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1 Allgemeine Informationen Im abgelaufenen Jahr 2011 ist die Zahl der Einwohner/innen erneut leicht zurückgegangen. Sie reduzierte sich um 36 Personen auf nunmehr Nur die Ortsgemeinde Windhagen hatte 2011 mehr Zu- als Wegzüge. Bei den drei anderen Ortsgemeinden sank die Einwohnerzahl. In Asbach und Buchholz verringerte sie sich um jeweils 31 Personen und in Neustadt (Wied) um 2. Im Kreisgebiet Neuwied ist die Verbandsgemeinde Asbach weiterhin die einwohnerstärkste. Nicht alle neuen Einwohner/innen können mit dem Wort Verbandsgemeinde etwas anfangen. Was bedeutet der Begriff Verbandsgemeinde? Verbandsgemeinden gibt es nur in Rheinland-Pfalz. Sie sind ein Zusammenschluss von benachbarten Gemeinden, die in Rheinland-Pfalz den Namen Ortsgemeinde tragen. Diese selbständigen Ortsgemeinden sind für alle örtlichen Aufgaben zuständig (zum Beispiel den Bau von Straßen und Freizeitanlagen, kulturelle Angelegenheiten, Schaffung von Wohnund Gewerbegebieten, die Unterstützung der Vereine). Geführt wird die Ortsgemeinde vom ehrenamtlichen Ortsbürgermeister. Ihm stehen Ortsbeigeordnete zur Seite. Alle Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden werden von der Verbandsgemeindeverwaltung erledigt. Sie führt auch die Beschlüsse der Ortsgemeinderäte aus. Die Verbandsgemeinde nimmt aber auch eigene Aufgaben wahr. Sie ist zuständig für die Grundschulen, die Abwasserbeseitigung, die Flächennutzungsplanung und das Feuerwehrwesen. Auch die Wasserversorgung gehört generell zum Aufgabengebiet der Verbandsgemeinden. Im Bereich der Verbandsgemeinde Asbach erfolgt die Wasserversorgung durch das Kreiswasserwerk Neuwied und in mehreren Orten durch selbständige Wasserbeschaffungsvereine/Genossenschaften. Geleitet wird die Verbandsgemeindeverwaltung durch den hauptamtlichen Bürgermeister. Er wird vertreten durch Beigeordnete, die ehrenamtlich tätig sind. Name Größe ha Einwohnerzahl Einwohnerzahl Einwohnerzahl OG Asbach OG Buchholz OG Neustadt (Wied) OG Windhagen VG Asbach

2 Anteil der Ortsgemeinden an der Gesamtfläche der Verbandsgemeinde Einwohnerzahlen 8000 Neustadt (Wied) 33% Windhagen 12% Buchholz 19% Asbach 36% Asbach Buchholz Neustadt (Wied) Windhagen Kommunale Entscheidungen - viele Bürger/innen wirken mit Die generellen Entscheidungen auf der kommunalen Ebene werden durch die Räte und Ausschüsse getroffen. In diesen Gremien arbeiten ehrenamtlich viele Bürgerinnen und Bürger mit. Die kommunalen Beschlussgremien treffen sich regelmäßig zu Sitzungen, um die erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Im Jahr 2011 fanden in der Verbandsgemeinde Asbach und den vier Ortsgemeinden insgesamt 115 Sitzungen statt. Im Jahr 2010 waren es 123 und Sitzungen. Die Ratssitzungen und die Ausschusssitzungen, bei denen abschließende Entscheidungen getroffen werden, sind grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit ist nur dann ausgeschlossen, wenn vertrauliche Sachen von Einwohner/innen behandelt werden (zum Beispiel Steuer- oder Grundstücksangelegenheiten). Zeit und Ort der Sitzungen werden jeweils im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Name der Gemeinde Zahl der Sitzungen im Jahr 2011 Orts-(Verbands-)gemeinderat Ausschüsse/Arbeitskreise OG Asbach 7 16 OG Buchholz 6 17 OG Neustadt (Wied) 7 22 OG Windhagen 4 13 VG Asbach 5 18 Die Zahl der Rats- und Ausschusssitzungen ist auch abhängig von den anstehenden Projekten

