Einleitung. machen, Brüssel Quelle: Charlotte Höhn, Andreas Ette, Kerstin Ruckdeschel: Kinderwünsche in Deutschland- Konsequenzen

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1 Stellungnahme der Föderation der katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE) zum Grünbuch: Ein modernes Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts KOM(2006)708 endgültig. Einleitung Mit großer Sorge betrachten wir als Föderation der katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE) die Debatte um die Flexicurity-Agenda, zu der das Grünbuch Ein modernes Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts einen Beitrag leistet. Erklärtes Ziel des Grünbuchs ist es, dem Lissabon-Prozess gerecht zu werden. Wir gehen jedoch davon aus, dass der Kunstbegriff Flexicurity aus Flexibilität und Sicherheit genutzt wird, um die Flexibilitätsansprüche im Bereich des Arbeitsrechtes weiter auszudehnen und gleichzeitig das Sozialschutzprinzip zu schwächen. Wir vermissen in der Analyse des Grünbuchs die Perspektive auf die Familien, denn kein Bereich des täglichen Lebens tangiert Familien stärker als die Arbeitswelt. Die Auswirkungen der weitergehenden Flexibilisierung im Arbeitsrecht auf die Familien, wird in diesem Grünbuch zu wenig berücksichtigt. Die Lissabon-Strategie, um die es letztlich geht, wird nicht erfolgreich sein können, wenn sie sich allein auf die Beschäftigungsförderung hin ausrichtet und die demografische Herausforderung, vor der Europa steht, nicht in allen Politikfeldern in den Blick nimmt. Zu diesem Ergebnis ist die Kommission im Rahmen des Demografieforums im Oktober 2006 selbst gekommen. Auf diesen Zusammenhang hat die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (COMECE) bereits im Jahr 2004 nachdrücklich hingewiesen 1. Die EU-Politiken müssen die Lebensbedingungen von Familien verstärkt in den Blick nehmen, denn ohne Anreize für eine ganzheitliche Familienpolitik in den EU-Mitgliedsstaaten, die auf Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit setzt, wird es keine Lösung für das demografische Problem geben. Nach wie vor ist der Kinderwunsch bei Frauen und Männern in Europa höher als die tatsächliche Geburtenrate 2. Dabei genießt die Familie einen sehr hohen Stellenwert in der persönlichen Prioritätenliste (97% finden Familie wichtig) der Europäer und Europäerinnen 3. Um dem Anspruch aus Artikel 33 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gerecht zu werden, nach dem Der rechtliche, wirtschaftliche und soziale Schutz der Familie gewährleistet wird, bedarf es weiterer Anstrengungen. Aus diesem Grund fordert die Föderation der katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE) seit vielen Jahren die Einführung eines Family-Mainstreaming in allen relevanten EU-Politikfeldern. 1 COMECE Eine Familienstrategie für die Europäische Union. Ein Anstpß die Familie zu einer EU-Priorität zu machen, Brüssel Quelle: Charlotte Höhn, Andreas Ette, Kerstin Ruckdeschel: Kinderwünsche in Deutschland- Konsequenzen für eine nachhaltige Familienpolitik, Hg. BIB, Robert-Bosch-Stiftung, Stuttgart 2006, Abbildung 1 u. 2 im Anhang betreffen den europäischen Vergleich. 3 Eurobarometer European Social Reality Nov.-Dez 2006 in der EU-25, erschienen Februar

