EUROPEAN BUSINESS SCHOOL
|
|
- Gertrud Brauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Studienordnung vom 08. Juni 2004 für den Bachelor-Studiengang BWL/European Management an der EUROPEAN BUSINESS SCHOOL International University Schloß Reichartshausen (ebs) - FIBAA akkreditiert lt. Urkunde vom 11. Oktober (in der Fassung der zweiten Änderung vom 29. Juni 2005 für den Studienjahrgang 2005/06 und folgende) Inhaltsverzeichnis Abschnitt I: Allgemeines 1 Bezeichnung von Personen und Funktionen 2 Geltungsbereich 3 Studienziele 4 Studienbeginn 5 Aufnahmeprüfung 6 Beginn und Ablauf der Semester Abschnitt II: Studieninhalte 7 Gliederung des Studiums 8 Inhalte des Studiengangs 9 Koordination von Inhalten und Prüfungsleistungen 10 Vorlesungsverzeichnis 11 Besonderheiten einzelner Semester 12 Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen 13 Wiederholungen von Prüfungsleistungen 14 Internationalität des Studiums und Integration zeitweise immatrikulierter Studierender 15 Anerkennung von Praktika 16 Exmatrikulation und Beurlaubung 17 Studienberatung 18 Dozentenbewertung und Arbeitsbelastung Abschnitt III: Schlussbestimmungen 19 Geltungsbereich 20 Inkrafttreten 1
2 Abschnitt I: Allgemeines 1 Bezeichnung von Personen und Funktionen Soweit diese Studienordnung bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen ausschließlich die männliche Form verwendet, schließt diese das weibliche Geschlecht ausdrücklich mit ein. 2 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt das Studium im Bachelor-Studiengang BWL/European Management an der EUROPEAN BUSINESS SCHOOL (ebs) auf Grundlage der entsprechenden Prüfungsordnung (PO) der ebs in ihrer jeweils geltenden Fassung. Sie gilt für alle Studierenden in den Semestern, in denen sie an der ebs studieren. Für die Semester, die an einer der ausländischen Partnerhochschulen absolviert werden, gelten entsprechend die Studienordnungen der Auslandspartner. 3 Studienziele (1) Der Bachelor-Studiengang BWL/European Management ist eine grundlegende betriebswirtschaftliche Ausbildung, die die Studierenden allgemein für Berufe in der Wirtschaft und für konsekutive betriebswirtschaftliche Master-Studiengänge qualifiziert. Vorrangiges Ziel des Studiums ist es, die Studierenden zur eigenständigen Erkennung und Lösung praktischer Probleme mittels wissenschaftlicher Methoden und Theorien zu befähigen. Voraussetzung für diese Fähigkeiten sind analytisches, interdisziplinäres und vernetztes Denkvermögen sowie ein fundiertes Wissen um betriebswirtschaftliche Abläufe in der Praxis. Im Studium werden sowohl die wissenschaftlichen als auch die praktischen Komponenten betont. Der Studiengang erhält seine besondere Ausrichtung durch hohe Internationalität und ausgeprägte Praxisorientierung, eine intensive Sprachausbildung, eine Fokussierung auf europäische Fragestellungen sowie Maßnahmen der Persönlichkeitsentwicklung. (2) Zur Verwirklichung dieser Ziele wird von den Studierenden ein weit überdurchschnittliches Maß an Motivation und Leistungsbereitschaft sowie Interesse an wirtschaftlichen Fragestellungen erwartet. Die ebs ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten optimale Bedingungen zur Realisierung dieser Ziele bereitzustellen. 4 Studienbeginn Das Bachelor-Studium BWL/European Management ist in Studienjahre gegliedert und beginnt jeweils im Herbst. Der genaue Termin für den Beginn des ersten Semesters wird von der Hochschule rechtzeitig festgesetzt und auf die hochschulübliche Weise bekannt gegeben. Voraussetzung für den Beginn des Studiums ist die Immatrikulation im Studentensekretariat der ebs entsprechend dem Hessischen Hochschulgesetz. 2
