Der Lkw-Winterguide von Goodyear Dunlop

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1 Der Lkw-Winterguide von Goodyear Dunlop Nützliche Tipps für die kalte Jahreszeit

2 Inhaltsverzeichnis Die aktuelle Gesetzeslage Seite 03 Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite 18 Seite 19 Gesetzeslage und Versicherungsschutz Vorschriften (Albanien - Deutschland) Vorschriften (Estland - Italien) Vorschriften (Kroatien - Norwegen) Vorschriften (Österreich - Schweden) Vorschriften (Schweiz - Zypern) Was einen Lkw-Winterreifen auszeichnet Sinnvolle Reifenempfehlungen Unsere Bereifungsvorschläge für den Winter So bringen Sie Ihren Lkw sicher durch den Winter In der ersten Fassung der sogenannten Winterreifenpflicht war in 2 Abs. 3a der StVO lediglich vorgeschrieben, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Hierzu zählte insbesondere die geeignete Bereifung. Eine Präzisierung dieser Vorschriften war nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg notwendig geworden, nach dem der vormalige Paragraf gegen das Bestimmtheitsgebot verstieß (Artikel 103 Absatz 2 GG). Seit Dezember 2010 gilt nunmehr folgende konkretere Regelung: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die im Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom , S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom , S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 (= Lkw über 3,5t zgg. und Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen sind verdoppelt worden. Das Fahren ohne Winterreifen bei oben genannten Wetterverhältnissen kostet nun 40 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80 Euro an. Damit ist auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden. Ihr Versicherungsschutz in Deutschland und im Ausland Der Versicherungsschutz eines in Deutschland angemeldeten Fahrzeugs ist durch die Winterreifenregelung prinzipiell nicht gefährdet. Ihre Haftpflichtversicherung zahlt Schäden bei Dritten, auch bei falscher Bereifung. Eigene Schäden zahlt die Vollkasko, solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ob falsche Winterbereifung als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt wird, liegt im Ermessensspielraum der Versicherung und muss im Falle eines Falles von Gerichten geklärt werden. In den nordischen Ländern Dänemark, Norwegen und Schweden sind bestimmte Versicherungsklauseln zu beachten, in der Schweiz gilt eine hohe Mithaftung bei Unfällen mit Sommerreifen, zudem fällt der Vollkaskoschutz komplett aus

3 Europäische Vorschriften für den Winter Land Winterreifen-Vorschriften Schneeketten-Vorschriften Spike-Vorschriften Sonstige Vorschriften/ Versicherungsklauseln/Bußgelder Albanien Keine; Winterreifen werden empfohlen. Belgien Pflicht von bis (M+S Profile) Bosnien Bulgarien Winterreifenpflicht zwischen dem 15. November und 15. April; M+S Winterreifen auf den Antriebsrädern sind Pflicht. Winterreifenpflicht November bis März für Fahrzeuge bis 3,5 t zgg.; Winterreifen auf allen vier Rädern Pflicht. Mitführpflicht in bestimmten Gebieten vom bis für die Antriebsachsen. Verwendung nur auf schnee- und eisbedeckter Fahrbahn zulässig. Mitführpflicht vom bis Mind. 1 Paar für Antriebs-achse. Verwendung nur auf schnee-/eisbedeckten Straßen zulässig. Mitführpflicht vom bis Einsatz vorgeschrieben auf Bergpässen und bei entsprechender Beschilderung. Erlaubt vom bis Geschwindigkeitsbeschränkung: 90/60 km/h (Autobahn bzw. Schnellstraßen mit mind. 2 Fahrstreifen in eine Richtung/sonstige Straßen). Spikereifen dürfen nur von Bussen sowie von Fahrzeugen bis max. 3,5t zgg. verwendet werden. Es müssen alle Räder und auch der Anhänger (ausgenommen Anhänger unter 500 kg) mit Spikereifen ausgestattet werden. Fahrzeuge mit Spikereifen müssen am Heck mit einem Aufkleber, der die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf Bundesstraßen anzeigt, versehen sein. Dänemark Keine Keine Erlaubt vom bis ; Geschwindigkeitsbeschränkung: 80/110 km/h (Bundesstraße/Autobahn); Spikereifen müssen