2 Daher begrüßen wir die Initiative zur Gründung einer Europäischen Allianz für Familien 4 ausdrücklich, die im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft in Angriff genommen wird, sowie die Anregungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, einen langfristig angelegten Aktionsplan für Familien zu entwickeln und einen Europäischen Familienpakt zu begründen 5. Ohne eine familiengerechte Arbeits- und Lebenswelt wird es keine Anreize dafür geben, dass sich die Europäerinnen und Europäer ihre Kinderwünsche erfüllen. Ohne langfristige Maßnahmen zur Lösung des demografischen Problems wird auch die Lissabon-Strategie nicht zum Erfolg geführt werden können. 1. Welche Punkte sollten Ihrer Ansicht nach auf der Agenda einer sinnvollen Arbeitsrechtsreform ganz oben stehen? Die Auswirkungen von Reformen des Arbeitsrechtes auf die Situation von Familien muss angesichts der demografischen Lage stärker in den Mittelpunkt der Analysen und Diskussionen gestellt werden. Die weitere Segmentierung des Arbeitsmarktes in herkömmliche Arbeitsverhältnisse und so genannte atypische und befristete Beschäftigungsverhältnisse muss verhindert werden. Reguläre Arbeitsverhältnisse sind unverzichtbar. Sie geben Sicherheit und stärken nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit. Gerade junge Menschen, die sowohl den Berufseinstieg meistern müssen als auch die Entscheidung treffen wollen, eine Familie zu gründen, brauchen Sicherheit für die eigene berufliche Entwicklung und für die Familie, die sie aus eigener Kraft versorgen möchten. Es ist darauf zu achten, dass eine reguläre Vollzeitbeschäftigung dem eigenständigen Lebensunterhalt dienen muss und der Anteil derjenigen nicht weiter wächst, die trotz Arbeit keine ausreichende Existenzgrundlage haben. Minderjährige Kinder werden in dieser Situation zum zusätzlichen Armutsrisiko. Dies gilt insbesondere für Alleinerziehende. Wir benötigen gesetzliche Mindestregelungen für prekäre und atypische Beschäftigungsverhältnisse, gerade auch um Kinderarmut zu bekämpfen. Für eine familienfreundliche Ausgestaltung der Arbeitswelt, die die Vereinbarkeit von Familien-, Privat- und Berufsleben fördert, benötigen wir europaweit den Austausch über eine bessere Balance zwischen Zeit, Geld und Infrastruktur für Familien. Leitendes Prinzip ist für uns die Wahlfreiheit. Eltern müssen sich frei entscheiden können, wie sie ihrem Auftrag zur Erziehung, Bildung und Betreuung ihrer Kinder gerecht werden möchten. Eltern brauchen Zeit für Ihre Kinder, damit ein Familienleben möglich wird. Aus diesem Grund müssen Anreize geschaffen werden, um großzügige Elternzeitregelungen durchzusetzen. Die Richtlinien über Mutterschutz und Erziehungszeiten 6, die europaweit Mindeststandards festlegen, müssen dringend überarbeitet werden. Ebenso muss überdacht werden, dass ähnliche Zeiten für die Pflege von kranken Familienangehörigen eingeführt werden sollten. Männer und Frauen dürfen nicht diskriminiert werden, wenn sie aufgrund ihrer Erziehungsund Pflegeleistungen, dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung stehen. 4 Europäischer Rat 6./ Schlussfolgerungen des Vorsitzes, 7224/07 CONCL 1, Ziffer 20 5 EWSA im Ausschuss SOC angenommene Sondierungsstellungnahme Die Familie und die demografische Entwicklung, SOC/245, CESE 423/2007 (fr) CF/MF/av 6 Richtlinie 92/85/EWG vom und Richtlinie 96/34/EG vom

3 Familien brauchen Geld, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Da die Kosten für die Aufgaben der Kindererziehung zumeist privatisiert sind, der Nutzen aber weitgehend z.b. für die Sicherung der Sozialsysteme der Gemeinschaft zu gute kommt, muss es zu einem fairen Familienlastenausgleich kommen. Die Abgabenlast für Familien, sowie die Belastungen durch Verbrauchssteuern müssen verringert werden. Das Existenzminimum für Familien muss regelmäßig angepasst werden und von Abgaben freigestellt bleiben. Sowohl Steuerermäßigung als auch