DAS MANAGEMENT DES LIQUIDITÄTSRISIKOS BEI VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN

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1 DAS MANAGEMENT DES LIQUIDITÄTSRISIKOS BEI VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN Empirische Studie für den deutschsprachigen Versicherungsmarkt Thomas Büttner, COMPIRICUS AG Prof. Dr. Oskar Goecke, FaRis an der Fachhochschule Köln Prof. Dr. Ralf Knobloch, FaRis an der Fachhochschule Köln

2 Inhalt 1 HINTERGRUND DER STUDIE ALLGEMEINE ASPEKTE DES RISIKOMANAGEMENTS Risikobegriff Risikomanagement Rechtliche Vorschriften zum Risikomanagement für Unternehmen in Deutschland Aktienrecht Handelsgesetzbuch Sonstige Standards Zusammenfassung Risikostrategie Risikomanagementprozess Liquiditätsrisiko Begriff des Liquiditätsrisikos Einbindung des Liquiditätsrisikos in den Risikomanagementprozess Bewertung des Liquiditätsrisikos Steuerung des Liquiditätsrisikos DAS LIQUIDITÄTSRISIKO BEI FINANZINSTITUTEN Rechtlicher Rahmen bei Banken Rechtlicher Rahmen bei Investmentfonds DAS LIQUIDITÄTSRISIKO BEI VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen Aktueller Stand des deutschen Aufsichtsrechts Liquiditätsrisiko im Solvency II Aufsichtssystem Sonstige Rahmenbedingungen Ein Blick in das Schweizer Aufsichtsrecht Aussagen des Chief Risk Officer (CRO) Forum zum Liquiditätsrisiko Vergleich Versicherungsunternehmen Banken Wesensmerkmale des Versicherungsgeschäfts Wesensmerkmale des Bankgeschäfts Zwischenfazit Bank Run versus Insurance Run Seite 2

3 4.4 Sondersituation Lebensversicherer Sondersituation Rückversicherer ERGEBNISSE DER STUDIE Vorgehensweise der Erhebung Gestaltung des Fragebogens Anonymität Angeschriebene Unternehmen und Rücklauf Bedeutung und Management des Liquiditätsrisikos Allgemeine Einschätzung des Liquiditätsrisikos Methoden des Liquiditätsrisikomanagements Konkrete Umsetzung des Liquiditätsrisikomanagements Struktur und Organisation Details zur Liquiditätsplanung Cash Management Weitere Treasury-Funktionen Systemunterstützung Bewertung der Prozesse und Ausblick der Unternehmen RÉSUMÉ ANHÄNGE Fragebogen der Studie Dokumentation der Studienergebnisse LITERATURHINWEISE/ QUELLEN VERÖFFENTLICHUNG UND BESTELLUNG DER STUDIE Seite 3

4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Kumulierte Zahlungen der Rückversicherer in Prozent der (vermuteten) Gesamtzahlung ab dem Zeitpunkt des Schadenereignisses für die Katastrophenschäden Hurrikan Katrina und dem Anschlag auf das World Trade Center Abbildung 2: Das Liquiditätsrisiko ist für Versicherungsunternehmen im Vergleich zu anderen Risiken vernachlässigbar Abbildung 3: Das Liquiditätsrisiko wird im Allgemeinen unterschätzt Abbildung 4: Die Finanzkrise hat in unserem Unternehmen zu einer Neubewertung des Liquiditätsrisikos geführt Abbildung 5: Bedeutung der Ausprägungen des Liquiditätsrisikos für Ihr Unternehmen Abbildung 6: Adressierung des Liquiditätsrisikos bei der Liquiditätsplanung Abbildung 7: Berücksichtigung von Stress-und Katastrophenszenarien bei der Liquiditätsplanung Abbildung 8: Berücksichtigung des Liquiditätsrisikos bei der Entwicklung neuer Produkte Abbildung 9: Haltung einer Liquiditätsreserve zur Sicherung der operativen Verpflichtungen Abbildung 10: Erfassung und Darstellung des Liquiditätsrisikos in Risikohandbuch und Risikobericht Abbildung 11: Einführung eines Limitsystems zur Steuerung des Liquiditätsrisikos Abbildung 12: Ermittlung von Kennzahlen zur Messung des Liquiditätsrisikos Abbildung 13: Erfassung des Liquiditätsgrads bei Kapitalanlagen Abbildung 14: Einbindung des Liquiditätsrisikos in das Frühwarn- bzw. Früherkennungssystem Abbildung 15: Organisatorische Zuordnung der Prozesse im Cash- und Liquiditätsmanagement Abbildung 16: Zentralisation der Prozesse im Cash- und Liquiditätsmanagement Abbildung 17: Zulieferer der Plandaten für die Liquiditätsplanung Abbildung 18: Frequenz, Horizont und Basis der Liquiditätsplanung Abbildung 19: Zusammenarbeit mit Banken im Cash Management Abbildung 20: Anzahl der einbezogenen Konten im Cash Management Abbildung 21: Finanzierung von Teilgesellschaften und damit verbundene Konditionen 55 Abbildung 22: Berichtspflichten im Treasury -Bereich Abbildung 23: Adressaten der Berichte zur Liquiditätsplanung Abbildung 24: Adressaten der Berichte zum Zahlungsverkehr und zur Disposition Abbildung 25: Häufigkeit der Berichte zum Zahlungsverkehr und zur Disposition Abbildung 26: Verwendete Systeme im Zahlungsverkehr Seite 4

