Bemerkungen des Amts zum gemeinsamen Bericht der Beratergruppe "EPA-Versicherung" - Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzierung der RFPSS

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1 CA/54/15 Orig.: en München, den BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Bemerkungen des Amts zum gemeinsamen Bericht der Beratergruppe "EPA-Versicherung" - Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzierung der RFPSS Präsident des Europäischen Patentamts 1. Aufsichtsrat der RFPSS (zur Unterrichtung) 2. Haushalts- und Finanzausschuss (zur Stellungnahme) 3. Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG Wie auf der Verwaltungsratstagung im Dezember 2013 angekündigt (CA/62/13), hat der Präsident des Amts eine versicherungsmathematische Untersuchung zum 31. Dezember 2014 in Auftrag gegeben und der Beratergruppe "EPA-Versicherung" ein entsprechendes Mandat erteilt. Gegenstand dieser Untersuchung, die dem Haushalts- und Finanzausschuss sowie dem Verwaltungsrat als CA/53/15 vorgelegt wird, ist das versicherungsmathematische Gleichgewicht des Versorgungs- und des Pflegeversicherungssystems. Der Präsident des Amts hat den Bericht der Beratergruppe und ihre Empfehlungen zur Kenntnis genommen. Er schließt sich der Empfehlung der Beratergruppe an, den Gesamtbeitrag zum Versorgungssystem in Höhe von 29,1 % (Amt: 19,4 %, Personal: 9,7 %) beizubehalten, den Beitrag zum neuen Versorgungssystem in Höhe von 22,5 % beizubehalten und den Beitrag zur Pflegeversicherung von 1,2 % auf 1,5 % (Amt: 1,0 %, Personal: 0,5 %) anzuheben sowie in zwei Jahren eine neue versicherungsmathematische Bewertung vorzunehmen. Der Verwaltungsrat wird gebeten, auf dieser Grundlage den Beschlussentwurf in Teil II des Dokuments zu genehmigen. Hinweis: Dieses Dokument wird vor der Sitzung des Allgemeinen Konsultativen Ausschusses (AKA) veröffentlicht. Die Personalvertretung ist zweimal mit der Beratergruppe "EPA-Versicherung" zusammengekommen, und die Konsultation des AKA ist für den 2. Oktober 2015 vorgesehen. CA/54/15 d

2 - I - INHALTSVERZEICHNIS Gegenstand Seite TEIL I 1 I. STRATEGISCH/OPERATIV 1 II. EMPFEHLUNG 1 III. ERFORDERLICHE MEHRHEIT 1 IV. KONTEXT 1 V. BEGRÜNDUNG 2 VI. ALTERNATIVEN 2 VII. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN 2 VIII. RECHTSGRUNDLAGE 3 IX. REFERENZDOKUMENTE 3 X. VERÖFFENTLICHUNG EMPFOHLEN 3 TEIL II 4 CA/54/15 d

3 TEIL I I. STRATEGISCH/OPERATIV 1. Operativ II. EMPFEHLUNG 2. Das Amt schließt sich der Empfehlung der Beratergruppe an, den Gesamtbeitrag zum Versorgungssystem in Höhe von 29,1 % beizubehalten, den Beitrag zum neuen Versorgungssystem in Höhe von 22,5 % beizubehalten und den Beitrag zur Pflegeversicherung von 1,2 % auf 1,5 % anzuheben. 3. Wie in Teil III von CA/53/15 erwähnt, empfiehlt die Beratergruppe "EPA-Versicherung", die nächste versicherungsmathematische Bewertung in zwei Jahren durchzuführen. Das Amt wird sich an die Empfehlungen der Beratergruppe halten und die notwendigen Untersuchungen veranlassen. Die betreffenden Entscheidungsorgane der EPO werden dann entsprechend unterrichtet. 4. Der Verwaltungsrat wird gebeten, den Beschlussentwurf in Teil II des Dokuments zu genehmigen. III. ERFORDERLICHE MEHRHEIT 5. Dreiviertelmehrheit IV. KONTEXT 6. Im Rahmen der Verwaltung seines Versorgungssystems lässt das Amt regelmäßig versicherungsmathematische Untersuchungen durchführen, um sicherzugehen, dass sich das System im finanziellen Gleichgewicht befindet. Die letzte Untersuchung fand 2013 statt (CA/61/13). 7. Entsprechend den Empfehlungen der Untersuchung von 2006 (CA/66/06) war der Gesamtbeitrag zum Versorgungssystem im April 2007 von 24 % auf 27,3 % (Personal: 9,1 %, Amt: 18,2 %) angehoben worden. In der Untersuchung von 2009 (CA/107/09) wurde dieser Beitragssatz bestätigt. Auf die Untersuchung von 2011 hin wurde der Gesamtbeitragssatz dann von 27,3 % auf 27,9 % erhöht (Personal: 9,3 %, Amt 18,6 %) wurde er erneut angehoben, und zwar von 27,9 % auf 29,1 % (Personal: 9,7 %, Amt: 19,4 %). 8. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wurde seit deren Einführung im Juli 2001 unverändert bei 1,2 % (Personal: 0,4 %, Amt: 0,8 %) belassen. 9. In diesem Jahr hat nun der Präsident des Amts, wie im Verwaltungsrat mit CA/62/13 angekündigt, eine neue versicherungsmathematische Untersuchung für das Versorgungssystem durchführen lassen. CA/54/15 d 1/5