direkte finanzielle Hilfen sind notwendig. Die Einkommensentwicklung muss sich daran orientieren, dass Familien ihren Lebensunterhalt davon bestreiten können. Eltern benötigen eine familienfreundliche Infrastruktur zur Vereinbarkeit von Familien-, Privat-, und Berufsleben. Einrichtungen zur Kinderbetreuung müssen bedarfsgerecht, verfügbar, bezahlbar und vor allen Dingen qualitätsvoll sein. Kinderbetreuung muss immer einem ganzheitlichen Bildungsanspruch gerecht werden. Eltern benötigen Unterstützung in ihrem Erziehungsauftrag. Familien- und Elternbildung sowie Eheberatung sind daher förderungswürdig und sollten im Rahmen der Förderkonzepte für ein lebenslanges Lernen als Bildungsurlaubs anerkannt werden. Eltern benötigen ein familienfreundliches Betriebsklima. Arbeitgeber, die hier gute Rahmenbedingungen bieten, werden langfristig davon profitieren. 2. Kann eine Anpassung des Arbeitsrechts und der Tarifverträge zur Erhöhung der Flexibilität und der Beschäftigungssicherheit sowie zur Verringerung der Segmentierung des Arbeitsmarktes beitragen? Wenn ja, wie? Wenn sich Flexibilisierung des Arbeitsrechtes an den Grundsätzen Guter Arbeit und an größerer Familienfreundlichkeit orientiert, gibt es ggf. Chancen die Beschäftigungssicherheit zu fördern. Die Zweifel, ob dies gelingt, müssen jedoch erst glaubwürdig ausgeräumt werden. Gute Arbeit, bedeutet Arbeitnehmerrechte und Teilhabe, faire Löhne, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie eine familienfreundliche Arbeitsorganisation. Gute und faire Arbeitsbedingungen sowie ein angemessener sozialer Schutz sind unabdingbar für die Akzeptanz der Europäischen Union bei den Bürgerinnen und Bürgern 7. Größere Flexibilität am Arbeitsmarkt muss mit angemessenen Arbeitnehmerrechten einhergehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Teilhaberechte über kollektive Interessensvertretungen wahrnehmen können. Die Mitgliedsstaaten und Sozialpartner müssen die Verantwortung übernehmen, dafür zu sorgen, dass die Flexibilisierung nicht zu einer Reduzierung des sozialen Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führt. Die Reform des Arbeitsrechtes liegt nicht in der Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft. Die Kommission erkennt zu Recht, dass sie bestenfalls koordinierende Funktion hat. 3. Wirken die geltenden Regelungen, seien es Gesetze oder Tarifverträge, hemmend oder fördernd für Unternehmen und Beschäftigte, die die Chancen zur Erhöhung der Produktivität nutzen und sich an die Einführung neuer Technologien und an die mit dem internationalen Wettbewerb verbundenen Veränderungen anpassen wollen? Wie können die für die KMU relevanten Regelungen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der angestrebten Ziele verbessert werden? 7 Hier schließt sich die FAFCE den Schlussfolgerungen des informellen Treffens der Ministerinnen und Minister für Beschäftigung und Soziales vom Januar in Berlin an. 3

4 Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen sowie angemessene Lohnvereinbarungen, die sich an den Grundsätzen von Guter Arbeit (Definition s.o.) orientieren, nicht zu starr sind. Die Zielrichtung der zu verändernden Regelungen ist bei der Beurteilung dieser Fragen entscheidend. Geht es z.b. um die bessere Teilhabe und um das Potential erziehender Eltern sowie um die familienverträglichere Ausgestaltung der Erwerbsarbeit, gibt es ggf. Veränderungsbedarf. Arbeitgeber werden angesichts des abzusehenden Fachkräftemangels langfristig davon profitieren, wenn sie rechtzeitig familienfreundliche Rahmenbedingungen schaffen. Ein Bündel von Maßnahmen trägt dazu bei, die Arbeitswelt familienverträglicher zu machen. Arbeitszeitregelungen und Betreuungsmöglichkeiten haben hier eine Schlüsselfunktion. Erwerbstätige Eltern kombinieren in aller Regel eigene Betreuung mit institutionellen Kinderbetreuungsangeboten und weiteren Unterstützungsleistungen. Unternehmen sollten sie mit dieser Aufgabe nicht allein lassen. Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung rechnet sich auch betriebswirtschaftlich. Dies zeigt eine Vielzahl von Studien. Zu den vielfältigen Möglichkeiten einer betrieblich unterstützten Kinderbetreuung gehören: - Unterstützung von Tagespflege, Vermittlung von Tagesmüttern - Sicherung von Belegrechten in bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen - Einrichtung einer betriebseigenen Kindertagesstätte - Freistellung bei unvorhergesehenen Betreuungsbedarf - Möglichkeit, das Kind im Bedarfsfall mit in den Betrieb zu nehmen. Bei allem sind aber die Qualitätsstandards ebenso im Auge zu behalten wie die wichtige Frage der zeitlichen Dauer der Fremdbetreuung, da das Wohl und die Förderung der Kinder immer im Vordergrund stehen muss. In der Praxis wird häufig geltend gemacht, dass Klein- und Mittelbetriebe mit familienorientierten Maßnahmen überfordert seien. Deswegen können Modelle für überbetriebliche Verbundsysteme eine Alternative darstellen. Damit könnten auch Klein- und Mittelbetriebe mit überbetrieblichen Managementhilfen ihren Mitarbeitern die Möglichkeiten des gesetzlichen und sogar einer darüber hinaus gehenden betrieblichen Elternzeit einräumen, z. B. mit einer Wiederbeschäftigungsgarantie, die nicht der Einzelbetrieb gibt, sondern der Verbund. Der Verbund kann auch Qualifizierungs- und Wiedereinstiegskurse für Eltern in der Familienphase anbieten und die Unterstützung bei der Kinderbetreuung koordinieren sowie konzentrieren. 4. Wie könnte die Aufnahme befristeter oder unbefristeter Arbeitsverhältnisse arbeitsrechtlich oder tarifvertraglich erleichtert werden, sodass im Rahmen der zu Grunde liegenden Arbeitsverträge ein höherer Grad an Flexibilität ermöglicht und gleichzeitig aber auch eine angemessene Beschäftigungssicherheit und ein angemessener sozialer Schutz gewährleistet werden? Siehe Antwort auf Frage 6 und 8 4

5 5. Wäre es hilfreich, über eine Kombination von flexibleren Kündigungsschutzgesetzen und gut durchdachten Unterstützungsleistungen für Arbeitslose nachzudenken, sowohl in Form von Lohnersatzleistungen (d. h. passiver Leistungen der Arbeitsmarktpolitik) als auch von aktiven Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik? Hier gibt es in den EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedliche Schutzstandards und Traditionen. Aus der Familienperspektive ist darauf zu achten, dass die Mindeststandards des Kündigungsschutzes in der Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit verbessert werden. Ferner ist darauf zu achten, dass Eltern, die ihre Erziehungsverantwortung wahrnehmen, nicht diskriminiert werden. 6. Welche Rolle könnten Gesetze und/oder von den Sozialpartnern ausgehandelte Tarifverträge spielen im Hinblick auf die Förderung des Zugangs zur Ausbildung und die Erleichterung von Übergängen zwischen verschiedenen Vertragsformen mit dem Ziel, eine zunehmend bessere Beschäftigungssituation im Laufe eines durchgehend aktiven Berufslebens zu erlangen? Betriebe und Beschäftigte profitieren davon, wenn während der gesetzlichen und der betrieblichen Elternzeit die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit und/oder Vertretungsmöglichkeiten (Urlaubs- oder Krankheitsvertretung) vorhanden