Förderprogramm zur Strukturverstärkung

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1 Förderprogramm zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets Bericht über Entstehung, Ablauf und Ergebnisse Jetzt entscheide ich selbst! Bonn/Berlin, Referat Va 3 im Juli 2012 Rolf Hamacher-Heinemann

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3 - 3 - Inhalt Seite Einleitung 9 1 Entstehung des Bedarfs für ein Förderprogramm zum 11 Persönlichen Budget 2 Programmbeschreibung (wie veröffentlicht) Was ist Grundlage des Programms 15 (Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage)? 2.2 Welche Ziele werden mit dem Programm verfolgt? Welche Inhalte sind Schwerpunkte des Programms 17 (Fördergegenstand)? 2.4 Was ist bei Projekten des Programms zu beachten? Wer kann Anträge auf Förderung stellen 18 (Zuwendungsempfänger)? 2.6 Zuwendungszeitraum Antragstellung Zuwendungsvoraussetzungen, Antragstellung Welche Bedingungen sind bereits bei dem Projektantrag 20 zu berücksichtigen? 2.10 Barrierefreiheit Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Welche Logos sind zu verwenden? Verfahren 25 3 Auswahl der Förderprojekte 27 4 Ergebnisse, Aus- und Bewertung des Förderprogramms Ergebnisse und Bewertung der Einzelprojekte Kurzübersichten zu den 30 Projekten 31 zusammen mit Projektkurzbeschreibungen-/bewertungen/ 31 BMAS-Stellungnahmen Projekt Nr. 1 Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz 33 Organisations-, Vermittlungs-, Koordinierungsund Vernetzungsstelle Persönliches Budget des Landkreises Neumarkt/Oberpfalz Projekt Nr.2 Lebenshilfeeinrichtungen ggmbh Worms 41 Verfahrensentwicklung und Vernetzung zu (trägerübergreifenden) Persönlichen Budgets - 4 -

4 - 4 - Inhalt Seite Projekt Nr. 3 Intra ggmbh 49 KoBaB - Koordinierungsstelle Budgetassistenz und Beratung insbesondere für Menschen mit unterschiedlichen Formen von Autismus Projekt Nr. 4 Der PARITÄTISCHE Gesamtverband 57 Kompetenzzentrum Persönliches Budget des Paritätischen Projekt Nr. 5 In der Gemeinde leben ggmbh 65 Entwicklung alternativer selbstbestimmter Wohnformen für Menschen mit Behinderungen mit Hilfe des (trägerübergreifenden) Persönlichen Budgets Projekt Nr. 6 Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben 73 Deutschland e. V. Bundesweites Beratungstelefon zum Persönlichen Budget Projekt Nr. 7 Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e. V. 81 Persönliches Budget - Fortbildung für Betreuer/-innen Projekt Nr. 8 Deutsch-Israelischer Verein für Rehabilitation 87 und soziale Eingliederung für behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen Gießen e. V. InDiPro - Praxisbegleitung zum Persönlichen Budget bis hin zur Best-Practice-Dokumentation Projekt Nr. 9 Theater Sycorax e. V. 95 Budgetkultour Projekt Nr. 10 Lebenshilfe Landesverband Schleswig-Holstein 101 Unsere Chance - Das Persönliche Budget Projekt Nr. 11 ArGe Rein-ins-Leben e. V. 107 Budgetpartys - Kontaktaufnahme zu Menschen mit Psychiatrieerfahrung sowie Einführung in das Persönliche Budget Projekt Nr. 12 DEAFCOM GmbH 111 Entwicklung und Erprobung von Systematiken, die hörbehinderten und mehrfachbehinderten Menschen mit Hörschädigung Zugänge zum Persönlichen Budget ermöglichen Projekt Nr. 13 Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte 117 Menschen Schleswig-Holstein e. V. Aufklärungskampagne zum Persönlichen Budget - gezielte Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit unter Mitwirkung der regionalen Servicestellen und regionalen Verwaltungen Projekt Nr. 14 ForseA - Bundesweites, verbandsübergreifendes 125 Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e. V. Schulung für Beraterinnen und Berater zum Persönlichen Budget - 5 -

5 - 5 - Inhalt Seite Projekt Nr. 15 Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben 131 schwerstbehinderter Menschen e. V. Fortbildung insbesondere behinderter Berater/-innen und Unterstützer/-innen zum Budgetassistenten/zur Budgetassistentin Projekt Nr. 16 Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen-Anhalt e. V. 137 EIGEN!Häuser Projekt Nr. 17 Technische Universität Dortmund, Fakultät 145 Rehabilitationswissenschaften, Rehabilitationssoziologie Persönliches Budget im Leistungsmix - Neues Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung zwischen stationärem Setting, ambulanten Leistungen und informellen Hilfen (PerLe 3) Projekt Nr. 18 Stadt AG Hilfe für Behinderte e. V. 151 Stadtnetzwerk Persönliches Budget Dresden: Alle für Einen und Einer kann Alles Projekt Nr. 19 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. 159 Komplexe Persönliche Budgets für schwerstverletzte Menschen ProBudget Projekt Nr. 20 Transfer GmbH & Co. KG 167 Info-Mobil zur Bekanntmachung des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets insbesondere in der Metropolregion Nürnberg Projekt Nr. 21 Josefsheim ggmbh 173 An die Arbeit - mit Persönlichem Budget Projekt Nr. 22 ARINET GmbH 181 Multiplikatoren-Projekt BudgetMitArbeit zur Bekanntmachung des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets - Schwerpunkt Arbeit - Projekt Nr. 23 Wegweiser e. V. 189 Berufsstart Fo(e)rdern Projekt Nr. 24 Gesellschaft für Integration, Sozialforschung 195 und Betriebspädagogik - ISB ggmbh Assistenz zum Einstieg in das Arbeitsleben Projekt Nr. 25 Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für 201 behinderte Menschen (BAG WfbM) e. V. Werkstatt Budget - ein Projekt zur Umsetzung des Persönlichen Budgets für Werkstattbeschäftigte - Projekt Nr. 26 Verein zur sozialen und beruflichen Integration 209 (VSBI) e. V. ARBEIT.SELBST.BESTIMMT