auf allen Rädern montiert sein. Deutschland Situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Winterreifen gefahren werden. Als Winterreifen gelten Reifen mit M+S Kennung. Bei Kraftfahrzeugen der Klassen M2, M3,N2 und N3 (= Lkw über 3,5t zgg. und Busse mit mehr als 8 Sitz-plätzen) gilt M+S Bereifung an den Antriebsachsen als ausreichend. Schneeketten sind erlaubt; Schneekettenpflicht bei Verkehrszeichen 268. ; Ausnahme: auf der Strecke über das kleine deutsche Eck (Verbindung Bad Reichenhall - Lofer) und zu jedem Punkt, der 15 km Luftlinie von der österreichischen Grenze entfernt ist, sowie im gesamten Zollgrenzbezirk (der über die 15 km hinausreichen kann). Auf Autobahnen generell åverboten. Mitführen einer Schneeschaufel Einreiseverbot bzw. Fahrverbot ohne Winterausrüstung Versicherungsklauseln beachten 40 bei Fahren mit nicht angepasster Bereifung; 80 und 1 Punkt im Verkehrszentralregister bei Verkehrsbehinderung. Versicherung: Mithaftung wahrscheinlich bezügl. Eigenschaden und Vollkasko. Mindest- Winterreifen Empfehlung: 4 mm 4 mm bis 3,5t zgg; 1 mm darüber 4 5 Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, sind jedoch ohne Gewähr.

4 Land Winterreifen-Vorschriften Schneeketten-Vorschriften Spike-Vorschriften Sonstige Vorschriften/ Versicherungsklauseln/Bußgelder Mindest- Winterreifen Estland Winterreifenpflicht zwischen und (je nach Witterung jedoch schon zwischen Oktober und April). Finnland Pflicht (M+S Profile) vom bis 28./ Frankreich Keine speziellen Vorschriften; Winterreifen (M+S Profile) können bei entsprechender Beschilderung angeordnet werden. Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt. Mitführpflicht Mitführpflicht; Einsatz auf der Antriebsachse kann durch entsprechende Beschilderung angeordnet werden. Griechenland Keine Verwendung nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. Großbritannien Keine Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt. Erlaubt vom bis Geschwindigkeitsbegrenzung 90 km/h (Schnellstraße). Spikereifen dürfen von Fahrzeugen bis zu max. 3,5t zgg. verwendet werden und müssen auf allen Rädern auch auf einem Anhänger montiert sein. Erlaubt vom bis (Kann je nach Witterung bis zum 1. Montag nach dem Ostermontag verlängert werden.) Geschwindigkeitsbegrenzung während der Winterzeit 80/100 km/h (Bundesstraße/ Autobahn). Die Spikes müssen auf allen 4 Rädern montiert sein und dürfen max. 1,2 mm herausragen. Die Anzahl der Spikes ist auf 50 Stück pro Meter Abrollumfang des Reifens beschränkt. Erlaubt für Fahrzeuge bis 3,5t zgg. und Fahrzeuge des gewerblichen Personenverkehrs vom Samstag vor dem bis zum letzten Sonntag im März. Geschwindigkeitsbegrenzung 50/90 km/h (innerorts/ außerorts). Der genormte Spikeaufkleber (erhältlich in Werkstätten, Tankstellen, Supermärkten, keine Selbstanfertigung erlaubt) muss am Heck des Fahrzeuges gut sichtbar angebracht werden. Prinzipiell erlaubt, aber aufgrund der milden klimatischen Bedingungen nicht erforderlich. Prinzipiell erlaubt, wenn die Straßen-oberfläche nicht beschädigt wird. Wenn dem Fahrzeuglenker nachgewiesen werden kann, dass er durch die Verwendung von Spikereifen die Fahrbahnoberfläche beschädigt hat, kann er in Regress genommen werden. Hohe, an Nettoeinkommen orientierte Bußgelder möglich. Radialreifen, 3 mm 3 mm für Fahrzeuge ab 3,5t zgg. Irland Keine Verwendung verboten. Verwendung verboten Island Winterreifenpflicht von bis (je nach Witterung sind Änderungen möglich). Einsatz ist, soweit erforderlich, erlaubt. Verwendung von bis erlaubt. Max. 90 km/h Italien Pflicht im Aostatal vom bis ; ansonsten kann sie kurzfristig angeordnet werden. Mitführpflicht; Einsatz bei entsprechender Beschilderung. Erlaubt für Fahrzeuge bis 3,5t zgg. vom bis Spikereifen müssen auf allen Rädern, auch von Anhängern, montiert sein. Geschwindigkeitsbegrenzung 50/90/120 km/h (innerorts/außerorts/ Autobahn). Lichtpflicht bei Tag mind. 3,5 mm 6 7 Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, sind jedoch ohne Gewähr.