sind. Durch den zeitlich befristeten Einsatz bleibt der Kontakt zwischen dem Unternehmen und den Beschäftigten bestehen. Die Einführung neuer Techniken, die Umstrukturierung der Arbeitsorganisation und vieles andere mehr erfordern von allen Beschäftigten eine kontinuierliche Weiterbildung. Für beide Seiten ist die Vermeidung von Qualifikationsverlusten durch die Unterbrechung wünschenswert. Diese lassen sich durch Trainings- und Qualifizierungsmaßnamen während der Elternzeit, durch Betriebsinformationen und andere Wiedereinstiegshilfen vermeiden. Ferner ist darauf zu achten, dass Elternteile, die sich ausschließlich der Kindererziehung gewidmet haben und ihren Wiedereinstieg ins Berufsleben planen, einen vorhandenen Anspruch auf Weiterbildung auch tatsächlich geltend machen können. In einigen Ländern der EU gibt es einen gesetzlichen Anspruch. In den anderen EU Mitgliedsstaaten wäre es sinnvoll, diesen Anspruch gesetzlich zu regeln. Der Anspruch auf Bildungsurlaub, sollte gesetzlich verankert werden, um zu gewährleisten, dass lebenslanges Lernen möglich ist. 7. Ist bei den in den Mitgliedstaaten geltenden juristischen Definitionen von Beschäftigung und Selbstständigkeit größere Klarheit erforderlich, um "bonafide"-übergänge zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit und umgekehrt zu erleichtern? Keine Antwort 8. Braucht man einen Grundstock an Vorschriften, welche die Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten, unabhängig von der Form ihres Arbeitsvertrags, regeln? Wie 5

6 würden sich derartige Mindesterfordernisse Ihrer Ansicht nach auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und auf den Arbeitnehmerschutz auswirken? Ein Grundstock an Mindeststandards der Arbeitsbedingungen ist notwendig und wünschenswert. Auch hier gilt wieder die Definition der Guten Arbeit s.o. der Ministerinnen und Minister für Beschäftigung und Soziales als Maßstab. Die Sicherheit des Arbeitsverhältnisses stärkt nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit. 9. Sollten Ihrer Ansicht nach die Verantwortlichkeiten der einzelnen Parteien in mehrseitigen Arbeitsbeziehungen eindeutiger geregelt werden, um festzulegen, wer für die Einhaltung von Arbeitnehmerrechte verantwortlich ist? Wäre die Anordnung einer nachrangigen Haftung eine wirksame und praktikable Möglichkeit, um diese Verantwortlichkeiten bei der Einbeziehung von Subunternehmern sicherzustellen? Wenn nein, sehen Sie andere Möglichkeiten, einen angemessenen Arbeitnehmerschutz in dreiseitigen Arbeitsverhältnissen zu gewährleisten? Keine Antwort 10. Halten Sie es für notwendig, den Beschäftigungsstatus von Leiharbeitnehmern zu klären? In europäischen Mitgliedsländern, in denen Leiharbeitnehmer keinen gewerkschaftlichen Schutz genießen, besteht Handlungsbedarf, Regelungen zu finden. 11. Wie könnten Mindestanforderungen im Zusammenhang mit der Organisation der Arbeitszeit so geändert werden, dass sie sowohl zu mehr Flexibilität für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer führen, als auch zu einem höheren Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer? Mit welchen Aspekten der Arbeitszeitorganisation sollte die Gemeinschaft sich vorrangig befassen? Aus der Familienperspektive gesehen, kommt der Flexibilisierung der Arbeitszeit eine besondere Bedeutung zu. Dies gilt vor allem für die Möglichkeiten vermehrter Teilzeitarbeit, z.b. auch in Führungspositionen. Es gibt eine Vielzahl von Arbeitszeitmodellen, die Familien helfen, ihr Familienleben zu gestalten: Gleitzeit, Teilzeit, Jobsharing, Jahresarbeitszeit, Lebensarbeitszeit. Ein