Gemeinde Lindlar EINLADUNG. Lindlar, den 14. März Sehr geehrte Damen und Herren,

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1 Gemeinde Lindlar Auskunft erteilt: Diana Trettner Geschäftszeichen: Zimmer Nr.: 400 Telefondurchwahl: (02266) Telefax: (02266) Telefonzentrale (02266) diana.trettner@gemeindelindlar.de Homepage: Lindlar, den 14. März 2007 EINLADUNG Sehr geehrte Damen und Herren, zu der unten näher bezeichneten Sitzung lade ich Sie herzlich ein. Die Tagesordnung ist beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Dr. Hermann-Josef Tebroke Bürgermeister Gremium Gemeinderat Wochentag Mittwoch Sitzungsort Datum 28. März 2007 Sitzungs-Nr. 17 Uhrzeit Uhr Achtung: geänderter Sitzungsort! Forum der Vossbruchhalle, Carola-Lob-Weg 1, Lindlar

2 Tagesordnung zur Sitzung des der Gemeinde Lindlar TOP TOP Beratungsgegenstand - Öffentlicher Teil - 1. Feststellung der form- und fristgerechten Einberufung und Beschlussfähigkeit des 2. Fragestunde für Einwohner 3. Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des vom Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des vom Umbesetzung von Gremien hier: Bergischer Transportverband (BTV) 6. Lindlar 2020 Entwurf zum Leitbild der Gemeinde Lindlar 7. Dringlichkeitsentscheidung gemäß 60 Abs. 1 G NW hier: Benennung eines Vertreters des Schulträgers für die erweiterte Schulkonferenz in der GGS Kapellensüng zur Mitwirkung bei der Bestellung der stellvertretenden Schulleitung 8. Satzungserweiterung für die Ortslage Horpe gemäß 34 Abs. 4 BauGB 9. Bebauungsplan Nr. 21 A - Industriepark Klause -, VII. Änderung und LX. Änderung des Flächennutzungsplanes 10. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Lindlar 11. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindlar über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich 12. Informationen der Verwaltung 13. Verschiedenes Beratungsgegenstand - Nichtöffentlicher Teil Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des vom nichtöffentliche Sitzung Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des vom nichtöffentliche Sitzung Maßnahmen zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung hier: Ankauf eines Grundstückes 17. Verschiedenes

3 Gemeinde Lindlar Lindlar, Ratsbüro TOP 3: Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des vom Zu TOP 1, 2 + 4: Regularien Zu TOP 3: Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des vom Zu TOP 3 wird gemäß den Antworten der Verwaltung verfahren. Zu TOP 5: Verabschiedung des nicht mehr im Rat vertretenen Herrn Lutz Ziegler Zu TOP 6: Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds Zu TOP 7: Umbesetzung von Ausschüssen Zu TOP 8: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom zur Bekanntmachung von Einladungen und Niederschriften des Rates und der Ausschüsse Zu TOP 9: Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom zur Auftragsvergabe in Sachen Leitbilddiskussion Hierzu wird auf TOP 6 der heutigen Sitzung verwiesen. Zu TOP 10: Anfrage der CDU-Fraktion vom zu aktuellen Verschärfungen in der Kommunalaufsicht