6 - 6 - Inhalt Seite Projekt Nr. 27 Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben gemeinsam lernen e. V. Projekt zum Aufbau funktionsfähiger Selbsthilfestrukturen zur Verstärkung des Persönlichen Budgets mit Hilfe von Budget-Genossenschaften Projekt Nr. 28 Bundesarbeitsgemeinschaft für unterstützte 225 Beschäftigung (BAG UB) Förderung von Beratungskompetenzen zum Persönlichen Budget für berufliche Teilhabe, Information und Fortbildung für Beratungsstellen zur Qualitätssteigerung von Budgetberatung Projekt Nr. 29 Berufsbildungswerk St. Franziskus 231 Einsatzmöglichkeiten des Persönlichen Budgets bei der sozialen und beruflichen Inklusion von Menschen mit autistischen Syndromen anhand konkreter Beispiele aus der beruflichen Rehabilitation Projekt Nr. 30 Ohne Barrieren e. V. 239 Individuelle und selbstbestimmte Wege in den Arbeitsmarkt - Ein Projekt zur Umsetzung des Persönlichen Budgets für Arbeit Auswertung des Gesamtprogramms Entwicklung der Bewilligungszahlen Positive Erkenntnisse aus dem Förderprogramm Zufriedenheit, passgenaue Hilfen Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein Personenzentriertere Unterstützung - ggf. auch ohne Wechsel 250 der Leistungsform Erkenntnisse aus dem Förderprogramm, die eine Inanspruch- 250 nahme von Persönlichen Budgets hemmen können Fehlende Kenntnis und Informationen Budgetbemessung und Deckelung Unterstützung von Betreuungspersonen Beratung und Unterstützung beim Antragsverfahren Bedenken der Leistungserbringer Unsicherheiten der Leistungsträger beim Verwaltungsverfahren 254 und der Qualitätskontrolle Fehlende oder nicht ausreichende Angebotsstrukturen Pauschale Bedarfsfeststellung Komplexleistung bei Frühförderung Trägerübergreifende Persönliche Budgets Umsatzsteuerpflicht von Sozialdienstleistern

7 - 7 - Inhalt Seite Fazit Zusammenfassung

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9 - 9 - Einleitung Das Förderprogramm zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets sollte bei der Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets Ideen wecken, wie und wo das neue Instrument zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen eingesetzt und wie sein Bekanntheitsgrad gesteigert werden kann. In den Jahren 2008 bis 2010 wurde das Persönliche Budget bundesweit in 30 Projekten erprobt. Hierfür stellte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Fördervolumen von 3,5 Mio. Euro zur Verfügung. Der Bericht gibt einen Überblick über die durchgeführten Projekte, deren Entstehung und organisatorische sowie haushalterische Rahmenbedingungen. Er enthält für jedes einzelne Projekt einen Hinweis, auf welcher Internetseite des BMAS Berichte, Handlungsempfehlungen, Seminarunterlagen, Inhalte von Videoclips etc. publiziert wurden und eingesehen werden können. Eine Kurzfassung der Ergebnisse jedes einzelnen Projektes und Kurzstellungnahmen sind aber neben einer Gesamtbewertung des Programms mit entsprechenden Hinweisen Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen

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11 Entstehung des Bedarfs für das Förderprogramm zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets Mit dem Inkrafttreten des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum 1. Juli 2001 wurden erstmals die Rechtsvorschriften zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in einem eigenen Gesetzbuch zusammengefasst. Gemeinsam mit dem Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April 2002 und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006 wurde ein grundlegender Wechsel in der Behindertenpolitik vollzogen. Modernes und bürgernahes Recht für behinderte Menschen wurde geschaffen. In dessen Mittelpunkt stehen nicht mehr behinderte Menschen als Objekte der reinen Fürsorge, sondern selbstbestimmende, selbstständige und selbstbewusste Menschen mit Behinderungen, die ihr Wunsch- und Wahlrecht im Rahmen eines individuellen Anspruchs auf Rehabilitation und Teilhabe verwirklichen und somit - wie es die UN-Behindertenrechtskonvention 1 fordert - mitten in der Gesellschaft stehen, also inklusiv leben. Besonderer Ausdruck dieses Paradigmenwechsels ist das Persönliche Budget. Mit dieser neuen Leistungsform können behinderte Menschen auf Antrag - anstelle von Dienst- und Sachleistungen - eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die für die selbstbestimmte Teilhabe erforderlichen Assistenzleistungen selbst zu beschaffen. Die Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache können den Einkauf von Leistungen eigenverantwortlich, selbstständig und selbstbestimmt regeln. Das Instrument des Persönlichen Budgets ist geeignet, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, also das inklusive Leben, zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden und Elemente des rein fürsorgestaatlichen Umgangs mit behinderten Menschen abzubauen. Mit dem Persönlichen Budget wird das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen erstmalig konkretisiert. Leistungen in der Leistungsform des Persönlichen Budgets können alle behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen erhalten, und zwar unabhängig von der Art und der Schwere ihrer Behinderung und unabhängig von der Art der benötigten Leistungen. Bis Ende 2007 war die Leistungsform Persönliches Budget auf pflichtgemäß ausgeübtes Ermessen des zuständigen Leistungsträgers 1 VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention - BRK -) Am 25. August 2006 haben die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen ihre Verhandlungen zum Entwurf eines Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgeschlossen. Die Generalversammlung hat den Entwurf am 13. Dezember 2006 angenommen. Deutschland hat das Übereinkommen am 30. März 2007 unterzeichnet. Die Bundesregierung hat sich im Dezember 2007 mit den anderen deutschsprachigen Staaten auf eine einheitliche deutsche Sprachfassung des Übereinkommens geeinigt. Das Übereinkommen ist am 3. Mai 2008 international in Kraft getreten. Das Gesetz zur Ratifikation des Übereinkommens ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Nach der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 24. Februar 2009 bei den Vereinten Nationen wurde das Übereinkommen am 26. März 2009 für Deutschland verbindlich

