Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/ Wahlperiode

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1 Landtag Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/ Wahlperiode Integrationsausschuss 49. Sitzung (öffentlich) 16. September 2015 Düsseldorf Haus des Landtags 13:30 Uhr bis 14:55 Uhr Vorsitz: Arif Ünal (GRÜNE) Protokoll: Eva-Maria Bartylla Verhandlungspunkte und Ergebnisse: Vor Eintritt in die Tagesordnung 5 Der Ausschuss beschließt auf Antrag der Fraktion der Piraten, Tagesordnungspunkt 4 in dieser Sitzung nicht zu behandeln. 1 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) 6 Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/9300 Vorlage 16/3176 Einbringung durch den Minister für Arbeit, Integration und Soziales Minister Guntram Schneider (MAIS) bringt den Haushalt im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses ein.

2 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 2 Fördermaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung der von Zuwanderung aus Südosteuropa besonders betroffenen Kommunen 11 Vorlage 16/3200 Aussprache zum vorliegenden Bericht der Landesregierung 3 Aktuelle Lage der Anerkennung von Berufsabschlüssen in Nordrhein-Westfalen 16 Vorlage 16/3201 Aussprache zum vorliegenden Bericht der Landesregierung 4 Anonyme Krankenkarte einführen Medizinische Versorgung für Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen sicherstellen 22 Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/6675 Ausschussprotokoll 16/875 Der Punkt wird entsprechend der Vereinbarung vor Eintritt in die Tagesordnung nicht beraten. 5 Mehr Pragmatismus in der Flüchtlingspolitik Bearbeitungsstau beenden, Verfahren beschleunigen, Einwanderung vom West-Balkan steuern 23 Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/9512 Der Ausschuss fasst den Vorratsbeschluss, sich an einer Anhörung im Innenausschuss nachrichtlich zu beteiligen. 6 Aus der Vergangenheit lernen: Nordrhein-Westfalen muss sich der politischen Verantwortung als Aufnahmeland stellen! 24 Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/9588 (Neudruck)

3 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 Der Ausschuss fasst den Vorratsbeschluss, sich nachrichtlich an einer Anhörung im federführenden Ausschuss zu beteiligen. * * *

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5 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 Aus der Diskussion Vor Eintritt in die Tagesordnung Simone Brand (PIRATEN) beantragt, Tagesordnungspunkt 4 in dieser Sitzung nicht zu beraten, da im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom Gesundheitsministerium ein Bericht erwartet werde und die Piraten diesen Bericht gerne abwarten wollten. Der Ausschuss erklärt sich damit einverstanden.

6 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 1 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein- Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/9300 Vorlage 16/3176 Einbringung durch den Minister für Arbeit, Integration und Soziales Vorsitzender Arif Ünal teilt mit: Der Landtag habe in seiner 91. Sitzung am 3. September den Gesetzentwurf federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen mit der Maßgabe, dass die Beratung des Personalhaushalts einschließlich aller personalrelevanten Ansätze im Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung des Unterausschusses Personal erfolgen solle. Der Integrationsausschuss sei in erster Linie zuständig für das Kapitel Gesellschaftliche Teilhabe und Integration Zugewanderter innerhalb des Einzelplans 11. Nach der Einbringung durch den Minister könnten Nachfragen gestellt werden. Minister Guntram Schneider (MAIS) macht folgende Ausführungen die Präsentation dazu ist dem Protokoll als Anlage zu TOP 1 beigefügt : Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Die heutige Einführung in den Haushaltsentwurf 2016 geschieht vor dem Hintergrund einer breiten gesellschaftlichen Debatte über die Notwendigkeit, Maßnahmen zur gesellschaftlichen Eingliederung von Flüchtlingen zu intensivieren bzw. auch neu zu entwickeln. Das Kabinett hat sich in den vergangenen Monaten immer wieder intensiv mit diesem Thema und der Frage beschäftigt, welche Auswirkungen die aktuelle Entwicklung auf den Haushalt 2016 haben muss. Hier ist ein Stichwort zu nennen: Ergänzungsvorlage. Dies war ja auch Thema der letzten Diskussion im Plenum zum Haushalt. Lassen Sie mich aber zunächst zu dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2016 kommen und Ihnen einige allgemeine Eckdaten für den Einzelplan 11 darstellen. Die Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2016 ist nach wie vor geprägt von weiteren Schritten zur Konsolidierung und dem Willen, notwendige Investitionen für die Zukunftsfähigkeit des Landes zu ermöglichen. Der Gesamtetat des MAIS liegt bei rund 4,2 Milliarden. Im Vergleich zum Haushaltsplan 2015 ergibt sich eine Ausgabensteigerung von insgesamt rund 280 Millionen. Für die Integrationspolitik sind im Haushalt Mittel in Höhe von 31 Millionen vorgesehen.

7 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 Daneben stehen im Kapitel Sachmittel in Höhe von zur Verfügung. Im Wesentlichen haben wir den Haushalt des laufenden Jahres wie es so schön heißt überrollt. Angesichts der extrem niedrigen Inflationsrate ist dies im Grunde genommen ein Nullsummenspiel. Es gibt lediglich zwei kleinere Veränderungen. Zum einen entfällt im nächsten Jahr die einmalige Schuldenhilfe an die Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung in Höhe von Zum anderen sind im Kontext des Programmes EPOS.NRW aus haushaltstechnischen Gründen nach Kapitel verlagert worden. Dort stehen sie weiterhin für die Erstellung von Informationen, die Durchführung von Veranstaltungen oder die Vergabe von Gutachten zur Verfügung, die im Zusammenhang mit integrationspolitischen Zielsetzungen stehen. Im Übrigen wird ja immer beklagt, dass die Landesregierung viel Geld für Gutachten ausgibt. Ich kann an dieser Stelle anmerken, dass dies nicht auf das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales zutrifft. Im Einzelnen ergeben sich folgende Ansätze: Für die Integrationspauschalen an die Gemeinden nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz werden wir in diesem Jahr 7,3 Millionen veranschlagen. Wie gesagt, integrationspolitische Maßnahmen für Flüchtlinge werden in jedem Fall noch einmal im Kontext der Ergänzungsvorlage zum Etatentwurf 2016 Thema sein. So viel kann man bereits heute sagen: Die aktuelle Entwicklung bestätigt, dass der Landtag 2012 richtig lag, als er einstimmig das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration verabschiedet hat. Denn das Gesetz bildet die Grundlage dafür, dass nunmehr in 49 Kreisen und kreisfreien Städten Kommunale Integrationszentren existieren. Kommunale Integrationszentren haben sich in den letzten Jahren als Kompetenzzentren bewährt, die gerade auch angesichts der steigenden Zahl von Flüchtlingen und der neuen qualitativen Ansprüche an die soziale Eingliederung dieser Flüchtlinge kurzfristig und mit spürbar positiven Wirkungen wichtige Aufgaben übernommen haben. Ihre Arbeit ist für die Kommunen und die Schutzbedürftigen von großem Nutzen. Das gilt zum Beispiel für die Beratung von sogenannten Seiteneinsteigern in das Schulsystem. Das gilt auch für die Unterstützung und Qualifizierung von ehrenamtlich tätigen Flüchtlingshelfern. Die Umsetzung des Ehrenamtsprogramms ist über die Kommunalen Integrationszentren reibungslos gelungen. Diese Tätigkeit wird ja auch weiter fortgesetzt. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass sich die Lehrerstellen für die landesweite Koordinierungsstelle und die örtlichen Kommunalen Integrationszentren im Haushaltsplanentwurf des Schulministeriums befinden. Meine Damen und Herren, das Teilhabe- und Integrationsgesetz hat auch zu der gesetzlichen Verankerung und finanziellen Stärkung der Integrationsagenturen in

