Hamburgs größtes Holzzentrum. Schnittholz

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1 Hamburgs größtes Holzzentrum Schnittholz Lagerprogramm 2011

2 Inhaltsverzeichnis Holzart Seite Abachi 4 Ahorn 5 Birke 6 Buche 7 Carolina-Pine 8 Eiche 9 Esche 10 Kiefer 11 Ami. Kirschbaum 12 Lärchenhölzer 13 Meranti 14 Merbau 15 Ami. Nussbaum 16 Pitch-Pine 17 Sapeli/Sipo 18 Wenge 19 Whitewood 20 Die abgebildeten Oberflächen können durch Fotografie und Druck vom Orginal abweichen. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Bildnachweis Titel und folgende Seiten

3 Ansprechpartner: (040) Telefax: Herr Andreas Mannes Herr Frank Storr Durchwahl: -210 Durchwahl: -260 TOP-Online-Shop Nutzen Sie die Vorteile, die Ihnen Hamburgs einfachster Online-Shop für Ihre Einkäufe bietet: 24 Stunden geöffnet. Bestellen Sie ganz einfach zu Zeiten, die für Sie angenehm sind. Oder Sie bestellen Online! Aktuelle Preise. Nutzen Sie den Online-Shop auch als Preisliste. Kalkulieren Sie immer mit den aktuellen Preisen. 2 % günstiger. Sie erhalten zu Ihren derzeitigen Sonderpreisen weitere 2 % Rabatt bei Bestelleingang über unseren Online-Shop. Fordern Sie Ihren persönlichen Online-Shop Zugang an. c.roehlig@holzzentrum.de

4 Abachi/Ayous Handelsname: Ayous Afrika Splint 3-8 cm breit, hellgrau bis gelblich. Kernholz gelblich (strohfarben) und mit mattem Glanz. Poren meist wenig zahlreich, grob und zerstreut angeordnet, Faserverlauf schwach oder unregelmäßig wechseldrehwüchsig. Gesamtcharakter: Hellfarbiges und weiches Laubholz, leichter als alle einheimischen Hölzer, wie z.b. Pappel. Oberflächenbehandlung: gut beizbar. Verwendungsbereiche: Abachi ist ein vielseitig einsetzbares Holz für die Innenverwendung. Als Vollholz für Leisten, Profilhölzer, Türfriese, Blindhölzer, Mittellage, Modelle, Orgelpfeifen, Prothesen, Leichtbauteile für Zellen-, Karosserie- und Saunabau. Gewicht - ungetrocknet (Rundholz): ca kg/m³ 26 / 33 / 52 / 65 mm Online-Artikelnummer: 13STABACHI 4

5 Ahorn Europäische Mittelgebirge bis Kaukasus (außer in Großbritannien und Skandinavien) Die Ahornarten besitzen ein hellfarbiges Holz mit feiner, gleichmäßiger, zuweilen geriegelter Textur. Es ist von gelblichweißer bis fast weißer Färbung, die allerdings unter Lichteinfluß deutlich zum Vergilben neigt. Gesamtcharakter: Hellfarbiges, sehr homogen strukturiertes, zuweilen geriegeltes Laubholz mit zerstreut angeordneten, sehr feinen Poren, deutlichen Jahrringgrenzen und rötlich glänzenden Spiegeln. Dekorativ. Verwendungsbereiche: Es ist in erster Linie ein gesuchtes Holz für Ausstattungszwecke im Möbelbau und im Innenausbau. Rohdichte: frisch: 830 bis 1040 kg/m³ frisch = Gewicht des waldfrischen Rundholzes 26 / 52 mm Online-Artikelnummer: 12STAHORN 5

6 Birke In Deutschland bzw. Mitteleuropa Das helle Holz ist gelblichweiß, rötlichweiß bis hellbräunlich gefärbt und leicht seidig glänzend. Charakteristisch für Birkenholz ist das häufige Vorkommen von rötlichbraunen Markflecken. Gesamtcharakter: Hellfarbiges, zerstreutporiges und je nach Faserverlauf schlichtes bis dekoratives Laubholz mit mehr oder weniger deutlich markierten Jahrringgrenzen und kaum erkennbaren Gefäßen und Holzstrahlen, häufig mit Markflecken. Verwendungsbereiche: Möbelbau und dekorativer Innenausbau. In der Möbelfabrikation dient Birke als Vollholz zur Herstellung von Stühlen und Tischen. Rohdichte: frisch: 800 bis 900 kg/m³ frisch = Gewicht des waldfrischen Rundholzes 26 / 52 mm Online-Artikelnummer: 12STBIRKE 6

