EUROPEAN BUSINESS SCHOOL

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1 Studienordnung vom 08. Juni 2004 für den Bachelor-Studiengang BWL/European Management an der EUROPEAN BUSINESS SCHOOL International University Schloß Reichartshausen (ebs) - FIBAA akkreditiert lt. Urkunde vom 11. Oktober (in der Fassung der zweiten Änderung vom 29. Juni 2005 für den Studienjahrgang 2005/06 und folgende) Inhaltsverzeichnis Abschnitt I: Allgemeines 1 Bezeichnung von Personen und Funktionen 2 Geltungsbereich 3 Studienziele 4 Studienbeginn 5 Aufnahmeprüfung 6 Beginn und Ablauf der Semester Abschnitt II: Studieninhalte 7 Gliederung des Studiums 8 Inhalte des Studiengangs 9 Koordination von Inhalten und Prüfungsleistungen 10 Vorlesungsverzeichnis 11 Besonderheiten einzelner Semester 12 Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen 13 Wiederholungen von Prüfungsleistungen 14 Internationalität des Studiums und Integration zeitweise immatrikulierter Studierender 15 Anerkennung von Praktika 16 Exmatrikulation und Beurlaubung 17 Studienberatung 18 Dozentenbewertung und Arbeitsbelastung Abschnitt III: Schlussbestimmungen 19 Geltungsbereich 20 Inkrafttreten 1

2 Abschnitt I: Allgemeines 1 Bezeichnung von Personen und Funktionen Soweit diese Studienordnung bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen ausschließlich die männliche Form verwendet, schließt diese das weibliche Geschlecht ausdrücklich mit ein. 2 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt das Studium im Bachelor-Studiengang BWL/European Management an der EUROPEAN BUSINESS SCHOOL (ebs) auf Grundlage der entsprechenden Prüfungsordnung (PO) der ebs in ihrer jeweils geltenden Fassung. Sie gilt für alle Studierenden in den Semestern, in denen sie an der ebs studieren. Für die Semester, die an einer der ausländischen Partnerhochschulen absolviert werden, gelten entsprechend die Studienordnungen der Auslandspartner. 3 Studienziele (1) Der Bachelor-Studiengang BWL/European Management ist eine grundlegende betriebswirtschaftliche Ausbildung, die die Studierenden allgemein für Berufe in der Wirtschaft und für konsekutive betriebswirtschaftliche Master-Studiengänge qualifiziert. Vorrangiges Ziel des Studiums ist es, die Studierenden zur eigenständigen Erkennung und Lösung praktischer Probleme mittels wissenschaftlicher Methoden und Theorien zu befähigen. Voraussetzung für diese Fähigkeiten sind analytisches, interdisziplinäres und vernetztes Denkvermögen sowie ein fundiertes Wissen um betriebswirtschaftliche Abläufe in der Praxis. Im Studium werden sowohl die wissenschaftlichen als auch die praktischen Komponenten betont. Der Studiengang erhält seine besondere Ausrichtung durch hohe Internationalität und ausgeprägte Praxisorientierung, eine intensive Sprachausbildung, eine Fokussierung auf europäische Fragestellungen sowie Maßnahmen der Persönlichkeitsentwicklung. (2) Zur Verwirklichung dieser Ziele wird von den Studierenden ein weit überdurchschnittliches Maß an Motivation und Leistungsbereitschaft sowie Interesse an wirtschaftlichen Fragestellungen erwartet. Die ebs ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten optimale Bedingungen zur Realisierung dieser Ziele bereitzustellen. 4 Studienbeginn Das Bachelor-Studium BWL/European Management ist in Studienjahre gegliedert und beginnt jeweils im Herbst. Der genaue Termin für den Beginn des ersten Semesters wird von der Hochschule rechtzeitig festgesetzt und auf die hochschulübliche Weise bekannt gegeben. Voraussetzung für den Beginn des Studiums ist die Immatrikulation im Studentensekretariat der ebs entsprechend dem Hessischen Hochschulgesetz. 2

