Potential zur Restmülleinsparung, das ausgeschöpft werden kann, indem die Erfassungsquote für Abfälle zur Verwertung erhöht wird. Problemkind Geschoßwohnungsbau Abbildung 1: Typische Bebauungsform in Geschoßwohnanlagen Als Folge des seit Mitte der 90er Jahre verschärften Wettbewerbs in der Wohnungswirtschaft entwickelte sich die Qualität des Wohnumfeldes neben den kalten Nebenkosten zum ausschlaggebenden Faktor für die Vermietbarkeit von Wohnraum. Die Eigentümer von Eigenheimen besitzen einen direkten Bezug zu ihren Nebenkosten und sind damit hoch motiviert, sich an abfallwirtschaftlichen Systemen zu beteiligen. Demgegenüber ist die umwelt- und kostenverträgliche Abfallwirtschaft speziell im Geschoßwohnungsbau ins Stocken geraten. Die Mieter und Eigentümer beklagen sich am häufigsten über: überdurchschnittlich hohe Abfallgebühren Unklarheit über die vorzuhaltenden Behältergrößen und Systeme, zu wenige Teilnehmer an der Wertstofftrennung, verschmutzte Standplätze durch achtlosen Abfalleinwurf und Sperrmüll (siehe Abbildung 2), defekte Abfallbehälter, eine hohe Restmüllmenge als Folge einer zu geringen Sortiertiefe, fehlbefüllte Wertstofftonnen, einen großen Platzbedarf für die neuen Sammelsysteme, Abbildung 2: Häufige Situation in Großwohnanlagen: vermüllte Standplätze, unzureichende Trennung der Stoffgruppen, Fremdmüll und wildes Sperrgut (hier Dortmund). MÜLLMAGAZIN 4/2002 8

2 eine personalintensive Verwaltung der Abfallentsorgung sowie über häufige Probleme durch Sperrmülleinwurf bei Auszügen. Da Ansätze und Lösungen fehlten, wurde das verfügbare Restabfallvolumen in der Regel um den Faktor 2 bis 3 höher bemessen als im Einfamilienhausbereich. Häufig wurden die Systeme zur getrennten Erfassung von Wertstoffen nach wenigen Monaten wieder abgezogen, da sich nur wenige daran beteiligten oder die Fehlbenutzung überwog. Die Dienstleistung: Mittel zur Optimierung der Abfallentsorgung In der Regel fehlt es der Wohnungswirtschaft an Know-how, um die vielen neuen Abfallsysteme tatsächlich ökologisch und ökonomisch optimal zu nutzen. Andererseits kann die Abfallwirtschaft nicht die finanziellen Mittel und Personalressourcen aufbringen, um gezielt einzelne Wohnanlagen zu beraten und zu betreuen. Seit Ende der 90er Jahre rückte deshalb das Abfallmanagementsystem in den Blickpunkt. Die Haupttätigkeit der Abfallmanagement- Dienstleister besteht darin, die geordnete und satzungsgemäße Überlassung von Abfällen zu organisieren und vorzubereiten, mit dem Ziel, die Abfallentsorgungskosten für Mieter und Eigentümer zu reduzieren. Die Dienstleistung beruht im wesentlichen auf drei Säulen: Beratung, Kontrolle/Nachsortierung sowie Reinigung. Die Beratung erfolgt auf Grundlage der aktuellen bundes- beziehungsweise landesrechtlichen Vorgaben (unter anderem KrW- /AbfG, Landesabfallgesetz) sowie der jeweiligen kommunalen Abfallsatzung. Beraten werden sowohl die Mieter in den betreuten Liegenschaften als auch die zuständigen Hausbetreuer beziehungsweise Verwaltungsmitarbeiter. Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, daß gerade bei Großwohnanlagen die Beratung an Grenzen stößt, und nicht alle Mieter motiviert werden können, ihr Verhalten bei der Abfalltrennung zu ändern. Deshalb wird vor Ort zwei- bis fünfmal wöchentlich kontrolliert, ob die Abfall- und Wertstoffgefäße satzungsgerecht befüllt werden. Darüber hinaus müssen die Abfallbehälterstandplätze regelmäßig gereinigt werden. Denn oftmals werden Abfälle neben den bereitgestellten Gefäßen abgelagert, nicht nur aus Achtlosigkeit, sondern auch, weil Kindern und älteren Bewohnern manchmal die Kraft fehlt, die Abfälle in die Sammelbehälter zu werfen. Die abgestellten Abfälle erschweren nicht nur den Abholvorgang, sondern tragen auch dazu bei, daß die Großwohnanlagen vermüllt werden. Die Analyse Abbildung 3: Mieterberatung als Element des Abfallmanagement-Dienstleisters Bevor die Bewirtschaftung organisiert werden kann, sind die abfallwirtschaftlichen Rahmendaten zu untersuchen, zum Beispiel vorgehaltene Volumina, Befüllungsgrad, Sortiertiefe, Fehlbefüllungsraten und Sozialstruktur der Mieterschaft. Parallel hierzu werden mit dem Hausverwaltungspersonal Erfahrungen über die Standplätze ausgetauscht. Nachdem das gesamte Datenmaterial