5 Abbildung 27: Quellsysteme im Zahlungsverkehr Abbildung 28: Verwendete Systeme in der Disposition Abbildung 29: Quellsysteme in der Disposition Abbildung 30: Verwendete Systeme in der Liquiditätsplanung Abbildung 31: Quellsysteme in der Liquiditätsplanung Abbildung 32: Quellsysteme im Berichtswesen Abbildung 33: Verwendete Systeme im Berichtswesen Abbildung 34: Eingesetzte Schnittstellen zwischen Systemen Abbildung 35: Zufriedenheit mit den Prozessen in der Disposition Abbildung 36: Zufriedenheit mit den Prozessen im Zahlungsverkehr Abbildung 37: Zufriedenheit mit den Prozessen im Berichtswesen Abbildung 38: Zufriedenheit mit den Prozessen in der Liquiditätsplanung Abbildung 39: Unzufriedenheit mit den Prozessen in der Liquiditätsplanung Abbildung 40: Hindernisse und Probleme für die Liquiditätsplanung Abbildung 41: Welche Prozesse sollen in den kommenden 12 Monaten ausgebaut bzw. eingeführt werden? Abbildung 42: Herausforderungen im Cash- und Liquiditätsmanagement Abbildung 43: Technische Herausforderungen im Cash- und Liquiditätsmanagement Abbildung 44: Wichtige Themen im Cash- und Liquiditätsmanagement Seite 5