4 2 Zu TOP 11: Gebührenkalkulation Bestattungswesen 2007 II. Nachtrag zur Gebührenordnung der Gemeinde Lindlar vom zur Friedhofssatzung der Gemeinde Lindlar Der II. Nachtrag zur Gebührenordnung der Gemeinde Lindlar vom zur Friedhofssatzung der Gemeinde Lindlar wurde durch Hinweisbekanntmachung am in der Bergischen Landeszeitung, durch Aushang an der öffentlichen Bekanntmachungstafel am Rathaus vom 09. bis sowie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Lindlar veröffentlicht. Der Nachtrag trat am in Kraft. Zu TOP 12: Bebauungsplan Nr. 34 B Frielingsdorf-Scheel, III. Änderung Die städtebaulichen Verträge zur Sicherung der landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen werden zurzeit vorbereitet. Nach Unterzeichung durch die privaten Grundstückseigentümer und Übernahme der Kosten durch die BGW wird die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 B Frielingsdorf-Scheel in Kraft gesetzt. Zu TOP 13: Bebauungsplan Nr. 38 Brochhagen/Mühlenberg, IV. Änderung Der städtebauliche Vertrag zur Sicherung der landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen ist in Vorbereitung und wird in den nächsten Tagen dem Antragsteller zur Unterschrift vorgelegt. Nach Unterzeichnung und Überlassung einer unbefristeten Bankbürgschaft wird die IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr.38 Brochhagen/Mühlenber in Kraft gesetzt. Zu TOP 14: Information der Verwaltung hier: Antrag auf Aufnahme der Gemeinde Lindlar in die Kommission gem. 32 b LuftVG (Fluglärmkommission) für den Verkehrsflughafen Köln/Bonn Zu TOP 15: Verschiedenes 15.1, 15.3, 15.4, 15.5, 15.6, 15.8, Das Parkbad ist seit dem wieder in Betrieb Zum Stand des Anmeldeverfahrens zur OGS in Kapellensüng wird in der heutigen Sitzung berichtet.

5 Gemeinde Lindlar Lindlar, Ratsbüro TOP 5: Umbesetzung von Gremien hier: Bergischer Transportverband (BTV) Sachverhalt: Gemäß Zweckverbandssatzung des Bergischen Transportverbandes (BTV) benennt die Gemeinde Lindlar zwei Vertreter für die Verbandsversammlung, die durch zwei Stellvertreter im Verhinderungsfalle ersetzt werden können ( 3 der Satzung). Scheidet ein Vertreter bzw. ein Stellvertreter vorzeitig aus, so ist für den Rest der Wahlperiode von dem betroffenen Verbandsmitglied ein anderer Vertreter bzw. Stellvertreter zu bestellen ( 3 Abs. 4 der Satzung). Zurzeit sind für die Gemeinde Lindlar Herr Thomas Willmer und Herr Werner Hütt als ordentliche Mitglieder sowie Herr Bruno Hamm (verstorben) und Herr Horst Kremer (Ruhestand) als stellvertretende Mitglieder benannt (Beschlüsse des Rates vom und ). Aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes sind nunmehr zwei neue Stellvertreter zu benennen.

6 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Lindlar benennt anstelle des verstorbenen Herrn Bruno Hamm und des ausgeschiedenen Herrn Horst Kremer gemäß 3 Abs. 2 und 4 der Satzung des BTV nunmehr Herrn/Frau Herrn/Frau als 1. Stellvertreter und als 2. Stellvertreter der Gemeinde Lindlar in die Verbandsversammlung des Bergischen Transportverbandes. Diana Trettner Ratsbüro Dr. Hermann-Josef Tebroke Bürgermeister

7 Gemeinde Lindlar Lindlar, Allgemeiner Vertreter TOP 6: Lindlar 2020 Entwurf zum Leitbild der Gemeinde Lindlar Sachverhalt: Mit einem Leitbildworkshop, an dem der Verwaltungsvorstand (Herr Bürgermeister Dr. Tebroke, Herr Hütt und Herr Broich) am 25. und teilgenommen haben, ist die zuletzt in den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2007 angesprochene und geforderte Leitbilddiskussion für die Gemeinde Lindlar in Gang gesetzt worden. Unter der Moderation von Herrn Ulrich Mainz, Unternehmensberatung Blue Moon CMC GmbH ist der Entwurf eines Leitbildes Lindlar 2020 erarbeitet worden, der den Fraktionsvorsitzenden am vorgestellt wurde, und über den der Rat in seiner letzten Sitzung am informiert worden ist. In diesem Zusammenhang wird auch auf das Schreiben vom an alle Ratsmitglieder verwiesen, mit dem die Folienpräsentation sowie die dazu gehörige Textdokumentation zum Entwurf des Leitbildes der Gemeinde Lindlar übersandt worden ist. Wie in diesem Schreiben bereits angekündigt, soll dieser Entwurf in öffentlicher Sitzung vorgestellt werden. Hierzu ist Herr Ulrich Mainz von der Unternehmensberatung Blue Moon CMC eingeladen, der die Präsentation vornehmen wird. Nach der sich daran anschließenden Diskussion wird gegebenenfalls ein Beschlussvorschlag formuliert. Franz Broich Allgemeiner Vertreter Dr. Hermann-Josef Tebroke Bürgermeister