8 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 der Trägerschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt geführt. Heute sind in unserem Lande 162 dieser Integrationsagenturen tätig. Sie arbeiten mit großem Engagement und auch mit hoher Fachlichkeit. Auch sie haben bereits wichtige Initiativen entfaltet, um das Ankommen von Flüchtlingen in den Kommunen so zu gestalten, dass die Schutzbedürftigen sich in ihrer neuen Umgebung zurechtfinden können. Die Selbstorganisationen der Migrantinnen und Migranten und entsprechende Netzwerke sollen in unveränderter Höhe weiter finanziell gefördert werden. Die institutionellen Förderungen im Integrationsbereich sollen 2016 unverändert fortgesetzt werden. Für das Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung entfallen lediglich die einmalig in 2015 veranschlagten Mittel in Höhe von Ich sprach eben davon. Wenn sich das Kabinett nun mit einer Ergänzungsvorlage befassen wird, dann wird es auch über die Pläne des MAIS entscheiden, die darauf ausgerichtet sind, erstens die Kommunen dabei zu unterstützen, Flüchtlinge vor Ort angemessen aufzunehmen, zweitens das erfreulich starke und vielfältige Engagement freiwilliger Helferinnen und Helfer zu stärken und damit drittens den Menschen, die zu uns kommen, eine erste soziale Orientierung und praktische Unterstützung in ihrer neuen Umgebung zu ermöglichen. Um diese drei Ziele zu erreichen, haben wir ein Konzept entwickelt, auf dessen Grundlagen verschiedene Maßnahmen gefördert werden sollen. Das reicht von der ganz praktischen Erkundung des Wohnbezirks und dem Bekanntmachen seiner Einrichtungen und Ämter bis zum Beispiel zur Einweisung in unser System des Öffentlichen Personennahverkehrs. Dazu gehört die Erstellung und Verbreitung nützlicher Informationsmedien für Flüchtlinge und ihre Helfer und die Koordinierung und Vernetzung der zahlreichen Ehrenamtsinitiativen. Schließlich sollen auch Schulungsmaßnahmen für Freiwillige zum Beispiel in den komplizierten Rechtsfragen oder im Hinblick auf die kulturellen und religiösen Besonderheiten der verschiedenen Flüchtlingsgruppen ermöglicht werden. Solche Maßnahmen allein reichen aber meines Erachtens nicht. Deshalb planen wir auch eine zunächst auf zwei Jahre begrenzte personelle Verstärkung der Kommunalen Integrationszentren. Personal ist dringend erforderlich. Erfolgreiches Ehrenamt bedarf der Unterstützung, Begleitung und Koordinierung durch qualifizierte Fachleute. Dies hat sich bei der Umsetzung unseres ersten Ehrenamtsprogrammes, das wir im Frühjahr aufgelegt haben, sowohl aus der Sicht der freiwillig Engagierten als auch aus dem Blickwinkel der Kommunen bestätigt. Zu unserem Vorhaben gehört auch noch eine weitere Stärkung der Integrationsagenturen. Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz und der jüdische Wohlfahrtsverband, denen ich an dieser Stelle auch noch einmal herzlich danke, tragen mit ihren Migrationsfachdiensten bereits Erhebliches zur guten Aufnahme und zur sozialen Eingliederung der Flüchtlinge bei.

9 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 Diese Ansätze sind sehr gut mit den Grundsatzpositionen und Forderungen der Entschließung zu vereinbaren, die der Landtag in der vorletzten Woche anlässlich der Unterrichtung durch die Landesregierung über die Flüchtlingssituation mehrheitlich beschlossen hat. Ich kann Ihnen nur sagen: Das, was im Haushaltsplanentwurf 2016 festgeschrieben wird oder festgeschrieben werden soll, ist sicherlich angesichts der aktuellen Situation nicht das letzte Wort. Auch hier sind Flexibilität und finanzpolitische Beweglichkeit dringend erforderlich. Im Moment wird sehr viel über die Erstaufnahme der Flüchtlinge, die zu uns kommen, diskutiert. Der Ernstfall tritt ein, wenn es um die Integration dieser Menschen, die ja überwiegend bei uns bleiben werden, geht. Dazu benötigen wir Geld. Ich hoffe, dass auch dieser Ausschuss unterstützend tätig sein wird, wenn es darum geht, in den parlamentarischen Beratungen die finanziellen Mittel, die erforderlich sind, um eine erfolgreiche Integrationsarbeit zu gewährleisten, durchzusetzen. Simone Brand (PIRATEN) geht davon aus, dass die Ergänzungsvorlage Ende September nach dem Flüchtlingsgipfel kommen werde. Sie frage sich aber, wann dieser Haushalt zusammengestrickt worden sei. Das müsse ja 2010 oder 2011 gewesen sein. Die hohen Flüchtlingszahlen seien ja länger als vier Wochen bekannt. Der Haushalt habe sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Sie könne es nicht fassen, dass man erst den Flüchtlingsgipfel abwarten wolle. Ihre Fraktion habe bereits letztes Jahr die Verdoppelung des Integrationshaushalts gefordert. Dann habe die FDP gesagt, das sei ein Showantrag gewesen. Andere Leute hätten sich zumindest inhaltlich mit dem Antrag beschäftigt und gesagt, das sei ressortübergreifend. Die Bereiche Schule, Arbeit, Gesundheit und Soziales investierten alle mehr Geld und stellten mehr Leute ein. Aber ausgerechnet im Integrationsbereich sei das anders. Vorsitzender Arif Ünal wirft ein, für diese Sitzung sei noch keine Detaildiskussion vorgesehen. Die finde erst am 21. Oktober statt. Simone Brand (PIRATEN) entgegnet, sie rede nicht über Details, sondern darüber, dass dieser Haushalt angesichts der Flüchtlingssituation eine Farce sei. Sie sei auf die Ergänzungsvorlage gespannt. Da müsse sich mindestens im sechsstelligen Bereich etwas tun. Ibrahim Yetim (SPD) meint, dass der beim letzten Mal beschlossene Entschließungsantrag ziemlich deutlich zeige, dass es noch eine sehr umfangreiche Ergänzung zum Haushalt geben werde. Deswegen verstehe er diese Kritik nicht. Ihn interessiere, wo im Land es noch keine Kommunalen Integrationszentren gebe und welche Kosten es verursachen würde, dort auch noch Kommunale Integrationszentren einzurichten. Angesichts der derzeitigen Flüchtlingsbewegungen würden die Kommunalen Integrationszentren vor Ort ja umso wichtiger.