6 1 HINTERGRUND DER STUDIE Die Rating-Agentur Standard & Poors hat im Jahre 2013 eine Untersuchung mit dem Titel What May Cause Insurance Companies to Fail And How This Influences Our Criteria veröffentlicht. 1 In der Auflistung der Hauptursachen (key factors) steht Poor liquidity management an erster Stelle vor Ursachen wie Under-pricing and under-reserving und A high tolerance for investment risk. Dies mag auf den ersten Blick überraschen! Aufgrund des Vorauszahlungsprinzips in der Versicherungswirtschaft ( Keine Leistung ohne Prämienzahlung ) ist nach weit verbreiteter Ansicht die Liquidität kein Problem für Versicherungsunternehmen. Richtig ist, dass Versicherungsgesellschaften im Vergleich zu Banken in deutlich geringerem Maße einem Liquiditätsrisiko ausgesetzt sind. Kern des Bankgeschäfts ist eine Fristentransformation (die Laufzeit der ausgegebenen Darlehen übersteigt systematisch die Laufzeit der Refinanzierungsquellen), so dass Liquiditätsrisiken zum Kern des Bankgeschäfts gehören. Versicherungsunternehmen betreiben dagegen keine Fristentransformation 2 für sie ist das Liquiditätsrisiko ein abgeleitetes Risiko, nämlich eine Ausprägung des Kapitalanlagerisikos (Assets sind nicht liquide) und eine Ausprägung des versicherungstechnischen Risikos (fällige Versicherungsleistungen übersteigen die liquiden Mittel). Gerade die Finanzkrise hat der Diskussion um die Liquiditätsrisiken der Finanzbranche insgesamt einen Schub gegeben. Nicht nur der Bankensektor, sondern auch der Versicherungssektor haben aus eigenem Antrieb oder auf Veranlassung der Aufsichtsbehörden die Liquiditätsrisiken intensiver untersucht. 3 Das Beispiel der Hypo Real Estate (HRE) zeigt, wie leicht Risiken des Bankensektors auf den Versicherungssektor übergreifen können. Pressemeldungen zufolge hat sich die Assekuranz mit insgesamt 2,3 Mrd. am Rettungspaket für die HRE beteiligt. 4 Am Rande verschiedener Fachtagungen kam es zunächst zu einem lockeren Meinungsaustausch zwischen Mitarbeitern der COMPIRICUS AG und der Forschungsstelle FaRis am Institut für Versicherungswesen der FH Köln. Aus der Beschäftigung der COMPIRICUS mit dem Liquiditätsmanagement einerseits und der besonderen Expertise von FaRis auf dem Gebiet des aktuariellen Risikomanagements erwuchs die Idee einer gemeinsamen Forschungsarbeit zum Liquiditätsrisiko. Eine erste Prüfung durch FaRis ergab, dass es im deutschsprachigen Bereich kaum wissenschaftliche Literatur zum Liquiditätsrisikomanagement von Versicherungsunternehmen gibt. Explizit mit diesem Thema setzt sich Wagner in seinem vor 20 Jahren erschienenen Beitrag 5 auseinander. Selbst in einschlägigen Monographien zum Risikomanagement von Versicherungsunternehmen wird das Liquiditätsrisiko gar nicht oder nur marginal behandelt Standard & Poors (2013). Abgesehen von Versicherungsprodukten, die Bankprodukten nahe kommen vgl. Abschnitt 4.4. BaFin/ Deutsche Bundesbank (2008). Frankfurter Rundschau , Wagner (1994). Vgl. beispielhaft Romeike/ Müller-Reichert (2008) oder Möbius/ Pallenberg (2013). Seite 6

7 Parallel zur Erstellung dieser Studie hat Frau Kristina Klein eine Master-Thesis im Rahmen des M.Sc. -Studiengangs des Instituts für Versicherungswesen der Fachhochschule Köln mit dem Thema Das Liquiditätsmanagement bei Versicherungsunternehmen unter der Betreuung der Autoren dieser Studie verfasst. Insbesondere ihre Literaturrecherche und die statistische Auswertung der Fragebögen waren von großer Hilfe. An dieser Stelle möchten sich die Autoren für die Mitarbeit von Frau Klein ganz herzlich bedanken. Seite 7

8 2 ALLGEMEINE ASPEKTE DES RISIKOMANAGEMENTS 2.1 Risikobegriff Der Begriff Risiko wird in der Literatur auf verschiedene Wörter zurückgeführt. So wird z.b. als Ursprung das griechisch-byzantinische Wort rhiziko, das so viel wie Glück, Schicksal oder Zufall bedeutet, genannt. 7 Als andere Wurzeln werden das spanische Wort risco und das früh-romanische Wort rixicare angeführt. Das erste wird mit Klippe übersetzt und mit Gefahren für Schiffe gleichgesetzt, das zweite bedeutet streiten oder widerstreben. Ins Deutsche wurde das Wort Risiko als kaufmännischer Terminus im 16. Jahrhundert eingeführt. Es geht dabei auf den italienischen Begriff ris(i)co zurück und wird mit Gefahren bei Handelsgeschäften und allgemeiner mit Wagnissen gleichgesetzt. 8 In der aktuellen betriebswirtschaftlichen Literatur wird der Risikobegriff in unterschiedlichen Ausprägungen verwendet. So gibt es den Risikobegriff im weiteren und im engeren Sinne. Allgemein wird als Risiko die Möglichkeit der Abweichung von vorgegebenen Zielen bezeichnet. Bei einem Risiko im weiteren Sinne unterscheidet man positive Abweichungen und negative Abweichungen. Negative Abweichungen werden als Gefahren, positive Abweichungen als Chancen bezeichnet. Hier werden für die Risiken auch die Zusätze wie zweiseitig, spekulativ oder symmetrisch verwendet. Unter dem Risikobegriff im engeren Sinne versteht man nur die negativen Abweichungen von gesetzten Zielen. Dies ist insbesondere bei Sachverhalten ohne echte Chancen relevant. Solche Risiken werden auch als einseitig, rein oder asymmetrisch bezeichnet. 9 In der vorliegenden Studie stehen Liquiditätsrisiken im Mittelpunkt des Interesses. Dabei handelt es sich um reine Risiken: entweder ist das Unternehmen oder ein Vermögensgegenstand liquide oder nicht. 2.2 Risikomanagement Der systematische Umgang eines Unternehmens mit Risiken geht auf den angloamerikanischen Sprachraum in den 1950er Jahren zurück. Dabei wurde unter Risk- Management der Umgang mit versicherbaren Risiken / reinen Risiken verstanden, d.h.im Vordergrund stand eine Optimierung von Versicherungsleistung und zu zahlender Prämie. 10 Heute hat der Begriff Risikomanagement eine umfassendere Bedeutung. Eine typische aktuelle Definition findet sich bei Diederichs: Das Risikomanagement als immanenter Bestandteil der Unternehmensführung stellt die Gesamtheit der organisatorischen Maß Rosenkranz (2005), S. 1. Sartor (2013), S. 1. Sartor (2013), S. 6f. 10 Sartor (2013), S. 12. Seite 8

