MIFID GRUNDLAGENINFORMATION

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1 MIFID GRUNDLAGENINFORMATION Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente Genossenschaftliches Private Banking

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3 03 INHALTSVERZEICHNIS 04 A. MIFID GRUNDLAGEN Allgemeine Erklärungen Maßnahmenkatalog 05 B. BESCHREIBUNG DER KUNDENKATEGORISIERUNG Allgemeines zur Kundenkategorisierung Grundsätzliches zur Kundeneinstufung durch die Kundenkategorien Wechselmöglichkeiten 07 C. ALLGEMEINE INFORMATION ÜBER DEN UMGANG DER MIT MÖGLICHEN INTERESSEN- KONFLIKTEN (INTERESSENKONFLIKT-POLICY) 07 D. ALLGEMEINE INFORMATION ÜBER ZUWENDUNGEN ALLER ART 07 E. UMFANG UND FREQUENZ DER REPORTINGS 08 F. KREDITFINANZIERUNG UND FINANZINSTRUMENTE MIT HEBELWIRKUNG 08 G. KOMMUNIKATIONSMITTEL UND SPRACHREGELUNG 08 H. HINWEIS BASISINFORMATIONEN ÜBER WERTPAPIERE UND WEITERE KAPITALANLAGEN 08 I. INFORMATION ÜBER DIE KOSTEN UND NEBENKOSTEN BEI DER ERBRINGUNG VON WERTPAPIERDIENSTLEISTUNGEN UND WERTPAPIER- NEBENDIENSTLEISTUNGEN 08 J. ZULASSUNG UND ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE 08 K. EINLAGENSICHERUNG 09 L. ALLGEMEINE KONTAKTANGABEN DER 10 ANHANG 1 12 ANHANG 2

4 04 A. MIFID GRUNDLAGEN 1. ALLGEMEINE ERKLÄRUNGEN Die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, amtliche Kurzform auch: Finanzmarktrichtlinie) ist eine Richtlinie der EU zur Harmonisierung der Finanzmärkte und Erhöhung der Transparenz im europäischen Binnenmarkt. Von dieser Richtlinie sind alle Wertpapierdienstleistungsun- ternehmen (Banken, Vermögensverwalter und die meisten Anlageberater) betroffen, auch solche, die sich bereits freiwillig einer hohen Transparenz verpflichtet haben. Durch die MiFID erhalten Kunden die Sicherheit, dass bei Wertpapiergeschäften europaweit künftig grundsätzlich die gleichen Regelungen gelten. Ziele der MiFID sind ein verbesserter Anlegerschutz, ein verstärkter Wettbewerb und die Harmonisierung des euro- päischen Finanzmarktes. Vorrangig bei der Konzeption der MiFID war, private und institutionelle Anlagegeschäfte innerhalb der EU, aber auch über ihre Grenzen hinweg zu vereinfachen und zu erleichtern. Die entsprechenden Voraussetzungen dafür schafft die MiFID durch:» einen einheitlichen Kundenschutz» einen Wettbewerbsmarkt, der gleiche Bedingungen für alle europäischen Ausführungsplätze und Teilnehmer fordert» die Erhöhung der Marktliquidität» die Steigerung der Effizienz der Kapitalmärkte» die Stärkung des europäischen Finanzmarktes Die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID trat am 1. November 2007 in Kraft und wurde in nationales Recht umgesetzt. 2. MASSNAHMENKATALOG Zur Zielerreichung wurden folgende Maßnahmen verabschiedet:» Vor dem Hintergrund der Verbesserung des Anlegerschutzes sind alle Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden gemäß ihrer Schutzwürdigkeit einzustufen und sicherzustellen, dass eine Kategorisierung in eine der folgenden Kundengruppen vorgenommen wird: a) Privatkunden b) professionelle Kunden c) geeignete Gegenparteien Für diese Gruppen gelten unterschiedlich ausgeprägte Auflagen hinsichtlich der Informations- und Wohlverhal- tenspflichten sowie unterschiedliche Vorgaben bei der Beratung und Ausführung von Wertpapiergeschäften.» Zum Zweck der Verbesserung grenzüberschreitender Dienstleistungen erhalten Wertpapierhäuser den Europäischen Pass. Damit ist die Zulassung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens in einem Mitgliedstaat auch in allen anderen Mitgliedstaaten innerhalb der EU gültig.» Bei Beratungsdienstleistungen ist die Einholung bestimmter Kundenangaben gemeinsam mit dem Kunden vorzunehmen. Die Institute müssen dafür sorgen, dass die Geschäfte den Anlagezielen, den finanziellen Ver- hältnissen, den Kenntnissen und dem Erfahrungsschatz des Kunden entsprechen. Die Vollständigkeit der Anga- ben ist notwendig, um eine qualifizierte Beratungsleis- tung sicherzustellen. Allerdings muss der Kunde auch mit mehr Informationen und Formularen rechnen, die ver- und bearbeitet werden.» Von jedem Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind Ausführungsgrundsätze (Best Execution Policy) festzulegen. Diese sollen gewährleisten, dass Finanz- produkte grundsätzlich zum besten Anschaffungsund Verkaufspreis für den Kunden erworben oder veräußert werden. In den Grundsätzen legen die Banken u.a. die Auswahl ihrer Ausführungsplätze fest, über- wachen die Auswahlkriterien periodisch und belegen diese gegenüber den Aufsichtsbehörden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Handelsplatz nicht von der Höhe der Provisionen, sondern von den Kundenin- teressen abhängt. Ausführliche Informationen sind in den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie in der Handelsplatzliste nachzulesen.