10 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 Jutta Velte (GRÜNE) bedankt sich beim Minister für die sehr transparente Darstellung des Haushaltes. Die Mittel für die unter TOP 2 noch auf der Tagesordnung stehenden Maßnahmen seien ja von Anfang an nicht im Integrationshaushalt etatisiert gewesen, seien aber gleichwohl sehr wichtig. Sie wünsche sich für die nächste Runde, dass der Minister zu diesen Mittelströmen auch noch Aussagen mache. Minister Guntram Schneider (MAIS) legt dar, bisher gebe es keine Kommunalen Integrationszentren in den Kreisen Borken, Steinfurt und Kleve. Zwischenzeitlich sei der Kreis Coesfeld bereit, ein Integrationszentrum aufzubauen. Im Kreistag von Steinfurt hätten noch zwei Stimmen gefehlt, um in einem Antrag die Gründung eines Kommunalen Integrationszentrums einzufordern. Er sei sehr sicher, dass hier auch in absehbarer Zeit einiges geschehe. Die Argumentation sei immer, dass diese Kreise von ihrer Fläche her so groß seien, dass es nicht möglich sei, an einer Stelle ein Kommunales Integrationszentrum anzusiedeln. Diese Argumentation gehe natürlich in eine völlig verkehrte Richtung. Man habe in Ostwestfalen im Kreis Höxter zum Beispiel das sei auch ein sehr großer Flächenkreis ein sehr gut funktionierendes KI. Welche Gründe da noch vorhanden seien, wolle er an dieser Stelle nicht einschätzen. Die finanziellen Mittel für die drei noch zu gründenden Kommunalen Integrationszentren seien vorhanden. Das sei überhaupt kein Problem. Das könne sofort gemacht werden. Er gehe mit großer Sicherheit davon aus, dass bei einer Ergänzungsvorlage für den Haushalt 2016 natürlich eine sechsstellige Summe festgeschrieben werde. Das sei dringend erforderlich. Ansonsten brauchte man eine solche Vorlage nicht. Was die Zuwanderung aus Südosteuropa angehe, gebe es hier den separaten Tagesordnungspunkt, der sich mit einer Vorlage des Ministeriums beschäftige. Man sei natürlich jederzeit bereit, zu diesem Thema Auskunft zu geben, zumal dieses Thema angesichts der Flüchtlingssituation etwas in den Hintergrund gerückt sei. Vorsitzender Arif Ünal kündigt an, die Detailberatung finde in der Sitzung am 21. Oktober statt. Am 18. November finde die abschließende Beratung und Abstimmung statt. Die Fraktionen könnten ihre Fragen über das Ausschusssekretariat an das Ministerium weiterleiten. Bis zum 2. Oktober sollten die schriftlichen Anfragen vorliegen. Bis zum 16. Oktober werde das Ministerium die schriftlichen Berichte vorlegen.

11 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 2 Fördermaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung der von Zuwanderung aus Südosteuropa besonders betroffenen Kommunen Vorlage 16/3200 Vorsitzender Arif Ünal gibt den Hinweis: Die Obleute hätten in der Sommerpause den gemeinsamen Wunsch an das Ministerium herangetragen, im Ausschuss darüber zu berichten. Dr. Anette Bunse (CDU) bedankt sich für den interessanten Bericht über die Projekte. Sie hätte sich allerdings eine tabellarische Übersicht gewünscht, um dezidiert sehen zu können, wer an den einzelnen Maßnahmen teilgenommen habe, wie lange die noch liefen und woher genau die finanziellen Mittel kämen. Der Minister habe gerade gesagt, diese Thematik sei in den Hintergrund gerückt. Sie habe sich bei dem Bericht gefragt, ob hier nicht etwas in den Hintergrund gerückt worden sei. Die Zuwanderung aus Südosteuropa finde ja zweifellos noch statt, wie die Zahlen zeigten. Dann verstehe sie nicht, warum dann eine interministerielle Arbeitsgruppe, die eigens dafür eingerichtet worden sei, ergebnislos aufgelöst worden sei und in eine Integrationsgruppe integriert werde. Dann werde die geplante Fachanlaufstelle, die zentral für diese Thematik vorgesehen gewesen sei, jetzt ausgesetzt und gehe etwas despektierlich ausgedrückt in eine Fächeranlaufstelle über. Das seien doch zwei ganz unterschiedliche Rechtskreise. Es gehe um unterschiedliche Menschengruppen mit sehr verschiedenen Problemen. Es seien auch unterschiedliche Kommunen betroffen. Jetzt sei der Kreis der betroffenen Kommunen ja eigentlich sehr eng umschrieben gewesen. Die allgemeine Flüchtlingsproblematik betreffe ja mehr Kommunen. Sie bitte um Erläuterung, warum man sich so verhalten habe. Simone Brand (PIRATEN) bedankt sich für den guten und ausführlichen Bericht. Es sei noch einmal deutlich geworden, dass die meisten aus Südosteuropa kommenden Menschen in der Hoffnung auf Beschäftigung kämen. 81 % bis 86 % stimmten da sehr positiv. Bei all dem Lob sehe sie eines aber auch kritisch. Die Arbeitsgruppe nehme doch viel Geld in die Hand. 58 Menschen seien in Jobs oder Minijobs vermittelt worden. Die Frage sei, welche Kraft diese Arbeitsgruppe habe. Sie habe die Frage, wie viel Landesmittel für die Maßnahmen insgesamt eingesetzt worden seien. Sie wolle auch gerne wissen, wie es mit Sprachkursen aussehe, unabhängig davon, dass Sprachkurse Bundessache seien. Aber es werde ja zum Beispiel lediglich erwähnt, dass in Hamm 13 Menschen einen berufsbezogenen Deutschkurs wahrnehmen könnten. Sie erinnere sich daran, dass der Experte Prof. Bauer hier drei Säulen genannt habe, die für die Integration in Arbeit wichtig seien, nämlich Sprache, Spra-