5 Land Winterreifen-Vorschriften Schneeketten-Vorschriften Spike-Vorschriften Sonstige Vorschriften/ Versicherungsklauseln/Bußgelder Mindest- Winterreifen Kroatien Lettland Liechtenstein Keine; Winterausrüstung (M+S Profile oder Schneeketten) kann witterungsbedingt angeordnet werden. Pflicht für Fahrzeuge bis 3,5t zgg. vom bis 28./ Keine generelle Winterreifenpflicht; Winterreifen werden bei winterlicher Witterung empfohlen. Litauen Pflicht vom bis (nur Fahrzeuge bis 3,5t zgg.). Mitführpflicht; vorgeschrieben ab 5 cm Schnee bzw. bei Eis; mind. 1 Paar für Antriebsachse. Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt. Verwendung kann durch ein entsprechendes Verkehrsschild angeordnet werden. Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt. Luxemburg Keine Verwendung auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. Mitführen einer Schaufel. Fahrverbot o. Winterausrüstung möglich. 4 mm Erlaubt vom bis mm Verwendung zulässig bei Fahrzeugen bis 3,5t zgg. von bis , Ausweitung möglich. Spikereifen müssen auf allen Räden montiert sein. Nicht zulässig auf Autobahnen und Schnellstraßen. Max. 80 km/h; muss durch einen Aufkleber am Heck des Fahrzeugs kenntlich gemacht werden. Bei Unfällen mit Sommerbereifung kommt eine Mithaftung in Betracht. Erlaubt vom bis Erlaubt vom bis für Fahrzeuge bis 3,5 t zgg., Busse und Reisebusse. Die Verwendung kann je nach Witterung früher erlaubt oder verlängert werden. Spikereifen müssen auf allen Rädern montiert sein. Tempolimit 90/60 km/h (Autobahnen/ sonst. Straßen), muss durch einen Aufkleber am Heck des Fahrzeugs kenntlich gemacht werden. Malta Keine Keine Keine Mazedonien Pflicht vom bis Verwendung zulässig; max. 70 km/h. Mitführpflicht vom bis Mitführen einer Schneeschaufel bei Reisebussen und Lkw bis 3,5t zgg.: 4 mm; darüber 6 mm Moldawien Keine Keine Montenegro Keine Verwendung erlaubt. Niederlande Keine Norwegen Pflicht für Fahrzeuge bis 3,5t zgg. vom bis (nur für dort zugelassene Fahrzeuge). Mitführpflicht für Fahrzeuge über 3,5t zgg. in den Provinzen Nordland, Troms, Finnmark vom bis und bei entsprechender Witterung. Erlaubt vom bis 1. Sonntag nach Ostern. Nordland, Troms, Finnmark: bis Geschwindigkeitsbegrenzung 80/90 km/h (Bundes-straße/ Autobahn) Versicherungsklauseln beachten 3 mm 8 9 Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, sind jedoch ohne Gewähr.