5 05» Wirksame Vorkehrungen sind zu treffen, um Interessenkonflikte bei der Erbringung von Wertpapierdienst- leistungen und Wertpapiernebendienstleistungen zu erkennen und eine Beeinträchtigung der Kundeninte- ressen zu vermeiden. Das Wertpapierdienstleistungs- unternehmen hat eigene Interessenkonfliktgrundsätze festzulegen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten aufzustellen. Ausführliche Informationen sind im Punkt C Allgemeine Information über den Umgang der mit möglichen Interessenkonflikten und im Anhang 1 nachzulesen.» Für Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist eine Annahme von Zuwendungen, Rückvergütungen, Ver- triebsvergütungen bzw. Erlöse im Folgenden Zuwen- dungen aller Art genannt einschließlich Gebühren, Provisionen, sonstiger Geld- und Sachleistungen von Dritten oder deren Gewährung an Dritte nur unter engen Voraussetzungen gestattet. Diese werden ausführlich erklärt im Punkt D Allgemeine Information über Zuwendungen aller Art und im Anhang 2.» Im Sinne der Kostentransparenz für Kunden müssen bei Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierneben- dienstleistungen die Kosten und Nebenkosten ein- schließlich aller damit verbundenen Gebühren, Provi- sionen, Entgelte und Auslagen offengelegt werden. B. BESCHREIBUNG DER KUNDENKATEGORISIERUNG 1. ALLGEMEINES ZUR KUNDENKATEGORISIERUNG Die EU-Finanzmarktrichtlinie nimmt eine Unterteilung in drei Kundenkategorien vor: Es wird zwischen Privatkun- den, professionellen Kunden und geeigneten Gegenpar- teien unterschieden (EU-Richtlinie 2004/39/EG, Art. 4 und 24). Die Einstufung des Kunden ergibt sich grundsätzlich aufgrund bestimmter gesetzlich festgelegter Kriterien. Der Grundgedanke der unterschiedlichen Einstufung gemäß MiFID besteht darin, dass hierdurch den Eigenheiten und dem Schutzbedürfnis jeder Anlegerkategorie Rech- nung getragen wird. Dabei wird der Gruppe der Privat- kunden das höchste Schutzniveau zuteil. Somit bestehen gegenüber dieser Kundengruppe die weitestgehenden Bestimmungen des Anlegerschutzes. Deutlich wird dies an umfangreichen und spezifischen Informationspflichten und Regelungen bei der Annahme und Ausführung von Kundenaufträgen. 2. GRUNDSÄTZLICHES ZUR KUNDENEINSTUFUNG DURCH DIE Die Kunden der mit Sitz in Luxemburg und deren Niederlassungen in Deutschland im fort- laufenden Text als DZ PRIVATBANK bezeichnet werden grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben der MiFID Richtlinie in Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien eingestuft. Die DZ PRIVATBANK verfolgt hierbei den Grundsatz, dem Kunden das höchst- mögliche Schutzniveau zukommen zulassen. Die Einstufung in eine Kundenkategorie in Bezug auf einzelne Finanzinstrumente oder Wertpapierdienstleistungen bietet die DZ PRIVATBANK nicht an, sodass die Einstufung auf die gesamte Kunden-/Geschäftsbeziehung ausgelegt ist und somit generellen Charakter hat. 3. KUNDENKATEGORIEN Privatkunden Als Privatkunden werden alle Kunden eingestuft, die nicht professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien sind. Nach der Definition der MiFID geht die Kategorie Privat- kunde über natürliche Personen hinaus und umfasst auch kleine und mittlere Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform. Die Privatkunden genießen das höchstmögliche Schutzniveau, d.h., alle Bestimmungen der MiFID Richtlinie zum Anlegerschutz sind vollumfänglich anzuwenden. Auf die Privatkunden finden insbesondere Informations- pflichten, die Pflicht zur kundengünstigsten Ausführung und Informationen über die Bearbeitung von Kundenaufträgen gemäß der MiFID Richtlinie uneingeschränkt Anwendung. Unter anderem sind dem Privatkunden in verständlicher Form angemessene Informationen in vier Bereichen zur Verfügung zu stellen:» die Wertpapierfirma und ihre Dienstleistungen» Finanzinstrumente und vorgeschlagene Anlagestrategien» Kosten und Nebenkosten» Ausführungsplätze für Wertpapieraufträge Professionelle Kunden Hierbei handelt es sich um Kunden, bei denen das Wert- papierdienstleistungsunternehmen davon ausgehen kann, dass sie über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen

6 06 selbst zu treffen und damit verbundene Risiken angemessen beurteilen und eingehen zu können. Die MiFID Richtlinie definiert dabei folgende Kunden als professionelle Kunden: a) Wertpapierdienstleistungsunternehmen b) sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute c) Versicherungsunternehmen d) Fondsgesellschaften und ihre Verwaltungsgesellschaften e) Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften f) bestimmte Unternehmen, die als Wertpapierdienstleistung bestimmte Eigengeschäfte/Eigenhandel betreiben g) Börsenhändler und Warenderivatehändler h) sonstige institutionelle Anleger, die im Inland oder Ausland zulassungs- oder aufsichtspflichtig sind, um auf den Finanzmärkten tätig werden zu können i) Unternehmen, die mindestens zwei der drei nachfolgenden Merkmale überschreiten: 20 Mio. EUR Bilanzsumme 40 Mio. EUR Umsatzerlöse 2 Mio. EUR Eigenmittel j) nationale und regionale Regierungen (Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden) sowie Stellen der staatlichen Schuldenverwaltung k) Zentralbanken, internationale und supranationale Einrichtungen (z.b. Weltbank) l) andere nicht zugelassene/beaufsichtigte institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Investition in Finanzinstrumente besteht, und Einrichtungen, die die Verbriefung von Vermögenswerten und andere Finanzierungsgeschäfte betreiben Geeignete Gegenparteien kraft Gesetzes sind:» die unter professionelle Kunden a bis f aufgeführten Unternehmen» die unter professionelle Kunden j und k aufgeführten Einrichtungen» bestimmte Unternehmen, die zwar nicht als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gelten, deren Haupt- tätigkeit jedoch in Eigengeschäften und Eigenhandel mit Waren oder Warenderivaten besteht Die Einstufung der aufgeführten Unternehmen und Einrichtungen als geeignete Gegenparteien bezieht sich lediglich auf die folgenden Wertpapierdienstleistungen:» Finanzkommissionsgeschäfte: die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung» Abschlussvermittlung: die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rechnung» Anlagevermittlung: die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten» Eigenhandel: die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleis- tung für andere Erbringt die DZ PRIVATBANK darüber hinaus andere Wertpapierdienstleistungen (z.b. Anlageberatung oder Finanzportfolioverwaltung), wird der Kunde in Bezug auf diese Geschäfte als professioneller Kunde behandelt. Erfüllt ein Kunde eines der oben genannten Kriterien, ist er kraft Gesetzes professioneller Kunde und wird als solcher von der DZ PRIVATBANK eingestuft. Geeignete Gegenparteien Bestimmte Rechtspersönlichkeiten sind gemäß der MiFID Richtlinie per se als geeignete Gegenpartei einzustufen. Diese Kundenkategorie ist eine Teilmenge der professionellen Kunden und verfügt über weitreichende Kenntnisse und Erfahrungen in Finanzgeschäften, sodass die Schutzbestimmungen der MiFID Richtlinie nur eingeschränkt Anwendung finden. 4. WECHSELMÖGLICHKEITEN Sofern ein professioneller Kunde oder eine geeignete Gegenpartei mit dem Wunsch an die DZ PRIVATBANK herantritt, als Privatkunde eingestuft zu werden, wird dies mit dem Kunden entsprechend vereinbart (EU-Richtlinie 2006/73/EG, Art. 28 Abs. 3). Diese Einstufung gilt dann für die gesamte Kunden-/Geschäftsbeziehung. Die gemäß MiFID Richtlinie vorgesehene Möglichkeit eines Privatkunden, sich als professionellen Kunden einstufen zu lassen, bietet die DZ PRIVATBANK grundsätzlich an. Mit dem Wechsel akzeptiert der Kunde den Verlust von Anlegerschutzrechten. Nähere informationen erhält der Kunde direkt bei der DZ PRIVATBANK. Von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit, bestimmte weitere Kunden als geeignete Gegenparteien anzusehen, macht die DZ PRIVATBANK keinen Gebrauch.