ausgewertet worden ist, werden der Wohnungsbaugesellschaft beziehungsweise -verwaltung Vorschläge für eine Optimierung vorgelegt. Neben der Abfallanalyse ist auch die Infrastruktur der Standplätze zu berücksichtigen, die maßgeblich das Abfallverhalten beeinflußt. Zu den Aspekten zählen beispielsweise Platzangebot, Zugänglichkeit, mangelnde Einsehbarkeit, Laufwege innerhalb der Anlage, aber auch die Ästhetik der Gestaltung. Im Anschluß an die Entscheidung, welche Objekte zu bewirtschaften sind, werden die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften in das Bewirtschaftungskonzept eingebunden. Im Regelfall paßt der externe Dienstleister die Behälterbestände an den tatsächlichen Bedarf an. Da die Nebenkostenabrechnung grundsätzlich in den Händen der Verwaltung verbleibt, werden regelmäßig die abrechnungsrelevanten Daten ausgetauscht. Die erste Säule: Mieterberatung und Aufklärung Mit Informationsbroschüren versuchen die Abfallwirtschafts- und Entsorgungsbetriebe der Städte und Kommunen die Getrenntsammlung zu forcieren und zu erleichtern. Obwohl diese Broschüren seit der Einführung des Mehrtonnensystems jedes Jahr in großer Anzahl mittels Postwurfsendungen verbreitet werden, stieg die Menge getrennt erfaßter Wertstoffe besonders in Geschoßwohnanlagen bisher nur geringfügig. Zu den wesentlichen Gründen zählen mangelnde Kommunikation, hohe Fluktuation und Resignation der Bewohner. Zu Kommunikationsschwierigkeiten trägt häufig die multikulturelle Zusammensetzung der Mieter bei. Neben Sprachbarrieren kann die Herkunft aus anderen Kulturkreisen, in denen dem Abfallproblem ein geringerer Stellenwert beigemessen wird, die Kommunikation zusätzlich erschweren. Ein weiteres Problem stellt der häufige Wohnungswechsel dar. Im Mietwohnungsbereich liegt die Fluktuation bundesweit bei durchschnittlich 15 Prozent, in Einzelobjekten noch weit höher. Deshalb können die Angaben über Abfallmenge und Zusammensetzung nicht als stabile Größe herangezogen werden. Auch die Resignation der Bewohner ist zu berücksichtigen. Sie entsteht, weil die gemeinsame Veranlagung der Gebühren das individuelle Verhalten in einer Großwohnanlage nicht honoriert. Ziel muß es sein, die Mieter individuell anzusprechen und zukünftig auch individuell zu veranlagen. Zusätzlich ist es notwendig, geeignetes Informationsmaterial, das in der jeweiligen Landessprache verfaßt wurde, direkt an die betroffenen Haushalte zu verteilen. Eine objektspezifische Abfallberatung bietet sowohl dem Mieter als auch dem Liegenschaftsbetreuer die Möglichkeit, individuelle Defizite zu erkennen und zu behe- Abbildung 4: Plakate motivieren die Mieter zur getrennten Abfallsammlung 9 MÜLLMAGAZIN 4/2002

3 ben. Besondere Erfolge können die Mieter- Erstberatung und die Ein- und Auszugsberatung vorweisen. Zu Beginn der Abfallmanagement-Dienstleistung wird jeder Haushalt persönlich beraten und mit einem umfassenden Informationspaket zur Abfallvermeidung und satzungsgemäßen Abfalltrennung ausgestattet. Besonders in Liegenschaften, die von starker Mieterfluktuation betroffen sind, kann man mit Hilfe der Einund Auszugsberatung den Wissenstand der Mieterschaft auf einem hohen Gesamtniveau halten und bei Auszügen verhindern, daß Sperrmüll wild abgelagert wird. Zusätzlich kann man den ständigen Informationsfluß unterstützen, indem man die Abfallstandplätze anhand der Schwerpunkte entsprechend beschildert. Die zweite Säule: Kontrolle und Nachsortierung Kontrolle und Nachsortierung wurden in jüngster Zeit kontrovers diskutiert. Neben der abfallrechtlichen Problematik (siehe den Artikel von Dr. Ewer in diesem Heft) ist vor allem die Arbeitssicherheit in den Vordergrund gerückt. Von Interesse sind hierbei vorrangig die Gefährdungen, die von der manuellen Sortierung und Handhabung des Mülls ausgehen können. Mögliche Gefährdungen ergeben sich, wenn auch in unterschiedlichem Umfang, immer dann, wenn die Abfälle und Wertstoffe im Einzugsgebiet der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger über feste Abfallgefäße gesammelt werden. Meistens werden dabei Abfälle mit unterschiedlicher Sortierqualität vermischt. Wenn gewisse Qualitätsstandards unterschritten werden, wird das Gefäß zunächst von der jeweiligen Sammlung ausgeschlossen. Zudem