6 Land Winterreifen-Vorschriften Schneeketten-Vorschriften Spike-Vorschriften Sonstige Vorschriften/ Versicherungsklauseln/Bußgelder Mindest- Winterreifen Österreich Vom bis dürfen Fahrzeuge bis 3,5 t zgg. bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (Schnee, Matsch, Eis) nur mit Winterreifen auf allen Rädern oder mit Schneeketten an mind. 2 Antriebsrädern in Betrieb genommen werden. Eine generelle Winterreifenpflicht gilt im gleichen Zeitraum für Lkw über 3,5t zgg. auf mind. einer Antriebsachse. Für Busse gilt die Winterreifenpflicht vom bis Als Winterreifen werden nur solche mit M+S Kennzeichnung anerkannt. Fahrzeuge bis 3,5t zgg.: Schneeketten können als Alternative zu Winterreifen auf mind. 2 Antriebsrädern montiert werden, jedoch nur, wenn die Straßen durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt sind. Fahrzeuge ab 3,5t zgg.: Mitführpflicht von Schneeketten für mind. 2 Antriebsräder vom bis Ausnahme: Fahrzeuge, an die bauartbedingt keine Schneeketten montiert werden können und Omnibusse im Kraftfahrlinienverkehr. Polen Keine Zulässig auf schneebedeckten Straßen; Pflicht bei entsprechender Beschilderung. Portugal Keine Zulässig auf schneebedeckten Straßen; Pflicht in Bergregionen bei Beschilderung. Rumänien Keine Pflicht bei Beschilderung und solange die Straßen schnee- oder eisbedeckt sind. Russland Keine Erlaubt; keine Pflicht. Dringend empfohlen im Ural-Gebirge. Schweden Pflicht für Fahrzeuge bis 3,5t zgg. vom bis (M+S Profile; auch Anhänger) Verwendung zulässig, wenn es die Witterungsverhältnisse erfordern. Nur für Fahrzeuge bis 3,5t zgg. und Anhänger bis 1,8t Achslast in Verbindung mit Radialreifen auf allen Rädern (auch Anhänger). Erlaubt vom bis Die Verwendung kann je nach Witterung früher erlaubt oder verlängert werden. Max. 2 mm über die Lauffläche hinausragend. Geschwindigkeitsbegrenzung 50/80/100 km/h (innerorts/außerorts/autobahn). Aufkleber am Heck des Fahrzeugs vorgeschrieben. Bußgeld bei Verstößen 35, bei Gefährdung bis zu Keine Erlaubt vom bis , jedoch kann in bestimmten Gemeinden die Verwendung grundsätzlich verboten werden. Wenn das Zugfahrzeug mit Spikereifen ausgestattet ist, müssen auch auf dem Anhänger Spikereifen montiert werden. Die Anzahl der Spikes ist auf 50 Stück pro Meter Abrollumfang des Reifens beschränkt. Fahrverbote möglich für Fahrzeuge über 12t zgg. Eigenverantwortung der Fahrer. Mitführen einer Schneeschaufel vorgeschrieben. Versicherungsklauseln beachten. Fahrzeuge bis 3,5t.: 5 mm bei Diagonalreifen, 4 mm bei Radialreifen. Fahrzeuge über 3,5t.: 6 mm bei Diagonalreifen, 5 mm bei Radialreifen 2 mm Min. 3 mm Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, sind jedoch ohne Gewähr.