3 Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates CDU Bohlscheid, Walter Breul, Roswitha Buchholz, Martin Dahl, Franz-Peter Gottschalk, André Gundelach, Käthemarie Hecking, Helmut Junior, Thomas Klein, Daniel Kolling, Dirk Lahr, Toni Müller, Ulla Peuling, Konrad Rüddel, Josef Schulte, Günter Stopperich, Jürgen Wagner, Johannes Wallau, Margret Wertenbruch, Jutta Wolff, Helmut SPD Behr, Günter Herbert Clasen, Frank Eul, Matthias Hüngsberg, Uwe Jonas, Jürgen Klör, Stefanie Salz, Eckhard von Lovenberg, Rainer FDP Buda, Alexander Ewens, Alfons Walgenbach, Johann FWG Klein, Norbert Roth, Heinz Winter, Willi GRÜNE Bröskamp, Maria-Elisabeth Dr. Kohler, Roland Bürgermeister Lothar Röser 1. Beigeordneter André Gottschalk Beigeordneter Helmut Wolff Beigeordneter Johann Walgenbach Der Verbandsgemeinderat hat folgende Ausschüsse gebildet: Haupt- und Finanzausschuss Bauausschuss Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss Werksausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Schulträgerausschuss Umweltausschuss Verbandsversammlung Abwasserverband Linz-Asbach - 3 -

4 Ortsbürgermeister/innen und Beigeordnete: Die Ortsbürgermeister/innen werden von Beigeordneten vertreten. In allen Gemeinden haben Beigeordnete eigene Geschäftsbereiche. Die Ortsbürgermeister/innen und die Beigeordneten sind ehrenamtlich tätig. Ortsgemeinde Asbach Ortsbürgermeister Franz-Peter Dahl Erster Beigeordneter Reiner Narres Geschäftsbereiche: Tiefbau,- Sport- Spielund Freizeitanlagen Beigeordneter Andre Kukulá Geschäftsbereiche: Kulturelle Angelegenheiten, Marktwesen und Soziales Ortsgemeinde Buchholz Ortsbürgermeisterin Erster Beigeordneter Margret Wallau Walter Dohrmann Beigeordneter Heinz-Josef Stockhausen Geschäftsbereiche: Hochbau, Natur- und Umweltschutz Beigeordneter Walter Kirschbaum Geschäftsbereiche: Tiefbau und Verkehr Ortsgemeinde Neustadt (Wied) Ortsbürgermeisterin Jutta Wertenbruch Erster Beigeordneter Werner Salz Geschäftsbereiche: Tiefbau, gemeindlicher Bauhof Beigeordneter Willibert Hähn Geschäftsbereich: Hochbau Beigeordnete Ulla Müller Geschäftsbereiche: Kultur und Soziales Ortsgemeinde Windhagen Ortsbürgermeister Josef Rüddel Erster Beigeordneter Helmut Wolff Geschäftsbereich: Hochbau Beigeordneter Martin Buchholz Geschäftsbereiche: Jugend, Kultur und Soziales Beigeordneter Dr. Thomas Stumpf - 4 -

5 Haushalt und Finanzen Die Haushaltslage der Verbandsgemeinde Asbach und der vier Ortsgemeinden ist solide. Im Jahre 2011 konnten alle Haushalte ausgeglichen werden. Die Wirtschaftskrise in den Jahren 2009 und 2010 wurde überstanden und alle Ortsgemeinden haben in 2011 höhere Einnahmen an Gewerbesteuer und Gemeindeanteil an der Einkommensteuer verzeichnen können. Bei der Betrachtung der Finanzdaten muss beachtet werden, dass die Zahlen von Jahr zu Jahr beträchtlich schwanken können. Wenn eine Kommune Investitionen tätigt, sind in dem jeweiligen Jahr die Haushaltsansätze entsprechend höher. Gravierende Änderungen ergeben sich auch häufig bei den Einnahmen, insbesondere bei den Gewerbesteuern. Um Veränderungen aufzuzeigen, sind in der nachfolgenden Übersicht auch die Ergebnisse der Jahre 2009 und 2010 angegeben. Einnahmen der Ortsgemeinden Wichtigste Einnahmepositionen der Gemeinden sind die Grund- und Gewerbesteuern, die Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer, die Schlüsselzuweisungen und die Ausgleichsleistungen. Diese Ausgleichsleistungen werden den Gemeinden vom Land als Entschädigung für die Belastungen aus der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs gezahlt. Die Gemeinden können die Höhe der Hundesteuer sowie der Grund- und Gewerbesteuern beeinflussen. Der für das Grundstück bzw. das gewerbliche Unternehmen von den Finanzbehörden festgesetzte Steuermessbescheid wird nämlich mit dem Steuerhebesatz multipliziert. Diesen Hebesatz setzt der Gemeinderat fest. Alle anderen erwähnten Einnahmepositionen sind gesetzlich festgelegt. Hebesätze 2011: Grundsteuer A: Asbach und Buchholz jeweils 255 %, Neustadt 269 %, Windhagen 200 %. Grundsteuer B: (bebaute oder bebaubare Grundstücke): Asbach und Buchholz jeweils 290%, Neustadt 317 % und Windhagen 200 %. Gewerbesteuer: Asbach, Buchholz und Neustadt 352 % und Windhagen 300 %. Hundesteuer: Asbach, Buchholz, Neustadt und Windhagen 24 für den ersten Hund, 96 für den zweiten Hund und 192 für jeden weiteren Hund. Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert. Hier beträgt die jährliche Steuer