7 07 C. ALLGEMEINE INFORMATION ÜBER DEN UMGANG DER MIT MÖGLICHEN INTERESSENKONFLIKTEN (INTERESSENKONFLIKT-POLICY) Gemäß der EU-Richtlinie 2006/73/EG, Art. 30 (1) i ist jede Wertpapierfirma dazu verpflichtet, ihren Kunden eine Beschreibung ihrer Grundsätze über den Umgang mit möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung zu stellen. Bei der Abwicklung von Wertpapierdienstleistungen bzw. Wertpapiernebendienstleistungen können Interessenkonflikte auftreten. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen nicht vermeidbar, wird die DZ PRIVATBANK ihre Kunden entsprechend ihrer Interessenkonflikt-Policy darauf hinweisen. In solchen Fällen wird gegebenenfalls auf eine Beurteilung, Bera- tung oder Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichtet. Detaillierte Informationen zur Interessenkonflikt-Policy der DZ PRIVATBANK können im Anhang 1 nachgelesen werden. D. ALLGEMEINE INFORMATION ÜBER ZUWENDUNGEN ALLER ART Die DZ PRIVATBANK bietet ihren Kunden hochwertige, zum Teil unentgeltliche Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen an. Damit verbundene Kosten können auch durch entsprechende Zuwendungen aller Art der Geschäftspartner der DZ PRIVATBANK gedeckt werden. Detaillierte Informationen über die für die DZ PRIVATBANK relevanten Zuwendungen aller Art befinden sich im Anhang 2. E. UMFANG UND FREQUENZ DER REPORTINGS Bei den Vermögensverwaltungen der DZ PRIVATBANK erhält der Kunde jährlich zum und einen Vermögensverwaltungsreport. Zusätzlich zu diesen beiden Terminen kann der Anleger auf Wunsch auch einen Vermögensverwaltungsreport zum und erhalten. Der Wunsch ist gegenüber dem Berater der DZ PRIVATBANK zu äußern, der das zusätzliche Reporting dann mit dem Kunden schriftlich vereinbart. Nach erfolgter Vereinbarung stellt die DZ PRIVATBANK dem Kunden zukünftig zum und ein zusätzliches Reporting zur Verfügung. Bei der Erstellung der Reports stellt die DZ PRIVATBANK hinsichtlich des zu betrachtenden Berichtszeitraumes immer auf eine Year-to-Date-Betrachtung ab. Ausgangsbasis für die Erstellung der Reports und die hierfür zu ermittelnden Angaben (z.b. Performance, Kosten etc.) ist somit immer der des vorangegangenen Jahres. Bei den ersten (unterjährig) für den Kunden zu erstellenden Reports, bei denen nicht auf den des Vorjahres als Ausgangsbasis abgestellt werden kann, da die Vermögensverwaltung erst in dem laufenden Kalenderjahr abgeschlossen wurde, ist die Ausgangsbasis das Startdatum des Portfolios. Der Ausweis der im Portfolio enthaltenen Finanzinstrumente erfolgt, falls verfügbar, zum tagesaktuellen Kurs. Ist ein tagesaktueller Kurs nicht vorhanden, wird der letzte vorliegende Kurs herangezogen. Die DZ PRIVATBANK hat für alle Portfolios, für die ein angemessener und aussagekräftiger Vergleichsmaßstab festgelegt werden kann, einen Vergleichsindex definiert. Auf Wunsch wird dem Kunden in seinem Report zusätzlich zu der Wertentwicklung seines Portfolios auch die Wertentwicklung des entsprechenden Vergleichsmaßstabs ausgewiesen. Der Wunsch ist gegenüber dem Berater der DZ PRIVATBANK zu äußern, der den Ausweis mit dem Kunden schriftlich vereinbart. Hierbei ist nur die Vereinbarung der von der DZ PRIVATBANK festgelegten Vergleichsgrößen möglich. Das Anzeigen eines individuellen Vergleichsmaßstabs kann hingegen nicht vereinbart werden. Welche Indizes die DZ PRIVATBANK für die einzelnen Anlagerichtlinien festgelegt hat, erfährt der Kunde auf Wunsch von seinem Berater. Die DZ PRIVATBANK behält sich das Recht vor, zukünftig die Vergleichsmaßstäbe zu ändern. Bei den Vermögensverwaltungen der DZ PRIVATBANK kann der Anleger sich die wesentlichen Informationen über das jeweils ausgeführte Geschäft direkt nach der Ausführung zur Verfügung stellen lassen. Wenn der Kunde dies wünscht, kann er bei seinem Berater den täglichen Postversand veranlassen. Im Rahmen des Gesamtdispositionsprozesses kann es bei den Vermögensverwaltungen der DZ PRIVATBANK zu einer Ausführung einzelner Wertpapiertransaktionen in mehreren Tranchen kommen. Die Kundenabrechnung erfolgt dabei auf Basis des nach dem arithmetischen Mittel gebildeten Mischkurses. Auf Wunsch kann der Kunde sich die Ausführungspreise der einzelnen Tranchen über seinen Berater mitteilen lassen.

8 08 F. KREDITFINANZIERUNG UND FINANZ- INSTRUMENTE MIT HEBELWIRKUNG Die DZ PRIVATBANK verwaltet im Rahmen ihrer Vermö- gensverwaltungen keine kreditfinanzierten Portfolios. Eine Anlage in Finanzinstrumenten mit Hebelwirkung erfolgt nicht. G.KOMMUNIKATIONSMITTEL UND SPRACHREGELUNG Der Kunde besitzt die Möglichkeit, persönlich, telefonisch, per , per Telefax oder per Brief in deutscher Sprache mit der DZ PRIVATBANK zu kommunizieren. Bei Konto-/Depotführung am Standort Luxemburg kann der Kunde darüber hinaus in englischer, französischer und spanischer Sprache kommunizieren. Aufträge können gemäß Vereinbarung persönlich, telefonisch, fernschriftlich oder schriftlich übermittelt werden. Die DZ PRIVATBANK stellt Dokumente grundsätzlich in deutscher Sprache zur Verfügung. Von Dritten wie etwa Emittenten übermittelte Informationen werden in der Sprache weitergeleitet, in der sie der Bank zuge- gangen sind. H. HINWEIS BASISINFORMATIONEN ÜBER WERTPAPIERE UND WEITERE KAPITAL- ANLAGEN Detaillierte Informationen über die Wesensmerkmale der angebotenen Finanzinstrumente befinden sich in der Bros- chüre des BVR Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen. Die Broschüre wird im Rahmen der Depoteröffnung zur Verfügung gestellt und kann zusätzlich auf Wunsch bei der DZ PRIVATBANK angefor- dert werden. I. INFORMATION ÜBER DIE KOSTEN UND NEBENKOSTEN DER BEI DER ERBRINGUNG VON WERTPAPIER- DIENSTLEISTUNGEN UND WERTPAPIER- NEBENDIENSTLEISTUNGEN wird die DZ PRIVATBANK unter Einhaltung gesetzlicher Fristen mitteilen. Ein aktuelles Konditionenverzeichnis kann auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. J. ZULASSUNG UND ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE Die DZ PRIVATBANK verfügt über die gemäß Artikel 1 des Gesetzes vom 5. April 1993 für den Betrieb von Bankgeschäften erforderliche schriftliche Zulassung des für die Kommission zur Beaufsichtigung des Finanz- sektors zuständigen Ministers. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), 110, route d Arlon, L-1150 Luxembourg. Die DZ PRIVATBANK Niederlassungen in Deutschland unterliegen neben der Luxemburger Aufsichtsbehörde CSSF auch der zuständigen Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Anschrift lautet: Graurheindorfer Str. 108, D Bonn oder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str , D Frankfurt. Die DZ PRIVATBANK ist gemäß Art. 26 Abs. 2 der Banken- richtlinie (2006/48/EG) dazu berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und ihre Tätigkeit in diesen aufzunehmen. Die für die Zulassung von Kreditinstituten zuständige Aufsichtsbehörde ist die Europäische Zentral- bank, Sonnemannstr. 20, D Frankfurt a.m. K. EINLAGENSICHERUNG Die gehört der Sicherungseinrich- tung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR an. Weitere Informationen unter Die DZ PRIVATBANK ist Mitglied des Einlagensicherungsvereins ( Association pour la Garantie des Dépôts Luxembourg AGDL) der Luxemburger Bankenvereinigung ( Association des Banques et Banquiers Luxembourg ABBL). Die entsprechenden Informationen werden dem Kunden im Konditionenverzeichnis für das Privatkundengeschäft zur Verfügung gestellt. Es wird dem Kunden bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung ausgehändigt. Änderungen