3 5 Aufnahmeprüfung (1) Für den Bachelor-Studiengang BWL/European Management ist gemäß 9 Abs. 1 (b) der PO der ebs ein Aufnahmeverfahren zu durchlaufen. Dieses Verfahren umfasst: (a) einen schriftlichen Teil, bestehend aus: (i) einem allgemeinen Test des logisch-analytischen Denkvermögens, (ii) einem Test der mathematischen Kenntnisse, (iii) einem Test der Sprachkenntnisse in englischer Sprache und (iv) einem Test (Einstufungstest) der Sprachkenntnisse in Französisch bzw. Spanisch für Studienbewerber der Länderkombinationen Deutschland Frankreich bzw. Deutschland Spanien; (b) einen mündlichen Teil, bestehend aus: (i) einem Einzelvortrag, (ii) einer Gruppendiskussion und (iii) einem Einzelinterview. (2) Gemäß der Satzung der Hochschule entscheidet der Aufnahmeausschuss über die Zulassung zum Studium an der ebs. Diese Entscheidung ist auf der Grundlage der Testergebnisse bei angemessener Gewichtung der Testteile zu treffen. Über Änderungen in der Zusammenstellung der Aufnahmeprüfung entscheidet der Aufnahmeausschuss. 6 Beginn und Ablauf der Semester (1) Jedes Studienjahr ist in 2 Studiensemester zu je 14 Wochen unterteilt. Das erste Studiensemester eines Jahres beginnt Anfang September und endet Mitte Januar. Das 2. Studiensemester beginnt Mitte Januar und endet Anfang Mai. Im Anschluss an das 2. Semester besteht Zeit für das Anfertigen der Seminararbeit sowie den Sprach- Intensivkurs. Dieser Zeitraum wird als Block III eines Studienjahres bezeichnet und dem jeweils vorherigen Semester zugerechnet. (2) Module werden nur mit einem Umfang von ganzen credits angeboten. Prüfungsleistungen sind in dem Semester zu erbringen, dem sie zugeordnet werden. Abschnitt II: Studieninhalte 7 Gliederung des Studiums (1) Der Bachelor-Studiengang BWL/European Management umfasst nach 4 Abs. 1 der PO ein dreisemestriges Inlands- und ein dreisemestriges Auslandsstudium sowie zwei Praxissemester. Die Auslandssemester erstrecken sich über das 4., 7. und 8., die Praxissemester über das 5. und 6. Fachsemester. (2) Ausnahmen von dieser Studienaufteilung sind nur in begründeten Einzelfällen möglich, über die die Hochschulleitung und/oder der Prüfungsausschuss entscheiden. 3
4 8 Inhalte des Studiengangs Die Inhalte des Bachelor-Studiengangs BWL/European Management werden regelmäßig mit den europäischen Partnerhochschulen abgestimmt. Die im folgenden aufgelisteten Module werden an der ebs durchgeführt. Für die im Ausland angebotenen Module gelten die entsprechenden Übersichten der Auslandspartner. Inlands- und Auslandsmodule können dabei aufgrund länderspezifischer Besonderheiten voneinander abweichen. Bachelor-Module Betriebs- und Volkswirtschaftslehre Module- Introduction and Business Game Accounting I Microeconomics Investments Macroeconomics Veranstaltungen - Einführungswoche - Unternehmensplanspiel - Methoden der Projektplanung und - steuerung - Grundzüge der Finanzbuchhaltung - Handels- und Steuerbilanzen - Kosten- und Leistungsrechnung - Mikroökonomik I - Mikroökonomik II - Capital Markets and Investments I - Investments II - Makroökonomik I - Makroökonomik II Finance - Corporate Finance and Valuation Strategic Management History of Europe s Economies Value Chain Management Strategic Marketing Accounting II Management & Leadership Consulting & Organisational Change - Strategieentwicklung - Strategieimplementierung und -kontrolle mit der Balanced Scorecard - Unternehmensethik -Wirtschaftsgeschichte der Länder Großbritannien Spanien, Frankreich -Seminararbeit über ein aktuelles wirtschaftliches Problem des Partnerland - Production Theory and Methods - Strategic Value Chain Management - Geschäftsfeld- und Unternehmensstrategien - SPSS Projekt Marktforschung - NIÖ im Marketing - betriebl. Steuerlehre - Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse - Management and Leadership - Entrepreneurial Organization - Organisational Change - Consulting Integrierte Methoden und Theorien (*) credits Semesterlage Mathematik I Entscheidungstheorie -Mathematik II -Statistik I Statistik NIÖ Statistik II -Sozialwissenschaftliche Grundlagen Statistik III (SPSS) -NIÖ NIÖ Prüfung beendet 4
