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1 BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF der LANDESGRUPPE BRANDENBURG der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Mitglieder: Michael Stübgen, MdB (Vorsitzender der Landesgruppe) Jens Koeppen, MdB (Stellvertretender Vorsitzender) Uwe Feiler, MdB Hans-Georg von der Marwitz, MdB Martin Patzelt, MdB Katherina Reiche, MdB Jana Schimke, MdB Sebastian Steineke, MdB Dr. Klaus-Peter Schulze, MdB Nr. 29 / 2014 (25. Juli 2014) Inhaltsverzeichnis: 1. Vorwort des Landesgruppenvorsitzenden 2. Maßnahmenpaket zur Bankenunion beschlossen 3. Bundeskabinett beschließt Grundgesetzänderung für die Forschung 4. Modellprogramm: Jugend stärken im Quartier 5. Kurz notiert Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, im Jahr 2006 hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser I ins Leben gerufen. Mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser I ist flächendeckend in Deutschland eine soziale Infrastruktur entstanden, die vor Ort einen nachhaltigen Beitrag zum Zusammenhalt in der Gesellschaft leistet. Die Häuser stärken die Eigenverantwortung der Menschen für ihr direktes Umfeld und motivieren zum Freiwilligen Engagement. Die fünfjährige Laufzeit des Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser I endete im Jahr Mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II wurde die erfolgreiche generationenübergreifende Arbeit weiterentwickelt. Mit dem Folgeprogramm wurden vier neue Schwerpunktthemen zur Schärfung des Profils der Mehrgenerationenhäuser entwickelt: Alter

2 und Pflege, Integration und Bildung, Angebot und Vermittlung von Haushaltsnahen Dienstleistungen und Freiwilliges Engagement, wobei der generationenübergreifende Ansatz, der offene Zugang, die Nähe zu den Menschen und die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen beibehalten worden sind. Insgesamt 450 Mehrgenerationenhäuser nehmen seit am laufenden Aktionsprogramm des Bundes teil. Jedes Haus erhält einen jährlichen Zuschuss von Euro. Davon fließen bis Ende 2014 aus Bundesmitteln bzw. Geldern des Europäischen Sozialfonds (ESF) Euro; die weiteren Euro übernehmen Land oder Kommune. Damit das laufende Modellprogramm bis Ende 2015 fortgeführt werden kann, sind im Entwurf zum Bundeshaushalt 2015 einmalig 16,5 Millionen Euro zur Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser veranschlagt. Jedes der aktuell geförderten Häuser kann somit Ende des Jahres 2014 einen Förderantrag für 2015 stellen. Auch für 2015 gilt: Um die Bundesförderung i.h.v ,- Euro zu erhalten ist ein Kofinanzierungsanteil i.h.v ,- Euro durch die Kommune, den Landkreis und/oder das Land zu erbringen. Damit das erfolgreiche Projekt Mehrgenerationenhaus zukunftsfest gemacht werden kann, kommt es jetzt darauf an, an der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag über die Weiterentwicklung des erfolgreichen Konzepts der Mehrgenerationenhäuser und die Verstetigung der Finanzierung intensiv zu arbeiten. Dafür finden aktuell Gespräche mit den Ländern und Kommunen über eine gemeinsame Lösung für die dauerhafte Etablierung der Häuser statt. Ihr Michael Stübgen, MdB Landesgruppenvorsitzender 2. Maßnahmenpaket zur Bankenunion beschlossen Die europäische Bankenunion kommt voran: Um das zentrale Projekt zur Bewältigung der Finanz- und Staatsschuldenkrise umzusetzen, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket verabschiedet. Es geht um einheitliche Abwicklungsregelungen für insolvente Großbanken. Bislang haben Staaten zahlreiche Banken vor dem Bankrott bewahrt. Nur so ließ sich ein Zusammenbruch des Finanzsektors mit unabsehbaren Konsequenzen für die Realwirtschaft verhindern. Letztlich zahlten die Steuerzahler für die Fehler der Banken. Damit das in Zukunft nicht wieder passiert, haben die EU- Mitgliedstaaten eine Reihe von Maßnahmen unter dem Begriff "Bankenunion" auf den Weg gebracht. Die Bankenunion umfasst drei wesentliche Inhalte: Den einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM), den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) sowie die harmonisierte Einlagensicherung Europäische Vorgaben umsetzen Das Bundeskabinett hat nun zwei Gesetzentwürfe beschlossen, um den europäischen Vorgaben zur Bankenunion zu genügen: 2