12 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 che, Sprache. Diesen Aspekt vermisse sie bei diesen Maßnahmen. Sie interessiere, wie viele Sprachkurse konkret eingerichtet würden und wie viele Menschen davon profitierten. Auf den Seiten 11 und 12 der Vorlage fänden sich Abbildungen zur Entwicklung von Kontaktaufnahmen, Beratungen und Aktivierungen. Sie wolle gerne wissen, ob diese Beratungsleistungen dem Landesprogramm Beratung zur beruflichen Entwicklung zuzuordnen seien. Minister Guntram Schneider (MAIS) erklärt, wenn er sage, das Thema sei etwas in den Hintergrund gerückt, dann denke er dabei insbesondere an die veröffentlichte Meinung. Das sei unverkennbar, dass das Flüchtlingsthema alles andere überrage, auch im Integrationsbereich. Die Anforderungen der Kommunen hätten sich auch verändert. Während noch vor einem halben Jahr auch bei den Kommunen das Thema Südosteuropa im Fokus gestanden habe, beschäftigten sich die Kommunen jetzt natürlich mit der Flüchtlingsthematik. Dem habe man auch durch veränderte Strukturen Rechnung getragen. Das heiße aber nicht, dass das Thema von der politischen Agenda verschwunden sei. Was die finanziellen Mittel anbelange: Man werde Ende des Jahres da einen exakten Überblick haben und den Ausschuss dann auch umfassend informieren. Man habe bisher in diesem Bereich 7,5 Millionen aus dem Europäischen Sozialfonds eingebracht. Das sei ja vor dem Hintergrund der finanziellen Gesamtsituation kein Pappenstiel. Das sei eine Menge Geld. Das sei richtig. Wenn man die Zahl der Betroffenen zugrunde lege, dann seien diese Maßnahmen nicht gerade preisgünstig. Das sei völlig klar. Man würde sich auch eine größere Breitenwirkung wünschen. Die sei aber bisher nicht zustande gekommen. Das müsse er auch selbstkritisch sagen. Man hätte sich da mehr vorstellen können. Das sei natürlich auch das Ergebnis einer gewissen Entspannung. Viele der Menschen, die aus Bulgarien und Rumänien gekommen seien, hätten zwischenzeitlich gesellschaftlichen Anschluss gefunden und befänden sich in Erwerbsarbeit. Dies führe dazu, dass auch der Wunsch, Fördermaßnahmen des Landes oder der Kommunen vom Land mitgefördert wahrzunehmen, nicht so ausgeprägt sei wie noch vor wenigen Monaten. Aber das Problem stehe nach wie vor auf der Tagesordnung. Gestern habe es ja ein interessantes Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegeben im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Man habe jetzt Klarheit. Man wisse jetzt, inwieweit die Inanspruchnahme von Mitteln möglich sei und wo Grenzen gesetzt würden. All das gehöre zum Gesamtbild und sei natürlich auch in Zukunft zu berücksichtigen. Erfreulich sei insgesamt, dass die Integration in Arbeit vor allem auch bei der Gruppe der Rumänen doch sichtbar angestiegen sei. Das zeige auch, dass berufliche Integration unter schwierigen arbeitsmarktpolitischen Bedingungen möglich sei.

13 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 Ralf Witzel (FDP) merkt an, er vermisse in dem Bericht hinreichende Ausführungen zur Umsetzung der Schulpflicht. Ihn interessiere, wie lange es nach der Ankunft dauere, bis die Vermittlung an eine passende Schule erfolge. Minister Guntram Schneider (MAIS) gibt Auskunft, Kinder aus bulgarischen und rumänischen Familien würden so schnell wie möglich beschult. Im Allgemeinen sei das in einem Zeitraum von zwei bis drei Wochen möglich. Es gebe auch Ausreißer, aber das habe sich eigentlich gut eingespielt. Bernhard von Grünberg (SPD) dankt den vielen Helfern, die unter extremen Bedingungen versuchten, den Menschen zu helfen. Er wolle gerne wissen, wie viele Leute aufstockende Hilfe bekämen. Interessant finde er das Projekt, das mit dem DGB stattfinden solle zur Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt. Zu dem Thema solle es ja in diesen Tagen auch einen Bericht des DGB geben. Er hielte es für sinnvoll, den im Ausschuss zu erörtern. Die Ausbeutung der Menschen in vielen Industriebereichen, aber auch auf dem Straßenstrich sei unerträglich. Auch das Wohnen werde hier angesprochen. Ihm fehle aber der Hinweis auf das Wohnungsaufsichtsgesetz, das ja zum Teil angewendet worden sei, um Wohnungen zu räumen, beispielsweise wegen Überbelegung. Dann stelle sich ja die Frage, was das für Auswirkungen habe, wo die Leute geblieben seien und ob sie jetzt vernünftig untergebracht seien. Die Ausführungen dazu seien ein bisschen dürftig für Wohnberatung seien bei dieser schwierigen Situation relativ wenig Geld. Er finde, hier werde ein bisschen wenig getan. Es gebe ja auch das Städtebauförderungsgesetz. Offensichtlich seien einzelne Objekte im Bau oder in der Renovierung, um Leuten zu helfen. Er gehe davon aus, dass sich der Ausschuss trotz der Flüchtlingssituation auch weiterhin und intensiver mit diesem Thema werde befassen müssen. Er bitte um nähere Erläuterungen zu der in der Vorbereitung befindlichen Verwaltungsvereinbarung mit Rumänien. Simone Brand (PIRATEN) bittet darum, die von ihr gestellten Fragen noch zu beantworten. Jutta Velte (GRÜNE) findet den Bericht gut aufbereitet. Die meisten Projekte liefen ja noch, sodass sie den Bericht als Zwischenstand verstehe. Ihres Erachtens stelle sich die Frage, wie es weitergehen solle. Denn manche Dinge schienen sehr gut angenommen zu sein und an anderen Dingen mangele es noch ein Stück weit. Die Überlegung sei, wie sich die Fragestellungen, die sich aus den Modellprojekten ergäben, systematisch aufbereiten ließen und wie dann eine weitere Förderung aussehen könne. Denn ohne Förderung werde es ja nicht gehen.

14 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 Minister Guntram Schneider (MAIS) führt aus, man werde natürlich die zukünftige Förderung von den Bedarfen abhängig machen, die seitens der Kommunen übermittelt würden. Sonst mache das Ganze ja keinen Sinn. Man könne nur über die Kommunen tätig werden. Die wüssten auch am besten, was erforderlich sei und was nicht. Man könne im Moment nicht eine umfassende abschließende Übersicht über die Mittel geben, die im Bereich der sogenannten Armutswanderung, also der Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien, ausgegeben worden seien. Er sage zu, das schriftlich nachzureichen, und zwar aufgegliedert nach den jeweiligen Ressorts. Denn da sei eigentlich jedes Ressort der Landesregierung betroffen. Deshalb gebe es im Moment keine endgültigen Zahlen, die über die, die im Bericht benannt seien, hinausgingen. Er hoffe, der Ausschuss sei damit einverstanden. Man habe keine Zahlen darüber, wie sich die Zahl der Aufstocker bei rumänischen und bulgarischen Staatsbürgern entwickelt habe. Nach seiner Kenntnis gebe es da auch seitens der Kommunen keine nach Nationalitäten unterschiedenen Aufzeichnungen. Das würde ihn sehr wundern. Aber man werde bei den großen Städten nachfragen, ob es eventuell doch solche Aufzeichnungen gebe. Hier stehe schon der Datenschutz davor. Es sei nicht so einfach, nach Nationalitäten Ausgaben zu beziffern. Da seien auch die Kommunen sehr, sehr erpicht darauf, datenschutzrechtliche Bestimmungen das müssten sie ja auch einzuhalten. Was die Beratung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Südosteuropa anbelange, fördere das Arbeitsministerium eine Beratungsstelle in Dortmund mit, die von der Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben getragen werde. Dort seien zwei Fachkräfte tätig, ein rumänischer Staatsbürger und ein bulgarischer Staatsbürger. Die berieten unmittelbar Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus diesen Ländern, nicht nur diejenigen, die in der Fleischindustrie tätig seien, sondern auch in anderen Bereichen. Daneben gebe es die unterschiedlichsten Beratungsstellen, die auch durch das Land eine Teilfinanzierung erhielten. Er denke zum Beispiel an die sogenannte Mitternachtsmission, die auch bei Prostituierten aus Rumänien und Bulgarien Hilfestellung leiste. Wenn man sich damit mal näher beschäftige, dann wisse man, wie schlecht es Menschen in dieser Gesellschaft gehen könne. Das sei eine sehr wertvolle Arbeit, die das Land natürlich auch teilweise finanziell unterstütze. Diese Unterstützung fließe gar nicht in diese Zahlen ein. Das seien andere Bereiche, andere Kreise. Es sei sehr schwierig, hier finanziell ein umfassendes Bild zu malen. Zum Thema Wohnen : Über das Bauministerium hätten die Kommunen bestimmte Häuser freigeräumt. Ihm sei allerdings nicht bekannt, ob es Aufzeichnungen darüber gebe, was dann mit den ehemaligen Mietern geschehen sei, wo die sich jetzt aufhielten und inwieweit sich die Wohnverhältnisse für diese Gruppierung verbessert hätten. Da könne man mal nachfragen, zumindest punktuell. Vielleicht gebe es da Informationen und Daten. Zur Verwaltungsvereinbarung mit Rumänien: Eine kleine Gruppe unter Leitung des Staatssekretärs Klute sei ja vor einigen Monaten in Rumänien gewesen und habe