5 Investment Banking International Economics & Management Innovation and Quality Management Asset Management Consumer Goods & Trade Marketing Controlling Economic Policy Business Games and Methods Retail & Service Marketing Supply Chain Management European Economic Policy - Einführung ins Investmentbanking - Workshop Investmentbanking - Zahlungsbilanz und Wechselkurse - Welthandel und Internationale Faktorwanderungen - International Financial Management - International Management - International Strategic Management - Innovationsmanagement - Prozess- und Qualitätsmanagement - Risiko- und Wertmanagement - Introduction to Asset Management - Fallstudie Asset Management - Consumer Goods Marketing - Trade Marketing -Introduction to Management Accounting and Control 3 wählbar aus: - Allg.Wirtschaftspolitik und öffentliche Finanzen - Markt und Wettbewerb - Industrieökonomik - Neue Politische Ökonomie - Ordnungs- und Konstitutionenökonomik -BWL-Planspiel (BIMS) -VWL-Planspiel -Vertragstheorie -Spieltheorie -Ökonometrie -Empirische Forschungsmethoden insb. Multivariate Analysen -Qualitative Sozialforschung - Retail Marketing - Service Marketing - Logistics and Supply Chain Management - Europäische Integration - Workshop Europäische Wirtschaftspolitik - Europarecht -NIÖ -Entscheidungstheorie studium universale , ,7-8 Seminararbeit 3 2 Block III 2 Field Study * Bei integrierten Methoden und Theorien handelt es sich um die Inhalte Mathematik, Statistik, Entscheidungstheorie, Neue Institutionenökonomik (NIÖ) und sozialwissen-schaftliche Theorien, die mit wirtschaftlichen Inhalten vernetzt und im Rahmen der jeweiligen Module geprüft werden. 5
6 Sonstige Prüfungsleistungen credits Semesterlage Prüfung beendet Praxisarbeit Seminararbeit Bachelor-Thesis + Verteidigung Bachelor-Module Wirtschaftssprachen, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsrecht Modul Veranstaltungen credits Semesterlage Prüfung beendet Je nach Länderkombination Wirtschaftssprachunterricht 1. Fremdsprache: -Französisch -Spanisch -Englisch Intensivkurs 1. Fremdsprache -Französisch -Spanisch -Englisch Wirtschaftsrecht - Einführung in das Wirtschaftsvertragsrecht - Unternehmensrecht I und II - Wirtschaftsverfassungsrecht Business Information Systems - Betriebliche Informationssysteme - Entwicklung betrieblicher Informationssysteme 8 2 Block III Deutsch Intensivkurs Wirtschaftssprachunterricht , 7, 8 4, 7, 8 Sprache 2 9 Koordination von Inhalten und Prüfungsleistungen Für die inhaltliche Koordination jedes Moduls und sonstiger Studienleistungen sowie für die Koordination der zugehörigen Prüfungsleistungen ist ein Lehrstuhlinhaber bzw. vertreter, die Leitung des Zentrums für Wirtschaftssprachen oder die Studienleitung European Management (Fachkoordinator) verantwortlich. 10 Vorlesungsverzeichnis (1) Für jedes Modul und jede sonstige Studienleistung wird vom Fachkoordinator ein Studienplan vorgelegt, der einen Überblick über die Lehrveranstaltungen gibt. Dieser beinhaltet die geplanten Lehrveranstaltungen des jeweiligen Moduls. Fakultative Kurse sind als solche auszuweisen. (2) Zu Beginn jedes Semesters veröffentlicht die Hochschule ein aktuelles Verzeichnis der Lehrveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache (Vorlesungsverzeichnis). Dieses Vorlesungsverzeichnis umfasst eine tabellarische Übersicht aller von der Hochschule angebotenen Veranstaltungen, gegliedert nach Semestern und Modulen. Darin enthalten sind folgende Informationen: Kursnummer, Titel der Veranstaltung, Status (Pflicht- bzw. fakultative Veranstaltung), Veranstaltungsziele und -gliederung, Anzahl der ECTS credits für das jeweilige Modul, Unterrichtssprache, Form der Lehrveranstaltung, Prüfungsmodi, Literatur. Die organisatorische Ausführung obliegt dem Prorektor Vollzeitprogramme in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachkoordinatoren. 6
7 11 Besonderheiten einzelner Semester (1) Das Lehrkonzept sieht vor, dass wissenschaftliche Methoden und Theorien (Mathematik, Statistik, Entscheidungstheorie, neoinstitutionelle und sozialwissenschaftliche Methoden) anwendungsorientiert und inhaltlich verknüpft insbesondere in den ersten drei Semestern vermittelt werden. (2) Direkt im Anschluss an das 2. Semester muss jeder Studierende eine Seminararbeit über ein wirtschaftswissenschaftliches Thema anfertigen.. Im Rahmen der Seminararbeit soll der Studierende an das wissenschaftliche Arbeiten herangeführt werden. Ebenfalls im Anschluss an das 2. Semester muss jeder Studierende einen Intensivkurs in seiner 1. Fremdsprache absolvieren. (3) Im 5. und 6. Semester muss jeder Studierende ein mindestens 44wöchiges Praktikum