3 Das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD- Umsetzungsgesetz). Damit erhält die Abwicklungsbehörde insbesondere das Recht, im Fall einer Abwicklung Eigentümer und Gläubiger eines Instituts finanziell heranzuziehen (sogenanntes "Bail- In"). Diese Regelung ergänzt die Eingriffs- und Abwicklungsinstrumente, die es im nationalen Recht bereits gibt. Nationale Abwicklungsbehörde ist in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Den Gesetzentwurf zur Übertragung von Beiträgen. Dieser regelt die Übertragung der national erhobenen Bankenabgaben auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und die gemeinsame Nutzung dieser Beträge. Der Fonds kann zukünftige Abwicklungsmaßnahmen finanzieren. Zwei weitere Gesetzentwürfe schaffen die Grundlagen für die direkte Bankenrekapitalisierung aus dem unbefristeten Rettungsschirm ESM. Die Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes und die Änderung der Finanzhilfeinstrumente haben das Ziel, dass Deutschland der Einführung eines neuen ESM-Instruments zur direkten Bankenrekapitalisierung zustimmen kann. Damit kann der ESM Banken, die in Schwierigkeiten geraten sind, direkt unterstützen. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Mitgliedsländer diesen Schritt nicht selbst über ihre Staatshaushalte leisten können Strikt geregelt: die direkte Bankenrekapitalisierung Die Staats- und Regierungschefs des Euro-Raums hatten sich in ihrer Erklärung vom Juni 2012 auf das Ziel verständigt, dass das Instrument der direkten Bankenrekapitalisierung zeitgleich mit der Übernahme der Bankenaufsicht durch die EZB im November 2014 zur Verfügung stehen soll. Die direkte Bankenrekapitalisierung kann es nur auf Basis der bestehenden vertraglichen Regelungen geben. Das heißt, es muss ein Antrag eines Mitgliedstaates vorliegen. Und die Gewährung der Mittel erfolgt unter strikten Auflagen. Eine direkte Rekapitalisierung durch den ESM darf es außerdem nur nach einer umfassenden Beteiligung von Anteilseignern und Gläubigern geben Wie geht es weiter Die europaweiten Arbeiten an der Bankenunion gehen weiter. Die Vorbereitungsarbeiten für den einheitlichen Aufsichtsmechanismus laufen auf Hochtouren, damit die EZB ihre Aufgaben pünktlich übernehmen kann. Eine umfassende Überprüfung der Banken ist ebenfalls weit fortgeschritten. Auch beim einheitlichen Abwicklungsmechanismus stehen noch wichtige Umsetzungsschritte bevor. Ab 2016 soll es den europäischen Bankenfonds geben. Die genaue Ausgestaltung der Bankenabgabe ist noch festzulegen. Deutschland setzt sich dabei dafür ein, große, systemrelevante Institute stärker zu beteiligen und kleine Banken zu entlasten. Die Harmonisierung der nationalen Einlagensicherungssysteme geht ebenfalls voran. Alle EU-Länder sind verpflichtet, bankenfinanzierte Einlagensicherungsfonds aufzubauen. Das garantiert im Entschädigungsfall Bankeneinlagen bis zu Euro. Die in Deutschland existierenden Einlagensicherungssysteme bleiben weiter erhalten. Eine EU-weite Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme ist nicht vorgesehen. 3

