Förderungen für die Wiener Sachgütererzeugung Export-Förderungen

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1 Wachstum für Ihr Unternehmen Durch Beratung aus einer Hand Förderungen für die Wiener Sachgütererzeugung Export-Förderungen

2 Förderungsaktion für Betriebe der WIENER SACHGÜTER- ERZEUGUNG 2

3 Förderung für die Wiener Sachgütererzeuger Titel der Förderung: Innovative Investitionen in der Sachgütererzeugung Zielgruppe: Wiener Klein- und Mittelbetriebe (bis zu 249 Beschäftigte, KMU gem. EU RiLi) aus der Sachgütererzeugung, sowie Unternehmen in Gründung mit einem geplanten Schwerpunkt in diesem Segment. förderbare Vorhaben: innovative Investitionsprojekte mit - einem Anteil aktivierbarer Investitionskosten von mindestens 50% am Gesamtprojekt, - erwartbarem nachhaltigen Beschäftigungswachstum, sowie - erwartbarem nachhaltigen Unternehmenswachstum. Mit der Durchführung der Projekte darf erst nach Antragstellung begonnen werden. Die maximale Projektdauer beträgt zwei Jahre. Die Größe des geplanten Gesamtprojekts darf Euro nicht unterschreiten. 3

4 Förderung für die Wiener Sachgütererzeuger förderbare Kosten: Investitionen, Beratung, Schulung und Qualifikation, Personal Förderhöhe - Maximale Förderungsintensität: 35% der förderbaren Kosten- - Maximale Förderungshöhe: EUR des Weiteren gelten für die max. Förderungshöhe die Grenzen der De-minimis-Verordnung Art der Förderung: Barzuschuss (nicht rückzahlbar) Auszahlung: 50% der zugesagten Förderung als Akonto (muss schriftlich oder per abgerufen werden) ab Erhalt der Förderzusage, restliche Summe nach Abschluss des Projekts, Prüfung und Endabrechung Einreichung: über CheckPoint-Berater, Thomas Berger, bis 24. Sept.2007 Einreichkosten: je nach Aufwand, max. EUR 560 exkl., + Erfolgshonorar 4

5 Export-Förderungen für Wiener KMU s 5

6 Exportförderungen allgemein Internationalisierungsförderungen Die Expansion eines Unternehmens über die österreichischen Grenzen hinaus sei es in Form von Joint Ventures, Beteiligungen im Ausland oder Gründung eines Tochterunternehmens ist ein wichtiger Wachstumsschritt. Diesen Schritt unterstützen verschiedene Förderungsinstitutionen mit zahlreichen Förderprodukten in den Bereichen: -Projektvorbereitung Förderung von Daten- u. Marktrecherchen zur Projektvorbereitung sowie Gewährung von Zuschüssen für Beratungs- und Gutachterleistungen. -Projektumsetzung Förderung von Marketingaufwendungen der Internationalisierung 6

7 Exportförderungen allgemein -Finanzierungsrisiko senken Förderung der Finanzierung von Internationalisierungsprojekten durch Absicherung des Kreditrisikos der inländischen Bank. -günstige Kredite Förderung von Klein- und Mittelbetrieben, die in zentral- & osteuropäische Ländern expandieren. -Projektrisiken mindern Der Risikofaktor "Projektkosten" für Auslandinvestitionen ist zu hoch? Er ist teilbar! 7

8 1. Förderung von Erschließungs- und Beratungskosten für Direktinvestitionen im Ausland Ziel: der selbstständige und damit zielgerichtete Auftritt am Auslandsmarkt weltweit Was wird gefördert: externe Beratungsleistung bei Gründung/Kauf/etc. einer Firma im Ausland (Anwalt, Notar, Steuerberater, Personalberatung, due dilligence, etc. im Zielland) Höhe der Förderung: 50% (= 3.000,- EUR in Europa inkl. Russland und GUS, 5.000,- EUR in der restl. Welt) Auszahlung: sehr schnell nach Einreichung der Rechnungen, Zahlungsbestätigungen und dem Abschlussbericht. 8