absolvieren und eine abschließende Praxisarbeit anfertigen. Das Praktikum sollte bevorzugt im Sprachraum der Fremdsprache absolviert werden, die der gewählten Länderkombination entspricht. Die akademische Betreuung vor, während und nach dem Praktikum wird von der Hochschule sichergestellt. An der Praxisarbeit soll der Studierende neben dem Praktikum mind. 5 Std./Woche arbeiten, um seine Arbeit zu strukturieren, Abstimmungen mit ebs- und Unternehmensbetreuern sowie erste Literatursichtungen vorzunehmen. Im Anschluss an das Praktikum stehen dem Studierenden acht weitere Wochen zur Ausarbeitung der Praxisarbeit zur Verfügung. Die Arbeit soll sich inhaltlich mit einem Projekt des Praktikums auseinandersetzen. Der Studierende soll auf Basis einer intensiven Literaturarbeit innovative Lösungen erarbeiten und aufzeigen, ob, wie und in welchem Ausmaß wissenschaftliche Methoden zur Strukturierung und Lösung des Praxisproblems geeignet sind. Die Praxisarbeit dient somit insbesondere dem Transfer von Wissenschaft in die Praxis. Die Praxisarbeit ist schriftlich einzureichen und anschließend mündlich zu verteidigen. (4) Die Bachelor-Thesis ist im 8. Semester anzufertigen. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. 12 Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen (1) Lehrveranstaltungen sollen grundsätzlich dem Kleingruppenprinzip genügen. Vorlesungen sollten möglichst durch Übungen oder entsprechende Elemente ergänzt werden. (2) Das Studienumfeld soll einer optimalen Ausbildung förderlich sein. Die erforderlichen zeitlichen Spielräume zum Selbststudium (Vor- und Nachbereitung, Vertiefung behandelter Inhalte) sind von den Lehrenden bei der Ausgestaltung der Lehrveranstaltungen angemessen zu berücksichtigen. (3) Primäre Studienmaterialien (Vorlesungsunterlagen) sollen den Studierenden im Rahmen der jeweiligen Lehrveranstaltung zur Verfügung gestellt werden. (4) Die Bearbeitungszeit für eine Klausur muss mindestens eine Zeitstunde betragen und darf fünf Zeitstunden nicht überschreiten. 7
8 (5) Die Durchführung von Lehrveranstaltungen obliegt dem/den von der Studienleitung European Management und dem jeweils verantwortlichen Lehrstuhlinhaber oder -vertreter bzw. der Leitung Wirtschaftssprachen bestimmten internen Dozenten oder externen Lehrbeauftragten. (6) Die Hochschulleitung ist verpflichtet, für das Angebot von Lehrveranstaltungen einschließlich der Betreuung der entsprechenden Prüfungsleistungen ausreichende personelle und materielle Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. 13 Wiederholung von Prüfungsleistungen In diesem Studiengang an der ebs nicht bestandene oder nicht erbrachte Prüfungsleistungen sind spätestens zu erbringen: für das 1. und 2. Bachelor-Semester: vor Beginn des 3. Bachelor-Semesters, für das 3. Bachelor-Semester: spätestens bis zum Ende des 4. Bachelor-Semesters an der jeweiligen Partnerhochschule, für das 4. Bachelor-Semester: vor Beginn des 5. Bachelor-Semesters, für das 7. und 8. Bachelor-Semester: nach Abgabe der Bachelor-Thesis, Bachelor-Thesis: innerhalb eines halben Jahres nach Bekanntgabe der Bewertung. 14 Internationalität des Studiums und Integration zeitweise immatrikulierter Studierender (1) Zeitweise immatrikulierte Studierende können an den regulären Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen im Studiengang BWL/European Management teilnehmen, sofern ihre deutschen Sprachkenntnisse dies zulassen. (2) Das Prüfungsamt stellt zeitweise immatrikulierten Studierenden am Ende jedes Semesters ein Zeugnis über die an der ebs erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen aus. Dieses muss mindestens die Titel der jeweils belegten Lehrveranstaltungen, die Anzahl der jeweils erworbenen credits sowie den erreichten ECTS-Grade ausweisen. (3) Die Hochschulleitung ist verpflichtet, für die Betreuung von zeitweise immatrikulierten Studierenden, den Aufbau und die Aufrechterhaltung der Hochschulkooperationen sowie die Pflege und Entwicklung des gemeinsamen Studiengangs BWL/European Management ausreichende personelle und materielle Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. 