9 nahmen und Prozesse dar, die auf die Identifikation, Beurteilung, Steuerung und Überwachung von Risiken abzielen und eine Gestaltung der Risikolage ermöglichen. 11 Es handelt sich Unterschied zu den 1950er Jahren um einen ganzheitlichen Ansatz. Bei der Definition wird deutlich, dass Risikomanagement als Aufgabe der Unternehmensführung anzusehen ist. Ferner ist das Risikomanagement als Prozess mit unterschiedlichen Schritten (Identifikation, Beurteilung, Steuerung, Überwachung) zu organisieren. Als Ziele des Risikomanagements werden in der Literatur die Existenzsicherung, die Erfolgssicherung und die Minimierung der Risikokosten genannt. 12 Dabei liegt die Priorität auf der Sicherung der Existenz. 2.3 Rechtliche Vorschriften zum Risikomanagement für Unternehmen in Deutschland Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Risikomanagement in Deutschland sind geprägt durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (Kon- TraG). Es wurde am 5. März 1998 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und trat am 1. Mai 1998 in Kraft. 13 Es handelte sich dabei um ein Artikelgesetz, dessen wichtigste Regelungen Änderungen des Aktiengesetzes (AktG) und des Handelsgesetzbuchs (HGB) waren. In dem auf die Verabschiedung des KonTraG folgenden Jahrzehnt wurden die Regelungen dreimal erweitert. Die ersten Anpassungen erfolgten im Rahmen des Transparenzund Publizitätsgesetzes (TransPuG) vom 19. Juli 2002, 14 die zweite Anpassung im Rahmen des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG) vom 4. Dezember Die letzte Anpassung erfolgte durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.Mai Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen für deutsche Unternehmen befinden sich im AktG und im HGB. Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es weitere wichtige Standards mit Relevanz für deutsche Unternehmen, wie den Prüfungsstandard 340 des IDW (IDW PS 340), die Deutschen Rechnungslegungs-Standards (DRS) und den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Deutsche Unternehmen haben in Zeiten der Globalisierung darüber hinaus internationale Regelungen zu beachten, z.b. den Sarbanes-Oxley-Act (SOX) Aktienrecht Die zentrale Regelung des Aktiengesetzes wurde mit dem KonTraG eingeführt. Es ist dies der 91 Abs. 2 AktG. Dort heißt es. Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, 11 Diederichs (2012), S Wolf (2009), S BGBl I, BGBl I, BGBl I, BGBl I, Sartor (2013), S. 19ff. Seite 9