3 5 Aufnahmeprüfung (1) Für den Bachelor-Studiengang BWL/European Management ist gemäß 9 Abs. 1 (b) der PO der ebs ein Aufnahmeverfahren zu durchlaufen. Dieses Verfahren umfasst: (a) einen schriftlichen Teil, bestehend aus: (i) einem allgemeinen Test des logisch-analytischen Denkvermögens, (ii) einem Test der mathematischen Kenntnisse, (iii) einem Test der Sprachkenntnisse in englischer Sprache und (iv) einem Test (Einstufungstest) der Sprachkenntnisse in Französisch bzw. Spanisch für Studienbewerber der Länderkombinationen Deutschland Frankreich bzw. Deutschland Spanien; (b) einen mündlichen Teil, bestehend aus: (i) einem Einzelvortrag, (ii) einer Gruppendiskussion und (iii) einem Einzelinterview. (2) Gemäß der Satzung der Hochschule entscheidet der Aufnahmeausschuss über die Zulassung zum Studium an der ebs. Diese Entscheidung ist auf der Grundlage der Testergebnisse bei angemessener Gewichtung der Testteile zu treffen. Über Änderungen in der Zusammenstellung der Aufnahmeprüfung entscheidet der Aufnahmeausschuss. 6 Beginn und Ablauf der Semester (1) Jedes Studienjahr ist in 2 Studiensemester zu je 14 Wochen unterteilt. Das erste Studiensemester eines Jahres beginnt Anfang September und endet Mitte Januar. Das 2. Studiensemester beginnt Mitte Januar und endet Anfang Mai. Im Anschluss an das 2. Semester besteht Zeit für das Anfertigen der Seminararbeit sowie den Sprach- Intensivkurs. Dieser Zeitraum wird als Block III eines Studienjahres bezeichnet und dem jeweils vorherigen Semester zugerechnet. (2) Module werden nur mit einem Umfang von ganzen credits angeboten. Prüfungsleistungen sind in dem Semester zu erbringen, dem sie zugeordnet werden. Abschnitt II: Studieninhalte 7 Gliederung des Studiums (1) Der Bachelor-Studiengang BWL/European Management umfasst nach 4 Abs. 1 der PO ein dreisemestriges Inlands- und ein dreisemestriges Auslandsstudium sowie zwei Praxissemester. Die Auslandssemester erstrecken sich über das 4., 7. und 8., die Praxissemester über das 5. und 6. Fachsemester. (2) Ausnahmen von dieser Studienaufteilung sind nur in begründeten Einzelfällen möglich, über die die Hochschulleitung und/oder der Prüfungsausschuss entscheiden. 3

4 8 Inhalte des Studiengangs Die Inhalte des Bachelor-Studiengangs BWL/European Management werden regelmäßig mit den europäischen Partnerhochschulen abgestimmt. Die im folgenden aufgelisteten Module werden an der ebs durchgeführt. Für die im Ausland angebotenen Module gelten die entsprechenden Übersichten der Auslandspartner. Inlands- und Auslandsmodule können dabei aufgrund länderspezifischer Besonderheiten voneinander abweichen. Bachelor-Module Betriebs- und Volkswirtschaftslehre Module- Introduction and Business Game Accounting I Microeconomics Investments Macroeconomics Veranstaltungen - Einführungswoche - Unternehmensplanspiel - Methoden der Projektplanung und - steuerung - Grundzüge der Finanzbuchhaltung - Handels- und Steuerbilanzen - Kosten- und Leistungsrechnung - Mikroökonomik I - Mikroökonomik II - Capital Markets and Investments I - Investments II - Makroökonomik I - Makroökonomik II Finance - Corporate Finance and Valuation Strategic Management History of Europe s Economies Value Chain Management Strategic Marketing Accounting II Management & Leadership Consulting & Organisational Change - Strategieentwicklung - Strategieimplementierung und -kontrolle mit der Balanced Scorecard - Unternehmensethik -Wirtschaftsgeschichte der Länder Großbritannien Spanien, Frankreich -Seminararbeit über ein aktuelles wirtschaftliches Problem des Partnerland - Production Theory and Methods - Strategic Value Chain Management - Geschäftsfeld- und Unternehmensstrategien - SPSS Projekt Marktforschung - NIÖ im Marketing - betriebl. Steuerlehre - Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse - Management and Leadership - Entrepreneurial Organization - Organisational Change - Consulting Integrierte Methoden und Theorien (*) credits Semesterlage Mathematik I Entscheidungstheorie -Mathematik II -Statistik I Statistik NIÖ Statistik II -Sozialwissenschaftliche Grundlagen Statistik III (SPSS) -NIÖ NIÖ Prüfung beendet 4