15 Anerkennung von Praktika Zur Anerkennung als Pflichtpraktika nach 5 der Prüfungsordnung der ebs müssen praktische Tätigkeiten folgende Bedingungen erfüllen: a) einzelne Praktika dürfen eine Mindestlänge von 20 Wochen nicht unterschreiten; b) Pflichtpraktika dürfen nicht im eigenen Betrieb absolviert werden; c) über Praktika muss dem Prüfungsamt ein Zeugnis oder eine entsprechende Bestätigung in deutsch oder einer anderen an der ebs gelehrten Sprache vorgelegt werden (Formblatt der Hochschule); d) am Ende der Praxissemester ( Fachsemester) muss der Studierende eine schriftliche Praxisarbeit einreichen und diese mündlich verteidigen. 8
9 16 Exmatrikulation und Beurlaubung (1) Die Exmatrikulation erfolgt: a) nach erfolgreichem Abschluss der Bachelor-Prüfung; b) nach endgültigem Nichtbestehen der Bachelor-Prüfung (Zwangsexmatrikulation nach der PO) oder c) auf schriftlichen Antrag des Studierenden, der mindestens mit einer Frist von vier Wochen vor Ende eines Semesters beim Studentensekretariat der Hochschule eingegangen sein muss. Diese Frist verlängert sich bei Nachprüfungen entsprechend. (2) Studierende können auf schriftlichen Antrag hin für maximal zwei Semester beurlaubt werden. Die Antragsfrist hierfür endet vier Wochen vor Beginn eines Semesters. 17 Studienberatung (1) Die Lehrstühle der ebs stehen den Studierenden für eine fachbezogene Studienberatung zur Verfügung. (2) Für Prüfungs- und Verwaltungsfragen stehen den Studierenden die Mitarbeiter der Hochschule zur Verfügung. Neben der allgemeinen Studienberatung handelt es sich dabei um Beratung in Fragen zum Auslandsstudium und zur Praktika- und Berufsplanung. Die Zuständigkeit der jeweiligen Verwaltungsstellen ist hierbei eindeutig zu regeln und den Studierenden mitzuteilen. (3) Die Studienberatung umfasst auch die Betreuung der Einsichtsrechte der Studenten. So sind Einsichten nach 21 der Prüfungsordnung vom Prüfer oder einem von ihm benannten kompetenten Fachvertreter zu beaufsichtigen. Gesonderte Einsichtnahmen sind den Studierenden vor eventuellen Wiederholungsleistungen anzubieten. (4) Die Hochschule ist verpflichtet, für die genannten Punkte ausreichende personelle und materielle Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. 18 Dozentenbewertung und Arbeitsbelastung Nach Abschluss einer Lehrveranstaltung soll die Leistung des/der Dozenten auf anonymem Wege durch die Studierenden bewertet werden. Dabei wird auch die Arbeitsbelastung der Studierenden erhoben, die insgesamt für die Veranstaltung notwendig war. 9
10 Abschnitt III: Schlussbestimmungen 19 Geltungsbereich Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden der EUROPEAN BUSINESS SCHOOL (ebs) soweit die Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang BWL/European Management auf sie Anwendung findet. 20 Inkrafttreten Die Studienordnung tritt mit Beschluss des Senats der ebs vom 8. März 2005 in Kraft und findet ab dem Studienjahrgang 2005/06 Anwendung. 10
- FIBAA akkreditiert lt. Urkunde vom 11. Oktober 2004 -
Studiengangspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Studiengang European Management (Studienjahrgang EM Out 2006) zur Allgemeinen Studien- und sordnung für betriebswirtschaftliche Bachelor-Studiengänge
MehrSatzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaft mit Technologie an der Technischen Universität München
Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaft mit Technologie an der Technischen Universität München Vom 8. September 2015 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Master International Management zur Allgemeinen Studien und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien und Prüfungsordnung für Bachelor und MasterStudiengänge an der Hochschule für Technik
MehrStudienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung
MehrStudienordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre. Vom 25. April 2013
Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre Vom 25. April 2013 Der Abteilungsausschuss der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:
L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen
MehrOrdnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.
