Rechtsformwahl für Gründer
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- Ralph Fuhrmann
- vor 8 Jahren
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1 Am Anfang steht die Rechtsformwahl -> beschränkte oder unbeschränkte Haftung? Unbeschränkte Haftung: Einzelunternehmen oder ab zwei Personen: GbR (je nach Umfang: ohg) Grundsatz: Haftung mit Betriebs-/Gesellschafts- UND Privatvermögen Beschränkte Haftung: z. B. GmbH UG (haftungsbeschränkt) Ob als Alleingesellschafter mit mehreren Gesellschaftern: Grundsatz: Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen für Gesellschaft (nur) Haftung in Höhe der Einlageverpflichtung für Gesellschafter grds. keine persönliche Haftung 2 1
2 Persönliche Haftung des vollhaftenden Unternehmers beschränkbar? 1. (Nur) durch individuellen, einzelvertraglichen Haftungsausschluss, nicht durch AGB 2. Durch ausreichende Versicherungen: Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherungen gegen Vermögen-, Sach-, Personen-, Unfallschäden à Versicherer fragen 3 Weitere Motive der Rechtsformwahl (außer Haftung) Ohne Haftungsbeschränkung Natürliche Person: Ich bin mein eigener Herr und kann über alles bestimmen Einzelunternehmer/ Gesellschafter führt die Geschäfte Keine Einlageverpflichtung Geringer Gründungsaufwand (Anmeldung bei Ordnungsamt / Finanzamt) Aufzeichnungspflichten Gewinnermittlung (vereinfacht) durch Einnahmen Überschussrechnung Bilanzerstellungspflicht erst ab einem Gewinn von (ab ) Mit Haftungsbeschränkung Juristische Person: Kapitalgesellschaft mit eigenen Rechtspersönlichkeit Geschäftsführer führt die Geschäfte Einlagepflicht gemäß Gesellschaftsvertrag Notarielle Beurkundung Eintragung beim Handelsregister Zwingend buchführungspflichtig nach Handels und Steuerrecht Erstellung eines Jahresabschlusses (größenunabhängig) 4 2
3 Ohne Haftungsbeschränkung - Einkommensteuer bis max. 45 % + Soli.-Zuschlag 5,5 % der Est - Gewerbesteuerpflicht bei Gewerbebetrieben ab Gewinn Steuersatz 14,35 % (bei Hebesatz von 410 % (Berlin)) aber: Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld Gewinn- und Verlustverteilung nach Köpfen (Besonderheiten bei ohg) Grundsatz: Keine Publizitätspflichten Mit Haftungsbeschränkung Gesellschaft: - Körperschaftsteuer 15 % + Soli.-Zuschlag 5,5 % der KSt - Gewerbesteuer auch bei Freiberufler GmbH / UG keine Anrechnung der Gewerbesteuer / kein Freibetrag dafür: Gehalt des Gesellschafter- GF als Betriebsausgabe abziehbar Gesellschafter: - Gehalt lohnsteuerpflichtig - Gewinnausschüttungen unterliegen der Kapitalertragsteuer Gewinn- und Verlustverteilung nach Anteilen Publizitätspflicht: Veröffentlichung der Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger 5 So gründet Deutschland 6 3
4 Rechtsformen für juristische Personen Rechtsform Mindestzahl Gründer Gesetzl. Mindestkapital AG ein Aktionär GmbH ein Gesellschafter UG (haftungsbeschränkt) (Variante der GmbH) ein Gesellschafter 1 Limited ein Gesellschafter ein GBP (ca. 1,40 ) Genossenschaft drei Mitglieder keine Vorgabe 7 Gründung Zwei Gründungsmöglichkeiten beim Notar: Gründung anhand Musterprotokoll (kostengünstig) Voraussetzungen: ü max. drei Gesellschafter ü nur ein Geschäftsführer (GF) ü Befreiung GF vom Selbstkontrahierungsverbot ( 181 BGB) ü Nur Bargründung möglich Weitere Informationen finden Sie unter: individuell erstellter Gesellschaftsvertrag (ratsam bei mehreren Gesellschaftern) 8 4