7 Buche Handelsname: Rotbuche Europa Von gleichmäßig blaß-gelblicher bis rosa-brauner Farbe, unter Lichteinfluß nur wenig nachdunkelnd. Gesamtcharakter: Hellfarbiges und strukturell sehr homogenes, gleichmäßig schlichtes Holz mit harter und dichter Oberfläche. Verwendungsbereiche: Vielseitig einsetzbar: Im Innenausbau für Treppen, Vertäfelungen, Parkett sowie für Wohn-, Küchen-, Büround strapazierfähige Schulmöbel Gewicht frisch: ca kg/m³ 26 / 35 / 52 / 65 mm Online-Artikelnummer: 12STBUCHE 7

8 Carolina-Pine Amerika Mattglänzend, gelblich-weißes Kernholz, das in seiner Farbe unterschiedliche Jahresringe aufweist und dem Holz bei fladrigem Aufbau seine dekorative Zeichnung gibt. Verwendungsbereiche: Möbel, Profilbretter, Treppen Gewicht Lufttrocken: ca. 600 kg/cm³ 52 mm Online-Artikelnummer: 11STCAROL 8

9 Eiche Europa Eiche gehört zu den ringporigen Laubhölzern und besitzt einen hohen Gehalt an Gerbstoffen. Gesamtcharakter: Hartes, graugelbes bis hellbraunes und bis dunkel-gelbbraun nachdunkelndes Laubholz. Längsflächen nadelrissig, prägnant gefladert bzw. gestreift. Dekorativ. Verwendungsbereiche: Eichenholz findet überwiegend als Ausstattungsholz im Möbelund Innenausbau Verwendung, auch für Stühle und Tische, Büromöbel, Hotel- und Ladeneinrichtungen, Kirchenmöbel usw., außerdem kommt es als Bau- und Konstruktionsholz zum Einsatz. Gewicht - frisch: 1000 kg/m³ frisch = Gewicht des waldfrischen Rundholzes. 26 / 35 / 41 / 52 / 65 mm Online-Artikelnummer: 12STEICHE 9

10 Esche Europa Kernholzbaum mit unregelmäßiger Farbkernbildung. Infolge unterschiedlich getönter Zonen ist braunkerniges Holz häufig unregelmäßig streifig, fleckig oder wolkig gezeichnet. Der Splint bzw. die farbkernfreien Zonen sind allgemein sehr breit. Gesamtcharakter: Ringporiges Laubholz mit breiten hellfarbigen Splint- und Kernholzzonen. Auf den Längsflächen mit groben Porenrillen sowie gefladerter bzw. gestreifter Textur. Dekorativ. Verwendungsbereiche: Im Fahrzeug-, Waggon- und Maschinenbau sowie bei der Herstellung von Sportgeräten, im Möbelbau und dekorativem Innenausbau, als Einbaumöbel, massiv für Parkettböden und Treppen. Rohdichte: frisch 600 bis 1140 kg/m³ frisch = Gewicht des waldfrischen Rundholzes. 26 / 52 / 65 mm Online-Artikelnummer: 13STESCHE 10

11 Kiefer Europa Splint weiß und am Licht vergilbend. Kernholz deutlich abgesetzt, gelblich weiß bis rötlichbraun. Harzkanäle (vertikal) einzeln oder in kleinen tangentialen Gruppen. Verwendungsbereiche: Möbelbau, Leisten, Zierschalungen, Rahmen für Fenster und Türen, Dekorationen, Innenausbau, Fußböden und Treppen mit leichter Beanspruchung, Konstruktionsholz. Gewicht - frisch (Rundholz): ca. 800 kg/m³ 19 / 25 / 32 / 44 / 50 / 63 / 75 mm Online-Artikelnummer: 13STKIEFER 11