16/2013 Seite 6 Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. Juli 2013 Aufgrund von 2 Absatz 4 und des 59 Absatz
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD
Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011
MehrStudienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg
Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltung 2 Allgemeines Ausbildungsziel 3 Studiendauer
MehrStudienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Seite 1 Studienordnung für den der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 30.05.2006 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des
MehrFakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Studienordnung für die Masterstudiengänge Business Management International Business and Management Management im Gesundheitswesen Management in Nonprofit-Organisationen
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Master International Management zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)
MehrStudienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1
Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule
MehrBachelor BWL/General Management
Bachelor BWL/General Management Studienbeschreibung aus Sicht eines Musterstudenten Das -semestrige Bachelor-Programm BWL/General Management der ebs stellt an den zukünftigen Studenten eine Reihe von Anforderungen,
MehrInhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich
MehrNBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015.
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (B.Sc.) ab Jahrgang 15 Vom 09. September 2015 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015,
Mehrvom 25.07.2011 Präambel
Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule
MehrPrüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.
rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden
MehrStudienordnung (ab Oktober 2008) Dualer Bachelor-Studiengang Media Management
Studienordnung (ab Oktober 2008) Dualer Bachelor-Studiengang Media Management 2 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziel des Studiums 3 Studienabschluss 4 Studienvoraussetzungen 5 Studienbeginn und Studiendauer
MehrSpezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015
SO v. 10.07.2013 inkl. Änderungsordnung vom 03.11.2014 Spezielle rüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015 räambel Nach Beschluss des
MehrSeite 2: Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein für das Studienjahr 2015/2016
Ausgabe 15 06.07.2015 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Ludwigshafen
MehrUnternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.
Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86
MehrAllgemeine Gebührenordnung der Folkwang Hochschule vom 13.08.2009
V e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 55 Essen, den 23.09.2009 Allgemeine Gebührenordnung der Folkwang Hochschule vom 13.08.2009 Gemäß 26 Abs. 4 und 54 Abs. 4 Kunsthochschulgesetz
MehrStudienordnung. für den Studiengang. Betriebswirtschaft
HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT DRESDEN (FH) FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Studienordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft Vom 01. Juni 1994 in der Fassung der Änderung vom 07. Mai
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre
Studienordnung für den Diplomstudiengang Auf der Grundlage von 4 und 71 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 5.Oktober 1995 (GVBl. S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.Juli
MehrHistorisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar
Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Bachelor Internationale Betriebswirtschaft zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule
MehrFachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)
mitteilungsblatt Nr.4 16. Februar 2011 Fachhochschule Mainz Seite 47 Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) an
MehrFakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Studienordnung für die Masterstudiengänge Business Management International Business and Management Management im Gesundheitswesen Management in Nonprofit-Organisationen
MehrPRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG
FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN beschlossen in der 12. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs
Mehr39 Bachelorstudiengang International Business Management
9 Bachelorstudiengang International Business Management () Im Studiengang International Business Management umfasst das Grundstudium zwei Lehrplansemester, das Hauptstudium fünf Lehrplansemester. () Der
MehrVom 30. Juli 2013. Der jeweilige zuständige Auslandsbeauftragte entscheidet über die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen.
Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht Business Law (LL.B.) Vom 30. Juli 2013 Rechtsgrundlage:
MehrPRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG
FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Bachelor Internationales Tourismus-Management zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule
MehrMASTER OF ARTS IN GENERAL MANAGEMENT
Universität Witten/Herdecke STUDIENORDNUNG MASTER OF ARTS IN GENERAL MANAGEMENT Fakultät für Wirtschaftswissenschaft vom 15. Mai 2005 (DRAFT) Aufgrund der 86 Absatz 1, 113 Nr. 4, 115 Absatz 3 des Gesetzes
MehrStudien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg
Mehr600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78
600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10 September 2012 Nr 78 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) Vom
MehrMülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 13/2015
Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 13/2015 Vierte Ordnung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Energie- und Wassermanagement einschließlich der dualen Studienform
MehrAllgemeiner Teil. Geändert wird 1. Artikel 1 Änderungen
Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Externenprüfungsordnung für die Bachelor-Studienprogramme der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft in Kooperation mit der Weiterbildungsakademie (WBA SPO
MehrBachelor BWL/European Management
Bachelor BWL/European Management Studienbeschreibung aus Sicht zweier Musterstudenten Das 8-semestrige Bachelor-Programm BWL/European Management der ebs stellt an den zukünftigen Studierenden eine Reihe
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 30.11.2015 Aufgrund
MehrStudienordnung. für den Studiengang. Steuern, Prüfungswesen, Consulting. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden
Studienordnung für den Studiengang Steuern, Prüfungswesen, Consulting Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden vom 01.10.2009 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Berufsakademie im
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Master International Management zur Allgemeinen Studien und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien und Prüfungsordnung für Bachelor und MasterStudiengänge an der Hochschule für Technik
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule
MehrSpezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung
SO BC Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung räambel Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting
MehrNachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 17. April 2013 (Brem.ABl. S. 607), und
MehrOrdnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie
MehrStudienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law
Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law vom 1. August 2010 mit Änderungen vom 20. September 2012/22. August 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Rechtswissenschaftliche
MehrM e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)
0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044
MehrArtikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.
Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des
MehrStudienordnung für Studierende im Master-Studiengang Informationsmanagement an der Universität Koblenz-Landau Vom 28. Februar 2001
Studienordnung für Studierende im Master-Studiengang Informationsmanagement an der Universität Koblenz-Landau Vom 28. Februar 2001 Auf Grund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Universitätsgesetzes
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik
Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild
MehrLeseversion. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (Jahrgang 2006)
Leseversion Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (Jahrgang 2006) veröffentlicht in der Amtlichen Mitteilung Nr. 5/2008 vom 25. Juni 2008 Auf der Grundlage von
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
Mehr(2) Der Ausschuß besteht aus drei habilitierten Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die vom Fakultätsrat gewählt werden.
Prüfungsordnung 1 Studienabschluß Die Friedrich-Schiller-Universität Jena verleiht durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät aufgrund der in dieser Ordnung geregelten Prüfungen den akademischen Grad "legum
MehrNr.4/2010 vom 18.5.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23
Nr.4/2010 vom 18.5.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23 Besonderer Teil der Ordnung über die Zulassung zum Studium im Bachelor-Studiengang International Business Studies (IBS) der Fakultät IV Wirtschaft
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Bachelor Management und Expertise im Pflege- und Gesundheitswesen zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung Stand 11.06.2008 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-
MehrFachhochschule Eberswalde Fachbereich Forstwirtschaft. International Forest Ecosystem Information Technology (Master of Science)
Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Forstwirtschaft Prüfungsordnung für den Studiengang International Forest Ecosystem Information Technology (Master of Science) gültig ab Wintersemester 2004/2005 Die
MehrStudienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation"
Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation" Inhaltsverzeichnis vom 2.05.2001 in der Fassung vom 19.11.200 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Spezifik
MehrAnlage zum Vertrag für den Studiengang Business Administration:
Anlage zum Vertrag für den Studiengang Business Administration: Mustereinsatzplan für Unternehmensphasen: Während der Unternehmensphasen empfiehlt die HSBA auf dieser Grundlage ein dreistufiges Konzept
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende
M-329-1-1-001 Studienordnung nach dem Credit-Point-System für den Masterstudiengang Medien und Kommunikation der Philosophisch- Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 8. Oktober
MehrStudienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Fachhochschule Berlin
Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Fachhochschule Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich und Zuständigkeit 2 Ziele des Studiums 3 Zulassungsvoraussetzungen
MehrStudien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise
Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Nr. 8/1995 Fachhochschule Schmalkalden Fachbereich Informatik Studien- und Prüfungsordnung
MehrDER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES
349 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2005 ausgegeben zu Saarbrücken, 19. August 2005 Nr. 24 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Biotechnologie.
MehrZulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013
Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen an der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Hinweis zum Sprachgebrauch: Im Text erfolgt die Bezeichnung weiblicher und männlicher
MehrORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
UNIVERSITÄT LEIPZIG WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND FERNSTUDIUM ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (EXTERNENORDNUNG)
MehrDie Inhalte des Studiums zum Bachelor of Arts bzw. zum Master of Arts ergeben sich gemäß Anlage 1 bzw. 2 zu dieser Studienordnung.