10 insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. D.h. der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist verpflichtet ein Risikofrüherkennungssystem einzurichten. 18 Mit dem BilMoG wurden die Rechte des Aufsichtsrates bezogen auf die Kontrolle des Vorstands auch mit Blick auf das Risikomanagement gestärkt. Nach 107 Abs. 3 AktG kann der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss bestellen, der sich u.a. mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems beschäftigt. Weitere Regelungen befinden sich in 171 AktG Handelsgesetzbuch Die Regelungen des HGB betreffen zum einen die Darstellung des Risikomanagementsystems und der Risiken und Chancen im Lagebericht bzw. im Konzernlagebericht ( 289, 315) und zum anderen die Aufgaben und Pflichten der Wirtschaftsprüfer ( 317, 321, 322). In 289 Abs.1 HGB werden alle Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet ihre wesentlichen Risiken und Chancen darzustellen. Nach 289 Abs. 2 HGB soll der Lagebericht auch auf Risikomanagementziele und -methoden (Ziffer 1) sowie auf spezielle Risiken (Ziffer 2) eingehen. In Ziffer 2 werden dabei neben Preisänderungsrisiken, Ausfallrisiken und Risiken aus Zahlungsstromschwankungen explizit Liquiditätsrisiken genannt. 315 Abs. 1 und 2 HGB enthalten die gleichen Regelungen wie 289 Abs.1 und 2 HGB nur bezogen auf einen Konzernlagebericht. In 289 Abs. 5 HGB werden darüber hinaus kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet, die wesentlichen Merkmale Ihres Risikomanagementsystems zu beschreiben. 19 In 317 HGB sind die Aufgaben der Wirtschaftsprüfer bei der Prüfung des Lageberichts aufgeführt. Diese betreffen auch die Darstellung der wesentlichen Risiken und Chancen im Lagebericht. In 319 Abs. 4 HGB ist darüber hinaus geregelt, dass sich die Prüfung bei börsennotierten Aktiengesellschaften auch auf die sich aus 91 Abs. 2 AktG ergebenden Pflichten des Vorstandes erstrecken. 321 HGB beschäftigt sich mit der Beurteilung des Überwachungssystems im Rahmen der Prüfung, 322 HGB mit der Ausgestaltung des Bestätigungsvermerks durch den Wirtschaftsprüfer Sonstige Standards Der IDW PS 340 dient als Leitfaden für die Wirtschaftsprüfer. Dabei werden u.a. die Anforderungen an ein Risikomanagementsystem und dessen Dokumentation konkretisiert. Obwohl es sich hier um keine gesetzliche Vorschrift handelt, hat der IDW PS 340 einen 18 Diederichs (2012), S. 23ff. 19 Diederichs (2012), S. 31ff. 20 Diederichs (2012), S. 35ff. Seite 10

11 großen Einfluss auf die praktische Ausgestaltung von Risikomanagementsystemen in Unternehmen. 21 Der Deutsche Standardisierungsrat entwickelt seit 1998 Standards für die Konzernrechnungslegung, die Deutschen Rechnungslegungs-Standards (DRS). Der DRS 5 enthält dabei die Grundsätze und Anforderungen der Risikoberichterstattung gemäß 289 Abs.1 HGB und 315 Abs.1 HGB. Für Risikoberichterstattung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten wurde speziell der DRS 5-10 formuliert, für Versicherungsunternehmen der DRS Alle drei Standards wurden für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, durch den DRS 20 ersetzt. Beim DCGK handelt es sich ebenfalls nicht um eine gesetzliche Vorschrift, sondern um einen Sammlung von Prinzipien und Standards, zu denen sich die Akteure einer börsennotierten Aktiengesellschaft (Aufsichtsrat, Vorstand, Aktionäre) verpflichten können. Nach 161 AktG wird vom Aufsichtsrat und vom Vorstand eine jährliche Erklärung gefordert, ob und welche Prinzipien und Standards des DCGK übernommen wurden. Im DCGK sind auch Regelungen enthalten, die das Risikomanagement einer börsennotierten Aktiengesellschaft betreffen. 23 Unternehmen, die in Zeiten der Globalisierung international tätig sind, haben auch immer internationale Regelungen bzw. Vorschriften anderer Länder zu beachten. Spezielle Regelungen gibt es z.b. in den USA, in Japan und in Australien. Beispielhaft sei hier der SOX erwähnt. Der SOX wurde als US-Bundesgesetz im Jahr 2002 erlassen. Er war eine Reaktion auf diverse Bilanzskandale (z.b. Enron) und enthält Vorschriften bezüglich Identifizierung und Offenlegung von Risiken. Er gilt für alle Unternehmen einschließlich der Tochterunternehmen, deren Wertpapiere börslich oder außerbörslich in den USA gehandelt werden Zusammenfassung Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es für Unternehmen drei verschiedene Arten von rechtlichen Vorschriften zu beachten gilt. Zum ersten sind dies die im deutschen Wirtschaftsrecht implementierten Regelungen. Hier stehen die Paragrafen über die Berichterstattung, die Pflichten von Vorständen und Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften und die Pflichten der Abschlussprüfer in HGB und AktG im Vordergrund. Zum zweiten sind es Regelungen, die sich aus anderen Zusammenhängen wie dem IDW PS 340 oder dem DCGK ergeben. Und zum dritten haben deutschen Unternehmen in Zeiten der Globalisierung internationale Standards zu beachten. Darüber hinaus gibt es für Banken und Versicherung spezielle Regelungen, die sich aus Basel II bzw. Basel III und Solvency II ergeben. 21 Sartor (2013), S Diederichs (2012), S.40ff. 23 Hull (2011), S. 453 oder Cottin, Döhler (2013), S Sartor (2013), S. 21f. Seite 11