12 beschränkt. Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf die Ausführung von Teilhabeleistungen in Form Persönlicher Budgets in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Die abschließenden Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung eines in den Jahren 2004 bis 2007 durchgeführten Modellversuchs in acht ausgewählten deutschen Regionen 2 und weitere zur Verfügung stehende Erkenntnisquellen (u. a. Gutachten zu Rechtsfragen des Persönlichen Budgets, erstattet von Dr. jur. habil. Felix Welti 3 ) machten deutlich, dass das Persönliche Budget der Schritt in die richtige Richtung ist und die bestehenden gesetzlichen Regelungen, einschließlich des mit Wirkung zum 1. Januar 2008 geltenden Rechtsanspruchs, zum Persönlichen Budget grundsätzlich ausreichen. Während des Modellversuchs wurden rd. 850 Persönliche Budgets bewilligt, registriert und wissenschaftlich ausgewertet. Daneben gab es in Rheinland-Pfalz im Rahmen eines dem bundesweiten Modellversuch zum Persönlichen Budget zeitlich vorgeschalteten Programms zu einer alternativen Leistungsform zur Sachleistung Hilfe nach Maß 4 eine größere Anzahl von Budgets. Zusammen mit einigen wenigen Budgets in Hamburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen 4, wo kleine regionale Modelle erprobt wurden, musste Ende 2007 von weniger als laufenden Persönlichen Budgets oder Leistungen in ähnlicher Form im gesamten Bundesgebiet ausgegangen werden. Der Modellversuch läuft nun aus, jetzt beginnt die Experimentierphase, so die Leiterin der wissenschaftlichen Begleitforschung, Frau Dr. Heidrun Metzler von der Universität Tübingen im Jahr Viele innovative Ideen zur praktischen Umsetzung des Rechtsanspruchs in tatsächlich bewilligte Persönliche Budgets galt und gilt es zu wecken und bundesweit zu publizieren, denn die neue Leistungsform Persönliches Budget ist ein lernendes System. Im Interesse der Bundesregierung war es also jetzt, diese Ideenfindung zu fördern und damit die Anzahl der Inanspruchnahme dieser neuen Leistungsform noch erheblich zu steigern. Zu diesem Zweck wurde in den Jahren 2007 bis 2010 eine gezielte Öffentlichkeitskampagne durchgeführt. Bestandteil war das 2008 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgelegte Programm zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets, mit dem Ideen geweckt werden sollten, wie und wo das Persönliche Budget zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen eingesetzt und wie sein Bekanntheitsgrad gesteigert werden kann. Dies erfolgte bis grundsätzlich Ende 2010 in 30 verschiedenen Modellprojekten bundesweit. Eine geringe Anzahl von Projekten wurde kostenneutral einige Monate verlängert, da es durch unvorhersehbare Umstände zu Verzögerungen kam. Die Abschlussbe- 2 Forschungsbericht Nr. 366 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom Juli Forschungsbericht Nr. 367 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom Juni s. Bericht der Bundesregierung zur Einstufung der Leistung des Persönlichen Budgets nach 17 SGB IX, BR-Drucksache 16/

13 richte aller Projekte sind u. a. auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wie z. B. einfach-teilhaben.de, publiziert. Dem gesamten Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Strukturverstärkung von Persönlichen Budgets vom 23. Januar 2007 hatte der damalige Staatssekretär im BMAS, Herr Heinrich Tiemann, bereits am 25. Januar 2007 zugestimmt. Bestandteil dieses Konzeptes war auch das Programm zur Strukturverstärkung und Verbreitung Persönlicher Budgets. Das Bundeskabinett hatte dann am 4. Juli 2007 den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Entwurf zum Bundeshaushalt 2008 und die Finanzplanung des Bundes bis 2011 beschlossen. In der Haushaltsaufstellung 2008 waren für das Haushaltsjahr Euro, für das Haushaltsjahr Euro und für das Haushaltsjahr Euro, insgesamt also 2,1 Mio. Euro, für die Förderung von Maßnahmen und Projekten zum Anschub und zur Verbesserung der Inanspruchnahme Persönlicher Budgets nach 17 SGB IX in einem eigens hierfür geschaffenen Titel (Kapitel 1102, Titel 68462) eingestellt. Ein Schwerpunkt des v. g. Förderprogramms war das Persönliche Budget für Arbeit. Hierfür hatte der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen im November zusätzlich zu den Bundeshaushaltsmitteln - Gelder des Ausgleichsfonds in Höhe von 1,4 Mio. Euro für die Förderung entsprechender Projekte von 2008 bis 2010 bereit gestellt, so dass aus Bundeshaushalt und Ausgleichsfonds insgesamt 3,5 Mio. Euro zur Verfügung standen. Ziele des Programms waren insbesondere: Modellhafte Erprobung der unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten von Persönlichen Budgets (z. B. Wohnen, Freizeit, Pflege, medizinische Leistungen, die nicht Leistungen der Rehabilitation sind, Arbeit, Frühförderung, behinderte Frauen), wobei ein Schwerpunkt auf die Persönlichen Budgets, die sich aus Leistungen mehrerer Leistungsträger zusammensetzen (trägerübergreifend), gelegt werden soll, um die Hilfe aus einer Hand zu realisieren. Erkennen von eventuellen Hemmschwellen zur Beantragung von Persönlichen Budgets oder/und Schwierigkeiten bei Beantragung und Verwaltung der Budgets sowie die modellhafte Erprobung von Möglichkeiten zur Lösung dieser Probleme. Weitere Bekanntmachung der neuen Leistungsform (trägerübergreifendes) Persönliches Budget und von Detailwissen über dieses Instrument (z. B. Informations- und Beratungsveranstaltungen, Fortbildungsreihen, Beratungsinstrumente). Das Programm unterstützte Aktivitäten, die geeignet sind, das Erreichen dieser Ziele zu fördern

14 Durch eine im Rahmen des Programms erfolgende öffentliche Darstellung sollte ein höherer Bekanntheitsgrad des Persönlichen Budgets erreicht werden. Darüber hinaus sollten weitere Akteure zu entsprechendem Handeln veranlasst werden (Schulungen, Multiplikations- und Nachahmungseffekt). Die Einzelheiten der inhaltlichen Ausgestaltung zielführender Aktivitäten, die als Projekte des Programms finanziell gefördert werden konnten, wurden bewusst nicht festgelegt. Vielmehr war im Rahmen des Programms Raum für die Vielfalt praktisch umsetzbarer Ideen, die Initialwirkung einer messbaren Verstärkung des Bekanntheitsgrades und der Beantragung (trägerübergreifender) Persönlicher Budgets haben könnten und geeignet erschienen, in vergleichbaren Situationen für andere Unternehmungen Anregungen für Erfolg versprechende Vorgehensweisen zu schaffen