15 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 dort auf Staatssekretärsebene mit den Verantwortlichen gesprochen und auch mit kommunalen Verantwortlichen. Die Ergebnisse dieser Gespräche seien nicht gerade sehr erfreulich gewesen. Es sei einfach negiert worden, dass es ein Problem in diesen Ländern gebe, das sich auf Roma beziehe. Auf kommunaler Ebene sei erklärt worden zum Beispiel in Sibiu, es gäbe kein Roma-Thema. Das seien alles interessengeleitete ausländische Informationen. Dann habe sich die Gruppe aus NRW mal den Realitäten gestellt und siehe da: Die Wohnsituation dieser Menschen sei nach wie vor katastrophal gewesen. Es sei darüber gesprochen worden, die vorhandenen ESF-Mittel gezielt auszugeben. Das habe die rumänische Seite in den meisten Fällen abgelehnt mit dem Hinweis: Es gäbe nichts auszugeben, weil alles in Ordnung sei. Es sei der Wunsch geäußert worden das sei für ihn besonders bemerkenswert gewesen, dass Mittel des ESF in EFRE-Mittel umgewandelt würden, damit daraus Straßenbaumaßnahmen, Infrastrukturmaßnahmen, und, und, und finanziert werden könnten. Also die Sensibilität der rumänischen Regierung gegenüber diesem Thema sei nicht gerade weit entwickelt. Ihm persönlich habe mal der verantwortliche Integrationsstaatssekretär, der selbst Roma sei, in Bukarest erklärt, Rumänien habe das Problem 600 Jahre lang gehabt so lange gebe es den Staat gar nicht, denn dieser Staat sei relativ jung, und nun bekämen die westeuropäischen Staaten dieses Problem. Also es sei ganz einfach nicht genügend Sensibilität gegenüber dieser Gruppe vorhanden. Sie werde nach wie vor ganz erheblich diskriminiert. Eigentlich würden Roma in Rumänien zumindest in bestimmten Regionen als Sache behandelt. Das könne er aus eigener Anschauung sagen. Dass natürlich diese Menschen dann, wenn sie überhaupt keine Lebensgrundlage mehr sähen, versuchten, woanders ihr Glück zu finden, stehe außer Frage, mit allen damit verbundenen auch negativen sozialen Auswirkungen wie Prostitution, sehr schlechten Wohnverhältnissen usw. Man werde es im Frühjahr nächsten Jahres nochmals versuchen. Er hoffe, dass dann rumänische Regierungsstellen diesem Thema gegenüber aufgeschlossener seien. Überzeugt davon sei er allerdings nicht. Gegen den Premierminister laufe jetzt ein Verfahren wegen Korruption. In den letzten Monaten sei eigentlich in jeder Woche ein Minister verhaftet worden. Das könne man sich gar nicht vorstellen, welche Verhältnisse dort auch im Regierungsapparat vorhanden seien. Das erschwere natürlich eine vernünftige Zusammenarbeit.

16 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 3 Aktuelle Lage der Anerkennung von Berufsabschlüssen in Nordrhein- Westfalen Vorlage 16/3201 Vorsitzender Arif Ünal informiert, mit Schreiben vom 4. September habe die CDU- Fraktion die Landesregierung um einen schriftlichen Bericht gebeten. Der liege mit der Vorlage vor. Serap Güler (CDU) bedankt sich für den Bericht. Auffällig an dem Bericht sei vor allem, dass die vorgesehene Drei-Monats-Frist grundsätzlich nicht eingehalten werde. Fast bei jedem zweiten Antrag sei die Bearbeitungsdauer länger als geplant. Ein weiterer Punkt seien die Kosten von durchschnittlich 350. Das möge sich vielleicht ein Taxifahrer leisten können. Aber für Flüchtlinge seien 350 sehr viel Geld. Das sei nach Ansicht der CDU eine große Hürde, um dieses Verfahren überhaupt einzuleiten. Da die Bearbeitungszeit in der Regel drei Monate überschreite, habe die Landesregierung vor ein paar Wochen angekündigt, dafür mehr Personal einzustellen. Das könne sie dem Bericht nicht entnehmen. Sie bitte darum, dass der Minister darauf eingehe. Außerdem habe sie die Frage, ob sie das richtig verstehe, dass man hier von einem Bearbeitungsstau reden könne und Fälle noch in der Pipeline seien und bearbeitet werden müssten. Andrea Milz (CDU) fragt, ob Teilanerkennungen zu den positiv beschiedenen Anträgen gerechnet würden oder gar nicht gezählt würden. Außerdem habe sie die Frage, ob die Leute, die eine Teilanerkennung bekämen, auch gleich eine Beratung erhielten, wie sie die restliche Anerkennung erreichen könnten. Diese Frage beziehe sich auch auf die Leute, die eine komplette Ablehnung erhalten hätten. Sie interessiere, wie denen geholfen werde oder ob die einfach nur ein Nein hörten. Bernhard von Grünberg (SPD) stellt fest, dass das alles schon viel besser laufe als noch vor wenigen Jahren. (Minister Guntram Schneider [MAIS]: So ist es!) Das sei ganz wesentlich. Dass eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von vier Monaten immer noch zu lang sei, sei klar. Aber jeder wisse, wie kompliziert das sei. Es müssten ja entsprechende Zeugnisse beigebracht werden. Deswegen sei er darüber nicht so besonders erschüttert. Ihn interessiere, ob es zutreffe, dass die Gebühren etwa bei Transferleistungsempfängern erstattet würden, und zwar im Rahmen der Bemühungen um Qualifizierung. Das wäre ja sehr hilfreich, wenn es so wäre.