6 Einnahmeart Ortsgemeinde Asbach Buchholz Neustadt Windhagen Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Hundesteuer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Schlüssel Zuweisungen Ausgleichs Leistungen

7 Gesamteinnahmen aus Steuern und Zuweisungen Asbach Buchholz Neustadt (Wied) Windhagen Asbach Buchholz Neustadt (Wied) Windhagen Die Einnahmen aller Ortsgemeinden sind im letzten Jahr gestiegen. Dies ist in der Hauptsache auf höhere Gewerbesteuereinnahmen sowie Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zurück zu führen. Die Gewerbesteuern sind für die 4 Ortsgemeinden (mit Ausnahme der Ortsgemeinde Asbach) die wichtigste Steuerart. Die Ortsgemeinden erhielten im Jahr 2011 Gewerbesteuereinnahmen von insgesamt Davon entfallen aber rund 18,2 Millionen auf die Ortsgemeinde Windhagen. Um die Steuereinnahmen zu erzielen, schickte die Verbandsgemeinde Asbach im Namen der Gemeinden im Jahre 2007 fast Bescheide. Ab dem Jahre 2008 wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparung auf die jährliche Erteilung von Steuern- und Abgabenbescheiden verzichtet. Ein Bescheid ergeht nur noch bei Änderung des Messbetrages, des Steuerhebesatzes, bei Eigentumswechsel und bei sonstigen Änderungen. Die Ortsgemeinden können über die von ihnen eingenommenen Steuern aber nur zu einem geringen Teil tatsächlich selbst verfügen. Von ihren Steuereinnahmen müssen sie nämlich folgende Umlagen abführen: Verbandsgemeindeumlage (2011 = 25,5 %), Kreisumlage (2011 = Progressive Umlage mit einem Eingangshebesatz von 42,0% und einem Höchsthebesatz von 53,6625 %), Von den eingenommenen Steuern verblieben bei den Ortsgemeinden 28,0% bekam die Verbandsgemeinde 25,5% bekam der Kreis Neuwied 46,5% - 7 -

8 Durch die unterschiedlichen Umlagesätze des Kreises schwankt der Wert der abzuführenden Umlage bei den Ortsgemeinden. Asbach zahlte den niedrigsten Umlagesatz (42,0 %) und Windhagen den höchsten Umlagesatz (51,1 %) entsprechend der Steuereinnahmen. Bei der vorstehenden Grafik wurde der Durchschnittsatz aller Ortsgemeinden angenommen. Die Ortsgemeinden müssen von den ihnen verbleibenden Einnahmen aber auch die Gewerbesteuerumlage (2011 = 19,9 % für Asbach, Buchholz und Neustadt bzw. 23,3 % für Windhagen), sowie (die finanzstärkeren Gemeinden) die Finanzausgleichsumlage an das Land Rheinland-Pfalz abführen. Bei den von den Gemeinden zu zahlenden Umlagen (Kreis- und Verbandsgemeindeumlage) wird ein bestimmter Steuersatz unterstellt (z.b. bei der Gewerbesteuer 352 %). Von diesem Steuersatz berechnet sich die Umlage. Dies gilt auch dann, wenn die Gemeinde einen niedrigeren Steuerhebesatz festgelegt hat. Für die Verbandsgemeinde Asbach stellt die von den Ortsgemeinden aufzubringende Verbandsgemeindeumlage die bedeutendste Einnahmeart dar. Bei dem Umlagesatz von 25,5 % liegt die Verbandsgemeinde Asbach in Rheinland-Pfalz im unteren Bereich zahlten die vier Ortsgemeinden an die Verbandsgemeinde. Ferner erhielt die Verbandsgemeinde vom Land Rheinland-Pfalz Finanzzuweisungen in Höhe von rd Von der zu zahlenden Verbandsgemeindeumlage entfielen auf die Gemeinden: Windhag en 43% Asbach 17% Buchholz 17% Neustadt (Wied) 23% Asbach Buchholz Neustadt (Wied) Windhagen Alle Gemeinden der Verbandsgemeinde Asbach verfügten über Rücklagen und über eine freie Finanzspitze, d.h. die laufenden Einzahlungen sind höher aus die laufenden Auszahlungen