8 Gemeinde Lindlar Lindlar, Allgemeiner Vertreter TOP 7: Dringlichkeitsentscheidung gemäß 60 Abs. 1 G NW hier: Benennung eines Vertreters des Schulträgers für die erweiterte Schulkonferenz in der GGS Kapellensüng zur Mitwirkung bei der Bestellung der stellvertretenden Schulleitung Vorberaten im am TOP Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss b - Tischvorlage Sachverhalt: In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses wurde per Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, den Vorsitzenden des Schulausschusses, Herrn Ortwin Walter, als Vertreter des Schulträgers für die Mitwirkung bei der Bestellung der stellvertretenden Schulleitung an der GGS Kapellensüng zu benennen. Die Dringlichkeitsentscheidung wird hiermit zur Genehmigung durch den Gemeinderat vorgelegt. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt der Dringlichkeitsentscheidung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom zu. Franz Broich Allgemeiner Vertreter Dr. Hermann-Josef Tebroke Bürgermeister

9 Gemeinde Lindlar Lindlar, Bauen Planen Umwelt Ka/We TOP 8: Satzungserweiterung für die Ortslage Horpe gemäß 34 Abs. 4 BauGB Vorberaten im am TOP Bau- und Planungsausschuss Bau- und Planungsausschuss Sachverhalt: Der Entwurf zur Erweiterung der Satzung Horpe gemäß 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wurde gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis einschließlich öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Folgende Stellungnahmen wurden vorgetragen: Oberbergischer Kreis, Schreiben vom Gegen die Planung bestehen keine Bedenken. Es wird angeregt, die erforderlichen Ausgleichsmaßmaßnahmen durch städtebauliche Verträge vor Rechtskraft der Satzungserweiterung zu sichern. Der entstehende Bodenaushub sollte auf dem Grundstück verbleiben. Rheinische NETZGesellschaft mbh, Schreiben vom Es wird darauf hingewiesen, dass auf der Erweiterungsfläche eine Gasleitung DN 150 verlegt ist. Die Netzleitung hat Mittelverteilungsfunktion und muss in der Lage verbleiben. Die Leitungstrasse darf nicht überbaut und mit tiefwurzelndem Gewächs bepflanzt werden. Die Trasse ist durch Eintragung im Grundbuch gesichert. Abwasserwerk der Gemeinde Lindlar, Aktenvermerk vom Der Anschluss an den Abwasserkanal und die Wasserversorgungsleitung ist nur möglich, wenn private Grundstücke benutzt werden dürfen. Zur Sicherung der entsprechenden Leitungsanschlüsse (Hausanschlüsse von Ver- und Entsorgungsleitungen) sind von den betroffenen Grundstückseigentümern private Grunddienstbarkeiten in den einzelnen Grundbüchern einzutragen.