9 1. Förderung von Erschließungsund Beratungskosten für Direktinvestitionen im Ausland Wie oft wird gefördert? drei Förderprojekte pro Jahr sind möglich Antragsberechtigt: Unternehmen jeglicher Rechtsform mit einem Sitz in Österreich, gegen die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist. Besonderheit: auch rückwirkend möglich (d.h.: wenn ab eine Firma im Ausland gegründet wurde gibt es bis zu 5.000,- zurück!!) Ende: Letzter Termin zur Abgabe aller erforderlichen Unterlagen: ! es gelten die de-minimis Bestimmungen, innerhalb von 3Jahren Wird sehr wahrscheinlich verlängert. Beantragung durch CheckPoint. 9

10 2. Internationalisierungsförderung der Wiener Wirtschaft Internationalisierung der Wiener Wirtschaft WWFF & WKW: hier werden die Bestrebungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU s), welche sich entschlossen haben, die Aufnahme oder die Neuorientierung von Geschäftsbeziehungen im internationalen Rahmen zu bewerkstelligen gefördert. Förderungen gibt es für: 1) die Übernahme der Kosten für einen Internationalisierungsberaters 2) die Erstellung einer Homepage 3) Beteiligungen an internationalen Messen und Ausstellungen im Ausland 4) der Internationalisierung dienende Publikationen/Werbemedien 5) Übersetzungskosten im Zuge der Erstellung von mehrsprachigen Werbemedien bzw. Homepages 6) sonstige Markterschließungskosten 7) die Begleitung durch einen Internationalisierungscoach 10

11 2. Internationalisierungsförderung der Wiener Wirtschaft 1) Internationalisierungsberatung Die Internationalisierungsberatung durch gewerbliche Internationalisierungsberater des WIFI Wien umfasst u.a. die Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie (Erstellung eines Internationalisierungskonzepts) und eines Marketingkonzeptes, weiters die Beratung in Fragen der Transport-, Finanzierungs-, Zahlungsformalitäten etc. Pro Antragsteller und Kalenderjahr können Beratungen im Ausmaß von max. 4 Beratungstagen in Anspruch genommen und 3 davon à 600 gefördert werden. = Förderung 11

12 2. Internationalisierungsförderung der Wiener Wirtschaft 2) Homepages Die Förderung wird zuerkannt für jene Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung von Homepages anfallen, die Homepage muss neben der Darstellung des Unternehmens zum überwiegenden Teil der Präsentation der für den ausländischen Markt vorgesehenen Produkte bzw. Dienstleistungen gewidmet sein. als Nachweis der Widmung gilt es insbesondere, wenn die Homepages nur einen fremdsprachigen Text oder neben dem deutschen einen inhaltsgleichen fremdsprachigen Text aufweisen. für die genannte Maßnahme beträgt der Zuschuss: 20 % der anerkennbaren Kosten, max. jedoch

13 2. Internationalisierungsförderung der Wiener Wirtschaft 3) Beteiligungen an internationalen Messen und Ausstellungen im Ausland Die Förderung wird zuerkannt für die bezahlte Ausstellungsmiete und für sonstige üblicherweise mit Messebeteiligungen entstehenden Kosten, die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellt werden, wenn: - der Mietvertrag für die Ausstellungsfläche durch den Antragsteller im eigenen Namen abgeschlossen wurde, - die Platzmietenrechung auf den Antragsteller ausgestellt und von diesem bezahlt wurde, - der Messestand mit dem Namen (der Firma) des Antragstellers gekennzeichnet war, - der Messestand während der gesamten Veranstaltung durch fachkundige Betreuer (Firmenangehörige) besetzt war 13

14 2. Internationalisierungsförderung der Wiener Wirtschaft 4) der Internationalisierung dienende Publikationen Die Förderung für Publikationen wird zuerkannt für - Firmenprospekte, - Warenkataloge und - zur Werbung konzipierte Filme, Videobänder, DVD s, CD s etc., wenn die Publikation: - ausschließlich zur Absatzwerbung für Waren und Dienstleistungen im Ausland konzipiert ist die eine entsprechende Kennzeichnung tragen oder entweder nur einen fremdsprachigen Text oder deutsch/fremdsprachig sind, - den Namen (die Firma) des Antragstellers enthält, - sich an ausländische Absatzmittler an personifizierte Endverbraucher richtet, - hinsichtlich Form und Inhalt eine dem internationalen Standard entsprechende Qualität aufweisen und - auf Kosten des Antragstellers von einem in der EU ansässigen Betrieb produziert wurde. 14