9 Nachfolgend sind die Schulden, Rücklagen und die freie Finanzspitze des Jahres 2011 und zum Vergleich von 2010 und 2009 dargestellt. Verbandsgemeinde Rücklagen Schulden freie Finanzspitze OG Asbach OG Buchholz OG Neustadt (Wied) OG Windhagen Insgesamt betrug der Gesamtbetrag der Auszahlungen der Verbandsgemeinde Asbach und der vier Ortsgemeinden im Jahr 2011 rund 47 Millionen Euro. Haushaltsvolumen Verbandsgemeinde OG Asbach OG Buchholz OG Neustadt (Wied) OG Windhagen

10 Zwangsmaßnahmen der Verbandsgemeindekasse Immer wieder kommt es vor, dass Personen die Abgaben ihrer Gemeinde (zum Beispiel die Grund- und Gewerbesteuern) nicht bezahlen. In diesen Fällen nimmt die Vollstreckungsstelle der Verbandsgemeindekasse mit den Schuldnern Kontakt auf und sucht eine einvernehmliche Lösung. Sehr häufig erhält die Kasse der Verbandsgemeinde Asbach auch Ersuchen von anderen Gemeinden und Städten, weil zum Beispiel auch dort die Steuern nicht entrichtet oder Geldbußen / Gebührenpflichtige Verwarnungen nicht bezahlt worden sind. Die Zahl der fremden Ersuchen ist jedes Jahr erheblich höher als die eigenen Vollstreckungsaufträge. Gegen Personen, die zahlungsfähig aber nicht zahlungswillig sind, werden Zwangsmaßnahmen eingeleitet. Dies geschieht auch, damit die Abgabengerechtigkeit gewährleistet wird und sich niemand den Zahlungspflichten entziehen kann. Personen, die nicht in der Lage sind ihre Schulden zu bezahlen, können ihre Zahlungsunfähigkeit durch eine Eidesstattliche Versicherung dokumentieren. Verschiedene Einwohner-/innen der Verbandsgemeinde Asbach haben diese Eidesstattliche Versicherung geleistet, insbesondere beim Amtsgericht. Das Amtsgericht ist auch zuständig bei der Verbraucherinsolvenz / Insolvenz. Im Jahr 2011 haben aus der Verbandsgemeinde Asbach 39 Personen/Firmen Insolvenz angemeldet. Ein Jahr zuvor waren es 50 Fälle. Im Jahr 2011 haben 25 Zwangsversteigerungstermine für den Bereich der Verbandsgemeinde Asbach stattgefunden, wobei im Vorjahr 32 zu verzeichnen waren. Zwangsverwaltungen gab es in 2011 keine. In der nachfolgenden Übersicht ist dargestellt, wie viele Fälle die Vollstreckungsstelle der Verbandsgemeindekasse bearbeitet hat und welche Einnahmen dabei erzielt wurden. Die Zahl der Eingänge und der erledigten Vollstreckungsaufträge ist unterschiedlich, weil es in jedem Jahr Überhänge gibt, die erst in der Folgezeit abgewickelt werden können. Zum Vergleich sind auch die Daten des Jahres 2010 dargestellt. Ebenfalls ist die Zahl der Insolvenzen, Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen aufgelistet. Statistik Vollstreckungsaufträge 2010 Betrag 2011 Betrag Summe Eingang eigene Vollstreckungsaufträge , ,01 Summe Eingang fremde Vollstreckungsaufträge , ,74 GESAMT EINGANG , ,75 Summe erledigte eigene Vollstreckungsaufträge , ,81 Summe erledigte fremde Vollstreckungsaufträge , ,08 GESAMT ERLEDIGT , ,

11 Verbrauerinsolvenz / Insolvenz Anzahl Zwangsversteigerungstermine Anzahl Zwangsverwaltungen Anzahl 4 0 Eidesstattliche Versicherungen In der Verbandsgemeinde Asbach haben aktuell insgesamt ca. 615 Personen die Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Im Jahr 2010 waren es 186 Personen. Im Jahr 2011 waren es 103 Personen. Anzahl Datenreihen Jahr

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