15 Programmbeschreibung (wie 2007 veröffentlicht) Information zu Möglichkeiten der Förderung von Projekten im Rahmen des Programms 2.1 Was ist Grundlage des Programms (Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage)? Mit der Kodifikation des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wurde ein grundlegender Wechsel in der Behindertenpolitik vollzogen. Modernes und bürgernahes Recht für behinderte Menschen wurde geschaffen. In dessen Mittelpunkt steht nicht mehr der behinderte Mensch als Objekt der Fürsorge sondern der selbstbestimmte behinderte Mensch mit individuellem Anspruch auf Rehabilitation und Teilhabe. Besonderer Ausdruck dieses Paradigmenwechsels ist das Persönliche Budget. Mit dieser neuen Leistungsform können behinderte Menschen auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die für die selbstbestimmte Teilhabe erforderlichen Sach- und Dienstleistungen selbst zu beschaffen. Die behinderten Menschen als Experten in eigener Sache können den Einkauf von Leistungen eigenverantwortlich, selbstständig und selbstbestimmt regeln. Rechtsgrundlage des Persönlichen Budgets ist 17 Abs. 2 bis 6 SGB IX mit Konkretisierungen in den einzelnen Leistungsgesetzen sowie der Budgetverordnung. Das Instrument des Persönlichen Budgets ist geeignet, die Selbstbestimmung behinderter Menschen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden und Elemente des fürsorgestaatlichen Umgangs mit behinderten Menschen abzubauen. Mit dem Persönlichen Budget wird das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen konkretisiert. Leistungen in der Leistungsform des Persönlichen Budgets können alle behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen erhalten, und zwar unabhängig von der Art und der Schwere der Behinderung und unabhängig von der Art der benötigten Leistungen. Bis Ende 2007 ist die Leistungsform Persönliches Budget auf pflichtgemäß ausgeübtes Ermessen des zuständigen Leistungsträgers beschränkt, um insbesondere die Einführung in Modellregionen zu erproben. Mit Wirkung zum 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf die Ausführung von Teilhabeleistungen in Form Persönlicher Budgets in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Die bisherigen Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung des Modellprojekts und aus anderen zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen machen deutlich, dass das Persönliche Budget der Schritt in die richtige Richtung ist und die bestehenden gesetzlichen Regelungen, einschließlich des mit Wirkung zum 1. Januar 2008 geltenden Rechtsanspruchs, zum Persönlichen Budget grundsätzlich ausreichen

16 Allerdings ist die Anzahl der Inanspruchnahme dieser neuen Leistungsform noch erheblich steigerungsfähig. Zu diesem Zweck wird in den Jahren 2007 und 2008 eine gezielte Öffentlichkeitskampagne durchgeführt. Daneben sollen mit dem Programm zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets Ideen geweckt werden, wie und wo das Persönliche Budget zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen eingesetzt und wie sein Bekanntheitsgrad gesteigert werden kann. Dies sollte in verschiedenen Modellprojekten erprobt und die Ergebnisse sollten publiziert werden. Für die Jahre 2008 bis 2010 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Fördermittel zur Durchführung dieses Programms aus dem Bundeshaushalt bzw. dem Ausgleichsfonds (für Projekte zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben) beantragt. Die nachfolgenden Erläuterungen gelten für Zuwendungen an Projektträger, die aus den für das Programm eventuell zur Verfügung stehenden Mitteln des Bundeshaushalts und ggf. des Ausgleichsfonds (Mittel aus der Ausgleichsabgabe, die dem Bund zur Verfügung stehen) geleistet werden können. Auf die Gewährung einer Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Über die Förderung im Einzelfall, die als so genannte Projektförderung erfolgen wird, entscheidet das Bundesverwaltungsamt, Köln (Zuwendungsgeber) nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der Zielsetzung des Programms und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. 2.2 Welche Ziele werden mit dem Programm verfolgt? Modellhafte Erprobung der unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten von Persönlichen Budgets (z. B. Wohnen, Freizeit, Pflege, medizinische Leistungen, die nicht Leistungen der Rehabilitation sind, Arbeit, Frühförderung, behinderte Frauen), wobei ein Schwerpunkt auf die Persönlichen Budgets, die sich aus Leistungen mehrerer Leistungsträger zusammensetzen (trägerübergreifend), gelegt werden sollte. Erkennen von eventuellen Hemmschwellen zur Beantragung von Persönlichen Budgets oder/und Schwierigkeiten bei Beantragung und Verwaltung der Budgets sowie die modellhafte Erprobung von Möglichkeiten zur Lösung dieser Probleme. Weitere Bekanntmachung der neuen Leistungsform (trägerübergreifendes) Persönliches Budget und von Detailwissen über dieses Instrument (z. B. Informations- und Beratungsveranstaltungen, Fortbildungsreihen, Beratungsinstrumente)

17 Welche Inhalte sind Schwerpunkte des Programms (Fördergegenstand)? Das Programm unterstützt Aktivitäten, die geeignet sind, die Erreichung der zuvor genannten Ziele zu fördern. Die drei Ziele sind gleichwertige Schwerpunkte des Programms und sollen deshalb insgesamt möglichst gleichmäßig berücksichtigt werden, bei den einzelnen Aktivitäten jedoch auf eines der Ziele konzentriert sein. Durch eine im Rahmen des Programms erfolgende öffentliche Darstellung kann ein höherer Bekanntheitsgrad ebenso erreicht werden wie eine größere Wahrscheinlichkeit, dass weitere Akteure zu entsprechendem Handeln veranlasst werden. Die Einzelheiten der inhaltlichen Ausgestaltung zielführender Aktivitäten, die als Projekte des Programms finanziell gefördert werden können, sind nicht festgelegt. Vielmehr soll im Rahmen des Programms Raum für die Vielfältigkeit praktisch umsetzbarer Ideen sein, die Initialwirkung einer messbaren Verstärkung des Bekanntheitsgrades und der Beantragung (trägerübergreifender) Persönlicher Budgets haben können und geeignet erscheinen, auch in vergleichbaren Situationen für andere Unternehmungen Anregungen für Erfolg versprechende Vorgehensweisen zu bieten. Insbesondere sollen daher Beispiele für Vorgehens- und Verfahrensweisen beim Umgang mit dem Persönlichen Budget, die Vorbildcharakter haben (können), gefördert werden. Selbstverständlich gilt das auch für den Vorbildcharakter im Hinblick auf eine angemessene Beteiligung behinderter und schwerbehinderter Frauen. 2.4 Was ist bei Projekten des Programms zu beachten? Die Projekte müssen Modellcharakter haben. Das bedeutet, dass sie innerhalb der dargestellten Zielsetzungen erst- und einmalig angelegt sein müssen und ihre zu erarbeitenden Ergebnisse eine bundesweite Umsetzung möglich machen. Die Projekte sollen grundsätzlich nicht nur Einzelveranstaltungen sein. Erwünscht sind Projekte, mit denen die Potenziale zur Verstärkung der Inanspruchnahme Persönlicher Budgets geweckt und nachhaltig erschlossen werden können. Erwünscht sind Projekte, mit denen für behinderte Menschen Einsatzmöglichkeiten für das Persönliche Budget erschlossen werden können, die die Informationen über das Persönliche Budget verbreiten helfen und die Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten modellhaft entwickeln können

