Infoblatt. Anpassungsfrist für neu eintretende Schüler ohne Spanischkenntnisse.. 2. Unterrichtsfach Spanisch als Fremdsprache. 5
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- Christel Schmidt
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1 INHALTSÜBERSICHT Anpassungsfrist für neu eintretende Schüler ohne Spanischkenntnisse.. 2 Unterrichtsfach Spanisch als Fremdsprache. 5 Spanische Fächer... 7 Anerkennung der deutschen Schullaufbahn.. 8 Zugang zur spanischen Universität Vorbereitungsunterricht für die spanischen Universitäten. 12 Stand:
2 1. Anpassungsfrist für neu eintretende Schüler ohne Spanischkenntnisse JAHRGANGSSTUFE 1 BIS 9 Schüler, die in die Deutsche Schule Las Palmas aufgenommen werden und zum Zeitpunkt ihres Eintritts über keine Spanischkenntnisse verfügen, erhalten wie im Handbuch für den Auslandsschuldienst beschrieben für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren keine Noten in den spanischen Fächern. Es wird erwartet, dass in dieser Frist die erforderlichen Kenntnisse erworben werden, welche die Teilnahme am regulären muttersprachlich orientierten Spanisch- und Fachunterricht nach den hiesigen Lehrplänen ermöglichen. Deshalb wird empfohlen, dass die Schüler den Lernprozess im Fach Spanisch als Fremdsprache durch privaten Sprachunterricht, Ferienkurse und sonstige geeignete Maßnahmen ergänzen. Diese Maßnahmen tragen auch zur sozialen Integration der Schüler in ihrem neuen Umfeld bei. Die Eingliederung in das Schulleben wird durch die Convivencia -Gruppe mit Patenschaften älterer, zweisprachiger Schüler unterstützt. Die Schüler nehmen während der Anpassungsfrist am Unterricht in den spanischen Fächern teil. Im ersten Lernjahr bearbeiten sie während der Unterrichtszeit die Übungsaufgaben aus dem Fach Spanisch als Fremdsprache. Im zweiten Lernjahr werden sie schrittweise in den regulären Unterricht integriert. Mit Beginn des dritten Lernjahres werden die Schüler in den spanischen Fächern benotet. Die erzielten Noten sind versetzungsrelevant. Die besondere Situation der Schüler wird bei der Leistungsbeurteilung aber unter pädagogischen Gesichtspunkten noch berücksichtigt. Vom vierten Lernjahr an wird vollständig nach den geltenden Beurteilungsrichtlinien benotet. Stand:
3 KINDER AUS DER VORSCHULE Kinder aus der Vorschule der Deutschen Schule Las Palmas, deren Spanischkenntnisse nicht ausreichend sind, erhalten auch eine Anpassungsfrist von zwei Jahren in der Grundschule. SCHÜLER MIT GERINGEN SPANISCHKENNTNISSEN Für neu eintretende Schüler, die gewisse Vorkenntnisse in Spanisch mitbringen, wird in Absprache mit dem Spanischfachlehrer und der Dirección Técnica eine verkürzte Anpassungsfrist festgelegt. OBERSTUFE Eine Aufnahme in die 10. oder 11. Jahrgangsstufe ist nur für Schüler mit hinreichenden Spanischkenntnissen möglich. Es wird vorausgesetzt, dass in der Landessprache Spanisch die Anforderungen eines Abiturfaches erfüllt werden, denn an der bikulturellen Begegnungsschule Deutsche Schule Las Palmas gehört Spanisch zu den verpflichtenden Qualifikations- und Prüfungsfächern der Reifeprüfung. Neu aufgenommene Schüler haben sich an die Unterrichtsordnung der Schule anzupassen ( 6(4) Ordnung der deutschen Reifeprüfung im Ausland vom i. d. F. vom ). Bei einer Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 entscheidet die zuständige Konferenz unter Vorsitz des Schulleiters nach einer dreimonatigen Probezeit, ob der Schüler in der betreffenden Jahrgangsstufe verbleibt oder in die nächstniedrigere aufgenommen wird. In Klasse 10 nehmen die Schüler am Unterricht Spanisch als Fremdsprache teil und erhalten keine versetzungsrelevanten Noten in den spanischen Fächern. In den Klassenstufen 11 und 12 gibt es keine Anpassungsfrist, Spanisch ist für alle Schüler verpflichtendes Qualifikationsfach. Die Noten in den Klassenstufen 11 und 12 zählen für die Reifeprüfung. Deutschsprachige Schüler, die erst ab Klasse 8 in die Deutsche Schule Las Palmas eintreten, können Spanisch nicht als schriftliches Fach der Reifeprüfung wählen. Spanisch wird aber verpflichtend zum mündlichen Fach der Reifeprüfung. Stand:
4 Für einen Schüler, der in die Jahrgangsstufe 11 versetzt worden ist und keine hinreichenden Spanischkenntnisse nachweist, kann die Schule eine Genehmigung bei der KMK beantragen, damit Spanisch für den Schüler kein Qualifikationsfach und kein Prüfungsfach ist. Dieser Antrag ist vor der verbindlichen Aufnahme des Schülers in die Deutsche Schule Las Palmas zu stellen. Es muss dabei sichergestellt sein, dass die gemäß Prüfungsordnung erforderliche Anzahl der Qualifikations- und Prüfungsfächer gewährleistet ist, d.h. dass der Schüler statt Spanisch ein anderes Qualifikationsfach wählt. Spanisch gehört dann zu den weiteren verbindlichen Unterrichtsfächern für den Schüler. Die Teilnahme wird in das Reifeprüfungszeugnis aufgenommen. Dies ist in der aktuellen Reifeprüfungsordnung genau geregelt. Eine Aufnahme in die 12. Jahrgangsstufe ist nicht möglich. Guiomar Topf Monge Directora Técnica Stand:
5 2. Unterrichtsfach Spanische als Fremdsprache (SaF) Schüler, die in die Deutsche Schule Las Palmas aufgenommen werden und zum Zeitpunkt ihres Eintritts über keine Spanischkenntnisse verfügen, erhalten für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren Unterricht im Fach Spanisch als Fremdsprache (SaF). Für den SaF-Unterricht wird von der Verwaltung der Deutschen Schule Las Palmas ein Unkostenbeitrag erhoben und jeden Monat mit dem Schulgeld eingezogen. Das Niveau, das die SaF- Schüler in diesen zwei Jahren und dem darauf folgenden dritten Jahr erreichen müssen, entspricht dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen und differenziert die Anforderungen dem Alter der Schüler entsprechend. Klasse 1 bis 4 1. Lernjahr 2. Lernjahr 3. Lernjahr HÖREN A1 A2 B1 AN GESPRÄCHEN TEILNEHMEN A1 A2 B1 ZUSAMMENHÄNGEND SPRECHEN A1 A2 B1 Klasse 5 und 6 1. Lernjahr 2. Lernjahr 3. Lernjahr HÖREN A1 A2 B1 LESEN A2 B1 B1 AN GESPRÄCHEN TEILNEHMEN A1 A2 B1 ZUSAMMENHÄNGEND SPRECHEN A1 A2 B1 SCHREIBEN A2 B1 B1 Klasse 7 und 8 1. Lernjahr 2. Lernjahr 3. Lernjahr HÖREN A1 A2 B1 LESEN A2 B1 B2 AN GESPRÄCHEN TEILNEHMEN A1 A2 B1 ZUSAMMENHÄNGEND SPRECHEN A2 B1 B1 SCHREIBEN A2 B1 B1 Stand:
6 Klasse 9 und Lernjahr 2. Lernjahr 3. Lernjahr HÖREN A2 B1 B2 LESEN A2 B1 B2 AN GESPRÄCHEN TEILNEHMEN A1 A2 B1 ZUSAMMENHÄNGEND SPRECHEN A2 B1 B2 SCHREIBEN A2 B1 B1 In der Grundschule findet der SaF-Unterricht in zwei Gruppen statt. In einer Gruppe sind die Erst- und Zweitklässler und in der anderen die Dritt- und Viertklässler. Jede Grundschulgruppe hat jeweils zwei SaF-Stunden am Nachmittag und eine am Vormittag. Für die Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 findet der SaF-Unterricht an zwei Nachmittagen in der 7. und 8. Stunde statt. Nach Möglichkeit werden Praktikanten eingesetzt, die den SaF-Unterricht begleiten und zusätzlich in den spanischen Fächern mit den SaF-Schülern Teilungsunterricht durchführen. Da dieser Teilungsunterricht nicht immer gewährleistet werden kann, erhalten die Schüler grundsätzlich so viele Übungsaufgaben im Fach SaF, dass sie diese in den Stunden des spanischsprachigen Unterrichts bearbeiten können. Während des zweiten Lernjahres ist eine schrittweise Integration in die spanischsprachigen Unterrichtsfächer möglich. Die Lernfortschritte hängen stark von der Einstellung des Schülers und seiner Familie zum Gastland Spanien ab. Deshalb sollten die Kinder auch in ihrer Freizeit Kontakte zum Gastland pflegen. Zudem wird privater Spanischunterricht dringend empfohlen. Zum Halbjahr und am Schuljahresende erhalten die Schüler einen Beurteilungsbogen über die Lernfortschritte in Spanisch als Anhang zum Zeugnis. Guiomar Topf Monge Directora Técnica Stand:
7 3. Spanische Fächer Die Auslandsschulen in Spanien unterliegen dem Königlichen Dekret REAL DECRETO 806/1993, weshalb zwei spanische Unterrichtsfächer in allen Klassenstufen verbindlich sind: - Spanisch: Lengua Castellana y Literatura (4-stündig von Klasse 1 bis 12) - Spanische Kultur: Conocimiento del Medio (2-stündig von Klasse 1 bis 6) bzw. Geografía e Historia (2-stündig von Klasse 7 bis 12) Klasse 6. Klasse 7. Klasse 12. Klasse Cono Lengua GeH Diese Fächer werden von entsprechend ausgebildeten Lehrern nach spanischem Bildungsplan unterrichtet. Die Inspektion des kanarischen Bildungsministeriums überwacht die Abschlüsse der Lehrer und die Stundentafeln und Lehrpläne dieser Fächer. Weitere spanische Fächer sind Musik, Biologie (Klasse 6 und 7) und Philosophie (Klasse 10). Das Fach Naturwissenschaftliches Arbeiten (Klasse 9 und 10) wird zweisprachig unterrichtet. Die anderen spanischen Fächer sind Wahlfächer oder werden parallel deutsch und spanisch unterrichtet. Guiomar Topf Monge Directora Técnica Stand:
8 4. Anerkennung der deutschen Schullaufbahn JAHRGANGSSTUFE 1 BIS 10 Schüler, die in eine dieser Jahrgangsstufen an der Deutschen Schule Las Palmas aufgenommen werden, benötigen nach der zurzeit gültigen Gesetzgebung (Erlass vom im BOE vom ) keine Anerkennung ihrer bisherigen Schullaufbahn. Ihre Zuweisung zu einem bestimmten Jahrgang erfolgt ihrem Alter entsprechend und nach den allgemein üblichen Kriterien. Bei der Anmeldung sollten sich die Eltern aber schon überlegen, ob sie an der Anerkennung der Schullaufbahn an der Deutschen Schule Las Palmas durch das spanische Erziehungsministerium interessiert sind. Falls die Anerkennung gewünscht wird, sind die Versetzungszeugnisse ab Klasse 7 im Original vorzulegen. Die informiert diese Schüler über ihren Ausbildungsweg und das weitere Verfahren zur Anerkennung der Haupt- und Realschulreife nach Klasse 10 ( Homologación del Título de Graduado en Educación Secundaria Obligatoria ) und zur Anerkennung der Hochschulreife nach Klasse 12 ( Homologación del Título de Bachiller ). Die Fächer Spanisch ( Lengua Castellana y Literatura ) und spanische Kultur ( Geografía e Historia ) müssen in allen Versetzungszeugnissen ab Klasse 7 mindestens mit der Note ausreichend bestanden werden. Falls auf die Anerkennung verzichtet wird, nehmen die Eltern die Informationen der über den Ausbildungsweg in Spanien zur Kenntnis und unterschreiben die entsprechende Verzichtserklärung. JAHRGANGSSTUFE 11 Schüler, die in die 11. Klasse der Deutschen Schule Las Palmas eintreten und noch gar keine Spanischkenntnisse haben, müssen eine Befreiung vom Fach Stand:
9 Spanisch von der Reifeprüfung beantragen. Sie müssen auf die spanische Anerkennung ihrer Schullaufbahn verzichten. Sie nehmen in Klasse 11 und 12 nicht am Unterricht in spanischer Kultur ( Geografía e Historia ) teil. Schüler, die nur am deutschen Titel interessiert sind und auf die Anerkennung der deutschen Schullaufbahn durch das spanische Erziehungsministerium verzichten, müssen in Klasse 11 und 12 nicht am Unterricht in spanischer Kultur ( Geografía e Historia ) teilnehmen. Sonderfälle werden von der Fachleitung und der geprüft. Guiomar Topf Monge Directora Técnica Stand:
10 5. Zugang zur spanische Universität Der Zugang zur spanischen Universität für Schüler aus Schulsystemen der Europäischen Union erfolgt gemäß REAL DECRETO 1892/2008 und Artikel 38.5 des spanischen Schulgesetzes LEY ORGÁNICA DE EDUCACIÓN 2/2006. a) Nach der 12. Klasse und mit bestandenem Abitur können die Schüler direkt in die spanische Universität eintreten, ohne die Zulassungsprüfung ( Selectividad oder PAU ) zu machen. b) Für die Einschreibung in spanische Universitäten müssen die Schüler im Besitz einer Credencial sein. Die Credencial wird von der Universidad Nacional de Educación a Distancia (UNED) ausgestellt. Die Schüler beantragen die Credencial online und erhalten von der Deutschen Schule Las Palmas die notwendigen Unterlagen: die vom deutschen Konsulat beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses und die Notenzertifikate der spanischen Fächer in den Klassen 11 und 12. c) Auf der Credencial erscheint der ins spanische Notensystem umgerechnete Abitursdurchschnitt (gemäß der offiziellen Umrechnungstabelle der UNED und des spanischen Erziehungsministeriums). d) Die Schüler, die sich für Studiengänge mit Numerus Clausus in Spanien interessieren, erhalten die Möglichkeit ihre Durchschnittsnote zu verbessern, indem sie sich freiwillig zu einer Teilprüfung ( Fase Específica ) der Selectividad oder PAU melden. Angerechnet werden die Noten von bis zu zwei Fächern der Fase Específica. Bei der Wahl der Fächer ist zu berücksichtigen, dass die für den jeweiligen Studiengang relevanten Fächer eine höhere Wertung ( Ponderación ) erfahren. Jede spanische Universität entscheidet eigenständig über die für ihre Studiengänge gültigen Ponderaciones und veröffentlich die entsprechenden Listen im Internet. e) Die Deutsche Schule Las Palmas bietet in der Oberstufe freiwilligen Vorbereitungsunterricht ( Preparación Universitaria ) für diese Fase Específica an. Das Fach Geografía e Historia in Klasse 11 und 12 ist für die Anerkennung des Título de Bachiller notwendig, aber nicht für den Hochschulzugang. Stand:
11 Angesichts möglicher Gesetzesänderungen beantragt die Deutsche Schule Las Palmas grundsätzlich für alle daran interessierten Schüler die Anerkennung des Abiturs durch den Título de Bachiller sowie den dafür notwendigen Título de Graduado en Educación Secundaria Obligatoria nach der 10. Klasse. Die Deutsche Schule Las Palmas empfiehlt den Eltern ausdrücklich, den Anerkennungsantrag für diese Titel zu stellen, um die akademische und berufliche Laufbahn der Schüler zu garantieren. Guiomar Topf Monge Directora Técnica Stand:
12 6. Vorbereitungsunterricht für die spanischen Universitäten Die Deutsche Schule Las Palmas bietet den Schülern die Möglichkeit, sich durch die Wahl folgender spanischer Fächer, die nach dem spanischen Lehrplan ORDEN ESD/1729/2008 unterrichtet werden, zusätzlich auf die spanische Universität vorzubereiten: Mathematik / Matemáticas Technisches Zeichnen / Dibujo Técnico Physik / Física Chemie / Química Betriebswirtschaftslehre / Economía de la Empresa Diese Fächer der Universitätsvorbereitung ( Preparación Universitaria ) werden in der 11. und 12. Klasse jeweils zweistündig unterrichtet. Nach dem mündlichen Abitur und vor den Prüfungen der Fase Específica erhalten die Schüler außerdem Intensivunterricht. Die Unkostenbeiträge für die Wahlfächer der Preparación Universitaria sind gestaffelt und es muss eine Mindestteilnehmerzahl angemeldet sein, damit ein Fach stattfinden kann Die Preparación Universitaria empfiehlt sich für Schüler, welche in Spanien besonders begehrte Studiengänge besuchen wollen (z. B. Medizin, Architektur, Ingenieurswesen, Journalismus,...) und sich auf die Fase Específica der Zulassungsprüfung für die Universität vorbereiten möchten. Eine Note für Beteiligung und Leistung wird erteilt. Sie ist für die spanischen Notenzertifikate relevant, fließt aber nicht in die Durchschnittsnote vom Abitur ein. Die Fächer werden im Abiturzeugnis untere Weitere Angaben ohne Note angeführt. Guiomar Topf Monge Directora Técnica Stand:
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