wird der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Abfälle nachträglich zu sortieren oder sie über eine kostenpflichtige Sonderleerung als Restabfall zu entsorgen. Entsprechende Regelungen enthält zum Beispiel 6 Abs (2) der Abfallsatzung der Stadt Darmstadt: Die Abfuhr nicht sortenrein getrennt gesammelten Abfalls kann verweigert werden. Der Besitzer hat die Abfälle sodann ordnungsgemäß zu trennen. Falls dies nicht geschieht erfolgt die Abfuhr als Restabfall nach den Gebühren dieser Satzung. Gerade in Großwohnanlagen mit der hohen Anonymität ihrer Bewohner kann man die Qualität der Wertstoffe aber oft nur durch externe Hilfe sicherstellen. Im Regelfall betreut der örtliche Hausmeister die Abfallstandplätze, oder aber es werden externe Dienstleister, Garten- und Landschaftspfleger oder Reinigungsunternehmen damit beauftragt. Der Umfang der erbrachten Leistungen ist dabei jeweils unterschiedlich. In einigen Fällen beschränkt sich die Leistung auf die Reinigung des Standplatzes, andernorts wird zusätzlich auch erwartet, daß die Abfälle mittels einfacher Gerätschaften (Stampfer) verdichtet werden. Teilweise werden aber auch Restabfälle aus den Wertstoffgefäßen aussortiert. Erst durch den Einsatz spezialisierter Abfallmanagement-Dienstleister ist es zu einem umfassenden und standardisierten Leistungsumfang gekommen. Die Dienstleistung stellt sicher, daß insbesondere Fehlwürfe aus den Wertstoffgefäßen beseitigt und größere Wertstoffe (zum Beispiel Kartonagen), die im Restmüll vorliegen, einer Verwertung über die örtlichen Erfassungssysteme (Depotcontainer, Blaue Papiertonnen) zugeführt werden. Zu diesem Zweck erfolgen Sichtkontrollen. Um Fehlbefüllungen zuverlässig feststellen zu können, müssen die Abfallgefäße bei den Sichtkontrollen mehrmals kontrolliert werden. In größeren Wohnanlagen werden die Abfallstandplätze im Regelfall fünfmal wöchentlich angefahren, davon einmal am Samstag, da am Wochenende der höchste Abfalleinwurf zu verzeichnen ist. Bei den Kontrollen ist zu prüfen, inwieweit sperrige Gegenstände lose aufliegen oder ob sie bereits grob insbesondere mit organischen Abfallresten behaftet beziehungsweise verunreinigt sind. Verunreinigte Gegenstände, etwa durchnäßte Kartonagen, müssen im Abfallgefäß verbleiben, da es für sie weder aus abfallwirtschaftlicher noch aus hygienischer Sicht eine geeignete Verwertungsmöglichkeit gibt. Werden bei der Sichtprüfung einzelne sperrige Gegenstände sauberer Qualität festgestellt, dann sind diese Fehlwürfe mit geeigneten Arbeitsgeräten (Greifer, Kralle) zu entnehmen (siehe Abbildung 5). Wie andere Arbeitnehmer in der Abfallwirtschaft sind auch Mitarbeiter von Abfallmanagement-Dienstleistern gesundheitsgefährdenden Belastungen ausgesetzt. Von Bedeutung sind zum Beispiel Bioareosole, die sich aus Pilzen, Bakterien und Endotoxinen, Viren, Parasiten und weiteren organischen Stäuben und Materialien zusammensetzen. Die Exposition gegenüber diesen Stoffen kann Infektionen, Intoxikationen, Allergien und Reizungen verursachen. Zu vielen Tätigkeitsbereichen der Abfallwirtschaft liegen Untersuchungen über die Belastung von Mitarbeitern durch Bioaerosole vor, insbesondere für Beschäftigte in Kompostierungsanlagen und Wertstoffsortieranlagen. Bislang hatte jedoch niemand untersucht, welchen Belastungen Abfallmanagement-Mitarbeiter bei ihrer Arbeit vor Ort unterliegen, wo sie wie die Beschäftigten bei der Abfallsammlung direkt der Witterung ausgesetzt sind. Die!nnotec abfall-management GmbH beauftragte deshalb die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN), eine entsprechende Meßstudie anzufertigen, deren Ergebnisse jetzt vorliegen. In der Studie (siehe Kasten) wurden die gemessenen Werte mit den Ergebnissen von Untersuchungen zu anderen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten verglichen. Aufgrund ähnlicher Arbeitsbedingungen bot sich insbesondere ein Vergleich der Belastung von Beschäftigten aus der Abfallsammlung und dem Abfalltransport an. Diese sind ebenfalls im Außendienst an den Abfallstandplätzen tätig und kommen dort mit Abfallgefäßen und Bioareosolen in Kontakt. Letztgenanntes trifft insbesondere auf die Lader bei der Schüttung zu. Zu den umfangreichsten und grundlegendsten Untersuchungen