17 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 Er bitte auch um Auskunft, ob es möglich sei, bereits aus dem Ausland eine Vorprüfung einzuleiten. Wenn man nach Deutschland kommen wolle, sei man ja klug beraten, sich schon vorher zu informieren, ob die eigene Qualifizierung in Deutschland anerkannt werde oder nicht. Er wolle auch gerne wissen, ob es für Nachqualifizierungen Veränderungen im BAföG gegeben habe oder die angestrebt würden, beispielsweise eine Änderung der 30-Jahre-Grenze, um Nachqualifizierungen zu erleichtern. Der Bericht sei in dem Punkt sehr allgemein gehalten, wo in welchem Umfang wirklich Nachqualifizierung stattfinde, damit das Ergebnis auch die Anstellung im erlernten Beruf sei. Jutta Velte (GRÜNE) spricht den letzten Absatz auf Seite 3 an. Dort stehe: Sinnvoll sind, wie vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gefordert, die Entwicklung eines systematischen Leitfadens der beteiligten Akteure und das Monitoring seiner Umsetzung. Dazu interessiere sie der Sachstand. Das ganze Verfahren könne ja berufsspezifisch unter Umständen auch etwas unübersichtlich werden. Deshalb wolle sie gerne wissen, wie die Zusammenarbeit mit den anderen Beteiligten, den Kammern, den Arbeitsagenturen usw. laufe. Frau Güler habe recht, so Minister Guntram Schneider (MAIS). Man erreiche die Drei-Monats-Frist nicht. Das müsse man selbstkritisch eingestehen. Das hänge natürlich auch damit zusammen, dass nicht immer alle notwendigen Unterlagen beigebracht würden, die zu einer Anerkennung oder zu einer Ablehnung eben erforderlich seien. Aber die Verfahrensdauer sei zu lang. Sie sei allerdings kürzer als zum Beispiel bei den Handwerkskammern und bei den Industrie- und Handelskammern, die ja für die Anerkennung der Berufe, die im dualen Ausbildungssystem erlernt würden, zuständig seien. Er sei in der vorigen Woche bei der Kammer Bielefeld gewesen. Die wäre schon froh, wenn sie nach sechs Monaten fertig würden. Das sei keine Entschuldigung für dieses Problem, aber man müsse sehen, woran es liege. Man habe personell einiges unternommen. Dies gehe auch aus dem Bericht hervor. Er verweise dazu auf Seite 4. Man habe ja bei den Kommunen die Beratungsstellen zur beruflichen Entwicklung. Hier seien zusätzlich das seien aber keine Neueinstellungen 70 Personen beauftragt worden, beratend tätig zu werden, wenn es um die Berufsabschlüsse und deren Anerkennung gehe. Er meine, man sei auf einem guten Weg. Er könne sich nur dem anschließen, was eben gesagt worden sei. Eigentlich laufe dies besser als ursprünglich vorausgesagt. Es laufe aber nicht optimal. MR Wolfgang Heiliger (MAIS) fügt hinzu, die Fristenüberschreitung sei nicht generell ein Gesetzesverstoß oder ein Verstoß gegen die gesetzlich geregelte Befristung bei der Anerkennung, weil es sich ja nicht nur um eine reine Papierprüfung handele, sondern auch um eine Miteinbeziehung der Kompetenzen, die an anderen Stellen

18 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 erworben worden seien, beispielsweise durch Zusatzqualifikationen, durch Weiterbildungen und Fortbildungen. Es sollten selbstverständlich auch die Berufserfahrungen einfließen. Das alles müsse in den individuellen Prüfungen berücksichtigt werden. Der Grundsatz sei, dass gemachte Erfahrungen in jedem Fall mit eingebracht werden könnten und im Grunde genommen Qualifizierungsanteile, die nicht eins zu eins im deutschen Qualifizierungsrecht abgebildet seien, dennoch erfüllt werden könnten. Man habe die Drei-Monats-Frist gewollt, weil man im Vorfeld auch sozusagen prognostiziert habe, dass es prinzipiell machbar sein sollte. Die Zahlen seien nicht so hoch, dass man vermuten könnte, das sei der Druck der großen Masse, der zu den längeren Fristen führe. Aber man habe natürlich Qualifikationen vor Augen, die auch eine besondere Herausforderung darstellten. Das seien insbesondere die medizinischen Qualifikationen. Man müsse den individuellen Ausgangspunkt vernünftig berücksichtigen und daneben auf jeden Fall berücksichtigen, dass ein hoher Standard des Patienten- und Verbraucherschutzes gewährleistet sei. Das bedinge in einem ganz erheblichen Ausmaß der Fälle dann auch leider die lange Dauer der Anerkennung. Es gebe ein Nadelöhr. Das Nadelöhr sei die zentrale Stelle für das ausländische Berufswesen. Dort liefen sehr viele Fragestellungen auf, die bearbeitet werden müssten. Das müsse besser werden. Es gebe aber auch zwischen Bund und Ländern Vereinbarungen dahingehend, dass man sozusagen in einer Kompetenzstelle versuche, die Probleme besser in den Griff zu bekommen. Das heiße letztlich dann auch, das einzelne Anerkennungsverfahren zu beschleunigen. Das seien alles Initiativen, die aufgrund des Prozesses der bisherigen Anerkennung gemacht werden müssten. Bund und Länder seien da in einer engen und notwendigen Abstimmung. Zusätzliches Personal im begleitenden operativen Geschäft sei wichtig. Denn man habe beim Zugang zum Anerkennungsverfahren die Erfahrung gemacht, dass die Menschen zunächst einmal durch eine unabhängige Stelle informiert werden wollten. Man halte es für den richtigen Weg das Parlament habe ja auch so entschieden, an die individuellen Entwicklungsniveaus anzuknüpfen und auf der Basis die Arbeitsmarktintegration sicherzustellen. Dafür benötigten die Menschen aber Wissen über das Anerkennungsverfahren und Beratung zu ihrer beruflichen Entwicklung. Diese Beratung sollte unabhängig sein, könne eine Beratung in der Breite sein und sollte auch qualifiziert sein für die Beurteilung der gesetzlichen Möglichkeiten der Anerkennung. Diese Beratung sollte auch antizipieren können, ob im Einzelfall eine vollständige Anerkennung oder eine Teilanerkennung stattfinden werde. Deshalb halte man die Beratung zur beruflichen Entwicklung für wichtig. Das sei das, was das Ministerium tun könne. Das Ministerium könne aber keine personelle Aufstockung der zuständigen Stellen vornehmen. Denn das MAIS habe keine zuständigen Stellen. Denn das MAIS regle keine Berufe. Die Berufe würden entweder bei den Kammern anerkannt. Das sei der Ausgangspunkt des Anerkennungsgesetzes insge-