12 ami. Kirschbaum Handelsname: Black Cherry (USA) Amerika Splint weiß bis gelblichweiß und 3 bis 5 cm breit. Kernholz deutlich abgesetzt, gelblich bis hell gelblichbraun und leicht rötlichbraun nachdunkelnd, durch Früh- und Spätholz effektvoll variierend. Verwendungsbereiche: Als Vollholz für Kleinmöbel, Sitzmöbel, Tische, Beleuchtungskörper, Bilderrahmen, Ziergegenstände, Schnitzereien, Drechslerwaren und Holzblasinstrumente. Gewicht - ungetrocknet (Rundholz): ca kg/m³ 52 mm Online-Artikelnummer: 13STKIRSCH 12

13 Lärchenhölzer Europa / Asien Splint um 2 cm breit und blaß rötlich gelb. Kernholz gelblich braun und am Licht stark nachdunkelnd. Lärchenhölzer besitzen wie Kiefern- und Douglasien-Hölzer feine vertikale und radiale Harzkanäle. Verwendungsbereiche: Als Vollholz: Profilbretter für Innen- und Außenverkleidungen der Wände und Decken sowie für Giebel-, Dachunterschläge und Garagentore; außerdem für Tore, Türen, Möbel und Rahmenkonstruktionen. Gewicht - frisch (Rundholz): ca. 750 kg/m³ 26 / 52 / 78 mm Online-Artikelnummer: 11EBLAERC 13

14 Meranti Handelsname: Dark Red Meranti Süd-Ost Asien Kernholz hellrot bis rotbraun. Festigkeitseigenschaften nach der weiten Gewichtsspanne unterschiedlich und entsprechend verwendbar. Verwendungsbereiche: Schnittholz für den Innen- und Außenbau. Gewicht : frisch 560 bis 870 kg/m³ 78 mm Online-Artikelnummer: 13PBMERANT 14

15 Merbau Süd-Ost Asien Splint 5 bis 8 cm breit und gelblich weiß. Kernholz deutlich abgesetzt, hellbraun bis rötlich braun, matt glänzend und später braun bis dunkel rotbraun nachdunkelnd. Verwendungsbereiche: Fenster, Türen, Tore und Verbretterungen (wobei es zu keinem direkten Kontakt mit Eisenmetallen kommen darf), Fußböden, Treppenstufen, Handläufe, Bekleidungen, Rahmenkonstruktionen, hoch belastbare Tische, Regale, Platten und Sockel. Gewicht - frisch: ca kg/cm³ 52 mm Online-Artikelnummer: 13PBMERBAU 15

16 ami. Nussbaum Handelsname: Amerikan. Nussbaum, Black Walnut Amerika Splint weiß bis hell rosagrau und beim Dämpfen nachdunkelnd, 3 bis 7 cm breit. Kernholz, hellgrau bis graubraun und teilweise dunkel gestreift, sonst braun bis rötlich braun mit unterschiedlich starker, fast schwarzer Streifung. Verwendungsbereiche: Als Vollholz für Gestühl aller Formen, Kleinmöbel, Drechslerarbeiten, Schnitzereien, Gewehrschäfte. Gewicht - Rundholz (frisch): ca. 980 kg/m³ 52 mm Online-Artikelnummer: 13STNUSS01 16

17 Pitch-Pine Mittelamerika Splint gelblich weiß bis blaß braun. Kernholz gelblich braun. Harzkanäle auf Längsschnitten als braune bis schwarze Linien wahrzunehmen. Jahrringe durch beidseitig scharf abgesetzes, braunes Spätholz begrenzt. Frühholz gelblich weiß bis blaß braun. Gesamtcharakter: Schwere und meist harzreiche Kiefernhölzer. Verwendungsbereiche: Für Fenster und Fensterwände, Türen, Treppen, Tore, Fußböden Gewicht - Schnittholz (lufttrocken): ca. 710 kg/m³ 52 mm Online-Artikelnummer: 11PBPI052 17

18 Sapeli/Sipo Afrika Splint 3-8 cm breit, hellgrau bis gelblich. Kernholz zunächst rosa bis hellrot und deutlich vom Splint abgesetzt; nach der Trocknung oft bis tief rotbraun nachdunkelnd. Poren mittelgroß bis fein, gleichmäßig verteilt. Tangentialschnitte zeigen oft eine durch Zuwachszonen gebildete Fladerung, die das Holz stark beleben kann. Verwendungsbereiche: Möbel, Türen, Vertäfelungen. Auch als Massivholz im Innen- sowie Außenbau einsetzbar, vor allem dort, wo höhere Festigkeitseigenschaften erforderlich sind, wie z.b. bei Treppenstufen, Parkettböden, Handläufen, Geländern, Lagenhölzern. Gewicht - frisch (Rundholz) : ca. 850 kg/cm³ 20 / 26 / 35 / 46 / 52 / 65 / 78 mm Online-Artikelnummer: 13STMAHASI 18