4 3. Bundeskabinett beschließt Grundgesetzänderung für die Forschung Der Bund kann künftig Forschung an den Hochschulen dauerhaft finanziell fördern. Dafür hat das Kabinett beschlossen, den Artikel 91b des Grundgesetzes zu ändern. Die Bundesregierung verbessert somit die deutsche Wissenschaftslandschaft in der Breite und an der Spitze. Hochschulen befinden sich in der Zuständigkeit der Bundesländer. Daran wird sich auch durch den neu gefassten Artikel des Grundgesetzes nichts ändern. Bei der Frage der Forschungsfinanzierung gilt jetzt allerdings das sogenannte Kooperationsverbot nicht mehr. Das Verbot war im Zuge der Föderalismusreform 2006 vereinbart worden. Künftig kann sich der Bund an der Grundfinanzierung der Hochschulen beteiligen. Er kann an der Entwicklung neuer Maßnahmen mitwirken und die Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen besser unterstützen. Dies gilt für Maßnahmen von überregionaler Bedeutung und nach Zustimmung aller Bundesländer. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Wissenschaft und Forschung ist eine Grundvoraussetzung für die Innovationsfähigkeit Deutschlands. Hochschulen tragen mit ihrer Einheit aus Forschung und Lehre wesentlich dazu bei. Sie bilden mittlerweile mehr als 50 Prozent eines Jahrganges aus. Es ist daher notwendig, ihnen mit einer angemessenen Grundfinanzierung eine verlässliche finanzielle Perspektive zu geben. Die Grundgesetzänderung ist eine von mehreren Maßnahmen, um die Forschung verstärkt zu fördern und die Länder finanziell zu entlasten. So übernimmt der Bund die Finanzierung des BAföG vollständig und auf Dauer. Das entlastet die Länder über eine Milliarde Euro jährlich. Die Länder haben zugesagt, diese Mittel in die Bildung zu investieren. Der Bund finanziert weiterhin außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation sowie die Exzellenzinitiative. Die im Forschungspakt zugesagte jährliche Etatsteigerung der außeruniversitäre Forschung finanziert der Bund in Zukunft allein. 4. Modellprogramm: Jugend stärken im Quartier Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, allen jungen Menschen in Deutschland Zugang zu einer Ausbildung zu ermöglichen, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Wir wollen Länder und Kommunen auch unter dem Aspekt des demographischen Wandels bei der Herausforderung unterstützen, gerade jungen Menschen mit schlechteren Startchancen individuelle Hilfen bei ihrem Übergang von der Schule in den Beruf anzubieten. Deshalb freuen wir uns sehr, dass am 10. Juli 2014 das neue Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier mit der Veröffentlichung der Richtlinie für die Kommunen gestartet ist. Mit dem Programm wollen wir die Kommunen dabei unterstützen, wirksame Hilfsangebote für junge Menschen zu erproben, um soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen beim Übergang von der Schule in den Beruf zu überwinden. Das Programm soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass diesen jungen Menschen eine altersgemäße soziale Integration gelingt, sie schulische Herausforderungen meistern und berufliche Ziele verwirklichen können. Insgesamt stehen für das neue Programm nach jetzigem Planungsstand 190 Mio. EUR ESF-Mittel für die gesamte ESF- Förderperiode 2014 bis 2020 zur Verfügung. JUGEND STÄRKEN im Quartier kombiniert dabei sozialpädagogische Unterstützungsangebote, die passgenau entsprechend der Bedarfslage der jungen Menschen ausgestaltet werden können. Darüber hinaus werden Projekte angeboten, die zur Aufwertung des unmittelbaren Wohnumfeldes und zur Aktivierung der jungen Menschen beitragen. So stärken wir nicht nur die Perspektiven der jungen Menschen, sondern auch die Nachbarschaften vor Ort. Damit setzen wir dort an, wo der Unterstützungsbedarf am größten ist. Viele junge Menschen mit Startschwierigkeiten leben in den Stadt- und Ortsteilen, in denen städtebauliche Missstände mit wirtschaftlichen und sozialen Problemen einhergehen. Die bisherigen Aktivitäten des BMFSFJ im Rahmen der Initiative JUGEND STÄRKEN führen wir mit dem bisherigen Handlungsfeld Übergang Schule-Beruf des ESF Bundesprogramms Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) des BMUB zusammen. Wir lenken sie gezielt in benachteiligte Quartiere, die Programmgebiete des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt oder vergleichbare soziale Brennpunkte. Wir bündeln damit finanzielle Ressourcen und vor allem auch 4