7 Land Winterreifen-Vorschriften Schneeketten-Vorschriften Spike-Vorschriften Sonstige Vorschriften/ Versicherungsklauseln/Bußgelder Mindest- Winterreifen Schweiz Keine Pflicht bei entsprechender Beschilderung auf mindestens 2 Antriebsrädern der gleichen Achse Serbien Pflicht von bis für Fahrzeuge bis 3,5t zgg. (M+S Profile auf allen Rädern) Slowakei Pflicht für Fahrzeuge bis 3,5t zgg. bei geschlossener Schnee- oder Eisdecke. Generelle Pflicht für Fahrzeuge über 3,5t zgg. von bis Slowenien Pflicht vom bis sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen; bei Fahrzeugen über 3,5t zgg. mindestens auf der Antriebsachse. Mitführpflicht; Verwendung bei Bedarf auf Schnee und Eis oder auf Anordnung Mitführpflicht im Winter; Einsatz bei Beschilderung Mitführpflicht für Fahrzeuge bis 3,5t zgg. vom bis sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. Spanien Keine Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen zulässig. Tschechien NEU: Pflicht vom bis auf allen Straßen bei Schnee, Eis und Matsch Mitführpflicht im Winter für Fahrzeuge ab 7,5t zgg.; Max. Geschwindigkeit mit Ketten 50 km/h Erlaubt vom bis nur für Fahrzeuge bis 3,5t zgg.; Nicht zulässig auf Autobahnen und Schnellstraßen; Im Ausland registrierte Fahrzeuge dürfen Spikereifen in der Schweiz während des Zeitraumes, der in ihrem Heimatland gilt, verwenden, auch wenn dieser Zeitraum länger ist als der, der in der Schweiz gilt. Geschwindigkeitsbeschränkung: 80 km/h. Die Fahrzeuge müssen am Heck mit einem Aufkleber 80 km/h versehen sein. Spikes müssen auf allen Rädern, auch eines Anhängers, montiert sein. Ein im Ausland registriertes Fahrzeug kann mit Spikereifen auf nur 2 Felgen fahren, wenn dies in seinem Heimatland erlaubt ist. Geldbußen bei Behinderung, hohe Mithaftung bei Unfall mit Sommerreifen; Ausfall der Vollkasko möglich Mitführen einer Schneeschaufel bei Reisebussen und Lkw 4 mm 3 mm Verwendung nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt (max. 2 mm Länge). Bei Lkw sind Winterbereifung bzw. Schneeketten nur für eine Achse vorgeschrieben. 3 mm bis 3.5t zgg.: 4mm; ab 3,5t zgg.: 6 mm Türkei Keine Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen zulässig. Ukraine Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen Verwendung zulässig Verwendung zulässig 6 mm Ungarn Keine generelle Winterreifenpflicht, Verwendung von Winterreifen kann durch Verkehrsschild angeordnet werden. Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen; Mitführpflicht und Einsatz kann durch entsprechende Beschilderung angeordnet werden. Zypern Keine Verwendung auf Bergstraßen im Winter erlaubt. Verwendung auf Bergstraßen im Winter erlaubt. Einreise kann verweigert werden, wenn keine Schneeketten mitgeführt werden Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, sind jedoch ohne Gewähr.

8 Was einen Lkw-Winterreifen auszeichnet Zwei oft gehörte Meinungen zu Lkw-Winterreifen Grundsätzlich definiert der Begriff Winterbereifung M+S-gekennzeichnete Reifen auf mindestens einer Antriebsachse mit einer bestimmten Mindestprofiltiefe. Diese Reifen verfügen über speziell auf hohe Traktion ausgelegte Mischungen und Profilgestaltung. Winterreifen fahren sich besonders im Frühjahr/Herbst schnell ab, brauchen mehr Sprit und sind nicht wirtschaftlich. Winterreifen muss ich ständig ummontieren, dafür habe ich keinen Platz und kein Geld. M+S Kennzeichnung und das Wintersymbol Mit der M+S (Matsch+Schnee) Kennzeichnung genügen Sie den gesetzlichen Anforderungen an einen Winterreifen. Ist man jedoch in schneereichen Gegenden oder auf hochalpinen Pässen und Fernstraßen unterwegs, sollten Reifen mit besonderer Wintereignung, die häufig zusätzlich mit einem speziellen Wintersymbol gekennzeichnet sind, aufgezogen werden. Für Reifen mit dieser Kennzeichnung bestehen zwar noch keine einheitlichen Prüfbedingungen, jedoch sind diese Pneus deutlich besser auf die speziellen Anforderungen des Winters abgestimmt. Hier kann man guten Gewissens von echten Winterreifen sprechen. Es empfiehlt sich, auch die Lenkachse mit speziellen Winterreifen auszurüsten, da diese einen erheblichen Teil der Bremskräfte übertragen muss. Sofern in den Tabellen nicht anders angegeben, gelten 4 mm als Minimum. Auch in Ländern, in denen eine geringere grundsätzlich zulässig ist, sollte diese Marke aus Sicherheitsgründen nicht unterschritten werden. Wir empfehlen: Mindestens 6 mm sollten als bei Fahrten während der gesamten Wintersaison zur Verfügung stehen. Profilgestaltung und Lamellen Mit einem nach den neuesten Erkenntnissen gestalteten Profildesign und moderner Lamellentechnologie bieten Winterreifen der neuesten Generation hervorragenden Vortrieb und enorm verbesserte Bremseigenschaften auf glattem Untergrund. Wobei der Fahrkomfort und die Sicherheit auf nasser und trockener Straße inzwischen fast das Niveau von klassischen Sommerreifen erreicht haben. Richtig ist: Langzeittests haben gezeigt, dass sich die Mehrkosten für Sprit und erhöhte Abnutzung gegenüber einem Sommerreifen in sehr engen Grenzen halten. Der Zugewinn an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit ist viel höher einzuschätzen. Schon ein einziger verhinderter Unfall verschiebt die Wirtschaftlichkeitsbilanz dramatisch zugunsten des Winterreifens. Außerdem kann man mit Winterreifen auch dann noch weiterfahren, wenn die Kollegen mit ihren Sommerreifen schon lange auf dem Rastplatz stehen. Richtig ist: Die Mehrkosten fallen gegenüber der sonst im Herbst üblichen Umbereifung auf neue Sommerreifen- Antriebsprofile kaum ins Gewicht und lassen sich schnell wieder hereinfahren. Die Montagekosten fallen sowieso an. Außerdem brauchen die Winterreifen im Frühjahr nicht unbedingt wieder abmontiert zu werden: Sie lassen sich (bei verringerter ) gut im Sommer weiterfahren

9 Sinnvolle Reifenkombinationen Neureifen Sinnvolle Reifenkombinationen Werkserneuerte Reifen Lenkachse LHS II RHS II RHS Winter City-Bus Mixed Baustelle Off-Road WTS 2 MCA 1 MSS II 1 MSS II 1 WTS City 2 MSS 1 LHD II 1 RHD II+ 1 WTD 2 MCD Traction 1 MSD II 1 ORD 1 LHD 1 RHD 1 WTD City 2 MSD 1 LHT II LHT Auflieger/ Anhänger SP SP SP SP 244 SP 242 SP 252 Auflieger/ Anhänger Ecoforce 2 2 Ecoforce 1 Regioforce 1 Ecotonn+ Ecotonn Multitonn 2 RHT II RHT WTT 2 MST 1 Winter City-Bus Mixed Baustelle Off-Road SP SP 372 City 1 SP SP SP 741 M+S City 1 SP SP 472 City 1 SP SP SP 244 SP 242 SP 252 SP Winter City-Bus Mixed Baustelle 2 Citycontrol Regioncontrol Off-Road Variocontrol 1 Variocontrol 1 Winterforce 2 Regioforce 1 Varioforce 1 Crossforce 1 Ecotonn+ Ecotonn Multitonn 2 Variotonn 1 Lenkachse Straßeneinsatz NTS RHS TM RHS II Antriebsachse Auflieger/ Anhänger Fernverkehr Straßeneinsatz Antriebsachse Auflieger/ Anhänger Straßeneinsatz Lenkachse SP 344 SP 341 SP 351 Antriebsachse Straßeneinsatz Lenkachse Ecocontrol 2 Ecocontrol Regioncontrol Ecostar