4 10. Die Beratergruppe hat die demografischen und wirtschaftsspezifischen Annahmen überprüft und sie soweit erforderlich an die allgemeine Entwicklung und insbesondere an die Entwicklung im Amt angepasst. Ebenso hat sie die einschlägigen Annahmen für die Pflegeversicherung überprüft. V. BEGRÜNDUNG 11. Für das Versorgungssystem ist die Beratergruppe aufgrund der Berechnungen, die nach ihren Anweisungen und gemäß der sogenannten "Projected-Unit-Credit- Methode" (Methode der laufenden Einmalprämien) angestellt wurden, zu dem Ergebnis gelangt, dass der Gesamtbeitragssatz von 29,1 % der Grundgehälter (ausgehend von den derzeitigen Annahmen) ausreichen sollte, um das langfristige Gleichgewicht des Versorgungssystems sicherzustellen, und empfahl daher keine Änderung. 12. Für das neue leistungsorientierte Versorgungssystem (NVS), das auf die ab dem 1. Januar 2009 eingestellten Bediensteten anwendbar ist, empfiehlt die Gruppe, den Beitragssatz bei 22,5 % zu belassen. 13. Bei der EPA-Pflegeversicherung mit ihren Besonderheiten wandte die Beratergruppe wie in den vorangegangenen Untersuchungen die sogenannte "Aggregate- Cost-Methode" (Methode der technischen Durchschnittsprämie) auf eine offene Gruppe an. Mit dieser Methode lässt sich am besten bestimmen, welcher Beitragssatz zur Sicherung des finanztechnischen Gleichgewichts erforderlich ist. Aus den Berechnungen folgerte die Gruppe, dass der derzeitige Gesamtbeitrag von 1,2 % auf 1,5 % angehoben werden sollte, um das langfristige Gleichgewicht der Pflegeversicherung zu gewährleisten. VI. ALTERNATIVEN 14. Keine VII. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN 15. Die Beratergruppe hat eine versicherungsmathematische Bilanz für das Versorgungssystem des Amts erstellt und einen Überschuss in Höhe von 10,5 Mio. EUR ermittelt, was einem Kostendeckungsgrad von 100,2 % entspricht. Die unrealisierten Verluste des Fonds während der turbulenten letzten Jahre auf den globalen Wirtschaftsmärkten konnten dank der Mittelübertragungen in Höhe von insgesamt 230 Mio. EUR in den Jahren 2013 und 2014 und der guten Anlagerenditen der RFPSS wettgemacht werden. CA/54/15 d 2/5