gesetzlicher Teilzeitanspruch kann sehr hilfreich sein. Gerade auch Kleinbetriebe sind dazu aufgefordert, die Arbeitszeiten (Beginn, Dauer, Ende) im Rahmen der betrieblichen Anforderungen flexibler zu gestalten und auf die jeweilige Situation von Eltern abzustimmen. Dazu gehören auch eine flexible Pausenregelung und die Möglichkeit der kurzzeitigen Freistellung wie etwa bei Erkrankung des Kindes. Ständig wechselnde Arbeitszeiten wirken sich jedoch nachteilig auf die Gestaltung des Familienlebens aus, denn zeitliche Verbindlichkeit gehört zu den wesentlichen Elementen innerfamiliärer Beziehungspflege. So setzen wir uns als Föderation der katholischen Familienverbände insbesondere auch für die Aufnahme des Sonntagsschutzes in der Arbeitszeitrichtlinie der EU ein. Die Verankerung des Sonntags und die schrittweise Verankerung des arbeitsfreien 6

7 Samstags in der Industrie sind Eckpfeiler der europäischen Zeitkultur, die gemeinschaftliche Zeit für das Familienleben ermöglicht. Die Mitgliedsstaaten sollten rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, die es Eltern ermöglicht, für drei Jahre eine Familienzeit zu nehmen. Die Wirtschaft sollte darüber hinaus ihre gesellschaftspolitische Verantwortung wahrnehmen und eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Absicherung von Familienpausen unterstützen oder auch entsprechende tarifvertragliche Regelungen anstreben. Betriebe sollten Eltern nicht diskriminieren, die von der Möglichkeit der Elternzeit Gebrauch machen und ihnen eine verlässliche und adäquate Wiederbeschäftigung zusagen. 12. Wie können die Arbeitnehmerrechte von Beschäftigten in Arbeitsverhältnissen mit in einem grenzüberschreitenden Bezug, insbesondere von Grenzgängern, überall in der Gemeinschaft gewährleistet werden? Besteht Ihrer Ansicht nach Bedarf an einer einheitlicheren Definition des Begriffs Arbeitnehmer in den EU-Richtlinien, um sicherzustellen, dass diese Arbeitnehmer ihre Beschäftigungsrechte unabhängig davon wahrnehmen können, in welchem Mitgliedstaat sie arbeiten? Oder sind Sie der Ansicht, dass der Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten in dieser Frage nicht beschränkt werden sollte? Um einem Lohn- und Rechtsdumping entgegenzuwirken, bedarf die EU einer einheitlicheren Definition des Begriffs des Arbeitnehmers und der Arbeitnehmerin vor allen Dingen auch in Hinblick auf die Dienstleistungsrichtlinie. 13. Halten Sie eine verstärkte Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden für erforderlich, um das gemeinschaftliche Arbeitsrecht wirksamer durchsetzen zu können? Können Ihrer Ansicht nach die Sozialpartner bei dieser Zusammenarbeit eine Rolle spielen? Eine verstärkte Zusammenarbeit ist unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips sinnvoll, um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu gewährleisten. Ein Austausch auf europäischer Ebene insbesondere der Sozialpartner ist wünschenswert. 14. Bedarf es Ihrer Auffassung nach auf EU-Ebene weiterer Maßnahmen, um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit zu unterstützen? Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sind zu begrüßen. Die Evaluierung zur Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen sollte auch erfassen, ob Familien davon profitieren März 2007 Elisabeth Bußmann (Präsidentin) 8 Erprobung nach dem neu gefassten Anhang H der Richtlinie 77/288/EWG. Familienrelevant sind Renovierungen und Reparaturen von Privatwohnungen, die Reinigung in privaten Haushalten und insbesondere die häuslichen Pflegedienste. 7

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