zu diesem Thema zählt der Forschungsbericht von NEU- MANN et al. (2001) über die Gefährdung von Beschäftigten bei der Abfallsammlung und -abfuhr durch Keimexpositionen, der in der Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erschienen ist. Die dabei durchgeführten umfänglichen Feldstudien haben ergeben, daß Müllwerker an ihrem Arbeitsplatz Keimimmissionen ausgesetzt sind, die bei den Gesamtschimmelpilzen im Bereich von 102 bis 104 koloniebildenden Einheiten pro Kubikmeter (KBE/m 3 ) und bei den Bakterien zwischen KBE/m3 liegen. Einzelne Maximalwerte lagen für beide Gruppen im Bereich von 105 KBE/m 3. Damit lagen die Meßergebnisse bei Schimmelpilzen deutlich unter den Werten, die in vorhergehenden Untersuchungen festgestellt worden waren; bei den Gesamtschimmelpilzen lagen die Ergebnisse um den Faktor 10 bis 100 niedriger. So lagen beispielsweise bei einer Abbildung 5: Schematischer Arbeitsablauf bei der Entfernung grobstückiger Fehlwürfe MÜLLMAGAZIN 4/

4 Ergebnisse des Berichtes: Messung von Schimmelpilzen und Bakterien in der Luft im Arbeitsbereich von Ver- und Entsorgern in der Wohnungswirtschaft. Die Messungen wurden in einer Großwohnanlage in Ludwigshafen, Stadtteil Pfingstweide durchgeführt. Diese stellt aufgrund der hohen Verdichtung (teilweise über 80 Wohneinheiten pro Standplatz) eine Problemlage dar, die für die Tätigkeit von Ver- und Entsorgern typisch ist 1. Mit der Durchführung der Messung war die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN), Geschäftsbereich Prävention, in Mannheim beauftragt. Die Probenahme zur Bestimmung der Schimmelpilz- und Bakterienkonzentration erfolgte entsprechend TRBA 430 beziehungsweise nach BIA-Methode 2. Die Wintermessung wurde am 27. Februar 2002, die Sommermessung am 31. Juli 2002 durchgeführt 3. Ergebnisse der Wintermessung 4 Die Referenzmessungen wurden in der Nähe der jeweiligen Bewirtschaftungsorte wie in TRBA 405 beschrieben durchgeführt. Es ergab sich ein Medianwert aller im Wohngebiet durchgeführten Messungen von 29 koloniebildenden Einheiten pro Kubikmeter (KBE/ 3 für Bakterien und 170 KBE/m 3 für Schimmelpilze. Der Maximalwert lag bei den Bakterien bei 57 KBE/m 3, das Minimum lag hier unter der Bestimmungsgrenze. Bei den Schimmelpilzen ergab sich ein Höchstwert von 400 KBE/m 3, das Minimum lag bei 80 KBE/m 3. Bei den tätigkeitsbezogenen Messungen lag die Bakteriengesamtzahl (GBZ) allgemein zwischen 86 KBE/m 3 und dem Höchstwert von KBE/m 3. Aus allen an den Arbeitsplätzen gewonnen Werten ergibt sich ein Schichtmittelwert von 4,1*10 2 KBE/m 3 bei den Arbeiten an den l-Abfallbehältern. Höchstwert und Minimalwert wurden bei den Arbeiten an den Restmülltonnen mit Sortierungsarbeiten gemessen. Für die Arbeiten an den Wertstofftonnen ohne Sortierungsvorgänge ergab sich ein Mittelwert von 5*10 2 KBE/m 3. Bei den Schimmelpilzen konnten Konzentrationen zwischen und KBE/m 3 gemessen werden. Aus allen Arbeitsplatzproben ergibt sich ein Schichtmittel von 2*10 3 KBE/m 3. Der Höchstwert stammt hier von Arbeiten an der Restmülltonne mit Sortierungsarbeiten. Die geringste Schimmelpilzbelastung wurde bei Arbeiten an Wertstofftonnen ohne Sortierungsarbeiten gemessen. Wurden die Mittelwerte bei Arbeiten an Restmülltonnen verglichen, zeigt sich eine vernachlässigbar niedrigere Belastung ohne Sortierarbeiten. Bei Wertstofftonnen ist bei Mittelwerten um 2*10 3 KBE/m 3 kein Unterschied zwischen den verschiedenen Tätigkeitsprofilen feststellbar. Eine Identifizierung der gewachsenen Kolonien war nicht Teil des Auftrags, gleichwohl wurden die am häufigsten vorkommenden Kolonien identifiziert. Dabei handelt es sich bei den Bakterien vor allem um Bacillus spp., Micrococcus spp und einzelne Gramnegative Bakterien wie Enterobacter cloacae und Pseudomonas flourescens. Dies sind Bakterien, die alle der Risikogruppe 1 und 2 angehören. Bei den Schimmelpilzen wurden vor allem folgende Gattungen nachgewiesen: Penicellin spp, Cladosporium spp, Aspergillus (A.niger) und vereinzelt Emericella, Mucor und Alternaria. Die genannten Gattungen sind zum Teil nicht eingestuft oder zählen zu den Risikogruppen 1 und 2. Aspergillus flavus und fumigatus konnten in der Wintermessung nicht nachgewiesen werden (kleiner als 1,4*10 1 KBE/m 3 ). Ergebnisse der Sommermessung 5 : Bei den Referenzmessungen ergab sich ein Medianwert aller im Wohngebiet durchgeführten Messungen von 66 KBE/m 3 für Bakterien und KBE/m 3 für Schimmelpilze. Der Maximalwert lag bei den Bakterien bei 86 KBE/m 3. Bei den Schimmelpilzen ergab sich ein Höchstwert von KBE/m 3, das Minimum lag bei KBE/m 3. Damit lag der Hintergrundwert gegenüber der Wintermessung bei Bakterien um das 2,2-fache, bei Schimmelpilzen um das 10-fache höher. Bei den tätigkeitsbezogenen Messungen lag die Bakteriengesamtzahl (GBZ) allgemein zwischen KBE/m 3 und dem Höchstwert von 4,5*10 5 KBE/m 3. Aus allen an den Arbeitsplätzen gewonnen Werten ergibt sich ein Median von 2,5*10 4 KBE/m 3 bei den Arbeiten an den Müllgroßbehältern. Die Höchstwerte wurden ausnahmslos bei den Arbeiten an den Restmülltonnen mit Sortierungsarbeiten gemessen. Für die Arbeiten an den Wertstofftonnen (gleichfalls mit entsprechender Sortierung) ergab sich ein Median von 1,6*10 4 KBE/m 3. Bei den Schimmelpilzen konnten Konzentrationen zwischen 1,5*10 4 und 1,4*10 5 KBE/m 3 gemessen werden. Aus allen Arbeitsplatzproben ergibt sich ein Schichtmittel von 1,5*10 4 KBE/m 3. Der Höchstwert stammt hier von Sortierarbeiten an den Wertstoffgefäßen. Die geringste Schimmelpilzbelastung wurde bei Arbeiten an den Restabfallgefäßen gemessen, die Abweichung zwischen beiden Behälterarten fällt allerdings sehr gering aus. Es ist zu berücksichtigen, daß es sich hier um die Messung von Expositionsspitzen ohne persönliche Schutzausrüstung handelt. Die reale Belastung liegt deutlich niedriger, da die Arbeiten an den Abfallgefäßen nur einen geringen Zeitanteil an der Tätigkeit ausmachen (der Anteil liegt bei rund 30 Prozent beziehungsweise durchschnittlich rund 2,5 Stunden) und da durch das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung, zu der auch ein geeigneter Atemschutz zählt, ein wirkungsvoller Schutz gegeben ist. Die BGN kommt deshalb zu dem Ergebnis, daß die Belastungen den Belastungen eines Müllwerkers in der kommunalen Abfallentsorgung entsprechen. Spitzenbelastungen, wie sie beim Abkippen von Restmüll beziehungsweise Biomüll vorkommen, konnten jedoch zu keiner Zeit nachgewiesen werden. Anmerkungen 1 Die Standzeit der Restabfallgefäße lag überwiegend bei 6 Tagen, die Standzeit der DSD-Wertstoffgefäße lag bei 13 Tagen. 2 Es wurde der BIA-Gesamtstaubprobenahmekopf in Verbindung mit einer Gilian-Pumpe PP5 ex und Gelantine- und bei 180 Grad Celsius sterilisierte Glasfaserfilter mit einem Durchmesser von 37 Millimeter verwendet. Die Ansaugrate betrug 3,5 Liter pro Minute, die Probenahmedauer 10 Minuten. Die Glasfaserfilter zur Bestimmung der Schimmelpilzkonzentration wurden vor Ort direkt auf DG 18-Nährböden aufgelegt (Bebrütung 25 Grad Celsius, 196 Stunden). Die Gelantinefilter zur Bestimmung der Bakterienkonzentration wurden in 10 Milliliter Peptonwasser gelöst. Die Gesamtprobe wurde im Labor mittels Membranfiltartionsverfahren komplett auf Cellulosenitratfilter 0,45µm überführt, die direkt auf Caseinpepton-Agar aufgelegt wurden. Die Proben wurden bei 37 Grad Celsius 48 Stunden bebrütet und danach ausgewertet. 3 Die Bewirtschaftungstätigkeit wurde nach den alten Sortiervorgaben, Aufreißen von Säcken und Entnahme einzelner Wertstoffe durchgeführt. Die neue Sortiervorgabe, die sich auf die Entnahme von Sperrgut und Kartonagen beschränkt, wurde hier noch nicht angewendet. 4 Die durchschnittliche Außentemperatur lag bei 10 Grad Celsius. Die Luftgeschwindigkeit lag je nach Standort zwischen 1 und 2,5 Meter pro Sekunde, die relative Feuchte lag im Mittel bei 55 Prozent. 5 Die durchschnittliche Außentemperatur lag bei 23 Grad Celsius. Die Luftgeschwindigkeit lag je nach Standort zwischen 0,7 und 2,2 Meter pro Sekunde, die relative Feuchte lag im Mittel bei 74 Prozent. Untersuchung von NEUMANNN (1999) sogar 14 von 20 Meßwerten über dem Wert von KBE/m 3. Ein Vergleich der Meßergebnisse zum Abfallmanagement und zur Abfallsammlung zeigt bemerkenswerte Parallelen. So lag bei der Sommermessung für beide Bereiche die festgestellte Konzentration für Bakterien zum Teil um eine Zehnerpotenz höher als die der Gesamtschimmelpilze. Auch die absoluten Zahlenwerte liegen sowohl für Bakterien als auch für Schimmelpilze auf einem vergleichbaren Niveau. In beiden Untersuchungen lag die Konzentration von aspergillus fumigatus bei der Wintermessung unterhalb der Nachweisgrenze. Weder die begleitenden arbeitsmedizinischen Untersuchungen in der Studie zur Gefährdung von Beschäftigten bei der Abfallsammlung, noch die durchgeführten Untersuchungen der Beschäftigten der!nnotec abfall-management GmbH haben dabei einen Zusammenhang zwischen Keimexposition und Gesundheitszustand erbracht. 11 MÜLLMAGAZIN 4/2002