9 09 L. ALLGEMEINE KONTAKTANGABEN DER Hauptniederlassung Geschäftsadresse 4, rue Thomas Edison L-1445 Luxembourg-Strassen Postadresse Boîte postale 661 L-2016 Luxembourg Telefon Telefax Internet Handels- und Firmenregister R.C.S. Luxembourg B Niederlassung Frankfurt Büro Leipzig Paulaner Palais, Klostergasse Leipzig Niederlassung Hamburg Rosenstraße Hamburg Handelregister: Amtsgericht Hamburg, HRB Niederlassung Hannover Berliner Allee Hannover Handelsregister: Amtsgericht Hannover, HRB Niederlassung München Türkenstraße München Handelsregister: Amtsgericht München, HRB Niederlassungen in Deutschland Niederlassung Berlin Pariser Platz Berlin Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, HRB Niederlassung Düsseldorf Ludwig-Erhard-Allee Düsseldorf Handelregister: Amtsgericht Düsseldorf, HRB Niederlassung Nürnberg Am Tullnaupark Nürnberg Handelregister: Amtsgericht Nürnberg, HRB Niederlassung Stuttgart Heilbronner Straße Stuttgart Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart, HRB Niederlassung Frankfurt Platz der Republik Frankfurt/Main Handelregister: Amtsgericht Frankfurt/M. HRB 93030

10 10 ANHANG 1 INFORMATION ÜBER DEN UMGANG DER DZ PRIVATBANK MIT MÖGLICHEN INTERES- SENKONFLIKTEN (INTERESSENKONFLIKT- POLICY) Gemäß der EU-Richtlinie 2006/73/EG, Art. 30 (1) i ist jede Wertpapierfirma dazu verpflichtet, ihren Kunden eine Beschreibung ihrer Grundsätze über den Umgang mit möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung zu stellen. 1. BEI DER DZ PRIVATBANK KÖNNEN INTERESSENKONFLIKTE AUFTRETEN ZWISCHEN DEN KUNDEN UND a) der DZ PRIVATBANK/mit der DZ PRIVATBANK verbundenen Unternehmen b) den bei der DZ PRIVATBANK beschäftigten oder mit diesen verbundenen relevanten Personen inkl. des Vorstandes der DZ PRIVATBANK c) Personen, die durch Kontrolle mit der DZ PRIVATBANK verbunden sind d) anderen Kunden und bei folgenden Wertpapierdienstleistungen bzw. Wertpapiernebendienstleistungen: a) Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Ver- äußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung) b) Eigenhandel/Festpreisgeschäft (Anschaffung oder Ver- äußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung) c) Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rechnung) d) Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis) e) Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien) f) Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanzinstru- menten ohne feste Übernahmeverpflichtung) g) Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum) h) Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird) i) Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für andere und damit verbundene Dienstleistungen) j) Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt, an diesen Geschäften beteiligt ist k) Devisengeschäfte, die in Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistunge stehen l) Verbreitung oder Weitergabe von Finanzanalysen oder anderen Informationen über Finanzinstrumente oder deren Emittenten, die direkt oder indirekt eine Empfeh - lung für eine bestimmte Anlageentscheidung enthalten m) Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Emissionsgeschäft stehen n) Dienstleistungen, die sich auf einen Basiswert beziehen insbesondere a) aus persönlichen Beziehungen relevanter Personen (Vorstände oder Mitarbeiter oder mit diesen verbundene Personen) a.a) der DZ PRIVATBANK mit Emittenten von Finanzinstrumenten, z.b. über die Mitwirkung in Aufsichts- oder Beiräten, bzw. a.b) von Emittenten von Finanzinstrumenten mit der DZ PRIVATBANK (z.b. als Kunden der DZ PRIVATBANK) sowie b) aus Beziehungen der DZ PRIVATBANK zu Emittenten von Finanzinstrumenten dadurch, dass b.a) der jeweilige Emittent Tochterunternehmen/ verbundenes Unternehmen der DZ PRIVATBANK ist oder b.b) die DZ PRIVATBANK an dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten direkt oder indirekt beteiligt ist