12 2.4 Risikostrategie Bevor ein Unternehmen ein Risikomanagementsystem etabliert, muss die Risikostrategie formuliert sein. Diese basiert auf den risikopolitischen Grundsätzen des Unternehmens und liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmensleitung. 25 Zu beachten ist dabei, dass die Risikostrategie Teil der Unternehmensstrategie ist, d.h. die Risikostrategie muss zur Unternehmensstrategie passen und darf ihr nicht widersprechen. Diese für alle Unternehmen geltende Darstellung wird weiter unten für die speziellen Bedingungen des Versicherungsgeschäfts auf Basis von MaRisk VA präzisiert. 2.5 Risikomanagementprozess Im Risikomanagementprozess werden die Aufgaben des Risikomanagements auf einzelne Prozessschritte verteilt. Es handelt sich dabei um einen Kreislauf, der zu einer systematischen und kontinuierlichen Auseinandersetzung mit den Risikopotentialen immer wieder durchlaufen wird. Im einfachsten Fall besteht der Risikomanagementprozess aus den Schritten Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikosteuerung und Risikoüberwachung. 26 Diese einfache Ausgestaltung wird oft durch weitere Prozessschritte, z.b. durch die Risikokommunikation 27 oder die Risikoaggregation, 28 ergänzt. Da sich nur Risiken bewerten und steuern lassen, die zuvor erfasst wurden, kommt dem ersten Prozessschritt der Risikoidentifikation grundlegende Bedeutung zu. Hier werden alle Risiken identifiziert, die Einfluss auf die Unternehmensziele haben. Diese Erfassung hat regelmäßig und kontinuierlich zu erfolgen. 29 Die Risikoidentifikation wird auch als Risikoinventur bezeichnet. In der Literatur werden hierzu die verschiedensten Methoden und Instrumente diskutiert. 30 Wichtig dabei ist, dass die Risikoidentifikation bestimmten Anforderungen genügen sollte, diese werden in der Literatur Postulate genannt. 31 Die Bewertung der Risiken kann qualitativ oder quantitativ erfolgen. Hierbei werden alle identifizierten Risiken auf ihre Auswirkungen bezüglich der Unternehmensziele untersucht und die Ausmaße der Auswirkungen festgestellt. 32 Qualitative Bewertungen erfolgen oft in Form verbaler Einschätzungen oder auch mittels Klassifizierungen. 33 Zur quantitativen Beurteilung von Risiken können für alle Risikoklassen die Eintrittswahrscheinlichkeiten und das Schadensausmaß ermittelt und in eine sogenannte Risk-Map übertragen werden. Allerdings ist aus stochastischer Sicht die Aussagekraft einer solchen Vorgehensweise eingeschränkt. 25 Sartor (2013), S. 35f. 26 Diederichs (2012), S. 13f. 27 Diederichs (2012), S. 49f. 28 Sartor (2013), S. 55ff. 29 Sartor (2013), S. 40f. 30 Wolf (2009), S. 42ff oder Diederichs (2012), S. 52ff. 31 Wolf (2009), S. 41f. 32 Sartor (2013), S Sartor (2013), S. 45. Seite 12