5 Zwar existieren derzeit weder medizinisch begründete noch technisch orientierte Richtwerte, die die Luftkeimkonzentration berücksichtigen, gleichwohl gilt auch hier das Gebot, die Belastung zu minimieren. So hat die!nnotec auf Basis einer umfänglichen Gefährdungsanalyse nach BiostoffVO und unter Würdigung der Ergebnisse der Keimmessungen umfangreiche technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen. Zu den Schutzmaßnahmen, die zum Standard bei allen Abfallmanagement-Dienstleistern gehören sollten, zählen unter anderem stichfeste Sicherheitshandschuhe (zum Beispiel mit Kevlarlamellen beschichtet), Schutzkleidung und deren regelmäßiger Wechsel, Atemschutz mindestens der Stufe P2, Abkapselung der Fahrerkabine vom Laderaum, ein Hygieneplan, ein Schwarz- Weiß-Bereich, regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen insbesondere nach G42 (Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung), G23, G24 sowie ein Impfplan (einschließlich Hepatitis B). Werden diese Schutzmaßnahmen ergriffen, führt diese Professionalisierung des Umgangs mit den in den Großwohnanlagen anfallenden Abfällen (siehe Abbildung 6) sowohl aus hygienischer als auch arbeitsmedizinischer Sicht bereits dazu, daß die Arbeitsschutzstandards erheblich verbessert werden. Die!nnotec abfall-management GmbH hat aus der Diskussion zum Arbeitsschutzrecht sehr weitreichende Konsequenzen gezogen. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen bleibt beim Umgang mit Abfällen ein unvermeidbares Restrisiko bestehen, beispielsweise wenn eingefüllte sperrige Gegenstände entnommen und fehlbefüllte Wertstoffsäcke den Restabfallbehältern zugeführt werden müssen. Die dritte Säule: Die Reinigung Abbildung 6: Reinigungsleistung am Standplatz (Bilder:!nnotec). Die Reinigung ist für eine reibungslose Einsammlung unabdingbar. Wenn Leerungen im Gefolge von Feiertagen verschoben werden, hat dies oft zur Folge, daß nicht betreute Wohnanlagen erheblich vermüllt werden. Für viele Hausmeister stellen diese Reinigungsaufgaben eine lästige Pflicht dar, die ihnen oftmals über den Kopf wächst. Bei mangelnder Pflege von Standplätzen kommt es häufig zu Problemen mit Ratten und Ungeziefern. Deren Bekämpfung ist wiederum mit Folgekosten verbunden. Gerade in Hinblick auf Projekte zum Thema Saubere Stadt im Rahmen des Bundesprogramms Soziale Stadt vermag die Reinigung der Abfallstandplätze einen wichtigen Beitrag zu leisten, sind doch Abfallstandplätze, die im Regelfall im Zugangsbereich der Wohnanlagen stehen, eine der wichtigen Visitenkarten. Die Standplätze der bewirtschafteten Objekte müssen grundsätzlich mehrmals pro Woche angefahren, gereinigt und die Behälter auf die satzungsgemäße Befüllung hin kontrolliert (und nachsortiert) werden. Da die Mitarbeiter auf festen Touren eingesetzt werden, werden sie häufig zu anerkannten Ansprechpartnern der Mieter, die die Mitarbeiter als ihre Abfallhausmeister betrachten. Im übrigen erzielt die Wohnungswirtschaft durch die Reinigung die größten wirtschaftlichen Nebeneffekte, da hierdurch eigene Personalressourcen für andere Aufgaben freigesetzt(,) beziehungsweise zusätzliche Kosten für andere Dienstleister eingespart werden können. Win-Win-Situation Bislang wies gerade der finanziell schwache soziale Wohnungsbau aufgrund der Verhaltensprobleme der Mieter ein überproportionales Abfallaufkommen auf und war somit auch finanziell entsprechend hoch belastet. Durch eine verbesserte Abfalltrennung, etwa durch Nutzung des DSD- Rücknahmesystems, können jedoch erhebliche Gebühren eingespart werden. Der Einfamilienhausbereich konnte entsprechende Einsparungen bereits seit Einführung der Wertstoffsammlung Anfang der 90er Jahre realisieren. Das Abfallmanagement-System schafft somit eine