11 11 Daneben kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn die DZ PRIVATBANK c) an Emissionen des jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten mitwirkt d) Kredit-/Garantiegeber des jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten ist e) an der Erstellung einer Finanzanalyse zum jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten beteiligt ist f) Zahlungen an/von den/dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten erbringt/erhält g) mit dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten Kooperationen eingegangen ist h) mit dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten gemeinsame direkte oder indirekte Tochterunterneh- men Beteiligungen betreibt/hält 2. ES KÖNNEN INTERESSENKONFLIKTE AUCH DADURCH AUFTRETEN, DASS a) der DZ PRIVATBANK oder einzelnen relevanten Personen der DZ PRIVATBANK Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt sind b) Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanzinstruments z.b. bei Analyse, Beratung, Empfehlung oder Auftragsausführung vorliegen 3. DIE DZ PRIVATBANK UNTERLIEGT DER KONTROLLE DER LUXEMBURGISCHEN BANKENAUFSICHT, DER COMMISSION DE SURVEILLANCE DU SECTEUR FINANCIER (CSSF), UND IST VERPFLICHTET, DIE RUNDSCHREIBEN DER BANKENAUFSICHT ZU BEACHTEN. DES WEITEREN IST DIE DZ PRIVATBANK MITGLIED DER BANKENVEREINIGUNG ASSOCIATION DES BANQUES ET BANQUIERS LUXEMBOURG (ABBL). 4. DIE DZ PRIVATBANK ALS WERTPAPIERFIRMA SELBST WIE AUCH DIE MITARBEITER DER DZ PRIVATBANK SIND ENTSPRECHEND DEN GESETZLICHEN GRUNDLAGEN VERPFLICHTET, DIE UNTER ZIFFER 1 GENANNTEN WERTPAPIER- DIENSTLEISTUNGEN UND WERTPAPIERNEBEN- DIENSTLEISTUNGEN EHRLICH, REDLICH UND PROFESSIONELL IM INTERESSE DER KUNDEN ZU ERBRINGEN UND INTERESSENKONFLIKTE SOWEIT WIE MÖGLICH ZU VERMEIDEN. Unabhängig davon hat die DZ PRIVATBANK eine Organisationsrichtlinie Compliance Handbuch erstellt und eine zuständige Compliance-Funktion eingerichtet, die besonders folgende Maßnahmen umfasst: a) die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit sogenannten Chinese Walls, d.h. virtuelle bzw. tatsächliche Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses b) die Verpflichtung aller Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können, zur Offenlegung aller ihrer Geschäfte in Finanzinstrumenten c) die Führung von Sperrlisten, in die Finanzinstrumente, in denen es zu Interessenkonflikten kommen kann, aufgenommen werden. Geschäfte in Finanzinstrumenten aus der Sperrliste sind untersagt d) die Führung eines Insiderverzeichnisses. In dieses Verzeichnis werden alle relevanten Personen der DZ PRIVATBANK, die Insiderinformationen haben, aufgenommen e) die laufende Kontrolle aller Geschäfte der in der DZ PRIVATBANK tätigen relevanten Personen f) die Regelungen über die Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen g) die Schulung der Mitarbeiter der DZ PRIVATBANK DIE DZ PRIVATBANK NIEDERLASSUNGEN UNTERLIEGEN NEBEN DER KONTROLLE DER LUXEMBURGISCHEN AUFSICHTSBEHÖRDE CSSF AUCH DER KONTROLLE DER BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (BAFIN) UND SIND VERPFLICHTET, DIE RUNDSCHREIBEN DER BANKENAUFSICHT ZU BEACHTEN. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise nicht durch die obige Aufgabenteilung oder die Com- pliance-funktion vermeidbar, wird die DZ PRIVATBANK ihre Kunden darauf hinweisen. Die DZ PRIVATBANK wird ggf. in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung oder Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten. 5. AUF WUNSCH DES KUNDEN WIRD DIE DZ PRIVATBANK WEITERE EINZELHEITEN ZU DIESEN MÖGLICHEN INTERESSENKONFLIKTEN ZUR VERFÜGUNG STELLEN.