19 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 samt in dieser Republik, dass man von den Strukturen habe ausgehen wollen und die Strukturen habe nutzen wollen und keine parallelen neuen Strukturen habe schaffen wollen. Das heiße, man habe die Strukturen der zuständigen Stellen. Wenn sich erweise, dass beständig gegen die Fristen verstoßen werde, wäre hier seitens des MAIS auch deutlich zu machen, dass das kein faires Angebot sei. Denn eine zu lange Verfahrensdauer bedeute für den einzelnen Antragsteller ja keine angemessene Arbeitsmarktintegration. Es sei möglich, aus dem Ausland heraus Anträge zu stellen. Es gebe eine kleine Hürde, die darin bestehe, dass der Antragsteller aus dem Ausland sein Interesse begründen müsse, weshalb er eine Anerkennung seiner Qualifikation in Deutschland wünsche, ohne selbst in Deutschland zu sein. Er müsse also das Interesse an einer Beschäftigung in Deutschland nachweisen. Das könne gemacht werden durch eine an einen Unternehmer oder einen Betrieb in Deutschland, in der er sein Interesse darlege, mit seiner Qualifikation für diesen Betrieb tätig zu werden. Das sollte vom Grundsatz her ausreichen. Aber das sei ein neues Gesetz. Es gebe noch kaum Erfahrungen. Die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland hätten an dieser Stelle auch einen Kompetenznachholbedarf im Sinne der Möglichkeiten des Anerkennungsrechts in Deutschland. Die machten diesen Weg relativ eng. Dort werde noch nicht ausführlich beraten, welche Möglichkeiten der Anerkennung von Qualifikationen aus dem Ausland in Deutschland bestünden. Das sei aber prinzipiell möglich. Das Recht in NRW decke das ab. Alle Probleme, die man derzeit im Prozess habe, würden selbstverständlich in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe besprochen. In NRW habe man nach seiner Einschätzung ein gutes Zusammenwirken aller Beteiligten herbeigeführt. Das gute Zusammenwirken sei auch belastbar im Hinblick auf die jetzt gestiegene Anzahl der Neuzuwanderungen. Das seien ja die Personen, die mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung dann auch im Anerkennungsgeschehen eine gewichtige Rolle spielten. Es gebe auch so etwas wie eine Projektgruppe mit der Regionaldirektion der BA, in der die akute Lage, aber auch Grundsatzfragen besprochen würden. Man habe gerade vor einigen Wochen eine Option gezogen, dass auch Vertreter der Kammern mit zu dieser Projektgruppe hinzustoßen könnten. Das sei prinzipiell geöffnet. Man habe bisher noch keinen gemeinsamen Termin dazu gehabt, aber er gehe davon aus, dass die Kammern insgesamt sehr gut vorbereitet seien. Insbesondere der Westdeutsche Handwerkskammertag habe mit wichtigen qualitativen Projekten sehr viele Erfahrungen gemacht, was das Vorantreiben des Anerkennungsgeschehens angehe. NRW sei also gut aufgestellt. Er hoffe, dass das mittel- und langfristig auch Auswirkungen auf die hier beklagten Probleme haben werde. Nachqualifizierungen seien wichtig. Deshalb sei die Verbindung zur Arbeitsverwaltung so bedeutsam, um in der Vermittlungsarbeit die Nachqualifikation und die dar-

20 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 aus erwachsenden Chancen einzubeziehen und damit eine individuell positive Entwicklung zu generieren. Das funktioniere in einzelnen Fällen sicherlich. Das müsse zukünftig aber auch in der Breite klappen. Die Qualität des Prozesses müsse verbessert werden. Überall dort, wo die Menschen Ansprüche an die Arbeitsverwaltung hätten, seien auch die Gebühren nicht das Problem. Es gebe aber auch eine Initiative des Bundes im Hinblick auf die Kostenübernahme. Das sei der Sonderfonds Qualifikationsanalysen aus dem Ministerium für Bildung und Forschung. Das sei eine flankierende Möglichkeit, um die Lasten des Anerkennungsverfahrens zu tragen. Das Thema Gebühren habe den Ausschuss ja in der Vergangenheit immer wieder zu Recht interessiert, weil es ja auch in dem Ruf stehe, eine Hürde setzen zu können. Die Länder müssten natürlich Gebühren nehmen. Die Länder seien nicht frei, die zuständigen Stellen anzuweisen, das Angebot kostenfrei zu machen. Das sei rechtlich nicht ganz banal, weil selbstverständlich die Kammern für alle Leistungen eine entsprechende Finanzierung nachweisen müssten. Das sei selbstverständlich die Ursache dafür, dass Gebühren anfallen könnten. Eine Gebühr in Höhe von 350 werde aber mittlerweile von allen Experten eigentlich nicht mehr als Hürde betrachtet. Jetzt werde man den vergleichsweise geringen Aufwuchs an Einzelfällen trotzdem nicht ganz beiseiteschieben können. Aber er persönlich sei der Meinung, dass im Schnitt 350 kein Hindernis sein würden. Je nach Berufsgruppe seien für Einzelpersonen auch durchaus höhere Gebühren tragfähig, wenn sich in der Perspektive die Berufsentwicklung als gefestigt erweisen werde und damit Einkommen generiert werden könne, wodurch sich dann beispielsweise auch Ratenzahlungen oder Darlehensmodelle anbieten könnten. Er denke an den großen Anteil der medizinisch Qualifizierten, die im Anerkennungsverfahren seien und bei denen in der Regel auch mehr als 350 anfallen würden, weil die Anerkennungsverfahren auch mit den entsprechenden Kompetenznachweisen verbunden werden könnten. Serap Güler (CDU) ist zum letzten Punkt ganz entschieden anderer Meinung. Wenn das die Aussage des Ministeriums sein solle, dass 350 nicht viel seien, dann nehme sie das sicherlich auch erstmal mit. Aber sie habe in ihrer Fragestellung zu Beginn auch ganz explizit auf die aktuelle Situation der Flüchtlinge hingewiesen. Wenn das MAIS da sage, 350 seien nicht viel und das könne sich jeder leisten, dann nehme sie das so mit. Sie habe aber noch eine konkrete Frage an den Minister, um Missverständnisse zu vermeiden. Es habe eine Presseberichterstattung zu diesem ganzen Verfahren gegeben. Da sei der Minister unter anderem mit dem Satz zitiert worden, dass es künftig mehr Personal geben solle. In dem Punkt habe sie den Minister gerade aber anders verstanden, nämlich so, dass es sich um ein Missverständnis handele und man jetzt nicht von mehr Personal sprechen könne. Das sollte aufgeklärt werden. Es gehe ja auch um die lange Bearbeitungszeit, für die es künftig eine Lösung geben solle.

21 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 Minister Guntram Schneider (MAIS) stellt klar, es gebe kein zusätzliches Personal. Es gebe bei den 125 Beratungsstellen, die sich mit beruflichen Werdegängen beschäftigten, 70 Personen, die sich insbesondere mit diesem Anerkennungsprozess auseinandersetzten und in diesem Zusammenhang berieten. Das sei kein zusätzliches Personal, sondern das sei eine Bereitstellung aus dem Vorhandenen. Das sei bei manchen Presseorganen verkehrt dargestellt worden. Hier habe niemand davon gesprochen, dass 350 wenig Geld seien. Das sei ja fast der Regelsatz nach SGB II. Das seien 399. Das sei für viele Menschen sehr viel Geld. Herr Heiliger habe lediglich gesagt, dass aus seiner Sicht und nach seinen Erfahrungen diese Summe keine Hürde darstelle, um die Anerkennung zu beantragen. Das seien zwei verschiedene Paar Schuhe. Serap Güler (CDU) sieht keinen Unterschied zwischen beiden Darstellungen.