5 16. Das Amt stimmt der Empfehlung zu, die nächste Untersuchung in zwei Jahren durchzuführen. Wie schon früher mehrfach betont, unterscheidet sich die Situation des Amts von der eines privatwirtschaftlichen Pensionsfonds zum einen durch den gesicherten Fortbestand der Organisation sowie den sehr langfristigen Anlagehorizont und zum anderen durch die Konzeption des Pensionsreservefonds. Die Rückstellungen werden ja zu dem Zweck gebildet, den Haushalt des Amts bei den Versorgungszahlungen zu entlasten. Den Schätzungen der Versicherungsmathematiker zufolge dürfte dies frühestens ab 2023 notwendig sein. 17. Das Amt schließt sich der Empfehlung der Beratergruppe an, den Gesamtbeitragssatz zum Versorgungssystem bei 29,1 % zu belassen, den Beitragssatz zum NVS bei 22,5 % zu belassen und den Gesamtbeitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 1,2 % auf 1,5 % (Personal: 0,5 %, Amt: 1,0 %) anzuheben. 18. Die Anhebung des vom Amt zu tragenden Beitragsanteils für die Pflegeversicherung von 0,8 % auf 1,0 % führt zu zusätzlichen Aufwendungen von 1,9 Mio. EUR im Haushalt 2016 bzw. zu einem kumulierten Gesamteffekt von 10,5 Mio. EUR bis VIII. RECHTSGRUNDLAGE 19. Gemäß Artikel 41 (3) der Versorgungsordnung, die auf die vor dem 1. Januar 2009 im Dienst befindlichen Bediensteten anwendbar ist, sind Änderungen des Beitragssatzes zum Versorgungssystem auf ein versicherungsmathematisches Gutachten zu stützen. 20. Auch in Artikel 35 (1) und (3) der Neuen Versorgungsordnung, die auf die ab dem 1. Januar 2009 eingestellten Bediensteten anwendbar ist, ist ein versicherungsmathematisches Gutachten zur Überprüfung und erforderlichenfalls Änderung des Beitragssatzes vorgesehen. 21. Gemäß Absatz 6 der Durchführungsvorschriften zu Artikel 83a des Beamtenstatuts (Pflegeversicherung) entscheidet der Verwaltungsrat auf der Grundlage einer versicherungsmathematischen Studie unabhängiger Experten gegebenenfalls darüber, ob die Beiträge geändert werden müssen, um das strukturelle Gleichgewicht des Systems zu gewährleisten. IX. REFERENZDOKUMENTE 22. CA/53/15, CA/61/13, CA/62/13, CA/107/09, CA/66/06 X. VERÖFFENTLICHUNG EMPFOHLEN 23. Ja CA/54/15 d 3/5

6 TEIL II Entwurf BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom [Datum des Beschlusses] zur Änderung von Absatz 6 der Durchführungsvorschriften zu Artikel 83a des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, gestützt auf das Europäische Patentübereinkommen, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe c und Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe c, gestützt auf das Statut der Beamten des Europäischen Patentamts, insbesondere auf Artikel 83a, gestützt auf die Durchführungsvorschriften zu Artikel 83a des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts, insbesondere auf Absatz 6, gestützt auf den gemeinsamen Bericht der Beratergruppe "EPA-Versicherung" (CA/53/15), nach Stellungnahme des Haushalts- und Finanzausschusses, auf Vorschlag des Präsidenten des Europäischen Patentamts nach Stellungnahme des Allgemeinen Konsultativen Ausschusses, BESCHLIESST: CA/54/15 d 4/5

7 Artikel 1 Absatz 6 der Durchführungsvorschriften zu Artikel 83a des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts erhält folgende Fassung: "(6) Der Referenzsatz wird vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Präsidenten des Amts auf der Grundlage einer versicherungsmathematischen Studie unabhängiger Experten bestimmt und auf 1,5 % festgesetzt. Hält es der Verwaltungsrat für erforderlich, von einem oder mehreren Versicherungsmathematikern eine Prüfung der Kosten des Systems der sozialen Sicherheit durchführen zu lassen, und ergibt sich aus dieser Prüfung, dass der genannte Referenzsatz das strukturelle Gleichgewicht dieses Systems nicht mehr gewährleistet, so befindet der Verwaltungsrat darüber, ob die Beiträge gegebenenfalls zu ändern sind." Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Geschehen zu München am [Datum des Beschlusses] Für den Verwaltungsrat Der Präsident Jesper KONGSTAD CA/54/15 d 5/5

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