19 Wenge Afrika Splint gelblichweiß und 1,5 bis 3 cm breit. Kernholz (saftfrisch) braun, später dunkelbraun und vom Splint scharf begrenzt. Die auffällig dunkle Kernfärbung wird im Querschnitt durch eine helle, um 0,5 mm breite Streifung belebt, die im Flachschnitt (tangential) eine sehr kontrastreiche Flader (Blume) und radial eine feine, helle Linierung ergeben. Verwendungsbereiche: Einsatzmöglichkeiten als Vollholz: Für Kleinmöbel, Sitzmöbel, Rahmen für Vitrinen und Schaufenster sowie für Parkett, Treppenstufen, Ziergegenstände, Kästen für Bestecke, Schmuck und Präzisionsgeräte. Bei starker Belichtung kann ein Verblassen der dunklen Färbung auftreten, daher ist eine Verwendung auf Südseiten bzw. im vollen Sonnenlicht zu vermeiden. Gewicht - frisch (Rundholz): ca kg/m³ 52 mm Online-Artikelnummer: 13STWENG01 19

20 Whitewood Handelsname: Tulip Wood Amerika Der fast weiße Splint schwankt in der Breite nach Standort und Alter zwischen 4 cm und 15 cm. Das allgemein als Kern bezeichnete, sich aber ohne echte Verkernung bildende farbige innere Holz ist grundsätzlich von einer hell grünlichgelben Farbe. Es kann aber auch durch mehr dunkelgrüne, fast rötliche oder gar schwärzliche Felder beziehungsweise Streifen gezeichnet sein. Verwendungsbereiche: Aufgrund der nur mäßigen Härte und einer nicht ausreichenden Pilzfestigkeit, aber einer guten Verarbeitbarkeit und eines guten Stehvermögens ist das Amerikanische Whitewood ein im trockenen Innenbereich vielseitig verwendbares Holz, wenn keine stärkeren mechanischen Beanspruchungen auftreten. Als Vollholz für besonders glatte und saubere Leisten, Bekleidungen, Rahmen und Profile sowie für Gehäuse und Kästen mit eingebauten Geräten und für Möbelteile; außerdem für flächige Teile von Musikinstrumenten und als Blindholz. Gewicht - darrtrocken (Rundholz): ca. 710 kg/m³ 26 / 33 / 52 / 65 mm Online-Artikelnummer: 13PBWHITW 20