Win-Win-Situation. Die Wohnungswirtschaft profitiert, weil die Wohnumfeldqualität und die Vermietbarkeit des Wohnraums sich erhöhen, die Abfallwirtschaft profitiert, da die Abfälle besser sortiert und damit besser verwertet werden können, die Mieter profitieren, weil ihre Nebenkosten sinken und der Dienstleister profitiert, weil er neue und rentable Arbeitsplätze schaffen kann. Aufgrund dieser Vorteile fanden Systeme wie das Innotec-System schnell wachsende Akzeptanz.!nnotec ist zum Beispiel bereits in sieben Bundesländern, von Flensburg bis Saarbrücken tätig und betreut über Wohnungen von 45 Wohnungsgesellschaften. Diese Dienstleistung gewährleistet dauerhaft, daß die übergeordneten rechtlichen Pflichten und auch die satzungsrechtlichen Vorgaben in den Liegenschaften der Wohnungsgesellschaften umgesetzt werden. Für die Wohnungswirtschaft ist bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Abfallmanagementmaßnahmen deren Umlagefähigkeit ein wichtiger Faktor. Abbildung 7: Gepflegte Abfallstandplätze steigern die Attraktivität der Wohnimmobilie und erleichtern den Mietern den satzungsgemäßen Einwurf von Abfällen. Die Grundlage für die Umlage der Kosten der Abfallmanagement Dienstleister ergeben sich aus 27 der 2. Berechnungsverordnung (BV), in der die einzelnen Kostenarten aufgeführt sind. Gemäß 27 und dort in der Anlage 3 Ziff. 8 zählen Gebühren für die öffentliche Müllabfuhr oder die Kosten entsprechender nichtöffentlicher Maßnahmen als umlagefähige Betriebskosten. Weiter legt 27 der 2. BV im Absatz 2 fest, daß Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers, durch die Betriebskosten erspart werden, mit dem Betrag angesetzt werden können, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmens angesetzt werden könnte. Damit ist klargestellt, daß Hauseigentümer oder Verwaltungen die Kosten eines Unternehmens als Betriebskosten umlegen können, wenn durch die Leistungen des Fremdunternehmens Betriebskosten für die Mieter erspart werden. (LANGENBERG 2000). Die Abfallmanagement-Dienstleistung partizipiert ausschließlich an den erreichten Einsparungen. Zweck dieser Tätigkeit ist es somit, die Betriebskosten zu reduzieren, hier im speziellen die der Müllabfuhr nach 27 der 2. BV Anlage 3 Ziffer 8. Aus diesem Grund ist die Tätigkeit wirtschaftlich und praktisch begründet. Indem der Vermieter einen Abfallmanagement-Dienstleister beauftragt, erfüllt er das Gebot der Wirtschaftlichkeit gem. 556 Abs. 3 BGB n.f. und 20 Abs. 1 Satz 2 NMV 1970 (BLÖCKER;2002). Die Finanzierung erfolgt über ein Performance Contracting, das heißt über die Beteiligung an den erzielten Einsparungen. Der Mieter erhält demnach neben dem umfangreichen Dienstleistungspaket zusätzlich eine finanzielle Gutschrift. Durch die Weitergabe eines Teils der Einsparungen werden dem Mieter in der Regel 60 bis 80 Euro an Abfallentsorgungskosten erspart. Abbildung 8 verdeutlicht die erhebliche Volumenreduktion des Restabfalls. Der Anteil der manuellen Nachsortierung an diesem Einsparpotential ist weit geringer als dies in der Diskussion angenommen wurde. So ergaben Stoffstromanalysen in ausgewählten Liegenschaften, in denen die Volumina der heraussortierten Wertstoffe er- MÜLLMAGAZIN 4/

6 Durchschnitt Gebiet 3 Duisburg Gebiet 2 Ffm Gebiet 1 Kiel faßt wurden, daß nur rund 5 Prozent der erzielten Einsparungen auf die Nachsortierung zurückzuführen sind. Durch die Implementierung von Abfallmanagement-Systemen kann man das benötigte Abfallvolumen durchschnittlich um 30 bis 40 Prozent reduzieren. Setzt man bei den Abfallwirtschaftsbetrieben eine konstante Kostenstruktur voraus (Garantieverpflichtung zur Anlieferung von Abfallmengen an der Entsorgungsanlage, langfristige Personalbindung ohne Fluktuation, keine zusätzlichen Aufgaben möglich), dann bedeutet diese Volumenreduktion für die Gebührenkalkulation der Abfallwirtschaftsbetriebe im Vollausbau, Anschlußdichte von 10 Prozent der Wohnanteile einer Gebietskörperschaft, Mindereinnahmen von 6 bis 8 Prozent der Abfallgebühr (gewichtet, da das Abfallvolumen und damit die Einsparungen im Mehrfamilienhausbereich überdurchschnittlich hoch anzusetzen sind). Zusammenfassung und Ausblick Bevor abfallwirtschaftliche Systeme in verschiedenen Bebauungstypen und Mieterstrukturen