13 Besser geeignet sind Verfahren, die sich an stochastischen Kennzahlen, wie dem Value at Risk (VaR), dem Expected Shortfall (ES) und dem Tail Value at Risk (TVaR) orientieren. Beim VaR wird eine Grenze ermittelt die eine betriebswirtschaftliche Größe mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit (z.b. 5%) über- oder unterschreitet. Dabei stehen die 5% für die Fälle, die für das Unternehmen ungünstig sind. Z.B. wäre bei der Zielgröße Gewinn der VaR der Gewinn, der mit 5% Wahrscheinlichkeit unterschritten bzw. mit 95% mindestens erreicht wird. 34 Beim ES und TVaR wird nicht die Grenze ermittelt, sondern der erwartete Wert unter den ungünstigen Fällen, d.h. unter- oder oberhalb des VaR. Bei einer Zielgröße Gewinn wäre der TVaR Erwartungswert(Gewinn Gewinn<VaR(Gewinn) ). 35 Kombiniert werden können beide Ansätze mit Verteilungsannahmen oder Monte-Carlo- Simulationen. Im dritten Prozessschritt wird entschieden, bei welchen der identifizierten und bewerteten Risiken welcher Handlungsbedarf besteht. Dabei bedeutet Risikosteuerung, die Risikopotentiale im Sinne der Unternehmensziele positiv zu beeinflussen. Da jedes Risiko eine Ursache und eine Wirkung hat, gibt es zwei Klassen von Steuerungsmaßnahmen. Wird das Risiko gesteuert, indem die Ursache des Risikos angepackt wird, so spricht man von aktiver oder ursachenbezogener Steuerung. Hierunter fallen die Risikovermeidung, die Risikoverminderung und die Risikobegrenzung. Wird das Risiko gesteuert, indem die Wirkung eindämmt wird, so spricht man von passiver oder wirkungsbezogener Steuerung. Dies entspricht der Risikoüberwälzung und der Risikoübernahme. 36 Der letzte Prozessschritt die Risikoüberwachung hat zwei Ausgestaltungen. Zum einen müssen alle identifizierten Risiken überwacht werden. Wie verändern sich die Risikopotentiale? Gehen von bisher nicht wesentlichen Risiken zukünftig Gefahren aus? Zum anderen muss das gesamte Risikomanagementsystem auf seine Wirksamkeit hin überwacht werden Liquiditätsrisiko Begriff des Liquiditätsrisikos Die Betriebswirtschaftslehre unterscheidet zwischen der Liquidität als Eigenschaft eines Wirtschaftssubjekts und der Liquidität als Eigenschaft eines Vermögensgegenstandes. Ein Unternehmen (Wirtschaftssubjekt) ist liquide, wenn es in einem Zeitraum seinen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachkommt. 38 Im Gabler Wirtschaftslexikon wird Liquidität als Fähigkeit und Bereitschaft eines Unternehmens, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau 34 Kriele (2012), S. 22ff. 35 Kriele (2012), S. 24ff. 36 Diederichs (2012), S. 124ff. 37 Sartor (2013), S. 89f. 38 Wöhe (2013), S Seite 13