5 Investment Banking International Economics & Management Innovation and Quality Management Asset Management Consumer Goods & Trade Marketing Controlling Economic Policy Business Games and Methods Retail & Service Marketing Supply Chain Management European Economic Policy - Einführung ins Investmentbanking - Workshop Investmentbanking - Zahlungsbilanz und Wechselkurse - Welthandel und Internationale Faktorwanderungen - International Financial Management - International Management - International Strategic Management - Innovationsmanagement - Prozess- und Qualitätsmanagement - Risiko- und Wertmanagement - Introduction to Asset Management - Fallstudie Asset Management - Consumer Goods Marketing - Trade Marketing -Introduction to Management Accounting and Control 3 wählbar aus: - Allg.Wirtschaftspolitik und öffentliche Finanzen - Markt und Wettbewerb - Industrieökonomik - Neue Politische Ökonomie - Ordnungs- und Konstitutionenökonomik -BWL-Planspiel (BIMS) -VWL-Planspiel -Vertragstheorie -Spieltheorie -Ökonometrie -Empirische Forschungsmethoden insb. Multivariate Analysen -Qualitative Sozialforschung - Retail Marketing - Service Marketing - Logistics and Supply Chain Management - Europäische Integration - Workshop Europäische Wirtschaftspolitik - Europarecht -NIÖ -Entscheidungstheorie studium universale , ,7-8 Seminararbeit 3 2 Block III 2 Field Study * Bei integrierten Methoden und Theorien handelt es sich um die Inhalte Mathematik, Statistik, Entscheidungstheorie, Neue Institutionenökonomik (NIÖ) und sozialwissen-schaftliche Theorien, die mit wirtschaftlichen Inhalten vernetzt und im Rahmen der jeweiligen Module geprüft werden. 5

6 Sonstige Prüfungsleistungen credits Semesterlage Prüfung beendet Praxisarbeit Seminararbeit Bachelor-Thesis + Verteidigung Bachelor-Module Wirtschaftssprachen, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsrecht Modul Veranstaltungen credits Semesterlage Prüfung beendet Je nach Länderkombination Wirtschaftssprachunterricht 1. Fremdsprache: -Französisch -Spanisch -Englisch Intensivkurs 1. Fremdsprache -Französisch -Spanisch -Englisch Wirtschaftsrecht - Einführung in das Wirtschaftsvertragsrecht - Unternehmensrecht I und II - Wirtschaftsverfassungsrecht Business Information Systems - Betriebliche Informationssysteme - Entwicklung betrieblicher Informationssysteme 8 2 Block III Deutsch Intensivkurs Wirtschaftssprachunterricht , 7, 8 4, 7, 8 Sprache 2 9 Koordination von Inhalten und Prüfungsleistungen Für die inhaltliche Koordination jedes Moduls und sonstiger Studienleistungen sowie für die Koordination der zugehörigen Prüfungsleistungen ist ein Lehrstuhlinhaber bzw. vertreter, die Leitung des Zentrums für Wirtschaftssprachen oder die Studienleitung European Management (Fachkoordinator) verantwortlich. 10 Vorlesungsverzeichnis (1) Für jedes Modul und jede sonstige Studienleistung wird vom Fachkoordinator ein Studienplan vorgelegt, der einen Überblick über die Lehrveranstaltungen gibt. Dieser beinhaltet die geplanten Lehrveranstaltungen des jeweiligen Moduls. Fakultative Kurse sind als solche auszuweisen. (2) Zu Beginn jedes Semesters veröffentlicht die Hochschule ein aktuelles Verzeichnis der Lehrveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache (Vorlesungsverzeichnis). Dieses Vorlesungsverzeichnis umfasst eine tabellarische Übersicht aller von der Hochschule angebotenen Veranstaltungen, gegliedert nach Semestern und Modulen. Darin enthalten sind folgende Informationen: Kursnummer, Titel der Veranstaltung, Status (Pflicht- bzw. fakultative Veranstaltung), Veranstaltungsziele und -gliederung, Anzahl der ECTS credits für das jeweilige Modul, Unterrichtssprache, Form der Lehrveranstaltung, Prüfungsmodi, Literatur. Die organisatorische Ausführung obliegt dem Prorektor Vollzeitprogramme in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachkoordinatoren. 6