22 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 4 Anonyme Krankenkarte einführen Medizinische Versorgung für Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen sicherstellen Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/6675 Ausschussprotokoll 16/875 Der Punkt wird entsprechend der Vereinbarung vor Eintritt in die Tagesordnung nicht beraten.

23 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 5 Mehr Pragmatismus in der Flüchtlingspolitik Bearbeitungsstau beenden, Verfahren beschleunigen, Einwanderung vom West-Balkan steuern Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/9512 Vorsitzender Arif Ünal weist darauf hin, dass der Antrag in der Plenarsitzung am 2. September an den Innenausschuss federführend, den Integrationsausschuss, den Ausschuss für Kommunalpolitik und den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen worden sei. Der Integrationsausschuss berate heute zum ersten Mal über den Antrag. Es sollte das Verfahren geklärt werden. Der Innenausschuss habe noch keine Mitteilungen gemacht. Es könne ein Vorratsbeschluss gefasst werden. Dr. Joachim Stamp (FDP) kündigt an, dass seine Fraktion im Innenausschuss eine Anhörung beantragen werde. Deshalb sollte der Integrationsausschuss den Vorratsbeschluss fassen, sich an dieser Anhörung im Innenausschuss pflichtig zu beteiligen. Er lade alle Fraktionen ein, zu einer gemeinsamen Beschlussfassung zu kommen. Vorsitzender Arif Ünal gibt zu bedenken, dass es viele Terminüberschneidungen mit dem NSU-Untersuchungsausschuss gebe, was eine pflichtige Beteiligung an Anhörungen oft erschwere. Dr. Joachim Stamp (FDP) merkt an, auch für den Innenausschuss gebe es eine hohe Schnittmenge mit dem NSU-Untersuchungsausschuss. Von daher sehe er das Problem nicht. Ibrahim Yetim (SPD) spricht sich für eine nachrichtliche Beteiligung aus, um zeitlich nicht in Bedrängnis zu geraten. Er gehe davon aus, dass trotzdem gewährleistet sei, dass alle Fraktionen an der Anhörung teilnähmen. Dr. Stamp und Frau Güler seien doch auch im Untersuchungsausschuss. Dr. Joachim Stamp (FDP) stimmt einer nachrichtlichen Beteiligung zu, wenn Herr Yetim nicht dabei sein wolle. Jutta Velte (GRÜNE) meint, nachrichtlich bedeute doch nicht, dass Leute nicht dabei seien. Sie werde auf jeden Fall an der Anhörung teilnehmen. Das sei doch klar. (Dr. Joachim Stamp [FDP]: Dann ist doch alles prima!) Der Ausschuss fasst den Vorratsbeschluss, sich an einer Anhörung im Innenausschuss nachrichtlich zu beteiligen.

24 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 6 Aus der Vergangenheit lernen: Nordrhein-Westfalen muss sich der politischen Verantwortung als Aufnahmeland stellen! Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/9588 (Neudruck) Vorsitzender Arif Ünal gibt den Hinweis: Der Antrag sei vom Plenum am 2. September an den Innenausschuss federführend und an den Integrationsausschuss und den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen worden. Heute berate der Ausschuss den Antrag zum ersten Mal. Simone Brand (PIRATEN) beantragt einen Vorratsbeschluss, dass sich der Ausschuss pflichtig an einer Anhörung beteilige. Vorsitzender Arif Ünal äußert, es handele sich ja um die gleiche Situation wie unter TOP 5. Jutta Velte (GRÜNE) findet, das könne gut nachrichtlich gemacht werden. Die Leute, die sich dafür interessierten und die Zeit dafür hätten, würden kommen. Wenn das pflichtig sei, würden die anderen erfahrungsgemäß ja dennoch nicht daran teilnehmen. Ein weiteres Argument dafür sei, dass ein Antrag zu diesem Thema ja immer von der Wirklichkeit überholt werde. Um des lieben Friedens willen stimmt Simone Brand (PIRATEN) einer nachrichtlichen Beteiligung zu, obwohl sie das zweite Argument infrage stelle. Der Ausschuss fasst den Vorratsbeschluss, sich nachrichtlich an einer Anhörung im federführenden Ausschuss zu beteiligen. Anlage / gez. Arif Ünal Vorsitzender

25 49. Sitzung des Integrationsausschuss am 16. September 2015 Minister Guntram Schneider Staatssekretär Dr. Wilhelm Schäffer Staatssekretär Thorsten Klute Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 Anlage zu TOP 1, Seite 1 Eckpunkte des Einzelplans 11 Haushaltsplanentwurf 2016 Bereich Integration MAIS NRW - Wir sind für die Menschen in Nordrhein-Westfalen da -

26 Gesamtausgaben des EP 11 rd MRD Aufgabenbereich Ansatz +/- Durchlaufende Mittel 3,124 MRD Mio. Landesgesetze 483,8 Mio. + 7,7 Mio. Bundesgesetze 282,8 Mio. - 13,5 Mio. ESF Arbeitspolitik 127,5 Mio. - 40,6 Mio. Förderprogramme 114,5 Mio. + 13,0 Mio. Personal/Verwaltung 81,3 Mio. + 0,8 Mio. Minderausgaben - 8,2 Mio. + 6,0 Mio. Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 Anlage zu TOP 1, Seite 2 2

27 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 Anlage zu TOP 1, Seite 3 Überblick über den Epl. 11 Aufteilung der Mittel im Politikfeld Integration DOMID e.v Landesintegrationsrat Sachmittel Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung Integrationspauschalen Integration Zugewanderter Titelgruppe 68 3

28 Unterstützung der Kommunen bei Aufnahme und Betreuung von Spätaussiedlern, jüdischen Zugewanderten und anderen Flüchtlingen mit Dauerbleibeperspektive Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 Anlage zu TOP 1, Seite 4 Leistungen nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen Integrationspauschalen (Kapitel Titel ) Ansatz: (Ansatz 2015: ) 4

29 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 Anlage zu TOP 1, Seite 5 Förderung von 49 kommunalen Integrationszentren (Kapitel TG 68) 5

30 Unterstützung der Integrationsarbeit von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege sowie von Migrantenselbstorganisationen (Kapitel TG 68) Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 Anlage zu TOP 1, Seite 6 Leistungen nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen Integrationsagenturen Qualitative und quantitative Verbesserung der Arbeit der Integrationsagenturen Migrantenselbstorganisationen und Netzwerke Weitere Stärkung in Zusammenarbeit mit den Akteuren. 6

31 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/993 Anlage zu TOP 1, Seite 7 Institutionelle Förderungen Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung (ZfTI) Ansatz: Landesintegrationsrat NRW Ansatz: Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland (DOMID e.v.) Ansatz:

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