18 Ggf. können auch Aktivitäten gefördert werden, mit denen die Ergebnisse bereits durchgeführter oder bereits begonnener Projekte im Hinblick auf die Auswirkungen für behinderte Menschen im Rahmen der Zielsetzung des Programms evaluiert werden. Für diese Projekte selbst ist eine ergänzende oder nachträgliche Förderung aus Mitteln des Programms nicht möglich, die (zusätzliche) Evaluierungsmaßnahme könnte jedoch als Projekt des Programms gefördert werden. 2.5 Wer kann Anträge auf Förderung stellen (Zuwendungsempfänger)? Antragsberechtigt sind juristische Personen, wie z. B. Unternehmen, Vereine, Verbände, Genossenschaften, Gesellschaften; auch öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen oder Körperschaften. Natürliche Personen sind antragsberechtigt, wenn sie im Handels- oder Vereinsregister eingetragen sind. Zusammenschlüsse ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wie z. B. Arbeitsgemeinschaften, können im Einzelfall antragsberechtigt sein, wenn mindestens eine der hinter den Mitgliedern stehende juristische Person eine Bürgschaft in Höhe der beantragten Fördermittel übernimmt. Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen. 2.6 Zuwendungszeitraum Die Projekte des Programms sind grundsätzlich im Zeitraum von Januar 2008 bis Ende Dezember 2010 durchzuführen. Die Durchführung der Projekte sollte nicht für den gesamten Zeitraum geplant werden, vielmehr sind Projekte mit kürzerer Laufzeit in dem genannten Zeitraum erwünscht. 2.7 Antragstellung Wie sind Projekte in einem Antrag auf Förderung darzustellen? Für zu fördernde Projekte ist die Umsetzung eines der Ziele des Programms in dem Antrag schlüssig darzulegen. Dazu gehört die Darstellung des/der Antragstellers/Antragstellerin und ggf. weiterer an dem Projekt Beteiligter, des Programmziels, das verfolgt wird,

19 der Konzeption, mit der die Zielführung erreicht wird, der Auswirkungen auf die Teilhabe behinderter oder schwerbehinderter Menschen, ob und inwiefern eine Berücksichtigung der Belange behinderter und schwerbehinderter Frauen vorgesehen ist, des Modellcharakters, der Ausgaben, die bei der Durchführung voraussichtlich entstehen und wie diese Ausgaben finanziert werden (Einsatz eigener Mittel, Finanzierungsbeiträge Dritter) und der Methode, wie Ergebnisse möglichst dauerhaft gesichert und ggf. veröffentlicht werden sollen/können. die geplanten förderpolitischen Ziele (z. B. Bezug des Vorhabens zu den Programmzielen) und Arbeitsziele (z. B. in wissenschaftlicher und/oder technischer Hinsicht). 2.8 Zuwendungsvoraussetzungen, Antragstellung Welche Angaben sind zur Beurteilung der Förderung im Projektantrag erforderlich? In dem Antrag wird eine Zuwendung zur Erfüllung eigener Aufgaben des Antragstellers (z. B. satzungsgemäße Aufgaben) also keine Vergütung beantragt. Entgelte auf Gewinnerzielungsbasis als Gegenleistung für eine unternehmerische Leistung, an welcher der Antragsteller - außer einem wirtschaftlichen kein fachliches, weil zu seinen Aufgaben gehörendes Interesse hat, sind nicht Antragsgegenstand. Antragsteller müssen ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung der Maßnahme nachweisen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gesamtfinanzierung der Projekte ausweislich eines Finanzierungsplanes gesichert ist. Aus den Angaben zum Antragsteller/zur Antragstellerin muss deutlich hervorgehen, um welche Art von Antragsteller(in) es sich handelt (Rechtspersönlichkeit) und welche Ziele er/sie sonst verfolgt. Handelt es sich z. B. um ein Unternehmen oder um eine Selbsthilfegruppe? Besteht die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach 15 UStG? Ist der Antragsteller/die Antragstellerin ein öffentlich-rechtlich organisierter Träger oder ein privater Verein? Diese Angaben dienen dazu, die Anträge nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Höhe des Förderbedarfs zu differenzieren. Um überprüfen zu können, ob ein Antragsteller/eine Antragstellerin als juristische Person im Vereins-, Genossenschafts- oder Handelsregister als Gesellschaft oder als Natürliche Person

20 eingetragen ist, muss die Registernummer angegeben, die Eintragung vom Registergericht bestätigt, ggf. die gültige Satzung übersandt und die Besetzung der gesetzlichen Gremien (z. B. Vorstand, Aufsichtsrat) mitgeteilt werden. Ist die GmbH oder Genossenschaft gemeinnützig, ist der Bescheid des Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beizufügen. Dieser Bescheid darf nicht älter als 3 Jahre sein. Stellen mehrere Partner zusammen einen Antrag, muss einer der Partner als verantwortliche/r Antragsteller(in) benannt werden. Die anderen Partner haben in ihren jeweiligen Verpflichtungserklärungen unmissverständlich zu erklären, dass sie ebenfalls die gemeinsamen Verpflichtungen, die mit der Zuwendung verbunden sind, erfüllen und auch hierfür einstehen. In den Anträgen auf Projektförderung ist genau anzugeben, aus welchen anderen Quellen eventuelle Kofinanzierungen bestritten werden sollen. Es muss ein schlüssiger Plan vorgelegt werden, aus dem die Quellen der Finanzierung des Projekts ebenso zu erkennen sind wie die Erreichung der Kostendeckung (Kosten- und Finanzierungsplan). Der Antragsteller/Die Antragstellerin muss erklären, dass er/sie für die Durchführung des Projekts nicht anderweitig Zuschüsse aus Mitteln der Europäischen Union, dem Haushalt des Bundes oder eines Landes erhalten hat, erhalten oder beantragen wird, die zur Finanzierung des Projekts dienen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung ist das Bundesverwaltungsamt, Köln berechtigt, den Zuwendungsbescheid zu widerrufen und schon geleistete Zahlungen zurückzuverlangen. Das Bundesverwaltungsamt erlässt den Zuwendungsbescheid über die Höhe der Förderung ggf. auf der Grundlage eines Vorschlags des Beirats für die Teilhabe behinderter Menschen. Mittel der Ausgleichsabgabe und damit auch die Mittel des Ausgleichsfonds dürfen nur verwendet werden für die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Dagegen kann die Verwendung der dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das Programm zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel auch für die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen in anderen Lebensbereichen erfolgen. 2.9 Welche Bedingungen sind bereits bei dem Projektantrag zu berücksichtigen? Die Projekte des Programms sind durch die Verwendung des Logos der Kampagne zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget zu kennzeichnen und werden dadurch dieser Kampagne zugeordnet