14 nachzukommen definiert. Dabei besteht die Sicherung der Liquidität in der Aufgabe, Geld und liquidierbare Vermögensgegenstände (Fungibilität) zum Zweck der zeitpunktgerechten Kapitalbeschaffung bereitzustellen. 39 Darauf aufbauend ist das Liquiditätsrisiko die Gefahr, anstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt und fristgerecht nachkommen zu können. Liquiditätsrisiken beinhalten damit stets auch Fristigkeitsrisiken. 40 Das Liquiditätsrisiko unterteilt sich bei Kreditinstituten in das Zahlungsunfähigkeitsrisiko (Liquiditätsrisiko im engeren Sinne), das Refinanzierungsrisiko und das Marktliquiditätsrisiko. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko meint die Gefahr, dass das Unternehmen zahlungsunfähig wird, das Refinanzierungsrisiko, dass Finanzmittel am Markt nur zu erhöhten Kosten aufgenommen werden können, und das Marktpreisliquiditätsrisiko, dass vorhandene Vermögenswerte am Markt nur mit Abschlägen liquidiert werden können Einbindung des Liquiditätsrisikos in den Risikomanagementprozess Das Liquiditätsrisiko muss wie alle Risiken in den Regelkreis des Risikomanagement eingebunden werden, d.h. Liquiditätsrisiken müssen kontinuierlich die Prozessschritte Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung durchlaufen. Ferner ist darauf zu achten, dass das Liquiditätsrisiko auch bei der Risikofrüherkennung in Form geeigneter Indikatoren Berücksichtigung findet Bewertung des Liquiditätsrisikos Hat ein Unternehmen im Rahmen seines Risikomanagementprozesses Liquiditätsrisiken identifiziert, so müssen diese bewertet werden. Erst eine Bewertung versetzt die Unternehmensleitung in die Lage die vorhandenen Gefahren einzuordnen: Handelt es sich um wesentliche oder unwesentliche Risiken? Sind diese bestands- oder erfolgsgefährdend? Wie hoch sind die Risikokosten? Als Grundlage der Bewertung des Liquiditätsrisikos dient z.b. bei Kreditinstituten die Liquiditätsablaufbilanz. Hier werden die zukünftigen Zahlungsströme, d.h. Mittelzu- und Mittelabflüsse, auf einer Zeitachse unterteilt in individuell festgelegte Zeitbänder gegenübergestellt und Liquiditätsengpässe aufgedeckt. 42 Da sich das Liquiditätsrisiko im Wesentlichen aus der Betrachtung und Analyse von Zahlungsreihen ergibt, liegt es nahe dieses quantitativ zu bewerten. Dazu werden in der Literatur für Kreditinstitute verschiedene moderne Kennzahlen angeboten. Als Beispiele seien die Maßzahlen Expected Liquidity at Risk, Liquidity at Risk, Money at Risk 43 und Liquiditäts-angepasster Value at 39 Gabler Wirtschaftslexikon (2014), ( ). 40 Gabler Wirtschaftslexikon (2014), ( ). 41 Schöning (2012), S Schöning (2012), S. 74ff. 43 Schöning (2012), S. 81ff. Seite 14

15 Risk 44 genannt. Gemeinsam ist diesen Verfahren, dass Schranken für die Zahlungsmittelabflüsse berechnet werden, die mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit (Sicherheitsniveau) nicht über- bzw. unterschritten werden. Es handelt sich um Ansätze, die sich am Konzept der Konfindenzintervalle und dem Begriff des Value at Risk orientieren. Die Maßzahlen unterscheiden sich allerdings in der vorgegebenen Datenlage und dem zu bewerteten Teilaspekt des Liquiditätsrisikos bzw. dessen Fristigkeit. Ferner findet man in der Literatur für Kreditinstitute das Liquiditätsausgleichsverfahren. Hier werden Kosten auf Basis von Duplikationsüberlegungen ermittelt. 45 Einen anderen Ansatz zur Messung von Liquiditätsrisiken sind die teils von der BaFin - vorgeschriebenen Stresstests. Hier geht es nicht darum, die Risiken auf Basis vorgegebener Sicherheitsniveaus zu bewerten, sondern die Risiken anhand von simulierten Stressszenarien und Extremereignissen offenzulegen Steuerung des Liquiditätsrisikos Zur Steuerung von identifizierten und bewerteten Liquiditätsrisiken ergeben sich für die Unternehmen unterschiedliche Möglichkeiten. Die Literatur schlägt hierzu z.b. Maßnahmen zur langfristen und vertrauensvollen Bindung von Kunden und Geldgebern vor, so dass bei Krisen oder Herabstufung eines Ratings nicht direkt Geld abgezogen wird und Liquiditätsengpässe entstehen. Ferner ist es wichtig, die Qualität der IT-Systeme hoch zu halten. Denn nur wenn liquiditätsrelevante Informationen aktuell und von hoher Qualität zur Verfügung stehen, können die Liquiditätsrisiken sachgerecht gesteuert werden. 46 Darüber hinaus sind die Festlegung einer Mindestliquiditätsreserve oder die Optimierung des Bestandes an liquiden Mitteln denkbar. Neben der Durchführung konkreter Einzelmaßnahmen ist es aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll, Liquiditätsnotfallpläne zu erarbeiten. Bei Banken werden diese von der Aufsicht vorgeschrieben. 47 Diese Notfallpläne dienen dazu in Krisensituation die Verluste aus Liquiditätsengpässen zu verringern bzw. die Existenz des Unternehmens zu sichern. 44 Hull (2011), S Schöning (2012), S. 111ff. 46 Schöning (2012), S BaFin (2012b), Abschnitt AT 7.3. Seite 15

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