umgesetzt werden können, muß das spezifische Nutzerverhalten gründlich untersucht werden (HUNKLNGER 2002). Prinzipiell ist davon auszugehen, daß circa 10 Prozent des Wohnungsbestandes einer Großstadt geeignet sind, um externe Abfallmanagementkonzepte einzuführen. Die positiven Effekte wie Kostenentlastung und Sauberkeit, die durch solche Konzepte erzielt werden können, sind für die Immobilienwirtschaft sehr attraktiv. Erste Rahmenverträge über Gesamtbestände großer Wohnungsunternehmen sind bereits abgeschlossen. Abfallmanagement-Konzepte werden sich gemäß den rechtlichen (abfall-, arbeitsschutz- und mietrechtlichen) Anforderungen weiterentwickeln. Zunehmend wird der Einsatz von technischen Mitteln die händische Nachsortierung ablösen. So wird insbesondere der integrierte Einsatz von Abfallschleusen die Abfallkosten verringern und zugleich die individuellen Anreize zur Abfalltrennung erhöhen, da die verbleibenden Gebühren verursachergerecht aufgeteilt Nach mind. 1 Jahr Innotec Ohne Innotec Abbildung 8: Restmüllvolumen-Einsparung in Liter pro Wohneinheit und Woche in ausgewählten Städten durch die Einführung eines Abfallmanagement-Systems. werden können. Trotzdem wird der Geschoßwohnungsbau auch zukünftig darauf angewiesen sein, daß diese Konzepte intensiv betreut werden, und daß Fehlverhalten mit externer Unterstützung beseitigt werden muß. Kurz- oder zumindest mittelfristig stellt sich für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Frage eines neuen Umgangs mit der Wohnungswirtschaft, die wenn auch nur aus Kostengründen aus ihrem abfallwirtschaftlichen Dornröschenschlaf erwacht ist und eigenständige Konzepte entwickelt oder einfordert. Der bislang propagierte Weg, sein Heil in der abfallrechtlichen Auseinandersetzung zu suchen, hat sich jedenfalls als Irrweg herausgestellt. Die ersten Abfallwirtschaftsbetriebe haben die Herausforderung angenommen und Konzepte angeboten, die mit dem vorgestellten System vergleichbar sind. Betriebe wie die Kasseler Stadtreiniger mußten hierfür viel Kritik aus den eigenen Reihen einstecken. Dies ist für Abfallwirtschaftsbetriebe jedoch der einzig gangbare Weg, um verlorenes Vertrauen in der Wohnungswirtschaft wiederzugewinnen, bei der derzeit noch die Skepsis überwiegt ( Damit machen wir doch den Bock zum Gärtner, wie es der Leiter der Betriebskostenabteilung eines großen deutschen Wohnungsunternehmens ausdrückte). Vergleicht man die monetären Wirkungen der Abfallmanagement-Dienstleistung mit den Gebühreneinbrüchen bei den entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften, die als Folge des KrW /AbfG im liberalisierten Abfallmarkt entstanden, dann sind diese Auswirkungen als gering zu beziffern. Stellt man darüber hinaus die gesamten Vorteile gegenüber, dann sollten die an dem System Beteiligten überzeugt an einem Strang ziehen. Saubere Abfallstandplätze und eine qualitativ hochwertigere Wertstofferfassung sind kein Selbstzweck sie nutzen den Bürgern und vor allem dem Ansehen der Abfallwirtschaftsbranche. Nicht zuletzt bietet diese Dienstleistung der Abfallwirtschaft auch den Einstieg, um neue Aufgaben, etwa im Bereich der Gemeinschaftsflächen in der Wohnungswirtschaft zu erobern. Literatur KERN, M. (2001): Stoffstromanalysen von Verpackungen im Restmüll. In: Zukunft der Verwertung von Verpackungsabfällen. Witzenhausen-Institut Neues aus Forschung und Praxis. Kassel: K. Wiemer, M. Kern (Hrsg.). HUNKLINGER, R. (2002): Betriebskosten für Müll und Abfall lassen sich senken, Der Vermieter 01/2002, Berlin 2002 BLÖCKER/PISTORIUS: Die Betriebskosten in der Wohnungswirtschaft, 3. Auflage, Hammonia Verlag, Hamburg 2002 LANGENBERG: Betriebskostenrecht der Wohn und Gewerberaummiete, 2. Auflage 2000, Verlag C.H Beck, München 2000 NEUMANN, H.-D. et. al.: Gefährdung von Beschäftigten bei der Abfallsammlung und -abfuhr durch Keimexpositionen. In: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.), Forschungsbericht Fb 920, 2001 Sven Kaerkes und Dr. Ralph Hunklinger sind Geschäftsführer, Dipl.-Ing. Anja Klomann ist Öffentlichkeitsreferentin der!nnotec abfallmanagement GmbH. Adresse: Projensdorferstr. 324, D Kiel, Tel , abfallmanagement@innotec-kiel.de. 13 MÜLLMAGAZIN 4/2002

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