21 Zusätzlich ist bei einer Förderung aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bzw. des Ausgleichsfonds das Logo des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu verwenden. Bereits in dem Projektantrag ist zu klären, dass der Antragsteller/die Antragstellerin das Logo der Kampagne und das Logo des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestimmungsgemäß verwenden wird. Außerdem ist bereits in dem Projektantrag zu erklären, dass der Antragsteller/die Antragstellerin mit einer Darstellung des Projekts und seiner Ergebnisse in Publikationen des Bundes sowie in Veröffentlichungen im Rahmen des Programms bzw. der Öffentlichkeitskampagne zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget einverstanden ist. Ebenfalls ist die Bereitschaft zu erklären, dass der Antragsteller/die Antragstellerin Vor-Ort- Kontrollen, Prüfungen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bzw. das Bundesverwaltungsamt und/oder den Bundesrechnungshof zulässt Barrierefreiheit Alle Örtlichkeiten, Materialien, Veröffentlichungen und Veranstaltungen im Rahmen des Programms sollen möglichst für alle behinderten Menschen barrierefrei zugänglich sein. Barrierefreiheit wird dabei entsprechend 4 Behindertengleichstellungsgesetz in einem umfassenden Sinne verstanden. Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Fahrzeuge, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen und alle anderen gestalteten Lebensbereiche, wenn sie unabhängig von der Form der Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei der Durchführung der Projekte ist der Barrierefreiheit soweit möglich Rechnung zu tragen Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich auf Ausgabenbasis gewährt

22 Was muss ein Kosten- und Finanzierungsplan beinhalten? Jeder Antrag auf Gewährung von Fördermitteln ist schriftlich zu stellen, mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen und muss sich auf einen Kosten- und Finanzierungsplan stützen (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben). Aus diesem müssen sämtliche Ausgaben ersichtlich sein, die der/die potenzielle Begünstigte für die Durchführung des Projekts benötigt. Dem Finanzierungsplan ist eine Erklärung darüber beizufügen, ob der Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach 15 UStG berechtigt ist. In diesem Fall hat er im Finanzierungsplan die sich ergebenden Vorteile auszuweisen. Außerdem ist eine Erklärung darüber beizufügen, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist. Von diesem Plan wird erwartet, dass er hinreichend detailliert ist, so dass die vorgeschlagene(n) Maßnahme(n) zu erkennen sowie deren Überwachung und Kontrolle möglich ist (sind); auf der Ausgabenseite die förderfähigen Ausgaben (Personal- und Sachausgaben) aufgeschlüsselt nach Ausgabenarten und Höhe, erscheinen; die nicht förderfähigen Ausgaben, ggf. in geschätzter Höhe, angegeben werden. Eingebrachte Sachleistungen wie bebaute oder unbebaute Grundstücke, Werk- oder Rohstoffe (wie z. B. Klebematerial, Holz), Büromaterialien oder unbezahlte wie ehrenamtliche Arbeit können nicht berücksichtigt werden, da deren Wert nur schwer zu ermitteln ist, eine anderweitige Finanzierung dieser Sachleistungen bereits erfolgt sein kann und die Kosten dem zu fördernden Projekt häufig nur ungenau zugerechnet werden können. Solche Sachleistungen sollen in dem Kosten- und Finanzierungsplan zwar zu ihrem Schätzwert aufgeführt werden, sie stellen aber keine förderfähigen Kosten dar. Auf der Einnahmenseite sind auszuweisen: der Beitrag des/der Begünstigten aus eigenen Mitteln sowie ggf. Beiträge weiterer Finanzierungsbeteiligter; ggf. aus dem Projekt zu erwartende Einnahmen wie z. B. Teilnehmergebühren, erzielte Entgelte für Waren und Dienstleistungen, Kostenerstattungen; die beantragten Fördermittel, geschätzte eigene Beiträge des Projektträgers (Eigenmittel) für nicht förderfähige Sachleistungen in der Höhe der als Ausgaben berücksichtigten Sachleistungen. Der Ausgaben- und Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein, also Einnahmen und förderungsfähige Ausgaben müssen am Ende die gleiche Gesamtsumme ergeben

23 Werden andere Einnahmen (Drittmittel) aus der finanziellen Beteiligung privater Unterstützer (zum Beispiel Unternehmen, Privatpersonen oder Stiftungen) und/oder öffentlich-rechtlicher Träger (zum Beispiel Länder, Kommunen, Rehabilitationsträger oder andere Leistungsträger) erwartet, ist der Stand des Entscheidungsprozesses und der/die genaue Ansprechpartner(in) unter Angabe seiner/ihrer Adresse, Rufnummer und Faxnummer anzugeben. Eine Förderung kann nur dann erfolgen, wenn eine ausreichende Finanzierung (Kostendeckung) plausibel dargelegt wird. Welche Ausgaben sind förderfähig? Die Ausgabenseite des mit dem Antrag einzureichenden Ausgaben- und Finanzierungsplans muss so weit aufgeschlüsselt sein, dass sich förderfähige Ausgaben von nicht förderfähigen Ausgaben (soweit vorhanden) unterscheiden lassen. In Zusammenhang mit Fördermitteln kommen für eine Finanzierung nur die Ausgaben in Betracht, die nachfolgende Kriterien erfüllen: Aus der Höhe der Gesamtausgaben muss hervorgehen, dass bei der Organisation des Projekts die Grundsätze eines effizienten Finanzmanagements, insbesondere die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, beachtet sowie ein angemessenes Kosten-Nutzen- Verhältnis berücksichtigt wurde. Die Kosten müssen für die Umsetzung des Projekts notwendig sein und den marktüblichen Preisen entsprechen. Hinsichtlich der Marktüblichkeit wird auf die folgenden, bindenden Regelungen hingewiesen: - Personalausgaben werden bis zu einer vergleichbaren Höhe der Entgelte für Bundesbedienstete nach dem TVÖD (Besserstellungsverbot) erstattet. - Werden bei der Durchführung eines Projekts Aufträge an Dritte vergeben, reicht - - bei einem Auftragswert bis Euro die Einholung mündlicher Angebote aus. Die Preisermittlung braucht nicht aktenkundig gemacht zu werden. - - Bei einem Auftragswert bis Euro ist die Preisermittlung aktenkundig zu machen. Es sind in der Regel mindestens drei Angebote unterschiedlicher Anbieter mündlich oder schriftlich einzuholen. - - Bei einem Auftragswert bis Euro sind in der Regel drei schriftliche Angebote unterschiedlicher Anbieter einzuholen. Die Preisermittlung ist aktenkundig zu machen. Im Übrigen sind die für den Bund gültigen Vergabe- und Ausschreibungsregelungen zu beachten