10 2 Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bau- und Planungsausschuss am , TOP 7 unterbreitet die Verwaltung dem Gemeinderat folgende Beschlussvorschläge: Beschlussvorschlag: 1. Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass im Falle von Baumaßnahmen der entstehende Bodenaushub möglichst auf dem Grundstück verbleiben soll. 2. Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass die Leitungstrasse der Gasleitung nicht überbaut und mit tiefwurzelndem Gewächs bepflanzt werden darf. 3. Die Gasleitung wird nachrichtlich in der Ortslagensatzung dargestellt. 4. Vor Inkrafttreten der Satzungserweiterung sind die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen von den Grundstückseigentümern durch entsprechende Grunddienstbarkeiten zu sichern. 5. Vor Rechtskraft der Satzungserweiterung ist mit dem Antragsteller ein Städtebaulicher Vertrag zur Durchführung der landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen. Beschlussvorschlag: Gemäß 2 Abs. 1 und des 10 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Dez (BGBI. IS. 2878) in Verbindung mit den 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen vom (GV NRW S. 96) wird die Satzungserweiterung für die Ortslage Horpe, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen. Auf die Anlagen zu TOP 7 des Bau- und Planungsausschusses am wird verwiesen. Günther Kappe Petric Newrzella Fachleiter Dr. Hermann-Josef Tebroke Bürgermeister

11 Gemeinde Lindlar Lindlar, Bauen Planen Umwelt Ka/We TOP 9: Bebauungsplan Nr. 21 A - Industriepark Klause -, VII. Änderung und LX. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorberaten im am TOP Bau- und Planungsausschuss Bau- und Planungsausschuss Bau- und Planungsausschuss Sachverhalt: Zu der VII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 A Industriepark Klause und der LX. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte gemäß 3 Abs. 2 BauGB die allgemeine Offenlage in der Zeit vom bis Über die allgemeine Offenlage wurden die Träger öffentlicher Belange informiert. Folgende Stellungnahme wurde vorgetragen: Oberbergischer Kreis, Schreiben vom Der Oberbergische Kreis weist daraufhin, dass die erforderlichen landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes durch Vertrag und entsprechende Sicherheitsleistungen gesichert werden müssen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bau- und Planungsausschuss am , TOP 9 unterbreitet die Verwaltung dem Gemeinderat folgende Beschlussvorschläge: Beschlussvorschlag: Vor Rechtskraft der LX. Änderung des Flächennutzungsplanes und der VII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 A Industriepark Klause wird die erforderliche landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahme durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert. Zusätzlich ist beabsichtigt, die Realisierung und Pflege der Maßnahme abzusichern durch eine entsprechende unbefristete Bankbürgschaft.

12 Beschlussvorschlag: Die LX. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Klause, wird beschlossen. Beschlussvorschlag: Gemäß 2 Abs. 1 und des 10 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Dez (BGBI. IS. 2878) in Verbindung mit den 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen vom (GV NRW S. 96) wird der Bebauungsplan Nr. 21 A, - Industriepark Klause -, VII. Änderung, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen. Auf die Anlagen zu TOP 9 des Bau- und Planungsausschusses am wird verwiesen. Günther Kappe Petric Newrzella Fachleiter Dr. Hermann-Josef Tebroke Bürgermeister

13 Gemeinde Lindlar Lindlar, Allgemeiner Vertreter TOP 10: Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Lindlar Sachverhalt: Die Verwaltung hat in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am den Entwurf einer Änderung der Zuständigkeitsordnung eingebracht. Hierüber wurde in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am beraten. Die gefassten empfehlenden Beschlüsse für den Gemeinderat mit einer entsprechenden Einarbeitung der Änderungen in den Entwurf der Zuständigkeitsordnung werden nachgereicht. Zum weiteren Verfahren wurde vorgeschlagen, dass in der Sitzung des neben der Änderung der Zuständigkeitsordnung, durch die es u.a. zu einer Reduzierung der Anzahl der Ausschüsse kommt, auch über die Festlegung der jeweiligen Ausschussstärken (Mitgliederzahl in den einzelnen Ausschüssen) beschlossen werden soll. Die Zuteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze an die Fraktionen sowie die namentliche Benennung der Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden und die namentliche Benennung der Ausschussmitglieder soll in der darauf folgenden Sitzung des am vorgenommen werden. Franz Broich Allgemeiner Vertreter

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