7 11 Besonderheiten einzelner Semester (1) Das Lehrkonzept sieht vor, dass wissenschaftliche Methoden und Theorien (Mathematik, Statistik, Entscheidungstheorie, neoinstitutionelle und sozialwissenschaftliche Methoden) anwendungsorientiert und inhaltlich verknüpft insbesondere in den ersten drei Semestern vermittelt werden. (2) Direkt im Anschluss an das 2. Semester muss jeder Studierende eine Seminararbeit über ein wirtschaftswissenschaftliches Thema anfertigen.. Im Rahmen der Seminararbeit soll der Studierende an das wissenschaftliche Arbeiten herangeführt werden. Ebenfalls im Anschluss an das 2. Semester muss jeder Studierende einen Intensivkurs in seiner 1. Fremdsprache absolvieren. (3) Im 5. und 6. Semester muss jeder Studierende ein mindestens 44wöchiges Praktikum absolvieren und eine abschließende Praxisarbeit anfertigen. Das Praktikum sollte bevorzugt im Sprachraum der Fremdsprache absolviert werden, die der gewählten Länderkombination entspricht. Die akademische Betreuung vor, während und nach dem Praktikum wird von der Hochschule sichergestellt. An der Praxisarbeit soll der Studierende neben dem Praktikum mind. 5 Std./Woche arbeiten, um seine Arbeit zu strukturieren, Abstimmungen mit ebs- und Unternehmensbetreuern sowie erste Literatursichtungen vorzunehmen. Im Anschluss an das Praktikum stehen dem Studierenden acht weitere Wochen zur Ausarbeitung der Praxisarbeit zur Verfügung. Die Arbeit soll sich inhaltlich mit einem Projekt des Praktikums auseinandersetzen. Der Studierende soll auf Basis einer intensiven Literaturarbeit innovative Lösungen erarbeiten und aufzeigen, ob, wie und in welchem Ausmaß wissenschaftliche Methoden zur Strukturierung und Lösung des Praxisproblems geeignet sind. Die Praxisarbeit dient somit insbesondere dem Transfer von Wissenschaft in die Praxis. Die Praxisarbeit ist schriftlich einzureichen und anschließend mündlich zu verteidigen. (4) Die Bachelor-Thesis ist im 8. Semester anzufertigen. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. 12 Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen (1) Lehrveranstaltungen sollen grundsätzlich dem Kleingruppenprinzip genügen. Vorlesungen sollten möglichst durch Übungen oder entsprechende Elemente ergänzt werden. (2) Das Studienumfeld soll einer optimalen Ausbildung förderlich sein. Die erforderlichen zeitlichen Spielräume zum Selbststudium (Vor- und Nachbereitung, Vertiefung behandelter Inhalte) sind von den Lehrenden bei der Ausgestaltung der Lehrveranstaltungen angemessen zu berücksichtigen. (3) Primäre Studienmaterialien (Vorlesungsunterlagen) sollen den Studierenden im Rahmen der jeweiligen Lehrveranstaltung zur Verfügung gestellt werden. (4) Die Bearbeitungszeit für eine Klausur muss mindestens eine Zeitstunde betragen und darf fünf Zeitstunden nicht überschreiten. 7