Studienordnung (Satzung) für den Bachelor- und den konsekutiven Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Kiel Aufgrund des 84 Abs. 1 des Hochschulgesetzes
MehrNBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012
NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012 Studienordnung (Satzung) für den Bachelorstudiengang Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation am Fachbereich Medien der
MehrTeilstudienordnung für das Fach Psychologie
Bachelor-Studiengänge Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften (GSKS) Bachelor of Arts Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft (MNW) Bachelor of Science Professionalisierungs bereich Erziehungs-
MehrAnhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich
326 Studienordnung für das Modul Berufspädagogik im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Fachhochschule Münster vom 09. 12. 2005
MehrSTUDIENSTRUKTUR. Schwerpunktstudium
STUDIENSTRUKTUR Grundstudium Das Bachelor-Studium besteht zunächst aus einem dreisemestrigen Pflichtprogramm im Umfang von 15 Modulen mit insgesamt 90 Credits, in dem grundlegende Fach- und Schlüsselkompetenzen
MehrOrdnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences
11 Anlage 3 der Studienordnung Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich
MehrAufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.
Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 29.09.2014 Zweite Ordnung zur Änderung der Besonderen Bestimmungen
MehrStudienordnung. der Hochschule für Telekommunikation Leipzig. Fakultät Informations- und Kommunikationstechnik. für den. Bachelorstudiengang
Studienordnung der Hochschule für Telekommunikation Leipzig Fakultät Informations- und Kommunikationstechnik für den Bachelorstudiengang Kommunikations- und Medieninformatik dual vom 15.01.2015 (gültig
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Bachelor Mechatronik/Sensortechnik zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für
MehrLesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2013
Prüfungsordnung für Studierende in den Bachelor-Studiengängen Informatik, Informatik - Digitale Medien und Spiele, Informatik - Sichere und mobile Systeme sowie Medizininformatik des Fachbereichs Informatik
MehrErste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Produktionsmanagement der Hochschule Ruhr West
Mülheim an der Ruhr, 27.08.2014 Laufende Nummer: 13/2014 Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Produktionsmanagement der Hochschule Ruhr West Herausgegeben vom Präsidenten
MehrAmtliche Mitteilungen
Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences Amtliche Mitteilungen 26. Jahrgang, Nr. 27 Seite 1 11. April 2005 INHALT Studienordnung für den postgradualen und weiterbildenden Master-Fernstudiengang
MehrMitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin
Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Nr. 07/2009 vom 31. März 2009 Einzelprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der
Mehr2 2,5 Arbeits- und Sozialstrukturen im Betrieb und gesellschaftliche Interessenvertretung
Anlage zur Studienordnung im Studiengang Wirtschaft an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Studienplan (Musterbelegungsplan) für das Grundstudium / Tagesstudium Fach 1. Semester sws LP. Semester Sws
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel. Dokumentation der Studien -und Prüfungsordnungen. (Keine amtliche Bekanntmachung)
Blatt: 1 (Satzung) der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Diplomstudienganges Betriebswirtschaftslehre vom 20. September
Mehr(1) Für die Lehrveranstaltungen werden folgende Abkürzungen verwendet:
B. Besonderer Teil 28 Verwendete Abkürzungen (1) Für die werden folgende Abkürzungen verwendet: V = Vorlesung Ü = Übung L = Labor/Studio S = Seminar P = Praxis WA = Wissenschaftliche Arbeit EX = Exkursion
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik
Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild
MehrMitteilungsblatt Nr. 93. FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences. - Studienordnung für den Studiengang Chemieingenieurwesen
FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences Mitteilungsblatt Nr. 93 - Studienordnung für den Studiengang Chemieingenieurwesen in der Fassung vom 06.05.2003 DIE PRÄSIDENTIN 19.09.2003 Mitteilungsblatt
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Nr. 8/0 Veröffentlicht am: 0. Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom Juli 008 Aufgrund von Abs.,
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt. Vom 28.11.
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 28.11.2011 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom
MehrOrdnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrMitteilungsblatt Nr. 02-2014
Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014
MehrAmtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 20 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 18.10.2010 Inhalt: Seite 1. Zweite Änderungssatzung zur Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft (Bachelor
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:
Mehr