5 fachliches Know-how, um die jungen Menschen in den betroffenen Quartieren noch effizienter unterstützen zu können. Zudem wird für das BIWAQ voraussichtlich noch im Sommer 2014 eine neue Förderrunde zur Unterstützung der Integration von Langzeitarbeitslosen und zur Stärkung der lokalen Ökonomie in sozial benachteiligten Stadtteilen ausgeschrieben werden. JUGEND STÄRKEN im Quartier leistet mit seinen Förderschwerpunkten zugleich einen wichtigen Beitrag zu der im Koalitionsvertrag verankerten ressortübergreifenden Strategie Soziale Stadt. Wir wollen mit dem Modellprogramm aber auch den Kommunen helfen, die von einer starken Zuwanderung aus Mittel- und Osteuropa betroffen sind. Hierfür stellt das BMFSFJ aus nationalen Mitteln einen begrenzten Bundeszuschuss zur Verfügung, der die Kommunen bei der Erbringung der erforderlichen Kofinanzierung entlastet. Antragsberechtigt für das Modellprogramm sind ausschließlich örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ( 69, 85 ff. SGB VIII). Diese können Maßnahmen eigenständig durchführen oder freie Träger der Jugendsozialarbeit mittels Weiterleitungsvertrag mit der Umsetzung beauftragen. Die interessierten freien Träger bringen ihre Projektideen über den örtlichen Träger in die Interessenbekundung ein. Die Förderrichtlinie, die die Inhalte des neuen Programms beschreibt und das finanztechnische Prozedere festlegt, wird auf den Webseiten unserer beiden Ressorts und zusätzlich auf den Programmseiten und eingestellt. Interessierte Kommunen sind aufgerufen, sich mit einer Interessenbekundung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (servicestellejs@bafza.bund.de) zu bewerben. 5. Kurz notiert BAföG steigt ab 2016 um sieben Prozent Für Studierende mit eigener Wohnung soll der BAföG-Höchstsatz auf bis zu 735 Euro monatlich steigen mehr Studierende und Schüler werden BAföG erhalten, da auch höhere Freibeträge für das Elterneinkommen geplant sind. Die Erhöhungen sollen mit Beginn des Schuljahres 2016 und ab dem Wintersemester 2016/17 gelten. Zusätzlich zu den um sieben Prozent erhöhten Bedarfssätzen soll der Wohngeldzuschlag auf 250 Euro (jetzt: 224 Euro) steigen. Dies trägt den gestiegenen Mietkosten Rechnung. Für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, steigt damit der Förderhöchstsatz sogar um rund 9,7 Prozent auf bis zu 735 Euro. Auch die Einkommensfreibeträge der Eltern werden um sieben Prozent erhöht. So können etwa mehr Studierende und Schüler BAföG erhalten. Rund Schüler und Studenten bekommen heute die Ausbildungsbeihilfe. Künftig werden Minijob-Einkommen von 450 Euro monatlich nicht auf das BAföG angerechnet. Bisher sind lediglich Euro 400,00 anrechnungsfrei. Der Freibetrag für eigenes Vermögen wird um Euro auf Euro erhöht. Studierende und Schülerinnen und Schüler mit Nachwuchs sollen künftig für jedes Kind 130 Euro Zuschlag bekommen. Heute sind es 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. Künftig wird BAföG auch für die Zeit zwischen Abschluss eines Bachelors und einem anschließenden Masterstudium gewährt. Maßgeblich sind die Bekanntgabe des Bachelor-Abschlussergebnisses und die vorläufige Zulassung zum Master-Studium. Das verlängert die BAföG-Förderung um maximal zwei Monate und schließt so die bisherige Förderlücke. Erwerbstätige, die ein Masterstudium ins Auge fassen, können vorab prüfen lassen, ob und in welcher Höhe sie BAföG bekommen. Denn ist die Finanzierung gesichert, fällt die Entscheidung fürs Studium leichter. 5

6 Ab 2015 wird der Bund das BAföG ganz finanzieren. Er entlastet damit die Länder um jährlich 1,17 Milliarden Euro. Bisher tragen die Länder 35 Prozent, der Bund 65 Prozent der BAföG-Kosten. Dazu kommen künftig pro Jahr weitere über 800 Millionen Euro, die der Bund für die BAföG- Novelle investiert. Zusammen mit der Grundgesetzänderung zur Finanzierung der Hochschulen kommt die substanzielle und strukturelle BAföG-Reform der Bildung in Deutschland zu Gute. Das Gesetzgebungsverfahren soll vor Jahresende abgeschlossen werden. Redaktion: Uwe Schüler, Landesgruppenreferent 6

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