Antriebsachse Fernverkehr Winter City-Bus Mixed Baustelle NT WTS 2 TM MCA 1 NT MCS MT NT 741 Off-Road TM LHD II 1 NT RHD 1 NT WTD 2 TM MCD 1 TM MCD 1 NT LHD 1 TM RHD II 1 SP SP SP SP SP SP NT LHT/LHT+ NT RHT NT MST NT LHT II SP 252 NT 282 SP 242 Revito Tonn Goodyear Dunlop empfiehlt Der Winter ist unberechenbar und bietet von Nässe bis zur festgefahrenen Schneedecke das ganze Spektrum schwieriger Straßenverhältnisse. Welche Bereifung und wir bei welchen Witterungsbedingungen empfehlen: Straßenverhältnisse Bereifungsempfehlung Wechsel von nasser und trockener Vorderachse: Rillenprofil Fahrbahn, zeitlich bzw. streckenbezogen schnell wechselnde Fahr- (mind. 6 mm) bahnbedingungen von trocken zu Antriebsachse: M+S Profil Nässe, Schneematsch und Schnee. (mind. 6 mm) Kurze Intervalle der Räum- und Streudienste. Schneereiche Gebiete, ungeräumte Vorderachse: spezielle M+S Straßen, Mittel- und Hochgebirgslagen, festgefahrener Schnee, Eis. mit Wintersymbol (mind. 8 mm) Winterbereifung Unregelmäßige, längere Intervalle der Räum- und Streufahrzeuge. Antriebsachse: spezielle M+S Winterbereifung mit Wintersymbol (mind. 8 mm) 1) Lkw-Reifen mit M+S Kennzeichnung 2) Lkw-Reifen mit M+S Kennzeichnung und Wintersymbol Diese Reifenkombinationen entsprechen den aktuellen Winterreifenvorschriften in Deutschland

10 Unsere Bereifungsvorschläge für den Winter So bringen Sie Ihren Lkw sicher durch den Winter Für verschiedene Einsatzbereiche und verschiedene Achsen ist eine unterschiedliche Bereifung sinnvoll. Im Einzelnen empfehlen wir den Einsatz folgender Dunlop Reifen: Einsatzbereich Lkw Nah- und Fernverkehr Winteranforderungen Alle Lenkachse Ultra Grip WTS Next Tread NT WTS SP 362 Reisebusse Leicht Marathon LHS II Mittel Hoch SP 344 Ecocontrol 2 Ultra Grip WTS SP362 Ultra Grip WTS SP 362 City-Busse Leicht / mittel UrbanMax MCA Gemischter Einsatz Antriebsachse Ultra Grip WTD Next Tread NT WTD SP 462 Ultra Grip WTS Next Tread NT WTS SP 362 Ultra Grip WTS Next Tread NT WTS SP 362 Ultra Grip WTD Next Tread NT WTD SP 462 Winterforce UrbanMax MCD TreadMax TM MCD Regioforce Citycontrol Hoch Ultra Grip WTS City Ultra Grip WTD City Alle SP 372 City SP 472 City All Multitread MT 372 Season SP 741 M+S City Next Tread NT 531 Alle Omnitrac MSS/MSS II SP 382 Variocontrol Omnitrac MSD/MSD II Next Tread NT MSD SP 482 Next Tread NT 482 Varioforce Grundsätzliches: Winterreifen rechtzeitig aufziehen, mit mindestens 6 mm Restprofil Bei weniger als 4 mm austauschen oder nachschneiden Lenk- und Antriebsachse bestücken Vor der Fahrt: Fahrzeug intensiv kontrollieren, Eisplatten auf dem Fahrzeug entfernen Mindestens 2 Schneeketten für die Antriebsachse mitführen Während der Fahrt: Abstand halten, sanft beschleunigen, vorausschauend fahren Regelmäßig Verkehrsmeldungen abhören, bei Gefahr rechtzeitig Rastplatz aufsuchen Bei Einsatz von Winterreifen regelmäßig Luftdruck prüfen (nicht zu niedrig!) Goodyear UltraGrip WTD Goodyear UltraGrip WTS 18 19

11 Deutschland Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH Dunlopstraße 2, D Hanau Postfach 22 51, D Hanau Telefon: +49 (0) / Telefax: +49 (0) / Österreich Goodyear Dunlop Tires Austria GmbH Pottendorfer Straße 25, A-1120 Wien Telefon: +43 (0)1 / Telefax: +43 (0)1 / Schweiz Goodyear Dunlop Tires Suisse SA Industriestraße 21, CH-8604 Hegnau Telefon: +41 (0)44 / Telefax: +41 (0)44 / /0810/5.000/GER

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