12 12 ANHANG 2 INFORMATION ÜBER ZUWENDUNGEN ALLER ART Individuelle Informationen: Bereitstellung von persönlichen Konto- und Depotbeständen, Wertentwicklungen, steuerlichem Reporting, Nutzung von Private Banking-Online 1. ALLGEMEINES Für ihre Kunden bietet die DZ PRIVATBANK im Zusammen- hang mit Finanzanlagen hochwertige Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen an. Im Einzelnen bestehen diese aus:» Anlageberatung: Kundenindividuelle und bedarfsorientierte Vermögens- strukturierung unter Berücksichtigung der persönlichen Finanzsituation, Anlagekenntnisse und Risikobereischaft. Die Bank erbringt die Anlageberatung nicht als Honorar-Anlageberatung und darf im Zusammenhang mit der Anlageberatung Zuwendungen von ihren Ver- triebspartnern erhalten.» Anlagevermittlung: Annahme der Kundenaufträge und Weiterleitung zur Ausführung an die bewährten Kontrahenten der DZ PRIVATBANK Viele dieser Dienstleistungen bietet die DZ PRIVATBANK als Service unentgeltlich an. Die damit verbundenen Kosten werden auch durch entsprechende Zuwendungen aller Art der Geschäftspartner der DZ PRIVATBANK gedeckt. 2. ARTEN VON ZUWENDUNGEN ALLER ART An Zuwendung für Leistungen in Bezug auf Finanzanlagen können Vertriebsprovisionen, Vertriebsfolgeprovisionen, Vermittlungsprovisionen, Incentives und unterstützende Sachleistungen von der DZ PRIVATBANK gezahlt oder von ihr vereinnahmt werden. Für die DZ PRIVATBANK sind in Bezug auf ihr derzeitiges Produktangebot folgende Arten von Zuwendungen aller Art relevant: Vertriebsprovisionen Bei einer Vertriebsprovision erhält oder zahlt die DZ PRIVATBANK eine einmalige Provision pro Geschäft. Es handelt sich dabei um Provisionen in Form eines Ausgabeaufschlages und monetäre erfolgsabhängige Leistungen wie volumenabhängige Zahlungen und Gratifikationen.» Vermögensverwaltung: Professionelles aktives Vermögensmanagement unter Berücksichtigung des persönlichen Anlegerprofils, Zeithorizontes, der Anlageziele, Renditeerwartungen, Risikobereitschaft, Finanzsituation und Anlagekenntnisse» Finanzplanung: Zukunftsorientierte Steuerung von komplexen Vermö- gensstrukturen in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht, angepasst an die individuellen Ziele und Wünsche der persönlichen Lebensplanung und -umstände durch die nach den strengen internationalen Qualitätsnormen arbeitenden Certified Financial Planner und Certified Estate Planner (CFP/CEP) der DZ PRIVATBANK Die Vertriebsprovisionszahlungen werden zur Abdeckung laufender Kosten, Investitionen und damit zur Stärkung des Betreuungsangebots verwendet. Die DZ PRIVATBANK erfüllt eigenständige Aufklärungs- und Beratungspflichten, für die keine separate Gebühren berechnet werden. Der Kunde kann jederzeit eine qualitativ hochwertige Beratungsdienstleistung in Anspruch nehmen, mit der keine Abschlussverpflichtung verbunden ist. Es handelt sich um Zuwendungen, die dazu dienen, effiziente und qualitativ hochwertige Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten zu erhalten bzw. aufzubauen.» Informationsbereitstellung: Allgemeine Informationen: Bereitstellung von vielfältigem Informationsmaterial in Bezug auf die Geld- und Kapitalmärkte, Markttrends, Marktkommentare, Researchmaterial, Wertpapierkurse, Währungsinformationen, Anlageempfehlungen u.v.m. Über die Homepage ist die DZ PRIVATBANK mit Produkt- und Serviceangeboten sowie Anlageempfehlungen rund um die Uhr erreichbar

13 13» Investmentfonds: Für die Vermittlung von Investmentfonds erhält oder zahlt die DZ PRIVATBANK teilweise einen Teil des Ausgabeaufschlages. Grundsätzlich wird zwischen Load- Fonds (Fonds mit Ausgabeaufschlag) und No-Load- Fonds (Fonds ohne Ausgabeaufschlag) unterschieden. Einen Anteil am Ausgabeaufschlag erhält oder zahlt die DZ PRIVATBANK nur bei Load-Fonds. Sofern die DZ PRIVATBANK einen Anteil am Ausgabeaufschlag erhält, beträgt dieser bis zu 100 Prozent des Ausgabeaufschlages. Die Höhe des Ausgabeaufschlages können Sie dem Verkaufsprospekt des betreffenden Fonds entnehmen.» Zertifikate und strukturierte Anleihen: Für die Vermittlung von Zertifikaten und strukturierten Anleihen erhält die DZ PRIVATBANK in seltenen Fällen von dem jeweiligen Emittenten eine Provision aus dem Anlagebetrag. Die Höhe der Provision hängt von der Vetriebsvereinbarung mit dem Emittenten ab. Sie kann bis zu fünf Prozent vom Emissionspreis betragen. Nähere Informationen zu den aktuell betroffenen Produkten und zur Höhe der Vertriebsprovision erteilt Ihnen Ihr Berater. Vertriebsfolgeprovisionen Die DZ PRIVATBANK erhält oder zahlt eine Vertriebsfolgeprovision, wenn der Kunde die entsprechenden Wertpa piere im Bestand hält und diese der DZ PRIVATBANK zugerechnet werden. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach der Art der vermittelten Wertpapiere, der Höhe der Bestände und der Haltedauer. Die Vertriebsfolgeprovision schafft die Voraussetzung für ein langfristiges Arbeiten mit dem Kunden. Es handelt sich um Zuwendungen, die dazu dienen, effiziente und qualitativ hochwertige Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten zu erhalten bzw. aufzubauen. Auch nach Abschluss und während der Kundenbeziehung überprüft der Berater die Depotstruktur seiner Kunden und wird im Bedarfsfall und aufgrund von Entwicklungen am Kapitalmarkt aktiv auf den Kunden zugehen. Darüber hinaus werden nach Abschluss weitere Dienstleistungen zur Verfügung gestellt, z.b. die Aufbereitung und Zustellung von Informationen in Bezug auf Depotauswertungen, steuerliche Reportings und Researchunterlagen.» Investmentfonds: Vertriebsfolgeprovisionen zahlt und erhält die DZ PRIVATBANK zunächst für Vermittlungsleistungen beim Vertrieb von Investmentfondsanteilen. Sie fallen sowohl beim Vertrieb von Load-Fonds als auch beim Vertrieb von No-Load-Fonds an. In der Regel sind die Vertriebsfolgeprovisionen beim Vertrieb von Load- Fonds niedriger als beim Vertrieb von No-Load-Fonds. Die DZ PRIVATBANK ihrerseits gewährt Dritten bis zu 60 Prozent der vereinnahmten Vertriebsfolgeprovision. Berechnungsgrundlage kann die Verwaltungsvergütung oder der durchschnittliche Bestand sein. Auf Nachfrage erteilt die DZ PRIVATBANK Ihnen gerne nähere Informationen. a) Berechnungsgrundlage Verwaltungsvergütung: In diesem Fall erhält die DZ PRIVATBANK einen Anteil an der Verwaltungsvergütung, der bis zu 60 Prozent p.a. betragen kann. Die Höhe der Verwaltungsvergütung können Sie dem Verkaufsprospekt des betreffenden Fonds entnehmen. b) Berechnungsgrundlage durchschnittlicher Depotbestand: Die DZ PRIVATBANK erhält eine Vertriebsfolgeprovision von bis zu einem Prozent p.a. Die Zahlung bezieht sich auf den durchschnittlichen Depotbestand der DZ PRIVATBANK, der per Stichtag ermittelt wird.» Zertifikate und strukturierte Anleihen: Die DZ PRIVATBANK zahlt und erhält von Zertifikateund Strukturanleiheemittenten eine Bestandsprovision, deren Höhe von der Vereinbarung mit dem jeweiligen Emittenten abhängt. Diese beträgt bis zu 0,65 Prozent p.a. und wird auf Basis der Bestände per Stichtag bzw. auf die monatlichen Durchschnittsbestände der DZ PRIVATBANK berechnet. Die DZ PRIVATBANK ihrerseits gewährt Dritten bis zu 60 Prozent dieser vereinnahmten Verwaltungsvergütung. Nähere Informationen zu den aktuell betroffenen Produkten und die Höhe der Bestandsprovisionen erteilt Ihnen Ihr Berater.