5 Kosten Gründung GmbH / UG (Beispiele) 1. GmbH, ein Gesellschafter, Stammkap , keine Sacheinl. Beurkundung Gesellschaftsvertrag und GF-Bestellung (Notar): 384 (Musterprotokoll: 115 ) Erstellung Gesellschafterliste (Notar): 96 (Musterprotokoll: 0 ) HR-Anmeldung (Notar): 62,50 (Musterprotokoll: 57,50 ); Handelsregister: 150 Gesamt: ca. 700 (mit Musterprotokoll: ca. 350 ) 2. Gründung GmbH, zwei oder mehr Gesellschafter, Stammkap , keine Sacheinl. Beurkundung Gesellschaftsvertrag und GF-Bestellung (Notar): 384 Erstellung Gesellschafterliste (Notar): 96 HR-Anmeldung (Notar): 62,50 ; Handelsregister: 150 Gesamt: ca Gründung UG, ein Gesellschafter, Stammkapital Beurkundung Gesellschaftsvertrag und GF-Bestellung (Notar): 384 (Musterprotokoll: 60 ) Erstellung Gesellschafterliste (Notar): 96 (Musterprotokoll: 0 ) HR-Anmeldung (Notar): 62,50 (Musterprotokoll: 30 ); Handelsregister: 150 Gesamt: ca. 700 (mit Musterprotokoll: ca. 240 ) jeweils zzgl. Auslagen wie Telefon, Porto, Schreibauslagen + USt 19%. 9 Weg zur GmbH / UG (haftungsbeschränkt) 1. Absicht zur Gründung = Vorgründungsgesellschaft 2. Notarielle Beurkundung = Vorgesellschaft ( i.g. 3. Eintragung im HR = GmbH / UG Beachte: Problem der persönlichen Haftung kann im Bereich der Vorgründungsgesellschaft bestehen à besser keine Geschäfte vor der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages tätigen 10 5
6 GmbH Firmenzusatz: zwingend GmbH, bis zur Eintragung im HR GmbH i.g. UG (haftungsbeschränkt) Firmenzusatz: zwingend UG (haftungsbeschränkt), à keine Abkürzung; bis Eintragung HR i.g. Stammkapital: Stammkapital ab 1 ; Vorsicht bei zu niedrigem Stammkap., dass nicht bereits Notarrechnung zu Insolvenz führt (Zahlungsunfähigkeit) Bar- und Sachgründung möglich Einzahlung vor Anmeldung: Hälfte ges. Mindeststammkap. ( ) Sacheinlagen (bewegliche und unbewegliche Sachen) müssen vollumfänglich erbracht werden Unterschiede GmbH und UG Nur Bargründung möglich Stammkapital der UG muss vor der Anmeldung in voller Höhe eingezahlt werden 11 Persönliche Haftung des Geschäftsführers? Vertrauenshaftung und Haftung bei Vertretung Haftung in Bereich Steuern / Buchführung Haftung für Sozialabgaben Haftung in der Insolvenz Geschäftsführer kann nur werden, wer nicht rechtskräftig wegen einschlägiger Delikte verurteilt wurde, z. B. wegen: Insolvenzverschleppung falscher Angaben nach 82 GmbHG bei Gründung unrichtiger Darstellung der Verhältnisse nach 400 AktG Verurteilung nach 263 bis 264a oder 265b bis 266 a StGB (Betrugsstraftat) 12 6
7 Sonderregelungen UG Bildung gesetzliche Rücklage: ¼ des Jahresüberschusses; Ziel: Ansparung des Mindeststammkapitals einer GmbH Fakultativer Wechsel zur GmbH durch 1. (Stamm-) Kapitalerhöhung durch Umwandlung der Rücklage auf (teuer, wegen Testatpflicht Jahresabschluss) oder 2. durch Barkapitalerhöhung (Einzahlung) durch Gesellschafter auf Umfirmierung in GmbH, keine Umwandlung im Rechtssinn Vertragsbeziehungen bleiben bestehen. Anpassung Firmierung (Geschäftsbriefe, , Impressum usw.) sollte aber vorgenommen werden 13 Zusammenfassung Vorteile GmbH / UG Gesellschafter haftet nicht persönlich GmbH / UG kann eigene Geschäfte abschließen (juristische Person) Verkauf durch Abtretung der Geschäftsanteile an Erwerber (mit Notar) Wenn kein Ges. = GF, kann Fremd- GF bestellt werden = Nachfolge erleichtert Nachteile GmbH / UG Gründung/Satzungsänderung nur notariell + Eintragung HR Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter müssen fremdüblich sein (vga) GF-Haftung ggü. Gesellschaft: da Gesellschaft = Fremd-Vermögen Überschuldung + Zahlungsunfähigkeit = Insolvenzgründe 14 7
8 Noch Fragen? 15 Helfen Steuerberater-Suchservice kann IHR Steuerberater: unter Steuerberaterkammer Berlin Wichmannstraße Berlin Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.v. Littenstraße Berlin Download der Vorträge ab Montag unter
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