21 Notizen:

22 Notizen:

23 ANDRESEN & JOCHIMSEN GmbH & Co. KG Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden (Verbraucher i.s. des 13 BGB) 1. Es ist grundsätzlich bar und ohne Abzug (Skonto, Rabatt usw.) zu bezahlen. Hierbei ist eine ausgehängte Frachtkostenpauschale zu beachten. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante beim Kunden. 2. Bei erkannten Mängeln darf die Ware nicht verarbeitet oder eingebaut werden, andernfalls entfällt insoweit die Gewährleistung. 3. Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Fachgerechter Rat ist einzuholen. 4. Bei groben Verschulden, bei Produkthaftung, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nach dem Gesetz, und zwar insoweit ebenfalls für unsere Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Im Übrigen leisten wir keinen Schadenersatz. Dies gilt jedoch ebenfalls nicht, soweit wir eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Liefern wir nicht rechtzeitig, ist uns eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. 5. Wir möchten Sie hiermit informieren, dass wir Ihre aus der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten. 6. Das Gelieferte bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug können wir nach vorheriger Mahnung zurücktreten und die Ware wieder an uns nehmen. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nicht-Verbraucher 1. GELTUNG 1.1 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten - in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuche) - die nachstehenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Nicht-Verbraucher" für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen - einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbständigen Beratungsvertrages sind - im Geschäftsverkehr mit Nicht-Verbrauchern i.s. des 310, I BGB. 1.2 Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, wird hiermit widersprochen. 1.3 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten werden die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Nicht-Verbraucher" auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn Andresen & Jochimsen GmbH & Co. KG (nachfolgend als Verkäufer bezeichnet) nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat. 2. ANGEBOTE UND VERTRAGSSCHLUSS 2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. 2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. 2.3 Werden dem Verkäufer nach Vertragsschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Wahl Zug um Zug Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden. 3. DATENSPEICHERUNG Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. 4. LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG UND VERZUG 4.1 Lieferungen erfolgen ab Lager des Verkäufers und auf Gefahr des Käufers; auch bei Frankolieferungen geschieht der Transport auf Gefahr des Käufers. 4.2 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig. 4.3 Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen, in aller Regel 21 Tage betragenden Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit der Verkäufer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. 4.4 Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Störung der Verkehrswege oder mangelnde Selbstbelieferung), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn dieses Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Verkäufer nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten. 4.5 Der Verkäufer haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden seiner Vorlieferanten hat er nicht einzutreten, da diese nicht seine Erfüllungsgehilfen sind. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihm gegen seinen Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. 5. ZAHLUNG 5.1 Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig. 5.2 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber, nicht an Zahlungs statt, hereingenommen. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Barzahlung verlangen. 5.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. 5.4 Der Verkäufer kann die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. 5.5 Eine Zahlungsverweigerung oder -rückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie- und Handelskammer des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. 5.6 Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. 6. EIGENSCHAFT DES HOLZES 6.1 Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. 7. MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG 7.1 Für Mängel im Sinne des 434 BGB haftet der Verkäufer nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt 377 HGB unberührt. 7.2 Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der IHK am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte. 7.3 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. 7.4 Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer möglichst unverzüglich zu informieren. 7.5 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. 7.6 Für Schadensersatzansprüche gilt Abschnitt 8 (Allgemeine Haftungsbegrenzung). 8. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG 8.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.b. nach dem Produkthaftungsgesetz. In Fällen groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. 8.2 Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend. 9. EIGENTUMSVORBEHALT 9.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von ihm bezieht, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren. 9.3 Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht. 9.4 Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest ab, der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abs. 9.3 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. 9.5 Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug des Käufers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes, von Grundstücksrechten, des Schiffes, Schiffsbauwerks oder Luftfahrzeuges entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest an den Verkäufer ab, der die Abtretung annimmt. Abs. 9.3 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. 9.6 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Abs. 3 bis 5 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt. 9.7 Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Abs. 3 bis 5 abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen unter genauer Bezeichnung der von diesen erworbenen Gegenstände zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. 9.8 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. 9.9 Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über. 10. GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT 10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 6.2 Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. 6.3 Gegebenenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen. ANDRESEN & JOCHIMSEN GmbH & Co. KG Kronsaalsweg Hamburg Stand: 07/2007

24 Hamburgs größtes Holzzentrum TOP-Vorteile, die unseren Kunden Erfolg bringen. TOP-Lieferservice: Mit einer fehlerfreien Lieferquote von 97,2% wird eine optimale Warenversorgung zugesichert. TOP-Preise: Sie erhalten faire sowie marktgerechte Einkaufspreise und regelmäßig attraktive Angebote mit Sonderpreisen. TOP-Abholservice: Warenabholungen sind vom 7:00-19:00 Uhr möglich. Bei 2-stündiger Vorbestellung wird die gewünschte Ware bereitgestellt. TOP-Marken: Qualität und somit Sicherheit durch Produkte von Markenherstellern wie HARO, EGGER, GARANT, WIRUS, PA- RADOR etc. TOP-Ausstellung: Wir beraten Ihre Kunden und Sie gewinnen Zeit. Und das mit einer Auftragswahrscheinlichkeit von 75%. TOP-Betreuung: Gute Erreichbarkeit, hohe Beratungskompetenz sowie eine schnelle Angebotsbzw. Auftragsbearbeitung ist garantiert. TOP-Marketing: Sie erhalten individuelle und professionelle Marketingmaßnahmen, die Ihre Verkaufserfolge erhöhen. TOP-Online-Shop: Zeitlich unabhängig einkaufen und dabei Geld sparen. Jede Bestellung wird um mindestens 2% Rabatt vergünstigt. ANDRESEN & JOCHIMSEN GmbH & Co KG Kronsaalsweg Hamburg Fon.: (040) Fax.: aj@holzzentrum.de Internet:

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