8 (5) Die Durchführung von Lehrveranstaltungen obliegt dem/den von der Studienleitung European Management und dem jeweils verantwortlichen Lehrstuhlinhaber oder -vertreter bzw. der Leitung Wirtschaftssprachen bestimmten internen Dozenten oder externen Lehrbeauftragten. (6) Die Hochschulleitung ist verpflichtet, für das Angebot von Lehrveranstaltungen einschließlich der Betreuung der entsprechenden Prüfungsleistungen ausreichende personelle und materielle Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. 13 Wiederholung von Prüfungsleistungen In diesem Studiengang an der ebs nicht bestandene oder nicht erbrachte Prüfungsleistungen sind spätestens zu erbringen: für das 1. und 2. Bachelor-Semester: vor Beginn des 3. Bachelor-Semesters, für das 3. Bachelor-Semester: spätestens bis zum Ende des 4. Bachelor-Semesters an der jeweiligen Partnerhochschule, für das 4. Bachelor-Semester: vor Beginn des 5. Bachelor-Semesters, für das 7. und 8. Bachelor-Semester: nach Abgabe der Bachelor-Thesis, Bachelor-Thesis: innerhalb eines halben Jahres nach Bekanntgabe der Bewertung. 14 Internationalität des Studiums und Integration zeitweise immatrikulierter Studierender (1) Zeitweise immatrikulierte Studierende können an den regulären Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen im Studiengang BWL/European Management teilnehmen, sofern ihre deutschen Sprachkenntnisse dies zulassen. (2) Das Prüfungsamt stellt zeitweise immatrikulierten Studierenden am Ende jedes Semesters ein Zeugnis über die an der ebs erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen aus. Dieses muss mindestens die Titel der jeweils belegten Lehrveranstaltungen, die Anzahl der jeweils erworbenen credits sowie den erreichten ECTS-Grade ausweisen. (3) Die Hochschulleitung ist verpflichtet, für die Betreuung von zeitweise immatrikulierten Studierenden, den Aufbau und die Aufrechterhaltung der Hochschulkooperationen sowie die Pflege und Entwicklung des gemeinsamen Studiengangs BWL/European Management ausreichende personelle und materielle Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. 15 Anerkennung von Praktika Zur Anerkennung als Pflichtpraktika nach 5 der Prüfungsordnung der ebs müssen praktische Tätigkeiten folgende Bedingungen erfüllen: a) einzelne Praktika dürfen eine Mindestlänge von 20 Wochen nicht unterschreiten; b) Pflichtpraktika dürfen nicht im eigenen Betrieb absolviert werden; c) über Praktika muss dem Prüfungsamt ein Zeugnis oder eine entsprechende Bestätigung in deutsch oder einer anderen an der ebs gelehrten Sprache vorgelegt werden (Formblatt der Hochschule); d) am Ende der Praxissemester ( Fachsemester) muss der Studierende eine schriftliche Praxisarbeit einreichen und diese mündlich verteidigen. 8

9 16 Exmatrikulation und Beurlaubung (1) Die Exmatrikulation erfolgt: a) nach erfolgreichem Abschluss der Bachelor-Prüfung; b) nach endgültigem Nichtbestehen der Bachelor-Prüfung (Zwangsexmatrikulation nach der PO) oder c) auf schriftlichen Antrag des Studierenden, der mindestens mit einer Frist von vier Wochen vor Ende eines Semesters beim Studentensekretariat der Hochschule eingegangen sein muss. Diese Frist verlängert sich bei Nachprüfungen entsprechend. (2) Studierende können auf schriftlichen Antrag hin für maximal zwei Semester beurlaubt werden. Die Antragsfrist hierfür endet vier Wochen vor Beginn eines Semesters. 17 Studienberatung (1) Die Lehrstühle der ebs stehen den Studierenden für eine fachbezogene Studienberatung zur Verfügung. (2) Für Prüfungs- und Verwaltungsfragen stehen den Studierenden die Mitarbeiter der Hochschule zur Verfügung. Neben der allgemeinen Studienberatung handelt es sich dabei um Beratung in Fragen zum Auslandsstudium und zur Praktika- und Berufsplanung. Die Zuständigkeit der jeweiligen Verwaltungsstellen ist hierbei eindeutig zu regeln und den Studierenden mitzuteilen. (3) Die Studienberatung umfasst auch die Betreuung der Einsichtsrechte der Studenten. So sind Einsichten nach 21 der Prüfungsordnung vom Prüfer oder einem von ihm benannten kompetenten Fachvertreter zu beaufsichtigen. Gesonderte Einsichtnahmen sind den Studierenden vor eventuellen Wiederholungsleistungen anzubieten. (4) Die Hochschule ist verpflichtet, für die genannten Punkte ausreichende personelle und materielle Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. 18 Dozentenbewertung und Arbeitsbelastung Nach Abschluss einer Lehrveranstaltung soll die Leistung des/der Dozenten auf anonymem Wege durch die Studierenden bewertet werden. Dabei wird auch die Arbeitsbelastung der Studierenden erhoben, die insgesamt für die Veranstaltung notwendig war. 9

10 Abschnitt III: Schlussbestimmungen 19 Geltungsbereich Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden der EUROPEAN BUSINESS SCHOOL (ebs) soweit die Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang BWL/European Management auf sie Anwendung findet. 20 Inkrafttreten Die Studienordnung tritt mit Beschluss des Senats der ebs vom 8. März 2005 in Kraft und findet ab dem Studienjahrgang 2005/06 Anwendung. 10

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