24 Was kann nicht gefördert werden? Projekte, die außerhalb des Geltungsbereichs des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder von einem Antragsteller/einer Antragstellerin mit Sitz außerhalb des Geltungsbereichs des Neunten Buches Sozialgesetzbuch durchgeführt werden, können nicht gefördert werden. Projekte, mit deren Durchführung bereits vor Antragstellung begonnen worden ist, können nicht kofinanziert werden. Ausgeschlossen ist jeder Antrag, der von einer als Mittler(in) fungierenden Stelle für einen Dritten eingereicht wird; Ausnahme: z. B. die Einreichung zusammengefasster Anträge. Kostenzuschüsse für den Erwerb von Immobilien können nicht erbracht werden. Natürliche (Einzel-)Personen können keine Zuwendungen erhalten. Wie hoch kann die maximale Förderung von Projektkosten sein? Bei dem Programm wird vorausgesetzt, dass sich der Antragsteller/die Antragstellerin angemessen an der Finanzierung der Gesamtprojektkosten beteiligt. Als grundsätzlich nicht angemessen werden Eigenmittelanteile von unter 15 % der Gesamtkostenfinanzierung angesehen. Die maximale Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollte daher grundsätzlich 85 Prozent der Gesamtprojektkosten nicht überschreiten. Auf Grund der Vielzahl der zu erwartenden Projektanträge und der begrenzt verfügbaren Haushalts- bzw. Ausgleichsfondsmittel sind grundsätzlich nur solche Projekte förderfähig, die darlegen, dass die Restfinanzierung und damit die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist. Bei der Bewilligung der im Rahmen des Programms zur Verfügung stehenden Mittel sind teilweise differenzierte Verwendungszwecke zu beachten. So dürfen z. B. Mittel des Ausgleichsfonds nur für Projekte zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet werden. Aus den dem Programm zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann die Förderung von Projekten zur Teilhabe behinderter Menschen (außerhalb des Arbeitslebens) erfolgen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass eine beantragte Maximalförderung in Höhe von bis zu 85 Prozent der Gesamtprojektkosten bewilligt werden kann Welche Logos sind zu verwenden? Bei allen Projekten ist das für das Programm vorgesehene Logo auf allen Materialien, Unterlagen und ähnlichem zu verwenden

25 Zusätzlich ist bei einer Förderung aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder aus Mitteln des Ausgleichsfonds das Logo des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu verwenden. Wenn ein Farbdruck nicht oder nur unter unzumutbaren Aufwendungen möglich ist, kann auch die Schwarz-Weiß-Ausführung des/der Logos verwendet werden. Bei allen Veröffentlichungen im Rahmen des Projektes ist auf die Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in geeigneter Form hinzuweisen Verfahren Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu 44 BHO sowie die 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Bis wann sind die Projektanträge einzureichen? Grundsätzlich können Anträge laufend eingereicht werden. Allerdings sollen Projektanträge mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn der Projektdurchführung gestellt werden. Für Projekte, mit deren Durchführung im Jahr 2008 begonnen werden soll, sind die Anträge bis spätestens zum 15. November 2007 einzureichen. Wie und wann erfolgt die Auszahlung genehmigter Fördermittel? Eine erste Zahlung kann nach Bewilligung der Zuwendung, aber nicht vor Rechtskraft des Bewilligungsbescheides vorgenommen werden. Eine Abschlusszahlung kann bis zur Vorlage der Endabrechnung durch den/die Antragsteller(in) und des Berichtes über das durchgeführte Projekt ganz oder teilweise zurückgestellt werden. Im Übrigen gilt Folgendes: ausgezahlte Gelder sind in Höhe des Zwei-Monats-Bedarfs anzufordern und innerhalb von zwei Monaten einzusetzen, angeforderte Teilzahlungen sind zu begründen und zu belegen

26 Was ist bei der Endabrechnung zu beachten? Der/Die Begünstigte ist verpflichtet, spätestens sechs Monate nach Abschluss des Projektes für das gesamte Projekt eine Endabrechnung (Verwendungsnachweis) der förderfähigen Ausgaben vorzulegen, die vom Bundesverwaltungsamt geprüft wird.. Gleichzeitig mit dem Verwendungsnachweis ist auch der Sachbericht über das Projekt vorzulegen. Ergibt die Prüfung der Endabrechnung, dass die Gesamteinnahmen, einschließlich der Fördermittel und Vorauszahlungen, die Gesamtausgaben übersteigen, wird die Zuwendung um den überschüssigen Betrag gekürzt. Die Kürzung der Zuwendung erfolgt durch eine Minderung des nach Projektabschluss auszuzahlenden Restbetrags oder führt zu einer teilweisen Rückforderung des im voraus gezahlten Teils der Fördermittel. Eine Rückforderung gezahlter Zuwendungsmittel erfolgt auch dann, wenn sie für Projektausgaben geleistet wurden, die nicht förderfähig sind. Eine nachträgliche Erhöhung der Zuwendung wegen Überschreitung der Kostenansätze im Finanzplan ist nicht möglich. An welche Stelle muss ich mich wenden, um einen Projektantrag zu stellen? Der Projektantrag ist schriftlich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, unter dem Stichwort Programm zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget, Referat Va 3, Rochusstraße 1, Bonn, zu stellen. Bei Fragen in Zusammenhang mit einer Projektantragstellung wenden Sie sich bitte an Herrn Rolf Hamacher-Heinemann unter der Telefonnummer / Vorbehalt der Förderung Die Förderung von Projekten im Rahmen des Programms zur Struktur-Verstärkung und Verbreitung von trägerübergreifenden Persönlichen Budgets steht unter dem Vorbehalt, dass dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden bzw. der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen die Förderung des Programms und der Einzelprojekte der Teilhabe am Arbeitsleben aus Mitteln des Ausgleichsfonds dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorschlägt

27 Auswahl der Förderprojekte Unmittelbar nach Veröffentlichung des Programms zur Strukturverstärkung und Verbreitung Persönlicher Budgets im Herbst 2007 wurden weit über 100 Anträge oder Anfragen (schriftlich und telefonisch) potenzieller Projektträger - zumeist mit entsprechenden Konzeptbeschreibungen - beim BMAS gestellt. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Reduzierung der ohnehin knapp bemessenen Personalressourcen im zuständigen Fachreferat wurden bereits im Programmtext Kriterien benannt, die als Mindestvoraussetzung von den Antragstellern zu beachten waren. Diese Kriterien waren: - Modellcharakter (im Wesentlichen erst- und einmalig, z. B. keine reinen Beratungsstellen). - Erkennen und/oder Erarbeiten von Einsatzmöglichkeiten des Persönlichen Budgets (mitteloder unmittelbar aus dem Projekt). - Erkennen von eventuellen Hemmschwellen zur Beantragung oder Verwaltung von Persönlichen Budgets und Benennung/Erarbeitung von Möglichkeiten zur Lösung der Probleme. - Bundesweite Ausstrahlung des Projektes, zunächst durch die Umsetzungsmöglichkeit der Ergebnisse im gesamten Bundesgebiet. - Keine Einzelveranstaltung. - Erwünscht war darüber hinaus, dass die Projekte Potenziale zur Verstärkung der Inanspruchnahme Persönlicher Budgets wecken und nachhaltig erschlossen werden können sowie - Projekte, mit denen für behinderte Menschen Einsatzmöglichkeiten für das Persönliche Budget erschlossen werden können, die die Informationen über das Persönliche Budget verbreiten helfen und die Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten modellhaft entwickeln können. Außerdem stand die Projektförderung unter dem Vorbehalt ausreichender Haushalts- bzw. Ausgleichsfondsmittel. Es wurde zudem darauf hingewiesen, dass mit einer Vielzahl von Projektanträgen zu rechnen sei und somit sollte auch für eine größere Anzahl von Projekten eine Förderung zur Verfügung stehen. Dies bedeutete im Umkehrschluss, dass Projekte, deren Finanzierung den Rahmen des Programm-Finanzvolumens sprengen oder überproportional belasten würde, nicht gefördert werden konnten, auch, weil dadurch die Möglichkeit der Erprobung der unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten von Persönlichen Budgets (z. B. Wohnen, Freizeit, Pflege, Arbeit, Frühförderung, ggf. medizinische Leistungen) für möglichst alle Behinderungsarten und für alte und junge Menschen sowie für Frauen und Männer genommen oder zumindest erheblich eingeschränkt worden wäre. Darüber hinaus waren Eigenmittel von grundsätzlich mindestens 15 % der Gesamtkosten zu erbringen

28 Projekte, die diese v. g. Kriterien erfüllten, galten als grundsätzlich förderbar und lagen im erheblichen Interesse des Bundes, da das Förderprogramm Bestandteil der Planung des BMAS zur Öffentlichkeitsarbeit, Verbreitung und Strukturverstärkung Persönliches Budget war. Die Erfüllung der v. g. Kriterien konnte ohne größeren Verwaltungsaufwand mittels eines Abgleiches des Projektkonzeptes mit dem Programm geprüft werden und ist revisionssicher dokumentiert. Erfüllte ein Projekt eines oder mehrere der zwingend notwendigen Kriterien nicht, kam eine Förderung nicht in Betracht. Der Antragsteller oder Anfragende wurde hierüber unterrichtet. Für die Projekte, die grundsätzlich die Kriterien erfüllten, war - nicht zuletzt, um ein weiterhin transparentes Auswahlverfahren zu gewährleisten - zunächst ein weiteres Qualitätsranking vorgesehen. Auf dieses konnte aber verzichtet werden, da sich abzeichnete, dass alle Projekte, die die Programmvoraussetzungen erfüllten, auch finanziell gefördert werden konnten. Der Rahmen der insgesamt zur Verfügung stehenden Haushalts- und Ausgleichsfondsmittel wurde nicht überschritten. Das v. g. Vorauswahlverfahren war also bereits ausreichend für die Förderentscheidungsfindung. Schließlich konnten in den Jahren 2008 bis Projekte, die die Programmkriterien erfüllten, gefördert werden. Gegen die Projektförderungs-Ablehnungen gab es - mit Ausnahme einiger kleiner Nachfragen - keine Einwände. Das lässt darauf schließen, dass die Ablehnungsgründe nicht nur schlüssig waren, sondern auch verstanden und vor allem akzeptiert wurden und 2009 standen für das Förderprogramm im Bundeshaushalt jeweils bis zu Euro und 2010 nochmals bis zu Euro, zusammen somit bis zu Euro zur Verfügung. Tatsächlich belasteten die Zuwendungen für die 20 Modellprojekte, die für eine Förderung aus dem Bundeshaushalt in Betracht kamen, diesen in den Jahren 2008 bis 2010 wie folgt: Euro Euro Euro zusammen Euro Die weiteren 10 Projekte, die für eine Förderung aus dem Ausgleichsfonds in Frage kamen (Budget für Arbeit), erhielten in den Jahren 2008 bis 2010 insgesamt Zuschüsse von Euro. Der Wirtschaftsplan des Ausgleichsfonds sah in diesem Zeitraum Fördermittel für die Projekte des Programms zum Persönlichen Budget in Höhe von bis zu Euro vor

29 Insgesamt wurden aus den zur Verfügung stehenden Mitteln des Bundeshaushalts und des Ausgleichsfonds von zusammen bis zu 3,5 Mio. Euro für alle entsprechend dem Förderprogramm als zu fördernde Projekte in Betracht kommende Maßnahme 3,263 Mio. Euro in Anspruch genommen. Je Projekt wurden im Durchschnitt annähernd Euro als Zuwendung benötigt

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