14 14 Zahlung von Vermittlungsprovisionen durch die DZ PRIVATBANK» Vermittlung von Kunden/Konto- und Depotführung bei der DZ PRIVATBANK: Die DZ PRIVATBANK zahlt der vermittelnden Partner- bank und externen Vermögensverwaltern bis zu 60 Prozent der Wertpapierumsatzprovision, der Bestandsprovisionen, der Ausgabeaufschläge und Vermögens- verwaltungsvergütungen als Vertriebsprovision. Die Höhe der Wertpapierumsatzprovision kann dem Konditionenverzeichnis der DZ PRIVATBANK für das Privatkundengeschäft entnommen werden. Darüber hinaus kann die DZ PRIVATBANK bis zu 100 Prozent der Entgelte aus einer Kundenbeziehung an den vermittelnden Partner weiterleiten. Mögliche Entgelte und deren Höhe können dem Konditionenverzeichnis der DZ PRIVATBANK für das Privatkundengeschäft entnommen werden. BESONDERER HINWEIS: Mit dieser MiFID Grundlageninformation legt die DZ PRIVATBANK soweit und so genau es in standardisierter Form möglich ist alle Arten von Zuwendungen offen, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen erhält und zahlt. Die DZ PRIVATBANK geht davon aus, dass der Kunde sich auf dieser Grundlage ein vollständiges Bild davon machen kann, welche Arten von Zuwendungen die DZ PRIVATBANK erhält oder gewährt. Soweit dies nicht der Fall ist, bietet die DZ PRIVATBANK selbstverständlich auch weitere Informationen an. Im Zuge der Anpassung des Produktangebots der DZ PRIVATBANK bzw. bei Änderung ihrer vertriebspolitischen Ausrichtung oder aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen wird die DZ PRIVATBANK ihre Kunden über relevante Änderungen informieren. Februar 2015» Unterstützende Sachleistungen Hierbei handelt es sich meist um fachbezogene Schulungsveranstaltungen, die Erbringung von Dienst- leistungen, die Übermittlung von Finanzanalysen und das Überlassen von IT-Hard- und -Software. Sie werden entweder an die DZ PRIVATBANK erbracht oder von der DZ PRIVATBANK an die Vermittler vergütet. Die unterstützenden Sachleistungen können stark variieren und lassen sich zudem nicht ohne Weiteres beziffern. Nähere Informationen erhält der Kunde direkt bei der DZ PRIVATBANK.

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16 Geschäftsadresse 4, rue Thomas Edison L-1445 Strassen, Luxembourg Postanschrift Boîte Postale 661 L-2016 Luxembourg Telefon Telefax BERLIN DÜSSELDORF FRANKFURT HAMBURG HANNOVER LEIPZIG LUXEMBURG MÜNCHEN NÜRNBERG SINGAPUR STUTTGART ZÜRICH Internet: Die gehört der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR an. Stand aller Informationen, Darstellungen und Erläuterungen: Februar 2015 soweit nicht anders angegeben.

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