15 2. Internationalisierungsförderung der Wiener Wirtschaft 5) Übersetzungskosten im Zuge der Erstellung von mehrsprachigen Broschüren bzw. Homepages Die Förderung wird zuerkannt für Übersetzungskosten, die für die unter Pkt.2 oder Pkt.4 genannten Maßnahmen anfallen. Die Übersetzung muss durch ein gewerbliches Übersetzungsbüro, einen akademischen Übersetzer, ein Mitglied der Universitas, einen beeideten Dolmetscher oder eine andere Person vergleichbarer Qualifikation, die zu der einschlägigen Tätigkeit öffentlich bestellt ist, oder diese Tätigkeit öffentlich ausübt, in fachlich einwandfreier Weise erfolgen und durch das antragstellende Unternehmen bezahlt werden. 15

16 2. Internationalisierungsförderung der Wiener Wirtschaft 6) sonstige Markterschließungskosten Gefördert werden können: - Markterschließungskosten, die im Zusammenhang mit den von den Wirtschaftskammern Österreichs oder dem WWFF erbrachten Serviceleistungen und exportfördernden Aktivitäten für die Erschließung neuer Märkte in Rechnung gestellt werden. - im Zusammenhang mit der Markterschließung anfallende Kosten der Beziehung ausländischer Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberater (ausgenommen sind die Kosten der Vertretung in zivil- oder strafgerichtlichen Verfahren). 16

17 2. Internationalisierungsförderung der Wiener Wirtschaft für die unter 3) bis 6) genannten Maßnahmen beträgt der Zuschuss: für kleine Unternehmen (bis max. 49 Mitarbeiter): 50 % der anerkennbaren Kosten, für mittlere Unternehmen (bis max. 249 Mitarbeiter): 35 % der anerkennbaren Kosten, max. jedoch ,- pro Unternehmen und Kalenderjahr. Die Maximalförderung für die Maßnahmen 2 ) bis 6) beträgt insgesamt ,-. 17

18 Bsp.: Internationalisierung der Wiener Wirtschaft 7) Internationalisierungscoach Die Förderung kann für die Inanspruchnahme eines Coaches (eines auf dem Gebiet der Internationalisierung tätigen Beraters) gewährt werden, der das Unternehmen beim Aufbau von grenzüberschreitenden Netzwerken und Kooperationen betreut und dazu folgende Leistungen für einen bestimmten Zielmarkt erbringt: Evaluierung der Marktchancen Erstellung eines Konzeptes für den Markteintritt Akquisition und Auswahl von Kooperationspartnern Betreuung bei der Umsetzung des Internationalisierungsvorhabens Begleitung beim gesamten Auslandsengagement auf dem Zielmarkt 18

19 19

20 2. Internationalisierungsförderung der Wiener Wirtschaft Für die unter 7) genannten Maßnahmen beträgt der Zuschuss: 70 % des vom Coach in Rechnung gestellten Honorars, max. jedoch pro Unternehmen und Kalenderjahr. Die Förderung kann zusätzlich zu den Maßnahmen 1) bis 6) in Anspruch genommen werden. Die ggst. Förderung kann für eine Maßnahme oder aber auch für eine Kombination von mehreren Maßnahmen ausgeschöpft werden. Jedenfalls nicht förderbar (gilt von 2 bis 7) sind: Eigenleistungen (beispielsweise hauseigene Herstellung von Publikationen oder Homepages, hauseigene Übersetzungen etc.), Transport- und Reisekosten sowie Diäten. Die ggst. Förderung kann für eine Maßnahme oder aber auch für eine Kombination von mehreren Maßnahmen ausgeschöpft werden. 20

21 step by step unsere Vorgehensweise bei der Exportberatung 3 er Export Workshop Marketing Mix 2 ter Export Workshop Export Ziele to do plan Internat.-konzept Finanzierung Förderung Controlling spezielle Produkt- Marktanalyse potentielle Partneranalyse Entwicklung Produkt-Zug Auswahl potent. Zielland Marktnischen Herausarbeiten Einzigartigkeit 1 ter Export Workshop Export- Fit-Check Export- 21 Förderungen Analyse

22 Einladung zum Förderungs-Frühstück individuelle Termine in der KW 30 bis 32, zwischen & 11.30Uhr in der Annagasse 5, Stiege 1, im DG möglich. (um Terminvereinbarung wird gebeten) Telefon: Fax: , oder t.berger@cp-f.net 22

23 gute Gewinne durch Export heute sind das Ergebnis dessen, was vorgestern initiiert und gestern getan wurde 23

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